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Machtkonzentration im italienischen Fernsehen

Ursachen und Manifestation der monopolähnlichen Stellung des Medienunternehmens Fininvest auf dem privaten Fernsehmarkt

Machtkonzentration im italienischen Fernsehen
Über dieses Buch

Magisterarbeit von Babette Lizio, geb. Kießler

Einleitung:

Der italienische Fernsehmarkt wird von zwei großen Anbietern kontrolliert: Der öffentlichen RAI und der privatwirtschaftlichen Fininvest. Obwohl diese Situation eine Besonderheit auf dem europäischen Fernsehmarkt darstellt, wurde die duopolistische Marktbeherrschung lange Zeit international wenig beachtet. Die monopolähnliche Stellung der Fininvest auf dem privaten Markt für landesweite Fernsehübertragung rückte erst mit dem politischen Engagement ihres Inhabers, Silvio Berlusconi, in den Blickpunkt des internationalen Interesses.

Im Rahmen dieser Untersuchung wird gezeigt, welche Ursachen zur medialen Machtkonzentration in einem einzigen, privaten Wirtschaftsobjekt geführt haben und welche Auswirkungen diese mit sich brachte.

Obwohl es in den Betrachtungen der Arbeit nicht um einen internationalen Vergleich der Fernsehmärkte geht, sind diese Themen aufgrund der zunehmenden Deregulierung des Medienmarktes und Entideologisierung der Mediendiskussion auch aus internationaler Sicht interessant: Da die Entwicklung des italienischen Privatfernsehens rechtlich nicht reglementiert wurde, ist der italienische Fernsehmarkt die einzige konkrete Anwort auf die Frage nach den Chancen und Gefahren des freien Wettbewerbs im Privatfernsehen, die Westeuropa derzeit zu bieten hat. Hier können Problematiken, die in zugehörigen Themenkomplexen angesiedelt sind (wie z.B. die Frage nach den Risiken eines Rechtsvakuums, nach dem Einfluß informeller Gruppen und den Konsequenzen solcher Infiltierungen), anhand eines konkreten Beispiels betrachtet und bewertet werden.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis I
Einleitung II
Literaturlage IV
TEIL 1 ÜBERBLICK ÜBER DIE ITALIENISCHE FERNSEHLANDSCHAFT
1.0. Die geschichtliche Entwicklung des Fernsehsystems in Italien
1.1. Die erste Phase: Das Sendemonopol der RAI 1
1.2. Die zweite Phase: Begrenzte Zulassung des privaten Rundfunks 2
1.3. Die dritte Phase: Das sistema televisivo misto nach dem ersten Mediengesetz 4
2.0. Organisationsformen der Fernsehanstalten
2.1. Vorbemerkung 5
2.2. Die öffentliche Fernsehanstalt RAI 6
2.3. Das Privatfernsehen
2.3.1. Die landesweiten Privatsender
2.3.1.1. Canale 5, Italia 1, Rete 4: Die Berlusconi-Sender 8
2.3.1.2. Telepiù 9
2.3.1.3. Telemontecarlo, Videomusic, Rete A 12
2.3.2. Die regionalen Privatsender
2.3.2.1. Allgemeines 12
2.3.2.2. Circuiti: Quasi-nationale Sender 14
2.3.2.3. Regionale und subregionale Sender 15
3.0. Distributionskanäle und neue Technologien 15
4.0. Die Stellung des Fernsehens innerhalb des italienischen Medienmarktes 17
TEIL 2 DIE WETTBEWERBSSITUATION
1.0. Allgemeines 20
2.0. Finanzierung
2.1. Einnahmequellen im Überblick 20
2.2. Werbefinanzierung
2.2.1. Entwicklung der Werbekonkurrenz 21
2.2.2. Die gegenwärtige Lage auf dem Fernsehmarkt 24
3.0. Programme
3.1. Programmangebot 26
3.2. Programmbeschaffung 31
4.0. Rezipienten 33
TEIL 3 URSACHEN UND RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DES QUASI-MONOPOLS IM PRIVATFERNSEHEN
1.0. Allgemeines 37
2.0. Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1. Vorbemerkung 38
2.2. Nationale rechtliche Regulative
2.2.1. Verfassungsrechtliche Normvorgaben 38
2.2.2. Das Rundfunkgesetz legge Mammì und seine Auswirkungen 42
2.2.3. Die oberste Kontrollinstanz: Der Garante per la radiodiffusione e l`editoria 47
2.3. Anwendung von Kartell- und Wettbewerbsrecht gegenüber den Fernsehveranstaltern 49
2.4. Relevantes internationales Recht 50
3.0. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
3.1. Vorbemerkungen 52
3.2. Geschichte der Wirtschaftskonzentration in Italien 52
3.3. Konzentration im Mediensektor 54
3.4. Machtkonzentration in der Fininvest 56
3.5. Wettbewerb im Fernsehmarkt 60
4.0. Politische Hintergründe
4.1. Vorbemerkung 65
4.2. Die blockierte Demokratie und ihre Auswirkungen 66
4.3. Einflußnahmen auf die Medienpolitik
4.3.1. Die enge Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Fernsehen 77
4.3.2. Der Sonderfall Fininvest 82
4.4. Die politische Karriere Silvio Berlusconis 92
4.4.1. Der Aufbau der Forza Italia 93
4.4.2. Der doppelte Interessenkonflikt 103
4.4.2.1. Partei-Unternehmen, Unternehmens-Partei 104
4.4.2.2. telecrazia 108
TEIL 4 KRITISCHE WÜRDIGUNG DER MONOPOLÄHNLICHEN STELLUNG DER FININVEST 126
TEIL 5 SCHLUSSBEMERKUNG 131
ANHANG
I. Sigel- und Literaturverzeichnis VIII
II. Tabellen
a) Internationale Werbeinvestitionen in den klassischen Werbemedien 1993 XXI
b) Gesamtwerbeinvestitionen und Zuwachsraten in der Werbung XXI
c) Werbeaufwendungen und Zuwachsraten XXII
d) Werbeinvestitionen im italienischen Rundfunk 1980-1993 XXII
III. Das Wirtschaftsimperium Fininvest SpA
a) Die Firmengeschichte XXIII
b) Organisation XXVI
c) Finanzierung XXVIII
d) Die internationale Stellung des Medienunternehmens Fininvest XXXI

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die Fininvest verfügte infolge ihrer Expansion in den achtziger Jahren über überschüssige Sendeanlagen und Sendefrequenzen, die sie infolge des Mediengesetztes hätte abgeben müssen. Um dieses Potential weiterhin nutzen zu können, gründete Berlusconi im August 51 1990 die Gesellschaft Telepiù und beantragte für diese drei landesweite Lizenzen. Die Möglichkeit dazu hatte er, weil die Fininvest, Berichten der regionalen Niederlassungen des Postministeriums Circostel zufolge, auch noch 1990 bis 1992, trotz Verbot durch das Mediengesetz, neue Umsetzeranlagen für die Signale Telepiùs aufgestellt hatte. Diese 52 Berichte wurden jedoch vom Postministerium ignoriert. Aufgrund der neuen Kartellbestimmungen mußte Berlusconi seine drei neuen Sender zwar bis auf 10 Prozent verkaufen, er gab die anderen neun Zehntel jedoch an der Fininvest nahestehende Geschäftspartner weiter, so daß ihm die Kontrolle über Telepiù blieb. Laut der Zeitschrift L´Espresso, die sich auf Befragungen der Staatsanwaltschaft bezieht, hat sich Berlusconi beim Verkauf der Telepiù-Anteile sogar ein Rückkaufrecht an diesen 53 zusichern lassen. Berlusconi streitet die Tatsache, daß er die Kapitalanteile an Telepiù zunächst an Geschäftsfreunde weiterreichte, nicht ab, sondern argumentiert folgendermaßen: Die Medienaufsichtsbehörde habe der Fininvest vorgeschrieben, die Kapitalanteile an Telepiù bis auf 10 Prozent zu verkaufen. Dafür hätte ihr nur eine Frist von 60 Tagen zur Verfügung gestanden. Sie wäre daher gezwungen gewesen, die Anteile vorübergehend an befreundete Unternehmen abzugeben, um mehr Zeit für die Suche seriöser Partner zu haben. Es habe sich also bei den damaligen Käufern der Telepiù nicht um Strohmänner, sondern 54 um eine Interimslösung gehandelt. Wahrscheinlicher ist jedoch, daß Berlusconi sich bewußt die indirekte Kontrolle über Telepiù sichern wollte. Dafür spricht, daß bereits bei der Gründung des Pay-TVs feststand, daß er dieses, aufgrund des gerade verabschiedeten Mediengesetzes, offiziell nicht kontrollieren durfte. Bei der Verdunkelung der Besitzverhältnisse spielten die Compagnie Internationale de Télécommunications (Cit) und Leo Kirch als Anteilshaber eine besondere Rolle: Die ersten Besitzer der Telepiù-Anteile gaben einen Großteil ihrer Beteiligungen an Leo 55 Kirch und die Banque International à Luxembourg (BIL) weiter, die diese wiederum den 56 57 58 Gesellschaften Cit und Nantoo übertrug. Während Berlusconi und Kirch gegenseitige 59 Beteiligungen an ihren Fernsehsender besitzen, „verwaltete“ die luxemburgische Ge60 sellschaft möglicherweise die Telepiù-Anteile gegen ein Entgelt für die Fininvest. Diese undurchsichtigen Eigentumsverhältnisse veranlaßten verschiedene Behörden (im Dezember 1993 die Staatsanwaltschaft in Rom, im Februar 1994 die Aufsichtsbehörde 61 des Garante und ab September 1994 erneut die Staatsanwaltschaft), gegen Telepiù zu ermitteln. Nachdem bekannt geworden war, daß die Fininvest an Davide Giacalone, einen Mitarbeiter des Postministers Mammì, Schmiergelder bezahlt hatte, die im Zusammenhang mit den Lizenzen von Telepiù stehen könnten, führte die Finanzpolizei im Dezember 1993 eine Hausdurchsuchung bei der Gesellschaft durch. Sie kam offiziell zu dem Ergebnis, daß die Eigentumsverhältnisse der Telepiù in Ordnung seien. Schon bald stellte sich jedoch heraus, daß die Fininvest einen der Finanzbeamten mit Schmiergeldern zu diesem Urteil bewogen hatte. Der Fall wurde daraufhin erneut behandelt. Im vorläufigen Urteil vom November 1994 wurde eine indirekte oder direkte Kontrolle von seiten der Fininvest nicht ausgeschlossen. Nach diesem Urteil könnte eine solche Kontrolle sowohl über die [...]

Selbst wenn nicht mehr Silvio Berlusconi an der Spitze der Mediaset stehen sollte und dadurch der Interessenkonflikt Politiker-Medienunternehmer aufgelöst würde, bliebe doch die Machtkonzentration des privaten Fernsehens in einer Holding bestehen. Die organisatorische Veränderung des Film- und Fernsehbereichs der Fininvest ändert selbst in Kombination mit einem teilweisen Verkauf von Anteilen letztendlich also nichts an der monopolähnlichen Stellung, den die Fininvest-Sender auf dem privaten Medienmarkt einnehmen. 2.3.1.2. Telepiù Kurz nach der Verabschiedung des Mediengesetzes, im August 1990, begann Berlusconi mit der Ausstrahlung eines vierten Fernsehprogramms unter der Bezeichnung "Telepiù". Telepiù unterscheidet sich von der Angebotsstruktur der anderen landesweiten Fernsehsendern durch seine Finanzierungsform als Pay-TV. Aus diesem einen Fernsehkanal gingen schon bald drei Fernsehkanäle hervor: Telepiù 1 mit Spielfilmen, Telepiù 2 mit Sportsendungen und Telepiù 3 als Informations- und Kulturkanal. Allen drei Pay-TV-Kanälen wurde ursprünglich eine Lizenz zur landesweiten Ausstrahlung in Aussicht gestellt. Ob alle drei Kanäle des Pay-TVs bestehen bleiben werden, ist derzeit jedoch nicht mehr gesichert und hängt von den Novellierungen bei der Frequenzvergabe ab: Das Gesetz Nr. 422 vom 27.10.1993 entzog Telepiù 3 die Lizenz, bestätigte aber gleichzeitig global alle Lizenzen bis August 1996, so daß auch Telepiù 3 vorerst weiter auf Sendung blieb. [...]

Laut Medienjournalisten sind jedoch andere Gründe für den Teilverkauf der Holding ausschlaggebend gewesen: Die Notwendigkeit, die Schulden der Fininvest zu verringern , die Hoffnung, ein neues Medien-Anti-Trust-Gesetz abwenden zu können und der Versuch, die unvorteilhafte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu entschärfen, die Berlusconi zum Verkauf eines oder zweier Sender hätten zwingen können. Zur Sanierung seiner Finanzen und seiner politischen Glaubwürdigkeit gab Berlusconi Anteile seines Fernsehimperiums an bewährte, ausländische Partner ab. Im Vergleich zum öffentlich erwogenen Verkauf der Anteilsmehrheit an Rupert Murdoch konnte diese Veräußerung die Glaubwürdigkeit des Politikers Berlusconi nur begrenzt bestätigen, da dieser Haupteigentümer des Unternehmens blieb und seine Kontrollmöglichkeiten weitgehend behielt. Bereits der hohe Abstimmungsbedarf, der bei mehreren Beteiligungen besteht, weist auf ein hohes Kontrollpotential in den Händen Berlusconis hin. Auch der zweite Schritt der Veräußerung von Anteilen der Mediaset wird daran wenig ändern: Fest steht, daß die Fernsehaktivitäten vorerst in einer Holding konzentriert bleiben. Wer diese nach dem Abschluß der Anteilsverkäufe leiten wird, ist noch nicht sicher. [...]

Arbeit zitieren:
Lizio, geb. Kießler, Babette Februar 1996: Machtkonzentration im italienischen Fernsehen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Telecrazia, Wirtschafts- und Medienkonzentration, Italienische Politik und Medien, Italienische Fernsehlandschaft, Silvio Berlusconi

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