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Lobbyismus und Parteispenden

Wann beginnt politische Korruption?

Lobbyismus und Parteispenden
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Nicole Kompalla-Fiebig
  • Abgabedatum: August 2002
  • Umfang: 43 Seiten
  • Dateigröße: 446,9 KB
  • Note: 1,8
  • Institution / Hochschule: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6841-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6841-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6841-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kompalla-Fiebig, Nicole August 2002: Lobbyismus und Parteispenden, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Parteienfinanzierung, Spenden, Interessenszahlungen, Verflechtungen, Bekämpfungsstrategien

Bachelorarbeit von Nicole Kompalla-Fiebig

Problemstellung:

„Wenn einer Dir etwas in die rechte Tasche stecken will, so halte ihm auch die Linke hin“.

Deutschland eine geschmierte Republik? Das sicherlich nicht. Aber die aufgeklärten Skandale der Parteienfinanzierung, der Korruption und Vetternwirtschaft haben gezeigt, dass illegale Einflussnahme auch in Deutschland existiert. Dabei ist das politische System Deutschlands vermutlich nicht korrupter als es immer schon war. Versuche der Beeinflussung hat es und wird es immer wieder geben.

Korruption kann verschiedene Formen annehmen. Strafgesetzliche Tatbestände wie Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und - Annahme fallen genauso unter den Begriff der Korruption wie Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßiger Vermögenswerte oder Abgeordnetenbestechung. Doch wie lässt sich legale Einflussnahme von Korruption abgrenzen? Und wie verflechtet sind Lobbyismus, Parteispenden und Korruption?

Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Frage, wann legale und legitime Formen der Parteienfinanzierung und des politischen Einflusses enden und wann politische Korruption beginnt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt hierbei sowohl auf dem Zusammenhang zwischen Korruption und Lobbyismus, als auch auf der Beziehung zwischen Korruption und Parteispenden.

Die Beziehung zwischen Korruption, Parteispenden und Lobbyismus soll so zu entflochten werden, dass eine Abgrenzung zwischen diesen drei Bereichen möglich ist.

Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 1
1.2 Aufbau der Arbeit 2
2 Lobbyismus 2
2.1 Begriffliche Bestimmung 2
2.2 Akteure und Aktivitäten 3
2.3 Lobbyismus in den USA 4
2.4 Problematik von Lobbyismus 7
3 Parteienfinanzierung 8
3.1 Staatliche Parteienfinanzierung 8
3.1.1 Wahlkampfkostenerstattung 10
3.1.2 Stiftungsfinanzierung sowie Abgeordneten – und Fraktionsabgaben 11
3.2 Private Parteienfinanzierung 12
3.2.1 Mitgliederbeiträge 12
3.2.2 Vermögen, Schulden und Kredite 12
3.3 Parteienfinanzierung in den USA 13
4 Spenden 14
4.1 Das Parteispendengesetz in Deutschland 14
4.2 Problematik der Spendenpraxis 16
5 Politische Korruption 17
5.1 Begriffliche Bestimmung 17
5.1.1 Korruption im Strafgesetzbuch 18
5.1.2 Allgemeine Ursachen und Folgen 20
5.1.3 Korruption in den USA 22
5.2 Korruption und Lobbyismus 22
5.2.1 Verflechtung von Wirtschaft, Verbänden und Politik 24
5.2.2 Die Rolle der PACs in den USA 25
5.3 Korruption und Parteispenden 26
5.3.1 Fallbeispiele 27
5.3.2 Interessenszahlungen an Abgeordnete als Grenzbereich 29
5.3.3 Unabhängige Ausgaben, weiche Gelder, Bündelung von Wahlkampfspenden - Die Spendenpraxis der USA 31
6 Bekämpfungsstrategien 32
7 Fazit 33
Literaturverzeichnis IV
Eidesstattliche Erklärung VII
Danksagung VIII

Automatisiert erstellter Textauszug:

5. Politische Korruption „Kleine (oder auch größere) Geschenke erhalten die Freundschaft.“ Diese Kapitel beschäftigt sich mit der politischen Korruption. In den folgenden Abschnitten soll nun allgemein auf Korruption eingegangen werden. Dabei wird in den Vordergrund gestellt werden, welche Auswirkungen Korruption im Zusammenhang mit Lobbyismus und Parteispenden hat. 5.1 Begriffliche Bestimmung Es gibt eine Vielzahl von Definitionen für Korruption, bei denen jedoch immer die Verletzung öffentlicher durch privater Interessen zur Sprache kommt.1 Die Machtposition wird zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Dabei muss es sich bei der Machtposition nicht ausschließlich um einen Amtsträger handeln. Korruption findet auch in der Privatwirtschaft statt. Der Begriff “zum eigenen Vorteil“ ist weit auszulegen, da es sich nicht nur bei Bestechung zur Erlangung eines Bauauftrages oder Bestechlichkeit von Parteifunktionären um Korruption handelt, sondern auch Mitglieder in einem Verein korrumpieren können. 2 Wichtig bei der Definition von Korruption ist es, zu betonen, dass die Vorteile der korrumpierenden Personen zu Lasten eines Dritten gehen. Korruption nützt nur wenigen Menschen, während sie einer Vielzahl schadet. Korruption führt zu Armut ganzer Völker, Staaten und Regionen. Sie führt zu einer Hemmung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und schwächt somit die Demokratie.3 Korruption findet man in allen Bereichen. In der Politik, in der Wirtschaft, aber auch in der Zivilgesellschaft. In der Politik korrumpieren einzelne Politiker oder eine politische Partei. In der Verwaltung ist die Korruptionsrate dort besonders hoch, wo Beamte [...]

16 4.2 Problematik von Parteispenden Von Anfang an waren die Parteien auf Spenden angewiesen, da die Beiträge der Mitglieder zur Finanzierung nicht ausreichten. Durch Spenden wurde das Verhältnis zwischen der linken und rechten Seite ausgeglichen: Die politischen Linken dominierten bei den Mitgliederbeiträgen und die Rechten bei den Spenden.1 Allerdings haben die Regelungen des Parteiengesetzes bezüglich der Spendenpraxis zu zahlreichen Missständen, Affären und Finanzierungsskandalen geführt. Spenden wurden umgeleitet, um die öffentliche Rechenschaftslegung zu umgehen.2 Bei Direktspenden an Politikern besteht immer die Gefahr der Korruption, da so versucht werden kann, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen.3 Sieht man sich die Liste der 10 größten Spender der Bundestagsparteien an, so lässt sich feststellen, dass es sich dabei fast ausschließlich um juristische Personen handelt und das diese Spenden vorrangig an die CDU,CSU und FDP gegangen sind.4 Jedoch soll letzteres nicht näher betrachtete werden, weil der aktuelle Spendenskandal der SPD zeigt, dass bei allen Parteien über die Spendenpraxis nachgedacht werden muss. Bei allen Spendenskandalen wurde die Rechenschaftspflicht nicht eingehalten und damit die Möglichkeit der Kontrolle bewusst umgangen.5 Spenden ab 10.000 Euro müssen im Rechenschaftsbericht mit Namen und Adresse des Spenders auftauchen ( s. Kap.4.2.3). Es hat sich jedoch gezeigt, dass eine Summe von 10.000 Euro auf regionaler Ebene schon einen erheblichen politischen Einfluss auf die begünstigte Partei haben kann, da dies häufig einen großen Teil des Jahresbudgets ausmacht.6 Durch Spenden an Parteien kann eine Abhängigkeit dieser entstehen. Es ist bekannt, dass durch einige Spenden politische Bindungen zwischen Parteien und Spendern geknüpft wurden. 7 [...]

15 Abgeordneten kann möglicherweise eine höhere Wirkung erzielen, als eine Spende in die allgemeine Kasse der Partei.1 Ab 01.Juli 2002 wird ein neues Parteispendengesetz in Kraft treten, welches den Verantwortlichen für Parteispendenskandale mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren droht.2 Die Festlegung der Strafbarkeit sieht vor, dass wer in Verschleierungsabsicht unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt oder einen unrichtigen Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einreicht, als Empfänger eine Spende in Teilbeträge zerlegt ,verbucht, verbuchen lässt oder eine Spende nicht weiterleitet mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird.3 Bei den Höchstgrenzen für zulässige Spenden sind die Änderungen geringer. Barspenden werden auf eine Höhe von 1000 Euro begrenzt. Ab 10.000 Euro müssen Name und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden und ab 50.000 Euro sind die Spenden dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen. Verschärft wurden die Bestimmungen bei den Verbandsspenden und den Einflussspenden. Verbandsspenden gelten künftig als unzulässig, wenn sie von Berufsverbänden mit der Forderung stammen, diese an politische Parteien weiterzuleiten. Einflussspenden sind nun auch als Danke-schön-Gabe unzulässig. Alle Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder Vorteils gewährt werden, sollen verboten werden.4 Die Regelungen des neuen Parteiengesetzes gelten für alle Parteien von der Bundesebene bis zum Ortsverein.5 Das zentrale Problem bei der Parteienfinanzierung einschließlich der Spenden ist, dass das Parlament in eigener Sache entscheidet und deshalb nicht mehr unbefangen handeln kann.6 [...]

Arbeit zitieren:
Kompalla-Fiebig, Nicole August 2002: Lobbyismus und Parteispenden, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Parteienfinanzierung, Spenden, Interessenszahlungen, Verflechtungen, Bekämpfungsstrategien

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