Kinder im Heim oder in Ersatzfamilien - eine Gratwanderung der Entscheidungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Michaela Haubold
- Abgabedatum: Mai 2006
- Umfang: 113 Seiten
- Dateigröße: 384,6 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Merseburg Deutschland
- Bibliografie: ca. 42
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9957-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9957-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9957-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Haubold, Michaela Mai 2006: Kinder im Heim oder in Ersatzfamilien - eine Gratwanderung der Entscheidungen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Familienhilfe, Sozialwesen, Pflegekind, Kindeswohl, Pflegefamilie
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Diplomarbeit von Michaela Haubold
Einleitung:
Ein Kind ist ein vollwertiger Träger eigener Menschenwürde und hat als Grundrechtsträger Anspruch auf den Schutz des Staats. Die allgemein anerkannten Werte wie Achtung vor dem Leben, körperliche Unversehrtheit, Recht und Gerechtigkeit gelten auch und insbesondere für das Kind und sind ihm rechtlich zugesichert. Ein Kind ist darauf angewiesen, dass Eltern ihre eigenen Belange in Einklang bringen mit den Bedürfnissen des Kindes, so dass dieses in seiner Entwicklung keinen Schaden nimmt.
Ist sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl gefährdet, so ist alles daran zu setzen, die Gefährdungslage dieses Kindes durch geeignete Maßnahmen abzuwenden und ihm den erforderlichen Schutz zu gewähren. Dieser Begriff der Kindeswohlgefährdung, der sich wie ein roter Faden als Leitlinie des Handelns durch die vorliegende Arbeit ziehen soll, wird wie folgt beschrieben: „Kindeswohlgefährdung ist die Überforderung der Kompetenzen eines Kindes, vor allem der Kompetenzen, die ungenügende Berücksichtigung seiner Bedürfnisse in seinen Lebensbedingungen ohne körperliche und/oder psychische Folgen zu bewältigen.“ Dass die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen kein Randthema unserer Gesellschaft ist, beweisen die entsprechenden statistischen Daten. Jährlich müssen etwa 5.000 Kinder aus ihrer leiblichen Familie herausgenommen werden. Sie werden aufgefangen vom System der Kinder- und Jugendhilfe, dessen wesentliche Säulen die Heimerziehung und das Pflegekinderwesen sind.
Ich habe lange Jahre als Erzieherin in verschiedenen Heimen gearbeitet, also diese Form der Kinder- und Jugendhilfe sehr gut kennengelernt und mitgestaltet. Dort hatte ich viele Kontakte mit Kindern, die in Pflegefamilien vermittelt wurden oder auch wieder aus solchen zurückkamen. Ich habe persönliches Leid und Freude miterlebt, z.T. bestehen Verbindungen zu Kindern über Jahre hinweg. Sie schreiben Briefe, rufen an und besuchen ihre ehemaligen Erzieher, und man kann ihre Entwicklung ein Stück weit mitverfolgen.
Durch das Thema dieser Diplomarbeit besteht nun für mich die Möglichkeit, das Gebiet der Pflege umfassend zu beleuchten. In der Literatur ist das Leben von Kindern im Heim hinreichend betrachtet wurden. Zum Pflegekinderwesen gibt es erst in jüngerer Vergangenheit vermehrt Veröffentlichungen, in denen Stellung, Arbeitsweise und Ziele zum Teil kontrovers diskutiert werden. Deshalb habe ich mir in der vorliegenden Arbeit die Pflegefamilie zum Schwerpunkt gemacht und stelle zur Alternative der Heimerziehung nur vergleichende Betrachtungen an.
Die Arbeit beginnt mit einem allgemeinen theoretischen Teil zur Basis des Pflegekinderwesens; Geschichte, rechtliche Grundlagen, Wirksamkeit und Ausprägung werden dargestellt und abgerundet mit einer Sammlung statistischer Angaben zu wichtigen Größen des Pflegekinderwesens. Aus dem Raum Leipzig haben sich dankenswerterweise acht Pflegefamilien zur Verfügung gestellt, mit denen ich ein ausführliches Interview zu über 100 ausgewählten Fragen durchführen konnte. Dieser Auswertung widmet sich der zweite Teil der Arbeit. Ausgehend von den Erläuterungen der Methodik des Interviews sowie theoretischen Betrachtungen zum Bindungsverhalten und Milieu der Herkunft wird der Verlauf der Pflegeverhältnisse analysiert. Ich nehme einen Vergleich zwischen sozialpädagogischen Sollvorgaben und dem realen Ist-Zustand in den acht Pflegefamilien bzw. zusätzlichen eigenen Erfahrungen vor. Die Zusammenfassung der Resultate, Ratgeber für weiteres Handeln und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung des Pflegekinderwesens bilden den Abschluss der Arbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Grundlagen des Pflegekinderwesens | 3 |
| 2.1 | Begriffsklärungen | 3 |
| 2.1.1 | Pflegekind | 3 |
| 2.1.2 | Familienpflege, Pflegefamilie | 4 |
| 2.1.3 | Pflegekinderwesen | 5 |
| 2.1.4 | Heimerziehung | 6 |
| 2.2 | Geschichte des Pflegekinderwesens | 8 |
| 2.2.1 | Die historische Entwicklung von den Anfängen bis 1945 | 8 |
| 2.2.2 | Die Geschichte des Pflegekinderwesens nach 1945 | 12 |
| 2.3 | Rechtliche Grundlagen | 14 |
| 2.3.1 | Das Recht der Pflegekindschaftim BGB | 14 |
| 2.3.2 | Die Vollzeitpflege nach KJHG | 18 |
| 2.4 | Aufgaben, Organisation und Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens | 22 |
| 2.5 | Formen der Pflege | 26 |
| 2.5.1 | Dauerpflege | 26 |
| 2.5.2 | Kurzzeitpflege | 27 |
| 2.5.3 | Wochenpflege | 28 |
| 2.5.4 | Bereitschaftspflege | 29 |
| 2.6 | Statistische Daten zum Pflegekinderwesen | 30 |
| 3. | Das Kind in der Pflegefamilie – eine Untersuchung über die Entwicklung neuer Bindungen, dargestellt am Beispiel ausgewählter Familien | 37 |
| 3.1 | Empirische Untersuchungen | 37 |
| 3.1.1 | Untersuchungsmethoden | 37 |
| 3.1.2 | Der Fragebogen | 38 |
| 3.1.3 | Untersuchungsbedingungen / Zielgruppe | 39 |
| 3.1.4 | Die Interviews | 40 |
| 3.2 | Bindung und Bindungstheorie | 41 |
| 3.3 | Herkunftsfamilie | 48 |
| 3.4 | Das Hineinwachsen des Kindes in die Pflegefamilie | 50 |
| 3.4.1 | Auswahl und Vorbereitung der Pflegeeltern | 50 |
| 3.4.2 | Die Phasen der Integration in die Pflegefamilie | 57 |
| 3.4.2.1 | Die Anpassungsphase | 59 |
| 3.4.2.2 | Die Konfliktwiederholungsphase | 63 |
| 3.4.2.3 | Die Regressionsphase | 66 |
| 3.4.3 | Die Begleitung der Pflegefamilie durch die zuständigen Behörden | 68 |
| Aussichten für die Entwicklung der Persönlichkeit des Pflegekindes in der Zukunft | 72 | |
| 4. | Zusammenfassung der Ergebnisse | 77 |
| Literaturverzeichnis | 80 | |
| Internetverzeichnis | 84 |
Die Kinder- und Jugendhilfe ist seit 1991 grundlegend im Achten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt, das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz bzw. KJHG genannt wird.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet eine Reihe von familienunterstützenden, familienergänzenden und familienersetzenden Hilfen für Kinder und deren Eltern mit dem Ziel, Familien in Not zu helfen und die Herstellung eines verantwortungsbewussten Verhaltens bei den Eltern zu erreichen. Das KJHG ist „ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen…, es verpflichtet die Jugendämter zur Hilfe und schafft den Rahmen für die Unterstützung von Sorgeberechtigten sowie Müttern und Vätern zum Wohl ihrer Kinder“. Somit ist es das bedeutsamste und wichtigste Gesetz für das Pflegekinderwesen. Es regelt umfassend die Kompetenzen und Pflichten des Jugendamtes in Bezug auf Kinder in Pflegefamilien. Im KJHG werden Regelungen zur organisatorischen Ausgestaltung des Pflegekinderwesens und zum Ablauf von Pflegeverhältnissen getroffen. Die Besonderheit des Pflegekinderwesens liegt darin, dass es in diesem Bereich oft zu unversöhnlichen Interessen aller beteiligten Personen kommt sowie zu gegensätzlichen Rechtspositionen, die zum Ausgleich gebracht werden müssen.
Auch hier einige Bemerkungen in numerischer Reihenfolge:
Grundprämisse dieses Gesetzes ist der § 1, Abs.1, der festschreibt, „dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zur einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat“.
§ 33 thematisiert die Vollzeitpflege außerhalb der Familie, dies kann eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Erziehungshilfe sein.
Das Jugendamt muss die Entscheidung treffen, welche der beiden Unterbringungsformen für das Kind unter Berücksichtigung von Alter, Entwicklungsstand, persönlichen Bindungen und Rückführungschancen in Frage kommt. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder sind „geeignete Formen der Familienhilfe zu schaffen und auszubauen“. Damit wird ausdrücklich gefordert, neue Formen im Pflegekinderwesen zu entwickeln. Jeder Einzelfall ist unter Beteiligung auch von Fachkräften anderer Gebiete sorgfältig zu prüfen und die Entscheidung für befristete oder dauerhafte Unterbringung zu treffen. Nach einer für das Kind angemessenen Zeitspanne sind die Umstände, die zu einer Fremdplatzierung geführt haben, zu prüfen, so dass eventuell eine Rückführung des Kindes zu veranlassen ist. Dieser Prognose kommt große Bedeutung zu.
Eine zentrale Rolle im KJHG kommt dem § 36 zu. Seine wesentlichen Zielvorgaben bestehen in einer planvollen und fachlichen Hilfe, Festlegung und Fortschreibung der Erziehungshilfe, Selbstkontrolle für das jeweilige Jugendamt, Koordinierung zwischen Jugendamt und den betroffenen Pflegestellen sowie Schaffung von Transparenz im gesamten Jugendhilfeverfahren. Er schreibt vor, über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Hilfemaßnahmen zu beraten sowie die Eltern, die Hilfe erhalten sollen, über alle Folgen und Auswirkungen zu informieren.
„Ich war allein, niemand hat mich unterstützt und mir geholfen, ich wusste manchmal nicht, wie es weiter gehen soll, ich wusste nicht, an wen ich mich wenden kann.“126 Diesen Satz habe ich während meiner Tätigkeit als Erzieherin von sehr vielen Müttern gehört, die ihr Kind in Pflege geben mussten. Er charakterisiert die Lage, in der sich viele von ihnen befinden. Die Herkunftseltern von Pflegekindern sind sehr oft mehrfach in Notsituationen - sozial, wirtschaftlich und seelisch. Viele Eltern, die ich kennen gelernt habe, sind selbst als Kind misshandelt oder missbraucht wurden. Es gibt auch Herkunftseltern, die ihre eigene Kindheit über Jahre hinweg in verschiedenen Heimen oder Wohngruppen verbracht haben, d.h. vielen fehlte von Kindheit an jede Chance auf ein sorgenfreies und sicheres Leben. Sie haben Mangel an Fürsorge und Geborgenheit, Beziehungs- und Bindungsabbrüche und Gewalt erfahren. Durch diese Sozialisationsdefizite der Kindheit können die Krisen des eigenen erwachsenen Lebens, ausweglose Notsituationen, psychische Erkrankungen, Arbeitslosigkeit, Verlust oder Trennung eines nahen Angehörigen oder andere gravierende Schicksalsschläge nicht oder nur schwer gemeistert werden. So befindet sich die weitaus größte Zahl der Herkunftseltern nicht nur vorübergehend, sondern permanent in schwierigen Lebenssituationen. Dies alles führt zu Verhaltensweisen und Beeinträchtigungen, die oft eine mangelnde Schulbildung und [...]
47 Bedürfnisses nach Anerkennung und Nähe. Durch ihre Aggressivität kommt das Bedürfnis zu keiner Befriedigung, man lehnt sie ab. Erfolgt hier nicht umgehend eine grundlegende Aufarbeitung mit einem Überdenken der Kontakte zur Mutter, schließe ich mich dem Ausblick der Pflegefamilie an und denke, dass sie nicht ohne Probleme im Leben zurechtkommen wird. Bei Dennis (14), stellt sich die Situation anders dar. Er wurde wegen schwerer Vernachlässigung mit einem halben Jahr aus seiner leiblichen Familie herausgenommen und lebt jetzt bereits seit zehn Jahren in der befragten Pflegefamilie. Die relativ kurze Zeit bis zu seinem vierten Lebensjahr verbrachte er nach der Herkunftsfamilie erst in einem Heim und dann bei zwei Pflegefamilien. Seine jetzige Pflegemutter kannte ihn aus dem Kindergarten und nennt ihr Verhältnis „Liebe auf den ersten Blick“. Obwohl die Familie keinerlei Informationen über seine Vorgeschichte erhielt, beantragte sie, die Pflege für ihn zu übernehmen. Von 31 Verhaltensauffälligkeiten, die im Fragebogen enthalten sind, treffen damals wie heute 19 auf Dennis zu - Diebstahl, massives Lügen, berechnendes Verhalten empfinden die Eltern am verstörendsten. Es konnten also die beste Absicht und die Bemühungen der Pflegeeltern über die zehn Jahre nicht viel ausrichten. Für mich stellt sich hier ganz klar dar, wie viel Einfluss die allerersten Jahre auf die gesamte Persönlichkeitsentwicklung haben. Wäre die Vermittlung und Betreuung des Jugendamts sensibler und intensiver gewesen, hätte man ohne die drei Lebensraumwechsel Kontinuität für Dennis’ Leben anstreben können. Ihm fehlt die Sicherheit im Bindungsverhalten, im Prinzip hat er in den ersten Jahren keine feste Bezugsperson gehabt. Das Potential für eine gute Entwicklung ist vorhanden, trotz der Störung ADS besucht er das Gymnasium mit „ausreichender“ Benotung. Kontakt zu den Herkunftseltern besteht schon seit Jahren nicht mehr. Auch Dennis’ Eltern glauben, dass er im Leben weiter gravierende Probleme haben wird. Hier wird deutlich, wie wichtig die frühe Herausbildung von konstanten Bindungen für das gesamte weitere Leben ist. Diesen Erkenntnissen muss seitens der zuständigen Stellen – Jugendämter und [...]
zurückkommen. Diese charakterisieren sie als sehr streitsüchtig, als Außenseiter ohne gleichaltrige Freunde und ohne Respekt gegenüber Erwachsenen. Sie versucht im Mittelpunkt zu stehen und die anderen zu beherrschen. Ihrer Meinung nach wird sie immer Schwierigkeiten im Leben haben. Hier sollte der Hilfeplan kritisch überarbeitet werden unter Berücksichtigung der Reaktionen der Mutter auf ihr Kind einerseits und des Hinweises der Pflegeeltern auf der anderen Seite, dass die Mutter ohnehin alle Aktivitäten, auf die sie Einfluss hat, blockiert und einer positiven Entwicklung entgegenwirkt. Für mich hat Marlen ein unsicherambivalentes Bindungsverhalten entwickelt. Freude und Verärgerung; Wunsch nach Nähe und Ablehnung gleichzeitig sind erkennbar. Durch die ungesteuerten Kontakte zur Mutter kann das Verhalten nicht korrigiert werden, sie kann keine anderen positiven Beziehungen aufbauen. Ihr Wunsch, der Mittelpunkt zu sein, ist Ausdruck des [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832499570
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Familienhilfe, Sozialwesen, Pflegekind, Kindeswohl, Pflegefamilie



