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Korruptionsprävention und -bekämpfung in Deutschland

Chancen, Mittel und Grenzen

Korruptionsprävention und -bekämpfung in Deutschland
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Dominik von Schenckendorff
  • Abgabedatum: März 2005
  • Umfang: 111 Seiten
  • Dateigröße: 753,8 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8936-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8936-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8936-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: von Schenckendorff, Dominik März 2005: Korruptionsprävention und -bekämpfung in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: korrumpieren, Partei, bestechlich, Institution, Innenpolitik

Magisterarbeit von Dominik von Schenckendorff

Einleitung:

Bauaufträge gegen Bares, Stimmabgabe nach Bezahlung, Rechsprechung nach dem höchsten Angebot – es gibt nun einmal Angebote, die kein vernünftiger Mensch ausschlagen kann. Warum sich also komplizierten Regelungen und unvorteilhaften Verfahren unterwerfen, wenn eine kleine Spende zur richtigen Zeit den gewünschten Effekt viel schneller und unkomplizierter erzielt? Warum sich mit einer öffentlichen Moral quälen, wenn Käuflichkeit als selbstverständlicher Sachverhalt sich täglich aufs Neue erweist? Was alle tun, kann auch nicht strafbar sein. Schließlich gibt es Versicherungs- und Steuerbetrug als Volkssport auch nicht erst seit heute, und ist dieser nicht ein Kavaliersdelikt im Vergleich zur Selbstbedienungsmentalität der Eliten?

Folgt man dieser Logik, dann ergibt sich ganz schnell das Bild einer durch und durch korrupten Gesellschaft, in der Schmieren und Schmierenlassen zur alltäglichen Praxis geworden zu sein scheint. Tatsache ist, dass Korruption in Deutschland mittlerweile weiter verbreitet und tiefer verwurzelt ist, als bisher angenommen wurde oder man sich selbst zugestehen wollte. Nach Beispielen muss man demzufolge auch nicht lange suchen: Barschecks und Sachzuwendungen an den Baureferenten verschaffen Konzessionen und Genehmigungen an den öffentlichen Vergabeverfahren vorbei, pekuniäre Handsalben an die Aufsichtsbehörde verhindern hohe Gebührenbescheide und strenge Ordnungskontrollen, fingierte Beraterverträge zwischen hohen politischen Repräsentanten und namhaften Medienhändlern verschaffen ein lukratives Zweiteinkommen.

Von „A“ wie Abgeordneter bis „Z“ wie Zulassungsverfahren - Korruption lohnt sich und ist im Wesentlichen eine Frage des Preises. Am Buffet der Selbstbereicherung bedienen sich der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde, der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Wirtschaftsminister und Kanzler ebenso wie Vorstände, einfache Unternehmer und selbständige Journalisten. Auch die jüngere deutsche Geschichte kann einiges an Anschauungsmaterial zu dieser „chronique scandaleuse“ beitragen: Der Bundesliga-Wettskandal, die illegale Spürpanzerlieferung an Saudi-Arabien, die Parteispendenaffäre der CDU, Flick, Neue Heimat und so weiter und so fort. Korruption kennt viel Namen und noch mehr Personen, die sich bereitwillig an ihr beteiligen oder beteiligt haben.

Dabei verkennen die Betroffenen meist, dass es sich bei dieser unvollständigen Reihung von mehr oder weniger schweren Skandalen, nicht mehr nur um bloße Einzelfälle abweichenden Verhaltens einer Minderheit von Volkvertretern handelt, die ihr persönliches Wohl nicht von dem des Staates unterscheiden können oder wollen. Egal ob von Bestechung, Ämterpatronage, Filz oder Lobbyismus die Rede ist; es sind alles Stichworte für ein und dasselbe Phänomen, das nicht erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes bekannt geworden ist, geschweige denn, seitdem einen regelrechten Boom erleben würde. Korruption gab es und wird es immer geben, solange sich Menschen in sozialen Gebilden zusammenschließen und sich gemeinsamen Regeln unterwerfen. Nur der Grad ihrer Verbreitung und der Effekt den sie auf die Verfasstheit einer Gesellschaft hat, wird ständigem Wandel unterworfen bleiben. So ist das Thema Korruption in Deutschland aktuell wie eh und je.

Dennoch kommt es nur selten auf die politische Agenda und scheint in der gesellschaftlichen Diskussion nur am Rande eine Rolle zu spielen. Schmiergeldsumpf, Bananenrepublik, Bakschisch-Mentalität – allein an der Wahl des Vokabulars, das hinlänglich Verwendung findet, um derlei illegaler Praktiken und manipulativer Techniken zu beschreiben, wird deutlich, wie wenig die Bereitschaft da ist, das Problem als solches für die Bundesrepublik anzuerkennen. Stattdessen scheint es sich um ein Phänomen zu handeln, welches immer die Anderen anzugehen scheint – die andere Partei, das andere System, oder der andere Staat. So wird Korruption zumeist in südlichen Ländern verortet oder schlichtweg verdrängt. Dass allein hierzulande der öffentlichen Hand Schäden in Höhe von 6,8 Milliarden Euro per annum durch Wirtschaftsstraftaten entstehen, dürfte den wenigsten bekannt sein. Genauso, dass nach Schätzungen der Weltbank im internationalen Geschäftsverkehr jedes Jahr bis zu 70 Milliarden Euro in das Korruptionsgeschäft investiert werden, was wiederum Rückwirkungen auf den deutschen Markt hat. Durch die zunehmende Globalisierung der Märkte, werden auch die jeweiligen Gesellschaften inklusive ihrer Sozial-, Wirtschafts- und Rechtssysteme immer komplexer und immer stärker international verwoben. Gleichzeitig aber werden sie auch weniger durchschaubar.

Auf der anderen Seite ist das Thema Korruption äußerst skandalträchtig und einschaltquoten- bzw. auflagensteigernd, weshalb ihr die Medien auch einen prominenten Platz einräumen. So kommt es hin und wieder zu teils empörten, teils resignierten, teils zornigen Reaktionen aus den Reihen der Bevölkerung im Hinblick auf die gepflegte Art der Selbstbereicherung des politischen Personals. Das ist in einer offenen Gesellschaft auch nichts Ungewöhnliches und deutet zumindest auf die Bereitschaft zur Verarbeitung derlei Regelverstöße hin. Die Empörung der Betrogenen und ein diffuses Ohnmachtsgefühl provoziert das kollektive Gerechtigkeitsempfinden. Dabei ist gerade die Ausübung öffentlicher Ämter und Mandate zum privaten Vorteil der kollektiven Idealisierung moralischer Werte besonders zuwider, zumal es auch noch ein Zeugnis der Ungleichheit ist.

Moralisch-normativ ist auch großteils die Art der Beurteilung von Korruption. Sie gilt als besonders verwerflich oder spiegelt eine „Pathologie der Politik“ (Carl J. Friedrich) wider. Bei der Bewertung korrupter Institutionen geht es aber auch, wie eingangs erwähnt, um die ganz eigene Bereitschaft zur Wahrnehmung eines persönlichen Vorteils. Von diesem wird sich – auch unter Strapazierung des eigenen Gewissens – kaum einer ausnehmen können. Mit der Beschädigung öffentlicher Belange und der Verletzung von Normen sollte dies jedoch nicht verwechselt werden. Keine Korruption des Staates ohne Verfall individueller Moral, da Institutionen sich nun mal nicht selbst korrumpieren können. Inwieweit persönliche Wert- und Unwertvorstellungen den Verfall des Staates fördern, wird daher eine der zentralen Fragen sein, die im Folgenden zu beantworten ist.

Das Vorhaben dieser Arbeit ist somit schon grob umrissen; Korruption findet statt im Spannungsfeld zwischen dem Gemeinwohl und dem Prinzip der individuellen Nutzenmaximierung auf Kosten dieses Gemeinwohls. Dies gilt es anhand ihrer politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Ursachen zu untersuchen. Es geht dabei ausschließlich um Korruption auf bundesdeutschem Terrain sowie ihrer Formen, Strukturen und Verbreitung hierzulande. Auch soll der Schwerpunkt stärker auf der besonderen Form der politischen Korruption liegen, als auf ähnlich gearteten Delikten in der freien Wirtschaft. Diese beiden Bereiche sind trennscharf voneinander zu unterscheiden, obwohl sie sich gegenseitig durchdringen und die Art der Delikte durchaus übertragbar ist. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht allerdings die Frage, wie und mit welchen Mitteln effektiv gegen Korruption vorgegangen werden kann.

Dazu ist es sinnvoll, den umfangreichen Katalog an Korruptionsbekämpfungsvorschlägen zu sichten und ihn kritisch auf sein Potential hin zu untersuchen. Politisch und rechtlich sinnvolle Maßnahmen müssen getrennt werden von Scheinaktivitäten, bloßen Bekenntnissen und blindem Aktionismus. Immerhin: die Bedrohung, welche von der Korruption für den Staat ausgeht, wird von Seiten der Verantwortlichen nicht länger ignoriert. Die Bereitschaft, sich mit dem Phänomen zuweilen auch selbstkritisch im Hinblick auf die eigenen Versäumnisse auseinander zusetzen, ist da. Es gilt nur noch die Aussage von John Adams, dem zweiten Präsidenten der Vereinigten Staaten, zu widerlegen, der im Bezug auf die schicksalhafte Neigung von Demokratien, sich selbst zu zerstören, feststellte:

„Eine Demokratie währt niemals lange. Sie zehrt sich auf, erschöpft sich und mordet sich selbst. Bisher gab es noch keine Demokratie, die keinen Selbstmord beging.“ Trotz der Vehemenz, die der Thematik potentiell inhärent sein kann, wird Korruption dennoch reihenweise als Kavaliersdelikt verharmlost und in seiner Breitenwirkung unterschätzt. Eindeutig scheint allerdings: Korruption wird es immer geben, da das (illegale) Streben nach privater Gewinnmaximierung ein dem menschlichen Wesen inhärenter Charakterzug ist. Abhängig vom jeweiligen Individuum wird jener natürlichen Neigung mehr oder weniger skrupellos nachgegeben. An dieser menschlichen Grundkonstante kann politikwissenschaftliches Forschungsinteresse auch nicht einsetzen; jedoch dort, wo politische Korruption ihren Einzelfallstatus überschreitet und sich somit zum öffentlichen Problem, zur Bedrohung des Staates wandelt. Genauer: jene Funktionen, die von einem intakten politischen System übernommen werden müssen, sind auch die grundsätzlichen Fixpunkte einer politikwissenschaftlichen Untersuchung. Hierbei hat es insbesondere um die Frage zu gehen, ob und inwieweit eine Aufrechterhaltung jener Funktionen noch garantierbar oder bereits im Korrosionsprozess der politischen Korruption begriffen ist.

An dieser Stelle macht sich bereits die begriffliche Schwierigkeit bemerkbar, wann etwas als öffentliches Problem zu gelten hat. Anders als bei eindeutig sanktionierbaren, da strafgesetzlich fixierten Delikten, lassen sich über das Dunkelfeld der Korruption und ihre immateriellen schädlichen Auswirkungen auf die Öffentlichkeit bislang nur Vermutungen anstellen. Jener Umstand erleichtert die Analyse des Phänomens nicht unbedingt. Die oft bemühte Metapher, aufgeklärte Fälle von korrupten Machenschaften seien lediglich die Spitze des Eisbergs, schärft zumindest den analytischen Blick.

Eine sozialwissenschaftliche Betrachtung bleibt dennoch auf Grund diverser Faktoren getrübt: korrupte Personen, zumal sie sich als Mächtige und Einflussreiche zur gesellschaftlichen Elite zählen, können sich einem forschenden, aufklärenden Blick besser entziehen, ihr Intrigenspiel geschickter verkleiden, als dies in diversen anderen kriminellen Milieus möglich wäre. Zum anderen ist es erheblich schwieriger, den Umstand der Korruption einzugrenzen; wer wann wo und inwieweit korrupt ist, lässt sich großteils nur undeutlich benennen. Vorausgesetzt sei hier natürlich die Abneigung gegen pauschale Schuldurteile „der“ Politiker und Wirtschaftsführer en gros.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung: Warum über Korruption schreiben? 3
I. Begriffe, Konzepte, Definitionen oder: Was ist Korruption? 12
1. Korruption in der Alltagssprache – eine Annäherung 12
2. Der Begriff „Korruption“ als Gegenstand sozialwissenschaftlicher Untersuchung 15
2.1 Korruption als Verfehlung im Amt zum Zweck privater Interessensdurchsetzung 20
2.2 Korruption als nutzenmaximierender Austausch von Ressourcen 23
2.3 Korruption als Verletzung des öffentlichen Interesses 28
3. Korruption als Phänomen in pluralistischen Demokratien 31
II. Fallbeispiel Deutschland 35
1. Erscheinungsformen von Korruption in der Bundesrepublik 38
2. Strukturen der Korruptionsfälle 42
2.1 Einzelfall-, Gelegenheits- oder Bagatellkorruption 43
2.2 Gewachsene Beziehungen 43
2.3 Strukturelle Korruption mit System 44
3. Schäden und Schädlichkeit der Korruption 45
4. Wie korrupt ist Deutschland? Eine Standortbestimmung im europäischen Vergleich 47
5. Schlaglichter auf die deutsche Korruptionsgeschichte nach 1949 48
5.1 Korruption auf Beamtenebene 50
5.2 Bestechung auf Abgeordnetenebene 52
5.3 Korruption von Verbänden 54
5.4 Parteispendenaffären und Netzwerkkorruption 57
III. Was tun? Die Notwendigkeit der Korruptionsbekämpfung 61
1. Politische Kultur 65
1.1 Gesellschaftlicher Fundamentalkonsens: Ächtung der Korruption als sozialschädliche Delinquenz 66
1.2 Entwicklung und Verfestigung ethisch-moralischer Grundwerte in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft 67
1.3 Verbesserung der politischen Bildung 72
2. Politische Institutionen 73
2.1 Öffentlicher Dienst 75
2.1.1 Formalisierung des öffentlichen Vergabewesens 76
2.1.2 Transparenz des Verwaltungshandelns 77
2.1.3 Temporalisierung der Amtsperiode 79
2.1.4 Stärkung der Verwaltungskultur 79
2.1.5 Umgang mit Hinweisgebern 80
2.1.6 Strafrechtliche Regelungsmechanismen 81
2.2 Parteien und Parlament 83
2.2.1 Parteien und Parteienfinanzierung als Korruptionsarena 84
2.2.2 Gesetzeslücken schließen 89
2.2.3 Sanktionsschwache Institution: parlamentarischer Untersuchungsausschuss 92
2.3 Weitere soziopolitische Funktionsträger 93
2.3.1 Kontrollinstrumentarien für den Bürger 94
2.3.2 Die Rolle der Medien 95
Schluss und Ausblick 99
Bibliographie 102

Automatisiert erstellter Textauszug:

2.2.3 Sanktionsschwache Institution parlamentarischer Untersuchungsausschuss Parlamentarische Untersuchungsausschüsse seien, so lautet eine vielzitierte Behauptung, die „Fortsetzung des politischen Kampfes der Parteien mit anderen Mitteln229“. Idealerweise liegt der Schwerpunkt parlamentarischer Untersuchungstätigkeit in der Diagnose von Mißständen im Bereich von Regierung und Verwaltung, aber auch im eigenen Bereich des Parlaments. Gerade beim Verdacht schwerwiegender Verletzungen von Rechtsvorschriften, die nicht privaten und privatwirtschaftlichen, sondern öffentlichen und staatlichen Interessen dienen, sind derartige Untersuchungen besonders von öffentlichem Interesse. Doch zur Selbstkontrolle des Parlaments bei Verdacht auf Korruption scheinen Ausschüsse des Bundestages immer dann ungeeignet, wenn Skandale und Affären zur Diskussion standen, bei denen es um ein mögliches Fehlverhalten von Abgeordneten ging230. Ein fundamentales Problem aller Untersuchungsausschüsse war und ist deren Besetzung gemäß dem Mehrheitsverhältnis im Bundestag. Eine parlamentarische Minderheit hat zwar die Möglichkeit, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu beantragen, doch hat sich dieser erst einmal konstituiert, bestimmt die Mehrheit das Verfahren. So können Beweisanträge nur mit Mehrheit beschlossen werden. Da aber Beweiserhebung, Zeugenvernehmung und Akteneinsicht im Mittelpunkt jedes Untersuchungsausschusses stehen, wird deutlich, dass die Befugnisse der Minorität beschränkt sind. Untersuchungen von [...]

vom Wahlvolk erhalten hat und über dessen Steuern er entlohnt wird, jeglicher Loyalitätskonflikt ausgeschlossen sein müsste. Dass dem in realiter nicht so ist, offenbart bereits die Notwendigkeit hier regelnd einzugreifen. Ähnlich verhält es sich mit den bisherigen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung in der Bundesrepublik. Wie bereits erwähnt226, war die Bestechung von Abgeordneten über vier Jahrzehnte lang straflos möglich. Erst auf Druck des Bundesverfassungsgerichts wurde der Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Trotzdem qualifizieren die darin enthaltenen Regelungen den § 108e StGB nach wie vor als „typisches Placebo-Gesetz“227, da der "Stimmenkauf" von Abgeordneten derzeit nur strafbar ist, wenn es um eine Abstimmung im Plenum geht. Da aber alle wesentlichen (Vor-)Entscheidungen in Ausschüssen getroffen werden und das Plenum normalerweise diese lediglich bestätigt, muss das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten in den Ausschüssen, Kommissionen und Fraktionen in diesen Straftatbestand mit einbezogen werden. Auch stehen Schmiergeldzahlungen nach einer Abstimmung ebenso wenig unter Strafe wie die Annahme von Geld im Zusammenhang mit Lobbytätigkeit. Im Sinne einer wirksamen Korruptionseindämmung sollte das Abgeordnetenbestechungsgesetz enthalten [...]

Veröffentlichungspflicht von Art und Höhe potentieller Zweiteinkommen von Abgeordneten, wären zumindest etwaige Interessensverflechtungen ersichtlich. Darüber hinaus allerdings würde sich an dieser Problematik grundsätzlich nichts ändern, insofern als an die Offenlegungspflicht kein Verbot von Nebeneinkünften geknüpft ist, der Volksvertreter also weiterhin ein Zeiteinkommen beziehen kann, wenn er es nur transparent macht225. Zu denken wäre stattdessen an eine Kappungsgrenze für die Höhe der Nebeneinkünfte in Verbindung mit einer Rechenschaftspflicht jedes Abgeordneten gegenüber einem parlamentarischen Kontrollgremium. Im Zweifelsfall könnte ein solches die eventuelle Zulässigkeit bestimmter Nebentätigkeiten sogar genehmigen. Übersteigt aber das Zweiteinkommen einen bestimmten Betrag und wird dem Transparenzgebot nicht oder nur unvollständig Folge geleistet, müsste der entsprechende Politiker sein Amt zeitweise oder ganz niederlegen. Dies würde unter anderem auch der Tatsache Rechnung tragen, dass über Nebeneinkünfte respektive Diäten, vor allem eine gewisse Loyalität gegenüber dem jeweiligen Geldgeber erkauft wird. Außer Acht gelassen wird dabei aber, dass mit dem Auftrag, den der Abgeordnete [...]

Arbeit zitieren:
von Schenckendorff, Dominik März 2005: Korruptionsprävention und -bekämpfung in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
korrumpieren, Partei, bestechlich, Institution, Innenpolitik

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