Konzeption und Implementation des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus umweltökonomischer Perspektive
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Kathrin Hampe
- Abgabedatum: März 2004
- Umfang: 125 Seiten
- Dateigröße: 942,6 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Leibniz Universität Hannover Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8044-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8044-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8044-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hampe, Kathrin März 2004: Konzeption und Implementation des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus umweltökonomischer Perspektive, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Wirtschaftspolitik, Umweltschutz, erneuerbare Energie
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Diplomarbeit von Kathrin Hampe
Zusammenfassung:
In den letzten Jahren äußerte sich der durch die Menschen verursachte Klimawandel immer vehementer. So nehmen die weltweiten Naturkatastrophen zu und auch in Deutschland häufen sich extreme Wettersituationen, wie Stürme oder Überschwemmungen. Die Problematik der Phänomene des Treibhauseffektes und die Umweltbelastung durch fossile Brennstoffe lassen sich nicht länger gefahrlos verharmlosen. Die eingesetzte Atomenergie trägt zwar nicht zum Treibhauseffekt bei, aber sie birgt andere Risiken in sich, deren langfristige Auswirkungen und damit verbundenen Kosten noch nicht abzuschätzen sind. In diesem Kontext sei auf die Katastrophe von Tschernobyl verwiesen. An diesen nicht von der Hand zu weisenden Tatsachen lässt sich die Notwendigkeit zu einem Umdenken in der Energieversorgung ableiten, und die Suche nach umwelt- und klimaverträglichen sowie allgemein akzeptierbaren Alternativen zur gegenwärtigen Form der Energiebereitstellung gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Der Ausstieg aus der Atomenergie und der Einstieg in eine nachhaltige und umweltverträgliche Energieversorgung, dieses sind die Ziele der Energiewende vom fossil nuklearen zum solareffizienten Zeitalter. In dieser neuen Ära wird die Einsparung von Energie durch die Industrie und die privaten Haushalte sowie die Verbesserung der Energieeffizienz angestrebt.
Ein weiterer Aspekt, der im Fokus der Betrachtungen zum Thema Energie steht, ist der des Ausbaus der Nutzung der regenerativen Energien. Die effiziente Nutzung von Solarenergie, der Wind- und Wasserkraft, des Biogases, der Biomasse und der Geothermie stehen hierbei im Vordergrund. Diese erneuerbaren Energien bieten die Möglichkeit der Umwandlung in Strom, Wärme und Treibstoffe. Im Vergleich zu den fossilen Brennstoffen oder der Kernenergie liegen die Vorteile regenerativer Energien in ihrer Umweltfreundlichkeit und der weitgehenden Vermeidung einer Entsorgungsproblematik oder gar eines möglichen Naturkatastrophenrisikos. Von eminenter Wichtigkeit ist in diesem Kontext die drastische Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen. Durch den voranschreitenden Ausbau der Nutzung der regenerativen Energien konnte der Kohlendioxid-Ausstoß allein im Jahr 2002 um 50 Millionen Tonnen gemindert werden und die volkswirtschaftlichen Einsparungen durch die Vermeidung von Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschäden können jährlich auf rund 3,5 Milliarden Euro veranschlagt werden.
Seit dem Einsatz des Erneuerbare Energien Gesetzes im Jahr 2000 ist der Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung auf ca. 9 % angestiegen und soll bis zum Jahre 2010 noch einmal verdoppelt werden. Langfristiges Ziel ist es, bis zum Jahre 2050 50 % der Energie durch die erneuerbaren Energien bereitzustellen. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass die Preise für Energie aus fossilen Energieträgern nicht in ausreichendem Maße die durch Emissionen verursachten Kosten reflektieren. Sie erfassen somit die Umweltauswirkungen des Energieeinsatzes nicht korrekt. Aufgrund dessen ist es notwendig, einen ordnungspolitischen Rahmen zu schaffen, in dem die Stromerzeugung auf Basis der neuen Energieträger wettbewerbsfähig ist. Ein Ansatz, diesem Ziel nachzukommen ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Relevanz des Themas vor aktuellem Hintergrund | 1 |
| 1.2 | Abgrenzung des Themas und Gang der Untersuchung | 2 |
| 2. | Energieträger in der Bundesrepublik Deutschland - Struktur und Potenziale | 4 |
| 2.1 | Die fossilen Energieträger | 4 |
| 2.1.1 | Erdgas | 4 |
| 2.1.2 | Erdöl | 5 |
| 2.1.3 | Kohle | 7 |
| 2.1.3.1 | Braunkohle | 7 |
| 2.1.3.2 | Steinkohle | 8 |
| 2.2 | Regenerative Energien | 10 |
| 2.2.1 | Windkraft | 10 |
| 2.2.2 | Wasserkraft | 17 |
| 2.2.3 | Sonnenenergie | 20 |
| 2.2.4 | Biomasse | 24 |
| 2.2.5 | Geothermie | 28 |
| 3. | Historie und Status Quo des Erneuerbare-Energien-Gesetzes | 32 |
| 3.1.1 | Das Stromeinspeisungsgesetz | 32 |
| 3.1.2 | Aktueller Status und Ziele des EEGs | 34 |
| 4. | Umweltökonomische Bewertung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes | 41 |
| 4.1 | Ökonomische Effizienz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes | 41 |
| 4.1.1 | Monetäre Kosten der Maßnahmen desErneuerbare-Energien-Gesetzes | 41 |
| 4.1.1.1 | Finanzierungs-(mechanismus)system | 41 |
| 4.1.1.2 | Auswirkungen auf die Energieversorger | 43 |
| 4.1.1.3 | Folgen für die energieintensive Industrie | 45 |
| 4.1.1.4 | Folgen für die nicht-energieintensive Industrie | 48 |
| 4.1.1.5 | Auswirkungen auf die Privathaushalte | 50 |
| 4.1.2 | Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf den Beschäftigungsgrad | 53 |
| 4.1.2.1 | Einfluss des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf den Beschäftigungsgrad bei Unternehmen im Bereich der regenerativen Energien | 53 |
| 4.1.2.2 | Einflüsse auf die Arbeitsmarktsituation bei Unternehmen im Bereich der fossilen Energien | 56 |
| 4.1.2.3 | Auswirkungen auf die Beschäftigung bei energieintensiven Unternehmen | 58 |
| 4.2 | Ökologische Treffsicherheit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes | 60 |
| 4.2.1 | Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf seine Zielkomponenten | 60 |
| 4.2.1.1 | Einfluss auf die Höhe des CO2- Ausstoßes | 60 |
| 4.2.1.2 | Dynamische Anreizwirkungen: Einfluss auf Innovationen und den Stand der Technik | 63 |
| 4.2.1.3 | Folgen für die Integration der regenerativen Energien in den Strommix | 65 |
| 4.2.1.4 | Folgen für die Zukunft der fossilen Energieträger | 67 |
| 4.2.2 | Ökobilanzielle Betrachtung des Eneuerbare-Energien-Gesetzes | 68 |
| 4.3 | Politische Situation des Erneuerbare-Energien-Gesetzes | 72 |
| 4.3.1 | Konformität mit dem marktwirtschaftlichen Ordnungs- und Rechtsrahmen | 72 |
| 4.3.2 | Politische Durchsetzbarkeit | 73 |
| 5. | Alternative Formen der Förderung regenerativer Energien und der Kohlendioxid-Reduktion | 76 |
| 5.1 | Quotenmodell | 76 |
| 5.2 | Ausschreibungsverfahren | 79 |
| 5.3 | Emissionssteuern | 81 |
| 5.4 | Kohlendioxid-Emissionshandel | 85 |
| 6. | Konzeption möglicher Modifizierungsansätze zum aktuellen Entwurf des EEG | 91 |
| 6.1 | Vergleich des EEG mit alternativen Modellen | 91 |
| 6.2 | Gestaltungsempfehlungen zur Modifizierung des EEG | 97 |
| 7. | Schlussbetrachtung und Ausblick- EEG Quo Vadis? | 99 |
| 8. | Literaturverzeichnis | 101 |
42 nommen und für 2003 eine Quote von 6,64 %. 151 Die Weitergabe der Kosten aus dem EEG an die Endkunden ist im Gesetz nicht geregelt. Im liberalisierten Strommarkt haben Stromlieferanten und Stromhändler grundsätzlich die freie Wahl, wie sie ihre Kosten und derartige Belastungen auf ihre verschiedenen Kundengruppen und Kunden umlegen. Bei sachlicher B egründung können die Lieferanten nach geltender Rechtslage eine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Kunden und Kundengruppen vornehmen. Dabei kann man nicht ausschließen, dass einige stromintensive Branchen bevorzugt werden, womit jedoch dem Verursacherprinzip nicht länger korrekt Rechnung getragen würde. Die folgende Abbildung veranschaulicht das Prinzip der oben detailliert erläuterten Strom- und Finanzflüsse im EEG noch einmal deutlich. [...]
4.1.1.1 Finanzierungs-(mechanismus)system Das EEG sieht einen bundesweiten Ausgleich der sich aus dem Einspeise- und Vergütungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ergebenden Kosten zwischen den Netzbetreibern und damit eine gleichmäßige Verteilung der Kosten für die eingespeisten Strommengen auf den gesamten Stromverbrauch vor. Das System zur Unterstützung der Stromerzeugung aus regenerativen Energien basiert hier ausschließlich auf privatrechtlichen Beziehungen der Akteure untereinander. 150 In den Genuss der Vergütungszahlungen könne n alle Betreiber kommen, deren Anlagen die im Gesetz erforderlichen technischen Kriterien treffen. Der eingespeiste Strom ist zunächst vom nächstliegenden Netzbetreiber aufzunehmen und zu vergüten. Hierbei wird darauf geachtet, dass aus den regional unterschiedlich hohen Stromeinspeisungen keine Wettbewerbsnachteile für einzelne Unternehmen entstehen. Dazu ist es notwendig auf der übergeordneten Ebene der Übertragungsnetzbetreiber einen bundesweiten Ausgleich der Za hlungen herbeizuführen (§11). Anschließend werden die danach verteilten Mengen und Vergütungsbeträge von den Übertragungsnetzbetreibern ebenfalls anteilig an die Energieversorgungs- [...]
40 winnung mit Brennstoffzellen geben. Eine deutliche Anhebung ist auch für Strom aus Biomasse vorgesehen. Im novellierten EEG soll die Schwelle schon bei 150 kW liegen mit einem erhöhten Vergütungssatz von 11,5 Ct/ kWh. Zusätzlich ist für Anlagen bis 5 MW Leistung ein Bonus von 2,5 Ct/ kWh für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und ein weiterer Bonus von 1 Ct/ kWh beim Einsatz innovativer Technik wie Brennstoffzellen vorgesehen. Eine jährliche Degression ist für alle Anlagen vorgesehen, wobei sie für Geothermie- und Wind-Offshore-Anlagen einige Jahre ausgesetzt wird. Die Degressionssätze sind an das Effizienzpotenzial der diversen Sparten angepasst. Damit wird ein anspruchsvo ller Anreiz zur Erhöhung der Wirkungsgrade und zur Senkung der Kosten gegeben. 145 Doch trotz der jüngsten Novellierung ist diverse Kritik verlautbar. Diese kommt größtenteils aus den betroffenen Lobbies der Erzeuger der regenerativen Energien. Der Bundesverband Windenergie kritisiert, dass die EEG-Novelle den weiteren Ausbau der Anlagen bremsen würde, besonders ist hier die 65-%-Regelung hervorzuheben. Hiernach fallen Windenergieanlagen künftig nur noch dann unter das EEG, wenn sie einem bestimmten Windstärke-Referenzwert zu 65 % erreichen. Als direkte Folge der 65-%Regelung werden bis zum Jahre 2006 ein Drittel der derzeit geplanten Windparks verhindert. 146 Auch, dass Windräder an windschwächeren Standorten in der Vergütung zurückgeschraubt sind, wird moniert, da sich die Kosteneffizienz von Offshoreanlagen bis jetzt noch nicht bewiesen hat. 147 Auch der Fachverband Biogas e. V. sieht die Biogasbranche in ihrer Zukunft gefährdet, da die Laufzeit der Vergütung von 20 auf 15 Jahre verkürzt werden soll. Die Vergütung von Neuanlagen soll in jedem Jahr um 2 statt wie bisher um ein Prozent gesenkt werden. 148 Bei Wasserkraftanlagen werden zusätzliche Gutachten bezüglich des Naturschutzes gefordert, womit sich der bürokratische Aufwand immens erhöht, was wiederum zu einer Kapitulation vieler Betreiber führt. 149 Durch die Involvierung der Unternehmen und Verbände sind diese Kritikpunkte jedoch nur unter Vorbehalt zu betrachten. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832480448
Arbeit zitieren:
Hampe, Kathrin März 2004: Konzeption und Implementation des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus umweltökonomischer Perspektive, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Wirtschaftspolitik, Umweltschutz, erneuerbare Energie



