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Jugendschutz in der heutigen Medienwelt - dargestellt am Beispiel ausgewählter Talk-Shows

Eine Kasuistik

Jugendschutz in der heutigen Medienwelt - dargestellt am Beispiel ausgewählter Talk-Shows
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Kathrin Schulte-Wien
  • Abgabedatum: April 2002
  • Umfang: 130 Seiten
  • Dateigröße: 729,9 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7046-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7046-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7046-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schulte-Wien, Kathrin April 2002: Jugendschutz in der heutigen Medienwelt - dargestellt am Beispiel ausgewählter Talk-Shows, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Medienrecht, Medienwissenschaft, Medienkompetenz, Medienpädagogik, Kommunikationswissenschaft

Magisterarbeit von Kathrin Schulte-Wien

Zusammenfassung:

Hinsichtlich der zunehmenden Zahl jugendschutzrelevanter Formate - u.a. hervorgerufen durch die quotenabhängige Existenz privater Sender – ist es notwendig, die Funktionsweise des Jugendschutz im Fernsehen zu hinterfragen.

Aus diesem Grund untersucht die vorliegende Arbeit, auf welche Weise der Jugendschutz beim Genre der Daily-Talks zum Tragen kommt. Sinnvoll erscheint das Beispiel der Dailies, da sich hier zum einen ein routiniertes Jugendschutz-System in jüngster Vergangenheit entwickelt hat. Zum anderen gehören die Talks – wie zahlreiche andere Formate (z.B. Gerichtsshows) – dem Genre des Affektfernsehens an, sodass grundlegende Aspekte des Jugendschutzes bei den Talk Shows eine gewisse Vorreiterrolle einnehmen, die es zu untersuchen gilt: Ist Jugendschutz bei den Dailies überhaupt notwendig, gibt es entwicklungspsychologische Gründe, ist die Talk Show für Kinder überhaupt relevant, inwieweit spielt die inhaltliche Dimension der Shows ein Rolle und bietet das Format Identifikationsmöglichkeiten für Kinder?

Grundlegende Fragen nach dem Selbstverständnis, der Intention und den Aufgaben des Jugendschutzes sind zu klären, genauso wie der rechtliche Rahmen (GG, StGB, RStV), Jugendschutz-Richtlinien, -einrichtungen und -verfahren. Der Kern der Studie befasst sich mit der konkreten Jugendschutz-Durchführung bei ausgewählten Talk Shows. Die Abgrenzung zwischen Verstößen/nicht gefährdenden Talk Shows wird aufgezeigt, Stärken und Schwächen bezüglich der Gesetze, Richtlinien, Verfahren usw. demonstriert, um einen effektiven und verbesserten Jugendschutz für die Zukunft anzuregen.

Inhaltsverzeichnis:

I. EINLEITUNG 4
II. THEORETISCHE AUSFÜHRUNGEN 8
1. NOTWENDIGKEIT DES JUGENDSCHUTZES BEI TALKSHOWS 8
1.1 NUTZUNGSZAHLEN 8
1.2 NUTZUNGSVERHALTEN DER KINDER UND JUGENDLICHEN BEI TALKSHOWS 10
1.3 INHALTLICHE DIMENSION 13
1.4 ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGISCHER HINTERGRUND 15
1.5 TALKSHOW ALS LERNMODELL 18
2. SELBSTVERSTÄNDNIS, INTENTION UND AUFGABE DES JUGENDSCHUTZES 21
2.1 WIRKUNGSRISIKO 21
2.2 PROHIBITIVER, BEWAHRENDER CHARAKTER 22
2.3 ÖFFENTLICHE DISKUSSION 23
2.4 UNTEILBARKEIT 25
2.5 UNBEGRÜNDETER VERDACHT AUF ZENSUR 26
3. INSTRUMENTARIEN DES JUGENDMEDIENSCHUTZES IN DEUTSCHLAND (FERNSEHEN) 27
3.1 RECHTLICHER RAHMEN 27
3.1.1 Auszüge aus dem Grundgesetz (GG) und deren Bedeutung für den Jugendschutz 27
3.1.2 Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und deren Bedeutung für den Jugendschutz 28
3.1.2.1 §130 StGB - Volksverhetzung 29
3.1.2.2 §131 StGB - Gewaltdarstellung 29
3.1.2.3 §184 StGB - Pornographie 30
3.1.2.4 §185 StGB - Beleidigungen 30
3.1.3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) - Auszüge aus dem 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und deren Bedeutung für den Jugendschutz bei Talkshows 31
3.1.3.1 Unzulässige Sendungen, Jugendschutz (§3 RStV, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften) 31
3.1.3.2 Jugendschutzbeauftragte (§4 RStV, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften) 35
3.1.3.3 Programmgrundsätze nach RStV (III. Abschnitt - Vorschriften für den privaten Rundfunk, §41) 36
3.2 JUGENDSCHUTZRICHTLINIEN 38
3.2.1 Bewertungsleitfaden für die Programmaufsicht im Rundfunk 38
3.2.2 Verhaltensgrundsätze der im VPRT zusammengeschlossenen privaten Fernsehveranstalter zu Talkshows im Tagesprogramm 41
3.2.3 Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Jugendschutzes 44
3.3 EINRICHTUNGEN DES JUGENDMEDIENSCHUTZ IN DEUTSCHLAND HINSICHTLICH DER TALKSHOWS 45
3.3.1 Landesmedienanstalten 45
3.3.1.1 Bundesebene: Gemeinsame Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien der DLM (GSJP) 45
3.3.1.2 Bundesebene: Dokumentationsstelle Talkshows 46
3.3.1.3 Landesebene: Aufgaben der einzelnen Landesmedienanstalten 47
3.3.2 Selbstkontrolleinrichtungen 47
3.3.2.1 Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) 47
3.3.2.2 Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) 47
3.4 JUGENDSCHUTZ-VERFAHREN BEI TALKSHOWS 48
III. DARSTELLUNG DES JUGENDMEDIENSCHUTZES ANHAND AUSGEWÄHLTER TALKSHOWS 51
1. METHODE 51
2. AUSWERTUNG 54
2.1 THEMENKOMPLEX: MISSBRAUCH, INNERFAMILIÄRE KONFLIKTE 54
2.1.1 „Vera am Mittag: Unfassbar! Was ist bloß in unserer Familie los?“ (Verstoß) 54
2.1.1.1 Sachlage 54
2.1.1.2 Entscheidung der GSJP 54
2.1.1.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 55
2.1.1.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 57
2.1.1.5 Maßnahmen 62
2.1.2 „Nicole - Entscheidung am Nachmittag: Schwanger nach Inzest - was Margit rät“ (Verstoß) 62
2.1.2.1 Sachlage 62
2.1.2.2 Entscheidung der GSJP 63
2.1.2.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 63
2.1.2.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 66
2.1.2.5 Maßnahmen 69
2.1.3 „Arabella: Ich wurde vergewaltigt - Jetzt bekomme ich sein Kind!“ (kein Verstoß) 69
2.1.3.1 Sachlage 69
2.1.3.2 Entscheidung der GSJP 70
2.1.3.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 70
2.1.3.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 73
2.1.4 Zusammenfassung des Themenkomplexes „Missbrauch, innerfamiliäre Konflikte“ 75
2.2 THEMENKOMPLEX: SEXUALITÄT 76
2.2.1 „Vera am Mittag: Erotik-Trends 2000 - aufregend oder abtörnend?“ (Verstoß) 76
2.2.1.1 Sachlage 76
2.2.1.2 Entscheidung der GSJP 76
2.2.1.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 77
2.2.1.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 79
2.2.1.5 Maßnahmen 82
2.2.2 „Britt - Der Talk um Eins: Jungs auf die Knie! Sexgöttinnen bei Britt!“ (Verstoß) 83
2.2.2.1 Sachlage 83
2.2.2.2 Entscheidung der GSJP 83
2.2.2.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 84
2.2.2.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 86
2.2.2.5 Maßnahmen 89
2.2.3 „Nicole - Entscheidung am Nachmittag: Die geheimsten Sexfragen - Heute werden sie beantwortet.“ (kein Verstoß) 89
2.2.3.1 Sachlage 89
2.2.3.2 Entscheidung der GSJP 89
2.2.3.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 90
2.2.3.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 94
2.2.4 Zusammenfassung des Themenkomplexes „Sexualität“ 96
2.3 THEMENKOMPLEX: VISUELLE EBENE 98
2.3.1 „Hans Meiser: Aufgehetzt! Wie Kampfhunde zu Bestien werden.“ (Verstoß) 98
2.3.1.1 Sachlage 98
2.3.1.2 Entscheidung der GSJP 98
2.3.1.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 99
2.3.1.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 101
2.3.1.5 Maßnahmen 103
2.3.2 „Hans Meiser: Schoßhund oder Bestie: Wenn Killerhunde Familien zerstören.“ (kein Verstoß) 104
2.3.2.1 Sachlage 104
2.3.2.2 Entscheidung der GSJP 104
2.3.2.3 Interaktionsanalyse und Darstellung jugendschutzrelevanter Komponenten der Sendung 104
2.3.2.4 Beurteilung anhand der Jugendschutzgrundsätze 106
2.3.3 Zusammenfassung des Themenkomplexes „Visuelle Ebene“ 107
IV. FAZIT UND AUSBLICK 109
V. LITERATURVERZEICHNIS 116
VI. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 128

Arbeit zitieren:
Schulte-Wien, Kathrin April 2002: Jugendschutz in der heutigen Medienwelt - dargestellt am Beispiel ausgewählter Talk-Shows, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Medienrecht, Medienwissenschaft, Medienkompetenz, Medienpädagogik, Kommunikationswissenschaft

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