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Integration durch Marginalisierung?

Eine empirische Analyse der beruflichen Situation von Richterinnen und Staatsanwältinnen im deutsch-französischen Vergleich

Integration durch Marginalisierung?
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Andrea Hartmann
  • Abgabedatum: September 1999
  • Umfang: 131 Seiten
  • Dateigröße: 584,6 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Eberhard Karls Universität Tübingen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2185-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2185-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2185-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hartmann, Andrea September 1999: Integration durch Marginalisierung?, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Justiz, Frankreich, Frauen, International, Profession

Magisterarbeit von Andrea Hartmann

Einleitung:

Gegenstand dieser empirisch-vergleichend angelegten Studie ist die berufliche Situation hochqualifizierter Frauen im Amt der Richterinnen und Staatsanwältinnen in Frankreich und in Deutschland. Wie einschlägige Studien belegen, stieg in Deutschland der Frauenanteil insbesondere in prestigeträchtigen Professionen nicht im Verhältnis zu der kontinuierlich ansteigenden Zahl von Hochschulabsolventinnen in den entsprechenden Fächern. Besonders offenkundig zeigt sich die Unterrepräsentation von Frauen in leitenden Positionen.

Die Justiz als zentrales Organ unserer Demokratie eignet sich aufgrund ihrer hohen Transparenz hervorragend als Untersuchungsobjekt, um horizontale und vertikale Segregationsprozesse nach Geschlecht auf der Ebene von hochqualifizierten Berufen zu beobachten. Mit der amtlichen Statistik stehen hierfür verlässliche Daten zur Verfügung, die es dank ihrer regelmäßigen Veröffentlichung auch erlauben, Aussagen über langfristige Entwicklungen zu treffen. Am Beispiel der juristischen Profession wird der Frage nachgegangen, welche Unterschiede und welche Gemeinsamkeiten die Karrieren von Richterinnen und Staatsanwältinnen in zwei Ländern kennzeichnen, die sich hinsichtlich ihres Feminisierungsgrades in der Profession erheblich unterscheiden.

Während in Deutschland trotz gesetzlich verankerter Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst der Frauenanteil in der Richter- und Staatsanwaltschaft im Erhebungszeitraum gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes nur rund 26 % betrug, erlangen die französischen Richterinnen und Staatsanwältinnen mit dem Jahrtausendwechsel die Parität. Von dieser Diskrepanz ausgehend, wird in der Arbeit der Frage nachgegangen, welche professionsimmanenten Strukturen und Faktoren die Präsenz von Frauen kennzeichnen und beeinflussen. Unter diesem Gesichtspunkt wurde das zur Verfügung stehende statistische Datenmaterial einer umfangreichen Aufbereitung unterzogen, um es erstmalig einer wissenschaftlichen Analyse zugänglich zu machen, die den Forschungsstand um eine internationale Vergleichsdimension erweitert.

Der Vergleich der amtlichen Statistiken offenbart, dass in der französischen Justiz trotz der auf den ersten Blick beispielhaft gelungenen Integration von Frauen strukturelle Übereinstimmungen mit den deutschen Verhältnissen bestehen, was die qualitative Integration der Juristinnen anbelangt. Die von Frauen in der Justiz ausgeübten Tätigkeiten weisen auffallend häufig gemeinsame Merkmale auf. Frauen sind sowohl in Frankreich als auch in Deutschland auf der niedrigsten Hierarchieebene im Verhältnis zu ihrer Gesamtzahl überrepräsentiert und auf gehobenen Hierarchiestufen unterrepräsentiert. So wies die Statistik der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg für das Jahr 1998 in Beförderungsämtern dreimal weniger Frauen auf als in Eingangsämtern beschäftigt sind. Während also auf der untersten Hierarchiestufe mittlerweile jede dritte Person weiblichen Geschlechts ist, trifft dies für die gehobenen Hierarchiestufen nur auf jede zehnte zu. Bei der baden-württembergischen Staatsanwaltschaft betrug der Frauenanteil in Beförderungsämtern sogar lediglich 3,6 %. Von den in Beförderungsämtern beschäftigten Richterinnen und Staatsanwältinnen wurden wiederum 90 % nach R2 besoldet, d.h. sie gehörten der niedrigsten Gehaltsstufe gehobener Hierarchieebenen an.

Quer zur länderübergreifenden Marginalität von Richterinnen und Staatsanwältinnen in leitenden Positionen verläuft eine geschlechtsspezifische Segregationslinie, welche die ausgeübten Tätigkeiten in hohem Maße strukturiert: Richterinnen sind besonders zahlreich in jungen Gerichtszweigen. Das trifft beispielsweise auf die Jugendgerichtsbarkeit in Frankreich zu (mit 66 % Richterinnen) und die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland, welche aktuell einen Frauenanteil von 34 % aufweist (für die gesamte Richterschaft betrug der Frauenanteil zuletzt 25,5 %). Umgekehrt weisen traditionsreiche Gerichtszweige wie die Finanzgerichtsbarkeit extrem niedrige Frauenanteile auf. In Baden-Württemberg ist dort bislang überhaupt keine Richterin beschäftigt, bundesweit betrug deren Anteil zum letzten Erhebungszeitpunkt 10,9 %.

Ferner gibt es einige Anhaltspunkte, dass das Stellenpotential eines Berufssegments die Inklusionschancen von Frauen beeinflusst. An Gerichtszweigen mit sehr geringer Stellenanzahl sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Diese Exklusivität kann erneut am Beispiel der Finanzgerichte verdeutlicht werden. So zeichnet sich die Finanzgerichtsbarkeit mit bundesweit 616 Richtern und Richterinnen nicht nur durch das kleinste Stellenpotential und den geringsten Frauenanteil aus, sondern sie ist außerdem der einzige Gerichtszweig, welcher mit der Besoldungsstufe R2 (von Beförderungsämtern) beginnt.

Die angesprochene Aufteilung der Berufe in 'weibliche' und 'männliche' Tätigkeitsbereiche lässt sich sowohl in Frankreich als auch in Deutschland beobachten. Beiden Ländern gemeinsam ist, dass die Tätigkeiten, in denen verhältnismäßig viele Frauen beschäftigt sind, häufig vor Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden: sei es, dass sie in Frankreich als Richterinnen ihre Arbeit weitgehend zu Hause verrichten, sei es, dass sie in Deutschland als Amtsrichterinnen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig sind.

Die "weiblichen" Berufssegmente galten zum Teil von Anfang an als "für Frauen geeignete" Tätigkeitsfelder. Ferner weisen sie Merkmale auf, die sich ungünstig auf das Ansehen der in diesen Bereichen Beschäftigten auswirken: Laienbeteiligung, vereinfachte Rechtsprechung in der Jugendgerichtsbarkeit und Routinetätigkeit in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wie das Beispiel Frankreich zeigt, ändert sich auch bei einem sehr hohen Frauenanteil wenig oder gar nichts an den Geschlechterverhältnissen innerhalb der Berufe. Das spricht dafür, dass die Aufteilung in "weibliche" und "männliche" Segmente einer spezifischen Logik gehorcht. Als theoretischer Erklärungsansatz bietet es sich an, die geschlechtsspezifischen Segregationsprozesse in Berufen als einen Modus der sozialen Konstruktion von Geschlecht zu beschreiben, deren Sinn darin besteht, über die geschlechtsspezifische Besonderheit der beruflichen Einbindung die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse symbolisch zu vermitteln und aufrecht zu erhalten.

Die Beobachtung, dass Frauen bisher kaum Zugang zu 'exklusiven' Positionen fanden, liegt in deren Schlüsselstellung für den professionellen Habitus der Justiz. Insbesondere in leitenden Positionen überlagern sich mehrere Faktoren, die - auch jeder für sich genommen - einen negativen Einfluss auf die weibliche Partizipation ausüben: ein geringes Stellenpotential (Exklusivitätscharakter) gekoppelt mit einem hohen Verdienst in einer exponierten Stellung (Sichtbarkeit) und die Abhängigkeit bei der Beförderung vom Wohlwollen der Vorgesetzten.

Mit Hilfe von Bourdieus Konzept des Habitus lässt sich zeigen, dass der traditionell 'männliche' Habitus der juristischen Profession in Situationen, bei denen das professionelle Bild auf dem Spiel steht, sich gegen Frauen kehrt. Die Sichtbarkeit von Geschlecht als Bestandteil des Habitus wird den Frauen zum Verhängnis und löst Verdrängungs- und Abgrenzungsprozesse aus, die ihre öffentliche Unsichtbarkeit zur Folge haben. Die Ergebnisse der Untersuchung legen die Schlussfolgerung nahe, dass die langfristige Hemmnisse für den weiblichen Aufstieg und Erfolg daher in der Vergeschlechtlichung von Berufen zu suchen sind. Innovationspotential für Veränderungen geht dagegen in erster Linie von neu entstehenden Berufssegmenten aus, welche Frauen bessere Inklusionschancen bieten.

Der vergleichende Zugang meiner Arbeit belegt, dass sich segregierende Praktiken unabhängig von der institutionellen Ausformung professioneller Arbeitsorganisation beobachten lassen. Die Ergebnisse gewinnen dadurch einen erschließenden Charakter auf die Situation von Frauen in anderen hochqualifizierten Berufen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Begründungszusammenhang und theoretischer Rahmen 5
2.1 Methodische Vorgehensweise 5
2.2 Theoretische Einordnung 6
2.3 Theoretische Begrifflichkeiten 9
2.3.1 Horizontale und vertikale Segregation 9
2.3.2 Profession und Professionalisierung 10
2.3.3 Professionalisierung und soziale Schließung 13
2.3.4 Profession und Geschlecht: die Konstruktion der Geschlechterdifferenz beim Eintritt der Frauen in die Justiz 16
2.3.5 Profession, Geschlecht und Prestige 21
3. Sekundäranalyse 25
3.1 Ausbildung 26
3.1.1 Deutschland: Einheitsausbildung 26
3.1.2 Frankreich: Spezialisierte Ausbildung 26
3.1.3 Der Rekrutierungsmodus der École Nationale de la Magistrature 27
3.1.4 Die unterschiedlichen Erfolgsquoten der weiblichen und männlichen KandidatInnen beim concours der ENM 28
3.1.5 Selektionsmechanismen bei der Eliterekrutierung: ein möglicher Erklärungsansatz 31
3.2 Entwicklung der Frauenanteile unter den Studierenden im Fach Rechtswissenschaft im deutsch-französischen Vergleich 37
3.3 Einkommenssituation in der Juristenschaft 44
3.4 Frauen in der Rechtsanwaltschaft: Gegenwärtige Arbeitsmarktsituation 48
3.5 Besonderheiten der juristischen Profession im deutsch-französischen Vergleich 51
3.5.1 Staatsanwaltschaft 52
3.5.2 Richterschaft 53
3.6 Horizontale Segmentation der Richter- und Staatsanwaltschaft 57
3.6.1 Frankreich 57
3.6.2 Deutschland 65
3.7 Vertikale Segregation der Richter- und Staatsanwaltschaft nach Geschlecht 82
3.7.1 Frankreich 82
3.7.2 Deutschland 88
4. Zusammenfassung und Schlußbetrachtung 96
5. Anhang 99
5.1 Prognose der Entwicklung der Frauenanteile in der Richter- und Staatsanwaltschaft für Frankreich und Baden-Württemberg / Bayern 102
5.1.1 Das Modell 102
5.1.2 Der Algorithmus 105
5.1.3 Ergebnis 106
6. Literatur 109

Automatisiert erstellter Textauszug:

Im Gegensatz zur Exekutive und zur Legislative wird in der Verfassung der Fünften Republik die Judikative nicht als dritte Gewalt im Sinne von "pouvoir" bezeichnet, sondern lediglich als "autorité". als gleichrangig betrachtet wird. In der Tat sieht die seit 1958 in Kraft befindliche Verfassung keine vollständige Trennung zwischen den drei Gewalten vor, sondern rückt die Exekutive ins Zentrum aller Macht. Dies äußert sich in der Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an Weisungen des Justizministeriums und damit an die politische Macht, welche von Seiten des Justizministeriums wiederholt für individuelle Interventionen genutzt wurde insbesondere in Fällen, bei denen die politische Elite verwickelt war. Ermöglicht wird diese Einmischung durch eine streng hierarchische Ordnung, ein weiteres Charakteristikum des französischen Justizwesens. Durch die im Vergleich zu Deutschland enge Bindung der Staatsanwaltschaft an die Exekutive läßt sich eine geschwächte Machtposition der französischen Judikative herleiten. Die Bezeichnung "magistrat" ist der Oberbegriff für RichterInnen und StaatsanwältInnen in Frankreich und unterstreicht deren Gruppenbewußtsein. Die genauere Bezeichnung der Richterschaft (magistrats du siège oder magistrature assise) und Staatsanwaltschaft (magistrats du parquet oder magistrature debout) verweist auf deren unterschiedliches Auftreten im Gerichtssaal. Während die RichterInnen bei der Verhandlung sitzen, tritt die Staatsanwaltschaft aufrecht in Erscheinung. Im folgenden Abschnitt möchte ich zentrale Funktionen und Befugnisse der beiden Berufe nennen, die einen Hinweis auf die interne Machtbalance des französischen Justizwesens geben. [...]

RechtsanwältInnen in Frankreich In Frankreich gibt es bisher keine vergleichbaren Veröffentlichungen zur Situation der RechtsanwältInnen. Dies mag einerseits an der dezentralen Organisationsstruktur französischer Rechtsanwaltskammern liegen, die es nicht erlaubt, überregionale Daten zu gewinnen, andererseits wird von Seiten des Pariser Justizpalastes auch eine äußerst restriktive Informationspolitik betrieben. Dennoch möchte ich zwei Punkte ansprechen, die Kontext der Fragestellung meiner Arbeit interessant erscheinen. Zum Zeitpunkt meiner Recherche in Paris im Jahr 1998 war mit Dominique de la Garanderie erstmals eine Frau an die Spitze der hochangesehenen Pariser Rechtsanwaltskammer gewählt worden. Die Wahl wird alle zwei Jahre in geheimer Abstimmung von allen Mitgliedern der Anwaltskammer durchgeführt. [...]

Berücksichtigt man bei dieser Befragung nur die abgeschlossenen Promotionen, dann ergibt sich für die Absolventinnen eine noch ungünstigere Relation: Unter den Befragten hatten nur 2 % der Juristinnen gegenüber 8 % der Juristen bereits promoviert. Vor diesem Hintergrund sei aus einem Jura - Studienführer zum Thema "promovierte Juristinnen" zitiert: "Für die promovierte Frau hören mit der Doktorwürde die Sonderprobleme nicht auf. Vielfach wird sie ihr gesamtes Feingefühl aufbieten müssen, um etwa mit nichtpromovierten anderen Frauen oder gar mit einem nichtpromovierten Ehemann richtig umzugehen. Eine Freundschaft oder Ehe, die dieses aushält, hält vermutlich alles aus. Sogar als Werkzeug der Emanzipationspolitik ist die promovierte Frau bereits entdeckt. In einer Promotionsordnung - genauer gesagt: in ihrer ministeriell genehmigten Fassung - heißt es wörtlich: 'Bewerberinnen wird der akademische Grad in weiblicher Form verliehen.' Ein von der betreffenden Fakultät ursprünglich vorgesehenes Wahlrecht steht also den promovierten Damen nicht zu. Sie werden dies, wie so vieles andere, zu tragen wissen." [...]

Arbeit zitieren:
Hartmann, Andrea September 1999: Integration durch Marginalisierung?, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Justiz, Frankreich, Frauen, International, Profession

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