Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andrea Zemann
- Abgabedatum: Juli 2007
- Umfang: 93 Seiten
- Dateigröße: 516,8 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Worms Deutschland
- Bibliografie: ca. 36
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0589-2
- ISBN (CD) :978-3-8366-0589-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Zemann, Andrea Juli 2007: Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Deutschland, Handelsgesetzbuch, Generally Accepted Accounting Principles, Leasing, Bilanz
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Diplomarbeit von Andrea Zemann
Einleitung:
Die Geschichte des Leasing geht auf über 40 Jahre zurück. Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich ist Leasing als Finanzierungsinstrument heute ein fester Bestandteil des gesamten Wirtschaftslebens. Leasinggegenstand können grundsätzlich alle Objekte sein:
- Immobilien.
- Maschinen und Produktionsanlagen.
- Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie beispielsweise einzelne Kfz oder der gesamte Fuhrpark.
- Immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Software.
Die Annahme, dass der Vorteil eines Investitionsguts im Gebrauch und nicht im juristischen Eigentum liegt, breitet sich bei den Unternehmen immer mehr aus. Wirtschaftliches Eigentum kann in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen auch als verdeckter Kauf interpretiert werden, der durch eine Kreditfinanzierung seitens des Leasinggebers kombiniert wurde. So verwundert es nicht, dass angesichts der zunehmend verhalten agierenden Banken die Leasingquote steigt. Auch in konjunkturell schwierigen Zeiten konnten Leasinggesellschaften kontinuierliche Zuwächse verzeichnen, die teilweise erheblich über dem gesamten Wirtschaftswachstum liegen, wie in nachfolgender Abbildung veranschaulicht wird.
Auch zukünftig ist mit einem Anstieg von Leasinggeschäften zu rechnen, wenn auch weniger stark als in den Vorjahren. Neben zahlreichen Vorteilen, die in Anlage 1 näher beschrieben werden, ist dies vor allem zurückzuführen auf:
- Die Globalisierung und das Wachstum der Märkte.
- Immer kürzer werdende Produktlebens- und Innovationszyklen, die Schnelligkeit und Flexibilität erfordern.
- Immer vorsichtiger werdende Kreditvergabe der Banken, vor allem in Zeiten weniger starkem Wirtschaftswachstum.
Problemstellung:
Die zentrale Frage von Leasinggeschäften ist die der bilanziellen Zuordnung von Leasingobjekten. Wer muss was bilanzieren? Die Bilanzierung kann beispielsweise wie bei einem klassischen Mietvertrag gestaltet sein. Hierbei aktiviert der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer das Leasingobjekt und schreibt es über seine Nutzungsdauer ab. Die Leasingrate verbucht er, wie die Miete, als periodischen Ertrag. Der Leasingnehmer dagegen hat den entsprechenden periodischen Aufwand zu verbuchen.
Fraglich ist eine solche Bilanzierung jedoch vor dem Hintergrund, dass der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist und den größten Teil des Nutzenpotentials eines Vermögensgegenstandes ausschöpft. Dies ergibt sich beispielsweise, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt für eine feste, unkündbare Zeit gemietet hat, die in etwa der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes entspricht. Bei bestimmten Leasinggeschäften und Vertragsgestaltungen erscheint es somit sinnvoll, dass nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer das Leasingobjekt bilanziell aktiviert sowie vertragliche Zahlungsverpflichtungen an den Leasinggeber passiviert. Für den Leasinggeber entsteht dagegen eine ent-sprechende Forderung. Außerdem ergeben sich dadurch Veränderungen in der GuV und damit auch Veränderungen entsprechender Rentabilitätskennziffern.
Leasing zieht somit enorme bilanzielle Veränderungen nach sich. Es wirkt sich sowohl unmittelbar auf das investierte Kapital und nachfolgende Abschreibungen, als auch auf die Kapitalstruktur und damit auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens aus. Um negative Beurteilungen im Rahmen des Rating zu vermeiden, sind Leasingnehmer in der Regel besonders daran interessiert, den Leasingvertrag so zu gestalten, dass bilanziell nur die Miete auszuweisen ist. Der Leasinggegenstand und vor allem die entsprechende Leasingverbindlichkeit würden nicht in der Bilanz erscheinen, Fremdkapital und Verschuldungsgrad blieben unberührt. Die Vertragsgestaltung und die Frage, welcher Vertragspartei der Leasinggegenstand zugeordnet wird, sind daher von zentraler Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis:
| Vorwort | II | |
| Inhaltsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Tabellenverzeichnis | VI | |
| Anlagenverzeichnis | VII | |
| Abkürzungsverzeichnis | VIII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Leasing und seine Bedeutung | 1 |
| 1.2 | Problemstellung | 2 |
| 1.3 | Ziel und Aufbau | 4 |
| 2. | Begriffsdefinition und rechtliche Einordnung | 5 |
| 2.1 | Begriffsdefinition | 5 |
| 2.2 | Rechtliche Einordnung | 5 |
| 2.2.1 | IFRS | 5 |
| 2.2.2 | US-GAAP | 6 |
| 2.2.3 | HGB | 7 |
| 3. | Leasing nach IFRS / US-GAAP | 9 |
| 3.1 | Wirtschaftliches Eigentum und Zurechnung von Leasinggegenständen nach IFRS / US-GAAP | 9 |
| 3.2 | Kriterien des Finance Lease nach IFRS / des Capital Lease nach US-GAAP | 9 |
| 3.2.1 | Transfer of Ownership Test / Eigentumsübergang | 10 |
| 3.2.2 | Bargain Purchase Option Test / günstige Kaufoption | 11 |
| 3.2.3 | Economic Life Test / Laufzeittest | 13 |
| 3.2.4 | Recovery of Investment Test / Barwerttest | 16 |
| 3.2.5 | Spezialisierung | 22 |
| 3.3 | Bilanzierung des Finance Lease nach IFRS | 22 |
| 3.3.1 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 22 |
| 3.3.2 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 25 |
| 3.4 | Bilanzierung des Capital Lease nach US-GAAP | 27 |
| 3.4.1 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 27 |
| 3.4.2 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 28 |
| 3.4.2.1 | Sales-Type Lease | 29 |
| 3.4.2.2 | Direct Financing Lease | 30 |
| 3.4.2.3 | Leveraged Lease | 31 |
| 3.5 | Bilanzierung des Operating Lease nach IFRS / US-GAAP | 32 |
| 3.5.1 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 32 |
| 3.5.2 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 32 |
| 4. | Leasing nach HGB | 34 |
| 4.1 | Wirtschaftliches Eigentum und Zurechnung von Leasinggegenständen nach HGB | 34 |
| 4.1.1 | Vollamortisationsverträge | 3 |
| 4.1.2 | Teilamortisationsverträge | 36 |
| 4.2 | Abgrenzung von Finanzierungsleasing und Operating-Leasing nach HGB | 39 |
| 4.3 | Bewertungsvorschriften der Leasingerlasse | 40 |
| 4.4 | Bilanzierung des Finanzierungsleasing nach HGB | 41 |
| 4.4.1 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 41 |
| 4.4.2 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 43 |
| 4.5 | Bilanzierung des Operating-Leasing nach HGB | 44 |
| 4.5.1 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 44 |
| 4.5.2 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 44 |
| 5. | Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede | 47 |
| 5.1 | Auswirkungen in der Bilanz | 48 |
| 5.2 | Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung | 51 |
| 5.3 | Auswirkungen auf Kennzahlen | 55 |
| 6. | Zusammenfassung und Ausblick | 59 |
| Anhang | 65 | |
| Literaturverzeichnis | 80 | |
| Lebenslauf | 84 |
Textprobe:
Kapitel 5.3, Auswirkungen auf Kennzahlen:
Da sich, wie in angegebenem Praxisbeispiel ersichtlich, enorme bilanzielle Veränderungen der Leasingbilanzierung bei Anwendung verschiedener Rechnungslegungsvorschriften ergeben, kommt es ebenso zu starken Auswirkungen auf Kennzahlen. Für die Kennzahlen Eigenkapital- und Fremdkapitalquote sowie Eigen- und Gesamtkapitalrentabilität, die sich auch stark auf das Rating eines Unternehmens auswirken, ergeben sich die in Abbildung 13 dargestellten Ergebnisse. Hieraus wird ersichtlich, dass sich für das Leasingunternehmen die Bilanzierung nach IFRS positiv auf die Kennzahlen auswirkt.
Dies ist zurückzuführen auf die in vorherigen Kapiteln beschriebene Erhöhung des Eigenkapitals sowie einer höheren Bilanzsumme nach IFRS.
Außerdem kommt es zu einer Ergebnisverbesserung nach IFRS, welche sich im Besonderen durch die unterschiedliche Auslegung des Realisationsprinzips und der Bildung stiller Reserven bei der Bilanzierung nach HGB ergibt. Das Realisationsprinzip orientiert sich gemäß HGB am Vorsichtsprinzip und soll den Ausweis nicht realisierter Gewinne verhindern (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Nach IFRS ist dies möglich, da Gewinne periodengerecht vereinnahmt werden. In diesem Falle führt dieser Sachverhalt daher zu einer Ergebnisverbesserung nach IFRS.
Generell können falsch interpretierte Kennzahlen zu erheblichen Fehleinschätzungen bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen führen. Zu beachten gilt, dass die unterschiedliche Klassifizierung von Leasingverträgen keinen Einfluss auf zu erbringende oder zu vereinnahmende Zahlungsströme hat. Diese sind in ihrer Höhe und zeitlichen Struktur vertraglich festgelegt. Sie werden jedoch im Falle des Finanzierungsleasing bzw. des Finance Lease als Ratenzahlung interpretiert, während sie im Falle des Operating-Leasing bzw. Operate Lease als Mietzahlung gedeutet werden. Daher sind Unternehmen, die in unterschiedlichem Umfang und Verhältnis Leasingbilanzierung anwenden, kaum miteinander vergleichbar. Um eine Vergleichbarkeit wieder herzustellen, müssten somit alle Unternehmen gleich dargestellt werden. Dies ist generell nur möglich, wenn sämtliche Off-Balance-Finanzierungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen in die Berechnung der Kennzahlen miteinbezogen werden. Im Falle des Leasings beispielsweise, indem alle vorhandenen Leasingverhältnisse als Finanzierungsleasing bzw. Finance Lease dargestellt werden. Dies entspräche auch einer Überlegung des IASB bezüglich zukünftiger Leasingbilanzierung, die bereits schon seit Mitte der 90er Jahre existiert. Hierfür müssten sämtliche Informationen aus dem Anhang genutzt werden. Auf welcher Grundlage eine Klassifizierung erfolgt, ist jedoch in der Regel nicht dem Anhang zu entnehmen. Daher können einzelne Klassifizierungskriterien von Außenstehenden nicht sachgerecht geprüft werden. Es können jedoch zukünftige Leasingraten, Fristigkeiten, durchschnittliche Nutzungsdauer der Leasingobjekte sowie marktübliche Verzinsung ähnlicher Finanzierungen dem Anhang entnommen werden (vgl. Anlage 4 und 5). Die Anhangangaben enthalten zwar keine allumfassenden Informationen zu einzelnen Leasingverhältnissen, sie geben jedoch wichtige Hinweise, um Leasingverhältnisse hinreichend sicher abschätzen zu können.
Ziel ist es in diesem Zusammenhang, nicht passivierte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen aufzudecken und der Bilanz hinzuzufügen.
Außerdem ist die Bilanz um die nicht aktivierten Restbuchwerte der Leasinggegenstände zu ergänzen. In der GuV sind Mietzahlungen aus Operating-Leasing oder Operate Lease Verträgen zu kürzen, auf Leasingobjekte entfallende Abschreibungen dagegen mit einzuberechnen. Auch durch Leasingverhältnisse verursachte Zinsen sind der GuV hinzuzufügen.
Würden tatsächlich alle Leasingverhältnisse als Finance Lease oder Finanzierungsleasing dargestellt, würde dies bei Unternehmen, die Leasing als Finanzierungsinstrument anwenden, zwangsläufig zu einer Steigerung des Fremdkapitals sowie zu einer Erhöhung der Bilanzsumme kommen. Dadurch ergibt sich eine Verschlechterung der Fremdkapital- und Eigenkapitalquote. Auch die Eigenkapital- und Gesamtkapitalrentabilität würde sich zunächst verschlechtern, da bei einem Finance Lease bzw. Finanzierungsleasing der zu erbringende Aufwand, der sich zu Beginn eines Leasingverhältnisses ergibt, höher ist als der Mietaufwand, der sich aus einem Operate Lease bzw. Operating-Leasing ergeben würde. Gegen Ende der Laufzeit ist dieser Effekt jedoch nicht mehr wirksam und kehrt sich sogar um, so dass Eigen- und Gesamtkapitalrentabilität wieder steigen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836605892
Arbeit zitieren:
Zemann, Andrea Juli 2007: Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Deutschland, Handelsgesetzbuch, Generally Accepted Accounting Principles, Leasing, Bilanz



