Neuer Markt - Das Scheitern eines Kapitalmarktexperimentes?
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Susanne Lenk
- Abgabedatum: August 2003
- Umfang: 141 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7377-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7377-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7377-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Lenk, Susanne August 2003: Neuer Markt - Das Scheitern eines Kapitalmarktexperimentes?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Börse, Kapitalmarkt, Recht, Anlegerschutz, Corporate Governance
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Diplomarbeit von Susanne Lenk
Zusammenfassung:
Nach der historisch einmalig kurzen Dauer von sechs Jahren wurde im Frühjahr 2003 der Neue Markt der Deutsche Börse AG für beendet erklärt. Trotz der Kurzlebigkeit dieses Börsensegmentes haben dessen Auswirkungen den Kapitalmarkt Deutschland prägnant verändert. Bis heute sind eine erhöhte allgemeine Akzeptanz der Börse und eine signifikante Auflebung der Aktienkultur zu verzeichnen. Jedoch sind es nicht nur positive Aspekte, die der Neue Markt zurücklässt. Das Image des Neuen Marktes wurde auch von vielen negativen Vorkommnissen geprägt. Kurseinbrüche, Gewinnwarnungen, Manipulationen und Betrug führten zu herben Enttäuschungen bei Kleinanlegern und institutionellen Investoren.
Das Thema dieser Arbeit lautet: „Neuer Markt - Das Scheitern eines Kapitalmarktexperimentes?“. Es soll analysiert werden, was die Deutsche Börse AG bewogen hat, ein am Vorbild der NASDAQ orientiertes Börsensegment in Deutschland nachzubilden und welche Resonanz es bei den Marktteilnehmern hervorrief. Neben der Entwicklung des Neuen Marktes liegt der Fokus hier vor allem auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den verschiedenartigen Problemfeldern: Welchen Einfluss hatte die privatrechtliche Ausgestaltung des Börsensegmentes auf die Durchsetzung der Regeln der Deutsche Börse AG und wie stand der Gesetzgeber dem Regelwerk gegenüber? Wie war es möglich, dass die Emittenten den Neuen Marktes zur eigenen Bereicherung nutzten und damit die Aktionäre und den Ruf des Börsensegmentes erheblich schädigten? Warum war die Gesetzgebung nicht in der Lage, dem Einhalt zu gebieten, und welche Möglichkeiten boten sich den Aktionären zum Ausgleich ihres Schadens? Außerdem wird der Einfluss der Kapitalmarktkommunikatoren, wie der Analysten, Journalisten und Banken auf die Entwicklung des Neuen Marktes untersucht. Von besonderer Bedeutung wird sein, warum diese Berufsgruppen zum Teil entgegen den Regelungen ihrer Berufsstände handelten und welche Interessenkonflikte dies verursachten. Zusätzlich spielt die Bewertungsproblematik der jungen Wachstumsunternehmen im Zusammenhang mit dem Neuen Markt eine wichtige Rolle. Die traditionellen Bewertungsmethoden wurden durch neue zum Teil sehr branchenspezifische Kennzahlen ergänzt. Warum wurde dies notwendig?
Entscheidend für die Beantwortung der Problemstellung dieser Arbeit wird sein, ob sich für den deutschen Kapitalmarkt im Nachhinein Verbesserungen oder Verschlechterungen durch den Neuen Markt ergeben haben und welche weiteren Konsequenzen aus der Gründung dieses Börsensegmentes resultierten.
Neben den bestehenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Analysen zu den spezifischen kapitalmarktrechtlichen Gesichtspunkten hat diese Arbeit den Anspruch, eine retrospektive Gesamtbetrachtung des Neuen Marktes zu liefern und sich in diesem Zusammenhang auch mit der Rechtssicherheit auf dem deutschen Kapitalmarkt auseinander zusetzen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Gleichungsverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 1.3 | Persönlicher Bezug zum Thema | 3 |
| 2. | Rahmenbedingungen und Erfolge des Neuen Marktes | 4 |
| 2.1 | Finanzplatz Deutschland | 4 |
| 2.1.1 | Historische Entwicklung der Aktienkultur | 6 |
| 2.1.2 | Nationale und Internationale Börsenentwicklung | 8 |
| 2.1.3 | Segmente des deutschen Kapitalmarktes | 10 |
| 2.2 | Motivation zur Gründung des Neuen Marktes | 13 |
| 2.3 | Rechtliche Ausgestaltung und Zulassungsbedingungen | 15 |
| 2.4 | Konkurrenz des Neuen Marktes | 19 |
| 2.5 | Entwicklung des Neuen Marktes | 21 |
| 2.5.1 | Verlauf 1997 bis 2000 - Der Boom | 21 |
| 2.5.2 | Verlauf 2000 bis 2003 - Der Absturz | 23 |
| 2.6 | Erfolge des Neuen Marktes | 27 |
| 2.6.1 | Belebung des Kapitalmarktes | 27 |
| 2.6.2 | Venture Capital | 30 |
| 2.6.3 | Beschäftigung | 32 |
| 2.7 | Zusammenfassung | 33 |
| 3. | Der Neue Markt - Problemfelder und Defizite | 35 |
| 3.1 | Schwächen des Regelwerks | 35 |
| 3.2 | Anlegergerechte Kapitalmarktkommunikation | 39 |
| 3.3 | Bewertung junger innovativer Unternehmen | 45 |
| 3.3.1 | Ertragsgrößen | 46 |
| 3.3.2 | Neue Bewertungskennzahlen | 47 |
| 3.4 | Regelungen zum Anlegerschutz | 53 |
| 3.4.1 | Publizitätspflichten | 56 |
| 3.4.1.1 | Ad-hoc-Publizität | 57 |
| 3.4.1.2 | Regelpublizität | 62 |
| 3.4.2 | Verbot des Insiderhandels | 66 |
| 3.4.3 | Verbot der Kurs- und Marktmanipulation nach § 88 BörsG | 70 |
| 3.4.4 | Börsengesetzliche Prospekthaftung | 73 |
| 3.4.5 | Prozessführung bei Klagemehrheiten | 75 |
| 3.4.6 | Unternehmensinsolvenzen in Deutschland | 77 |
| 3.5 | Zusammenfassung | 80 |
| 4. | Reaktionen und Folgen für den deutschen Kapitalmarkt | 82 |
| 4.1 | Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz | 83 |
| 4.1.1 | Konkretisierung der Ad-hoc-Publizität | 85 |
| 4.1.2 | Neuregelung des Verbotes der Kurs- und Marktmanipulation | 88 |
| 4.1.3 | Einführung der Directors' Dealings | 91 |
| 4.1.4 | Wohlverhaltenspflichten für die Wertpapieranalyse | 92 |
| 4.2 | Corporate Governance | 94 |
| 4.2.1 | Gesetzliche Normen für Corporate Governance | 94 |
| 4.2.2 | Corporate Governance Kodizes in Deutschland | 95 |
| 4.2.3 | Ziele und Inhalt des Corporate Governance Kodex | 96 |
| 4.2.4 | Umsetzung und Bewertung | 98 |
| 4.3 | Zehn-Punkte Programm der Bundesregierung | 99 |
| 4.4 | Reaktionen der Deutsche Börse AG | 101 |
| 4.4.1 | Going-Public-Grundsätze | 101 |
| 4.4.2 | Die Neusegmentierung der Börsen | 104 |
| 4.4.2.1 | Neuaufteilung des Aktienmarktes | 106 |
| 4.4.2.2 | Neues Indexkonzept | 108 |
| 4.5 | Regeln für Kapitalmarktkommunikatoren | 112 |
| 4.6 | Zusammenfassung | 114 |
| 5. | Schlussbetrachtung | 116 |
| Anhang I: Anzahl der notierten Unternehmen an den Deutschen Marktsegmenten | 119 | |
| Anhang II: EU-Richtlinie Marktmissbrauch | 120 | |
| Anhang III: Deutscher Corporate Governance Kodex | 121 | |
| Anhang IV: 10-Punkte-Plan Bundesregierung | 122 | |
| Anhang V : Abgänge am Neuen Markt von 1999-2003 | 124 | |
| Quellenverzeichnis | 125 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 134 |
Die Regelpublizität ist ein wichtiges Instrument der Bekämpfung des Insiderhandels. Dadurch kann der Informationsstand der Anleger auf ein potentiell gleiches Niveau gehoben, Informationsasymmetrien abgebaut und Transparenz und Chancengleichheit geschaffen werden.214 Weigerten sich in den ersten Jahren des Neuen Marktes noch einige Unternehmen, ihre Unternehmenszahlen zu veröffentlichen, war dies spätestens ab März 2001 ohne Sanktionen nicht mehr möglich. Das Regelwerk des Neuen Marktes wurde um die Pflicht der Erstellung einer Bilanz erweitert. Nun traten Probleme hinsichtlich der einheitlichen Form und Vergleichbarkeit der Bilanz auf. Um den Anlegern einen verbesserten Überblick zu gewährleisten, trat im dritten Quartal 2001 eine weitere Änderung des Regelwerkes mit der Einführung der strukturierten Quartalsberichte in Kraft.215 Die Hauptpositionen wurden fest vorgeschrieben und die Zwischenberichte hatten sich streng an die Standards IAS bzw. US-GAAP oder alternativ an das SEC 10 Q-Format zu halten. Interpretationsspielräume wurden deutlich eingeschränkt.216 Diese Vorgaben orientierten sich größtenteils an den DVFA Reporting Standards, welche eine Zusammenfassung der Informationen für Quartalsberichte enthalten, die Analysten erwarten.217 Der Jahresabschluss enthält umfangreiche, aber vergangenheitsorientierte Informationen und ist für die Anleger bei Investitionen eher von geringer Entscheidungsrelevanz. Der Lagebericht beinhaltet zwar zukunftsbezogene Aussagen, die jedoch die Anleger bei der Veröffentlichung mit dem Geschäftsbericht bis spätestens drei Monate nach dem Geschäftsjahresende nicht mehr rechtzeitig erreichen. Daher sind [...]
gung vorliegen, könnte auch ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB geltend gemacht werden.208 Beispiel Biodata Der Vorstand von dem IT-Sicherheitsspezialisten wurde wegen einer fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilung mit darauf folgendem Kurseinbruch angeklagt.209 Biodata meldete im August 2000 einen Großauftrag über die Lieferung von 6.000 Firewalls, was zu einer jährlichen Umsatzsteigerung von 20 Mio. Euro führen sollte. Die Klägerin hatte aufgrund dessen mehrmals Aktien des Unternehmens gekauft. Im Oktober 2001 wurden die Anleger durch eine Ad-hoc-Meldung informiert, dass der Vertrag nicht zustande gekommen sei. Der Vorstand trat zurück. Die Klage wurde abgewiesen, da die bereits aufgeführten Anspruchsgrundlagen (§ 88 BörsG i.V.m. § 15 WpHG, §§ 823, 826 BGB) für einen Schadensersatzanspruch nicht angewendet werden konnten.210 Erschwerend kam hinzu, dass die Klägerin nicht beweisen konnte, die Aktien aufgrund der Ad-hoc-Meldung gekauft zu haben, und nicht aus der allgemein guten Börsenstimmung heraus. Auch konnte der Zusammenhang zwischen den Adhoc-Meldungen und der Börsenkursentwicklung nicht ausreichend dargestellt werden. 211 Beispiel Metabox Der Elektronik-Hersteller Metabox wurde durch seine Praktiken im Umgang mit Adhoc-Meldungen bekannt. Die gemeldeten Großaufträge beinhalteten nur die Auftragsmenge und das Land, der Auftraggeber wurde jedoch jahrelang nicht genannt. Zudem befanden sich diese Aufträge noch in frühen Verhandlungsstadien.212 Kurze Zeit darauf erfolgte die Gewinnwarnung wegen einer Auftragsverzögerung. Anfang 2001 ermittelte bereits die Staatsanwaltschaft gegen die Metabox-Vorstände wegen des Verdachts des Kapital- und Kursbetruges (gemäß § 264 a StGB, § 88 Abs.1 BörsG), Bilanzfälschung sowie des Insiderhandels. Der Metabox-Vorstand Domeyer wurde wegen Kursbetrug in zwei Fällen angeklagt und gemäß BKA wurde ein Haftbefehl vollstreckt und die Vermögensgegenstände eingezogen. Dabei wurde vor allem untersucht, ob die möglicherweise falschen Meldungen über Lieferverträge den Kurs der Aktie beeinflusst hätten. Im Mai 2001 musste die Insolvenz beantragt werden.213 [...]
Da Ad-hoc-Meldungen, wie bereits festgestellt, von durchaus elementarer Bedeutung für die Investitionsentscheidungen der Anleger sein können und eine direkte kursbeeinflussende Wirkung haben, bleibt die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bzw. Sanktionierung durch den Gesetzgeber zu untersuchen. Die Ad-hocPublizitätspflicht dient in erster Linie der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes, also dem öffentlichen Interesse, nicht aber dem Individualschutz des Anlegers.206 Dem Schutz des Anlegerpublikums dient § 15 WpHG nur als Gesamtheit der potentiellen Anleger. Das bedeutet, es stellt kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar, wonach Anleger Schadensersatzansprüche gegen den Emittenten geltend machen können (§ 15 Abs. 6 WpHG). Als einzige Möglichkeit bleibt den Anlegern, einen Anspruch aus anderen Tatbeständen herzuleiten, die vom § 15 Abs. 6 WpHG unberührt bleiben, z.B. Betrug (§ 263 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB).207 Soweit Voraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädi- [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832473778
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Börse, Kapitalmarkt, Recht, Anlegerschutz, Corporate Governance



