Islamic Wealth Management im Überblick
Besonderheiten und neue Entwicklungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Matthias Körber
- Abgabedatum: Juli 2007
- Umfang: 81 Seiten
- Dateigröße: 546,2 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: WHU Koblenz - Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung - Otto-Beisheim-Hochschule Deutschland
- Bibliografie: ca. 135
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3286-7
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Körber, Matthias Juli 2007: Islamic Wealth Management im Überblick, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Islamic Finance, Islamic Wealth Management, Wealth Management, Private Banking, Islamische Finanzen
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Diplomarbeit von Matthias Körber
Einleitung:
In dieser Diplomarbeit zum Thema Islamic Wealth Management sollen die Themenbereiche der islamischen Finanzen und des Private Wealth Management zusammengeführt werden. Hauptsächlich sollen die Besonderheiten dargestellt werden, die sich aus dieser Kombination ergeben. Das heißt, es soll vor allem auf Bereiche eingegangen werden, deren Behandlung bereits jetzt zu den Aufgaben von Private Wealth Managern gehören, die aber im Rahmen der islamischen Finanzen eine gesonderte Behandlung erfordern zumal die Unterschiede zur klassischen Finanzwelt, also der nicht-islamischen Finanzwelt in diesen Bereichen teilweise gravierend sind. Dazu gehören z.B. die islamischen Zakah-Steuern und Erbschaftsregeln sowie islamische Finanzierungsmöglichkeiten, Investments und Versicherungen. Der Hauptfokus dieser Arbeit soll auf der Vorstellung islamkonformer Investmentmöglichkeiten liegen, da sich insbesondere in diesem Bereich kürzlich durch die so genannte Wa'd-Struktur einschneidende Veränderungen ergeben haben.
Islamische Finanzen werden in den Medien momentan als ein sehr aktuelles Thema gehandelt. Die nachfolgende Grafik stellt die Anzahl der Treffer dar, die aus einer Suche nach dem Stichwort ‘Islamic Finance’ für das jeweilige Jahr in den bekannten Datenbanken Factiva und Lexis Nexis resultieren.
Es lässt sich erkennen, dass die Thematik insbesondere seit dem Jahr 2002 an Relevanz gewonnen hat. Altundag und Haldi (2005) bringen das gesteigerte Interesse mit den Folgen der Anschläge des 11. September 2001 in Verbindung. Durch die Anschläge wurde generell das Thema Islam in den Fokus der Medien gerückt. Trotz der Aktualität des Themas sei aber angemerkt, dass die Wurzeln des gegenwärtigen islamischen Bankenwesens bis in die sechziger Jahre zurückreichen.
Angesichts von schätzungsweise 2,5 Billionen US-Dollar in den Händen islamischer Investoren ist die praktische Relevanz einer Zusammenführung der Themen islamischer Finanzen mit der Thematik des Private Wealth Management (PWM) offensichtlich. Das in den letzten Jahren allgemein hohe Ölpreisniveau, das das Vermögen islamischer Länder rasant steigen lässt und die Tatsache, dass islamische Investoren vermehrt Kapital aus westlichen Anlagen, u.a. wegen restriktiver Kontrollen von Muslimen in den USA, abziehen, verdeutlicht die Aktualität der Thematik. Aufgrund dieser Bedeutung ist es verwunderlich, dass Islamic Wealth Management in der Literatur bisher kaum Anklang gefunden hat. Die Entwicklungen der islamischen Finanzen der letzten Jahre stellen einen hervorragenden Nährboden für die Ausarbeitung eines für islamische Vermögende interessanten Produkt- und Serviceangebots. So hat sich z.B. der islamischen Vermögensverwaltung durch aktuelle Weiterentwicklungen im Bereich islamischer Investmentmöglichkeiten eine völlig neue Welt eröffnet. Durch die so genannte Wa’d-Struktur wurde der Zugang islamischer Investoren z.B. zu alternativen Geldanlagen wie Hedge Fonds stark vereinfacht bzw. überhaupt erst ermöglicht.
Die Motivation der vorliegenden Arbeit erklärt sich weiterhin, wie folgt: Da islamische Banken keine Zinsen zahlen dürfen, ist es für sie umso bedeutender auf die Qualität ihrer Dienstleistungen zu achten. Eine hohe Qualität der geleisteten Arbeit entspricht im Islam einem Dienst an Gott. Durch den Fokus der vorliegenden Arbeit auf Besonderheiten des Islamic Wealth Management können Wealth Manager die Qualität ihrer angebotenen Dienstleistungen möglicherweise durch eine stärkere Fokussierung, z.B. auf Muslime, steigern.
Gang der Untersuchung:
Wie später noch dargestellt wird, spielen Gelehrte in der islamischen Finanzwelt eine bedeutende Rolle. Die Interpretation des Koran und anderer Quellen der Grundregeln des Islam wird hoch gebildeten Gelehrten überlassen, die oftmals in so genannten Shari’a-Gremien beratend tätig sind. Deshalb sei vorab angemerkt, dass die vorliegende Arbeit nicht beabsichtigt, die Islamkonformität bestimmter Produkte zu überprüfen, zu bestätigen oder zu verneinen. Die dargestellten Produkte, Konzepte und Strukturen stellen zumindest von einigen Gelehrten und Shari’a-Gremien akzeptierte Lösungen dar. Jedoch sei noch einmal betont, dass manche der dargestellten Konzepte auch auf Kritik und Ablehnung stoßen. Es wäre falsch anzunehmen, dass immer eindeutig klar ist, was erlaubt und was verboten ist. Nur durch diese Einschränkung ist ein Fokus auf die Zusammenführung islamischer Finanzen und des Private Wealth Management zu erreichen. In dieser Zusammenführung hat sich die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt explorativ und deskriptiv Themenpunkte aufzuwerfen, auf die der Leser besonderes Augenmerk im Rahmen des Islamic Wealth Management lenken sollte. Insbesondere können an der Thematik interessierte, bisher aber über die islamische Finanzwelt noch uninformierte Wealth Manager einen Einblick gewinnen, worauf im Umgang mit an islamischen Finanzen interessierten Kunden geachtet werden sollte. Um eine möglichst breite Übersicht über die Besonderheiten des islamischen Vermögensmanagements zu gewinnen werden mehrere Aufgabenbereiche von Vermögensverwaltern angesprochen. Diese breitflächige Herangehensweise hat zur Folge, dass die jeweiligen Unterpunkte, d.h. die Besonderheiten, die dargestellt werden, eventuell für den einen oder anderen Leser nicht in ausreichender Detaillierung und Tiefe beschrieben werden. Im Rahmen dieser Arbeit ist eine tiefer greifende Darstellung jedoch nicht vorgesehen. Primärziel der Arbeit ist, wie erwähnt, die Schaffung eines Überblicks. Die jeweils angesprochenen Besonderheiten bedürfen in sich jeweils einer individuellen weiteren Ausarbeitung in weiteren wissenschaftlichen Arbeiten.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Tabellenverzeichnis | VI | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| 1 | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Zielsetzung | 1 |
| 1.2 | Motivation | 1 |
| 1.3 | Abgrenzung und Herangehensweise | 3 |
| 1.4 | Literaturüberblick | 4 |
| 1.5 | Weitere Gliederung | 5 |
| 2. | Islamic Wealth Management | 6 |
| 2.1 | Einführung in islamische Finanzen | 6 |
| 2.1.1 | Definition der islamischen Finanzen | 6 |
| 2.1.2 | Geschichte | 7 |
| 2.1.3 | Marktentwicklung | 8 |
| 2.1.4 | Grundlagen | 9 |
| 2.1.4.1 | Islam | 9 |
| 2.1.4.1.1 | Religion | 9 |
| 2.1.4.1.2 | Islam und Armut | 10 |
| 2.1.4.1.3 | Rechtsquellen | 11 |
| 2.1.4.1.3.1 | Qu'ran, Sunnah und Fiqh | 11 |
| 2.1.4.1.3.2 | Ziele der Shari'a | 12 |
| 2.1.4.2 | Verbote | 12 |
| 2.1.4.2.1 | Riba | 13 |
| 2.1.4.2.2 | Gharar | 14 |
| 2.1.4.2.3 | Maysir | 14 |
| 2.1.4.2.4 | Haram | 15 |
| 2.1.4.3 | Rechtsprechung | 15 |
| 2.1.4.3.1 | Gelehrte | 15 |
| 2.1.4.3.2 | Weiterentwicklung | 16 |
| 2.1.4.3.3 | Ausnahmen | 17 |
| 2.1.4.3.4 | Rechtsschulen | 17 |
| 2.1.4.3.5 | Shari'a-Aufsichtsgremien | 18 |
| 2.1.4.3.6 | Fatwa | 19 |
| 2.2 | Einführung in das Private Wealth Management | 19 |
| 2.2.1 | Definition des Private Wealth Management | 19 |
| 2.2.2 | Kunden | 20 |
| 2.2.3 | Akteure | 22 |
| 2.2.4 | Aufgaben | 23 |
| 2.2.5 | Marktentwicklung | 24 |
| 2.3 | Einführung in das Islamic Wealth Management | 24 |
| 2.3.1 | Definition | 24 |
| 2.3.2 | Marktentwicklung | 25 |
| 2.3.3 | Besonderheiten | 26 |
| 2.4 | Besonderheiten des IWM - Kunden | 26 |
| 2.5 | Besonderheiten des IWM - Akteure | 27 |
| 2.6 | Besonderheiten des IWM - Aufgaben | 28 |
| 2.6.1 | Zakah | 28 |
| 2.6.1.1 | Einbettung in klassische PWM Aufgaben | 28 |
| 2.6.1.2 | Zakah-Steuer | 29 |
| 2.6.1.3 | Zakah-Dienstleistungen | 30 |
| 2.6.2 | Erbschaften | 31 |
| 2.6.2.1 | Einbettung in klassische PWM Aufgaben | 31 |
| 2.6.2.2 | Islamische Erbschaftsregelungen | 31 |
| 2.6.2.3 | Erbschaftsdienstleistungen | 33 |
| 2.6.3 | Islamische Finanzierungen | 33 |
| 2.6.3.1 | Einbettung in klassische PWM Aufgaben | 33 |
| 2.6.3.2 | Finanzierungsmöglichkeiten | 33 |
| 2.6.3.2.1 | Immobilienfinanzierungen | 33 |
| 2.6.3.2.2 | Darlehen | 34 |
| 2.6.3.2.3 | Salam | 35 |
| 2.6.3.2.4 | Ijarah | 36 |
| 2.6.4 | Islamische Investments | 36 |
| 2.6.4.1 | Einbettung in klassische PWM Aufgaben | 36 |
| 2.6.4.2 | Anlagemöglichkeiten | 36 |
| 2.6.4.2.1 | Bankkonten und andere Bankdienstleistungen | 36 |
| 2.6.4.2.2 | Geldmarkt | 37 |
| 2.6.4.2.3 | Anleihen | 38 |
| 2.6.4.2.4 | Kreditprodukte | 39 |
| 2.6.4.2.5 | Aktien | 40 |
| 2.6.4.2.6 | Rohstoffe | 41 |
| 2.6.4.2.7 | Währungen | 41 |
| 2.6.4.2.8 | Alternative Investments | 42 |
| 2.6.4.2.8.1 | Private Equity | 42 |
| 2.6.4.2.8.2 | Venture Capital | 43 |
| 2.6.4.2.8.3 | Hedge Fonds | 44 |
| 2.6.4.2.9 | Immobilien | 45 |
| 2.6.4.2.10 | Terminkontrakte und Optionen | 45 |
| 2.6.4.2.11 | Strukturierte Produkte | 47 |
| 2.6.4.2.12 | Investmentfonds | 47 |
| 2.6.4.2.12.1 | Aktienfonds | 47 |
| 2.6.4.2.12.2 | Ijarah-Fonds | 48 |
| 2.6.4.2.12.3 | Rohstofffonds | 48 |
| 2.6.4.2.12.4 | Immobilienfonds und REITs | 48 |
| 2.6.4.3 | Exkurs: Nachhaltige Investments | 49 |
| 2.6.4.4 | Revolution durch Wa'd | 50 |
| 2.6.4.4.1 | Die Wa'd-Struktur | 50 |
| 2.6.4.4.2 | Veränderungen durch Wa'd | 52 |
| 2.6.5 | Islamische Versicherungen | 53 |
| 2.6.5.1 | Einbettung in klassische PWM Aufgaben | 53 |
| 2.6.5.2 | Takaful-Versicherungen | 53 |
| 2.6.6 | Philanthropische Aktivitäten | 55 |
| 2.6.6.1 | Einbettung in klassische PWM Aufgaben | 55 |
| 2.6.6.2 | Islamische Philanthropie | 55 |
| 2.6.6.2.1 | Qard al-hasan | 55 |
| 2.6.6.2.2 | Islamische Mikrofinanzierung | 56 |
| 2.6.6.2.3 | Stiftungen - Waqf | 57 |
| 2.6.7 | Shari'a-Dienstleistungen | 57 |
| 3. | Zusammenfassung | 58 |
| 3.1 | Ergebnisse im Überblick | 58 |
| 3.2 | Ausblick | 59 |
| 3.3 | Forschungsausblick | 60 |
| Literaturverzeichnis | 61 |
Textprobe:
Kapitel 2.6.3, Islamische Finanzierungen:
Einbettung in klassische PWM Aufgaben:
Finanzierungen können für HNWI aus steuerlicher Perspektive interessant sein. Außerdem ist ein Großteil des Vermögens vieler HNWI oftmals in illiquiden Anlagenklassen gebunden. So sind eventuell große Vermögensteile im Rahmen eines eigenen Unternehmens oder auch in Immobilien gebunden. Da insbesondere islamische Investoren häufig große Investments in Immobilien und Grundstücken aufweisen, sollen nachfolgend kurz mögliche Finanzierungsvarianten, die islamischen Regeln entsprechen, vorgestellt werden.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Immobilienfinanzierungen:
Vereinfacht gesagt existieren vier Grundstrukturen, auf denen islamische Hypotheken aufgebaut sind: Murabahah, Ijarah Wa Iqtina (IWI), Diminishing Musharakah and Ijarah (DMI) und Istisna. Murabahah ist eine islamische Form der Aufschlagsfinanzierung, in der die Bank eine vom Kunden angegebene Immobilie erwirbt und diese dann an den Kunden zu einem höheren Preis mit aufgeschobener Zahlung veräußert. Die beliebteste Struktur ist jedoch IWI. Auf IWI basierende Hypotheken kombinieren Merkmale des Verkaufs mit Zahlungsaufschub mit Merkmalen des Leasings, so dass der Bankkunde ein Haus mietet, das die Bank speziell für diesen Kunden erworben hat. Da der Kunde verspricht das Haus zu einem zukünftigen Zeitpunkt der Bank abzukaufen, handelt es sich bei dieser Transaktion im Prinzip um einen Verkauf an den Kunden auf Kredit. Auf DMI basierende Hypotheken zeichnen sich dadurch aus, dass Bank und Kunde gemeinsam Eigentümer der Immobilie sind. Das islamische Musharakah-Konzept beschreibt eine partnerschaftliche Finanzierung bzw. eine Joint Venture Struktur. Anders als in einem Mudarabah ist nicht nur der Kapitalgeber sondern auch der Unternehmer am Eigenkapital beteiligt. Gemäß der Eigenkapitalbeteiligung werden Gewinne und Verluste geteilt. Im Rahmen von DMI steht dem Kunden dabei zu, die Immobilie zu nutzen und seinen Anteil stetig zu erhöhen um schließlich alleiniger Eigentümer zu werden. Diese Struktur erfordert die Gründung einer Gesellschaft, an der Bank und Kunde jeweils Teilhaber sind. Zu guter letzt sei noch das Istisna-Konzept genannt. Dieses Konzept umfasst die Finanzierung des Immobilienbaus durch eine Bank. Die Bank schließt mit dem Kunden einen Istisna-Vertrag ab in dem ein Profitaufschlag auf die Baukosten eingerechnet wird. Des Weiteren schließt die Bank mit dem zuständigen vom Kunden beauftragten Bauunternehmen einen weiteren Istisna-Vertrag ab und leistet Abschlagszahlungen. Nach Vollendigung des Baus übergibt die Bank die Immobilie an den Kunden. Dieser zahlt (verzögert) Kosten plus Profitaufschlag an die Bank.
Darlehen:
Darlehen können auf der Basis der Murabahah-Struktur vergeben werden. Die Bank erwirbt z.B. einen bestimmten Rohstoff im Wert der Darlehenshöhe und verkauft diesen sofort zu einem Preis, der über ihrem Einkaufswert liegt, an den Darlehensnehmer. Die Zahlung der Rohstoffe des Kreditnehmers an die Bank erfolgt zu einem zukünftigen festgelegten Zeitpunkt. Dadurch erfolgt die Vergütung der Bank. Der Darlehensnehmer ist natürlich nicht am Halten der Rohstoffe interessiert und kann durch den Verkauf der Rohstoffe, wie gewünscht, Liquidität erzielen. Aufgrund der Transaktionskosten, die mit dieser Struktur einhergehen, wurde für kleinere Darlehen eine minimal abgeänderte Struktur, Tawarruq, entwickelt. Im Rahmen der Tawarruq-Struktur ist der Verkauf der Rohstoffe des Darlehensnehmers bereits in die Transaktionsstruktur eingebaut, d.h. oftmals tritt die Bank im Namen des Darlehensnehmers als Verkäufer auf. Der Kunde erhält also den gewünschten Geldbetrag und nicht den jeweiligen Rohstoff.
Da Riba verboten ist, sind Strafzinsen im Falle einer verspäteten Ablösung eines Darlehens nicht erlaubt. Eine rechtzeitige Rückzahlung wird daher auf unterschiedliche Weisen motiviert. So wird zum Beispiel eine Strafzahlung eingefordert, die die Kosten der Geldeintreibung darstellen soll. In Malaysia steht eine verzögerte Ablösung gar unter strafrechtlichem Verbot. Andere Vereinbarungen wiederum schreiben im Falle einer Überziehung eine Spende an karitative Einrichtungen vor.
Salam:
Ein Salam-Kontrakt ist eine Verkaufsvereinbarung, bei der die Zahlung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Lieferung des Verkaufsgegenstands aber erst verzögert stattfindet. Salam ist dabei von dem Gebot ausgeschlossen, das erfordert, dass das Verkaufsobjekt zum Zeitpunkt des Verkaufs existieren muss. Dies begründet sich dadurch, dass die Gesellschaft ein Bedürfnis nach einer solchen Ausnahmeregelung hat. So sind z.B. Produzenten darauf angewiesen ihre Einkäufe, Mitarbeiterentgelte etc. zu finanzieren.
Ijarah:
Ijarah ist dem konventionellen Leasingkonzept sehr ähnlich. Die Nutzung eines Vermögenswerts wird auch hier gegen Zahlung einer Leasingrate abgetreten. Das islamische Leasing weist jedoch einige Besonderheiten auf. Während in konventionellen Leasingtransaktionen mit Kaufoption der Kaufpreis bereits bei Beginn der Transaktion festgelegt werden kann, ist dies im Islam verboten. Der Kaufpreis kann also nur zum Ende des Leasings festgelegt werden. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Leasinggeber für Schäden haften muss. Sollte das geleaste Objekt zerstört sein, muss der Leasingnehmer keine weiteren Beiträge zahlen. Shari’a-Gremien haben deshalb genehmigt, dass sich der Leasinggeber gegen solche Fälle versichern kann und die Kosten der Versicherung in die Leasingraten einrechnen darf. Des Weiteren muss der Leasinggeber das Leasingobjekt warten bzw. reparieren. Shari’a-Gremien haben erlaubt, dass Wartungen an Drittparteien abgegeben werden können. Bezüglich der Leasingraten besteht der Unterschied, dass diese nicht variabel sein dürfen. Um dennoch Variabilität in islamischen Leasings zu erzielen werden mehrere aufeinander folgende kurzfristige Leasingtransaktionen vereinbart, für die jeweils die Leasingrate neu festgesetzt wird.
Islamische Investments:
Einbettung in klassische PWM Aufgaben:
Die Vermögensanlage spielt im Private Wealth Management eine zentrale Rolle. HNWI stehen Investments in eine Vielzahl an Vermögensklassen offen. Insbesondere können HNWI auch Investitionen in Betracht ziehen, die für den Massenmarkt außer Reichweite sind. Nachfolgend sollen Investmentmöglichkeiten aus islamischer Sicht betrachtet werden, die einem islamischen Private Wealth Manager zur Erzielung einer optimalen Ertrag-Risiko-Position für den Kunden verhelfen sollen.
Anlagemöglichkeiten:
Bankkonten und andere Bankdienstleistungen:
Islamische Banken haben in den letzten Jahren eine breite Palette an Angeboten für das Massenkundengeschäft bereitgestellt, die von Debit- und Kreditkarten bis hin zu Automobilfinanzierungen und Spar- und Investmentprodukten reicht. Zum Standardangebot islamischer Banken gehören seit mehr als 15 Jahren Giro-, Spar- und Anlagekonten mit verschiedenen Zeithorizonten. Anlagekonten, auch Gewinn- und Verlustteilungskonten genannt, nehmen dabei die Struktur eines Mudarabah ein. In einem Mudarabah sind zwei Parteien, d.h. ein Kapitalgeber und ein Unternehmer, involviert. Das Geld des Kapitalgebers - hier also die Einlagen von Investoren in Anlagekonten - wird durch den Unternehmer - hier die Bank - lediglich verwaltet und in islamkonforme Anlagen investiert. Gewinne werden dabei zwischen Bank und Einzahlern mittels eines festen Verhältnisses geteilt. Aufgrund dieser Gewinnbeteiligungen ist den Anlegern in Investmentkonten anfangs nicht bekannt, welche Erträge erzielt werden. Des Weiteren werden Sparkonten angeboten, in denen die islamischen Banken periodisch positive Erträge aus wenig risikoreichen Projekten auszahlen. Weiterhin existieren islamische Girokonten, die keinen Zins zahlen, aber das Kapital sichern.
Hinsichtlich Kreditkarten gilt generell, dass die Nutzung kein Problem aus islamischer Sicht darstellt, sofern Zinszahlungen durch verspätete Ausgleichszahlungen vermieden werden. Islamische Kreditkarten erlauben oftmals längere zinslose Rückzahlungsfristen als konventionelle Kreditkarten, d.h. normalerweise zwölf Monate. Eine vorzeitige Rückzahlung würde zu Preisnachlässen führen. Außer dieser Regelung unterscheiden sich islamische Kreditkarten teilweise auch dadurch, dass sie nicht universell eingesetzt werden können. Käufe von Alkohol oder die Bezahlung in Diskotheken sind z.B. mit manchen islamischen Kreditkarten nicht möglich.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836632867
Arbeit zitieren:
Körber, Matthias Juli 2007: Islamic Wealth Management im Überblick, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Islamic Finance, Islamic Wealth Management, Wealth Management, Private Banking, Islamische Finanzen



