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Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes in der Schweiz

Stand, Probleme und Perspektiven im Hinblick auf den europäischen Elektrizitätsmarkt

Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes in der Schweiz
Über dieses Buch
  • Art: Staatsexamensarbeit
  • Autor: Bernhard Barz
  • Abgabedatum: Oktober 2000
  • Umfang: 91 Seiten
  • Dateigröße: 1,2 MB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Gerhard-Mercator-Universität Duisburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-3181-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-3181-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-3181-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Barz, Bernhard Oktober 2000: Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes in der Schweiz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Schweiz, Deregulierung, Strom, Strommarktliberalisierung, Strommarkt

Staatsexamensarbeit von Bernhard Barz

Zusammenfassung:

Die vorliegende Hausarbeit im Rahmen des Ersten Staatsexamens befasst sich mit der angestrebten Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes.

Der schweizerische Strommarkt ist bis dato noch ein streng regulierter wirtschaftlicher Ausnahmebereich. Die zahlreichen staatlichen Regulierungen haben bis heute die Struktur des schweizerischen Strommarktes erheblich beeinflusst und geprägt.

Daher wird zunächst die aktuelle Struktur an Hand der Anbieterstruktur, der Konsumentenstruktur, der Bedeutung des Stromaußenhandels, der Zusammensetzung der Energie-träger, der Höhe und der Struktur der Elektrizitätspreise dargestellt.

Wie sich diese Struktur durch den sukzessiven Ausbau der staatlichen Regulierungen historisch entwickelt hat, wird zu Beginn des nachfolgenden Kapitels zunächst allgemein beschrieben und dann am Beispiel der Stadt Schaffhausen konkretisiert.

Ordnungstheoretisch begründet wurden die staatlichen Eingriffe bisher mit den Besonderheiten des „Gutes Strom“ und den daraus abgeleiteten natürlichen Monopoleigenschaften der Stromwirtschaft sowie dem Vorliegen externer Effekte. Die normative Theorie der Regulierung liefert für diese Fälle des Marktversagens die ökonomische Rechtfertigung staatlicher Eingriffe und versucht, unter Berücksichtigung von Effizienz- und Verteilungsaspekten, Empfehlungen über geeignete staatliche Maßnahmen abzugeben. Staatliche Regulierungen bestehen aber nicht ausschließlich aus ökonomischen Gründen. Sie lassen sich im Rahmen der positiven Theorie der Regulierung auch auf die Eigeninteressen der „Regulierer“ und der „Regulierten“ zurückführen. Diese beiden Regulierungstheorien werden in Kapitel 3 der Arbeit ausführlich erläutert und auf die Stromwirtschaft übertragen.

Anschließend wird ein Überblick über das ordnungspolitische Instrumentarium der Regulierungen in Form von Markteintrittsbarrieren, Preisregulierungen und der Festlegung von Standard- und Leistungspflichten gegeben.

Im Verlauf der in den 80er Jahre einsetzenden Liberalisierungs- und Deregulierungsdiskussion wurden die bisherigen ordnungstheoretischen Begründungen für den Ausschluss von Wettbewerb in bestimmten Wirtschaftsbereichen kritisch hinterfragt und überprüft, ob die damalig zugrundegelegten Regulierungsargumente noch Bestand haben. In Kapitel 4 werden daher die zuvor beschriebenen Argumente der Regulierungsbefürworter kritisch analysiert und den Vorteilen eines funktionsfähigen Wettbewerbs gegenübergestellt. Im weiteren Verlauf dieser Diskussion werden dann die Möglichkeiten, Grenzen und Voraussetzungen für die Einführung von Wettbewerbselementen in die Stromwirtschaft dargestellt. Neben den ordnungstheoretischen Gründen für die Liberalisierung der schweizerischen Stromwirtschaft werden auch wirtschaftspolitische Gründe, die als Auslöser der Liberalisierungsbestrebungen anzusehen sind, aufgeführt. Vor allem auf Grund der zentralen geographischen Lage und der handelsrechtlichen Sonderstellung der Schweiz in Europa sowie der hohen Im- und Exportabhängigkeit der schweizerischen Stromwirtschaft kann die angestrebte Liberalisierung nicht isoliert betrachtet werden. Die angestrebte Liberalisierung muss sich also an den Entwicklungen des internationalen Umfeldes orientieren. Insbesondere spielt das Verhältnis zur Europäischen Union und des dort etablierten Strombinnenmarktes bei der Ausgestaltung der Marktöffnung und den möglichen Auswirkungen auf die schweizerische Strommarktstruktur eine wesentliche Rolle. Zudem müssen die Interessen der Stromwirtschaft, der Konsumenten, der Kantone und Gemeinden und des Umweltschutzes bei der Entwicklung des Marktöffnungsmodells gegen einander abgewogen werden. Die unterschiedlichen Ziele der Marktteilnehmer, die daraus resultierenden Zielkonflikte sowie die gesellschaftlich legitimierten Ziele werden zu Beginn des 5. Kapitels behandelt und die Entwicklung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) aufgezeigt. Inwieweit den gruppenspezifischen Interessen bei der angestrebten Liberalisierung Rechnung getragen wurde, wird durch die Darstellung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) und seiner gesetzlichen Rahmenbedingung verdeutlicht.

Anschließend wird das schweizerische Marktöffnungsmodell der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie gegenübergestellt und auf Kompatibilität überprüft.

In Kapitel 6 werden die möglichen Auswirkungen der Strommarktliberalisierung auf die Stromproduzenten, die Verteilunternehmen, die Übertragungsebene, die Kantone und Gemeinden, die Konsumenten, die Umwelt und den Energieeinsatz beschrieben. Diese prognostizierten Auswirkungen basieren auf der zu erwartenden europaweiten Strompreisentwicklung sowie auf bereits gemachte Erfahrungen in den EU-Staaten.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis 4
1. Einleitung 5
2. Die Struktur des schweizerischen Strommarktes 7
2.1 Begriffsdefinitionen 7
2.2 Anbieterstruktur 8
2.2.1 Betriebsstrukturen 8
2.2.2 Organisations- u. Rechtsformen 9
2.3 Zusammensetzung der Energieträger 12
2.4 Konsumentenstruktur 13
2.5 Stromaußenhandel 14
2.6 Höhe und Struktur der Elektrizitätspreise 15
3. Der schweizerische Strommarkt, bis dato ein regulierter Markt – Ordnungstheoretischer Hintergrund bisheriger staatlicher Regulierungen 17
3.1 Die historische Entwicklung der Strommarktregulierung 17
3.1.1 Die Entwicklung und der Ausbau staatlicher Regulierungen – dargestellt am Beispiel der Stadt Schaffhausen 19
3.2 Ordnungstheoretische Begründung der Strommarktregulierungen 21
3.2.1 Die Besonderheiten des „Gutes Strom“ 21
3.2.1.1 Die mangelnde Speicherfähigkeit von Strom 22
3.2.1.2 Die Leistungsgebundenheit von Strom 22
3.2.1.3 Die besondere Kostenstruktur bei der Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom 23
3.2.1.4 Die politischen Ansprüche an die Stromversorgung 24
3.2.2 Ordnungstheoretische Schlussfolgerungen aus den technischen, wirtschaftlichen und politischen Besonderheiten des „Gutes Strom“ 24
3.2.2.1 Das Vorliegen externer Effekte 25
3.2.2.2 Das Vorliegen eines natürlichen Monopols 25
3.2.3 Die normative Theorie der Regulierung 27
3.2.4 Die positive Theorie der Regulierung 29
3.3 Das ordnungspolitische Instrumentarium der Regulierung 30
3.3.1 Marktzutrittsschranken 31
3.3.2 Preisregulierung 32
3.3.3 Die Festlegung von Standard- und Leistungspflichten 33
4. Die angestrebte Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes 35
4.1 Ordnungstheoretische Begründung für die Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes 35
4.1.1 Funktionsfähiger Wettbewerb versus staatliche Regulierung 36
4.1.2 Kritik an den Argumenten der Regulierungsbefürworter 37
4.1.3 Möglichkeiten, Grenzen und Voraussetzungen für die Einführung von Wettbewerbselementen in die Stromwirtschaft 40
4.2 Wirtschaftspolitische Gründe für die Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes 41
5. Die ordnungspolitische Umsetzung der Strommarktliberalisierung 43
5.1 Gruppenspezifische Interessen, Zielkonflikte sowie gesellschaftlich legitimierte Ziele bei der Entwicklung des Elektrizitätsmarktgesetzes 43
5.1.1 Gruppenspezifische Interessen bei der Entwicklung des Elektrizitätsmarktgesetzes 43
5.1.2 Zielkonflikte zwischen den einzelnen Interessengruppen 45
5.1.3 Gesellschaftlich legitimierte Ziele 47
5.2 Die Entwicklung des Elektrizitätsmarktgesetzes 48
5.3 Die praktische Ausgestaltung des Elektrizitätsmarktgesetzes 51
5.3.1 Allgemeine Bestimmungen 51
5.3.2 Marktöffnungsstufen 52
5.3.3 Durchleitungspflicht, Vergütung und Rechnungsführung 53
5.3.4 Gründung und Aufgaben der nationalen Netzgesellschaft 55
5.3.5 Die Anschluss- und Versorgungspflicht der EVU 56
5.3.6 Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse 57
5.3.7 Grenzüberschreitende Durchleitung 57
5.3.8 Schiedskommission und Preisüberwachung 57
5.4 Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Elektrizitätsmarktgesetzes 58
5.4.1 Kartellgesetz 59
5.4.2 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb 60
5.4.3 Internationale Abkommen 60
5.4.4 Energiegesetz 61
5.4.5 Förderungsabgabegesetz 61
5.5 Die Kompatibilität des schweizerischen Marktöffnungsmodells mit der europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 62
5.5.1 Zielsetzung 62
5.5.2 Marktöffnungsstufen 63
5.5.3 Netzbetrieb und Netzorganisation 64
5.5.4 Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Erzeugungsanlagen 66
5.5.5 Kompensationsmaßnahmen für stranded investments und Stranded costs 67
6. Mögliche Auswirkungen der Strommarktliberalisierung 68
6.1 Die Entwicklung der Erzeugerpreise 68
6.2 Auswirkungen auf die Stromproduzenten 69
6.3 Auswirkungen auf die Verteilunternehmen 71
6.4 Auswirkungen auf die Übertragungsebene 72
6.5 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 73
6.6 Auswirkungen auf die Groß- und Kleinkonsumenten 74
6.7 Auswirkungen auf die Umwelt und den Energieeinsatz 76
7. Fazit 78
Literaturverzeichnis 82
Ehrenwörtliche Erklärung zur Ersten Staatsarbeit 87

Automatisiert erstellter Textauszug:

Danach schlägt der VSE eine langsame Marktöffnung mit nur wenigen zugelassenen Kunden vor. Die Stromwirtschaft lehnt eine schnelle Marktöffnung ab, da die Anpassung an die neuen Wettbewerbsverhältnisse und die damit verbundenen Strukturveränderungen nicht übereilt vorgenommen werden sollten. Das VSE-Modell sieht weiter eine vollständige Abgeltung der nicht amortisierbaren Investitionen vor, da die bereits getätigten Investitionen nur unter der Bedingung der abgeschotteten Versorgungsgebiete vorgenommen wurden, welche eine vollständige Amortisation garantierten. Die Abgeltung soll durch Umlage auf alle Konsumenten geschehen. In der Frage der vertikalen Entflechtung wird das buchhalterische Unbundling als ausreichend betrachtet, um einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. Zudem würde die Gründung einer nationalen Netzgesellschaft, die die organisatorische und rechtliche Abtrennung der Übertragungsfunktion beinhaltet, einen rechtswidrigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte (Property of Rights) darstellen. Daher hat der VSE ein eigenes Durchleitungsmodell für alle Netzebenen entwickelt. Das sogenannte Anschlußpunktmodell (Point of connection Model) sieht vor, daß die Endverbraucher und Erzeuger gegen Zahlung einer Anschlußentschädigung das Recht auf diskriminierungsfreie Durchleitung im gesamten schweizerischen Netz erhalten. Die überbrückte Distanz spielt bei der Festsetzung der Entschädigung keine Rolle (Distanzunabhängigkeit). Die Höhe der Anschlußgebühr wird für jede Netzebene unter Einhaltung bestimmter Grundsätze (z.B. Zugrundelegen der betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Kosten und Abschreibungswerte und einer marktgerechte Kapitalverzinsung) von den jeweiligen Netzbetreibern festgelegt. Die Anschlußgebühr soll also nur die betriebsnotwendigen Kosten sowie einen angemessenen Gewinn abdecken. Die Netzkoordination soll von einer unabhängigen Gesellschaft durchgeführt werden. Die Überwachung des diskriminierungsfreien Netzzugangs unterläge dann dem Aufgabenbereich der Wettbewerbskommission.132 / 133 [...]

Aus der Gegenüberstellung der spezifischen Interessen lassen sich eine Reihe von Zielkonflikten ableiten. Durch die konsumentenseitige Forderung nach möglichst geringen Strompreisen könnten in Folge des entstehenden Wettbewerbdrucks vergleichsweise teurere, umweltschonende Erzeugungsanlagen (z.B. Wasserkraftwerke, WKK-Anlagen, Solaranlagen usw.) durch günstiger produzierende, dafür aber umweltbelastendere Anlagen (z.B. Kohlekraftwerke), ersetzt werden.129 Insbesondere würde die Erneuerung der Wasserkraftwerke aufgrund der hohen Investitionskosten und der daraus resultierenden langen Amortisationszeiten ohne flankierende Maßnahmen unwirtschaftlich.130 Zudem könnten sinkende Strompreise zu einem erhöhten Verbrauch führen. Diese möglichen Auswirkungen sind nicht mit den umweltpolitischen Zielen der Schweiz vereinbar. So sieht beispielsweise das "Aktionsprogramm Energie 2000" vor, den Stromverbrauch und den Anteil der fossilen und nuklearen Energieerzeugung zu stabilisieren bzw. zu senken. Der Anteil der regenerativen Energieerzeugung soll hingegen ausgeweitet werden.131 [...]

führungen dazu finden sich in den Abschnitten 5.4.3 u. 5.5.2). Die Marktöffnung sollte sich deshalb zeitlich und inhaltlich an den EU-Richtlinien orientieren, wenn „ [...] die Schweiz als Stromexport und -importland sich nicht auch in diesem Bereich neue Probleme und Diskriminierungen einhandeln will.“126 Insbesondere ist es wichtig, die von der Marktöffnung betroffenen Akteure mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die im EUBinnenmarkt ansässigen Unternehmen auszustatten, um Wettbewerbsverzerrungen und daraus resultierende Sanktionen zu vermeiden. Zudem erleichtert die frühzeitige Ausrichtung der schweizerischen Wirtschaftspolitik an den EU-Richtlinien eine spätere Integration in die Europäische Union. Ein weiterer wichtiger Auslöser für die Marktöffnung sind die erwarteten Effizienzvorteile der Liberalisierung in Form von niedrigen Industriestrompreisen. Diese würden den Wirtschaftsstandort Schweiz sichern helfen.127 [...]

Arbeit zitieren:
Barz, Bernhard Oktober 2000: Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes in der Schweiz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Schweiz, Deregulierung, Strom, Strommarktliberalisierung, Strommarkt

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