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Kritische Analyse der Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte der Unternehmenssteuerreform

Kritische Analyse der Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte der Unternehmenssteuerreform
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michael Bahrs
  • Abgabedatum: Oktober 2000
  • Umfang: 106 Seiten
  • Dateigröße: 516,6 KB
  • Note: 1,4
  • Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-3203-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-3203-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-3203-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bahrs, Michael Oktober 2000: Kritische Analyse der Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte der Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Hinzurechnungsbesteuerung, Schachtelprivileg, Basisgesellschaft, Steuersenkungsgesetz, Niedrigsteuerland

Diplomarbeit von Michael Bahrs

Einleitung:

Die Unternehmenssteuerreform hat in Teilbereichen grundlegende Veränderungen der Steuergesetze hervorgebracht. Eine der bedeutendsten Reform ist die unilaterale Steuerfreistellung der Dividendeneinkünfte von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Im Zuge dieser Änderung wurde die Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung – die von einer Steuerpflichtigkeit von Schachteldividenden ausging – notwendig. Die Änderungen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung vorgenommen hat, gehen allerdings über eine bloße Anpassung des Außensteuergesetzes hinaus. Vielmehr dienen die Änderungen u.a. auch dazu, die Steuermindereinnahmen aus der Unternehmenssteuerreform zum Teil gegen zu finanzieren.

Die vom Gesetzgeber vorgenommenen Änderungen des Außensteuergesetzes reformieren die Hinzurechnungsbesteuerung grundlegend. Fingierte die Hinzurechnungsbesteuerung für die Zwecke der deutschen Besteuerung zuvor eine Ausschüttung der auf Ebene einer ausländischen Kapitalgesellschaft thesaurierten Gewinne, so wird nun eine Pauschalsteuer auf niedrigbesteuerte ausländische Erträge erhoben.

Die Arbeit stellt die für die Hinzurechnungsbesteuerung bedeutsamsten Änderungen der deutschen Steuergesetze – insbesondere des AStG – dar und erörtert die Probleme, die sich aus den Änderungen ergeben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Diskussion der Auslegung der Gesetze gelegt, da die Änderungen zum Teil missverständlich, mehrdeutig, im Gesamten also interpretationsbedürftig sind. Die Bandbreite der Auslegungsmöglichkeiten ist dabei genauso enorm, wie die steuerlichen Konsequenzen hieraus.

Die Arbeit stellt bei der Untersuchung die steuerplanerischen Aspekten in der Vordergrund der Betrachtung. Teil der Arbeit ist der Vergleich der durch das Steuersenkungsgesetz geänderten Vorteilhaftigkeit von Investitionen im niedrig- und hochbesteuernden Ausland mittels verschiedener Rechtsstrukturalternativen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei u.a. der Zwischenschaltung ausländischer Holdinggesellschaften gewidmet.

Inhaltsverzeichnis:

I. Abbildungsverzeichnis IV
II. Abkürzungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
2. Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung 5
2.1 Überblick 5
2.2 Allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung 5
2.2.1 Tatbestandsmerkmale 5
2.2.2 Anwendung der DBA-Bestimmungen 8
2.2.3 Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung 9
2.3 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung 13
3. Darstellung und Diskussion der Neuregelungen im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung 18
3.1 Überblick 18
3.2 Wesentliche Änderungen außerhalb des AStG 18
3.2.1 Absenkung der Körperschaft- und Einkommensteuer 18
3.2.2 Beteiligungserträge auf Ebene einer Kapitalgesellschaft 19
3.2.2.1 Besteuerung von ausländischen Dividendeneinkünften 19
3.2.2.2 Betriebsausgabenfiktion im Zusammenhang mit steuerfreien Auslandsdividenden 21
3.2.2.3 Veräußerungsgewinne 23
3.2.3 Beteiligungserträge auf Ebene einer einkommensteuerpflichtigen Person 25
3.2.3.1 Halbeinkünfteverfahren 25
3.2.3.2 Veräußerungsgewinne 27
3.2.4 Zeitlicher Ablauf 27
3.3 Änderungen innerhalb der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung 29
3.3.1 Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze 29
3.3.2 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags 31
3.3.2.1 Systemwechsel 31
3.3.2.2 Anwendung der unilateralen Dividendenfreistellung auf den Hinzurech-nungsbetrag 35
3.3.2.3 Anwendung der Betriebsausgabenfiktion auf den Hinzurechnungsbetrag 38
3.3.3 Anrechnung ausländischer Steuern auf den Hinzurechnungsbetrag3 39
3.3.4 Ausschüttungen von Enkel- an Zwischengesellschaften 39
3.3.5 Nachgeschaltete Zwischengesellschaften 40
3.3.6 Verschärfung der Vorschriften für Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter 42
3.3.6.1 Holdinggesellschaften 42
3.3.6.2 Dienstleistungseinkünfte 43
3.3.6.3 Konzernfinanzierungseinkünfte 44
3.3.7 Zeitlicher Ablauf 44
4. Analyse des Einflusses der geänderten Hinzurechnungsbesteuerung auf die Steuerplanung 46
4.1 Eingrenzung und Prämissen der Analyse 46
4.2 Zukünftige Attraktivität von Auslandsinvestitionen 47
4.2.1 Kapitalgesellschaften als Investoren 47
4.2.2 Natürliche Personen als Investoren 50
4.3 Standort- und Rechtsformwahl 50
4.3.1 Grundlagen 50
4.3.2 Derzeitige und zukünftige Vorteilhaftigkeitsüberlegungen 51
4.3.2.1 Überblick und weitere Prämissen der Analyse 51
4.3.2.2 Derzeitige Vorteilhaftigkeitsüberlegungen 53
4.3.2.3 Zukünftige Vorteilhaftigkeitsüberlegungen 54
4.3.2.3.1 Kapitalgesellschaften als Investoren 54
4.3.2.3.2 Natürliche Personen als Investoren 58
4.4 Ausschüttungspolitik bei Zwischeneinkünften 60
4.4.1 Überblick 60
4.4.2 Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften 60
4.4.2.1 Besteuerung der Ausschüttung 60
4.4.2.2 Anrechnung ausländischer Quellensteuer 61
4.4.3 Ausschüttungen an natürlichen Personen 62
4.4.3.1 Besteuerung der Ausschüttung 62
4.4.3.2 Anrechnung ausländischer Quellensteuer 66
4.4.4 Ausschüttungsmaßnahmen für das Veranlagungsjahr 2000 68
4.5 Mehrstufiger Konzernaufbau (Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter) 68
4.5.1 Überblick 68
4.5.2 Besteuerungsfolgen bei Ausnahme von Dividenden bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags 69
4.5.3 Besteuerungsfolgen bei Einbezug von Dividenden bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags 70
4.5.3.1 Überblick 70
4.5.3.2 Dreistufiger Konzernaufbau 71
4.5.3.3 Mehr als dreistufiger Konzernaufbau 71
4.5.4 Zwischenfazit 72
4.5.5 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter bei einer ausländischen Betriebsstätte 73
4.5.6 Zwischeneinkünfte mit Konzernfinanzierungscharakter 74
4.5.6.1 Besteuerungsfolgen bei Ausnahme von Dividenden bei der Ermittlungdes Hinzurechnungsbetrags 74
4.5.6.2 Besteuerungsfolgen bei Einbezug von Dividenden bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags 75
5. Schlussbetrachtung 78
5.1 Zusammenfassung der Analyseergebnisse 78
5.2 Ausblick 82
III. Anhang 84
IV. Literaturverzeichnis 88

Automatisiert erstellter Textauszug:

3.3.7. Zeitlicher Ablauf Die Änderungen innerhalb der Hinzurechnungsbesteuerung finden erstmalig für das Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft Anwendung, das nach dem 31.12.2000 beginnt.3 Da der Hinzurechnungsbetrag als unmittelbar nach Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft beim inländischen Anteilseigner als zugeflossen gilt4, kommt es insofern zur erstmaligen Hinzurechnungsbesteuerung beim inländischen Steuerpflichtigen nach der reformierten Fassung im Kalender- oder Wirtschaftsjahr 2002. Die Korrektur des Hinzurechnungsbetrags um Gewinnausschüttungen bzw. Veräußerungsgewinne (§ 11 AStG) ist für Körperschaften ab dem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden, ab dem auf diese Einkünfte die neue unilaterale Freistellung des § 8b(1) oder (2) KStG n.F. Anwendung findet.5 Für natürliche Personen gilt dieses analog für den hälftigen Betrag solcher Einkünfte, auf die § 3 Nr. 40 EStG n.F. angewendet wird.6 [...]

43 Veräußerungsgewinne können einerseits als „der systematischen Begründung für die Freistellung der Veräußerungsgewinne nach § 8b(2) KStG ... [folgend, als] eine andere Form bereits angesammelter oder zukünftiger Gewinne“1 erachtet werden. Danach müsste es für die Ermittlung der Vorbelastung nur darauf ankommen, dass die Erträge dem Grunde nach einer mindestens 25%igen Steuer unterliegen. Andererseits könnte aber auch auf den Veräußerungsvorgang selbst abgestellt werden. Dieses würde bedeuten, dass ggf. den Veräußerungsvorgang begünstigende Vorschriften zum Tragen kämen (wie dieses z.B. in Deutschland mit dem § 8b(2) KStG n.F. der Fall ist). Dieses hätte zur Konsequenz, dass Veräußerungsgewinne ggf. nicht der notwendigen Vorbelastung unterliegen, obwohl der ausländische Sitzstaat Einkünfte grundsätzlich hochbesteuert.2 Da es wohl aber eher der Intention des Gesetzgebers entspricht, mit der Forderung nach der 25%igen Steuerbelastung der Erträge, eine für das Halbeinkünfteverfahren systematisch notwendige Vorbelastung sicherzustellen3, erscheint es sachgerecht davon auszugehen, dass eine Besteuerung dem Grunde nach gemeint ist.4 Dennoch bedarf es auch hier einer Konkretisierung der Regelung seitens der Finanzverwaltung oder des Gesetzgebers. [...]

Gem. § 10(6) S. 2 Nr. 2 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter nach geltender Rechtslage nicht der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung unterworfen, wenn diese aus einer mindestens 10%igen Beteiligung an einer nachgeschalteten Gesellschaft stammen. Unerheblich für die Ausnahme dieser Holdingeinkünfte von der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung ist bislang die Höhe der Besteuerung der Erträge auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft. Zukünftig ist dieses nicht mehr der Fall. Zusätzlich zu der o.g. Beteiligungsquote müssen die Holdingeinkünfte einer 25%igen Vorbelastung mit Ertragsteuern unterliegen, damit diese weiterhin nicht als Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter qualifiziert werden.2 Wie allerdings die 25%ige Vorbelastung zu ermitteln ist und auf Grundlage welcher Einkünfte sie ermittelt werden soll, ist dem Gesetzestext nicht eindeutig zu entnehmen. Am Beispiel von Veräußerungsgewinnen soll nachfolgend kurz aufgezeigt werden, welche Probleme sich hierbei ergeben. [...]

Arbeit zitieren:
Bahrs, Michael Oktober 2000: Kritische Analyse der Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte der Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Hinzurechnungsbesteuerung, Schachtelprivileg, Basisgesellschaft, Steuersenkungsgesetz, Niedrigsteuerland

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