Der Islam und sein Wirtschaftssystem
Kulturspezifische Hintergrundinformationen für Wirtschaftsbeziehungen zum islamischen Raum
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Hatem Imran
- Abgabedatum: Mai 2002
- Umfang: 107 Seiten
- Dateigröße: 429,8 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9257-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9257-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9257-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Imran, Hatem Mai 2002: Der Islam und sein Wirtschaftssystem, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kultur, Sitten, Moslem, Muslime, Geschäftsbeziehung
In den Warenkorb
68,00 €
Diplomarbeit von Hatem Imran
Zusammenfassung:
Ein Grund für die Wahl des Themas dieser Arbeit war die geringe Verfügbarkeit deutschsprachiger Literatur zu dieser Materie. Es gibt zwar einige Autoren, die sich mit dem islamischen Wirtschaftssystem auseinandergesetzt haben, aber meist nur unter technischen und klassisch-ökonomischen Gesichtspunkten.
Gegenstand dieser Abhandlung ist die eingehende Betrachtung des Aspektes Wirtschaft eingebunden in den übergeordneten Rahmen der Lehre des Islam. Was Teil B der Arbeit betrifft, so gibt es zwar vielseitige Informationen, was die Theorie kultureller Unterschiede betrifft, aber wenig Beispiele, die gezielt auf interpersonelle Kommunikation mit Personen des islamischen Glaubens eingehen.
Die vorliegende Arbeit soll nicht dem Vergleich verschiedener Wirtschaftssysteme dienen, sondern dem westlichen Leser das ihm weitgehend unbekannte Wirtschaftssystem des Islam vorstellen. Hier muss zur Abgrenzung teilweise Bezug auf vorherrschende Wirtschaftssysteme genommen werden. Basiswissen zu diesen Wirtschaftssystemen sowie Kenntnisse über grundlegende wirtschaftliche Mechanismen und Marktfunktionen werden vorausgesetzt.
Es wurde auf eine aufwendige Transkription der arabischen Termini verzichtet, da dies für den arabischsprachigen Leser unnötig ist und dem deutschsprachigen Leser keine wirkliche Hilfe bietet. Die für die Identifikation und Quellenforschung notwendigen arabischen Begriffe werden in einfachen lateinischen Buchstaben umschrieben. Es ist bei Muslimen üblich, nach der Nennung von Propheten eine Segensformel auszusprechen, was hier auch berücksichtigt wird. Nach der Nennung des Namen Muhammads sagt man sall-Allahu alaihi wa sallam (wörtlich Allahs Segen und Heil auf ihm), kurz (s). Nach der Nennung anderer Propheten lautet die Formel alaihi as-salam (wörtlich Friede auf ihm), kurz (a).
Dem mit dem islamischen Recht (arabisch Fiqh) nicht vertrauten Leser wird auffallen, dass früheste Quellen der islamischen Geschichte verwendet werden. Dies ist für eine wissenschaftliche Abhandlung, die sich mit dem Islam beschäftigt, unerlässlich.
Als Quelle der qur'anischen Zitate wurde die deutsche Übersetzung des Qur'ans von Ahmad von Denffer gewählt. Das verwendete Werk zeichnet sich durch die Worttreue zum Original aus, auch wenn der Text dadurch weniger flüssig zu lesen ist. Für Zeitangaben werden in dieser Arbeit ausschließlich die Datumsangaben nach westlicher Zeitrechnung gebraucht.
„Im Namen Allahs des Gnädigen, Barmherzigen.“ Unter dieser Präambel werden Verträge im islamischen Recht geschlossen. Sie drückt die Statthalterschaft des Menschen auf Erden aus. Alle Verträge werden unter Gottes Beobachtung und Duldung abgeschlossen. Die Statthalterschaft ist nach islamischem Glauben nicht absolut, sondern muss unter Befolgung von Gottes Weisungen gelebt werden.
Auch das vorherrschende Wirtschaftssystem der westlichen Welt hat seine Regeln und Gesetzmäßigkeiten. Offensichtlich ist aber, dass nicht alle an dem Wohlstand einzelner Gruppen oder Länder teilhaben. Im Gegenteil, die Kluft zwischen wirtschaftlich Gutgestellten und Menschen in Not wird immer größer. Ohne destruktiv zu sein und alternativlos kritisieren zu wollen, soll hierfür, falls nicht vorhanden, ein Bewusstsein geschaffen und eine Anregung für ein alternatives Handeln gegeben werden.
Es gibt kein Wirtschaftsmodell, das sich nicht der Kritik von der einen oder anderen Seite stellen muss. Das liegt wohl auch daran, dass es bei der Ordnung des Zusammenlebens, insbesondere bei den Reglements des wirtschaftlichen Verkehrs, Zielkonflikte gibt. Das uneingeschränkte Verhalten des einen kann im Widerspruch zur Sicherheit eines anderen stehen. Man muss also einzelnen Werten Priorität einräumen und sie aufgrund ihrer Bedeutung durch Regeln und Normen über andere stellen. Hier stellt sich die Frage, wie im Rahmen eines Wirtschaftssystems die Interessen aller Beteiligten am Besten gewahrt werden können.
Der Islam und seine Anhänger stehen periodisch im Fokus der Weltpolitik und der Medien, besonders in jüngster Zeit. Allerdings wird hierbei oft ein sehr oberflächliches, größtenteils sogar falsches Bild vermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die politische Ausprägung des Islam, wie sie in einigen Staaten oder bei einzelnen Gruppierungen zu finden ist, ähnlich anderer Religionen, in teilweise eklatantem Widerspruch zur ursprünglichen Glaubenslehre steht. Dies gilt auch für die Wirtschaft und das Bankwesen der entsprechenden Länder.
Diese Abhandlung befasst sich mit einer Modellbetrachtung in strenger Anlehnung an die Ursprünge des Islam und nicht mit dem aktuellen Tagesgeschehen 1400 Jahre nach der Zeit des Propheten Muhammad (s). Es wird geprüft, ob unter den islamischen Wirtschaftsregeln ein modernes, effektives, soziales, gerechtes und nachhaltiges Wirtschaften möglich ist. Die Wirtschaftsstruktur der "islamischen" Staaten unserer Zeit wird nicht beurteilt.
Gang der Untersuchung:
Teil A dieser Arbeit dient der Vorstellung des islamischen Wirtschaftssystems in seinen Grundzügen, der Erörterung möglicher Anwendbarkeit dieses Systems in der heutigen Zeit sowie deren Auswirkung. Zu Beginn der Abhandlung wird über die Ursprünge des Islam, die zentralen Glaubensinhalte und seine Quellen informiert.
Im zweiten Kapitel geht es um relevante Besonderheiten im islamischen Wirtschaftsverständnis und die dahinterstehenden Prinzipien. Die ersten beiden Kapitel sind nicht als Hinführung zum eigentlichen Kernthema zu verstehen, sondern als integrativer Bestandteil dieser Arbeit.
Kapitel drei und vier setzen sich mit essentiellen Mechanismen des islamischen Wirtschaftssystems auf betriebs- und volkswirtschaftlicher Ebene auseinander.
In Teil B soll eine Sensibilisierung für die auf Religion und Kultur beruhenden Verhaltens- und Wertemuster der durch den Islam geprägten Menschen erfolgen. Dies hilft, insbesondere unnötige Missverständnisse und Unannehmlichkeiten bei Geschäftskontakten zu vermeiden und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen im islamischen Raum sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis:
| Vorwort | 4 | |
| Einleitung | 6 | |
| A. | Der Islam und sein Wirtschaftssystem | 8 |
| I. | Grundsätzliches zum Islam | 8 |
| 1. | Die Entstehungsgeschichte | 8 |
| 2. | Die Glaubensgrundsätze | 9 |
| 3. | Die Quellen des islamischen Glaubens | 12 |
| 3.1 | Der Qur'an | 12 |
| 3.2 | Das Leben und die Aussprüche Muhammads (s) | 13 |
| 3.3 | Die Scharia - Das islamische Recht | 14 |
| 3.4 | Die verschiedenen Rechtsschulen | 14 |
| 4. | Islam und Wirtschaft | 16 |
| 5. | Islam und Sozialismus | 17 |
| 6. | Islam und Kapitalismus | 18 |
| II. | Besonderheiten und Prinzipien des islamischen Wirtschaftssystems | 19 |
| 1. | Erlaubtes und Verbotenes - Halal und Haram | 19 |
| 2. | Das Verständnis von Eigentum | 20 |
| 3. | Umwelt und Rohstoffe - Das öffentliche Gut | 21 |
| 4. | Der Wohlfahrtsgedanke | 24 |
| 5. | Die Aufgabe des Staates | 25 |
| 6. | Unternehmer- und Konsumentenverantwortung | 27 |
| 7. | Zehn Regeln für einen gültigen Verkauf | 28 |
| 8. | Die Natur des Zinses und zinslose Wirtschaft | 30 |
| 8.1 | Das Zinsverbot | 30 |
| 8.2 | Zinsarten | 31 |
| 8.3 | Bewertung des Zinsverbots aus islamischer Sicht | 32 |
| 8.4 | Zins versus Zakat | 33 |
| III. | Finanzierungsformen, Kredit und Handel nach der Scharia | 35 |
| 1. | Business Ethics - Ethik im wirtschaftlichen Verhalten | 35 |
| 2. | Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsformen | 37 |
| 3. | Qard hasanah - Das wohltätige Darlehen | 38 |
| 4. | Der Konsumkredit | 39 |
| 5. | Musharakah - Partnerschaft durch Beteiligung | 40 |
| 5.1 | Das Konzept der Musharakah | 40 |
| 5.2 | Gewinn-Verlust-Verteilung bei Musharakah | 41 |
| 5.3 | Kapitaleinlagen und die Auflösung der Musharakah | 42 |
| 5.4 | Parallelen von Musharakah zu deutschen Rechtsformen | 43 |
| 6. | Mudarabah - Beauftragung eines Maklers | 44 |
| 6.1 | Das Konzept, Managementaufgabe und Kapitaleinlagen | 44 |
| 6.2 | Gewinnaufteilung und Laufzeit von Mudarabah | 45 |
| 6.3 | Anwendung der Mudarabah | 46 |
| 7. | Moderner Einsatz von Musharakah und Mudarabah | 47 |
| 8. | Venture Capital | 49 |
| 9. | Murabahah - Verspätete Zahlung | 50 |
| 10. | Ijarah - Leasing | 51 |
| 11. | Salam & Istisna - Vorauszahlung und Werkvertrag | 53 |
| 11.1 | Salam - Vorauszahlung | 53 |
| 11.2 | Istisna - Werkvertrag | 54 |
| 12. | Börsenhandel nach der Scharia | 55 |
| 13. | Exkurs: Versicherungswesen im Islam | 58 |
| IV. | Eine volkswirtschaftliche Betrachtung | 61 |
| 1. | Zins zur Allokation von Ressourcen | 62 |
| 2. | Fiskalpolitik | 64 |
| 3. | Finanzierung von Staatshaushaltsdefiziten | 65 |
| 4. | Das Bankwesen | 67 |
| 4.1 | Die Zentralbank | 67 |
| 4.2 | Geldpolitik | 68 |
| 4.3 | Die Geschäftsbanken - Sparen und Kapitalbildung | 70 |
| V. | Zusammenfassung Teil A | 74 |
| B. | Kommunikationsverhalten gegenüber Geschäftspartnern aus dem islamischen Raum | 78 |
| I. | Kulturelle Unterschiede in der Theorie | 79 |
| II. | Einordnung des islamisch geprägten Raums | 81 |
| III. | Politisch-rechtliche Rahmenfaktoren | 83 |
| IV. | Do's and Don'ts | 85 |
| 1. | Religiös bedingtes Handeln | 86 |
| 2. | Höflichkeitsformen | 88 |
| 3. | Die Einladung nach Hause | 90 |
| 4. | Gesprächsstoff und Anbahnung einer Unterhaltung | 92 |
| 5. | Persönlichkeit zählt | 93 |
| 6. | Die Geschäftsverhandlung | 94 |
| V. | Persönliche Voraussetzungen für interkulturelle Arbeit | 95 |
| VI. | Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und Vorbereitung | 96 |
| VII. | Zusammenfassung Teil B | 97 |
| Literaturverzeichnis | 99 |
und behält sich das Eigentumsrecht vor. Somit trägt sie auch einen Teil des Risikos, das sich in Fällen wie zum Beispiel technologischem Wertverlust bei nicht möglichem Absatz der finanzierten Ware bemerkbar macht. Die Bedingungen aus Kapitel II, Punkt 7, für einen gültigen Vertrag müssen auch hier erfüllt sein. Der Händler kennt den originären Preis der Ware und bezahlt der Bank für die Übernahme des Risikos und den Service einer verspäteten Zahlung einen fixen Aufschlag.133 Dieser darf sich beim Versäumen der Zahlungsfrist nicht erhöhen, was einem Zins entsprechen würde. Es werden hier neben der Bereitstellung von Kapital weitere Leistungen der Bank übernommen, die diesen Aufschlag rechtfertigen, und somit ist auch die Abgrenzung zum Zins gegeben. Bei Import-Export-Geschäften können dies Leistungen wie Zollabwicklung und Transport sein. Allerdings müssen diverse Auflagen beachtet werden, um einen versteckten Zins zu verhindern. Nur eine Ware kann auf diese Weise finanziert werden, denn wenn es sich beispielsweise um Mittel zur Lohnzahlung handeln würde, wäre wegen fehlender Risikoübernahme, aber Gebühren, kein Unterschied zu einem klassischen Darlehen gegeben. Bei der Abwicklung ist es empfehlenswert, dass der finanzierte Gegenstand zwischenzeitlich - wenn möglich - auch physisch in die Verfügungsgewalt der Bank gelangt.134 Murabahah ist nicht die ideale Finanzierung im Sinne des Islam, ist aber in speziellen Fällen oder als eventuelle Übergangslösung tragbar. Eine Finanzierungsform für unternehmensnotwendige Anlagen kann Ijarah darstellen. [...]
auch bei dem islamischen Finanzierungsinstrument investiert ein Kapitalgeber in ein Vorhaben einer Person oder eines Unternehmens. Im Verlustfall verliert der Kapitalgeber seinen Einsatz, bei positivem Ergebnis werden die Gewinne zwischen den Beteiligten in vereinbartem Verhältnis aufgeteilt. Der Kapitalgeber kann in unterschiedlicher Gewichtung Einfluss auf das Management nehmen. In der westlichen Ausprägung sieht der Einsatz von Venture Capital häufig so aus, dass ein Kapitalgeber ein für konservative Bankkredite zu risikoreiches Unterfangen finanziert. Der Kapitalempfänger hat oft auch eigene Mittel, die er mit einsetzt. Für das getragene Risiko besitzt der Venture-Capital-Geber ein Teil des Unternehmens und hat somit auch Anteil an den Gewinnen.132 Grob gesehen haben wir hier wie bei Musharakah und Mudarabah ein Verhältnis der Finanzierung eines Geschäftsvorhabens, bei dem der Finanzierte zusätzlich eigene Mittel mit einbringt. Die Banken bzw. Wagniskapitalgeber müssen im islamischen Wirtschaftssystem keineswegs auf diese Form des Investments verzichten. Im Gegenteil, sie wären durch das Zinsverbot sogar dazu angehalten. Weder im westlichen noch im islamischen System müssen die Anteile gehalten werden, sondern können frei veräußert werden. Weitere Methoden zur zeitlichen Überbrückung fehlenden Kapitals nach der Scharia sind der Miet- und Ratenkauf sowie das Leasing, das folgend noch vorgestellt werden soll. Zuerst wird allerdings die Möglichkeit einer Finanzierung von Wareneinsätzen betrachtet. [...]
finden würden. Ratingagenturen könnten die Geldgeber vor andauernden Verlusten oder schlechten Returns warnen, indem sie die einzelnen Firmen mit Kapitalbedarf erst einer Analyse unterziehen und so einsehbar machen. Die mögliche Überprüfung der tatsächlichen Gewinne hängt auch mit dem Steuerrecht zusammen. Insgesamt lässt sich das Risiko des Betrugs durch ein gerechtes und eindeutiges Steuerrecht, welches die Ehrlichkeit der Wirtschaftssubjekte fördert, sowie durch Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfer minimieren. Wir haben gesehen, dass ein Unternehmer im islamischen Wirtschaftssystem nicht dazu in der Lage ist, zur Finanzierung auf einen leicht verfügbaren, verzinsten Kredit zurückzugreifen. Dies hat bei Musharakah und Mudarabah zur Folge, dass der Geldgeber durch die Beteiligung einen Einfluss auf das Unternehmen gewinnt, der nicht immer gewollt ist. Die unter Punkt 5.3 kurz angesprochene abnehmende Musharakah könnte dies lindern, indem der Unternehmer der Bank ihren Anteil, wie zum Beispiel an einer finanzierten Investitionsgüteranlage, in Raten abkauft und gleichzeitig Miete für den genutzten Fremdanteil zahlt. So gewinnt der Unternehmer seinen Einfluss stetig zurück.130 Die Risikoübernahme bei Musharakah und Mudarabah erinnert an durch Venture Capital finanzierte Vorhaben. Eine mögliche Verbindung des Venture-Capital-Gedanken und der Scharia soll im nächsten Kapitel betrachtet werden. [...]
In den Warenkorb
68,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832492571
Arbeit zitieren:
Imran, Hatem Mai 2002: Der Islam und sein Wirtschaftssystem, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kultur, Sitten, Moslem, Muslime, Geschäftsbeziehung



