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Internet und Jugendschutz

Internet und Jugendschutz
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Ferdinand Offner
  • Abgabedatum: November 2001
  • Umfang: 218 Seiten
  • Dateigröße: 12,0 MB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6682-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6682-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6682-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Offner, Ferdinand November 2001: Internet und Jugendschutz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Neue Medien, Jugendmedienschutz, Jugendgefährdung

Magisterarbeit von Ferdinand Offner

Zusammenfassung:

Die Magisterarbeit „Internet und Jugendschutz“ wurde im November 2001 am Institut für Kommunikationswissenschaft (LMU München) eingereicht und stellt eine umfassende, vielseitige und einen Überblick verschaffende Abhandlung zum Thema „Internet und Jugendschutz“ dar.

Auch wenn Publikationen zum Thema „Internet“ aufgrund der hohen Dynamik und ständigen Veränderungen des Mediums Internet relativ schnell an Aktualität verlieren, kann diese Magisterarbeit als gründliche, aufwendig recherchierte Informationssammlung und -auswertung zum Thema gesehen werden. Sie stellt den über Jahrzehnte gehandhabten Jugendmedienschutz den Anforderungen des neuen Mediums gegenüber, zeigt Problemzonen auf, nennt Bemühungen von Seiten des Staates und privater Organisationen, wie auch technische, rechtliche und medienpädagogische Lösungsansätze.

Unter dem Hintergrund der ständig ansteigenden Zahl von Internetnutzern (insb. Kinder und Jugendliche) zeigt sich, daß sich gerade im Hinblick auf den Jugendschutz das Internet von den traditionellen Medien wesentlich unterscheidet und der Jugendschutz dadurch mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert wird. Es stellt sich die allgemeine Frage, wie sich das Internet und die Anliegen des Jugendschutzes vereinbaren lassen. Einerseits sollen Kinder möglichst früh den Umgang mit dem neuen Medium erlernen, andererseits melden sich neben Befürwortern auch vermehrt kritische Stimmen zu Wort. Die potentielle Gefährdung von Jugendlichen und Kindern spielt hierbei eine zentrale Rolle. Nicht zuletzt durch die öffentliche Debatte und unzählige Meldungen in den letzten Jahren über pornographische oder rechtsextremistische Inhalte im Internet ist bekannt, daß im Internet nicht nur seriöse Angebote abrufbar sind.

Die Leitfrage der Magisterarbeit lautet:

Inwiefern müssen die Ansätze des Jugendschutzes in bezug auf das Internet überdacht werden?

Als Annäherung an eine Beantwortung werden für den ersten großen Themenkomplex („Jugendmedienschutz vor der Kommerzialisierung des Internet“) folgende Untersuchungsfragen gestellt:

Wozu bedarf es des Schutzes Jugendlicher und Kinder vor bestimmten Medieninhalten?

Welche Medieninhalte gelten als jugendgefährdend bzw. strafbar?

Welche Maßnahmen bestehen zur Wahrung des Jugendmedienschutzes?

Welche Kontrollinstitutionen sind für die Wahrung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes zuständig und wie effektiv ist deren Arbeit?

Für den zweigeteilten Hauptthemenbereich (Internet und Jugendschutz, die Problematik und Lösungsansätze) lauten die weiterführenden Fragestellungen wie folgt:

Kann von einer Gefährdung durch das Internet hinsichtlich jugendgefährdender und strafbarer Inhalte gesprochen werden und wie ist das Gefährdungspotential einzuschätzen?

Welche Problemfelder ergeben sich aus der technischen Struktur und Globalität des Internet in bezug auf jugendschutzrelevante bzw. strafbare Inhalte und deren Kontrollierbarkeit?

Inwieweit können die bestehenden Jugendmedienschutzmaßnahmen auf das Internet übertragen oder dem neuen Medium angepaßt werden (rechtlich wie auch institutionell)?

Welche Institutionen und Einrichtungen sind für die Einhaltung der Vorschriften zuständig und wie effektiv ist deren Arbeit?

Welche außerrechtlichen Lösungsansätze sind vorhanden? Inwieweit sind diese umsetzbar und effektiv?

Wo wird weiterer Handlungsbedarf gesehen und wie könnte der Jugendschutz im Internet in Zukunft aussehen?

Weitere behandelte Punkte können dem detailierten Inhaltsverzeichnis entnommen werden.

Die Magisterarbeit umfaßt insgesamt 220 Seiten, inklusive des umfangreichen Literatur- und Quellenverzeichnisses (18 Seiten), sowie des Anhangs (57 Seiten), welcher 33 Abbildungen aus dem Internet beinhaltet (die Abbildungen sind Screenshots, welche zum Teil über mehrere Seiten gehen). Alle Abbildungen enthalten die jeweilige URL mit Abrufdatum. Zur Dokumentation strafrechtlich relevanter Inhalte wurden auch diese exemplarisch veröffentlicht (u.a. Auszüge aus der „Zundelsite“). Die insgesamt 651 Fußnoten sprechen für eine genaue Bibliographie, welche an manchen Stellen den Inhalt des Textteils ergänzt und weitere Literaturverweise anführt.

Inhaltsverzeichnis:

I. EINLEITUNG 1
1. HINTERGRUND UND FRAGESTELLUNG 1
2. METHODIK 2
3. AUFBAU DER ARBEIT 4
4. ANMERKUNGEN ZUR BEARBEITUNG DES THEMAS 5
II. JUGENDMEDIENSCHUTZ VOR DER KOMMERZIALISIERUNG DES INTERNET 7
1. GRUNDANLIEGEN UND SELBSTVERSTÄNDNIS DES JUGENDMEDIENSCHUTZES 7
2. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 8
2.1 Verfassungsrechtliche Vorgaben 9
2.2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) 10
2.3 Strafgesetzbuch (StGB) 11
2.3.1 Gewaltdarstellende Schriften (§ 131 StGB) 11
2.3.2 Volksverhetzende und den Holocaust leugnende Schriften (§ 130 StGB) 12
2.3.3 Pornographische Schriften (§ 184 StGB) 13
2.3.4 Weitere strafrechtlich verbotene Inhalte bzw. Darstellungen 14
2.4 Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) 14
2.5 Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GJS) 16
2.5.1 Begriffsbestimmungen 16
2.5.2 Indizierungsverfahren durch die Bundesprüfstelle 17
2.5.3 Indizierungsfolgen 18
2.5.4 Ausnahmen 19
2.6 Der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) und die gleichlautenden Bestimmungen in den Landesmediengesetzen 20
3. JUGENDMEDIENSCHUTZ IN DER PRAXIS – MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN STAATLICHER KONTROLLINSTANZEN UND FREIWILLIGER SELBSTKONTROLLE 22
3.1 Staatliche Kontrollinstanzen 23
3.1.1 Strafverfolgungsbehörden 23
3.1.2 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) 23
3.1.3 Landesmedienanstalten 24
3.2 Selbstkontrolleinrichtungen 26
3.2.1 Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) 26
3.2.2 Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) 27
3.2.3 Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) 28
3.2.4 Weitere Einrichtungen der Selbstkontrolle 29
4. ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG UND WEITERFÜHRENDE FRAGESTELLUNGEN 30
III. JUGENDSCHUTZ UND INTERNET - DIE PROBLEMATIK 33
1. TECHNISCHE BESONDERHEITEN DES MEDIUMS INTERNET 33
1.1 Kommerzialisierung des Internet und deren Relevanz für den Jugendschutz 33
1.2 Globalität und dezentrale Struktur 34
1.3 Vielzahl unterschiedlicher Dienste 36
1.3.1 Usenet Newsgroups 36
1.3.2 World Wide Web 38
1.3.3 FTP-Dienst 40
1.3.4 E-Mail 40
1.3.5 Echtzeitkommunikation (Chat) 42
1.3.6 Peer-to-Peer Netzwerke 44
1.4 Einfache und kostengünstige Produktion und Verbreitung von Inhalten 46
1.5 Möglichkeiten der Anonymität 49
2. STELLENWERT JUGENDGEFÄHRDENDER INHALTE SOWIE ANDERER GEFÄHRDUNGSPOTENTIALE IM INTERNET 52
2.1 Stellenwert pornographischer Inhalte 52
2.1.1 Einfache Pornographie 52
2.1.1.1 Verfügbarkeit 53
2.1.2 Kinderpornographie 57
2.1.2.1 Begriffsbestimmung 57
2.1.2.2 Verfügbarkeit 59
2.1.3 Mißbrauch von Chatrooms 61
2.2 Stellenwert rechtsextremistischer und gewaltverherrlichender Inhalte 63
2.2.1 Vernetzung der rechtsextremen Szene 65
2.2.2 Verbreitung indizierter und zum Teil strafbarer Musik 66
2.2.3 Verbreitung gewaltverherrlichender und volksverhetzender Computerspiele 68
2.2.4 Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 69
2.2.5 Verbreitung revisionistischer Inhalte 69
2.2.6 Weitere rechtsextremistische Online-Inhalte 71
2.3 Weitere jugendgefährdende Inhalte im Internet 73
2.4 Einschätzung des Gefährdungspotentials durch Online-Nutzer und Rezeption jugendgefährdender Inhalte durch Minderjährige 76
2.5 Zusammenfassende Bewertung des Gefährdungspotentials 80
3. PROBLEMFELDER IN BEZUG AUF DEN JUGENDMEDIENSCHUTZ 81
3.1 Einfache Zugangsmöglichkeiten zu jugendgefährdenden Inhalten 81
3.1.1. Zugänglichkeit zu jugendgefährdenden Inhalten im Internet im Vergleich zu den traditionellen Medien 82
3.2 Weltweite Uneinheitlichkeit der Rechtssysteme 83
3.2.1 Grenzen nationalen Rechts 83
3.2.2 Fehlender Konsens bezüglich jugendgefährdender und strafbarer Inhalte 84
3.2.3 Probleme der Strafverfolgung und der Kontrolle von Inhalten 86
3.3 Kontraproduktive Wirkung von Sperrmaßnahmen (3 Fallbeispiele) 88
4. ZWISCHENBETRACHTUNG 90
IV. JUGENDSCHUTZ UND INTERNET – LÖSUNGSANSÄTZE 92
1. RECHTLICHE MAßNAHMEN UND KONSEQUENZEN 92
1.1 Der Communications Decency Act (CDA) in den USA 92
1.2 Änderungen in der deutschen Gesetzeslage und deren Konsequenzen 93
1.2.1 Das Informations- und Kommunikationsdienste Gesetz (IuKDG) 94
1.2.1.1 Entstehung und Geltungsbereich 94
1.2.1.2 Jugendschutzbestimmungen im IuKDG 95
1.2.2 Der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) 97
1.2.2.1 Entstehung und Geltungsbereich 97
1.2.2.2 Jugendschutzbestimmungen im MDStV 98
1.2.3 Verantwortlichkeitsregulierung für Internetinhalte (§ 5 TDG und § 5 MDStV) 98
1.2.4 Kritische Betrachtung des IuKDG und MDStV 99
1.2.5 Zuständige Institutionen zur Kontrolle von Internetinhalten 102
1.2.5.1 Indizierung von Websites durch die BPjS 102
1.2.5.2 Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM)
1.2.5.3 Jugendschutz.net – die Zentralstelle der Bundesländer für den Jugendschutz in den Mediendiensten 108
1.2.5.4 Strafverfolgungsbehörden 110
1.3 Bewertung der rechtlichen Maßnahmen und deren Konsequenzen 112
2. TECHNISCHE KONTROLLMÖGLICHKEITEN 113
2.1 Altersverifikationsssysteme 113
2.2 Ansatzmöglichkeiten für Filterstrategien 114
2.3 Grundlagen der Inhaltsfilterung 115
2.4 Filtersysteme im Überblick 117
2.4.1 Keyword-Blocking 117
2.4.2 Site-Blocking 118
2.4.3 Page-Labeling auf der Basis von PICS 119
2.4.3.1 PICS - ein weltweiter Industriestandard 119
2.4.3.2 Bewertungssystem der Internet Content Rating Association (ICRA) 121
2.4.3.3 Bewertungssystem von SafeSurf 122
2.5 Effizienz von Filtersoftware 122
3. WEITERE MAßNAHMEN 125
3.1 Selbstregulierung und Verhaltenskodizes 125
3.2 Einrichtung von Meldestellen (Hotlines) 127
3.3 Aufklärung der Nutzer und medienpädagogische Maßnahmen 128
V. SCHLUßBETRACHTUNG UND AUSBLICK 134
Literatur- und Quellenverzeichnis 137
Anhang 155

Automatisiert erstellter Textauszug:

Ein Weg, um im Internet an pornographisches Material zu gelangen, ist die Suche über Suchmaschinen. Wie hoch die Trefferzahlen sind, zeigt die Momentaufnahme einer Suchmaschine: So lieferte z.B. die Suchmaschine AltaVista am 14. Juli 2001 unter dem Suchbegriff „sex“ 13.875.110 Treffer für das gesamte WWW, 1.434.575 Treffer für den deutschsprachigen Bereich.271 Gleich hohe Trefferzahlen ergaben sich mit verwandten oder noch expliziteren Suchbegriffen. Natürlich kann man wegen der vielen möglichen Bedeutungen des englischen Wortes „sex“ und der Verwendung des Begriffs in einem nicht pornographischen Zusammenhang (z.B. auf Aufklärungsseiten) nicht davon ausgehen, daß jeder dieser Treffer ein jugendgefährdendes Potential hat. Nimmt man aber alleine an, daß nur zehn Prozent der gefundenen Websites „[...] für Kinder ungeeignet sind (...), so läßt sich immer noch eine so große Menge von potentiell jugendgefährdenden Seiten konstatieren, daß die Gefährdung keinesfalls als unerheblich eingestuft werden kann.“272 Viele der im Internet zu findenden Angebote stammen von kommerziellen Anbietern, welche den Zugang erst über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mittels Kreditkartenabbuchung oder anderer Zahlungsverfahren ermöglichen. Die Zahlung dient hierbei auch der Altersverifizierung des Kunden. Um für Kunden zu werben, sind jedoch häufig Teile des Angebots in sog. „Preview Galleries“ oder als „Free Tour“ für jeden zugänglich.273 Unter Nennung expliziter Beispiele von Darstellungen in diesen Vorschaugallerien, die allesamt im Bereich der einfachen Pornographie (§ 184 Abs. 1 StGB) liegen, merkt MÜLLER an, daß „[...] kaum ein Jugendlicher, der bis hierher gekommen ist, [...]“ dies „[...] nicht als werbende Aufforderung verstehen [...]“274 wird. Das gleiche gilt für Warnhinweise bzw. Einverständniserklärungen, die auf den Eingangsseiten vieler Sexsites zu finden sind. So heißt es z.B. in dem sehr ausführlichen Warnhin271 272 [...]

Kein Medium stand in den letzten Jahren bezüglich pornographischer Inhalte so in der öffentlichen Diskussion wie das Internet. In der Tat ist es ein ideales Medium zur Verbreitung pornographischer Inhalte, da sämtliche multimediale Möglichkeiten bis auf das äußerste ausgereizt werden können. Pornographie findet sich in Form von Bildern, Videos, Audiodateien und Texten im WWW und in Newsgroups. Daneben bestehen rein auf sexuelle Inhalte abzielende Chatrooms, Live-Shows, Kontaktbörsen u.v.a. Der Markt für Pornographie im Internet ist immens und ein fester Bestandteil seiner Ökonomie geworden. Bereits 1998 fielen seriösen Schätzungen zufolge allein 20 Prozent der etwa 8 Milliarden DM, die im Internet umgesetzt wurden, auf Pornographie. Bis zum Jahr 2003 soll der Umsatz pornographischer Angebote bei 3,1 Milliarden Dollar liegen.266 HILSE schreibt hierzu: „Man kann ohne Übertreibung feststellen, dass Sex und Pornografie der Motor des Internet waren oder es noch sind.“267 Die Suchwortstatistiken von Suchmaschinen belegen, daß sich Pornographie im Internet großer Beliebtheit erfreut. So stehen Suchbegriffe wie z.B. „sex“, „porn“, „nude images“ oder „erotik“ an oberster Stelle. Auf die Gesamtheit aller Abfragen gesehen bedeutet das eine millionenfache Suche nach pornographischen Inhalten.268 Bezüglich des Anteils pornographischen Materials im Internet berufen sich einige Autoren auf Expertenschätzungen, wonach nur ein bis zwei Prozent des Gesamtangebots pornographisch sind.269 Nach HINZE dürfte der Anteil realistischerweise bei 5 bis 15 Prozent liegen, was für das Jahr 2000 etwa 50 bis 150 Millionen Websites entspräche.270 [...]

raum (z.B. nach 30 Tagen) und Personalien müssen während des Probesurfens nicht angegeben werden. In diesem Zeitraum „[...] kann man sich hemmungslos austoben und ist überhaupt nicht greifbar.“262 Diese Möglichkeit der Anonymität wird auch von den Polizeibehörden als sehr problematisch betrachtet.263 Die Relevanz für den Jugendmedienschutz besteht darin, daß unter Zuhilfenahme von Anonymisierungsmöglichkeiten einerseits eine größere Bereitschaft zur Rezeption strafbarer bzw. jugendgefährdender Inhalte angenommen werden kann, da man sich unerkannt fühlt. Andererseits kann die Anonymität das Veröffentlichen unerwünschter Inhalte im Internet fördern, da sich die Urheber als nicht rückvollziehbar sehen. Nimmt man über einen Anonymisierungsserver an einem Chat teil oder versendet anonym E-Mails, kann auch hier die Hemmschwelle zu ungeniertem Verhalten, bis hin zur weiter unten erläuterten sexuellen Belästigung, als sehr gering eingeschätzt werden. Hinsichtlich des Verbreitens strafbarer und jugendgefährdender Inhalte, sei es für den Privatgebrauch oder zur späteren Publikation im WWW oder in Newsgroups, womit eine Jugendgefährdung gegeben wird, besteht zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Verschlüsselung (Kryptographie). So gestattet z.B. das online beziehbare Programm „Pretty Good Privacy“ (PGP) die Verschlüsselung von E-Mails inklusive Anhang. Nach Aussage des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sind PGP-chiffrierte Daten nicht entschlüsselbar und gelten als besonders sicher.264 Eine gesetzliche Restriktion der Kryptographie würde bedeuten, daß „[...] Kriminelle dazu übergehen würden, zu verbergende Dateien gar nicht mehr zu verschlüsseln, sondern sie schlicht in anderen Dateien, etwa digitalisierten Bildern, zu verstecken (Steganographie). Für einen Außenstehenden wäre es dann gar nicht mehr erkennbar, daß überhaupt etwas verborgen ist.“265 [...]

Arbeit zitieren:
Offner, Ferdinand November 2001: Internet und Jugendschutz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Neue Medien, Jugendmedienschutz, Jugendgefährdung

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