Depression bei türkischen Frauen in Deutschland
Unterschiede zwischen Heiratsmigrantinnen und Arbeitsmigrantinnen
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Meryem Reiter
- Abgabedatum: Juli 2009
- Umfang: 120 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
- Bibliografie: ca. 67
- ISBN (eBook): 978-3-8366-4506-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Reiter, Meryem Juli 2009: Depression bei türkischen Frauen in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Partnerschaftsproblem, Eheschließung, Milieu, Gastarbeiter, Islam
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MA-Thesis / Master von Meryem Reiter
Einleitung:
Mit dem Anwerbeabkommen kamen die ersten türkischen Migranten in den 50´er Jahren nach Deutschland. Von diesen Migranten, auch Arbeitsmigranten oder erste Migrantengeneration genannt, ist ein Teil inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrt. Einige leben jedoch bereits in dritter Generation in Deutschland. Viele der ersten Arbeitsmigranten waren verheiratet, als sie Frau und Kinder in der Heimat zurück ließen und nach Deutschland kamen. Diejenigen, die nicht verheiratet waren, heirateten später einen Ehepartner aus dem Herkunftsland. Bei den Nachkommen der ersten Generation, der zweiten Migrantengeneration, ist das gleiche Verhalten zu beobachten. Insbesondere Männer der zweiten Generation tendieren zur Heirat mit Partnerinnen aus der Türkei. Im Jahre 2005 stammte ein großer Teil des Ehegatten- und Familiennachzuges aller Ausländer mit 15.162 Personen aus der Türkei. Dies entspricht einem Anteil von 28,5%.
Ehefrauen der zweiten Migratengeneration werden nicht immer in den Eingliederungsprozess im Gastland umfassend einbezogen. Oft ist ihre Handlungskompetenz nur auf den innerfamiliären Bereich, wie Kinder und Haushalt, begrenzt. Entscheidungskompetenzen liegen beim erst eingewanderten Ehemann und /oder bei den Schwiegereltern. Oft werden auch Töchter von Verwandten in der Türkei angeheiratet. Psychische Erkrankungen bei Arbeitsmigrantinnen in Deutschland wurden immer wieder in unterschiedlichen Studien behandelt. Zu der Gruppe der Heiratsmigrantinnen gibt es jedoch in Bezug auf psychische Erkrankungen relativ wenig Untersuchungen. Die Beobachtungen der Autorin aus der eigenen Tätigkeit im Bereich der Sozialpsychiatrie zeigen jedoch, dass die Heiratsmigrantinnen nach wenigen Jahren Aufenthalt in Deutschland häufig depressive Symptome zeigen. Die vorliegende Studie befasst sich daher mit der Fragestellung, weshalb junge Heiratsmigrantinnen relativ schnell erkranken, während Arbeitsmigrantinnen relativ lange gesund bleiben. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, welche soziokulturellen Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen bestehen und ob die Depression von der Akkulturation, von Partnerschaftsproblemen und/oder Heimweh beeinflusst wird. Anschließend soll gezeigt werden, welche präventiven Maßnahmen für Heiratsmigrantinnen gegen eine frühzeitige depressive Erkrankung möglich sind.
Der erste Teil dieser Arbeit befasst sich mit dem Thema der depressiven Störungen. Anschließend werden im zweiten Teil die Stadien und Milieus der Migranten in Deutschland beschrieben und das Thema Akkulturation vorgestellt. Im dritten Teil der Arbeit wird die Situation von türkischen Migrantinnen geschildert, im vierten Teil die ‘Zweite Migrantengeneration’ beschrieben. Im fünften Teil dieser Arbeit wird das methodische Vorgehen der angewendeten Befragung erläutert. Im sechsten Teil werden die Ergebnisse der Befragung präsentiert. Im letzten Teil werden die Ergebnisse zusammenfassend diskutiert.
Inhaltsverzeichnis:
| Einleitung | 3 | |
| 1. | Depressive Störungen | 4 |
| 1.1 | Klassifikation | 5 |
| 1.2 | Epidemiologie | 6 |
| 1.3 | Morbidität | 6 |
| 1.4 | Äthiologie | 7 |
| 1.4.1 | Genetische Faktoren | 8 |
| 1.4.2 | Neurobiologische Faktoren | 8 |
| 1.4.3 | Psychologische Faktoren | 9 |
| 1.4.4 | Psychoanalytische Modellvorstellung | 9 |
| 1.4.5 | Kognitions- und lerntheoretische Modellvorstellungen | 10 |
| 1.5 | Symptomatik und klinische Subtypen | 13 |
| 1.6 | Diagnostik und Differenzialdiagnose | 15 |
| 1.7 | Therapieformen | 16 |
| 1.7.1 | Medikamentöse Therapie | 17 |
| 1.7.2 | Kognitive Verhaltenstherapie | 18 |
| 1.7.3 | Psychoanalytische Therapie | 18 |
| 1.8 | Verlauf | 19 |
| 2. | Migration, Migrantenmilieus und Akkulturation | 20 |
| 2.1 | Stadien der Migration | 20 |
| 2.1.1 | Die Vorbereitungsphase | 21 |
| 2.1.2 | Der Migrationsakt | 22 |
| 2.1.3 | Die Phase der Überkompensierung | 22 |
| 2.1.4 | Die Phase der Dekompensation | 22 |
| 2.1.5 | Die Phase der generationsübergreifenden Anpassungsprozesse | 23 |
| 2.2 | Psychologische Auswirkungen der Migration | 23 |
| 2.3 | Milieus von Migranten | 24 |
| 2.3.1 | Traditionsverankerte Migranten-Milieus | 26 |
| 2.3.1.1 | Religiös-verwurzeltes Milieu (Sinus A3) | 26 |
| 2.3.1.2 | Traditionelles Gastarbeitermilieu (Sinus A23) | 27 |
| 2.3.2 | Migranten-Milieus im Prozess der Modernisierung | 28 |
| 2.3.2.1 | Statusorientiertes Milieu (Sinus B2) | 28 |
| 2.3.2.2 | Entwurzeltes Milieu (Sinus B3) | 29 |
| 2.3.2.3 | Intellektuell-kosmopolitisches Milieu (Sinus B12) | 30 |
| 2.3.2.4 | Adaptives Integrationsmilieu (Sinus B23) | 31 |
| 2.3.3 | Postmoderne Migranten-Milieus | 32 |
| 2.3.3.1 | Multikulturelles Performermilieu (Sinus BC2) | 32 |
| 2.3.3.2 | Hedonistisch-subkulturelles Milieu (Sinus BC3) | 34 |
| 2.3.4 | Ergebnisse der Studie | 35 |
| 2.4 | Akkulturation | 37 |
| 2.4.1 | Akkulturationsmodelle | 37 |
| 2.4.1.1 | Eindimensionale vs. Zweidimensionale Akkulturationsmodelle | 38 |
| 2.4.1.2 | Verschmelzungsmodelle | 39 |
| 2.4.1.3 | Modelle zur Bereichspezifität | 39 |
| 2.4.2 | Akkulturationsmodell von Berry | 40 |
| 2.4.3 | Akkulturationsstress | 41 |
| 3. | Situation von türkischen Migrantinnen | 45 |
| 3.1 | Die Frau in der türkischen Gesellschaft | 45 |
| 3.1.1 | Der Einfluss des Islam | 45 |
| 3.1.2 | Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft | 47 |
| 3.2 | Türkische Frauen in der Migration | 49 |
| 3.2.1 | Typologie türkischer Migrantinnen | 50 |
| 3.2.2 | Geschlechterrollen und Aufgabenverteilung | 51 |
| 3.3 | Erste Migrantengeneration (Arbeitsmigranten) | 52 |
| 3.3.1 | Wanderungsverhalten | 52 |
| 3.3.2 | Einkommen | 53 |
| 3.3.3 | Wohnsituation | 54 |
| 3.3.4 | Familienpotenziale | 55 |
| 3.3.5 | Gesundheit | 56 |
| 3.3.5.1 | Physische Gesundheit | 56 |
| 3.3.5.2 | Psychische Gesundheit | 57 |
| 3.3.6 | Sprachliche Probleme | 59 |
| 3.4 | Die Heiratsmigrantinnen | .59 |
| 3.4.1 | Motive der Heiratsmigrantinnen | 60 |
| 3.4.2 | Geschlechterrolle der Braut | 61 |
| 3.4.3 | Isolation der Braut | 62 |
| 3.4.4 | Finanzielle Abhängigkeit | 63 |
| 4. | Zweite Migrantengeneration | 65 |
| 4.1 | Heiratsverhalten | 66 |
| 4.1.1 | Arrangierte Ehen | 67 |
| 4.1.2 | Arrangierte Eheschließungen transnational | 70 |
| 4.1.3 | Unterschied zwischen arrangierter und selbst organisierter Eheschließung | 71 |
| 4.2 | ‘Kiz kacirma’ (Entführung der Braut) | 72 |
| 4.3 | Verwandtschaftsehen | 74 |
| 5. | Material und Methode | 76 |
| 5.1 | Befragungsinstrumente | 77 |
| 5.1.1 | Birtchnell Partnerschaftsinventar | 77 |
| 5.1.2 | Dundee Relocation Inventory (Heimwehinventar) | 79 |
| 5.1.3 | Beck Depressionsinventar (BDI) | 79 |
| 5.1.4 | Akkulturations-Stress-Index (ASI) | 80 |
| 5.1.5 | General Health Questionnaire (GHQ) | 80 |
| 5.1.6 | Der Fragebogen | 81 |
| 5.2 | Die Auswertung | 82 |
| 6. | Darstellung der Ergebnisse | 83 |
| 6.1 | Ergebnisse der Inventare | 83 |
| 6.2 | Ergebnisse des Fragebogens | 84 |
| 6.2.1 | Ergebnisse des Fragebogens Teil I | 85 |
| 6.2.2 | Ergebnisse des Fragebogens Teil II | 91 |
| 6.2.3 | Ergebnisse des Fragebogens Teil III | 92 |
| 6.2.4 | Ergebnisse des Fragebogens Teil IV | 92 |
| 6.2.5 | Ergebnis des Fragebogens Teil V | 93 |
| 6.3 | Zusammenfassung der Ergebnisse | 93 |
| 7. | Diskussion | 98 |
| Literaturverzeichnis | 102 |
Textprobe:
Kapitel 3, Situation von türkischen Migrantinnen:
In diesem Kapitel soll ein Überblick über die Situation türkischer Frauen, insbesondere derer, die zu der ersten Migrantengeneration bzw. Arbeitsmigrantinnen zählen, wiedergegeben werden. Bevor auf die sozialen und wirtschaftlichen Faktoren, die in der Migration das Leben verändern, eingegangen wird, soll die Situation der Frau in der türkischen Gesellschaft vorweg dargestellt werden.
Die Frau in der türkischen Gesellschaft:
Die Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft ist geprägt von unterschiedlichen Faktoren. Je nachdem ob städtisch oder ländlich, bildungsnah oder –fern, wirtschaftlich starkes oder schwaches Umfeld, bestimmen ihre Position in der Gesellschaft. Im folgenden soll ihre Stellung aus religiöser und gesellschaftlicher Sicht betrachtet werden, ohne jedoch ein stereotypisches Bild von ihr zu geben.
Der Einfluss des Islam:
Im Vergleich zu anderen monotheistischen Religionen verlangt der Islam eine nahezu vollkommene Unterordnung der Frau unter die Autorität des Mannes. Die Glaubenslehre des Islam blieb nicht nur auf das rein Theologische begrenzt, sondern fand auch im Gesetz ihre Vorgaben. Im sozialen und rechtlichen Bereich wurde die Frau doppelt eingeengt.
Zu den Anfangszeiten des Islam verbesserte sich zunächst die Lage der Frau in der arabischen Welt: Die Tötung von Mädchen wurde verboten, die Polygamie wurde auf höchstens vier Frauen beschränkt und die Scheidung wurde dadurch geregelt, dass eine Frau nicht öfter als dreimal verstoßen werden durfte. Es waren jedoch vor allem arabische Landessitten, die mit der Ausbreitung des Islam von anderen Ländern übernommen wurden.
Im Koran ist die Stellung der Frau vor allem in der Nisa-Sure festgelegt. Darin sind zu Heirat, Scheidung, elterliches Recht und Erbangelegenheiten verbindliche Regelungen aufgeführt. Eingeschränkte juristische und soziale Rechte der Frauen sind somit religiös verankert. Die männliche Überlegenheit kommt, wie auch an anderen Stellen im Koran, auch in der Nisa-Sure zum Ausdruck. Darin wird physische Gewalt gegen die Frau nur dann sanktioniert, wenn die Ehefrau ihrem Mann den Gehorsam verweigert. Die in der Nisa-Sure dafür empfohlene Strafe sind Prügel.
Die Aufgaben einer muslimischen Frau werden wie folgt beschrieben: Sie schuldet ihrem Mann Gehorsam. Sie hat die Verpflichtung das Eigentum und die Ehre ihres Mannes zu schützen. Sie hat den Haushalt zu führen, die Kinder aufzuziehen, den Ehemann zu bedienen und seine Befehle und Wünsche, sofern die Religion sie als rechtsmäßig anerkennt, gehorsam zu erfüllen. Ihre Fügung auf Erden verspricht ihr dann für das Jenseits nur Gutes, aber wehe sie gehorcht nicht: ‘Der Gehorsam dem Ehemann gegenüber öffnet ihr das Tor zum Paradies, der Ungehorsam jedoch endet im Feuer der Hölle. .; lässt sie sich ohne zwingende Notwendigkeit von ihrem Mann scheiden, wird ihr ‘der Duft des Paradieses’ nicht zuteil werden. Folgt sie nicht seiner Aufforderung, ins Bett zu kommen, werden die Engel sie ‘verwünschen’.
Die Familie nimmt im Islam eine wichtige Stellung ein. Sie bildet den Grundstein der Gesellschaft. Das Oberhaupt der Familie ist der Mann. Von der Frau wird erwartet, dass sie ihre Pflichten innerhalb der Familie erfüllt. Eine Teilnahme am Arbeitsleben ist nicht erwünscht, da sie von ihrer eigentlichen Bestimmung abgehalten wäre. Zudem wäre sie zur Zusammenarbeit mit anderen Männern gezwungen, was unerwünscht ist. Schon aufgrund der unterschiedlichen körperlichen Merkmale ist es sinnlos sich im Islam für die Gleichheit von Mann und Frau einzusetzen, da ihre Bestimmung als Mutter und Ehefrau festgelegt ist.
Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft:
Der türkischen Frau wurden mit der Gründung der Türkischen Republik im Jahre 1923 nach und nach juristische und politische Rechte gesichert, die sonst in keinem anderen muslimischen Land zu dieser Zeit Frauen gewährt waren. Nachdem am 25. Dezember 1925 den Männern das Tragen des Fes (der traditionellen Kopfbedeckung) untersagt wurde, folgte am 17. Februar 1926 für die Frauen die formelle Erlaubnis, den Schleier abzulegen.
Mit der Gründung der Republik wurden auch Erneuerungen im Rechtswesen durchgeführt, die bis dahin nicht einheitlich waren und daher regional unterschiedlich ausfielen. Übernommen wurden 1926 mit einigen Ergänzungen und Änderungen zuerst das Schweizer Zivilrecht, dann das Deutsche Handelsrecht. 1929 kam die Strafprozessordnung dazu. Innerhalb dieser Reformen wurde auch die Polygamie (Mehrehen) verboten, religiös geschlossene Ehen wurden nicht mehr anerkannt. Mann und Frau waren bei Eheschließung, Scheidung und in Erb- und Eigentumsfragen gleichgestellt. Das wichtigste Gesetz für Frauen folgte jedoch am 24. März 1930. Ihnen wurde das aktive und passive Wahlrecht für die Kommunalwahlen, vier Jahre später, am 18. Dezember 1934, für die Parlamentswahlen, zuerkannt.
Die Wandlung der türkischen Gesellschaft von einem islamischen Großreich (Osmanisches Reich) zu einem vom Westen geprägten laizistischen Nationalstaat brachte auch eine Veränderung für die Rolle der Frau. Ihre untergeordnete Stellung wich der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.
Die Reformierung des Bildungswesens erfolgte im Jahre 1924. Die weit verbreiteten Religionsschulen (Medresen), als eigenständige Schulen, wurden durch Schulen, die eine weltliche Erziehung förderten, ersetzt. Die Säkularisierung des Bildungssystems brachte somit auch den Frauen Bildungschancen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836645065
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Reiter, Meryem Juli 2009: Depression bei türkischen Frauen in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag
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Partnerschaftsproblem, Eheschließung, Milieu, Gastarbeiter, Islam




