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Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II

Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen

Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Uwe Tarneden
  • Abgabedatum: Dezember 2003
  • Umfang: 100 Seiten
  • Dateigröße: 808,7 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7770-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7770-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7770-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Tarneden, Uwe Dezember 2003: Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rating, KMU, Mittelstand, Basel I, Kreditkonditionen

Diplomarbeit von Uwe Tarneden

Einleitung:

Der weltweite Finanzmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels. Aufgrund der engen Verflechtung des Bankensektors mit der übrigen Volkswirtschaft entstehen daher heftige Diskussionen um mögliche Konsequenzen und Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft. Hauptbestandteil der Debatten ist die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), mit der eine grundlegende Veränderung der Kreditvergabepraxis der Banken kurz vor ihrer Vollendung steht. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten ist bis spätestens 2007 geplant. Die Umstellungsphasen auf die veränderten Rahmenbedingungen in den Banken greifen schon jetzt. Das zeigt die hohe Aktualität des Themas und die Notwendigkeit für Unternehmen, sich mit den neuen Gegebenheiten auseinander zu setzen.

Die bisherigen Regelungen (Basel I), die auf einer pauschalen Eigenkapitalunterlegung der Banken für Kredite an Unternehmen basierten, werden in Zukunft durch bonitätsorientierte Eigenkapital-Unterlegungspflichten ersetzt. Das bedeutet konkret, dass sich durch Basel II die bisherigen Kreditzinsstrukturen verändern werden. Viele insbesondere mittelständische Unternehmen befürchten, dass in Zukunft die Kreditzinsen steigen werden, was sich negativ auf die Ertragssituation auswirken würde. Wenn dies der Fall wäre, lassen sich vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des deutschen Mittelstandes für die Gesamtwirtschaft leicht negative Szenarien für die gesamte Wohlfahrt in Deutschland ausmalen. Ob damit zu rechnen ist, wird eine der Kernfragen dieser Arbeit sein. Es wird untersucht, inwiefern sich Basel II induzierte Veränderungen auf die Finanzsituation mittelständischer Unternehmen auswirken und welche Konsequenzen damit verbunden wären.

Inhaltsverzeichnis:

Deckblatt I
Gutachten zur Diplomarbeit II
Inhaltsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VII
1. Einleitung 1
2. Struktur der Arbeit 2
3. Basel I: Pauschale Eigenkapitalunterlegung 4
3.1 URSACHEN DER BANKENREGULIERUNG IM ALLGEMEINEN 4
3.2 URSACHEN EINER INTERNATIONALEN BANKENREGULIERUNG 5
3.3 BASLER AUSSCHUß FÜR BANKENAUFSICHT 5
3.4 ZIELE UND AUFGABEN DES „BASLER AUSSCHUSS FÜR BANKENAUFSICHT“ 6
3.5 DIE ERSTE BASELER EIGENKAPITALVEREINBARUNG – BASEL I 7
3.6 MARKTRISIKOPAPIERE VON 1996: ERGÄNZUNG VON BASEL I 10
4. Basel II: Bonitätsorientierte Eigenkapitalunterlegung 12
4.1 VON BASEL I ZU BASEL II – EIN CHRONOLOGISCHER ÜBERBLICK 12
4.2 URSACHEN FÜR DIE ENTWICKLUNG VON BASEL II 13
4.2.1 Kritikpunkte Basel I 13
4.2.2 Wandel an den Finanzmärkten 14
4.3 ZIELE VON BASEL II 14
4.4 KERNELEMENTE VON BASEL II – DIE 3 SÄULEN 15
4.4.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen 15
4.4.2 Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess 18
4.4.3 Säule 3: Erweiterte Offenlegung 20
4.5 ERSTE KRITIKPUNKTE AM KONZEPT VON BASEL II 21
5. Rating: Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit 23
5.1 DEFINITION RATING 23
5.2 RATINGSYMBOLIK 25
5.3 ADRESSATEN EINES RATING 26
5.4 RATINGARTEN 28
5.4.1 Interne vs. Externe Ratings 28
5.4.2 Emissions-/Emittentenrating 29
5.4.3 Solicited/Unsolicited Ratings 30
5.4.4 Debt-Rating/Equity-Rating 30
5.4.5 Unternehmensrating/Mittelstandsrating 30
5.4.6 Auskunftsratings 31
5.5 RATINGKRITERIEN 31
5.5.1 Länderanalyse 31
5.5.2 Branchenanalyse 32
5.5.3 Unternehmensanalyse - Quantitative Faktoren 32
5.5.4 Unternehmensanalyse - Qualitative Faktoren 33
5.6 RATINGPROZESS 33
5.7 GÜTEKRITERIEN EINES RATINGVERFAHRENS 35
5.8 NUTZEN EINES RATING 36
5.8.1 Aus Investorensicht 36
5.8.2 Aus Emittentensicht 37
6. Der deutsche Mittelstand: Rückgrat der deutschen Wirtschaft in schwierigen Zeiten 39
6.1 DEFINITION UND ABGRENZUNG MITTELSTÄNDISCHER UNTERNEHMEN 39
6.1.1 Quantitative Abgrenzung von KMU 40
6.1.2 Relativ-quantitative Abgrenzung von KMU 42
6.1.3 Qualitative Abgrenzung von KMU 43
6.2 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DES MITTELSTANDES 44
6.3 FINANZSITUATION/KAPITALSTRUKTUR DES MITTELSTANDES 44
6.4 STIMMUNGSLAGE IM MITTELSTAND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG KONJUNKTURELLER ASPEKTE 50
7. Ratingverbessernde Ansatzpunkte für KMU 54
7.1 TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION 55
7.2 RISIKOMANAGEMENT 56
7.3 STEIGERUNG DES UNTERNEHMENSWERTES 57
7.4 FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG 58
8. Die Auswirkungen von Ratings auf die Kreditkonditionen von KMU vor dem Hintergrund der Veränderungen durch Basel II 60
8.1 VERÄNDERTE KREDITVERGABEPRAXIS DER BANKEN DURCH BASEL II 60
8.1.1 Standardansatz 60
8.1.2 Auf internen Ratings basierender (IRB-) Ansatz 62
8.2 AUSWIRKUNGEN VON RATINGS AUF KREDITKONDITIONEN 65
8.3 VERÄNDERUNGEN DER KREDITKONDITIONEN DURCH BASEL II 65
8.4 FAZIT 72
9. Veränderungen durch Basel II für mittelständische Unternehmen 73
9.1 AUSWIRKUNGEN VON BASEL II AUF DIE FINANZSITUATION VON KMU 73
9.2 CHANCEN BASEL II 79
10. Basel II und mittelständische Strukturen 81
11. Zusammenfassung 84
ANHANG 85
QUELLENVERZEICHNIS 87

Automatisiert erstellter Textauszug:

Bei qualitativen Definitionen fallen einige immer wiederkehrende qualitative Merkmale auf, die im Folgenden erläutert werden sollen.94 Einheit von Eigentum und Leitung ist als auffallendstes qualitatives Merkmal mittelständischer Unternehmen zu nennen. Um von einer Einheit von Eigentum und Leitung sprechen zu können, muss die Mehrheit des vorhandenen Eigenkapitals bei einer natürlichen Person oder einer begrenzten Anzahl von natürlichen Personen liegen (Gesellschafterkreis). Auf diese Weise werden Eigenkapitalanteile ausgeschlossen, die von juristischen Personen, also Drittunternehmen oder anonymen Kapitalanlegern (z.B. Pensionsfonds) gehalten werden. Rechtliche Selbständigkeit und Konzernunabhängigkeit: Das Unternehmen muss sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbstständig sein. So wird das mittelständische Unternehmen einerseits von rechtlich nicht selbständigen Filialen, Betriebsstätten oder Niederlassungen und andererseits von der Organistionsform „Konzern“ abgegrenzt, also dem Zusammenschluss mehrerer rechtlich zwar selbstständiger, Unternehmen. Leitungsverantwortung: Dieses Kriterium ist dann erfüllt, wenn mindestens eine natürliche Person, die am Eigenkapital beteiligt ist (Inhaber), entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensführung nimmt. Unternehmen, die ausschließlich von Managern die geleitet werden, gehören demnach ist erlaubt nicht und zum wirtschaftlichen nicht den Mittelstand. Eine Mischform, in der sowohl Inhaber als auch angestellte Manager Geschäftsführung übernehmen verletzt mittelständischen Charakter eines Unternehmens. Entscheidende Erwerbsquelle: Die wirtschaftliche Existenz mindestens eines Inhabers hängt in hohem Maße vom Bestand und Erfolg des Unternehmens ab. Dabei muss der Eigenkapitalanteil des Inhabers am Unternehmen weitestgehend auch sein Privatvermögen sein, so dass die private wirtschaftliche Existenz im Falle einer Vermehrung bzw. Verringerung des Eigenkapitals positiv korreliert. Dieses impliziert in der Regel den vollen Einsatz des Inhabers in seinem Unternehmen, so dass sein unternehmerisches Engagement zur ständigen Lebensaufgabe wird. [...]

Unternehmen gibt es sog. relativ-quantitative Abgrenzungen wie z.B. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Diese beziehen sich auf quantitative Kriterien in Relation auf die jeweilige Marktstruktur und Branchenstellung eines Unternehmens und nicht ausschließlich auf absolute Größenzahlen wie Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Ob ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen angesehen werden kann, hängt von der Relation der Unternehmensgrößen im jeweiligen Wirtschaftszweig ab.92 Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 100 Millionen €, das in einem Umfeld von Umsatzmilliardären agiert, kann als KMU angesehen werden. Wäre dieses Unternehmen aber in seinem Umfeld das umsatzstärkste, dann würde es als Großunternehmen gelten, so die Quintessenz dieser relativ-quantitativ ausgerichteten Definitionen. Vor der Euroumstellung berücksichtigte die bundesweit anerkannte Abgrenzung von KMU des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn auch die unterschiedlichen, branchenspezifischen Umsatzerzielungsmöglichkeiten der Unternehmen. Dies betraf Unternehmen der Bereiche Einzelhandel, Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung sowie Dienstleistungen von Unternehmen und Freien Berufen, da für diese Sektoren eine Umsatzgrößengrenze von damals noch 25 Mio. DM statt 100 Mio. DM gegenüber den übrigen Bereichen galt. Die wirtschaftsbereichsbezogen differenzierte relativ-quantitative Mittelstandsdefinition hat das IFM Bonn aufgrund der Vereinheitlichung der neuen Größenklassenabgrenzung zwischen Mittelstand und Großunternehmen von aufgegeben.93 auf eine Grenze 50 Mio. € einheitlich [...]

Die EU hat am 6.5.2003 eine neue Definition für KMU angenommen, die aber erst ab 1. Januar 2005 gelten wird. Sie ist dann Grundlage für die Eingrenzung der Empfänger von EU-Förderprogrammen für den Mittelstand.88 Die Grenze zwischen Mittelstand und Großunternehmen liegt nach dieser neuen Definition bei 250 Beschäftigten und entweder einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €. Dabei dürfen nicht mehr als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer anderer Unternehmen sein.89 Das HGB differenziert in § 267 weiter und sieht eine Kapitalgesellschaft unabhängig von Größenkennzahlen stets als groß an, wenn sie sich über einen organisierten Markt in Form von Aktien, Schuldverschreibungen oder ähnlichen Wertpapieren Kapital verschafft oder die Zulassung zu einem solchen Handel beantragt hat. Eine weitere Klassifizierung lässt sich im Publizitätsgesetz finden. Danach handelt es sich um ein Großunternehmen, das zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet ist, wenn die Bilanzsumme über 65 Mio. € und der Umsatz über 130 Mio. € liegen und das Unternehmen mehr als 5000 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei reicht es, wenn zwei der drei Kriterien in drei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen erfüllt sind.90 Im Umkehrschluss müssten also alle Unternehmen, die diese Schwellenwerte unterschreiten, als KMU anzusehen sein. Die juristische [...]

Arbeit zitieren:
Tarneden, Uwe Dezember 2003: Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rating, KMU, Mittelstand, Basel I, Kreditkonditionen

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