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Kreislaufwirtschaft statt Abfallbeseitigung

Schutzzweck und Folgen des bestehenden und des geplanten Abfallrechts

Kreislaufwirtschaft statt Abfallbeseitigung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sabine Wessel
  • Abgabedatum: Juni 1995
  • Umfang: 134 Seiten
  • Dateigröße: 6,4 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Leibniz Universität Hannover Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-3979-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-3979-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-3979-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wessel, Sabine Juni 1995: Kreislaufwirtschaft statt Abfallbeseitigung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte:

Diplomarbeit von Sabine Wessel

Einleitung:

In der Bundesrepublik Deutschland fallen jährlich allein im Produzierenden Gewerbe rund 260 Mio. Tonnen Abfall an. Daneben sind noch ca. 15 Mio. Tonnen Sonderabfall zu entsorgen. Mit fast 90 v. H. ist die Deponierung weiterhin der mengenmäßig bedeutendste Weg der Abfallentsorgung. Aber die Kapazitäten sind erschöpft; eine ausreichende Aufnahmefähigkeit der Deponien für die verschiedenen Schadstoffe ist häufig nicht mehr gegeben. Zudem werden die Flächen für die Deponierung knapper. Die Entsorgungsproblematik wird durch die mangelnde öffentliche Akzeptanz für Entsorgungsanlagen noch vergrößert. Die Folgen sind beträchtlich: Die Umweltmedien werden zunehmend belastet. Die Kosten für die Behandlung und Entsorgung von Abfällen sind erheblich gestiegen. Infolgedessen haben sich die Fälle illegaler Verbringungen vor allem in die Staaten Mittel- und Osteuropas gehäuft. Und nicht zuletzt machen die Engpässe in der Abfallentsorgung auch die ökölogischen und ökonomischen Grenzen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sichtbar.

Als einer der führenden Industriestaaten ist die Bundesrepublik gleichzeitig auch einer der Ressourcenverbraucher. Da Deutschland aber ein rohstoffarmes Land ist, müssen die meisten Rohstoffe eingeführt werden. Der sparsame Umgang mit den Ressourcen, die Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen ist deshalb nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch eine zwingende wirtschaftliche Notwendigkeit. Die systematische Entwicklung einer umweltverträglichen Abfallwirtschaft, in der Produktion, Verteilung und Gebrauch von Gütern sowie deren Entsorgung als geschlossenes System gesehen werden, ist vor diesem Hintergrund unerläßlich. Der Staat, die Wirtschaft und jeder einzelne ist hier gleichermaßen gefordert. Mit Blick auf das ordnungsrechtliche Instrumentarium wurde der erste Schritt von einem bloßen Recht der Abfallwirtschaft mit der vierten Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes im Jahre 1986 vollzogen. Einen weiteren Schritt hat der Gesetzgeber jetzt mit dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen getan.

Gang der Untersuchung:

Im folgenden Abschnitt sollen zunächst einige Daten zur Situation der Abfallentsorgung in Deutschland die angesprochene Problematik veranschaulichen. Im dritten Abschnitt dieser Arbeit sind die europarechtlichen Vorgaben im Bereich der Abfallwirtschaft ausgeführt, da die Regelung des Abfallrechts nicht allein auf nationale Gesetzte beschränkt ist. Vor allem die mehrfach geänderten Richtlinien der EG wirken intensiv auf das nationale Recht ein. Im europäischen wie im bestehenden deutschen Abfallrecht ist die Abgrenzungsproblematik zwischen Abfall und Wirtschaftsgut eine zentrale Fragestellung. Inhalt und Anwendungsbereich des Abfallbegriffes müssen bestimmt werden. Aus diesem Grund nehmen die Ausführungen zum Abfallbegriff in der vorliegenden Arbeit einen breiten Raum ein.

Im vierten Abschnitt schließt sich eine Darstellung der derzeit geltenden Regelungen des deutschen Abfallrechts an, um den aus diesem Gesetz begründeten Reformbedarf abzuleiten, der zur Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geführt hat. Dieses wird im fünften Abschnitt ausführlich dargestellt und diskutiert. Als besonderer Aspekt wird sich die im Kreislaufwirtschaftsgesetz erstmals gesetzlich festgeschriebene Produktverantwortung erweisen. Die Grundlagen für diese wurde bereits mit der Verpackungsverordnung geschaffen. Die Erfahrungen, die mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung gesammelt wurden, können als Ausgangsbasis für eine Analyse der Wirkungen der Produktverantwortung dienen. Diesem Aspekt ist Abschnitt 6 gewidmet. Ohne eine inhaltliche Diskussion vorwegzunehmen, kann bereits an dieser Stelle darauf verwiesen werden, daß ein Großteil der für die Umsetzung des Gesetzes erforderlichen verordnungsrechtlichen Tätigkeiten noch nicht erfolgt ist. Ein Beispiel dafür, wie die Unternehmen trotz dieser Rechtsunsicherheit mit der Vermeidungs- und Verwertungsproblematik umgehen, bietet das abschließend dargestellte Konzept der Firma Preussag Recycling GmbH.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis VIII
Tabellenverzeichnis IX
Abkürzungsverzeichnis X
1. Problemstellung und Gang der Arbeit 1
2. Statistik der Abfallentsorgung 3
2.1 Statistik der öffentlichen Abfallbeseitigung 3
2.2 Statistik der im Produzierenden Gewerbe und in Abfallbeseitigung Krankenhäusern 7
3. Europarechtliche Vorgaben 9
3.1 Ziele des europäischen Abfallrechts 10
3.2 Grundlagen des EG-Abfallrechts 11
3.2.1 Kompetenzen der EG im Abfallrecht 11
3.2.2 Regelungsumfang des europäischen Abfallrechts 11
3.2.3 Rechtsverbindlichkeit und Wirkungen der Instrumente 12
3.3 Der Abfallbegriff des EG-Rechts 13
3.3.1 Gemeinsame Elemente des subjektiven und des objektiven EG-Abfallbegriffs 14
3.3.1.1 Stoffe oder Gegenstände 14
3.3.1.2 Besitzer 14
3.3.2 Der Abfallbegriff der Richtlinie über Abfälle (75/442/EWG) 15
3.3.2.1 Begriffsbestimmungen: Abfälle und Beseitigung 15
3.3.2.2 Der subjektive EG-Abfallbegriff a. F. 15
3.3.2.3 Der objektive EG-Abfallbegriff a. F. 16
3.3.3 Der Abfallbegriff der Änderungsrichtlinie 91/156/EWG 16
3.3.3.1 Struktur der Abfalldefinition 16
3.3.3.2 Der in seiner neuen subjektive EG-Abfallbegriff Fassung 18
3.3.3.3 Der objektive EG-Abfallbegriff in seiner neuen Fassung 19
3.3.4 Die EU-Abfallverbringungsverordnung (EWG) Nr. 259/93 20
4. Vermeidung und Entsorgung von Abfällen 23
4.1 Rechtsgrundlagen des bestehenden Abfallrechts 23
4.2 Anwendungsbereich des Abfallgesetzes 23
4.3 Der Abfallbegriff 24
4.3.1 Begriffsbestimmungen 25
4.3.1.1 Bewegliche Sache 25
4.3.1.2 Besitzer 26
4.3.2 Der subjektive Begriffsteil 27
4.3.2.1 Funktion des subjektiven Abfallbegriffs 27
4.3.2.2 Wirksamkeitsvoraussetzungen 28
4.3.2.3 Gewahrsamsaufgabe mit dem Ziel der Verwertung 29
4.3.3 Der objektive Begriffsteil 32
4.3.3.1 Funktion des objektiven Abfallbegriffs 32
4.3.3.2 Inhaltsbestimmung des objektiven Abfallbegriffs 33
4.3.3.3 Die abfalltypische Gefährdungslage 35
4.4 Aufgabe des Abfallgesetzes 36
4.4.1 Abfallvermeidung 37
4.4.2 Abfallentsorgung 38
4.4.2.1 Abfallverwertung 39
4.4.2.2 Abfallablagerung 41
4.5 Organisation der Abfallentsorgung 42
4.5.1 Die Abfallentsorgungspflichtigen 42
4.5.1.1 Überlassungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 AbfG 42
4.5.1.2 Abfallentsorgung als öffentliche Aufgabe 43
4.5.1.3 Einschaltung Dritter in die Abfallentsorgung 43
4.5.2 Grenzen der kommunalen Entsorgungspflicht 45
4.5.2.1 Ausschlußrecht gemäß § 3 Abs. 3 AbfG 45
4.5.2.2 Eigenentsorgungspflicht des Abfallbesitzers 46
4.5.2.3 Übertragung der Entsorgungspflicht gemäß § 3 Abs. 6 AbfG 46
4.5.2.4 Begrenzung durch Selbstentsorgungsrechte 46
4.5.3 Ordnung der Entsorgung 47
4.5.3.1 Entsorgung in zugelassenen Anlagen 47
4.5.3.2 Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen 48
4.5.3.3 Ausnahmen vom Anlagenzwang 49
4.6 Novellierungsaufgaben im Abfallrecht 50
5. Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen 52
5.1 Struktur des geplanten Abfallrechts 52
5.2 Ziel und Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 54
5.3 Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 54
5.4 Der Abfallbegiff im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz 56
5.4.1 Die Abfalldefintion 56
5.4.1.1 Abfalldefintion des Gesetzentwurfs 56
5.4.1.2 Die Abfalldefinition in ihrer verabschiedeten Fassung 58
5.4.2 Begriffsbestimmungen 58
5.4.2.1 Bewegliche Sache 58
5.4.2.2 Besitzer und Erzeuger 59
5.4.3 Verobjektivierung des subjektiven Abfallbegriffs 60
5.4.3.1 Der Entledigungsbegriff des § 3 Abs. 2 KrW-/AbfG 60
5.4.3.2 Entledigungswille und Zweckbestimmung 61
5.4.4 Der objektive Abfallbegriff 62
5.5 Die vermeidungsorientierte Pflichtenhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 63
5.5.1 In erster Linie: Abfallvermeidung 63
5.5.2 In zweiter Linie: Abfallverwertung 64
5.5.2.1 Gleichrang stofflicher und energetischer Verwertung 65
5.5.2.2 Anforderungen an die Verwertung 66
5.5.2.3 Grenzen der Verwertungspflicht 67
5.5.2.4 Abgrenzung Verwertung und Beseitigung 68
5.5.3 Letzte Stufe: Die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung 69
5.6 Organisation der Abfallentsorgung 72
5.6.1 Von der Daseinsvorsorge zum Verursacherprinzip 72
5.6.2 Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 72
5.6.2.1 Überlassungspflicht gemäß § 13 KrW-/AbfG 72
5.6.2.2 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 73
5.6.3 Einschaltung privater Entsorgungsträger 74
5.6.3.1 Beauftragung privater Entsorgungsträger 74
5.6.3.2 Pflichtenübertragung 75
5.6.4 Ordnung und Planung 76
5.6.4.1. Ordnung und Durchführung der Beseitigung 76
5.6.4.2 Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen 77
5.6.5 "Mehr Markt und weniger Staat" ? 78
5.7 Produktverantwortung 79
5.7.1 Regelungsinhalt 80
5.7.2 Bedeutung der Produktverantwortung 81
6. Verpackungsverordnung und Duales System 83
6.1 Ausgangssituation 83
6.2 Grundlagen 84
6.2.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich . 84
6.2.1.1 Abfallwirtschaftliche Ziele 84
6.2.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich 85
6.2.1.3 Persönlicher Anwendungsbereich 85
6.2.2 Pflichtenvorschriften 86
6.2.3 Duales System 87
6.2.3.1 Voraussetzungen 87
6.2.3.2 "Duales System Deutschland GmbH" (DSD) 88
6.2.3.3 Positive Bilanz ? 88
7. Die geplante Verordnung zur Altautoverwertung 90
7.1 Ausgangslage 90
7.2 Der Entwurf zur Altauto-Verordnung 91
7.2.1 Ziele 91
7.2.2 Anwendungsbereich 91
7.2.3 Rücknahmepflichten 91
7.2.4 Verwertungspflichten 92
7.3 Automobilrecycling im Verbund 93
7.3.1 Derzeitige Altautoverwertung 93
7.3.2 Zukünftige Altautoverwertung - Das PREUSSAG-Konzept 94
8. Schlußbemerkungen 96
Literaturverzeichnis XV
Verzeichnis der Gesetzesmaterialien XXVI
Rechtsprechungsverzeichnis XXXI

Arbeit zitieren:
Wessel, Sabine Juni 1995: Kreislaufwirtschaft statt Abfallbeseitigung, Hamburg: Diplomica Verlag

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