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Leasingbilanzierung gemäß HGB, IAS und US-GAAP

Leasingbilanzierung gemäß HGB, IAS und US-GAAP
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Marc-Christian Riebe
  • Abgabedatum: Januar 2001
  • Umfang: 105 Seiten
  • Dateigröße: 555,1 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule Bremen, University of Applied Sciences Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-3156-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-3156-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-3156-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Riebe, Marc-Christian Januar 2001: Leasingbilanzierung gemäß HGB, IAS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: us-gaap, ias, Leasing, bilanzierung

Diplomarbeit von Marc-Christian Riebe

Problemstellung:

Das „Leasing“ ist eine moderne Form der Finanzierung, besonders der Industrie-finanzierung. Unter Leasing versteht man die Vermietung von Investitionsgütern, besonders von Industrieanlagen, wobei die Mietzahlungen bei einem eventuellen spätere Kauf angerechnet werden können.

Frühere Formen des Leasings lassen sich bis zu Aristoteles (350 v. Chr.) zurückverfolgen, der feststellte, dass „der Reichtum vielmehr im Gebrauch als im Eigentum besteht“. Andere Autoren versuchen den Beweis anzutreten, dass schon Jahrtausende v. Chr. im Zweistromland von den Sumerern leasing-ähnliche Geschäfte gemacht wurden. In der „Neuzeit“ wurde das Leasinggeschäft in den USA entwickelt und fand nicht nur Nachahmer in den USA, sondern auch in allen industrialisierten Staaten, die über ein marktwirtschaftliches System verfügten. Die erste derartige Leasing-Gesellschaft der Welt war die 1952 in San Francisco/USA gegründete United States Leasing Corporation. In Deutschland setzte sich das Leasing erst mit der 1962 gegründete Deutsche Leasing GmbH durch.

Als eine der bedeutendsten Finanzinnovationen der letzten Jahrzehnte zeigt die Entwicklungskurve des Leasings steil nach oben. Wurden in Deutschland 1992 noch jährlich Investitionen im Wert von über 56,5 Mrd. DM über Leasing finanziert, betrug das Volumen 1999 knapp 82,6 Mrd. DM. Dies entsprach 1992 = 10,4 % und 1999 = 14,8 % der gesamtwirtschaftlichen Investitionen (siehe Anhang 1-1). Im Jahr 2000 wird der deutsche Leasingmarkt nach Schätzungen um 4,5 % auf rund 86,5 Mrd. DM wachsen. Hiervon entfallen rund 70 Mrd. DM auf das Mobilien-Leasing.

Zum Vergleich: In den USA wurden 1992 mehr als ein Drittel (32,3 %) aller privat-wirtschaftlichen Investitionen in Mobilien durch Leasing finanziert. Dies entsprach einem absoluten Volumen von US-$ 121,7 Mrd. Nach Schätzungen werden im Jahr 2000 US-$ 260 Mrd. (31,7 %) aller Investitionen in Mobilien getätigt (siehe Anhang 1-2).

Die Bedeutung und Attraktivität des Leasings liegt in bilanztechnischen Vorteilen. Neben steuerlichen Vorzügen und Liquiditätsvorteilen (pay-as-you-earn) spiegelt sich das Finanzierungsleasing im Gegensatz zum fremdfinanzierten Kauf bei optimal konzipierten Off-Balance-Sheet-Finanzierungen weder nach deutschen noch nach International Accounting Standards und US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (IAS-/US-GAAP-Regeln) in der Bilanz des Leasingnehmers wider. Dies ist für Shareholder-Value-orientierte und rasant wachsende Unternehmen sehr von Bedeutung Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Fachwelt aufgrund der Harmonisierung der Rechnungslegung mit Fragen der Reformbedürftigkeit und der Weiterentwicklung nationaler Rechnungslegungsgrundsätze, wobei die international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften, IAS und die US-GAAP, die bilanzrechtliche Diskussion in Deutschland beherrschen. Durch die Verabschiedung des neuen § 292 a HGB hat der deutsche Gesetzgeber dem Trend zur internationalen Bilanzierung Rechnung getragen und unda. das Kapitalaufnahme-erleichterungsgesetz (KapAEG) vom 20.04.1998 verabschiedet. Dies ermöglicht börsennotierten Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungs-vorschriften aufzustellen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Belgien, Frankreich und Italien. Diese Regelung tritt aber 2004 außer Kraft. Nach dem Willen der EU-Kommission werden bis zum Jahr 2005 die IAS für alle Unternehmen in Europa, die auf einem geregelten Markt notiert sind, vorgeschrieben sein.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VII
1. Einleitung 1
1.1 Begriff und Historie des Leasings 1
1.2 Problematik der Leasing-Bilanzierung 2
1.3 Zielsetzung der Arbeit 4
1.4 Aufbau der Arbeit 5
2. Erscheinungsformen des Leasings in Deutschland 6
2.1 Finanzierungs- und Operating-Leasing im Überblick 7
2.1.1 Finanzierungsleasing 7
2.1.2 Operating-Leasing 8
2.2 Die Zurechnung von Leasingobjekten nach dem Handelsrecht 8
2.2.1 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 10
2.2.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 11
2.3 Die Zurechnung des Mobilien-Leasing nach dem Steuerrecht 13
2.3.1 Vollamortisationsverträge für Mobilien 15
2.3.2 Teilamortisationsverträge für Mobilien 17
2.4 Sale-and-lease-back-Verträge 19
2.5 Anhangsangaben 20
3. Internationale Leasingbilanzierung 22
3.1 Bilanzierungsvorschrift IAS 17: Leases 24
3.1.1 Finanzierungsleasing 26
3.1.1.1 Finanzierungsleasing im Abschluß des Leasinggebers 28
3.1.1.2 Finanzierungsleasing im Abschluß des Leasingnehmers 30
3.1.2 Operating-Leasing 31
3.1.2.1 Operating-Leasing im Abschluß des Leasinggebers 31
3.1.2.2 Operating-Leasing im Abschluß des Leasingnehmers 32
3.1.3 Sale-and-lease-back-Transaktionen 32
3.1.4 Anhangsangaben beim Leasinggeber 33
3.1.5 Anhangsangaben beim Leasingnehmer 34
3.1.6 Vorschlag von McGregor zur Neugestaltung des IAS 17 35
3.2 Bilanzierungsvorschrift FAS 13: Accounting for Leases 37
3.2.1 Finanzierungsleasing 40
3.2.1.1 Finanzierungsleasing im Abschluß des Leasinggebers 42
3.2.1.2 Finanzierungsleasing im Abschluß des Leasingnehmers 44
3.2.2 Operating-Leasing 45
3.2.2.1 Operating-Leasing im Abschluß des Leasinggebers 45
3.2.2.2 Operating-Leasing im Abschluß des Leasingnehmers 46
3.2.3 Sale-and-lease-back-Transaktionen 46
3.2.4 Anhangsangaben beim Leasinggeber 47
3.2.5 Anhangsangaben beim Leasingnehmer 48
4. Unterschiede in der Zuordnung von Leasingobjekten nach deutschem Recht, IAS und US-GAAP 49
4.1 Vergleich der Zuordnungskriterien 51
4.1.1 Transfer of Ownership-Test (Eigentumsübergang) 51
4.1.2 Bargain Purchase Option-Test (günstige Kaufoption) 51
4.1.3 Economic Life-Test (Verhältnis der Mietzeit zur Nutzungsdauer) 52
4.1.4 Recovery of Investment-Test (Barwerttest) 52
4.2 Unterschiede in den Zuordnungskriterien 54
4.2.1 Unterschiede zwischen deutschen und IAS-Zuordnungskriterien 54
4.2.2 Unterschiede zwischen deutschen und US-amerikanischen 55
Zuordnungskriterien 55
5. Fazit mit kritischer Würdigung und Ausblick 58
6. English Summary 61
6.1 Introduction 61
6.2 Leasing in Germany 63
6.3 Leasing according to IAS and US-GAAP 66
6.4 Differences between German Law, IAS and US-GAAP 69
6.5 Conclusion 70
Anhang i
Anhang 1-1: Gesamtwirtschaftliche Investitionen 1992-1999in jeweiligen Preisen in der Bundesrepublik Deutschland i
Anhang 1-2: Trends and Forecasts for Equipment Leasing in the U.S. ii
Anhang 2-1: Hauptfachausschuß der Wirtschaftsprüfer: iii
Stellungnahme 1/1989 – Zur Bilanzierung beim Leasinggeber
Anhang 2-2: Leitsätze des Grundsatzurteils des BFH zum Mobilienvleasing vom 26.01.1970 v
Anhang 2-3: Mobilien-Leasing-Erlaß für Vollamortisationsverträge vi
Anhang 2-4: Mobilien-Leasing-Erlaß für Teilamortisationsverträge ix
Anhang 2-5: Steuerrechtliche Kriterien zur bilanziellen Zuordnung von Leasinggegenständen bei Vollamortisationsverträgen xi
Anhang 2-6: Steuerrechtliche Kriterien zur bilanziellen Zuordnung von Leasinggegenständen bei Teilamortisationsverträgen xii
Anhang 3-1: IAS-Standards 1973 - 2000 xiii
Anhang 3-2: Änderungen in IAS 17 (rev.) xiv
Anhang 4-1: Zuordnung von Leasingobjekten nach FAS 13 xv
Anhang 4-2: Zuordnung von Leasingobjekten nach IAS 17 xi
Literaturverzeichnis xii
Ehrenwörtliche Erklärung xviii

Automatisiert erstellter Textauszug:

Das FASB hat seinen Sitz in Norwalk und ist wie das IASC eine private Fachorganisation. Es wurde 1973 als Nachfolger des Accounting Principles Board (APB) gegründet. Da das APB aus ehrenamtlichen Mitgliedern der acht großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestand, mangelte es an der Erstellung von allgemeinen Grundsätzen der Rechnungslegung. Das FASB besteht nun aus sieben hauptberuflichen Mitgliedern181 und hat bis heute 140 FAS182 erlassen, die wie bei den IAS um viele Interpretations und zusätzlich um Technical Bulletins ergänzt wurden. Die vor der Gründung des FASB erlassenen APB-Opinions besitzen heute noch Gültigkeit.183 FAS 13: Accounting for Leases Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges hat das Accounting for Leases mehr Interesse geweckt und mehr Debatten entwickelt, als irgend ein anderes Problem in diesem Berufstand, der Industrie und den Kapitalgesellschaften. Deshalb hat das FASB damit begonnen eine Task Force on Leases einzurichten, um das Problem zu untersuchen und ein Memorandum diesbezüglich zu veröffentlichen. Dies geschah am 2.07.1974, worauf zwei Exposure Drafts herausgegeben wurden und im November 1976 das FAS No.13 „Accounting for Leases“ verabschiedet wurde.184 Die Leasinggrundsätze sind im wesentlichen formuliert in: • • • FAS 13 (Accounting for Leases), FAS 28 (Accounting for Sales with Leaseback – eine Ergänzung zu FAS 13) und FAS 98 (Accounting for Leases: Sale-Leaseback Transactions Involving Real Estate; Sales-Type Leases of Real Estate, Definition of Lease Term; Initial Direct Cost of Direct Financing Leases) [...]

3.2 Bilanzierungsvorschrift FAS 13: Accounting for Leases Hintergrund des FASB Vor 1930 gab es in den USA keine verbindlich einheitlichen Normen für die Erstellung von Jahresabschlüssen. 1929 veranlaßte der Börsenkrach den US-Kongreß, den Securities Act (SA) von 1933, der sich auf Neuemissionen von Wertpapieren (Initial Public Offering = IPO) bezieht, und den Securities Exchange Act (SEA) von 1934, der sich mit dem Handel von Wertpapieren nach deren Emission befaßt zu erlassen. Das Ziel des SA von 1933 ist es, zukünftige Investoren zu schützen, die Regelung der Wertpapiermärkte, sowie die Überwachung des Insiderhandels.177 Die Securities and Exchange Commission (SEC), mit Sitz in Washington DC, wurde 1934 als unabhängige Bundesbehörde vom Kongreß gegründet und greift neben ihrer Funktion als Überwachungs- und Registrierungsbehörde für den nationalen Wertpapierhandel auch über Verordnungen in den Bereich der Rechnungslegung ein.178 Die Division of Corporation Finance der SEC ist für die Rechnungslegung besonders bedeutend. Das Office of the Chief Accountant hat eine spezielle Gewichtung, weil dies der Hauptberater der Commission bezüglich Rechnungslegungsund Prüfungsfragen und Verbindungsstelle zum FASB und zum American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)179 ist. Die Formulierung von materiellen Rechnungslegungsgrundsätzen, d.h. von Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) wurde 1973 an das FASB übertragen.180 [...]

Der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene unkündbarer Leasingvertrag soll das damit verbundene Nutzungsrecht am Leasingobjekt mit dem Barwert der künftigen Leasingraten in der Bilanz aktivieren und in diesem Zusammenhang die entstehenden finanziellen Verpflichtungen passivieren. Das Nutzungsrecht wäre planmäßig abzuschreiben und die Verbindlichkeit um den Tilgungsanteil der gezahlten Leasingraten zu verringern.175 Nach diesem Vorschlag wäre die Folge, daß aus dem Jahresabschluß des Leasingnehmers die wirtschaftlichen Effekte ersichtlich werden, ohne das wirtschaftliche Eigentum zu beachten. Dieser Vorschlag wird u.a. von den internationalen Leasinggesellschaften sehr heftig kritisiert und bekämpft. Offenbar auch mit Erfolg, denn in der überarbeiteten Fassung des IAS 17 aus dem Jahr 1997 wurde dieser Vorschlag nämlich nicht aufgegriffen. [...]

Arbeit zitieren:
Riebe, Marc-Christian Januar 2001: Leasingbilanzierung gemäß HGB, IAS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
us-gaap, ias, Leasing, bilanzierung

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