Kinofilme und ihre Altersfreigaben
Eine medienpädagogische Auseinandersetzung mit den Maßstäben und Kriterien der FSK
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Timo Uhlenbrock
- Abgabedatum: März 2006
- Umfang: 131 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Philipps-Universität Marburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9509-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9509-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9509-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Uhlenbrock, Timo März 2006: Kinofilme und ihre Altersfreigaben, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Medienschutz, Jugendschutz, Medienwirkungsforschung, Entwicklungspsychologie, Harry Potter
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Diplomarbeit von Timo Uhlenbrock
Einleitung:
Kinder, Jugendliche und Erwachsene gehen gerne ins Kino und schauen sich gemeinsam Filme an, auch wenn die Besucherzahlen in den letzten 2 Jahren wieder gesunken sind. „Besuchten 2002 noch 163,9 Mio. die deutschen Kinos, so waren es 2003 nur mehr 149,0 Mio...“ Jedoch sei die Faszination „Kino“ laut Helmut Fiebig, Chefredakteur von „CINEMA“, erhalten geblieben, denn „Kino ist und bleibt das innovative Leitmedium zwischen Tradition und Moderne. Kino ist ein bodenständiges und bewahrendes Medium, das sich bislang in jeder noch so krisenhaften Situation behauptet hat – und dies auch in Zukunft tun wird.“ Und man muss dem amerikanischen Zukunftsforscher John Naisbitt Recht geben, wenn er sagt, dass man nicht nur ins Kino geht, um sich einen Film anzuschauen, sondern dass man sich vielmehr Filme im Kino anschaut, „um mit zweihundert Menschen zu lachen und zu weinen.“ Und gerade dieser „Event-Charakter“ ist es, weswegen Kinder und Jugendliche vorwiegend ins Kino gehen.
Wenn Herr Naisbitt und Herr Fiebig Recht behalten sollen, so muss man sich auch in Zukunft um die Wirkung von Filmen, gerade in Bezug auf Gewaltdarstellungen, Gedanken machen. Denn „unter allen Medienumgebungen – wie man die zahlreichen Freizeitorte nennen kann, in denen Medien genutzt werden – nimmt das Kino [gerade] für Jugendliche eine herausragende Stellung ein.“ Für Kinder im Alter zwischen 6-12 Jahren spielt das Kino zwar noch eher eine untergeordnete Rolle, aber nichts desto trotz stellt es ein großes Unterhaltungsmedium dar. Und eine Elternumfrage (355 Elternfragebögen) aus dem Projekt der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), „Medienkompetenz und Jugendschutz II – Wie wirken Kinofilme auf Kinder“, hat gezeigt, dass 87 Prozent der Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren zum Zeitpunkt der Untersuchung schon mindestens einmal im Kino waren. In dieser Gruppe erfolgte dann der erste Kinobesuch zwischen drei und zehn Jahren. Und unter den Kindergartenkindern verfügten immerhin schon zwei Drittel über erste Kinoerfahrungen. Die Schülerbefragung bestätigte die Aussagen der Eltern. Demnach war die Hälfte der Kinder zum ersten Mal vor dem sechsten Lebensjahr im Kino. Diese Zahlen zeigen, dass auch jüngere Kinder zunehmend das Kino, zumeist zusammen mit ihren Eltern, für sich entdecken.
Dabei sind die Altersstufen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) noch nie grundlegend geändert worden und viele fordern eine Differenzierung. Als ergänzende oder ersetzende Stufen sind dabei vor allem die Freigaben „ab 8, 9 oder 10“ und „ab 14 Jahren“ im Gespräch. Ist dieses jedoch auch aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll? Und was darf gezeigt werden? Ab welchem Alter darf was und wie viel davon gezeigt werden?
Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Diplomarbeit.
Denn „Kinofilme versprechen Ablenkung, Spannung und Unterhaltung, sie befriedigen die Neugier nach Unbekanntem und gut erzählten Geschichten.” Nur sollte die Befriedigung dieser „Spannung und Unterhaltung“ aus der Sicht des Jugendschutzes nicht begrenzt sein? Und wie viel Neugier darf befriedigt werden?
Nicht zu missachten ist auch der boomende DVD/Video-Markt in Deutschland, denn laut einer Studie von Lange schauen etwa 80% der 15- bis 19- jährigen Jungen und Mädchen regelmäßig Video und mit der Einführung der DVD (Digital Versatile Disc) 1997 hat sich „nach Angaben der GfK Panel Services Deutschland [...] der Gesamtmarktumsatz seit 1999 - dem Jahr, in dem in Deutschland mit der DVD erstmalig signifikante Erträge erwirtschaftet wurden - mehr als verdoppelt (+103%)“.
Unter diesen Voraussetzungen gilt es in der Diplomarbeit zu prüfen, welche neuen medienpädagogischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnisse das Thema: „Wie wirkt mediale Gewalt in Filmen auf Kinder und Jugendliche“ mit sich bringt und wie die Entwicklungsstufen hinsichtlich der Verarbeitung von Gewaltdarstellungen in Filmen aussehen. Daraus resultierend soll untersucht werden, ob demnach nicht neue differenzierte Altersfreigaben für Filme in Betracht gezogen werden müssen.
In dieser Auseinandersetzung wird die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine zentrale Stellung in der Arbeit einnehmen, da durch sie die Freigaben der einzelnen Filme gesetzlich festgelegt werden.
Durch die Darstellung der geschichtlichen wie auch der Werte- Entwicklung der FSK soll zunächst die gegenwärtige Prüfpraxis der FSK und ihre Richtlinien aufgezeigt werden.
In einem zweiten Schritt werden neue und alte Theorien und Konzeptionen der Medienwirkungsforschung bezugnehmend auf Gewaltdarstellungen in Filmen beschrieben und dessen Aus- bzw. Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und die Angemessenheit der Altersfreigaben näher beleuchtet. Anschließend werden entwicklungspsychologische Erklärungsansätze herangezogen, um die bisherigen Ergebnisse um den Aspekt der kindlichen bzw. jugendlichen Entwicklungsstufen bezüglich der geistigen (Piaget), moralischen (Kohlberg) und Identitäts- (Erikson) Entwicklung zu erweitern.
In einem dritten Schritt werden Meinungen von Experten aus der Prüfpraxis hinsichtlich der gegebenen Freigabestufen eingefangen und miteinander verglichen.
Für ein abschließendes Resumee werden die Expertenmeinungen und Befunde aus der Medienwirkungsforschung und Entwicklungspsychologie zusammengefasst und es soll versucht werden, die leitende Frage beantwortet zu bekommen, ob und inwiefern eine Novellierung der Altersfreigaben der FSK Sinn macht.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 3 |
| 2. | Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und das neue Jugendmedienschutzgesetz | 7 |
| 2.1 | Das Jugendschutzgesetz und die Medien | 7 |
| 2.2 | Die FSK und ihre Prüfkriterien | 11 |
| 2.2.1 | Geschichte der FSK | 12 |
| 2.2.2 | Aufgaben, Grundsätze und rechtliche Grundlagen | 16 |
| 2.2.3 | Die FSK- Freigaben | 19 |
| 2.2.4 | Die Prüfgremien | 22 |
| 2.2.5 | Die Spruchpraxis der FSK bei Gewaltdarstellungen in Filmen | 24 |
| 2.3 | Die Kriterien und Maßstäbe der FSK in der Diskussion | 30 |
| 2.3.1 | Wirkungsdiskussion am Beispiel der Harry Potter- Filme | 30 |
| 2.3.2 | Die FSK in der Öffentlichkeit - Ein verändertes Wertebewusstsein | 35 |
| 2.4 | Zusammenfassung | 40 |
| 3. | Befunde aus der Medienwirkungsforschung und der Entwicklungspsychologie | 42 |
| 3.1 | Theorien und Konzeptionen der Medienwirkungsforschung in Bezug auf Gewaltdarstellungen in Filmen | 42 |
| 3.1.1 | Der Gewaltbegriff in der Medienwirkungsforschung | 44 |
| 3.1.2 | Die wichtigsten Theorien und Thesen aus der Gewaltwirkungsforschung | 47 |
| 3.1.3 | Wahrnehmung und Verständnis von Gewaltdarstellungen | 51 |
| 3.1.4 | Ergebnisse der Medienwirkungsforschung; Folgen für die Altersfreigaben? | 56 |
| 3.2 | Entwicklungspsychologische Erkenntnisse und Ansätze | 58 |
| 3.2.1 | Die Bedeutung der Medien für Kinder und Jugendliche aus der Sicht der Entwicklungspsychologie. | 58 |
| 3.2.2 | Die geistige Entwicklung nach Jean Piaget | 62 |
| 3.2.3 | Identitätsbildung bei Jugendlichen aus der Sicht von Erikson | 71 |
| 3.2.4 | Die moralische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus der Sicht von Kohlberg | 77 |
| 3.2.5 | Ergebnisse der Entwicklungspsychologie. Was folgt daraus für die Altersfreigaben? | 82 |
| 3.3 | Zusammenfassung | 84 |
| 4. | Die Altersfreigaben der FSK auf dem Prüfstand. Meinungen und Analysen aus der Prüfpraxis. | 86 |
| 4.1 | Zur qualitativen Methode der „Experteninterviews“. | 87 |
| 4.2 | Die „Experten“. Eine pluralistische Zusammensetzung. | 91 |
| 4.3 | Maßstäbe, Kriterien und Bestand der Altersfreigaben aus Sicht der „Experten“. | 95 |
| 4.3.1 | Die „PG-Regelung“ und die schwierige Altersstufe der 6- bis 12-jährigen. | 95 |
| 4.3.2 | Vom Kind zum Teenager. Die Altersstufe der 12- bis 16- jährigen. | 98 |
| 4.3.3 | Die Altersstufen „ohne Altersbegrenzung“ und „keine Jugendfreigabe“ | 101 |
| 4.4 | Zusammenfassung | 104 |
| 5. | Resümee | 106 |
| 6. | Literaturverzeichnis | 109 |
| 7. | Abbildungsverzeichnis | 126 |
| 8. | Danksagung | 127 |
2. Die FSK und das neue Jugendmedienschutzgesetz Auch kann seitens der Kritiker der Vorwurf einer „Zensurbehörde“ nicht ganz von der Hand gewiesen werden, wie Johanne Noltenius bereits 1958 in ihrem Buch „Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und das Zensurverbot des Grundgesetzes“ anmerkte: „Es kann nicht geleugnet werden, daß ein Teil der durch den Film vermittelten Inhalte höchst bedenkliche und für das öffentliche Leben unerwünschte Konsequenzen zeitigen können (Hervorhebung des Verf.). Solche Bedenken sind jedoch nicht geeignet, die Zulässigkeit der Zensur im Rahmen rechtsstaatlichdemokratischer Verfassungen rechtlich zu begründen. Überdies stellt die Zensur nicht einmal ein unbedingt taugliches Mittel dar, um den aus [...]
Landesjugendbehörden bei der FSK, Folker Hönge. Stattdessen stehe immer häufiger die Gewalt im Blickpunkt, etwa bei ‚Kill Bill’, ‚Hannibal’ oder ‚Fight Club’“ (Schmeis, 2004) So kommt es oft vor, dass Gewaltdarstellungen in Filmen so sehr umstritten sind, dass einige Filme im Appellationsverfahren landen, wo mit neuen Prüfern neu entschieden wird. „Bei immerhin einem Drittel aller Fälle führt der Einspruch zum Erfolg: ‚Troja’ etwa rutschte von 16 auf zwölf Jahre, auch ‚Tomb Raider’ schaffte es Dank seiner positiv besetzten Heldin noch auf die zwölf.“ (van Versendaal, 2004) Ebenfalls kann es passieren, dass der Druck der Öffentlichkeit so groß ist, dass ein Film nachträglich hochgestuft wird. So geschehen beim Film „Sleepy Hollow“. „Der Horrorschocker wurde nach der Premiere und Protesten wegen einer Köpfungsszene von zwölf auf 16 gehievt.“ (A.a.O.) [...]
2. Die FSK und das neue Jugendmedienschutzgesetz „Der Trend zur sexuellen Liberalisierung wurde zunächst in den Printmedien deutlich, etwas später erreichte sie auch den Film und damit die FSK. Erste Sexfilme entstanden, die mehr zeigten, als in den 50er Jahren denkbar gewesen wäre. Oswald Kolle gab in seinen „Aufklärungsfilmen“ deutliche Hinweise zur Steigerung der sexuellen Lust [...] Die von Alois Brummer produzierten Sexfilme waren da schon deutlicher. Anfang der 70er Jahre kamen als Reportage getarnte Sexfilme (Schulmädchenreport, Krankenschwesternreport etc.) hinzu.“ (Gottberg 1999: S. 10) Auch die politische Zensurarbeit fand Ende der sechziger Jahre durch den gesellschaftlichen Klimawechsel ein Ende. „Nun war der bundesdeutsche Filmmarkt auch offen für Werke, die bislang als sogenannte kommunistische Propaganda überhaupt keine Chance hatten. Seither widmet sich die FSK nur noch dem Jugendschutz.“ (Gangloff, 2004: S. 18) Wie allerdings von Tilmann P. Gangloff bereits erwähnt, bleiben die Prüfer der FSK und gerade die Öffentlichkeit bei Gewaltdarstellungen in Filmen bis heute unverändert kritisch. „ ‚Heute sind es nur noch selten Sexfilme, die uns bewegen, einen Film nicht für Jugendliche freizugeben’ sagt der ständige Vertreter der obersten [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832495091
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Uhlenbrock, Timo März 2006: Kinofilme und ihre Altersfreigaben, Hamburg: Diplomica Verlag
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Medienschutz, Jugendschutz, Medienwirkungsforschung, Entwicklungspsychologie, Harry Potter



