Das Konvergenzprojekt von FASB und IASB
Ziel, Stand und Probleme
- Art: Diplomarbeit
- Autor:
- Abgabedatum: April 2004
- Umfang: 82 Seiten
- Dateigröße: 384,0 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8673-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8673-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8673-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: , April 2004: Das Konvergenzprojekt von FASB und IASB, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Business Combinations, Revenue Recognition, Reporting Comprehensive Income, Netzeffekt, Kapitalkosteneffekt
In den Warenkorb
58,00 €
Diplomarbeit von
Problemstellung:
Der neuste Akt auf der Bühne der internationalen Rechnungslegungsharmonisierung heißt Konvergenzprojekt und ist am 18. 9. 2003 von FASB und IASB mit der sogenannten Norwalk-Vereinbarung ins Leben gerufen worden. Auf der politischen Ebene ist die Zielsetzung der beteiligten Parteien dabei eigentlich unverkennbar – sie wird ja seit Jahren bereits wiederholt und intensiv diskutiert. Das IASB strebt die weltweite Anerkennung seiner Standards an, um seinem Anspruch als globalem Standardsetzer tatsächlich gerecht werden zu können; die Amerikaner nutzten diese Hürde bisher, um eine weitere Angleichung an die US-GAAP zu erzwingen und die IFRS ganz auf ihr eigenes Rechnungslegungssystem auszurichten.
Auch wenn die Entwicklung von Bilanzierungsregeln in dieser neuen Rechnungslegungswelt vor allem eine politische Frage und ein politischer Prozeß zu sein scheint, kann eine Beurteilung des Konvergenzprojektes doch nicht allein auf die politischen Bestrebungen der beteiligten Regulierungsinstanzen abstellen. Denn die politische Ökonomie der Rechnungslegung hat gezeigt, daß die betroffenen Institutionen sich nicht unbedingt von wohlfahrtsökonomischen Aspekten leiten lassen, sondern eher als persönliche Nutzenmaximierer agieren. Und da man sich augenscheinlich auf das gleiche Ziel hat einigen können, ließe sich im Ergebnis lediglich feststellen, daß eine erfolgreiche Vereinheitlichung entweder absehbar ist oder nicht, wobei ersteres als der erwünschte Zustand anzusehen wäre, der sich die Fragen des wie und warum unterzuordnen hätten. Damit hätte man aber eine Rechtfertigung des Konvergenzprojektes auf der bilanziellen Ebene (Frage des wie) und der ökonomischen Ebene (Frage des warum) einfach ausgeblendet.
In ihren offiziellen Stellungnahmen bemühen FASB und IASB daher auch die ökonomischen Vorteile, die für eine verstärkte Zusammenarbeit sprechen sollen: Vorderhand die voranschreitende Integration der Kapitalmärkte, die ein einheitliches Berichtswesen erforderlich macht. Unabhängig von der Frage, ob gesamtwirtschaftlich orientierte Kosten-Nutzen-Überlegungen bei der Konvergenzvereinbarung nun eine maßgebliche Rolle gespielten haben oder nicht, werden die damit verbundenen Vorteile – reduzierte Informationskosten auf Seiten der Bilanznutzer, niedrigere Kapitalkosten auf Seiten der Bilanzersteller, und eine gesamtwirtschaftlich verbesserte Kapitalallokation – auch in der Literatur als der maßgebliche Grund für eine vereinheitlichte Rechnungslegung angeführt.
Tatsache ist aber auch, daß sich die IFRS und US-GAAP bereits jetzt in weiten Teilen entsprechen. Insofern wäre zu fragen, ob eine weitergehende Vereinheitlichung überhaupt ökonomisch notwendig erscheint und mit nachweislichen Effizienzvorteilen verbunden ist.
Mitunter ist damit der entscheidende Vorteil einer weiteren Angleichung nicht so sehr in einer verbesserten Vergleichbarkeit per se zu sehen, sondern darin, daß eine Anerkennung der IFRS durch die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC um so wahrscheinlicher wird, je weniger die Regelungen der IFRS und US-GAAP voneinander abweichen. Der Abbau einer wesentlichen Handelsschranke erscheint damit in greifbarer Nähe. Denn die unmittelbar mit den derzeit geltenden Wettbewerbsbeschränkungen verbundenen Kosten, die Notwendigkeit, Überleitungsrechnungen aufzustellen, die Fragwürdigkeit der Veröffentlichung unterschiedlicher Zahlen und der beschränktere Investorenkreis, sind u.U. das entscheidendere Argument.
Die Aufhebung dieses Handelshemmnisses wird aber schon seit längerem gefordert und es ist fraglich, ob es dafür wirklich eines Konvergenzprojektes bedarf. Die amerikanische Seite begründet ihre ablehnende Haltung zwar mit Verweis auf die fehlende Sanktionsbewehrung und die vermeintliche Minderwertigkeit der IFRS gegenüber den US-GAAP. Für die Durchsetzung einer enforcement-Struktur bedarf es aber keines Konvergenzprojektes und wer als Maßstab für qualitative Hochwertigkeit die US-GAAP veranschlagt, vergißt, daß auch diese nicht gefeit sind vor Manipulationsmöglichkeiten, wie geschehen im Enron-Fall und ähnlichen Bilanzskandalen.
Diese Marktbarriere ist somit eher eine politische Entscheidung. In der Literatur wird daher zunehmend diskutiert, ob nicht vielmehr eine Situation, in der die Regulierer im Wettbewerb zueinander stehen und es den Unternehmen überlassen bleibt, zwischen den Bilanzsystemen zu wählen, die besseren Standards produzieren würde.
Damit ist die Umsetzung des Konvergenzprojektes auf der bilanziellen Ebene angesprochen. Die Frage ist zum einen, wie weit Vereinheitlichung überhaupt zu gehen hat. Mit Blick auf die amerikanische Interessenlage liegt die Vermutung nahe, daß nicht nur eine Kompatibilität von Bilanzregeln angestrebt wird, sondern daß das letztendliche Ziel die Quasi-Identität der Vorschriften ist.
Die zweite Frage betrifft Richtung und Referenzpunkt des Konvergenzprojektes: Wenn als Maßstab für Konvergenz lediglich das Ausmaß der politischen Dominanz des einen oder anderen Gremiums herangezogen werden kann, das es ihm erlaubt, seine Rechnungslegungsregeln dem anderen Rechtskreis aufzuzwingen, dann wird im Ergebnis zwar eine Vereinheitlichung erzielt, bei der aber fraglich ist, ob diese aus rechnungslegungstheoretischer Sicht gerechtfertigt werden kann. Ein Rechnungslegungsstandard der weltweite Anerkennung finden soll, muß aus einer betriebswirtschaftlichen Diskussion heraus entstehen und kann nicht allein von dem Standpunkt einer Interessengruppe abhängig gemacht werden, der darüber hinaus vorgeworfen gegenüber Lobbying-Druck eine weitaus höhere Affinität aufzuweisen als das IASB. Konvergenz soll deshalb nach Eigenaussage der beiden Standardsetter nicht nur irgendwie vonstatten gehen, vielmehr will man sie als Suche nach ‚high-quality accounting standards’ verstanden wissen. Inwieweit der ernsthafte Versuch unternommen wird, diesen wenig eindeutigen Referenzpunkt näher zu operationalisieren, bleibt abzuwarten.
Trotzdem verbleiben noch einige wesentliche Problembereiche. Zwar hat man sich bereits in einem wesentlichen Punkten auf eine einheitliche Lösung einigen können: Die umstrittene Abschaffung der planmäßigen goodwill-Abschreibung findet nun auch Eingang in das IFRS-Regelwerk. Allerdings gilt für diese Entscheidung, wie auch für die Mehrzahl der weiteren derzeit laufenden Einzelprojekte, daß sie bereits vor dem Norwalk Agreement initiiert wurde. Eine Lösung war mithin bereits vor Abschluß der formalen Konvergenzvereinbarung absehbar.
Zu einem erheblichen Konfliktbereich für den weiteren Konvergenzverlauf könnten sich vielmehr die Bilanzierungsfragen entwickeln, die nicht auf der Agenda stehen bzw. die vom IASB im Alleingang behandelt werden: Vorderhand der Umfang der fair value-Bilanzierung. Während der fair value als externer Bewertungsmaßstab nach US-GAAP schwerpunktmäßig auf bestimmte Bereiche der finanziellen Unternehmensspähre beschränkt ist, erlauben bzw. verlangen die IFRS bereits jetzt eine Überschreitung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für weite Teilen der bilanziellen Aktiva, aber auch der Passiva. Nimmt man die Beschlüsse des IASB zur bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten und Versicherungsgeschäften als Maßstab, dann scheint das Board die Absicht zu haben, den Umfang der fair value-Bewertung weiter auszuweiten.
Als wesentlicher Unterschied wird in der Literatur zumeist auch die auf das US-Rechtssystem zugeschnittene regelbasierte Rechnungslegungsausrichtung gegenüber der im kontinental-europäischen Raum gewünschten und nach Aussage des IASB auch verfolgten Prinzipienbasiertheit der IFRS thematisiert. Weitere Abweichungen betreffen zum Beispiel die Segmentberichterstattung oder auch die Bilanzierung von Leasingverhältnissen.
Eine Konzentration auf die erstgenannten Problembereiche bietet sich aber aus folgenden Gründen an: Zum einen ist die fair value-Bewertung, aber auch die Frage der Prinzipienbasiertheit eine konzeptionelle Entscheidung, die Auswirkungen auf die gesamte Regelungsmenge hat. Will man außerdem eine Diskussion der Probleme des Konvergenzprojektes nicht in einer reinen Darstellung der Unterschiede enden lassen und eine Prognose hinsichtlich des künftigen Konvergenzverlaufes wagen, die sich nicht nur auf politische Geltungsansprüche beruft, dann läßt sich diese nur tätigen, wenn auch auf aktuelle Beschlüsse zurückgegriffen werden kann. Denn beide Standardsetzer haben deutlich gemacht, daß Konvergenz, auch wenn sie maßgeblich in den derzeitigen Einzelprojekten vorangetrieben werden soll, zukünftig in allen Belangen eine Rolle spielt. Insofern läßt sich die Ernsthaftigkeit dieser Absicht gerade an den aktuellen Projekten testen, die derzeit nicht auf der Konvergenzagenda stehen. Geht man schließlich von der berechtigten Annahme aus, daß das FASB die maßgebliche Instanz für die zukünftige Konvergenzrichtung darstellt, dann kommt hinzu, daß sowohl das Problemfeld der Prinzipienbasiertheit als auch das der fair value-Bewertung in Zusammenhang mit den US-amerikanischen Bilanzskandalen der jüngeren Zeit, vorderhand der Enron-Insolvenz, zu einer Diskussion geführt haben, die im ersteren Falle eine Angleichung an die IFRS denkbar werden läßt, im letzteren Falle aber womöglich in die entgegengesetzte Richtung weisen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Problemstellung | 1 |
| 2. | Ziel des Konvergenzprojektes | 5 |
| 2.1 | Politischer Hintergrund | 5 |
| 2.2 | Angeführte Argumente für das Konvergenzprojekt | 8 |
| 2.3 | Erklärte Zielsetzung gemäß gemeinsam publizierter Absichtserklärung | 10 |
| 2.4 | Erklärte Zielsetzung des IASB | 12 |
| 2.5 | Erklärte Zielsetzung des FASB | 12 |
| 3. | Stand des Konvergenzprojektes | 14 |
| 3.1 | Vereinbarte Vorgehensweise und derzeitiges Arbeitsprogramm | 14 |
| 3.2 | Joint Projects | 17 |
| 3.2.1 | Das Projekt Short-Term Convergence | 17 |
| 3.2.2 | Das Projekt Business Combinations | 20 |
| 3.2.3 | Das Projekt Revenue Recognition | 24 |
| 3.3 | Common Projects | 26 |
| 3.3.1 | Die Projekte Share-based Payment und Equity-Based Compensation | 26 |
| 3.3.2 | Die Projekte Reporting Comprehensive Income und Financial Performance Reporting by Business Enterprises | 28 |
| 3.4 | Monitored Projects | 32 |
| 3.4.1 | Das Projekt Financial Instruments des IASB | 32 |
| 3.4.2 | Das Projekt Insurance Contracts des IASB | 34 |
| 4. | Kritische Würdigung | 36 |
| 4.1 | Kritische Prüfung der einzelnen Konvergenzargumente | 36 |
| 4.1.1 | Qualität der IFRS | 37 |
| 4.1.2 | Vermutete Netzeffekte | 38 |
| 4.1.3 | Vermuteter Kapitalkosteneffekt | 40 |
| 4.1.4 | Vermutete Vorteile aus Regulierungssicht | 41 |
| 4.2 | Kritische Prüfung der erklärten Zielsetzung | 44 |
| 4.2.1 | Grad und Richtung der Konvergenz | 45 |
| 4.2.2 | Der Anspruch high-quality | 46 |
| 4.3 | Kritische Prüfung der bedeutenden Abweichungen und Einschätzung der möglichen zukünftigen Entwicklung | 50 |
| 4.3.1 | Prinzipien- versus regelbasierte Rechnungslegungsausrichtung | 50 |
| 4.3.2 | Fair value-Bewertung | 53 |
| 5. | Thesenförmige Zusammenfassung | 58 |
| Literaturverzeichnis | 61 | |
| Standardverzeichnis | 74 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 76 | |
| Lebenslauf | 77 |
Dies führt zu einer wesentlichen Abweichung zwischen IFRS und US-GAAP, denn nach FAS 115 ist die bilanzielle Behandlung von Finanzinstrumenten vom Verwendungszweck abhängig und der daran anknüpfenden Klassifizierung. Diese Einordnung determiniert auch, ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu erfassen sind.219 Demnach unterliegen nur als trading klassifizierte Finanzinstrumente einer erfolgswirksamen Bewertung.220 Die Klassifikation als held-to-maturity geht mit einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten einher.221 Die Restkategorie available-for-sale, unter die die meisten Wertpapiere fallen, ist zum fair value zu bewerten, allerdings schlagen sich Änderungen der Zeitwerte nur im Eigenkapital nieder.222 IAS 39 sieht vier Kategorien vor, die sich aber implizit bereits aus den USStandards ergeben.223 Allerdings sah die nun überarbeitete Fassung von IAS 39 noch die Option vor, Zeitwertveränderungen der available-for-sale-Kategorie auch erfolgswirksam behandeln zu dürfen. Mit dem nun neu eingeführten Designationswahlrecht wird diese Option überflüssig.224 [...]
32 In einer gemeinsamen Sitzung, die FASB und IASB im Oktober 2003 abgehalten haben, konnte in keinem dieser Bereiche eine Einigung erzielt werden. Das IASB sprach sich gegen den management approach für die Erfolgsspaltung aus, da es die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit behindern würde.211 Das FASB war wiederum nicht bereit auf das OCI zu verzichten. Begründet wurde dies aber nicht mit dem Argument, daß das OCI der praktische Aufbewahrungsort für später zu lösende Bilanzierungsprobleme sei, sondern mit Verweis auf die durchgeführte Umfrage bei den Bilanznutzern, die nicht an dramatischen Änderungen bei der Darstellung des Unternehmenserfolges interessiert seien.212 Man ist deshalb übereingekommen das Projekt zunächst aufzuschieben, bis eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden kann.213 Damit stehen alle Entschlüsse wieder zur Disposition. [...]
Dabei zeigen empirische Studien, daß die letzte Variante in der Praxis die bei weitem beliebteste Methode ist.199 Gerade gegen diese Darstellungsform werden aber Bedenken vorgebracht. Denn sie vermischt Nettovermögensänderungen, die nicht auf Kapitaltransaktionen mit Eigentümern beruhen, mit ebensolchen.200 So untersuchten Maines/McDaniel und Hirst/Hopkins, welchen Einfluß die verschieden möglichen Darstellungsformen des Gesamtergebnisses auf die Gewichtung der Information durch Investoren haben. Beide Studien konnten nachweisen, daß Anleger Informationen über unrealisierte Gewinne stärker gewichten, wenn sie direkt in einer umfassenden Erfolgsrechnung und nicht nur im Eigenkapitalnachweis zu finden sind.201 Auch das Fehlen eines verbindlichen, detaillierten Mindestgliederungsschemas202 für die Ermittlung des Periodenerfolgs war Gegenstand der Kritik.203 [...]
In den Warenkorb
58,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832486730
Arbeit zitieren:
, April 2004: Das Konvergenzprojekt von FASB und IASB, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Business Combinations, Revenue Recognition, Reporting Comprehensive Income, Netzeffekt, Kapitalkosteneffekt



