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Der Lagebericht

Kritische Würdigung vor dem Hintergrund des IASB-Diskussionspapiers zum Management Bericht

Der Lagebericht
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Heike Stöber
  • Abgabedatum: Juni 2006
  • Umfang: 90 Seiten
  • Dateigröße: 626,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9733-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9733-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9733-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Stöber, Heike Juni 2006: Der Lagebericht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Wirtschaftsprüfer, Financial, Rechnungslegung, Jahresabschluss, IFRS

Diplomarbeit von Heike Stöber

Einleitung:

Seit geraumer Zeit ist ein Wandel in der Rechnungslegung festzustellen, der merklich durch den Einfluss internationaler Rechnungsstandards auf die nationalen und europäischen Rechnungslegungsvorschriften bestimmt ist. Dabei ist der wesentliche Einfluss internationaler Rechnungslegungsstandards begründet durch deren Notwendigkeit, in Anbetracht der fortschreitenden Globalisierung.

Die mit der Globalisierung einhergehende erschwerte Kapitalbeschaffung der Unternehmen auf den begrenzten nationalen Kapitalmärkten führt dazu, dass weltweit agierende Unternehmen (sogenannte global player) zur Schaffung von Eigenkapital und Akquisitionswährung vermehrt auf die ausländischen Kapitalmärkte ausweichen. Daneben leisten die politischen Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung der EU, sowie die Deregulierung und Öffnung zahlreicher nationaler Kapitalmärkte einen forcierenden Beitrag zur Internationalisierung.

Für multinationale Unternehmen ist es daher notwendig, verschiedensten Adressaten unterschiedlicher Nationen, mit divergierenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften, klare und vergleichbare Informationen über das Unternehmen zu vermitteln um im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem knüpfen diverse ausländische Börsenaufsichtbehörden (insbesondere die SEC) Anforderungen an eine Notierung am jeweiligen Kapitalmarkt, die nicht automatisch durch die nationalen Rechnungslegungsvorschriften erfüllt sind.

Die Internationalisierung von Wirtschaft und Kapitalmärkten schafft demzufolge den dringenden Bedarf nach einer Harmonisierung der Rechnungslegung. Diesem trägt die EU durch Erlass der IAS-Verordnung Rechnung, die sämtliche Mutterunternehmen zur Konzernrechnungslegung nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards verpflichtet, die in an einem Kapitalmarkt der EU notiert sind. Darüber hinaus gewinnt mit zunehmender Ausrichtung der Rechnungslegung an den Anforderungen der Kapitalmärkte, die Informationsvermittlung des Value Reporting stetig an Bedeutung.

Als wertorientierte Zusatzberichterstattung soll das Value Reporting die Kapitalmarkteffizienz durch eine Verringerung von Informationsasymmetrien zwischen Management und Investoren verbessern und der Ableitung eines nachhaltigen Unternehmenswertes im Rahmen der Jahresabschluss- und Lageberichtanalyse dienen. Im Hinblick auf die deutsche Rechnungslegung ist die Aufnahme des freiwilligen Value Reporting in die prüfungspflichtige Lageberichterstattung ausdrücklich vom AKEU empfohlen. Darüber hinaus erkennt auch die EU die zunehmende Bedeutung der Berichtsfunktion des Lageberichts an und erweitert die Anforderungen der Modernisierungsrichtlinie, um die Pflicht zur Lageberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen in der EU ab dem Jahr 2007, durch die im Jahr 2004 verabschiedete Transparenzrichtlinie.

Auch das IASB ist sich des steigenden Informationsbedarfs durch zusätzliche Berichtsinstrumente bewusst und initiierte im Jahr 2003 das Forschungsprojekt zum Management Bericht (im Folgenden: Management Commentary), da es bis dato keinen einheitlichen internationalen Standard zur Lageberichterstattung gibt.

Angesichts dieser Entwicklungen wurde der deutsche Lagebericht nach HGB, dessen Dasein im Schrifttum nicht zuletzt durch den minimalen gesetzlichen Regelungsbestand lange Zeit als stiefmütterlich bezeichnet wurde, weitgehend überarbeitet. Dies erfolgte im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie durch das BilReG, als Modifizierung der §§ 289 und 315 HGB, hinsichtlich der Zielsetzung, die Aussagekraft des Lageberichts zu erhöhen und das Qualitätsniveau publizierter Lageberichte deutlich zu verbessern.

Zur weiteren Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung nach § 315 HGB hat das DRSC den Standard DRS 15 (Lageberichterstattung) erlassen, der entsprechend auf die Lageberichterstattung nach § 289 HGB anzuwenden ist. Aus diesem Kontext ergibt sich eine interessante Grundlage zur Diskussion, inwieweit die bestehenden Anforderungen an den Lagebericht nach HGB und DRS 15 den Informationsbedürfnissen der Adressaten gerecht werden.

Gang der Untersuchung:

Zielsetzung dieser Arbeit ist es dem Leser einen Überblick über den Lagebericht nach HGB und den Management Commentary (nach dem Entwurf des IASB Diskussionspapiers) zu verschaffen um die Anforderungen deutscher Lageberichterstattung vor diesem Hintergrund kritisch zu würdigen.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf der Darstellung der Grundsätze und inhaltlichen Anforderungen an die Lageberichterstattung nach HGB und den Konkretisierungen der DRS 5 und 15.

Ergänzend sind die Rechnungslegungshinweise des IDW zur Lageberichterstattung (IDW RH HFA 1.005 und IDW RH HFA 1.007) in der Darstellung berücksichtigt. Die IDW Stellungnahme zur Aufstellung des Lageberichts (IDW RS HFA 1) wurde im Jahr 2005 aufgehoben und findet somit nahezu keine Berücksichtigung in der vorliegenden Arbeit. Ergänzend ist auf Quellen des allgemeinen Schrifttums zurückgegriffen die allerdings, aus Gründen der Aktualität des Themas, durch die geringe Publizität nur eine begrenzte Auswahl zulässt.

Im zweiten Kapitel sind die Rechnungslegungsvorschriften, Institutionen und Organisationen, die wesentlichem Einfluss auf die deutsche Rechnungslegung ausüben (IFRS, EU-Richtlinien, HGB, GoB und DRS) übersichtlich dargestellt, um den nationalen und internationalen Kontext der Lageberichterstattung herauszustellen.

In Kapitel 3 werden eingangs die Grundsätze und Bestandteile der Berichterstattung nach IFRS herausgestellt und kurz auf die Entwicklung eines Standards eingegangen, um den aktuellen Stand des Forschungsprojekts zu verdeutlichen. Anschließend erfolgt die Einordnung des Management Commentary in das bestehende Regelwerk und die Darstellung der im Diskussionspapier dargelegten Rahmenbedingungen und Inhalte des Management Commentary.

In Kapitel 4 folgen zu Beginn Ausführungen zu den Rahmenbedingungen und Funktionen der Lageberichterstattung nach HGB. Im Anschluss wird ausführlich auf die Grundsätze und Pflichtbestandteile des Lageberichts und insbesondere auf die konkretisierenden Vorschriften und Empfehlungen des DRS 15 (und des DRS 5 bezüglich der Risikoberichterstattung) eingegangen. Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit ist zu Beginn der Ausführung über die Bestandteile des Lageberichts ein übersichtliches Schaubild über sämtliche Bestandteile eingefügt.

Die Diplomarbeit schließt mit einer kritischen Würdigung des Lageberichts vor dem Hintergrund der Diskussionsgrundlage des Management Commentary.

Die vorliegende Arbeit beschränkt sich auf die Darstellung und Würdigung der Lageberichterstattung von Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB (im Folgenden: haftungsbeschränkte Personengesellschaften) gemäß des § 289 HGB und der diesbezüglichen Konkretisierungen durch DRS 15.

Als Vergleichsbasis dient die Darstellung des Management Commentary gemäß dem IASB Diskussionspapier vom Oktober 2005. Von untergeordneter Bedeutung ist der Konzernlagebericht gemäß § 315 HGB, da die Regelungen weitgehend denen des § 289 HGB entsprechen. Der Regelungsbestand des § 315 HGB ist daher, aus Gründen der Vollständigkeit, nur teilweise in die Arbeit einbezogen.

Eine darüber hinausgehende Darstellung der Lageberichtspflichten von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten ist nicht Bestandteil dieser Arbeit. Die Vorschriften anderer Gesetze neben dem HGB bleiben aus Gründen der Klarheit weitgehend unberücksichtigt. Weitere Lageberichterstattungsinstrumente anderer Standardsetter wie z.B. die MD&A sind nicht Thema dieser Arbeit und sind daher nicht berücksichtigt.

In der vorliegenden Arbeit ist der Bergriff Lagebericht in zweierlei Hinsicht verwendet. Zum einen als Benennung des Berichtsinstruments als solches, und zum anderen als Bezeichnung des deutschen Lageberichts nach HGB. Im Folgenden wird daher der internationale Lagebericht im Sinne des IASB-Diskussionspapiers vereinfachend als Management Commentary bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung 3
1.3 Themeneingrenzung 4
2. Zu Berücksichtigende Rechnungslegungsnormen bei der Erstellung des Lageberichts 5
2.1 International Financial Reporting Standards IFRS 5
2.2 Richtlinien zur Rechnungslegung der EU 6
2.3 Nationale Rechnungslegungsnormen 8
2.3.1 Deutsches Handelsrecht 8
2.3.2 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 9
2.3.3 Deutsche Rechnungslegungsstandards 9
3. Berichterstattung nach IFRS 10
3.1 Grundsätze und Bestandteile der Berichterstattung nach IFRS 10
3.2 Standardentwicklung und Anwendungsvorschriften der IFRS 12
3.3 Entwurf des internationalen Management Commentary 13
3.3.1 Zuständigkeitsbereich der IFRS und Eingliederung ins Regelsystem 14
3.3.2 Abhandlung des Diskussionspapiers 15
3.3.2.1 Adressatenkreis 15
3.3.2.2 Zielsetzung 16
3.3.2.3 Grundsätze und qualitative Anforderungen 16
3.3.2.4 Inhalt des Management Commentary 18
3.3.2.4.1 Art der Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 19
3.3.2.4.2 Unternehmensziele und Strategien 19
3.3.2.4.3 Wesentliche Ressourcen, Risiken und Beziehungen 20
3.3.2.4.4 Geschäftsergebnis und Zukunftsaussichten 21
3.3.2.4.5 Konkretisierende Leistungsindikatoren und Leistungsmaßstäbe 21
4. Der Lagebericht nach HGB 22
4.1 Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts 23
4.2 Adressaten des Lageberichts 24
4.3 Anforderungen an die Lageberichterstattung nach § 289 HGB 25
4.4 Konkretisierende Vorschriften der DRS 5 und 15 28
4.4.1 Allgemeine Grundsätze der Lageberichterstattung 29
4.4.1.1 Vollständigkeit 30
4.4.1.2 Verlässlichkeit 31
4.4.1.3 Klarheit und Übersichtlichkeit 32
4.4.1.4 Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung 33
4.4.1.5 Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung 33
4.5 Bestandteile des Lageberichts 34
4.5.1 Der Wirtschaftsbericht 35
4.5.1.1 Überblick, Rahmenbedingungen und Unternehmenssteuerung als Ausgangspunkt 40
4.5.1.2 Darstellung und Analyse von Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis 41
4.5.1.3 Darstellung und Analyse der Lage 42
4.5.1.3.1 Die Finanzlage 44
4.5.1.3.2 Die Vermögenslage 46
4.5.1.3.3 Die Ertragslage 47
4.5.2 Der Prognosebericht 50
4.5.2.1 Berichterstattung der voraussichtlichen Entwicklungen 50
4.5.2.2 Risikoberichterstattung nach DRS 5 53
4.5.3 Der Nachtragsbericht 56
4.5.4 Der Risikomanagementbericht 57
4.5.5 Der Forschungs- und Entwicklungsbericht 59
4.5.6 Der Zweigniederlassungsbericht 60
4.5.7 Der Vergütungsbericht 61
4.5.8 Der Ergänzungsbericht 61
4.5.9 Der Zusatzbericht 62
4.6 Besonderheiten des Konzernlageberichts nach § 315 HGB 63
5. Kritische Würdigung 64
6. Anhang 68
7. Literaturverzeichnis 74
8. Linkverzeichnis 80
9. Ehrenwörtliche Erklärung 82

Automatisiert erstellter Textauszug:

einschließlich des Geschäftsergebnisses und Lage sind durch umfangreiche Angaben zu Geschäft und gesamtwirtschaftlichen und spezifischen Rahmenbedingungen in einen Kontext zu setzen, die es dem Adressaten erlauben, sich einen Überblick241 zu verschaffen. Zusammen mit den anderen Berichtsteilen des Lageberichts soll aus dieser einleitenden Selbstvorstellung,242 insbesondere in Verbindung mit den Informationen des Jahresabschlusses, möglich sein, eine wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Unternehmens vorzunehmen.243 Um die Verdichtungs- und Ergänzungsfunktion des Lageberichts zu erfüllen, hat die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage vor allem einzugehen auf die gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Situation, sowie die Situation des Unternehmens. Bezüglich der Unternehmenssituation hat die Berichterstattung umfassend zu sein und die Funktionsbereiche von Beschaffung, Produktion, Auftragsbestand, Absatz und Umsatz (inklusive Preissituation), Investitionen bzw. Vermögen, Finanzierung, [...]

Informationen vorzunehmen. Sofern die Angaben einen wesentlichen Einfluss haben, sind diese nicht mehr nur auf die finanziellen Angaben begrenzt, sondern auf nichtfinanzielle Informationen auszudehnen. Einmalige Auswirkungen bis zum Ende des Geschäftsjahres sind anzugeben. Darüber hinaus sind wesentliche Abweichungen von den in vorherigen Perioden prognostizierten Entwicklungen der Unternehmenslage zu erläutern. Unter dem Aspekt der nachhaltigen Wertschaffung ist auch die zukünftige Entwicklung zu betrachten. Hierfür sieht DRS 15 die Berichterstattung von Planungen und Erwartungen des Managements innerhalb der nächsten zwei Jahre vor. Diese sind wenigstens qualitativ und in Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit anzugeben. Um abschließend eine Erläuterung von Geschäftsverlauf und Lage unter Anbetracht künftiger [...]

4.4.1.3 Klarheit und Übersichtlichkeit Der Grundsatz von Klarheit und Übersichtlichkeit des Lageberichts verlangt eine verständliche, übersichtliche Darstellung der Informationen225 in einem deutlich von der übrigen Berichterstattung abgetrennten Bericht. Dieser ist explizit mit Lagebericht zu überschreiben226 und an der empfohlenen Gliederungsvorschrift des DRS 15 Tz. 93 zu orientieren. Zur Wahrung der Vergleichbarkeit dient eine stetige Systematik und Form der Darstellung227 sowie die Einteilung durch Überschriften innerhalb des Lageberichts. Darüber hinaus sollen sämtliche im Lagebericht dargestellten Informationen sowohl sachlich, zeitlich als auch formal vergleichbar sein. Auf eventuelle Beeinträchtigungen der Vergleichbarkeit durch Veränderungen ist erläuternd einzugehen und gegebenenfalls eine Anpassung zu den Vorperioden hinzuzufügen. Wesentliche den Zeitvergleich beeinträchtigende Vorfälle sind hier zusätzlich zu erläutern und zu quantifizieren. DRS 15 empfiehlt [...]

Arbeit zitieren:
Stöber, Heike Juni 2006: Der Lagebericht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Wirtschaftsprüfer, Financial, Rechnungslegung, Jahresabschluss, IFRS

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