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Die Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in den Jugendwerkhöfen der DDR

Methoden einer Erziehungsdiktatur

Die Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in den Jugendwerkhöfen der DDR
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Daniel Krausz
  • Abgabedatum: Januar 2009
  • Umfang: 115 Seiten
  • Dateigröße: 715,5 KB
  • Note: 1,5
  • Institution / Hochschule: Freie Universität Berlin Deutschland
  • Bibliografie: ca. 95
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3463-2
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Krausz, Daniel Januar 2009: Die Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in den Jugendwerkhöfen der DDR, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: DDR, Sozialgeschichte, Jugendwerkhof, Diktatur, Torgau

Magisterarbeit von Daniel Krausz

Einleitung:

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem noch eher unbeachteten, ja zum Teil vernachlässigten Thema der Sozialgeschichte der (ehemaligen) DDR. Es geht um die Jugendwerkhöfe (JWH) als Sondereinrichtungen im System der Jugendhilfe für schwererziehbare und kriminelle Jugendliche. Genauer gesagt soll am Beispiel des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau (GJWH) die praktische Umsetzung der Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher näher beleuchtet bzw. untersucht werden. Wie wurde die Umerziehung durchgeführt? Welche Methoden wurden angewandt? Welche Rolle spielten die Erzieher? Wie sah der Alltag aus? Und wie erfolgreich war ein ‘Aufenthalt’ im JWH tatsächlich?

In diesem Zusammenhang sollen auch Fragen zur Herrschafts- und Sozialstruktur der DDR erörtert werden. Dabei geht es nicht um die begriffliche Einordnung oder Definition der unterschiedlichen Bezeichnungen zum Herrschaftssystem der DDR, sondern um die Einbettung der Jugendwerkhöfe in den Kontext von ‘Fürsorgediktatur’ und ‘Erziehungsdiktatur’ bzw. ‘Erziehungsgesellschaft’. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob und in welchen Zusammenhang die genannten Begriffe mit den Jugendwerkhöfen der DDR stehen. Waren die Jugendwerkhöfe Bestandteil einer Fürsorgediktatur, das Resultat einer vormundschaftlichen Erziehungsgesellschaft oder die Kehrseite bzw. die Übersteigerung einer Erziehungsdiktatur, die ‘alle erreichen − jeden gewinnen und keinen zurücklassen’ wollte?

Der von Konrad Jarausch geprägte Begriff der ‘Fürsorgediktatur’ bezeichnet einen ‘radikalisierten Wohlfahrtsstaat’, der zum einen eine Betreuung der hilfsbedürftigen Schichten wie Arbeiter und Bauern vorsah, dies jedoch mit einem ‘Unterton von Strenge und Bevormundung’ verband. Zwar wurde die Bevölkerung der DDR durch soziale Betreuung, materielle Versorgung (diese zielte hauptsächlich auf die Befriedigung von Konsumbedürfnissen) und kulturelle Pflege weitestgehend zufrieden gestellt, andererseits waren die sozialpolitischen Leistungen auch mit gewissen Forderungen verbunden. So verlangte die SED-Diktatur im ‘Austausch für ein Gefühl von Geborgenheit’ nichts weniger als völligen politischen Gehorsam.

Die Zustimmung der Bevölkerung zur SED-Alleinherrschaft wurde laut Konrad Jarausch durch den ‘penetranten Gestus’ der sozialen Fürsorge erkauft, welcher die Bürger im Gegenzug zu Gehorsam und Akklamation verurteilte.

Zur Janusköpfigkeit der Fürsorgediktatur heißt es bei Stefan Wolle: ‘Die Diktatur erschien im Gewande väterlicher Liebe.’ Einerseits trat sie als liebender und treu sorgender Vater auf, der soziale Sicherheit, Ordnung, Ruhe, Sauberkeit, Geborgenheit und Normalität versprach, im Gegenzug dafür aber auch die bedingungslose Hingabe an die Ideale des Sozialismus und die totale Unterwerfung unter seine Herrschaft forderte.

Bei Arnd Bauerkämper heißt es zur Fürsorgediktatur, dass sie ‘auf eine obrigkeitsstaatliche Regulierung der sozialen Beziehungen und eine zentrale Kontrolle der gesellschaftlichen Entwicklung zielte’. Dies geschah vor allem durch sozialpolitische Maßnahmen, die alle Schichten der neuen sozialistischen Gesellschaft begünstigen sollten. Die ‘repressive Herrschaftspraxis’ der Partei- und Staatsführung wurde dabei durch eine aktive Sozialpolitik ausgeglichen, die nach dem Konzept der Einheitsfürsorge (gemäß dem egalitären sozialistischen Gesellschaftsideal) allen Menschen in der DDR im Falle von Krankheit, Armut und Beschäftigungslosigkeit Schutz gewähren sollte. Die sozialpolitischen Maßnahmen der SED-Fürsorgediktatur waren aber nicht allein humanistischen Ursprungs, sondern dienten primär der Kompensation politischer Legitimitätsdefizite und der mangelnden Effizienz des Systems der sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Insgesamt führte die Sozialpolitik der Fürsorgediktatur neben einer Steigerung der Produktion und Produktivität, der Eingliederung der Erwerbstätigen in die Berufsarbeit und der Einebnung gesellschaftlicher Unterschiede zu einem vormundschaftlichen System, welches auf dem Konzept einer umfassenden politischen Steuerung und Kontrolle der Gesellschaft basierte.

Peter Skyba spricht in diesem Zusammenhang von der ‘Sozialpolitik als Mittel zur Herrschaftssicherung’. So wurde in der DDR eine ‘Rundumversorgung’ angestrebt, die von der Wiege bis zur Bahre reichen sollte. Das Prinzip war relativ einfach. Im Austausch von allumfassender Fürsorge (staatliche Kinderkrippe, Garantie von Wohnung und Arbeitsplatz, günstige Konsumgüter etc.) erwartete das Regime Gehorsam und Loyalität. Mit der Machtübernahme Erich Honeckers im Jahre 1971 wurde auch ein Wandel in der Wirtschafts-, Konsum- und Sozialpolitik eingeleitet. So richtete sich der Fokus auf eine aktive Sozialpolitik, die eine rasche und stetige Steigerung des Wohlstands der Bevölkerung zum Ziel hatte. Mittels subventionierter Konsumpolitik wurde das schnelle Wachstum ‘des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes’ zur Hauptaufgabe erklärt. Insgesamt erfolgten alle sozialpolitischen Maßnahmen jedoch unter dem Aspekt der Herrschaftssicherung und -stabilisierung. Dabei führte der Versuch des Regimes, sich die Massenloyalität der Bevölkerung durch eine konkrete und stete Verbesserung der materiellen Lebensverhältnisse zu erkaufen, in eine Sackgasse und trug wesentlich zur wirtschaftlichen Destabilisierung der SED-Diktatur bei.

Zur Erziehungsdiktatur heißt es bei Günther Heydemann, dass sie ‘auf der Grundlage einer umfassenden, einzig ‘richtigen’ Weltanschauung in allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen’ den Anspruch hatte, ‘mittels moderner Medien sowie über Bildungsinstitutionen und Massenorganisationen einschließlich entsprechender Überwachung’ die Gesellschaft der DDR zu erziehen bzw. umzuerziehen. Dabei sollte die (Um-)Erziehung jedes Einzelnen u.a. über die traditionellen Erziehungs- und (Aus-)Bildungsinstitutionen wie Kindergarten, Schule, Lehrwerkstätten oder Universitäten erfolgen. Selbst vor dem Privatleben wurde kein Halt gemacht. Die Bereitschaft zur (Um-)Erziehung sollte, wenn nötig, auch erzwungen werden.

Die Erziehungsdiktatur beabsichtigte laut Heinz-Elmar Tenorth eine öffentlich-staatliche Erziehung bzw. die Einheit von Erziehung und Sozialisation. Merkmale dieser Erziehungsdiktatur sind u.a. die Annahme der lebenslangen Erziehbarkeit und Erziehungsbedürftigkeit jedes einzelnen Menschen. Darüber hinaus zählen hierzu Merkmale wie die ‘universale Form der Kollektiverziehung’, die ‘permanente und wechselseitige Kontrolle aller durch alle in der Erziehung’ sowie die ‘Existenz einer leitenden Ideologie mit wissenschaftlichem Anspruch’. Der ‘totale Erziehungsanspruch’ machte auch vor dem privaten Bereich des Lebens und Lernens nicht Halt und die Gesellschaft selbst wird somit als ‘Erziehungssubjekt’ betrachtet.

Neben meinem persönlichen Interesse an der Sozialgeschichte der DDR, wurde ich insbesondere durch die öffentlich geführte Debatte im Sommer des vergangenen Jahres (2008) über die zunehmende Jugendkriminalität in Deutschland (die nach wie vor im Fokus der Öffentlichkeit steht) und der Frage nach ihrer Bekämpfung angeregt, eine Arbeit über die Jugendwerkhöfe der DDR zu schreiben. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der emotional aufgeladenen Debatte neben einer Verschärfung des Jugendstrafrechts auch die Einführung so genannter ‘Erziehungslager’ bzw. ‘Boot-Camps’ gefordert wurde. Da es sich bei den DDR-Jugendwerkhöfen um eine Art Erziehungslager gehandelt hat, lag es nahe, einen genaueren Blick auf diese Einrichtungen zu werfen und zu untersuchen, ob sie geeignet waren, das Problem ‘Jugendkriminalität’ zu lösen.

Jugendwerkhöfe (JWH) waren Einrichtungen der staatlichen Jugendhilfe der DDR. Als Spezialheime im System der Jugendhilfe dienten sie vor allem der ‘Umerziehung’ von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR. Unter der Prämisse der Form- und Planbarkeit des Menschen sollte im JWH, nach dem Modell der ‘Erziehungs- und Arbeitskolonie für Kinder’ des sowjetischen Pädagogen Anton Semjonowitsch Makarenko, ‘der neue Mensch erschaffen werden’. Ein Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Entwicklung der Jugend zu ‘sozialistischen Persönlichkeiten’ mittels politisch-ideologischer Kollektiv- und Arbeitserziehung gerichtet. Jugendwerkhöfe waren zwar keine Strafvollzugsanstalten, dennoch war der Alltag im JWH straff organisiert und durch militärischen Drill, tägliche Appelle sowie ein ausgeklügeltes System aus Lob und Strafe gekennzeichnet. Die Erziehung im Kollektiv stand im Vordergrund und ließ deshalb nur wenig Raum für die individuelle Entwicklung der Jugendlichen. Die Einweisung in einen JWH erfolgte zumeist auf Anordnung der Jugendhilfe, nach einer Beschwerde über den Jugendlichen durch die Eltern oder die Lehrer. Neben triftigen Gründen, wie Körperverletzung, Eigentumsdelikte und Sachbeschädigung, reichten in einigen Fällen auch nichtige Gründe wie Unangepasstheit, Renitenz oder Rebellion gegenüber den gesellschaftlich und staatlich verordneten Normen der DDR aus, um einen Jugendlichen in einen JWH einzuweisen. Im Rückblick handelte es sich um eine zum Teil rechtswidrige Einweisungspraxis, die ohne Verfahren vonstattenging. Insgesamt zielte die Jugendhilfe, zu deren System die Jugendwerkhöfe gehörten, auf die ‘rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Fürsorge für elternlose Kinder- und Jugendliche’ ab. Die Jugendhilfe war dem Ministerium für Volksbildung (MfV) unterstellt, welches von 1963 bis 1990 von Margot Honecker, der Ministerin für Volksbildung, geführt wurde. In der DDR gab es im Zeitraum von 1945 bis 1990 zwischen 27 und 34 Jugendwerkhöfe, in denen Tausende von Jugendlichen eingewiesen wurden.

Eine Besonderheit im System der Spezialheime der Jugendhilfe der DDR war der einzige geschlossene Jugendwerkhof Torgau (GJWH), der als Fallbeispiel in dieser Arbeit untersucht wird.

Da es sich beim Thema ‘Jugendwerkhöfe der DDR’ noch um ein eher vernachlässigtes Forschungsfeld handelt, gibt es auch nur eine geringe Zahl an Publikationen. Die wenigen Werke, die bisher erschienen sind, wurden meist von Sozialpädagogen verfasst. Aktuelle Untersuchungen basieren im Wesentlichen auf der systematischen Auswertung unveröffentlichter Quellen des Bundesarchivs Berlin (BAB), der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO), der Akten aus dem Landesarchiv Berlin (LAB), der Archive der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) sowie der Akten des Ministeriums für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung.

Verena Zimmermann hat mit ihrer Dissertation ‘Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945 - 1990)’ eine breit gefächerte Arbeit über die Jugendpolitik der DDR vorgelegt, in der sie ausführlich die Rolle der Jugendwerkhöfe untersucht. Ebenso interessant ist die Arbeit des Sozialpädagogen Gerhard Jörns: ‘Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR’ aus dem Jahre 1995. Sie stellt die erste geschlossene Darstellung der Geschichte der JWH der DDR dar.

Für die vorliegende Arbeit habe ich insbesondere die Sach- und Sonderakten des Bestandes DR 203 des Bundesarchivs Berlin zum Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau sowie diverse Akten des Bestandes DR 2 des Ministeriums für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung gesichtet und ausgewertet. Bei beiden Beständen handelt es sich größtenteils um noch unveröffentlichte Quellen.

Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert: Einleitung, Hauptteil und Schluss. Während in der Einleitung das Thema der Arbeit kurz begründet und umrissen wurde, soll im Hauptteil eine genaue Darstellung und gründliche Untersuchung des Themas erfolgen. Zunächst erfolgt ein kurzer Abriss über Jugendkriminalität, Jugendpolitik und Jugendhilfe in der DDR, um das Thema ‘Jugendwerkhöfe’ besser in den historischen Kontext einzubetten. Nach einer kurzen und allgemeinen Darstellung der offenen Jugendwerkhöfe erfolgt dann eine konkrete und ausführliche Darstellung eines Jugendwerkhofes der DDR am (Fall-)Beispiel des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau (GJWH). In der Schlussbetrachtung sollen schließlich die gewonnenen Erkenntnisse in Form eines Fazits zusammengefasst werden.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Die Jugendkriminalität und das abweichende Verhalten Jugendlicher in der DDR 6
2.1 Die Ursachen von Jugendkriminalität in der DDR 6
2.2 Die Straftaten und der Verlauf von Jugendkriminalität in der DDR 10
2.3 Die Reaktion auf kriminelles und abweichendes Verhalten Jugendlicher in der DDR 13
3. Die Jugendpolitik der SED 15
3.1 Die rechtlichen und theoretischen Grundlagen der offiziellen Jugendpolitik der SED 15
3.2 Die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit: ‘Den neuen Menschen schaffen’ 19
3.3 Die Rolle der Freien Deutschen Jugend (FDJ) 21
4. Die Jugendhilfe in der DDR 25
4.1 Die Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR 25
4.2 Die Aufgaben und die Zielstellungen der Jugendhilfe in der DDR 28
4.3 Die Organe der Jugendhilfe in der DDR 30
5. Der offene Jugendwerkhof (JWH) in der DDR 33
5.1 Die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen von Jugendwerkhöfen 33
5.2 Die Aufgaben und die Ziele der Jugendwerkhöfe: (Um-)Erziehung zur ‘sozialistischen Persönlichkeit’ 35
5.3 Die Organisation und die Struktur der Jugendwerkhöfe 36
5.4 Die Einweisungsgründe krimineller Jugendlicher und die Einweisungspraxis der Jugendwerkhöfe 38
6. Fallbeispiel: Der Geschlossene Jugendwerkhof (GJWH) Torgau 42
6.1 Die Stadt Torgau als historischer Ort: Die lange Tradition von Straf- und Gefangeneneinrichtungen 42
6.2 Die Aufgabenstellung und der Charakter des GJWH Torgau 43
6.3 Die Ursachen für die Einweisung krimineller Jugendlicher in den GJWH Torgau 47
6.4 Die Prozedur von Ankunft und Aufnahme der Jugendlichen in den GJWH Torgau 51
6.5 Zur Begrüßung ‘Aufnahmearrest’ und der Umgang mit den ‘Zweiteinweisungen’ 54
7. Der Alltag im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau 57
7.1 Der Tagesablauf und die Organisation im GJWH Torgau 58
7.2 Die Schule und die Produktion im GJWH Torgau 63
7.3 Die Standardbeschäftigung der Jugendlichen: Gelenkte Freizeit und Zwangssport 70
7.4 Die Kollektiverziehung und der Gruppenzwang: Durch Zwang zur Einsicht 76
7.5 Die Erzieher und ihre Erziehungsformen: ‘Wer nicht hören will, muss fühlen!’ 81
7.6 Der inhumane Umgang mit den Jugendlichen: Anspornende Maßnahmen, Strafmaßnahmen und Arrest 85
7.7 ‘Besondere Vorkommnisse’: Vom Fluchtversuch bis zum Selbstmord 95
8. Die Entlassung und die Auflösung des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau 99
9. Schlussbetrachtung 103
10. Anhang 106
10.1 Unveröffentlichte Quellen 106
10.2 Veröffentlichte Quellen und Literatur 107
10.3 Abkürzungsverzeichnis 112

Textprobe:

Kapitel 5.4, Die Einweisungsgründe krimineller Jugendlicher und die Einweisungspraxis der Jugendwerkhöfe:

Zu den Einweisungsgründen in einen Jugendwerkhof der DDR heißt es in einem Bericht aus dem Jahre 1973: ‘Der Anlaß für die Einweisung in einen Jugendwerkhof ist in jedem Fall die Verletzung der öffentlichen Ordnung durch die Jugendlichen. Sie zeigt sich in: Arbeits- und Berufsschulbummelei; Herumtreiberei – Landstreicherei; undiszipliniertes und rowdyhaftes Verhalten; sexuelle Auffälligkeiten; schwere und leichte kriminelle Delikte: Diebstähle, unbefugte Kfz-Benutzung, Körperverletzung, Bandenbildung, Passvergehen, Sittlichkeitsdelikte, Unterschlagungen, Urkundenfälschungen, Staatsverleumdung.’ Ergänzt werden die Einweisungsgründe noch durch ‘Alkoholmißbrauch’ und ‘übermäßigen Nikotingenuß’ (oft vom 12. Lebensjahr an). Weiter heißt es, dass die Einweisungsgründe ‘Ausdruck einer langjährigen Fehlentwicklung der Jugendlichen’ seien, welche hauptsächlich durch die Situation in der Familie verursacht würden, die durch ‘Instabilität, gleichgültiges oder ablehnendes Verhalten gegenüber den Kindern’ sowie ‘Asozialität’ gekennzeichnet sei. Eingewiesen würden aber auch Jugendliche, ‘an deren äußeren Bedingungen keine dieser Anzeichen erkennbar sind’. Diese Jugendlichen kämen vielmehr aus Familien, die ‘oft auf falsche Erziehungsmethoden – Verwöhnung oder Mangel an liebevoller Zuwendung’ setzten. Für die ‘Fehlentwicklung’ Jugendlicher, die in ein Jugendwerkhof der DDR eingewiesen wurden, seien ‘in den meisten Fällen’ aber auch die anderen Erziehungsträger, wie Schule, Betrieb, Organisation und Heime verantwortlich, ‘da sie ihre Aufgaben nicht allseitig wahrgenommen und voll erfüllt’ hätten.

An einer anderen Stelle heißt es ergänzend, dass eine Einweisung in einen Jugendwerkhof der DDR notwendig wird, ‘wenn ausgeprägte Fehlverhaltensweisen Jugendlicher trotz intensiver erzieherischer Einflußnahme der Schule, des Betriebes und gesellschaftlicher Kräfte sowie trotz Unterstützung der Erziehungsarbeit der Eltern nicht wirkungsvoll korrigiert werden konnten und eine positive Persönlichkeitsentwicklung dieser Jugendlichen unter den bisherigen Erziehungs- und Lebensbedingungen nicht gewährleistet ist’. Bei einem Teil dieser Jugendlichen sei ‘die soziale Verwahrlosung als Ergebnis einer langjährigen Fehlentwicklung’ besonders stark ausgeprägt und äußere sich z.B. in der Zugehörigkeit ‘negativer Gruppierungen’ und ‘übermäßigem Alkoholgenuß’. Außerdem sei ein Teil dieser Jugendlichen bereits wegen kleinerer ‘Gesetzesübertretungen’ sowie ‘kriminellen Handlungen’ vorbestraft. Diese Behauptung wird in Interviews von ehemaligen Insassen und Erziehern von Jugendwerkhöfen bestätigt. So erinnert sich ein ehemaliger Erzieher aus dem Jugendwerkhof Drehna, in der Nähe von Cottbus, an Folgendes: ‘Die Hauptgründe, möchte ich vielleicht festhalten, eben Schulbummelei, Arbeitsbummelei (…) Diebstahlshandlungen vom einfachen Ladenhausdiebstahl bis zum Entwenden von Kfz (…).’ Neben Diebstahl bei den Jungen war laut einem Erzieher bei den Mädchen vor allem Prostitution ein Haupteinweisungsgrund. ‘(…) 70 % war Verwahrlosung, Rumtreiberei, auf den Strich gehen und so was, schon zur damaligen Zeit. 70 Prozent unserer Mädchen kamen aus Leipzig und Berlin (…) Leipzig, Berlin und Rostock galten ja immer als die drei Zentren der Prostitution.’ Ein ehemaliger Insasse erinnert sich an seine Einweisungsgründe: ‘(…) na ja, Scheiße jebaut, geklaut. Mopeds, da ham’ wa unten im Keller eingebrochen, Konserven geklaut und verkooft (…)’ Bei einem anderen Jugendlichen heißt es dazu: ‘ (…) bin abjehaun von zu Hause, hab Mumpitz jeklaut, na ja, und 4 Einbrüche jemacht (…)’.

Laut Verena Zimmermann betraf die Einweisung in einen Jugendwerkhof der DDR vor allem Jugendliche, ‘die durch sozial abweichendes Verhalten auffielen oder straffällig geworden waren und deren Familien oft zu den am wenigsten integrierten Gesellschaftsmitgliedern gehörten’. Diese Jugendlichen traf ‘die ganze Härte des Systems der erzieherischen Bemühungen und zwangsweisen Eingriffe’. Mit dem Ziel der Umerziehung sollten schließlich bestimmte Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale der Jugendlichen ‘im gesellschaftlich erwünschten Sinne’ ‘umdisponiert’ werden.

Die Einweisung Jugendlicher in ein Jugendwerkhof der DDR erfolgte unterdessen auf Grund einer Entscheidung der Jugendhilfe oder eines Gerichtsurteils über ein zentrales Aufnahmeheim in Eilenburg bei Leipzig (später auch Berlin) und ab dem 1.9.1964 zusätzlich über die Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe, die als zentrales Organ des Ministeriums für Volksbildung alle Aufnahmen und Einweisungen organisierte und kontrollierte. In einem Bericht heißt es dazu: ‘Die Einweisung in die Jugendwerkhöfe erfolgt durch Beschluß der Jugendhilfeausschüsse der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) auf der Grundlage des Familiengesetzbuches § 50 und der Jugendhilfeverordnung § 23’.

Wie schon unter Punkt 4. erwähnt, waren die Organe der Jugendhilfe befugt, Jugendliche auch ohne die Zustimmung der Eltern in einen Jugendwerkhof der DDR einzuweisen. In der Jugendhilfeverordnung heißt es hierzu: ‘Die Heimerziehung für Kinder und Jugendliche kann angeordnet werden: zur Unterstützung von Eltern, die Schwierigkeiten bei der Erziehung ihrer Kinder haben, zu deren Überwindung andere Maßnahmen wirkungslos geblieben sind – zur Sicherung der Persönlichkeitsentwicklung Minderjähriger, wenn deren Erziehung und Entwicklung oder Gesundheit unter Verantwortung der Eltern gefährdet sind und die Einflußnahme unter den Bedingungen des weiteren Verbleibens in der eigenen Familie keinen ausreichenden Erfolg gewährleistet’.

Meist erfolgte die Einweisung eines Jugendlichen in einen Jugendwerkhof auch auf Bitten der Eltern oder Lehrer, die mit dem Jugendlichen nicht mehr zurechtkamen. Dazu ein ehemaliger Erzieher: ‘Eltern oder andere Anverwandte oder Lehrer wendeten sich ans Referat Jugendhilfe und sagten: Dieser Junge wird immer komplizierter. Die Jugendhilfe setzt die Jugendberatungskommission ein, das sind ehrenamtliche Kräfte im Wohnbezirk, die solchen Eltern helfen sollten bei der Erziehung ihrer Kinder, die kapitulieren und raten dem Referat Jugendhilfe Heimunterbringung. (…) In Leipzig in der Einweisungsstelle wurde dann entschieden, in welchen Jugendwerkhof er kam (…)’.

Laut Sandra Kaczymarek führte jedoch nicht die so genannte Schwererziehbarkeit von Jugendlichen zur Einweisung in ein Jugendwerkhof, sondern die ‘subjektive Sichtweise der Jugendhilfeorgane sowie der Mangel an alternativen Lösungsstrategien’. Vor allem Unangepasstheit und das Abweichen von gesellschaftlichen Normen, die sich strikt an den ‘Errungenschaften des Sozialismus’ richteten, konnten laut Verena Zimmermann zur Einweisung der Betroffenen in ein Spezialheim, also in einen Jugendwerkhof der Jugendhilfe, führen. Besonders gefährdet waren hierbei die so genannten Randgruppen, wie zum Beispiel Obdachlose, Punks oder Prostituierte, die allesamt nicht in das Bild einer homogenen sozialistischen Gesellschaft passten. Für diese und andere Gruppen war der Jugendwerkhof daher ein adäquater Ort zur Disziplinierung und Umerziehung.

Arbeit zitieren:
Krausz, Daniel Januar 2009: Die Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in den Jugendwerkhöfen der DDR, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
DDR, Sozialgeschichte, Jugendwerkhof, Diktatur, Torgau

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