Konsequenzen der Entgeltumwandlung für das Einkommen im Alter
- Art: Projektarbeit
- Autor: Detlef Armin Kube
- Abgabedatum: August 2002
- Umfang: 54 Seiten
- Dateigröße: 683,3 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität Bremen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7439-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7439-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7439-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kube, Detlef Armin August 2002: Konsequenzen der Entgeltumwandlung für das Einkommen im Alter, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rentenreform 2001, Durchführungsweg, Altersvermögensgesetz, Riester-Förderung, betriebliche Altersversorgung
In den Warenkorb
68,00 €
Projektarbeit von Detlef Armin Kube
Problemstellung:
Das Altersvermögensgesetz (AVmG) als Bestandteil der Rentenreform 2001 gilt zum größten Teil seit dem 1. Januar 2002. Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung traten rückwirkend zum 1. Januar 2001, das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) trat erst am 1. August 2001 in Kraft. Im Zuge der rechtlichen Neugestaltungen wurde im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung seit dem 1.Januar 2002 aufgenommen. Parallel dazu wurde die Riester-Förderung eingeführt. Die Bundesregierung erwartet von der daraus resultierenden massiven, staatlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge einen „kräftigen Anstoß“ zum Sparen für das Alter. Allerdings sind quantitative Voraussagen schwierig, da keine gesetzliche Verpflichtung zum Sparen besteht und der Bürger selbst entscheiden kann und soll, ob und in welchem Umfang er in Zukunft zusätzlich vorsorgt.
Unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen und des Anspruchs auf Entgeltumwandlung sowie der Einführung eines weiteren Durchführungsweges für die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung werden in dieser Arbeit die Auswirkungen auf das Einkommen im Alter erörtert.
Die Ausgangssituation sowie Gründe und Zielsetzungen der Rentenreform 2001 werden zunächst kurz dargestellt. Kapitel 3 fasst die Grundlagen der Entgeltumwandlung und deren Ausgestaltung zusammen. Die Durchführungswege als Verwendungsmöglichkeiten für umgewandeltes Entgelt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden in Kapitel 4 in ihren Grundzügen dargelegt. Die drei möglichen Förderwege schließen sich im darauffolgenden Kapitel an bilden die inhaltliche Überleitung zu der steuerrechtlichen Behandlung der Beiträge und Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sowie zur Rentenversicherung und daran anschließende gesamtwirtschaftliche Aspekte diskutiert Kapitel 6. Die inhaltliche, bewertende Zusammenfassung und ein kurzer Ausblick bilden den Abschluss.
Diese Arbeit versucht, durch die Darstellung der genannten Aspekte sowie deren Diskussion und wertender Einordnung in den gesamtwirtschaftlichen Rahmen einen möglichst umfassenden Einblick in die sehr komplizierten und umfangreichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu geben. Dabei spielen sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftliche Kriterien ein Rolle. Allerdings werden betriebswirtschaftliche Aspekte, wie z.B. die Behandlung etwaiger Rückstellungen in der Unternehmensbilanz oder die detaillierte Abwicklung der Versorgungszusagen, nicht behandelt. Ebenso wenig sind personalwirtschaftliche Aspekte von primärem Interesse. Lediglich Mobilitätsgesichtspunkte rücken in der Zusammenfassung kurz ins Blickfeld.
Einen Schwerpunkt bildet der Einkommenstransfer von der Erwerbsphase in die Rentenphase. Dabei werden die individuellen Zielsetzungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers – die jeweiligen Chancen und Risiken – gegenübergestellt.
Einflussfaktoren auf das Einkommen im Alter, wie die Haushaltskonstellation, die Höhe der eingezahlten Beiträge, die Rentenlaufzeit, der realisierbare Zins für das angesparte Kapital, zusätzliche Einkommen im Alter, die Unsicherheit bei der Abschätzung der zukünftigen Einkommensentwicklung des Beitragszahlers oder vorübergehende Arbeitslosigkeit werden zwar berücksichtigt, sind aber nicht in ihren unzähligen Variationen Gegenstand dieser Arbeit. Vielmehr werden nur grundsätzliche Tendenzen durch Beispiele verdeutlicht und Anregungen zur individuellen Beurteilung und Abwägung gegeben. Auf eine gesonderte Betrachtung der Behandlung eines möglichen freiwilligen Arbeitgeberanteils und dessen Auswirkung auf das Einkommen im Alter verzichtet die vorliegende Arbeit bewusst.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | II | |
| 1. | Zielsetzung und Vorgehensweise | 1 |
| 2. | Das Alterssicherungssystem in Deutschland | 3 |
| 2.1 | Grundlagen | 3 |
| 2.2 | Die drei Säulen des Alterssicherungssystems | 4 |
| 2.3 | Die Rentenreform 2001 | 5 |
| 2.3.1 | Gründe und Zielsetzung | 5 |
| 2.3.2 | Eichel- vs. Riester-Förderung | 7 |
| 3. | Die Entgeltumwandlung | 8 |
| 3.1 | Gesetzliche Grundlagen und Begriffsbestimmung | 8 |
| 3.2 | Tarifvertragliche Regelungen | 10 |
| 4. | Die Durchführungswege | 11 |
| 4.1 | Die Direktzusage | 11 |
| 4.2 | Die Unterstützungskasse | 12 |
| 4.3 | Die Direktversicherung | 13 |
| 4.4 | Die Pensionskasse | 13 |
| 4.5 | Der Pensionsfonds | 14 |
| 4.6 | Zusammenfassung | 15 |
| 5. | Die Förderwege im Rahmen der Entgeltumwandlung | 15 |
| 5.1 | Die Riester-Förderung | 15 |
| 5.2 | Die Steuerfreistellung | 18 |
| 5.3 | Die Pauschalversteuerung | 18 |
| 5.4 | Zusammenfassung | 19 |
| 5.4.1 | Günstigkeitsvergleich | 20 |
| 5.4.2 | Kombination mehrerer Fördermöglichkeiten | 21 |
| 6. | Die Beitragsbehandlung und -entwicklung | 21 |
| 6.1 | Steuerrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen | 22 |
| 6.2 | Beiträge zur Sozialversicherung | 25 |
| 6.3 | Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung | 27 |
| 6.4 | Gesamtwirtschaftliche Aspekte | 28 |
| 7. | Zusammenfassung und Ausblick | 30 |
| Literaturverzeichnis | 36 | |
| Anhang | 42 |
Abbildung 1: Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Es wird deutlich, dass sowohl für die Direktzusage als auch die Unterstützungskasse keine Anreize in Form von Fördermaßnahmen durch die Rentenreform geschaffen wurden.111 Vielmehr belasten die verkürzten Unverfallbarkeitsfristen die Unternehmen zusätzlich und werden zu einem Bedeutungsverlust in der Praxis führen.112 Zudem fällt auf, dass die Pensionskasse der einzige Durchführungsweg ist, der die gesamte steuerliche Förderung ermöglicht. Konkrete Fallbeispiele mit unterschiedlichen Haushaltskonstellationen zu den einzelnen Förderwegen werden in dieser Arbeit nicht gegeben, da sie fast immer Einzelfälle darstellen und in der Literatur ausreichend zur Erläuterung herangezogen werden. Im Folgenden wird beim Vergleich der Förderwege lediglich auf die grundsätzlichen Fragestellungen und Charakteristika der einzelnen Möglichkeiten eingegangen, und es werden Kombinationsmöglichkeiten bei der parallelen Inanspruchnahme verschiedener Förderungen dargestellt. [...]
Im Rahmen der Direktversicherung kann die Pauschalversteuerung i.S.v. § 40b EStG genutzt werden. Das bedeutet, dass die Beiträge bis zur förderfähigen Höchstgrenze von 1.753€ nicht mit dem individuellen Steuersatz, der im Normalfall weitaus höher ist als der Pauschalsteuersatz, sondern pauschal mit 20% versteuert werden. Hinzu kommen aber noch der Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer. Die Förderhöhe ist also besonders bei geringer individueller Steuerlast sehr niedrig. Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sind allerdings bis 2008 noch zusätzlich sozialabgabenfrei.108 Bei Pensionskassen besteht erst dann die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung109, wenn die Fördermöglichkeiten durch die steuerfreie Entgeltumwandlung bereits voll ausgeschöpft wurden. Dies bedeutet, dass erst ab Beitragszahlung über 2.448€ die Pauschalsteuer genutzt werden darf.110 [...]
17 von Amtswegen legt die Gewährung von Zulagen oder Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen fest. Die Förderbeiträge können pro Person nur einmal genutzt werden, d.h. entweder für die private oder betriebliche Vorsorge. Anhang 3 sind sowohl die Beträge für die betragsmäßig ansteigende Förderung – die sog. „Riester-Treppe“ – als auch die Sockelbeträge in Abhängigkeit von den Zahl der Kinderzulagen zu entnehmen. Eine vorzeitige Kündigung – sowohl in der Beitrags- als auch in der Leistungshase – der „Riester-geförderten“ Verträge hat zur Folge, dass alle Fördergelder zurückzuzahlen sind sowie die Kapitalerträge nachträglich versteuert werden. Eine Umschichtung in andere Vorsorge-Verträge dagegen ist zu jeder Zeit ohne die o.g. Folgen durchführbar. Vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten hinsichtlich des Ansparens kann ohne negative Folgen so entgegnet werden, dass die Verträge beitragsfrei gestellt und später wieder aufgenommen werden.103 Die folgende Tabelle zeigt die Förderquote ab 2008 für ein Ehepaar mit zwei Kindern bei der Ausnutzung der maximal möglichen Riesterförderung in Abhängigkeit vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen eines Ehegattenbezogen auf das Vorjahr. Es zeigt sich deutlich, dass das mit der Rentenreform 2001 angestrebte Ziel, insbesondere geringverdienende Familien mit Kindern fördern zu wollen, sich klar in den Förderquoten wiederspiegelt. Für Besserverdiener sind die Steuervorteile von größerer Bedeutung. Sie können den gesamten Vorsorgeaufwand, d.h. den Eigenanteil und die Zulagen, bis zur gesetzlich geregelten und damit gehaltsunabhängigen Höchstgrenze, als Sonderausgaben abziehen.104 Allerdings fällt dann wegen der nicht gezahlten Sozialbeiträge auch die spätere gesetzliche Rente niedriger aus.105 Dies gilt auch für Alleinstehende und Paare ohne Kinder - vor allem, wenn sie mehr als die empfohlenen Prozente vom Einkommen für die betriebliche Altersversorgung zurücklegen. [...]
In den Warenkorb
68,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832474393
Arbeit zitieren:
Kube, Detlef Armin August 2002: Konsequenzen der Entgeltumwandlung für das Einkommen im Alter, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Rentenreform 2001, Durchführungsweg, Altersvermögensgesetz, Riester-Förderung, betriebliche Altersversorgung



