KPI basierte Service Level Agreements als Instrument zur Prozessverbesserung am Beispiel eines Shared Service Centers für den Abrechnungsprozess in einem Energieversorgungsunternehmen
- Art: Studienarbeit
- Autor: Armin Buzimkic
- Abgabedatum: Februar 2009
- Umfang: 47 Seiten
- Dateigröße: 1,5 MB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Universität Duisburg-Essen, Standort Essen Deutschland
- Bibliografie: ca. 28
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3110-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Buzimkic, Armin Februar 2009: KPI basierte Service Level Agreements als Instrument zur Prozessverbesserung am Beispiel eines Shared Service Centers für den Abrechnungsprozess in einem Energieversorgungsunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Energieversorger, Shared Service Center, KPI, Abrechnung, SLA
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Studienarbeit von Armin Buzimkic
Einleitung:
In der heutigen Zeit, in der heutigen politischen und wirtschaftlichen Umgebung, ist Veränderung zu einem Wort mit Symbolcharakter avanciert. In politischen Hemisphären ist Veränderung nicht nur ein Wort, sondern in demokratischen politischen Systemen ein immanenter Bestandteil. In wirtschaftlichen Systemen bzw. in Wirtschaftsordnungen ist Wandel ein ebenso wichtiger, ja sogar lebensnotwendiger Bestandteil. Trotzdem kann es aufgrund wirtschaftlicher Prozesse zu Situationen kommen, in deren die Regierung durch Marktregulierung eingreifen muss, um die durch das politische System etablierte Wirtschaftsordnung sicher zu stellen. Damit wird deutlich klar wie wichtig eine Regierung für eine Wirtschaftsordnung ist. „Die Regierung ist einmal wichtig als das Forum, das die „Spielregeln“ bestimmt und zum anderen als der Schiedsrichter, der über die Regeln wacht und sagt, ob sie auch richtig ausgelegt wurden.“ Die europäische Union hat bei ihrer Analyse des europäischen Elektrizitätsbinnenmarkts „schwerwiegende Mängel und weit reichende Möglichkeiten zur Verbesserung der Funktionsweise der Märkte“ festgestellt. Die Ergebnisse und Auswirkungen dieser Feststellungen wurden in der EU-Richtlinie 2003/54/EG vom 26. Juni 2003 definiert. Die EU-Richtlinie 2003/54/EG benannte dabei die wesentlichen formalen Ziele einer Entflechtung des Elektrizitätsbinnenmarkts, nämlich „Effizienzsteigerungen, Preissenkungen, einer höheren Dienstleistungsqualität und einer größeren Wettbewerbsfähigkeit“. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte erstmalig am 07.07.2005 durch das EnWG (Energiewirtschaftsgesetzt) für die Bundesrepublik Deutschland. Mit jeder Veränderung gehen Chancen und Risiken einher, die Chancen ergeben sich durch das EnWG, durch neue Möglichkeiten des Wettbewerbs und damit Wettbewerbspositionierung der Energieversorgungsunternehmen. Risiken entstehen vor allem durch eine schlechte Positionierung im Wettbewerb im Vergleich zur Konkurrenz.
Im Rahmen dieser Seminararbeit soll aufgezeigt werden, wie im Rahmen der Entflechtung des Elektrizitätsbinnenmarktes ein idealtypischer Prozess der Abrechnung gestaltet werden kann und wie dieser Prozess anhand eines Shared Service Center derart betrieben werden kann, dass er den im Vorfeld benannten formalen Zielen genügt.
Inhaltsverzeichnis:
| INHALTSVERZEICHNIS | II | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | IV | |
| ABKÜRZUNGS- UND AKRONYMVERZEICHNIS | V | |
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 2. | RAHMENBEDINGUNGEN UND KONZEPTE | 3 |
| 2.1 | GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN | 3 |
| 2.1.1 | Gesetzliche Fundierung des Unbundling | 3 |
| 2.1.2 | Marktstrukturen im deutschen Energiemarkt | 4 |
| 2.2 | SOURCING- KONZEPTE | 6 |
| 2.2.1 | Methodische Fundierung von Sourcing-Konzepten | 6 |
| 2.2.2 | Sourcing und Shoring-Typen | 7 |
| 2.2.3 | Shared Service Center (SSC) | 8 |
| 2.3 | LEISTUNGSMESSUNG UND GESTALTUNG | 11 |
| 2.3.1 | Benchmarking und Leistungsparameter | 11 |
| 2.3.1.1 | Service Level Agreements (SLA) | 13 |
| 2.4 | DER AUFTRAGNEHMER / AUFTRAGGEBER PROZESS | 14 |
| 2.4.1 | Netzzugang in der Bundesrepublik Deutschland | 14 |
| 2.4.2 | Vertragspartner und Konditionen von Bilanzkreisverträgen | 15 |
| 3. | DER ABRECHNUNGSPROZESS | 18 |
| 3.1 | DAS SSC IM RAHMEN DES UNBUNDLING | 18 |
| 3.1.1 | Rolle des SSC im Rahmen des Unbundling | 18 |
| 3.1.2 | Organisation und Einordnung des SSC im Rahmen des Unbundling | 20 |
| 3.1.3 | Kosten und Nutzen einer Einführung eines SSC im Rahmen des Unbundling | 21 |
| 3.1.4 | Anforderungen an das SSC im Hinblick auf die Wettbewerbspositionierung | 23 |
| 3.2 | DARSTELLUNG DES ABRECHNUNGSPROZESSES IM SSC | 26 |
| 3.2.1 | Abrechnungscenter SSC: aus der Perspektive der Marktrolle eines Energielieferanten | 27 |
| 3.2.2 | Abrechnungscenter SSC: Perspektive aus der Marktrolle des Netzbetreibers | 30 |
| 3.2.3 | Abrechnungscenter SSC: Perspektive aus der Marktrolle des MSB/MDL | 31 |
| 3.3 | HERAUSFORDERUNGEN INNERHALB DES ABRECHNUNGSPROZESSES IM SHARED SERVICE CENTER | 32 |
| 3.3.1 | Fehler als Herausforderungen im Abrechnungsprozess | 34 |
| 3.3.2 | Organisationsbrüche als Herausforderungen im Abrechnungsprozess | 34 |
| 3.3.3 | Systembrüche als Herausforderungen im Abrechnungsprozess | 34 |
| 3.3.4 | Medienbrüche als Herausforderungen im Abrechnungsprozess | 35 |
| 3.3.5 | Liegezeiten als Herausforderungen im Abrechnungsprozess | 35 |
| 3.3.6 | Prüfroutine als Herausforderungen im Abrechnungsprozess | 36 |
| 4. | FAZIT | 37 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 39 | |
| RECHTSNORMVERZEICHNIS | 43 |
Textprobe:
Kapitel 2.4, Der Auftragnehmer / Auftraggeber Prozess:
Der Auftragnehmer / Auftraggeber Prozess befasst sich mit dem Vertragswesen zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Energieabnehmern und den damit verbundenen Vertragskonditionen. Um zuallererst einen Überblick zu erhalten, ist es von Bedeutung die Struktur des Netzzuganges im deutschen Strommarkt und dem damit verbundenen umfangreichen Vertragswesen zu überblicken. Dies geschieht im Punkt 2.4.1, im Punkt 2.4.2 wird näher auf die Bilanzkreisverträge eingegangen, in welchen die Abwicklung und die Abrechnung des Stromtransfers zwischen Bilanzkreisverantwortlichen und den Übertragungsnetzbetreibern geregelt werden.
Netzzugang in der Bundesrepublik Deutschland:
Es gibt drei wesentliche Akteure beim Netzzugang. Diese sind der Lieferant, der Netzbetreiber und der Abnehmer. Beim Abnehmer wird zwischen Sondervertragskunden (Großkunden, Verteilerunternehmen) und Tarifkunden unterschieden. Im Bereich des Vertragswesens wird differenziert zwischen Netzanschlussvertrag, Anschlussnutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Lieferantenvertrag, Lieferantenrahmenvertrag und Bilanzkreisvertrag. Sowohl Tarif- als auch Sondervertragskunden, müssen zunächst als Abnehmer für Ihre physikalische Anbindung an ein Netz einen Netzanschlussvertrag, mit dem für das Netz zuständigen Netzbetreiber, abschließen. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu welchen der Tarif- bzw. der Sondervertragskunde ein Anwesen bzw. Grundstück, an das Netz anschließt. Der Anschlussnutzungsvertrag ist der Vertrag, der die Nutzung des Netzanschlusses am Übergabepunkt zur Entnahme von Energie über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten regelt. Bei einem Wechsel des Lieferanten ändern sich die zwei oben genannten Verträge nicht. Des Weiteren muss jeder Abnehmer einen Netznutzungsvertrag abschließen. Diesen Vertrag schließt er mit dem Netzbetreiber, welcher ihm in Folge dessen Zugang zu seinem Versorgungsnetz zum Zweck der Energieentnahme gewährleistet. Darüber hinaus wird zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten ein Stromliefervertrag abgeschlossen, welcher die Konditionen des Bezuges, insbesondere den Preis regelt. Im Tarifvertragsbereich wird in der Regel aus Vereinfachungsgründen der Netznutzungsvertrag in den Stromliefervertrag integriert. In diesem Fall wird vom Lieferanten das Nutzungsentgelt für den Abnehmer an den Netzbetreiber bezahlt. Dies hat zur Folge, dass der Abnehmer beim Lieferantenwechsel nur einen Vertrag abzuschließen hat, den so genannten „All-inclusive“- Lieferantenvertrag. Große Sondervertragsabnehmer und Verteilerunternehmen schließen sowohl Stromlieferantenvertrag als auch Netznutzungsvertrag getrennt ab. Der Lieferantenrahmenvertrag wird von Stromerzeugungsunternehmen, welche auch Netznutzer sind, und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Es geht hierbei um die Konditionen, welche den Netzanschluss, die Einspeisung, die Netznutzung und Netznutzungsentgelte regeln. Zuletzt wird zwischen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) und dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein Bilanzkreisvertrag abgeschlossen. Inhalte und Vorgehen bezüglich dieser Vertragsart werden im nächsten Kapitel ausführlich behandelt.
Vertragspartner und Konditionen von Bilanzkreisverträgen:
„Bilanzkreise sind abrechnungstechnische Konstrukte zwischen Netznutzern und Übertragungsnetzbetreibern, die eine Bilanzierung zwischen Einspeiseleistungen und im Viertelstunden-Raster zeitgleichen Entnahmeleistungen ermöglichen. Zugleich führen sie zu einer Durchmischung verschiedener Lasten“. Wie zuvor schon erwähnt schließen der ÜNB und der BKV einen Bilanzkreisvertrag miteinander ab. Dies geschieht auf Basis des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV). Es ist hierbei ein gemeinsamer Bilanzkreisvertrag von den ÜNB vorzulegen, welcher von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Vertragsgegenstand ist die Verpflichtung der ÜNB bei Vertragsabschluss die Einrichtung, Abwicklung und Abrechnung von einem oder mehreren Bilanzkreisen in ihrer Regelzone durchzuführen. Eine eindeutige Kennzeichnung aller Marktakteure wird durch den European Transmission System Operators (ETSO) Identification Code (EIC), welcher jedem Bilanzkreis zur eindeutigen Kennzeichnung zugewiesen wird, sichergestellt. Der Vertrag regelt die Einspeisung und Entnahme von Energie innerhalb des Bilanzkreises, den Austausch von Energie anhand von Fahrplänen mit anderen Bilanzkreisen des ÜNB, des BKV und dem direkt angrenzendem Ausland. Dabei übernimmt ÜNB die Systemverantwortung für das Übertragungsnetz in seiner Regelzone, d.h. er stellt die Energieinfrastruktur in Form von Bilanzkreisen zur Verfügung. Des Weiteren verwaltet er die Bilanzkreise, indem er die angemeldeten Fahrpläne abwickelt und abrechnet. Der BKV ist dafür zuständig, durch antizipatives Agieren, ein Gleichgewicht zwischen Einspeise- und Entnahmeleistungen sicherzustellen. Dies soll er anhand von Prognosen über den zukünftigen Energiebedarf verwirklichen. Diese Prognosen werden in 15 Minuten-Intervallen für die Fahrpläne erstellt und dem ÜNB am Vortag mitgeteilt. Der ÜNB überprüft und bestätigt diese. Um Unterdeckung zu vermeiden kann der BKV Energie an der Börse erwerben und/oder Verträge mit Händlern abschließen. Einen Überblick bzgl. der Institutionen, Marktmodell, Pricing und Risikomanagement des Stromhandels liefern Borchert/Schemm/Korth in Ihrem Buch „Stromhandel“ (2006). Die Thematik wird aber nicht weiter vertieft, da sie den Rahmen dieser Seminararbeit sprengen würde.
Die Abrechnung läuft für die meisten Endkunden über die örtlichen Stadtwerke. Der Anteil der Endkunden welcher die 110 kV-Netze nur auf Grund von Durchleitungszwecken nutzt, rechnet direkt mit den Lieferanten ab.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836631105
Arbeit zitieren:
Buzimkic, Armin Februar 2009: KPI basierte Service Level Agreements als Instrument zur Prozessverbesserung am Beispiel eines Shared Service Centers für den Abrechnungsprozess in einem Energieversorgungsunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Energieversorger, Shared Service Center, KPI, Abrechnung, SLA



