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Der Lebensborn

Eine Darstellung der Aktivitäten des Lebensborn e.V. im Kontext der nationalsozialistischen Rassenideologie

Der Lebensborn
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Claudia Sandke
  • Abgabedatum: Februar 2005
  • Umfang: 83 Seiten
  • Dateigröße: 1,2 MB
  • Note: 1,6
  • Institution / Hochschule: Universität Leipzig Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9459-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9459-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9459-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Sandke, Claudia Februar 2005: Der Lebensborn, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Nationalsozialismus, Eugenik, Heinrich Himmler, Nazi, Geschichte

Magisterarbeit von Claudia Sandke

Einleitung:

Die Ideologie der Nationalsozialisten war gekennzeichnet von einem Dogma der arischen Rasse, das sich einerseits in der Ermordung von Millionen zu Minderwertigen deklarierten Menschen widerspiegelte, andererseits die Vermehrung und den Schutz der wertvollen arischen Rasse propagierte. Der Lebensborn e.V. war ein Instrument der nationalsozialistischen Rassenpolitik, das im Rahmen dieser Doktrin eine geheimnisvolle Rolle während des Zweiten Weltkrieges annahm. Vom Bestehen des Vereins wurde die Öffentlichkeit erst durch die Nürnberger Prozesse informiert.

Das sogenannte Rasse- und Siedlungshauptamtverfahren, das am 20. Oktober 1947 eröffnet wurde, klagte vier führende Personen des Lebensborn e.V. unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. In der Anklageschrift wird der Zweck des Vereins – die feindlichen Nationen zu schwächen und zugleich die Bevölkerung Deutschlands zu vergrößern – genannt. Heinrich Himmler, unter dessen Führung der Verein stand, hatte die Gründung des Vereins mit dem Schutz der ledigen Mutter und ihrem Kind vor Denunziationen durch die Gesellschaft begründet.

Merkwürdigerweise übernahmen die Richter Himmlers Auslegungen und sprachen den Verein nicht nur von der Beteiligung an Verbrechen frei, sondern bestätigten seinen karitativen Zweck. Im Zuge dieses Urteils begannen sich die Gerüchte um den Lebensborn zu mehren. Bis heute kreist das Thema Lebensborn zwischen Interpretationen als eine Zuchtanstalt bis hin zum SS-Freudenhaus. Vor allem der von den Nürnberger Richtern anerkannte, aber zweifelhafte karitative Zweck des Vereins findet immer noch Gehör.

In der Forschung wurde dieses Thema bisher nur in geringem Umfang bearbeitet. Da sich die Literatur zum Lebensborn neben wenigen wissenschaftlichen Arbeiten in kleineren Aufsätzen oder Romanen erschöpft, kann diese Arbeit nur versuchen, dem Thema Lebensborn schärfere Konturen zu geben und klar herauszustellen, welche Ziele der Verein tatsächlich verfolgte.

Dazu müssen alle Facetten des Vereins beleuchtet werden. Anhand dieser Ergebnisse kann dann eine Einschätzung der Legenden um den Lebensborn erfolgen. Damit wird es letztendlich möglich sein, den Lebensborn als ein Instrument der nationalsozialistischen Rassenpolitik herauszustellen.

Gang der Untersuchung:

Um den Lebensborn mit schärferen Konturen darzustellen, müssen zunächst einmal die Grundlagen und damit die Ideologie der Nationalsozialisten herausgearbeitet werden, aus der die Idee des Lebensborn entstand. Daher wird im zweiten Kapitel zunächst das Aufkommen der Rassenideologien erklärt, die Einzug in die nationalsozialistische Weltanschauung hielten.

Um aufzuzeigen, inwieweit die Nationalsozialisten diese Ideologie in Deutschland umsetzten, folgt die Darstellung der Gesetzgebung, mit der deutlich wird, inwieweit die diskriminierenden Denkweisen legalisiert wurden. Doch der Lebensborn entstand nicht nur im Rahmen der Legislative, sondern muss auch im Kontext der exekutiv betriebenen Bevölkerungspolitik gesehen werden. Daher wird eine Betrachtung der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik, in deren Mittelpunkt die Propaganda für die Geburtenmehrung und damit eine Veränderung der gesellschaftlichen Stellung der ledigen Mutter trat, folgen. Erst durch diese Grundlagen kann die Entstehung des Lebensborn nachvollzogen werden.

Das dritte Kapitel widmet sich daher mit deskriptivem Charakter der ausführlichen Darstellung des Lebensborn in Deutschland. Dabei werden auch die Ziele und Aufgaben des Lebensborn deutlich, die im Rahmen der im zweiten Kapitel dargestellten Bevölkerungspolitik gestellt wurden. Um die dargestellten Fakten speziell auf eine Einrichtung des Lebensborn zu projizieren, folgt in kurzer Ausführung die Geschichte des Kinderheims „Sonnenwiese“ in Kohren-Sahlis, anhand derer das Ende des Lebensborn in der Arbeit eingeleitet wird.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Tätigkeit des Lebensborn außerhalb Deutschlands. Hier tritt insbesondere Norwegen hervor, da der Verein hier außerhalb Deutschlands den größten Erfolg mit der Errichtung zahlreicher Heime verbuchen konnte. Demgegenüber stehen die Kinderverschleppungen des Lebensborn in Polen, Slowenien und Tschechien, die den Höhepunkt der rücksichtslosen Vorgehensweise des Vereins darstellen. Am Schluss des Kapitels wird das Ende des Lebensborn im europäischen Ausland dargestellt. Daraus wird ersichtlich, inwieweit das Thema noch heute Aktualität besitzt.

Das sich anschließende fünfte Kapitel ist ganz der Klärung der Gerüchte um den Lebensborn gewidmet. Anhand der vorhergehenden Darstellung der in- und ausländischen Tätigkeiten des Vereins ist es möglich, zu verstehen, wie diese Gerüchte entstehen konnten. In einer Diskussion werden die Legenden des Lebensborn vorgestellt und mit einer stichhaltigen Argumentation widerlegt. Dabei soll auch eine eigene Charakterisierung des Vereins gefunden werden.

Im letzten Teil der Arbeit folgt eine Gesamtzusammenfassung.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 3
1.1 Fragestellung 3
1.2 Aufbau der Arbeit 4
1.3 Quellen 5
1.4 Forschungsstand 6
2. Grundlagen 10
2.1 Rassenideologien 10
2.1.1 Die Eugenik 10
2.1.2 Der nordische Gedanke 12
2.2 Nationalsozialistische Rassenpolitik 17
2.2.1 Die Rassenideologie Hitlers 17
2.2.2 Die Legalisierung der NS-Rassenpolitik 17
2.2.3 Das Verhältnis zwischen Hitler und Himmler 19
2.2.4 Die Rassenideologie Himmlers 20
2.3 Bevölkerungspolitik im Nationalsozialismus 22
2.4 Zusammenfassung 26
3. Der Lebensborn e.V. in Deutschland 28
3.1 Die Gründung des Lebensborn e.V. 29
3.2 Die Entstehung der Entbindungs- und Kinderheime 30
3.3 Die Satzung und deren Auslegung 32
3.4 Die Heimaufnahme 34
3.4.1 Auslesekriterien 34
3.4.2 Finanzierung des Lebensborn 36
3.5 Rituale 37
3.6 Das Lebensborn-Heim „Sonnenwiese“ in Kohren-Sahlis 39
3.7 Das Ende des Lebensborn in Deutschland 41
3.8 Zusammenfassung 44
4. Die Ausdehnung des Lebensborn e.V. auf die europäischen Nachbarstaaten 45
4.1 Länder mit Widerstand 45
4.2 Norwegen 46
4.3 Polen 52
4.4 Slowenien 54
4.5 Tschechien 55
4.6 Das Ende des Lebensborn im Ausland 56
4.7 Zusammenfassung 57
5. Diskussion 59
5.1 Ein karitativer Verein? 59
5.2 Eine Zuchtanstalt? 62
5.3 Lebensborn – eine neue Definition? 66
5.4 Zusammenfassung 68
6. Zusammenfassung 70
Literaturverzeichnis 73
Abkürzungsverzeichnis 80

Automatisiert erstellter Textauszug:

derungen den Kindern die Lebensberechtigung entzogen wurde.128 Dr. Gregor Ebner veranlasste die Einlieferung der Kinder in besondere Tötungsanstalten.129 Damit zählen auch Lebensborn-Kinder zu den Opfern der Euthanasie-Aktionen, die die nationalsozialistische Terminologie als „Tötung lebensunwerten Lebens“ seit 1938 offen propagierte.130 Ergo wurde im Lebensborn nicht nur positive, sondern auch negative Eugenik betrieben. Auf der einen Seite versuchte man mit aller Macht die Zahl der Kinder nordischen Blutes zu vermehren, auf der anderen Seite wurden sie getötet, wenn sie infolge einer Behinderung dem Ansehen des Vereins schadeten. 3.4.2 Finanzierung des Lebensborn Die Finanzierung des Vereins sollte vor allem durch Mitgliedsbeiträge der SS-Führer erfolgen, deren Beteiligung als Ehrenpflicht durch den Lebensborn festgelegt wurde. Die Beiträge waren nach Alter, Einkommen und Kinderzahl der Mitglieder gestaffelt. Je weniger Kinder ein SS-Führer hatte, desto höher war der Beitrag, den er zu entrichten hatte. Mit dieser Strategie versuchte der Lebensborn interne Bevölkerungspolitik zu betreiben. In Wirklichkeit wurden mit den Beiträgen Zuschüsse für kinderreiche minderbemittelte SS-Familien bereitgestellt.131 Die Anzahl der vom Verein 1939 registrierten 8 000 Mitglieder war im Vergleich zu den 240 000 SS-Männern gering. Ergo war der Verein infolge der geringen Beitragssumme auf Zuschüsse der NSV und großzügige Spenden, die Himmler in der Wirtschaft akquirierte, angewiesen. Zusätzlich subventionierte sich der Lebensborn aus beschlagnahmten jüdischen Vermögensgegenständen.132 Bis Mitte 1938 hatte die NSV dem Lebensborn bereits über eine Million Reichsmark zur Verfügung ge- [...]

Werte mussten sich Vater und Mutter einer SS-ärztlichen Untersuchung unterziehen. Hinzu kam die Abgabe der Ahnentafel und des Erbgesundheitsbogens, das Ausfüllen eines Fragebogens und, bei unehelichen Müttern, die Versicherung an Eides statt. Die für die Untersuchungen notwendigen Ärzte waren an eine besondere Geheimhaltung durch den Reichsführer-SS verpflichtet. Der Aufnahmeantrag sollte spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten Eintrittstermin gestellt werden. Auf besonderen Antrag der Kindesmutter konnte eine völlige Geheimhaltung der Entbindung und des Kindesvaters gewährleistet werden, d.h. kein Außenstehender erfuhr von der Geburt und der Existenz des Kindes. Dafür wurden in den Heimen des Lebensborn polizeiliche Meldeämter eingerichtet, damit die Heimatgemeinde der Mutter in keiner Weise Kenntnis davon erhielt.126 Um insbesondere bei der Geburt von unehelichen Kindern die Einschaltung der staatlichen Jugendämter zu vermeiden, übernahm der Lebensborn e.V. die Pflegschaft und Vormundschaft für diese Kinder, wobei als Vormundschaftsgericht das für das betreffende Heim zuständige Amtsgericht galt. 127 Voraussetzung für die Bemühungen des Lebensborn war die Erfüllung der Rassekriterien, d.h. unter anderem die Erbringung des Ariernachweises des Kindesvaters und der Kindesmutter. Zusätzlich verlangte der Lebensborn von den Vätern die Anerkennung der Vaterschaft, mit der die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung verbunden war. Der Zwang zu Auskünften über den Kindesvater unterstreicht das außerordentliche Rassebewusstsein des Lebensborn – beide Eltern mussten rassisch und biologisch einwandfrei sein. Schwangere, deren Großmütter nicht arisch waren, erhielten ebenso eine Ablehnung wie Frauen, in deren Familie jemand mit einer geringfügigen Behinderung lebte. Wenn ein Kind behindert zur Welt kam, lehnte der Lebensborn die Vormundschaft sofort ab. Mutter und Kind wurden dann der Amtsvormundschaft überlassen, womit eine Geheimhaltung unmöglich wurde. Wenn die Kinder nicht den rassischen Anforderungen entsprachen, mussten sie das Heim umgehend verlassen. So wies Georg Lilienthal nach, dass bei schweren geistigen Behin- [...]

in unmittelbarer Nähe ihres Kindes.121 Wenn es einer Mutter zwei Jahre nach der Geburt ihres Kindes nicht möglich war, es zu sich zu nehmen, suchte der Lebensborn nach einer Pflegestelle. Dabei wurde versucht, die Kinder möglichst an SS-Familien zu vermitteln, um ihre ideologische Prägung im Sinne des nationalsozialistischen Dogmas zu sichern. Die Abgabe der Kinder in Pflegestellen war aus Platzgründen zwingend notwendig – die Heime waren überfüllt. Aber es gab auch einen weiteren ideologischen Hintergrund, denn rassisch wertvolle Kinder durften nicht in einem Kollektiv erzogen werden.122 In der Satzung war keine Unterscheidung von ledigen und verheirateten Müttern ersichtlich. Um seine Daseinsberechtigung auch innerhalb der SS zu verankern, erlaubte der Lebensborn es daher sowohl Frauen von SS-Männern als auch ledigen Müttern, solange sie das Rassendogma erfüllten, in einem Lebensborn-Heim ihr Kind zu bekommen. Diese Gleichstellung hatte unausweichliche Konflikte zur Folge. Insbesondere die Frauen der SS-Führer beschwerten sich darüber, mit ledigen Müttern auf eine Stufe gestellt zu werden.123 Als Konsequenz traten die ersten SS-Führer aus.124 Nur mit der Begründung von Dr. Gregor Ebner, dass die Heime in erster Linie unehelichen Müttern zur Verfügung stehen, aber dennoch von den verheirateten SSFrauen genutzt werden könnten, wenn sie sich mit der Situation in den Heimen abfänden, entspannte sich die Lage geringfügig.125 3.4 Die Heimaufnahme 3.4.1 Auslesekriterien Die Aufnahme in ein Heim des Lebensborn e.V. war davon abhängig, dass sowohl die Familie der werdenden Mutter als auch die Familie des Erzeugers des zu erwartenden Kindes rassisch und biologisch einwandfrei sind. Zur Überprüfung dieser [...]

Arbeit zitieren:
Sandke, Claudia Februar 2005: Der Lebensborn, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Nationalsozialismus, Eugenik, Heinrich Himmler, Nazi, Geschichte

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