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Die Wahl des Bundespräsidenten

Verfassungspolitische Ausgestaltung und die Erfahrungen der ersten neuen Wahlen

Die Wahl des Bundespräsidenten
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Jan Erik Bohling
  • Abgabedatum: Mai 1994
  • Umfang: 86 Seiten
  • Dateigröße: 10,2 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Deutschland
  • Bibliografie: ca. 156
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1283-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bohling, Jan Erik Mai 1994: Die Wahl des Bundespräsidenten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bundespräsident, Wahl, Verfassungspolitik, Deutschland, politisches System

Magisterarbeit von Jan Erik Bohling

Einleitung:

‘Ich glaube, man muß die realpolitische Linie sehen. Ich halte es für selbstverständlich, daß die Wahl des Bundespräsidenten nicht zu trennen ist von den ganzen Koalitionsverhandlungen hinsichtlich der Zusammensetzung der Regierung.’ (Prof. Ludwig Erhard am 6. September 1949).

1. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wahl und ihre Probleme:

In der Verfassung der Bundesrepublik wurde das Amt des Bundespräsidenten auf Grund von Erfahrungen aus der Weimarer Republik mit beschränkten politischen Wirkungsmöglichkeiten ausgestattet. Auch bezüglich der Wahl des Staatsoberhauptes unterscheidet sich das Bonner Grundgesetz wesentlich von der Weimarer Verfassung der I. Deutschen Republik. Die nun nicht mehr direkte Bestellung des Staatsoberhauptes durch das Volk geschieht seit 1949 indirekt durch die Bundesversammlung.

Trotz der positiven Erfahrungen mit dem im Bonner Grundgesetz verankerten Wahlmodus wird nahezu jede bevorstehende Wahl des Bundespräsidenten dazu genutzt, um besonders in den Medien aber auch in den Parlamenten der Bundesrepublik eine direkte Wahl des Staatsoberhauptes zu diskutieren. Aus diesem Grund sollen hier kurz einige Argumente angeführt werden, die gegen eine direkte Wahl des Bundespräsidenten sprechen:

Ein direkt gewählter Bundespräsident würde im Vorfeld seiner Wahl durch das Volk seinen eigenen aktiven Wahlkampf führen wollen und müssen. Durch die direkte Wahl wäre ein so bestelltes Staatsoberhaupt allein schon durch den Wahlmodus ein politischer Präsident, den der Parlamentarische Rat zu Recht nicht gewollt hat. Ein direkt gewählter Bundespräsident wäre in jedem Fall, so wie Rupert Scholz es ausdrückt, ‘Partei in eigener Sache’, da er durch seinen eigenen Wahlkampf politische Erwartungen bei seinen Wählern geweckt hätte, denen das Staatsoberhaupt nun auch gerecht werden müßte. Vom neutralen bzw. unparteilichen Bundespräsidenten, dessen Hauptaufgabe in der Repräsentation des Staates und der Integration möglichst aller Staatsbürger liegt, wäre ein direkt gewählter politischer Bundespräsident weit entfernt. Eine Folge aus der direkten Wahl des Staatsoberhauptes würde die sein, daß eine Erweiterung der politischen und exekutiven Zuständigkeiten des Bundespräsidentenamtes zunächst diskutiert und letztendlich auch gefordert würde. Hier wäre dann der Weg hin zu einer präsidialen Regierungsweise beschritten, die vom Grundgesetz her eindeutig nicht gewollt ist. Um eben dies zu vermeiden, ist das Festhalten an dem bisherigen Wahlmodus eine Konsequenz, die sich aus den Erfahrungen der bisherigen Bundespräsidentenwahlen ableiten läßt.

Die Bundesversammlung; die sich zu gleichen Teilen aus den Mitgliedern des Bundestages und Mitgliedern, die von den Landesparlamenten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden, zusammensetzt, ist ein Gremium, das sich ausschließlich zur Wahl des Bundespräsidenten konstituiert. Durch den Landtags-Anteil wird die Bundesversammlung in ihrer Zusammensetzung zum Aktuellen hin verschoben. Dies resultiert aus den in den 16 Bundesländern ständig stattfindenden Landtagswahlen, die ebenso wie die Ergebnisse der Bundestagswahlen eine direkte wenn auch zeitlich verzerrte Transformation des Wählerwillens in die Bundesversammlung hinein sicherstellen. So besteht aufgrund dieser zeitlichen Verzerrung einerseits die Möglichkeit, daß ein Bundespräsident die kommenden Regierungswechsel voranzeigt, andererseits kann es auch so kommen, daß sich in der Person eines Bundespräsidenten die vergehende politische Konstellation und deren Zeitstimmung noch eine Weile fortsetzt.

Das Grundgesetz besagt, daß sich die Amtszeit des Präsidenten auf fünf Jahre beläuft, danach ist eine einmalige Wiederwahl möglich. Diese Verfassungsregelung wurde recht intensiv kurz vor Ende der Bundespräsidentschaft von Theodor Heuss 1958/59 diskutiert. Heuss selbst aber lehnte eine ‚Iex Heuss’ in Form der damals diskutierten Varianten a) zweite Wiederwahl, also dritte Amtszeit oder b) eine Verlängerung der Amtszeit von fünf auf sieben Jahre als eine ‘Verlegenheitslösung’ ab. Zu Zeiten des populären Bundespräsidenten Heuss zog man in den Parteien in Erwägung, das erst zehn Jahre alte Grundgesetz bezüglich der Wiederwahl oder der Amtsdauer des Bundespräsidenten zu verändern. Das Grundgesetz (Art. 54, Absatz 2) spricht sich aber nicht eindeutig gegen die erneute Kandidatur eines früheren Bundespräsidenten nach einem anderen Amtsinhaber aus.

In der Bundesversammlung ist derjenige Kandidat gewählt, der im ersten bzw. zweiten Wahlgang die Stimmen der absoluten Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung, d.h. die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl, erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem der Bewerber erreicht, so ist derjenige gewählt, der in einem dritten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bisher war ein dritter Wahlgang sowohl bei der Wahl von Dr. Gustav Heinemann in der 5. Bundesversammlung am 5. März 1969 als auch bei der Wahl von Prof. Roman Herzog in der 10. Bundesversammlung am 23. Mai 1994 notwendig. 1969 unterlag der Kandidat der CDUICSU, Gerhard Schröder. dem schließlich mit einer einfachen Mehrheit von 512 Stimmen im dritten Wahlgang gewählten Kandidaten Gustav Heinemann mit einem Ergebnis von 506 Stimmen (s. 2.3.3.). 1994 unterlag der Kandidat der SPD, Johannes Rau, (605 Stimmen) dem mit einer absoluten Mehrheit (696 Stimmen) im dritten Wahlgang gewählten Roman Herzog (s. 2.7.2.).

Die Bundesversammlung kann, da sie wie der Bundestag und die Landtage in Fraktionen aufgegliedert ist, durchaus als ein Parteienparlament bezeichnet werden. 17 So verdeutlichen die bisherigen Präsidentenwahlen auch, daß das höchste Amt in der Bundesrepublik stets von der politischen Mehrheit besetzt worden ist.

Die Kandidaten zum Amt des Bundespräsidenten waren mehrheitlich aktive Politiker oder Berufspolitiker. Lediglich im Vorfeld fester Nominierungen waren auch andere Persönlichkeiten im Gespräch. Die parteilose Kandidatin der Grünen von 1984, Luise Rinser, und der parteilose Kandidat von Bündnis 90/Grüne, Prof. Jens Reich, unterscheiden sich hier - und das entspricht der politischen Intention der Grünen - von den bisher nominierten Kandidaten der Union, der SPD und der FDP. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt immer durch die Parteien; dies wäre im Falle einer direkten Wahl allerdings ebenso. Denn der Erfolg eines Kandidaten hängt wesentlich von der Stärke seiner Partei im Bundestag und in den Landesparlamenten ab. Es sei schon an dieser Stelle anzumerken, daß die Grundlage der Wahlen in der Bundesversammlung stets ihren Ursprung in parteitaktischen Überlegungen hatte und hat, da die Parteien die Wahl des Bundespräsidenten in der Verfassungswirklichkeit als eine politische Wahl auffassen.

Ziel dieser Studie ist es: 1.) Die parteiinternen Hintergründe im Vorfeld und nach der offiziellen Kandidatennominierung zu untersuchen; 2.) die politischen Intentionen der Parteien hinsichtlich der von ihnen aufgestellten Kandidaten herauszustellen und schließlich 3.) jeweils die Erstwahlen und die Wiederwahlen im Hinblick auf ihre nominierten und gewählten Kandidaten zu untersuchen, um in der abschließenden Systematik die unterschiedlichen Funktionen der Kandidaten herauszustellen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wahl und ihre Probleme 1
2. Die Hintergründe der Parteien zur Wahl 4
2.1 Die erste neue Wahl von 1949 4
2.1.1 Die Koalitionsbildung und die Nominierung von Heuss 5
2.1.2 Die Wahl von Heuss 8
2.2 Die Irritationen um die Wahl von 1959 10
2.2.1 Die Kandidatur Erhards 13
2.2.2 Die Kandidatur Adenauers 16
2.2.3 Die Kandidatur und Wahl Lübkes 20
2.3 Die Wahl von 1969 und der bevorstehende Machtwechsel 21
2.3.1 Die Situation der Koalitionspartner 22
2.3.2 Die Situation der FDP 24
2.3.3 Die Wahl Heinernarms 27
2.4 Die Wahl von 1974 und die Konsolidierung der SPD-FDP-Koalition 29
2.4.1 Die Situation in der SPD-FDP-Koalition und Scheels Nominierung 30
2.4.2 Die Wahl Scheels 34
2.5 Die Wahl von 1979 und der befürchtete Machtwechsel 35
2.5.1 Die Kandidatendiskussion in der Union 36
2.5.2 Zur Strategie der SPD-FDP-Koalition 38
2.5.3 Die Konflikte zwischen SPD-FDP und CDUICSU im Zuge der Nominierung von Carstens 41
2.5.4 Die Wahl von Carstens 44
2.6 Die Wahl von 1984 und der ‘Sammelkandidat’ 45
2.6.1 Die Nominierung von Weizsäckers 45
2.6.2 Die Wahl von Weizsäckers 50
2.7 Die Wahl von 1994 und die Konsolidierung der CDUlCSU-FDP-Koalition 51
2.7.1 Zur Kandidatendiskussion in den Parteien 52
2.7.2 Die Wahl Herzogs 54
3. Systematik der Bundespräsidentenwahlen 56
3.1 Die Erstwahlen und die Bedeutung der Gegenkandidaten 56
3.2 Die Wiederwahlen und die Funktion der Kandidaten als Konsenskandidaten 68
Quellen- und Literaturverzeichnis 77

Textprobe:

Kapitel 2.3, Die Wahl von 1969 und der bevorstehende Machtwechsel:

Die Bundespräsidentenwahl von 1969 war unter anderem auch deshalb bedeutend, weil im gleichen Jahr die Bundestagswahl stattfand. Bundespräsident Lübke schied bereits am 30. Juni 1969 vorzeitig aus dem Amt. Offiziell begründete der Bundespräsident diesen Schritt mit der Vermeidung eines Zusammenfallens von Bundespräsidenten- und Bundestagswahl Inoffiziell aber waren sowohl seine Krankheit als auch die im Nachhinein als haltlos zu bezeichnenden Verdächtigungen, Lübke habe an der Projektierung von KZ - Bauten mitgewirkt, ein wesentlicher Grund für den Bundespräsidenten, früher sein Amt aufzugeben. So fiel die Kandidatendiskussion und Präsidentschaftswahl nicht unmittelbar in den Bundestagswahlkampf.

2.3.1, Die Situation der Koalitionspartner:

1969 bestand die Große Koalition, die sich aus CDUICSU und SPD zusammensetzte, bereits im dritten Jahr, und es machten sich deutliche politische Divergenzen zwischen den Koalitionspartnern bemerkbar. Die Tendenz eines Auseinanderstrebens von Union und SPD war von großer Relevanz für die Bundespräsidentenwahl und konnte schon recht deutlich bei der Neuwahl des Bundestagspräsidenten im Februar 1969 verzeichnet werden.

Nachdem Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaler aufgrund des geäußerten Verdachts, er habe aus politischer Einflußnahme persönlichen Gewinn gezogen, schließlich zurücktrat, wählte der Bundestag am 5. Februar Kai-Uwe von Hassel als seinen neuen Präsidenten. Zu Anfang des Wahljahres 1969 war dies das letzte hohe Staatsamt, das die Union mit einem Politiker aus ihren Reihen besetzen konnte. Mit einer knappen Mehrheit von 262 Ja-Stimmen – die Koalition von CDU/CSU und SPD verfügte über insgesamt 447 Mandate im Bundestag – wurde von Hassel schließlich als Nachfolger Eugen Gerstenmalers gewählt. Dies Stimmergebnis belegt ein sich bereits ankündigendes Auseinanderfallen der Regierungskoalition. Die Wahl Kai-Uwe von Hasseis verdeutlicht ebenfalls, daß von nun an die deutlichen Überhänge der Großen Koalition bei den parlamentarischen Abstimmungen keine Selbstverständlichkeit mehr sein sollten.

Die SPD eröffnete die Verhandlungen und die Diskussion um den zu wählenden Bundespräsidentennachfolger bereits im Juni 1967, als der SPD-Vorsitzende Willy Brandt in einem Gespräch mit dem Hamburger Nachrichtenmagazin ‘Der Spiegel’ den Anspruch der Sozialdemokraten auf das höchste Staatsamt anmeldete. Das Präsidium der SPD bekräftigte danach auch Brandts Forderung und teilte diesen Entschluß Bundeskanzler Kiesinger mit. Die SPD begründete ihre Forderung damit, daß nach einem ‚Freidemokraten und einem Unionspolitiker’ nun ein Sozialdemokrat als Bundespräsident gewählt werden müsse. Betrachtet man in diesem Zusammenhang die bisherige Praxis der Regierungsbildungen in der Bundesrepublik, so ist dem kleineren Koalitionspartner - im Fall von1968 also zunächst der SPD - die Möglichkeit, das höchste Staatsamt zu besetzen, teilweise zugestanden worden. Der Benennung eines gemeinsamen Kandidaten von CDU/CSU und SPD stand grundsätzlich nichts im Wege, und sowohl Kiesinger als auch Wehner favorisierten zunächst den Bundesverkehrsminister Georg Leber als den Kandidaten der Regierungskoalition für das Amt des Bundespräsidenten.

Zur Entscheidung der Union, letztendlich doch einen eigenen Kandidaten aufzustellen, kam es nach der Überlegung von Bundeskanzler Kiesinger, daß ein aktiver sozialdemokratischer Politiker als späterer Bundespräsident der eigenen Partei im Hinblick auf die noch im selben Jahr stattfindenden Bundestagswahlen von einem nur schwer kalkulierbaren Vorteil sein würde. Kiesinger favorisierte zunächst den Präsidenten des Evangelischen Kirchentages, Richard von Weizsäcker, da die FDP im Falle einer Kandidatur von Weizsäckers signalisiert hatte, diesen eher wählen zu können als Bundesverteidigungsminister Schröder, der ebenfalls in der Union als Kandidat in Frage kam. Diese Entscheidung aber hatte die FDP seit dem 15. November 1968, als Schröder, ein Protagonist einer CDU/CSU-FDP Koalition, von den Wahlmännern der Union im zweiten Wahlgang einstimmig vorgeschlagen wurde, nicht mehr zu treffen. Die ablehnende Haltung der FDP gegenüber Schröder war der CDU/CSU durchaus bekannt gewesen, Richard von Weizsäcker unterlag dem Bundesverteidigungsminister jedoch deutlich im ersten Wahlgang der Abstimmung des Wahlmännergremiums.

Ein weiterer Aspekt, der den Ausgang der Bundespräsidentenwahl von 1969 als wesentlich unsicherer erscheinen ließ als die Wahl von 1959, kam noch hinzu: Im Falle einer Kandidatur seitens der Union als auch seitens der Sozialdemokraten fiel 1969 nun der dritten Kraft im Parteiensystem, nämlich der FDP aber auch der in der Bundesversammlung über die Landtage vertretenen NPD, eine besondere Rolle zu. Denn es herrschten in der 5. Bundesversammlung keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse. Weder die Unionsparteien noch die Sozialdemokraten verfügten über eine absolute Mehrheit. Die FDP konnte nun für die Wahl den Ausschlag geben.

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Bohling, Jan Erik Mai 1994: Die Wahl des Bundespräsidenten, Hamburg: Diplomica Verlag

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