Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II
Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Uwe Tarneden
- Abgabedatum: Dezember 2003
- Umfang: 100 Seiten
- Dateigröße: 808,7 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7770-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7770-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7770-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Tarneden, Uwe Dezember 2003: Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rating, KMU, Mittelstand, Basel I, Kreditkonditionen
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Diplomarbeit von Uwe Tarneden
Einleitung:
Der weltweite Finanzmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels. Aufgrund der engen Verflechtung des Bankensektors mit der übrigen Volkswirtschaft entstehen daher heftige Diskussionen um mögliche Konsequenzen und Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft. Hauptbestandteil der Debatten ist die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), mit der eine grundlegende Veränderung der Kreditvergabepraxis der Banken kurz vor ihrer Vollendung steht. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten ist bis spätestens 2007 geplant. Die Umstellungsphasen auf die veränderten Rahmenbedingungen in den Banken greifen schon jetzt. Das zeigt die hohe Aktualität des Themas und die Notwendigkeit für Unternehmen, sich mit den neuen Gegebenheiten auseinander zu setzen.
Die bisherigen Regelungen (Basel I), die auf einer pauschalen Eigenkapitalunterlegung der Banken für Kredite an Unternehmen basierten, werden in Zukunft durch bonitätsorientierte Eigenkapital-Unterlegungspflichten ersetzt. Das bedeutet konkret, dass sich durch Basel II die bisherigen Kreditzinsstrukturen verändern werden. Viele insbesondere mittelständische Unternehmen befürchten, dass in Zukunft die Kreditzinsen steigen werden, was sich negativ auf die Ertragssituation auswirken würde. Wenn dies der Fall wäre, lassen sich vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des deutschen Mittelstandes für die Gesamtwirtschaft leicht negative Szenarien für die gesamte Wohlfahrt in Deutschland ausmalen. Ob damit zu rechnen ist, wird eine der Kernfragen dieser Arbeit sein. Es wird untersucht, inwiefern sich Basel II induzierte Veränderungen auf die Finanzsituation mittelständischer Unternehmen auswirken und welche Konsequenzen damit verbunden wären.
Inhaltsverzeichnis:
| Deckblatt | I | |
| Gutachten zur Diplomarbeit | II | |
| Inhaltsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Tabellenverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Struktur der Arbeit | 2 |
| 3. | Basel I: Pauschale Eigenkapitalunterlegung | 4 |
| 3.1 | URSACHEN DER BANKENREGULIERUNG IM ALLGEMEINEN | 4 |
| 3.2 | URSACHEN EINER INTERNATIONALEN BANKENREGULIERUNG | 5 |
| 3.3 | BASLER AUSSCHUß FÜR BANKENAUFSICHT | 5 |
| 3.4 | ZIELE UND AUFGABEN DES „BASLER AUSSCHUSS FÜR BANKENAUFSICHT“ | 6 |
| 3.5 | DIE ERSTE BASELER EIGENKAPITALVEREINBARUNG – BASEL I | 7 |
| 3.6 | MARKTRISIKOPAPIERE VON 1996: ERGÄNZUNG VON BASEL I | 10 |
| 4. | Basel II: Bonitätsorientierte Eigenkapitalunterlegung | 12 |
| 4.1 | VON BASEL I ZU BASEL II – EIN CHRONOLOGISCHER ÜBERBLICK | 12 |
| 4.2 | URSACHEN FÜR DIE ENTWICKLUNG VON BASEL II | 13 |
| 4.2.1 | Kritikpunkte Basel I | 13 |
| 4.2.2 | Wandel an den Finanzmärkten | 14 |
| 4.3 | ZIELE VON BASEL II | 14 |
| 4.4 | KERNELEMENTE VON BASEL II – DIE 3 SÄULEN | 15 |
| 4.4.1 | Säule 1: Mindestkapitalanforderungen | 15 |
| 4.4.2 | Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess | 18 |
| 4.4.3 | Säule 3: Erweiterte Offenlegung | 20 |
| 4.5 | ERSTE KRITIKPUNKTE AM KONZEPT VON BASEL II | 21 |
| 5. | Rating: Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit | 23 |
| 5.1 | DEFINITION RATING | 23 |
| 5.2 | RATINGSYMBOLIK | 25 |
| 5.3 | ADRESSATEN EINES RATING | 26 |
| 5.4 | RATINGARTEN | 28 |
| 5.4.1 | Interne vs. Externe Ratings | 28 |
| 5.4.2 | Emissions-/Emittentenrating | 29 |
| 5.4.3 | Solicited/Unsolicited Ratings | 30 |
| 5.4.4 | Debt-Rating/Equity-Rating | 30 |
| 5.4.5 | Unternehmensrating/Mittelstandsrating | 30 |
| 5.4.6 | Auskunftsratings | 31 |
| 5.5 | RATINGKRITERIEN | 31 |
| 5.5.1 | Länderanalyse | 31 |
| 5.5.2 | Branchenanalyse | 32 |
| 5.5.3 | Unternehmensanalyse - Quantitative Faktoren | 32 |
| 5.5.4 | Unternehmensanalyse - Qualitative Faktoren | 33 |
| 5.6 | RATINGPROZESS | 33 |
| 5.7 | GÜTEKRITERIEN EINES RATINGVERFAHRENS | 35 |
| 5.8 | NUTZEN EINES RATING | 36 |
| 5.8.1 | Aus Investorensicht | 36 |
| 5.8.2 | Aus Emittentensicht | 37 |
| 6. | Der deutsche Mittelstand: Rückgrat der deutschen Wirtschaft in schwierigen Zeiten | 39 |
| 6.1 | DEFINITION UND ABGRENZUNG MITTELSTÄNDISCHER UNTERNEHMEN | 39 |
| 6.1.1 | Quantitative Abgrenzung von KMU | 40 |
| 6.1.2 | Relativ-quantitative Abgrenzung von KMU | 42 |
| 6.1.3 | Qualitative Abgrenzung von KMU | 43 |
| 6.2 | GESAMTWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DES MITTELSTANDES | 44 |
| 6.3 | FINANZSITUATION/KAPITALSTRUKTUR DES MITTELSTANDES | 44 |
| 6.4 | STIMMUNGSLAGE IM MITTELSTAND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG KONJUNKTURELLER ASPEKTE | 50 |
| 7. | Ratingverbessernde Ansatzpunkte für KMU | 54 |
| 7.1 | TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION | 55 |
| 7.2 | RISIKOMANAGEMENT | 56 |
| 7.3 | STEIGERUNG DES UNTERNEHMENSWERTES | 57 |
| 7.4 | FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG | 58 |
| 8. | Die Auswirkungen von Ratings auf die Kreditkonditionen von KMU vor dem Hintergrund der Veränderungen durch Basel II | 60 |
| 8.1 | VERÄNDERTE KREDITVERGABEPRAXIS DER BANKEN DURCH BASEL II | 60 |
| 8.1.1 | Standardansatz | 60 |
| 8.1.2 | Auf internen Ratings basierender (IRB-) Ansatz | 62 |
| 8.2 | AUSWIRKUNGEN VON RATINGS AUF KREDITKONDITIONEN | 65 |
| 8.3 | VERÄNDERUNGEN DER KREDITKONDITIONEN DURCH BASEL II | 65 |
| 8.4 | FAZIT | 72 |
| 9. | Veränderungen durch Basel II für mittelständische Unternehmen | 73 |
| 9.1 | AUSWIRKUNGEN VON BASEL II AUF DIE FINANZSITUATION VON KMU | 73 |
| 9.2 | CHANCEN BASEL II | 79 |
| 10. | Basel II und mittelständische Strukturen | 81 |
| 11. | Zusammenfassung | 84 |
| ANHANG | 85 | |
| QUELLENVERZEICHNIS | 87 |
Bei qualitativen Definitionen fallen einige immer wiederkehrende qualitative Merkmale auf, die im Folgenden erläutert werden sollen.94 Einheit von Eigentum und Leitung ist als auffallendstes qualitatives Merkmal mittelständischer Unternehmen zu nennen. Um von einer Einheit von Eigentum und Leitung sprechen zu können, muss die Mehrheit des vorhandenen Eigenkapitals bei einer natürlichen Person oder einer begrenzten Anzahl von natürlichen Personen liegen (Gesellschafterkreis). Auf diese Weise werden Eigenkapitalanteile ausgeschlossen, die von juristischen Personen, also Drittunternehmen oder anonymen Kapitalanlegern (z.B. Pensionsfonds) gehalten werden. Rechtliche Selbständigkeit und Konzernunabhängigkeit: Das Unternehmen muss sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbstständig sein. So wird das mittelständische Unternehmen einerseits von rechtlich nicht selbständigen Filialen, Betriebsstätten oder Niederlassungen und andererseits von der Organistionsform „Konzern“ abgegrenzt, also dem Zusammenschluss mehrerer rechtlich zwar selbstständiger, Unternehmen. Leitungsverantwortung: Dieses Kriterium ist dann erfüllt, wenn mindestens eine natürliche Person, die am Eigenkapital beteiligt ist (Inhaber), entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensführung nimmt. Unternehmen, die ausschließlich von Managern die geleitet werden, gehören demnach ist erlaubt nicht und zum wirtschaftlichen nicht den Mittelstand. Eine Mischform, in der sowohl Inhaber als auch angestellte Manager Geschäftsführung übernehmen verletzt mittelständischen Charakter eines Unternehmens. Entscheidende Erwerbsquelle: Die wirtschaftliche Existenz mindestens eines Inhabers hängt in hohem Maße vom Bestand und Erfolg des Unternehmens ab. Dabei muss der Eigenkapitalanteil des Inhabers am Unternehmen weitestgehend auch sein Privatvermögen sein, so dass die private wirtschaftliche Existenz im Falle einer Vermehrung bzw. Verringerung des Eigenkapitals positiv korreliert. Dieses impliziert in der Regel den vollen Einsatz des Inhabers in seinem Unternehmen, so dass sein unternehmerisches Engagement zur ständigen Lebensaufgabe wird. [...]
Unternehmen gibt es sog. relativ-quantitative Abgrenzungen wie z.B. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Diese beziehen sich auf quantitative Kriterien in Relation auf die jeweilige Marktstruktur und Branchenstellung eines Unternehmens und nicht ausschließlich auf absolute Größenzahlen wie Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Ob ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen angesehen werden kann, hängt von der Relation der Unternehmensgrößen im jeweiligen Wirtschaftszweig ab.92 Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 100 Millionen €, das in einem Umfeld von Umsatzmilliardären agiert, kann als KMU angesehen werden. Wäre dieses Unternehmen aber in seinem Umfeld das umsatzstärkste, dann würde es als Großunternehmen gelten, so die Quintessenz dieser relativ-quantitativ ausgerichteten Definitionen. Vor der Euroumstellung berücksichtigte die bundesweit anerkannte Abgrenzung von KMU des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn auch die unterschiedlichen, branchenspezifischen Umsatzerzielungsmöglichkeiten der Unternehmen. Dies betraf Unternehmen der Bereiche Einzelhandel, Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung sowie Dienstleistungen von Unternehmen und Freien Berufen, da für diese Sektoren eine Umsatzgrößengrenze von damals noch 25 Mio. DM statt 100 Mio. DM gegenüber den übrigen Bereichen galt. Die wirtschaftsbereichsbezogen differenzierte relativ-quantitative Mittelstandsdefinition hat das IFM Bonn aufgrund der Vereinheitlichung der neuen Größenklassenabgrenzung zwischen Mittelstand und Großunternehmen von aufgegeben.93 auf eine Grenze 50 Mio. € einheitlich [...]
Die EU hat am 6.5.2003 eine neue Definition für KMU angenommen, die aber erst ab 1. Januar 2005 gelten wird. Sie ist dann Grundlage für die Eingrenzung der Empfänger von EU-Förderprogrammen für den Mittelstand.88 Die Grenze zwischen Mittelstand und Großunternehmen liegt nach dieser neuen Definition bei 250 Beschäftigten und entweder einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €. Dabei dürfen nicht mehr als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer anderer Unternehmen sein.89 Das HGB differenziert in § 267 weiter und sieht eine Kapitalgesellschaft unabhängig von Größenkennzahlen stets als groß an, wenn sie sich über einen organisierten Markt in Form von Aktien, Schuldverschreibungen oder ähnlichen Wertpapieren Kapital verschafft oder die Zulassung zu einem solchen Handel beantragt hat. Eine weitere Klassifizierung lässt sich im Publizitätsgesetz finden. Danach handelt es sich um ein Großunternehmen, das zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet ist, wenn die Bilanzsumme über 65 Mio. € und der Umsatz über 130 Mio. € liegen und das Unternehmen mehr als 5000 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei reicht es, wenn zwei der drei Kriterien in drei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen erfüllt sind.90 Im Umkehrschluss müssten also alle Unternehmen, die diese Schwellenwerte unterschreiten, als KMU anzusehen sein. Die juristische [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832477707
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Tarneden, Uwe Dezember 2003: Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag
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Rating, KMU, Mittelstand, Basel I, Kreditkonditionen



