Der Kosovokonflikt unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Beteiligung
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Peter Schulz
- Abgabedatum: Juni 2007
- Umfang: 95 Seiten
- Dateigröße: 476,0 KB
- Note: 1,5
- Institution / Hochschule: Westfälische Wilhelms-Universität Münster Deutschland
- Bibliografie: ca. 38
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0975-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schulz, Peter Juni 2007: Der Kosovokonflikt unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Beteiligung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kosovokonflikt, Politikwissenschaft, Sicherheitspolitik, Jugoslawien, Balkan
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Magisterarbeit von Peter Schulz
Einleitung:
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges war der Gegensatz zwischen NATO und Warschauer Pakt die bestimmende Determinante der Außen- und Sicherheitspolitik der westlichen Staatengemeinschaft. Das Hauptaugenmerk lag deshalb seit Jahrzehnten darauf, dem potenziellen Aggressor auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs ein kollektives Verteidigungssystem entgegenzustellen und durch eine Strategie der Abschreckung den Frieden in Europa zu sichern. Seit dem Ende des Warschauer Paktes bedrohte aber nicht mehr die Gefahr eines internationalen Krieges globaler Ausprägung den Frieden. Vielmehr waren es nun vor allem innerstaatliche – bürgerkriegsähnliche – Konflikte, es gab sie freilich auch schon vorher in beträchtlicher Zahl, die durch Destabilisierung die Sicherheit angrenzender Staaten gefährdeten. Eine Vielzahl dieser innerstaatlichen Konflikte, vor allem auf dem Balkan, machte es deshalb notwendig, Strategien zu entwickeln, um solchen bürgerkriegsähnlichen Situationen zu begegnen.
Für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik war die Auflösung des Warschauer Paktes und die tendenzielle Destabilisierung Südosteuropas eine der größten Herausforderungen seit der Gründung der Bundesrepublik. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden, vor allem bei den Verbündeten innerhalb der NATO, immer mehr Stimmen laut, die ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der internationalen Konfliktbewältigung forderten. Während für die Verbündeten Deutschlands Konfliktmanagement unter dem Einsatz von Streitkräften nämlich schon längst gängige Praxis war, war dies für Deutschland etwas völlig Neues! Konnte man sich etwa im zweiten Golfkrieg noch durch massive Zahlungen an die internationale Koalition aus dem Kampf heraushalten, stellte sich die Situation im Kosovo-Konflikt vollkommen anders dar. Eine aktive Beteiligung an der Beendigung des Kosovo-Konfliktes wurde von den Partnern allgemein erwartet. Die – auch militärische – Beteiligung Deutschlands war deshalb sowohl ein Ausdruck des Gewichtszuwachses der Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung als auch ein Zeichen des gestiegenen Selbstbewusstseins der deutschen Außenpolitik.
Zu fragen ist, was den Kosovo-Konflikt bzw. das westliche Konflikt-management im Kosovo von anderen Interventionen, etwa der im zweiten Golfkrieg, unterscheidet. Ein wesentliches Merkmal der Kosovo-Intervention ist in ihrer problematischen Legitimation zu sehen: Offiziell wurde die Operation Allied Force, also das militärische Eingreifen der NATO, mit rein humanitären Argumenten begründet. Die in der westlichen Wahrnehmung dämonisierten Serben unterdrückten mit scheinbar brutaler Gewalt die „offensichtlich“ harmlosen Albaner im Kosovo. Die Rede war von Vertreibungen, Erschießungen, Massenvergewaltigungen etc. Da im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durch die Verweigerung Russlands zunächst keine klare Resolution für ein militärisches Intervenieren erreicht werden konnte, entschloss sich die NATO dazu, die vermeintlich schutzlosen Albaner ohne Zustimmung der VN, durch ein massives Bombardement aus der Luft, vor den rücksichtslosen serbischen Unterdrückern zu schützen. Interessant ist dabei, dass die Operation Allied Force fast zeitgleich mit dem 50-jährigen Jubiläum der NATO stattfand, in dessen Vorfeld ausgiebig über die grundsätzliche Daseinsberechtigung einer Organisation diskutiert wurde, deren genuine Aufgabe sich mit der Auflösung des Warschauer Paktes erledigt zu haben schien.
Gerade in Deutschland tat sich die Politik in der moralischen Entrüstung über die angeblichen serbischen Untaten besonders hervor. Dramatisierend wurde sowohl von der scheidenden Regierung Kohl als auch von der neuen Regierung unter Kanzler Schröder die Dringlichkeit einer militärischen Intervention vor Parlamentariern und Presse immer wieder betont. Interne Studien des Auswärtigen Amtes (AA) haben aber zeitgleich zu den Aussagen der Bundesregierungen festgestellt, dass sich die Situation im Kosovo bei Weitem nicht so dramatisch darstellte wie behauptet. Es ist zu erkunden, warum gerade die Bundesrepublik so viel offensichtliches Interesse an einer militärischen Lösung mit deutscher Beteiligung zeigte.
Durch die Teilnahme deutscher Soldaten an einem völkerrechtlich nicht legitimierten Krieg ging die Bundesregierung sicherlich ein hohes innen-politisches Risiko ein. Im Kosovo gab es kaum Deutsche, die den Schutz der Bundeswehr benötigt hätten, und die Situation dort war, zumindest nach Einschätzung des AA, relativ stabil. Warum riskierte also die Bundesregierung den Einsatz deutscher Soldaten in einem nicht durch den Sicherheitsrat der VN legitimierten Einsatz, bei dem keine wichtigen Interessen des deutschen Staates geschützt werden würden?
Im Verlauf dieser Arbeit soll vor allem dieser Frage nachgegangen werden. Dazu wird zunächst der historische Kontext der Kosovo-Frage beleuchtet. Weiterhin wird der Beginn des modernen Konfliktes skizziert, der die Grundlage für die spätere Intervention des Westens bildete. Ebenso behandelt werden soll die Konferenz von Dayton als ein wichtiger Meilenstein der westlichen Balkan-Politik. Schwerpunkt wird dabei auf die Analyse der für den Kosovo wichtigen Entscheidungen gelegt werden. Anschließend wird die Kosovo-Verification Mission der OSZE beleuchtet und hinterfragt. Geklärt werden soll, inwieweit die Mission als Ganzes erfolgreich war, wo Probleme, wo Chancen lagen.
Im Anschluss daran werden die Konferenzen von Rambouillet als eine finale Chance auf eine friedliche Lösung in der Kosovo-Frage analysiert und bewertet. Der letzte Punkt vor einem abschließenden Fazit gilt schließlich der Thematisierung der Operation Allied Force: deren Legitimierung, Durchführung und völkerrechtliche bzw. moralische Bewertung.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Inhaltsverzeichnis | 2 |
| 2. | Einleitung | 4 |
| 3. | Die Historie des Kosovo-Konflikts | 7 |
| 3.1 | Die Ursprünge | 8 |
| 3.2 | Das Kosovo und das osmanische Reich | 11 |
| 3.3 | Von 1912 bis 1945 | 13 |
| 3.4 | Die Ära Tito und die Verfassung von 1974 | 15 |
| 4. | Der Beginn des modernen Konflikts | 17 |
| 4.1 | Die deutsche Kosovopolitik bis Dayton | 18 |
| 4.2 | Die Kosovopolitik der EU bis Dayton | 23 |
| 4.3 | Die KSZE | 26 |
| 5. | Die Konferenz von Dayton | 31 |
| 5.1 | Der albanische Parallelstaat und die Hoffnungen der Albaner für Dayton | 32 |
| 5.2 | Die Konferenz | 34 |
| 6. | Die deutsche Außenpolitik nach Dayton | 39 |
| 6.1 | Wandel der Orientierung | 40 |
| 6.2 | Die deutsche Vermittlerrolle | 43 |
| 6.3 | Aufbau einer Drohkulisse | 47 |
| 6.4 | Der Wandel der Außenpolitik im Schatten des Regierungswechsels | 52 |
| 6.5 | Die Holbrooke-Mission | 54 |
| 6.6 | Die Bundestagsdebatte vom 16.10.1998 | 58 |
| 7. | Die Kosovo Verification Mission | 62 |
| 7.1 | Schwächen der KVM | 62 |
| 7.2 | Das „Massaker“ von Racak | 67 |
| 7.3 | KVM-Krise und Fazit | 70 |
| 8. | Die Konferenzen von Rambouillet | 71 |
| 8.1 | Die erste Konferenz | 72 |
| 8.2 | Die zweite Konferenz | 77 |
| 8.3 | Fazit von Rambouillet | 78 |
| 9. | Die Operation Allied Force | 79 |
| 9.1 | Die Frage der Legitimierung | 79 |
| 9.2 | Die Begründung Deutschlands für die Beteiligung am Luftkrieg | 81 |
| 9.3 | Der deutsche Beitrag zum Luftkrieg | 83 |
| 9.4 | Der weitere Verlauf des Luftkrieges und der „Fischer-Plan“ | 85 |
| 9.5 | Vom NATO-Gipfel bis zur Einstellung der Kämpfe | 87 |
| 10. | Fazit | 89 |
| 11. | Literaturverzeichnis | 94 |
Textprobe:
Kapitel 3.4, Die Ära Tito und die Verfassung von 1974:
In der Zeit kurz nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt das Kosovo zwar als „autonome Region Kosovo und Metohija“ weitgehende Autonomie innerhalb der Republik Serbien, tatsächlich aber blieben die Kosovo-Albaner ohne wirklichen Einfluss auf das politische Geschehen. Gerade nach dem Bruch Jugoslawiens mit der Sowjetunion galten die Albaner nämlich als ein unsicheres Element, da der Staat Albanien zumindest zunächst ein weiterhin enges Verhältnis mit der UdSSR pflegte. Unter dem serbischen Innenminister Rankovic wurden die Albaner auch deshalb, teils mit brutaler Gewalt, dazu „überredet“, Jugoslawien zu verlassen, ohne die Möglichkeit zur Rückkehr gewährt zu bekommen. Mehr als 100.000 Kosovo-Albaner wichen dem Druck und wanderten in die Türkei aus.
Erst mit dem Sturz Rankovics durch Tito wurde die Welle der Gewalt „von oben“ im Kosovo gestoppt und ein Versuch der Versöhnung, angeregt und gesteuert durch Tito, gestartet. Schrittweise kam es zu einer verfassungsmäßigen Aufwertung des Kosovo, die verhindern sollte, dass die separatistischen Tendenzen innerhalb der albanischen Bevölkerung eine weitere Schwächung des Bundesstaates Jugoslawien verursachten.
Eine bessere Integration der Albaner in den jugoslawischen Staat wurde als Folge der Verfassungsänderung von 1974 erwartet. Kern der Änderung war, dass künftig sowohl die Republiken als auch die Provinzen ihre eigenen Verfassungen verabschieden konnten. Zusätzlich war es von nun an für jede Republik möglich, sich vom Staat Jugoslawien formal zu trennen. Hiermit wurden die Teilrepubliken natürlich immens aufgewertet, da im Großen und Ganzen lediglich die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Wirtschaftsgesetzgebung weiterhin in der Bundeskompetenz verblieb. Den Provinzen, welche formal in den einzelnen Republiken verbleiben mussten, blieb diese Möglichkeit verwehrt.
Doch beide Seiten waren mit diesem Kompromiss nicht ganz zufrieden. Die Albaner monierten, dass die Provinz Kosovo zwar formal aufgewertet wurde, aber dennoch in der Republik Serbien verbleiben musste. Den Serben dagegen fiel es schwer, sich damit abzufinden, dass die nominelle Unterordnung der Provinz Kosovo unter die Republik Serbien im formalen Teil der Verfassung nun keine konkrete Ausprägung mehr fand.
Bei einem Streit zwischen Republik und Provinz hätten jeweils die Bundesorgane zu vermitteln gehabt. Sprache und Alphabet waren von nun an Angelegenheit der Provinzen, was den albanischen Kindern z.B. Unterricht in der eigenen Sprache ermöglichte. Weiterhin konnte das Parlament des Kosovos von nun an exklusiv über Zusätze zur Provinzverfassung entscheiden sowie eigenständig an Zusätzen zur Bundesverfassung mitarbeiten.
Über die Verfassungsänderung hinaus versuchte Tito außerdem, durch weitgehende Wirtschaftsförderung integrativ auf das Kosovo einzuwirken. Ein Fonds für unterentwickelte Gebiete in Jugoslawien wurde eingerichtet, um als eine Art horizontaler Finanzausgleich zu dienen. Auf diese Weise wurden erhebliche finanzielle Mittel für das Kosovo zur Verfügung gestellt. Dass diese Förderung notwendig war, zeigt sich anhand verschiedener wirtschaftlicher Daten. Zwischen 1953 und 1980 etwa stieg das Bruttosozialprodukt im Kosovo nur halb so schnell wie im Rest Jugoslawiens. Trotz der geleisteten Wirtschaftshilfe konnte der negative Trend aber nicht aufgehalten werden. Das Pro-Kopf-Einkommen im Kosovo erreichte 1979 nur 28 Prozent des Landesdurchschnitts, und die jährlichen Zuflüsse von Kapital aus dem Ausland überstiegen sogar die Wachstumsraten des BSP.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836609753
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Schulz, Peter Juni 2007: Der Kosovokonflikt unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Beteiligung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kosovokonflikt, Politikwissenschaft, Sicherheitspolitik, Jugoslawien, Balkan



