Konsens und Konflikt in der Tarifautonomie
Zur Erosion des Flächentarifvertrages
- Art: Seminararbeit
- Autor: Birgit Schwedler
- Abgabedatum: Februar 1999
- Umfang: 49 Seiten
- Dateigröße: 283,6 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-1824-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-1824-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-1824-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schwedler, Birgit Februar 1999: Konsens und Konflikt in der Tarifautonomie, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Tarifpolitik, Öffnungsklauseln, Industrielle Beziehungen, Tarifautonomie, Gewerkschaften
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Seminararbeit von Birgit Schwedler
Einleitung:
Die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie galt jahrelang als tragender Bestandteil der freiheitlich-sozialen Grundordnung Deutschlands. Seit Mitte der achtziger Jahre ist dieser vormals stabile Grundkonsens über Sinn und Grenzen der Tarifautonomie einer kritischen Diskussion über die künftige Entwicklung der Tarifpolitik gewichen. Das bundesdeutsche Kollektivvertragssytem befindet sich seitdem in einem anhaltenden Wandlungsprozeß.
Vor dem Hintergrund des technologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Wandels sieht sich die Tarifpolitik einem zunehmenden Flexibilisierungs- und Differenzierungsbedarf gegenübergestellt. Verbände, Parteien, Wissenschaftler und politische Akteure unterbreiten Vorschläge zur Reform des Tarifsystems, die Vorstellungen über Zielsetzungen und Inhalte einer zukünftigen Tarifpolitik gehen dabei weiter denn je auseinander.
Die Unzufriedenheit mit dem Tarifsystem kommt in einer zunehmenden Tendenz von tarifwidrigem Verhalten, wie z.B. Tarif- und Verbandsflucht und offener Mißbrauch geltender Tarifnormen, zum Ausdruck, die mit dem Schlagwort "Erosion" umschrieben wird.
Im Rahmen dieser Arbeit wird der Konflikt um die Tarifautonomie näher beleuchtet. Welche Bedeutung und gesellschaftliche Funktion kam der Tarifautonomie bisher zu und woran liegt es, daß sie immer mehr in Frage gestellt wird? Wie sehen die Reformvorschläge aus und welche Auswirkungen haben sie auf das Tarifsystem? Diesen Fragen wird im folgenden nachgegangen.
Gang der Untersuchung:
Zu Anfang soll ein Überblick über die theoretischen Grundlagen des deutschen Tarifsystems in das Thema der Arbeit einführen. Die Entstehungsgeschichte der Tarifautonomie, ihre Bedeutung und Funktionen werden hier skizziert und die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet.
Der dritte Abschnitt behandeltdie Erosion des Flächentarifvertrages. Der Veränderungsprozeß im deutschen Tarifvertragssystem wird anhand seiner Hauptstationen nachgezeichnet und die Hintergründe für diese Entwicklung aufgezeigt.
Im vierten Abschnitt werden verschiedene Vorschläge zur Reform des Tarifsystems unter der Fragestellung diskutiert, welche möglichen Auswirkungen mit ihrer Umsetzung verbunden sind und inwieweit sie in Konflikt zur Garantie der Tarifautonomie geraten. Im Anschluß werden Ansatzpunkte für die Erhaltung und Stärkung der Tarifautonomie aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Theoretische Grundlagen | 2 |
| 2.1 | Verfassungsrechtliche Grundlage der Tarifautonomie | 2 |
| 2.2 | Entstehungsgeschichte der Tarifautonomie | 2 |
| 2.3 | Bedeutung der Tarifautonomie | 4 |
| 2.4 | Merkmale der Tarifautonomie | 5 |
| 2.5 | Funktionen der Tarifautonomie | 6 |
| 2.6 | Rechtliche Rahmenbedingungen | 7 |
| 2.7 | Grenzen der Tarifautonomie | 9 |
| 2.8 | Effektivität und Stabilität der Tarifautonomie | 10 |
| 3. | Die Erosion des Flächentarifvertrages | 10 |
| 3.1 | Grunddaten zum Flächentarifvertrag | 11 |
| 3.2 | Der Erosionsprozeß | 12 |
| 3.2.1 | Politische und ökonomische Rahmenbedingungen im Umbruch | 12 |
| 3.2.2 | Auswirkungen auf das Tarifsystem | 18 |
| 3.3 | Hintergründe der Erosion | 20 |
| 3.4 | Wachsende Kritik am Tarifsystem | 23 |
| 4. | Zur Reform des Flächentarifvertrages | 23 |
| 4.1 | Der Erwartungskonflikt um die zukünftige Tarifpolitik | 24 |
| 4.2 | Reformvorschläge und ihre Auswirkungen auf das Tarifsystem | 25 |
| 4.2.1 | Dezentralisierung der Tarifpolitik | 25 |
| 4.2.2 | Öffnungsklauseln | 27 |
| 4.2.3 | Neudefinition des Günstigkeitsprinzips | 31 |
| 4.2.4 | Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung | 32 |
| 5. | Schlußbemerkung | 33 |
| 6. | Literaturverzeichnis | 36 |
21 Förderung allerdings auf schwer vermittelbare Arbeitslose. Dagegen wurde seitens der Gewerkschaft mit verfassungrechtlicher Beschwerde vorgegangen58. 1994 folgte der Versuch, im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung Karenztage bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder einzuführen. Aufgrund des deutlichen Widerstandes in der Bevölkerung wie auch in der Öffentlichkeit, entschied sich die Bundesregierung jedoch letztlich für „Feiertagslösungen“59. Auch die politisch beratenden Gremien der Wirtschaftsforschung, wie z.B. der Sachverständigenrat und der wissenschaftliche Beirat, gelegentlich unterstützt durch Gutachten anderer Gremien, wie z.B. der Monopolkommission, haben sich für mehr tarifpolitische Flexibilität eingesetzt. Diese Gremien rücken seit einiger Zeit das Bestreben in den Vordergrund, den Betriebsparteien mehr Möglichkeiten zur Abweichung vom Tarifvertrag zu geben. 3.2.2. Auswirkungen auf das Tarifsystem Die Tarifautonomie ist in eine Krise geraten, deren schwerwiegendste Erscheinungsform in der Erosion des Flächentarifvertrages zum Ausdruck kommt. Mit der Metapher der „Erosion“ ist in der gegenwärtigen Diskussion die „Aushöhlung und damit der Niedergang des historischen Typs der Tarifpolitik“ gemeint60. Dieser Prozeß der Erosion zeigt sich in verschiedenen Formen: Verbandsflucht Als Folge der Verbandsabschlüsse der vergangenen Jahre haben die Austritte aus Arbeitgeberverbänden zugenommen. Insbesondere in Ostdeutschland werden auch immer weniger neugegründete Betriebe Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Unternehmen, die im Westen tarifgebunden sind, bleiben im Osten bewußt außerhalb des Verbandes, um der Tarifbindung zu entgehen. Tarifflucht Tarifflucht liegt dort vor, wo Arbeitgeber mit ihrem gesamten Unternehmen oder einzelnen Unternehmenssparten die Branche und den Arbeitgeberverband wechseln, um in den Genuß günstigerer tariflicher Regelungen zu kommen. So trennte sich beispielsweise das Computerunternehmen IBM 1992 von dem Arbeitgeberverband Metall, da nach Auffassung der Geschäftsleitung die flächendeckenden Metalltarifverträge nicht den spezifischen Anforderungen eines High- [...]
20 Der Beitrag der Politik Die Erosion des Tarifsystems wurde zugleich von der Politik vorangetrieben. Das begann 1986 mit der Einschränkung des Streikparagraphen 116 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), wodurch die gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeit erheblich beschränkt worden ist. Wer wegen eines Streiks oder einer Aussperrung in anderen Tarifgebieten derselben Branche nicht mehr weiterbeschäftigt werden kann, erhält seit 1986 keine staatliche Unterstützungsleistung mehr. „Angesichts der immer enger werdenden Verflechtung zwischen den Unternehmen besteht so die Gefahr, daß nach ein bis zwei Wochen Streik in Baden-Württemberg in anderen Teilen der Bundesrepublik 300.000 oder 500.000 Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Lohn oder Kurzarbeitergeld dastehen“53. Das Kurzarbeitergeld entfällt auch dann, wenn im anderen Tarifgebiet nicht weitergearbeitet werden kann, weil die Arbeitgeber durch Aussperrung bestimmte Betriebe stillgelegt haben. Diese Rechtslage erschwerte die Führung von Flächenarbeitskämpfen und zwang die Gewerkschaften dazu, das Instrumentarium von Warnstreiks weiterzuentwickeln und zu verfeinern54. Anfang 1993 folgte die Androhung gesetzlicher Öffnungsklauseln anläßlich des Metallkonfliktes Ost durch Bundesarbeitsminister Blüm55. Demnach sollte das geltende Recht so modifiziert werden, daß in wirtschaftlichen Notlagen einzelner Unternehmen durch Betriebsvereinbarungen zu Lasten der Arbeitnehmer vom Tarifvertrag abgewichen werden kann. Zu der Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes durch die Bundesregierung ist es allerdings nicht mehr gekommen. Die Unabdingbarkeit von Tarifverträgen gehört zum Kernbereich der Tarifautonomie, in den auch der Gesetzgeber nicht eingreifen darf56. Eine kontroverse Diskussion rief im gleichen Jahr die Neuregelung des § 249 h AFG hervor. Dieser sieht für die neuen Bundesländer die Möglichkeit pauschalisierter Lohnkostenzuschüsse für Arbeiten in den Bereichen Umwelt, soziale Dienste und Jugendhilfe vor. Problematisch sind die daran gebundenen Entlohnungsvorschriften: Danach wird der Zuschuß nur gewährt, wenn das Arbeitsentgelt „angemessen niedriger“ als der Tariflohn ist57. Möglich ist auch eine volle Förderung, jedoch nur, soweit höchstens 80% der tariflichen Wochenarbeitszeit gearbeitet wird. § 242 s Arbeitsförderungsgesetz hat dieses Modell in die alten Bundesländer übertragen, beschränkt die [...]
19 Arbeitszeit ohne Lohnausgleich zu vereinbaren, sofern dadurch Arbeitsplätze gesichert werden49. Die Regelungen zur Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit begannen bereits im Frühjahr 1993. So wurden im Steinkohlebergbau Ruhr, befristet für 18 Monate, zusätzliche sechs Freischichten anstelle von Einkommenserhöhungen vereinbart. Damit wurden rund 2500 Arbeitsplätze gesichert. Besondere Aufmerksamkeit fand in der Öffentlichkeit der mit der Volkswagen AG abgeschlossene Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Der im November 1993 abgeschlossene Tarifvertrag sah die Einführung der Vier-Tage-Woche mit 28,8 Stunden zur Vermeidung des Abbaus von rund 30.000 Arbeitsplätzen vor50. In der Metallindustrie wurde im März 1994 die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 Stunden und in anderen Branchen (Papierindustrie, Druckgewerbe, Banken und Versicherungen) befristete Unterschreitungen der tariflichen Wochenarbeitszeit, jeweils ohne Lohnausgleich, vereinbart. Standort- und Globalisierungsdebatte Folgenreich für die tarifpolitische Entwicklung war in diesen Jahren auch die verschärfte Standort- und Globalisierungsdebatte. Vor dem Hintergrund der chronischen und steigenden Massenarbeitslosigkeit als Folge der wirtschaftlichen Rezession wurde von Seiten der Arbeitgeber die schwindende internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zum beherrschenden Thema gemacht. Die Debatte wurde von den Arbeitgebern fast ausschließlich mit Arbeitskosten-Argumenten geführt. Sie begründeten die Krise der deutschen Wirtschaft vor allem mit dem Hinweis auf die seit Anfang der 90er Jahre stark gestiegenen Lohnstückkosten. Aus der Perspektive insbesondere neoliberaler Ökonomen wurde der Tarifautonomie Behinderung der Marktentwicklung vorgeworfen, durch ihre Beseitigung oder Abschwächung ihrer Wirkungen, könnte ein großer Teil der Arbeitslosen wieder Beschäftigung finden51. Diese Kampagne bestimmte maßgeblich die Tarifrunde 1994. Die Gewerkschaften sahen sich gezwungen, den niedrigsten Abschlüssen seit Jahren zuzustimmen. „Verstöße gegen tarifliche Vorschriften, die es zweifellos auch zu früheren Zeiten gegeben hat, gerieten immer stärker zu „läßlichen Sünden“, teilweise gingen die Unternehmen damit auch gezielt an die Öffentlichkeit, um entsprechend Stimmung gegen gewerkschaftliche Positionen zu machen“52. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832418243
Arbeit zitieren:
Schwedler, Birgit Februar 1999: Konsens und Konflikt in der Tarifautonomie, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Tarifpolitik, Öffnungsklauseln, Industrielle Beziehungen, Tarifautonomie, Gewerkschaften



