Die Fähigkeit Deutschlands zu sozialen Reformen
Eine vergleichende politikwissenschaftliche Analyse der Arbeitsmarktreformen in Deutschland, Schweden und Neuseeland
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Stefan Ambrosch
- Abgabedatum: Februar 2005
- Umfang: 164 Seiten
- Dateigröße: 1,5 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9809-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9809-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9809-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Ambrosch, Stefan Februar 2005: Die Fähigkeit Deutschlands zu sozialen Reformen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Arbeitsmarkt, Wohlfahrtsstaat, ALG, Hartz, Reformpolitik
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Magisterarbeit von Stefan Ambrosch
Einleitung:
Als neue Notgemeinschaft bezeichnete die Süddeutsche Zeitung im August des Jahres 2004 die Bestrebungen der deutschen Regierung, tiefgreifende Einschnitte am deutschen Wohlfahrtstaat durchzuführen. Hintergrund war die von der Regierung Schröder eingeleitete Reform des Arbeitsmarktes im Rahmen der Agenda 2010. In seiner langen Geschichte, so der Kommentator weiter, sei das deutsche Sicherungssystem erst zweimal in dem Maße reformiert worden, wie dies die deutsche Regierung seit der Mitte des Jahres 2002 vollziehe. Der Sozialstaat werde von einer Wohlstandsgemeinschaft in eine Notgemeinschaft zurückgeführt. Die Regierung besinne sich auf die ursprüngliche Idee des bismarckschen Wohlfahrtstaates zurück, deren Grundgedanke die Verhinderung elementaren Elends gewesen sei.
Kernpunkt der Reformen des Arbeitsmarktes ist das „Vierte Gesetz für Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV Gesetz). Mit diesem Gesetz beschloss die Regierung die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und führte als neues Prinzip des deutschen Sozialstaates die Leitlinie „Fördern und Fordern“ ein. Dahinter stecken die vier Elemente des neuen Gesetzes: Langzeitarbeitslose, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gering sind, sollen z.B. über staatlich bezuschusste Jobs die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Daneben soll die Serviceleistung der staatlichen Arbeitsvermittlung verbessert werden, um den Menschen wieder schneller zu neues Jobs zu verhelfen. Zusätzlich wurde die Höhe des neuen Arbeitslosengeldes (ALG II) gekürzt und die Bezieher staatlicher Unterstützung müssen mehr Gegenleistungen erbringen. Das bedeutet, dass Arbeitssuchende alles unternehmen müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Der Umbau des deutschen Sozialwesens muss vor dem Hintergrund der zunehmenden Staatsverschuldung Deutschlands betrachtet werden. Der Schuldenstand Deutschlands betrug im Jahr 2004 knapp 64 Prozent des BIP. Der Staat muss verstärkt höhere Leistungen für Zinszahlungen erbringen und hat weniger finanziellen Spielraum. Besonders belastet wird das Budget des Staates durch eine lang andauernde hohe Arbeitslosenquote. Wirtschaftliche Stagnationsphasen sorgten für einen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Allein im Jahr 2002 gab die deutsche Regierung über 25 Mrd. Euro für die Arbeitslosigkeit aus.
Eine zusätzliche Belastung droht dem Haushalt durch demographische Faktoren. Berechnungen für Deutschland haben ergeben, dass im Jahr 2010 30 Prozent der Bevölkerung Deutschlands über 65 Jahre alt sein werden, im Jahr 2030 werden dies bereits knapp 44 Prozent sein. Bei Beibehaltung des bisher geltenden Sozialsystems wird sich deshalb die Verschuldung des Staates aufgrund fehlender Steuereinnahmen noch erhöhen. Eine Einschränkung der Ausgaben muss in Deutschland also zwingend erfolgen.
Trotzdem traf v.a. Hartz IV auf heftige Kritik in der Gesellschaft. Vor allem in Ostdeutschland mit hohen Arbeitslosenquoten protestierten Zehntausende von Menschen gegen die Bundesregierung. Unterstützung fanden die Demonstranten bei den Gewerkschaften, die die neuen verschärften Regeln des Gesetzes kritisierten. Besitzt Deutschland also die Stärke und die Voraussetzungen, um derart umstrittene wie einschneidende gesellschaftliche Veränderungen zu einem positiven Ende zu führen?
Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll auf die Fähigkeit Deutschlands gerichtet werden, soziale Reformen durchzuführen. Um dafür einen Anhaltspunkt zu erhalten, wird die Arbeit einen Vergleich der deutschen Arbeitsmarktreformen mit den Reformen des Arbeitsmarktes Neuseelands und Schwedens durchführen. Mit dem neuen Konzept der Bundesregierung für den Arbeitsmarkt wird sich die Arbeit nur am Rande beschäftigen. Zwar wird das Konzept der Hartz-Gesetze vorgestellt und erläutert. Eine Bewertung oder gar Verbesserungsvorschläge wird die Arbeit bewusst nicht liefern.
Motivation für die Untersuchung waren die heftigen Demonstrationen in Deutschland gegen die Sozialreformen der Bundesregierung. Aber nicht nur der Widerstand der Öffentlichkeit, sondern auch die lange Vorbereitungsphase für die neue Gesetzgebung seit dem Jahr 2002 legen die Vermutung nahe, dass das Durchführen einer solchen Reformpolitik durch bestimmte Faktoren behindert wird. Es stellt sich auch die Frage, ob andere Länder bereits Erfahrungen mit ähnlichen Reformprojekten machen konnten und ob diese Länder ähnlichen Schwierigkeiten ausgesetzt waren, wie sie in Deutschland vorliegen. Neuseeland und Schweden bieten sich für einen Vergleich mit Deutschland sehr gut an: Sowohl Neuseeland als auch Schweden haben bzw. hatten ein ähnlich gut ausgestattetes Sozialsystem wie Deutschland. Beide Staaten haben bereits umfangreiche Reformen nicht nur in der Arbeitsmarktpolitik sondern im gesamten Wohlfahrtssystem durchgeführt. Auslöser dafür eine hohe Staatsverschuldung, die mit einer hohen Arbeitslosenquote einher ging. Insofern sahen sich beide Länder mit einer ähnlichen Situation konfrontiert, die momentan in Deutschland zu beobachten ist.
Die Arbeit wird im Rahmen einer Akteursanalyse die Bedingungen in jedem der drei erwähnten Länder untersuchen, die bei einer Reform des Arbeitsmarktes gegeben sind bzw. gegeben waren. Die Konzentration wird dabei auf dem Spannungsfeld liegen, in dem sich jedes politische System befindet, nämlich im Feld von Interessengruppen, der politischen Führung, der Parteien und der Massenmedien. Daneben spielen die politischen Institutionen, also die staatliche Bürokratie eine bedeutende Rolle. Zusätzlich wird mit der Betrachtung der Bildungspolitik auf die nötige Flexibilität bei der Schaffung von Humankapital eingegangen. Vor dieser Analyse ist es jedoch unerlässlich, sich mit dem theoretischen Hintergrund des wissenschaftlichen Vergleichs von Wohlfahrtstaaten zu beschäftigen, um die Arbeitsmarktpolitik als ein Teil der staatlichen Wohlfahrt vergleichen zu können.
Die Arbeit wird sich der Methode des typologischen Vergleichs bedienen, hierbei ist die Arbeit des Schweden Göran Esping-Andersen von Bedeutung, der Deutschland, Neuseeland und Schweden als Länder mit einem jeweils unterschiedlichen Wohlfahrtstaatstyp kategorisiert.
Die Arbeit wird jedoch in Kapitel 2 auch auf den Forschungsstand in der vergleichenden Wohlfahrtstaatforschung eingehen, um die Begründung für die gewählte Vergleichsmethode geben zu können. Kapitel 3 beschäftigt sich mit dem theoretischen Hintergrund der im Rahmen der Akteursanalyse gewählten Determinanten, d.h. mit den Interessengruppen, den Parteien, den politischen Institutionen und der Bildungspolitik. Daneben wird auf die Massenmedien als wichtiger Akteur eingegangen.
Der theoretische Teil endet mit Kapitel 4 und einer allgemeinen Erläuterung zur Thematik der Arbeitsmarktpolitik und liefert die Begründung dafür, warum dieses Politikfeld überhaupt im staatlichen Interesse liegt. Vor den eigentlichen Länderanalysen erfolgt in Kapitel 6 ein Exkurs über die historische Entwicklung des deutschen Sicherungssystems. Da Deutschland als Pionierland der staatlichen Wohlfahrt gilt, ist dieser Exkurs gerechtfertigt.
Kapitel 7 bis 9 liefern die eigentlichen Länderanalysen von Deutschland, Neuseeland und Schweden. Bei der Analyse Deutschlands wird zunächst auf die Stellung der Arbeitslosenversicherung im gesamten Sozialsystem eingegangen. Anschließend wird noch einmal ausführlich auf die Notwendigkeit, die Reformen nötig macht, eingegangen. Daran schließt sich die Bewertung der oben genannten Determinanten der deutschen Arbeitsmarktpolitik an. Die Analysen Neuseelands und Schwedens verlaufen nach einem ähnlichem Analyseschema. Nachdem auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsmarktpolitik eingegangen worden ist, erfolgt eine Darstellung der Rahmenbedingungen, die während der Reformphase in den beiden Ländern vorgelegen haben. Auf die Bedeutung der Akteure der Arbeitsmarktpolitik wird ebenso eingegangen wie auf die politischen Institutionen.
Inhaltsverzeichnis:
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | VII | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | VIII | |
| I. | WOHLFAHRTSTAATVERGLEICH UND AKTEURSANALYSE | 1 |
| 1. | DIE „NEUE NOTGEMEINSCHAFT“ | 1 |
| 2. | DER WOHLFAHRTSTAATVERGLEICH | 5 |
| 2.1 | ZUM VERSTÄNDNIS DES BEGRIFFES WOHLFAHRTSSTAAT | 7 |
| 2.2 | METHODEN DES WOHLFAHRTSSTAATVERGLEICHS | 8 |
| 2.2.1 | DIE QUANTITATIVE METHODE | 8 |
| 2.2.2 | DIE HISTORISCH-VERGLEICHENDE WOHLFAHRTSFORSCHUNG | 11 |
| 2.2.3 | DER INSTITUTIONELLE VERGLEICH | 12 |
| 2.2.4 | DIE TYPOLOGISCHE METHODE | 12 |
| 2.3 | AKTEURSANALYSE UND TYPOLOGISIERUNG ALS EIGENER ANSATZ | 23 |
| 2.3.1 | BISHER GEWONNENE ERKENNTNISSE | 23 |
| 2.3.2 | DARSTELLUNG DES EIGENEN ANSATZES | 23 |
| 3. | UNTERSUCHUNGSKRITERIEN DER AKTEURSANALYSE | 26 |
| 3.1 | DAS POLITISCHE SYSTEM IM SPANNUNGSFELD | 27 |
| 3.1.1 | PARTEIEN | 30 |
| 3.1.2 | INTERESSENGRUPPEN | 31 |
| 3.1.3 | MASSENMEDIEN | 33 |
| 3.2 | POLITISCHE INSTITUTIONEN | 36 |
| 3.3 | BILDUNGSWESEN | 37 |
| 3.4 | ZWISCHENFAZIT | 40 |
| 4. | ARBEITSMARKTPOLITIK | 42 |
| 4.1 | DEFINITION, BEGRÜNDUNG UND ZIELE DER ARBEITSMARKTPOLITIK | 42 |
| 4.2 | KONZEPTE ZUR OPERATIONALISIERUNG DES BESCHÄFTIGUNGSGRADES | 44 |
| 4.2.1 | DAS PRODUKTIONSPOTENTIAL EINES LANDES | 44 |
| 4.2.2 | DIE ARBEITSLOSENQUOTE | 45 |
| 4.3 | URSACHEN VON ARBEITSLOSIGKEIT | 46 |
| 4.4 | STAATLICHE MAßNAHMEN GEGEN DIE ARBEITSLOSIGKEIT | 47 |
| II. | LÄNDERANALYSEN | 50 |
| 5. | VORBEMERKUNG | 50 |
| 6. | EXKURS: HISTORISCHE ENTWICKLUNGEN DES DEUTSCHEN SICHERUNGSSYSTEMS | 53 |
| 6.1 | ALLGEMEINE ENTWICKLUNGSTENDENZEN | 53 |
| 6.2 | ENTWICKLUNG DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG | 56 |
| 7. | DIE BLOCKIERTE REPUBLIK: ARBEITSMARKTREFORMEN IM DEUTSCHEN FÖDERALISMUS | 59 |
| 7.1 | DIE STELLUNG DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG IM DEUTSCHEN SOZIALSYSTEM | 59 |
| 7.1.1 | GESTALTUNGSPRINZIPIEN DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG | 59 |
| 7.1.2 | ORGANISATION UND FINANZIERUNG DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG | 61 |
| 7.1.3 | DER KREIS DER VERSICHERTEN UND LEISTUNGEN DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG | 62 |
| 7.2 | EXKURS: NEGATIVE AUSWIRKUNGEN DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG FÜR DEN ARBEITSMARKT | 63 |
| 7.3 | ANALYSE: WARUM REFORMEN NOTWENDIG SIND | 65 |
| 7.4 | DETERMINANTEN AUF DEN DEUTSCHEN ARBEITSMARKT | 69 |
| 7.4.1 | DIE FÖDERALE STRUKTUR DEUTSCHLANDS | 69 |
| 7.4.2 | PARTEIEN | 71 |
| 7.4.3 | DIE TARIFPARTNER UND DER TARIFVERTRAG | 73 |
| 7.4.4 | BILDUNGSWESEN | 79 |
| 7.4.5 | DIE DEUTSCHE WIEDERVEREINIGUNG UND DIE EUROPÄISCHE UNION | 82 |
| 7.5 | ZWISCHENFAZIT | 83 |
| 8. | BIG BANG IN NEUSEELAND: DIE GESCHICHTE EINES RADIKALEN SYSTEMWECHSELS | 85 |
| 8.1 | DIE ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG IM RAHMEN DES SOZIALEN SYSTEMS | 85 |
| 8.2 | PROTEKTIONISMUS UND HAUSHALTSKRISE: AUSLÖSER DER REFORMPOLITIK | 87 |
| 8.3 | NEOLIBERALE REFORMEN UND IHRE AUSWIRKUNGEN | 91 |
| 8.3.1 | REFORMEN | 91 |
| 8.3.2 | AUSWIRKUNGEN DER REFORMEN | 93 |
| 8.3.3 | LEHREN AUS DEM NEOLIBERALEN EXPERIMENT | 97 |
| 8.4 | DETERMINANTEN DER REFORMPOLITIK | 98 |
| 8.4.1 | KRISENBEWUSSTSEIN | 98 |
| 8.4.2 | POLITISCHE INSTITUTIONEN UND PARTEIEN | 99 |
| 8.4.3 | GEWERKSCHAFTEN UND ARBEITGEBERVERBÄNDE | 100 |
| 8.5 | BILDUNGSWESEN | 102 |
| 8.6 | ZWISCHENFAZIT | 104 |
| 9. | DAS „MODELL SCHWEDEN“: IM KONSENS ZU REFORMEN? | 108 |
| 9.1 | DIE ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG | 110 |
| 9.2 | INFLATION UND HAUSHALTSKRISE: AUSLÖSER DER REFORMEN | 111 |
| 9.3 | REFORMMAßNAHMEN UND DEREN AUSWIRKUNGEN | 115 |
| 9.3.1 | REFORMEN | 115 |
| 9.3.2 | AUSWIRKUNGEN DER REFORMEN | 117 |
| 9.4 | DETERMINANTEN DER REFORMPOLITIK | 119 |
| 9.4.1 | KRISENBEWUSSTSEIN | 119 |
| 9.4.2 | POLITISCHE INSTITUTIONEN UND PARTEIEN | 120 |
| 9.4.3 | GEWERKSCHAFTEN UND ARBEITGEBERVERBÄNDE | 121 |
| 9.5 | BILDUNGSWESEN | 123 |
| 9.6 | ZWISCHENFAZIT | 125 |
| 10. | BIG BANG ODER KONSENS: EIN VORBILDLICHES HANDELN FÜR DEUTSCHLAND? | 127 |
| III. | ANHANG | 133 |
| A. | KONZEPTION DER POLITIKFELDANALYSE | 133 |
| B. | ELEMENTE DER WESTLICHEN DEMOKRATIE | 136 |
| C. | PROBLEME BEI DER BERECHNUNG DER ARBEITSLOSENQUOTE | 138 |
| D. | STEUERUNGSINSTRUMENTE DER POLITIK ZUR FÖRDERUNG VON WIRTSCHAFTLICHEM WACHSTUM | 139 |
| E. | CHARAKTERISTIKA UND GESTALTUNGSPRINZIPIEN DES DEUTSCHEN SOZIALSTAATES | 140 |
| F. | DAS DEUTSCHE REFORMPROJEKT: DIE HARTZ-GESETZE | 143 |
| G. | DER LOHNPOLITISCHE WILLENSBILDUNGSPROZESS BEI DEN DEUTSCHEN GEWERKSCHAFTEN | 145 |
| H. | LITERATURVERZEICHNIS | 147 |
| I. | VERZEICHNIS DER VERWENDETEN INTERNETQUELLEN | 154 |
Die deutsche Wiedervereinigung stellt eine Besonderheit Deutschlands dar. 1990 trat die DDR dem bundesdeutschen Grundgesetz bei. Dies stellt das Land bis heute vor große Herausforderungen: Der Strukturwandel, die Anpassung der neuen Bundesländer an das kapitalistische System und die Übernahme der neuen Bevölkerung in das bisherige Wohlfahrtssystem der Bundesrepublik sind ein finanzieller Kraftakt gewesen, die nur wenige Länder diesem Umfang hätten leisten können. So fließen jährlich 4 Prozent des BIP in die neuen Bundesländer - das ist mehr, als die jährliche Zuwachsrate BIP, weshalb Deutschland gegenwärtig von seiner Substanz zehren muss. In erster Linie dienten die bisherigen Zahlungen zur Sanierung der Infrastruktur und der Sanierung der Städte, mittlerweile versucht man, durch gezielte Wirtschaftsförderung auch Unternehmen anzusiedeln. Besonders in Sachsen war die Politik erfolgreich. Insgesamt sind bis heute 1250 Milliarden Euro in die neuen Bundesländer transferiert worden. Trotz dieser enormen finanziellen Leistungen stagniert die Arbeitslosenquote im Osten bei rund 18 Prozent im Westen hingegen bei rund 8 Prozent.228 Die heute hohe Staatsverschuldung und die Belastung der sozialen Systeme resultieren u.a. aus der Integration der Bevölkerung der neuen Bundesländer in das soziale System der alten Bundesrepublik. Dies wurde insbesondere bei der Leistung von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld ein Problem, da die Leistungsempfänger der neuen Bundesländer in der Vergangenheit ja keine Beiträge an die Sozialkassen entrichtet hatten oder Steuern bezahlt hatten.229 Ohne auf die Diskussionen über eine sinnvolle Strukturpolitik und Fehler der Vergangenheit näher einzugehen, muss festgehalten werden, dass vereinigungsbedingten Sonderlasten eine deutsche Besonderheit darstellen.ist. Das erhebliche Belastungen auf das Land zukommen ließ, welche die beiden Vergleichsländer Schweden und Neuseeland in dieser Form nicht zu tragen haben. Und auch ein letzter Punkt darf als deutsche Besonderheit nicht unterschätzt werden: [...]
Januar 2005 auf, so dass man in Zukunft für Deutschland ein gebührenpflichtiges Studium erwarten kann. Realschüler können entweder über das Fachabitur den Zugang zur Fachhochschule erwerben oder eine Berufsausbildung ergreifen.224 Schüler mit einem qualifizierten Hauptschulabschluss nach 9 Jahren Schulzeit streben i.d.R. eine Berufausbildung an. Die 2-jährige (für Gymnasiasten) bzw. 3 jährige Berufsausbildung ist ein Merkmal des deutschen Bildungsweges: Bei diesem Weg wird nicht allein ein „training on the job“ angestrebt, sondern über die ausbildungsbegleitende Berufsschule versucht, dem Auszubildenden in seinem gesamten zukünftigen Arbeitsfeld Kompetenzen zu vermitteln. „Die einzelnen Sektoren des Bildungswesens, insbesondere das sog. `duale System´der Beruflichen Ausbildung (...) besitzen einen hohen Grad institutioneller Autonomie, die eine auf das gesamte Bildungswesen bezogene staatliche Bildungspolitik erschwert“225. Die politische und die fachliche Diskussion über verschiedene Probleme im Bereich der deutschen Bildungspolitik muss heute zunehmend die Einbettung Deutschlands in die Europäische Union berücksichtigen. Es fehlen zwar die rechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame, europäische Bildungspolitik. Allerdings sind die eigenen bildungspolitischen Ziele und Maßnahmen mit den Entwicklungen innerhalb der EU vernetzt, besonders vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen an die EU. Im Vertrag von Maastricht wird den Mitgliedsstaaten deshalb zwar grundsätzliche Souveränität im Bildungswesen zugestanden, gleichzeitig unterstreicht der Vertrag jedoch die Notwendigkeit gegenseitiger Abstimmungen und die Entwicklung gemeinsamer Programme. Besonders sind hier das Hochschulwesen und die berufliche Aus- und Weiterbildung angesprochen.226 Als Beispiel sei der Bereich der Hochschulbildung genannt: Über das Erasmus bzw. Leonardo-Programm wurde ein innereuropäischer Austausch von Akademikern gefördert. Leistungen an einer ausländischen Universität werden i.d.R. von der Heimatuniversität anerkannt.227 [...]
Bildungspolitik ist in Deutschland mit seiner föderalen Struktur der ausschließlichen Kompetenz der Bundesländer zugeordnet. Zwar versucht die Bundesebene seit langem, Einfluss auf die Bildungspolitik zu nehmen (dies erfolgt z.B. durch die in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Ganztagsschulen), die Gestaltung von Bildung und Erziehung obliegt trotz allem nach dem Wortlaut des Grundgesetzes den Ländern. Die überwiegende Zahl von Gestaltungs- und Steuerungsimpulsen geht von der Länderebene aus221. Diese Tatsache macht eine einheitliche Betrachtung deutscher Bildungspolitik schwierig. Durch ein Abkommen der Kultusministerkonferenz werden die Abschlüsse aus unterschiedlichen Ländern gegenseitig anerkannt, und bilden so zumindest eine gewisse einheitliche Grundlage. Auffällig ist jedoch ein in groben Zügen ähnlicher Aufbau der Bildungssysteme. Die Schulpflicht besteht vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.222 Der Besuch der staatlichen Schulen ist gebührenfrei. Nach vier Jahren Grundschule findet i.d.R. eine Trennung der Schüler statt. Je nach Leistungsvermögen erfolgt dann der Besuch der Hauptschule, Realschule oder des Gymnasiums. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach der Sekundarstufe I (nach vier Jahren Unterricht) nur zwei Schultypen der Sekundarstufe II eingerichtet haben: Auf der einen Seite das Gymnasium mit insgesamt 12 bzw. 13 Schuljahren, und auf der anderen Seite allgemeine Sekundarschulen (mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen). Allein im Land Brandenburg erhält die Gesamtschule neben Gymnasium mit 13 Schuljahren und der Realschule mit insgesamt zehn Schuljahren den Status einer Regelschule.223 Mit Abschluss der gymnasialen Oberstufe (Abitur) wird die Berechtigung zu einem Studium an Universitäten, Fachhochschulen Berufsakademien erworben. Generell waren Studiengebühren für das Erststudium, abgesehen von Verwaltungsgebühren, per Bundesgesetz verboten. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Gesetz jedoch im [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832498092
Arbeit zitieren:
Ambrosch, Stefan Februar 2005: Die Fähigkeit Deutschlands zu sozialen Reformen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Arbeitsmarkt, Wohlfahrtsstaat, ALG, Hartz, Reformpolitik



