Korruption und ihre Bekämpfung - Deutschland und USA im Institutionenvergleich
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Berta Diekhaus
- Abgabedatum: Juli 2005
- Umfang: 71 Seiten
- Dateigröße: 812,6 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9296-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9296-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9296-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Diekhaus, Berta Juli 2005: Korruption und ihre Bekämpfung - Deutschland und USA im Institutionenvergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rationalitätskonflikt, Corporate Governance, ökonomisch, Compliance, Rahmenordnung
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MA-Thesis / Master von Berta Diekhaus
Problemstellung:
Mit dieser Arbeit soll die Wirkung von Institutionen auf Anreizstrukturen aufgezeigt werden. Unter Institutionen werden dabei sowohl institutionelle Rahmenbedingungen als auch die Unternehmung als Institution verstanden. Dabei handelt es sich sowohl um die formale Rahmenordnung (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.), als auch um die informelle Rahmenbedingung (Kultur). Unternehmensintern werden formale Organisation durch Unternehmensverfassung und Verträge aber auch informelle Regeln einbezogen. Es handelt sich bei den Institutionen um ein System von formalen und informellen Regeln einschließlich ihrer Garantieinstrumente, welches den Zweck verfolgt, individuelles Verhalten auf ein bestimmtes Zielbündel auszurichten.
Angelegenheiten des moralischen Verfalls oder die kriminelle Energie Einzelner als Begründung für defektierendes Verhalten sind nicht Gegenstand der Diskussion, sondern ordnungsbedingte Regeldefizite, die eigeninteressiertes Verhalten fehlsteuern. Ausgangspunkt ist damit nicht der präferenztheoretische Ansatz, der sich an Überzeugungen und Handlungen von Individuen – den individuellen Eigenschaften – orientiert, die eine für verantwortliches Verhalten intrinsische Motivation auslösen.
Dem methodologischem Ansatz der Institutionenökonomik folgend, sind jedoch auch die Präferenzen und Handlungen einzelner Akteure für die Argumentation ausschlaggebend. Gegenstand der Arbeit ist nicht die detaillierte Auseinandersetzung mit der Frage „Was ist Korruption“. Korruption wird hier als Pflichtverletzung mit dem Ziel der Erlangung ungerechtfertigter privater Vorteile verstanden. Der Bereich der situativen (Gelegenheits-)Korruption wird hier nicht betrachtet, es geht um strukturelle Korruption der 2. und 3. Stufe.
Strukturelle Korruption ist auf Wiederholung angelegt, die Akteure sind sich bekannt. Sowohl der Bereich der Ordnungswidrigkeit als auch der Straftat wird in die Betrachtung einbezogen. Gerade diese Unterscheidung steht in Deutschland Änderungen der Rahmenordnung im Wege. Ausgegangen wird bei einer institutionenökonomischen Betrachtung der Korruption von einer Verletzung des Vertrages zwischen Prinzipal und dem Agenten durch den bestechenden Klienten zu Lasten eines unbeteiligten Dritten.
Die Verbindung des Individuums zum Kollektiv, wobei hier mit Kollektiv das Unternehmen aber auch die Gesellschaft gemeint ist, wird anhand ökonomischer Theorien untersucht. Die strukturelle Verbundenheit des Individuums mit dem Kollektiv Firma wird durch governance structure abgebildet. Vor dem Hintergrund von Transaktionskosten ist zu fragen, was Korruption in und durch das Unternehmen für Akteure reizvoll macht und ob es institutionelle Möglichkeiten gibt, die Korruption unattraktiv zu machen.
Das Netz von Unternehmensbeziehungen ist eingebettet in eine institutionelle Rahmenordnung (Umwelt). Homann erklärt die Rahmenordnung als systematische Verortung der Moral und unterscheidet zwischen der Rahmenordnung (Spielregeln) und dem Handeln in der Rahmenordnung (Spielzügen). Die Spielzüge der Akteure seien nach den Spielregeln auszurichten.
Zunächst wird untersucht, welche ökonomischen Theorien passende Lösungsansätze für das Phänomen Korruption ergeben und welche Instrumente Möglichkeiten der Prävention und damit der Vermeidung von Korruption bewirken können.
Im Zentrum der Untersuchung stehen Handlungsrestriktionen in Form von institutionellen Regeln, die mit Sanktionen und / oder Anreizen versehen, für eine extrinsische Motivation sorgen und damit die Handlungsakteure zu einem kollektiv wünschenswerten Verhalten bewegen. Kernfrage ist: Wie beeinflussen die (straf)rechtlichen Regeln in Deutschland und den U.S.A. die Anreizstrukturen in den Unternehmen?
Inhaltsverzeichnis:
| INHALTSVERZEICHNIS | II | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | IV | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | V | |
| 1. | EINLEITUNG / VORBEMERKUNG | 1 |
| 1.1 | Problemstellung und Vorgehensweise | 1 |
| 1.2 | Korruption, ein Rationalitätskonflikt | 4 |
| 2. | NEUE INSTITUTIONENÖKONOMIK: ÖKONOMISCHE THEORIEN | 7 |
| 2.1 | Verfügungsrechte, Property-Rights | 7 |
| 2.2 | Prinzipal-Agent-Theorie | 8 |
| 2.2.1 | Informationsasymmetrie | 8 |
| 2.2.2 | Vertrauensmissbrauch | 10 |
| 2.3 | Relevanz von Transaktionskosten | 14 |
| 2.4 | Zwischenfazit: Ökonomische Theorien und Korruption | 15 |
| 3. | PRÄVENTION DURCH UNTERNEHMENSRECHT | 17 |
| 3.1 | Kann Corporate Governance vor Korruption schützen? | 17 |
| 3.2 | Verträge, Private Ordering | 18 |
| 3.3 | Compliance | 23 |
| 3.3.1 | Unternehmensethik in deutschen Unternehmen | 26 |
| 3.3.2 | Unternehmensethik in amerikanischen Unternehmen | 29 |
| 3.4 | Zwischenfazit: Wirksamkeit unternehmensinterner Maßnahmen | 30 |
| 4. | INSTITUTIONELLE RAHMENORDNUNG | 32 |
| 4.1 | Aufbau und Ziel | 32 |
| 4.2 | Unterschiedliche Rechtssysteme | 33 |
| 4.3 | Rahmenordnung in Deutschland | 34 |
| 4.3.1 | Vergaberecht | 34 |
| 4.3.2 | Ordnungswidrigkeitenrecht | 37 |
| 4.3.3 | Strafrecht, Unternehmensstrafrecht in Deutschland | 38 |
| 4.3.4 | Zwischenfazit: Recht in Deutschland | 43 |
| 4.4 | Rahmenordnung der U.S.A | 46 |
| 4.4.1 | Foreign Corrupt Practice Act | 46 |
| 4.4.2 | U.S. Federal Sentencing Guidelines | 47 |
| 4.4.3 | Sarbanes Oxley Act | 48 |
| 4.4.4 | Zwischenfazit: Recht in U.S.A. | 50 |
| 4.5 | Zwischenfazit: Wirksamkeit der institutionellen Rahmenordnung | 51 |
| 5. | ZUSAMMENFASSUNG | 53 |
| 5.1 | Beeinflussung der Anreizstrukturen durch Institutionen | 53 |
| 5.2 | Vorschläge für Gesetzgeber | 56 |
| 5.3 | Vorschläge für Unternehmen | 59 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 63 |
4.2 Unterschiedliche Rechtssysteme Einer vergleichenden Betrachtung der Rahmenordnung in Deutschland und den USA sind einige Aussagen über die unterschiedliche Rechtskultur voranzustellen. Der angloamerikanische Rechtskreis ist hervorgegangen aus dem angelsächsischen Common Law und basiert im Wesentlichen auf Case-Law. Dieses Fall-Rechtssystem soll Gerechtigkeit vornehmlich dadurch erreichen, dass durch die Regelung des Verfahrens im Einzelfall eine gerechte Entscheidung abgesichert wird. Durch Präjudizienbindung (precedents) entsteht geltendes Recht. Rechtsfortbildung ist im wesentlichen Aufgabe der Gerichte (nonlegalistic approach) 76. Gesetze sind in dieses Rechtssystem erst als wirklich eingegliedert zu betrachten, wenn Gerichte sie angewendet und ausgelegt haben. Regelmäßig beruft man sich anschließend auf Gerichtsentscheidungen, nicht unmittelbar auf das Gesetz. Bei der Methodik des case law ergeben sich Rechtsprinzipien aus der Induktion. Der kontinentaleuropäische Rechtskreis basiert auf positivem, kodifiziertem Recht und hat seinen Ursprung im römischen Recht. Nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden. Maßstab jeder gerichtlichen oder administrativen Entscheidung sind demnach die Gesetze. Die materielle Rechtsfrage wird regelmäßig auf eine Rechtsvorschrift (Gesetz etc.) zurückgeführt. Es gilt auch im Strafrecht der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes (§ 1 StGB). Die deutsche Sichtweise kann eher als Top-down-Herangehensweise beschrieben werden, weil der Gesetzgeber versucht, einen Rahmen für künftige Entscheidungen vorzugeben. Die amerikanische Vorgehensweise stellt so gesehen eher eine Bottom-upAnsicht dar, die praktische Rechtsentwicklung steht im Vordergrund, bevor der Gesetzgeber tätig wird. Diese enge Betrachtungsweise berücksichtigt nicht die durchaus auch in Deutschland vorhandene Präjudizienbindung durch „Richterrecht“. [...]
möglich minimiert71. Glaubwürdige, transparente und durchsetzbare Unternehmensethik fördert die Reputation der Unternehmen und gehört insoweit zur Unternehmensstrategie im Wettbewerb. Sie steht dadurch mit den ökonomischen Zielsetzungen des Unternehmens auch im Einklang. Compliance-Programme sollen darüber hinaus einer überdimensionierten gesetzlichen Regulierung zuvorkommen. Die deutsche Regierungskommission Corporate Governance Kodex und die Bundesministerin der Justiz meinen, der Kodex habe sich bereits bewährt, seine Akzeptanz sei erfreulich hoch72. Den Erfolg von Corporate Governance begründe vor allem das Prinzip der Selbstregulierung. Business Ethics Programs, wie sie in U.S.-amerikanischen Unternehmen etabliert sind, stoßen in Deutschland häufig auf Unverständnis. Die Maßnahmen werden als Einschränkung der moralischen Urteilskraft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und als schwerer Eingriff in deren Privatsphäre interpretiert73. Aktuelles Beispiel ist die durch Wal Mart verursachte Aufregung nicht nur in der Belegschaft, Betriebsrat und bei Gewerkschaften. Im Juni 2005 hat das Arbeitsgericht Wuppertal dem US-Handelskonzern untersagt, Teile seines Verhaltenskodex auf Mitarbeiter in Deutschland anzuwenden74. Die Verhaltensregeln greifen Medienberichten zufolge unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein und verletzen das Datenschutzrecht. Rechtliche und kulturelle Unterschiede auch westlicher Staaten dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. [...]
Unternehmensethik entwickelte sich in den U.S.A. zunächst aus Verbraucherschutzbewegungen, den consumerism der sechziger Jahre. Etwa Mitte der achtziger Jahre gründeten verschiedene Unternehmen die „Defence Industry Initiative on Business Ethics and Conduct“, Auslöser waren diverse Bestechungsskandale, die dazu führten, dass betroffene Unternehmen keine Aufträge mehr erhielten. In dieser Zeit avancierte Unternehmensethik zu einer akademischen Disziplin, so dass heute fast jede Business School ihren eigenen Lehrstuhl für Unternehmensethik hat67. Weitere Auslöser für das Interesse an Business Ethics ist die Globalisierung, aber auch die Implementierung der Unternehmensstrategie Total Quality Management (TQM) ist ein wesentlicher Aspekt. Freiwillige Vorgaben für eine verbesserte Corporate Governance existieren mit den Codes of Best Practice US-amerikanischer institutioneller Anleger (z.B. CalPERS, TIAACREF). Unternehmen in den U.S.A., die an der Börse notiert sind, müssen Verhaltenskodizes vorweisen. Der Leiter des Zentrums für Unternehmensaufsicht (Center of Corporate Compliance) an der Universität Harvard wird in der Financial Times Deutschland zitiert, dass „Privatexzesse von Managern“ in den USA weiterhin nur bei sehr ungeschicktem Verhalten strafrechtlich geahndet werden können. Die aktuelle Verurteilung von US-Managern hat in den USA eine Corporate- Governance-Debatte ausgelöst68. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832492960
Arbeit zitieren:
Diekhaus, Berta Juli 2005: Korruption und ihre Bekämpfung - Deutschland und USA im Institutionenvergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Rationalitätskonflikt, Corporate Governance, ökonomisch, Compliance, Rahmenordnung



