Internet und Jugendschutz
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Ferdinand Offner
- Abgabedatum: November 2001
- Umfang: 218 Seiten
- Dateigröße: 12,0 MB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6682-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6682-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6682-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Offner, Ferdinand November 2001: Internet und Jugendschutz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Neue Medien, Jugendmedienschutz, Jugendgefährdung
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Magisterarbeit von Ferdinand Offner
Zusammenfassung:
Die Magisterarbeit „Internet und Jugendschutz“ wurde im November 2001 am Institut für Kommunikationswissenschaft (LMU München) eingereicht und stellt eine umfassende, vielseitige und einen Überblick verschaffende Abhandlung zum Thema „Internet und Jugendschutz“ dar.
Auch wenn Publikationen zum Thema „Internet“ aufgrund der hohen Dynamik und ständigen Veränderungen des Mediums Internet relativ schnell an Aktualität verlieren, kann diese Magisterarbeit als gründliche, aufwendig recherchierte Informationssammlung und -auswertung zum Thema gesehen werden. Sie stellt den über Jahrzehnte gehandhabten Jugendmedienschutz den Anforderungen des neuen Mediums gegenüber, zeigt Problemzonen auf, nennt Bemühungen von Seiten des Staates und privater Organisationen, wie auch technische, rechtliche und medienpädagogische Lösungsansätze.
Unter dem Hintergrund der ständig ansteigenden Zahl von Internetnutzern (insb. Kinder und Jugendliche) zeigt sich, daß sich gerade im Hinblick auf den Jugendschutz das Internet von den traditionellen Medien wesentlich unterscheidet und der Jugendschutz dadurch mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert wird. Es stellt sich die allgemeine Frage, wie sich das Internet und die Anliegen des Jugendschutzes vereinbaren lassen. Einerseits sollen Kinder möglichst früh den Umgang mit dem neuen Medium erlernen, andererseits melden sich neben Befürwortern auch vermehrt kritische Stimmen zu Wort. Die potentielle Gefährdung von Jugendlichen und Kindern spielt hierbei eine zentrale Rolle. Nicht zuletzt durch die öffentliche Debatte und unzählige Meldungen in den letzten Jahren über pornographische oder rechtsextremistische Inhalte im Internet ist bekannt, daß im Internet nicht nur seriöse Angebote abrufbar sind.
Die Leitfrage der Magisterarbeit lautet:
Inwiefern müssen die Ansätze des Jugendschutzes in bezug auf das Internet überdacht werden?
Als Annäherung an eine Beantwortung werden für den ersten großen Themenkomplex („Jugendmedienschutz vor der Kommerzialisierung des Internet“) folgende Untersuchungsfragen gestellt:
Wozu bedarf es des Schutzes Jugendlicher und Kinder vor bestimmten Medieninhalten?
Welche Medieninhalte gelten als jugendgefährdend bzw. strafbar?
Welche Maßnahmen bestehen zur Wahrung des Jugendmedienschutzes?
Welche Kontrollinstitutionen sind für die Wahrung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes zuständig und wie effektiv ist deren Arbeit?
Für den zweigeteilten Hauptthemenbereich (Internet und Jugendschutz, die Problematik und Lösungsansätze) lauten die weiterführenden Fragestellungen wie folgt:
Kann von einer Gefährdung durch das Internet hinsichtlich jugendgefährdender und strafbarer Inhalte gesprochen werden und wie ist das Gefährdungspotential einzuschätzen?
Welche Problemfelder ergeben sich aus der technischen Struktur und Globalität des Internet in bezug auf jugendschutzrelevante bzw. strafbare Inhalte und deren Kontrollierbarkeit?
Inwieweit können die bestehenden Jugendmedienschutzmaßnahmen auf das Internet übertragen oder dem neuen Medium angepaßt werden (rechtlich wie auch institutionell)?
Welche Institutionen und Einrichtungen sind für die Einhaltung der Vorschriften zuständig und wie effektiv ist deren Arbeit?
Welche außerrechtlichen Lösungsansätze sind vorhanden? Inwieweit sind diese umsetzbar und effektiv?
Wo wird weiterer Handlungsbedarf gesehen und wie könnte der Jugendschutz im Internet in Zukunft aussehen?
Weitere behandelte Punkte können dem detailierten Inhaltsverzeichnis entnommen werden.
Die Magisterarbeit umfaßt insgesamt 220 Seiten, inklusive des umfangreichen Literatur- und Quellenverzeichnisses (18 Seiten), sowie des Anhangs (57 Seiten), welcher 33 Abbildungen aus dem Internet beinhaltet (die Abbildungen sind Screenshots, welche zum Teil über mehrere Seiten gehen). Alle Abbildungen enthalten die jeweilige URL mit Abrufdatum. Zur Dokumentation strafrechtlich relevanter Inhalte wurden auch diese exemplarisch veröffentlicht (u.a. Auszüge aus der „Zundelsite“). Die insgesamt 651 Fußnoten sprechen für eine genaue Bibliographie, welche an manchen Stellen den Inhalt des Textteils ergänzt und weitere Literaturverweise anführt.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | EINLEITUNG | 1 |
| 1. | HINTERGRUND UND FRAGESTELLUNG | 1 |
| 2. | METHODIK | 2 |
| 3. | AUFBAU DER ARBEIT | 4 |
| 4. | ANMERKUNGEN ZUR BEARBEITUNG DES THEMAS | 5 |
| II. | JUGENDMEDIENSCHUTZ VOR DER KOMMERZIALISIERUNG DES INTERNET | 7 |
| 1. | GRUNDANLIEGEN UND SELBSTVERSTÄNDNIS DES JUGENDMEDIENSCHUTZES | 7 |
| 2. | RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN | 8 |
| 2.1 | Verfassungsrechtliche Vorgaben | 9 |
| 2.2 | Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) | 10 |
| 2.3 | Strafgesetzbuch (StGB) | 11 |
| 2.3.1 | Gewaltdarstellende Schriften (§ 131 StGB) | 11 |
| 2.3.2 | Volksverhetzende und den Holocaust leugnende Schriften (§ 130 StGB) | 12 |
| 2.3.3 | Pornographische Schriften (§ 184 StGB) | 13 |
| 2.3.4 | Weitere strafrechtlich verbotene Inhalte bzw. Darstellungen | 14 |
| 2.4 | Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) | 14 |
| 2.5 | Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GJS) | 16 |
| 2.5.1 | Begriffsbestimmungen | 16 |
| 2.5.2 | Indizierungsverfahren durch die Bundesprüfstelle | 17 |
| 2.5.3 | Indizierungsfolgen | 18 |
| 2.5.4 | Ausnahmen | 19 |
| 2.6 | Der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) und die gleichlautenden Bestimmungen in den Landesmediengesetzen | 20 |
| 3. | JUGENDMEDIENSCHUTZ IN DER PRAXIS – MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN STAATLICHER KONTROLLINSTANZEN UND FREIWILLIGER SELBSTKONTROLLE | 22 |
| 3.1 | Staatliche Kontrollinstanzen | 23 |
| 3.1.1 | Strafverfolgungsbehörden | 23 |
| 3.1.2 | Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) | 23 |
| 3.1.3 | Landesmedienanstalten | 24 |
| 3.2 | Selbstkontrolleinrichtungen | 26 |
| 3.2.1 | Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) | 26 |
| 3.2.2 | Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) | 27 |
| 3.2.3 | Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) | 28 |
| 3.2.4 | Weitere Einrichtungen der Selbstkontrolle | 29 |
| 4. | ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG UND WEITERFÜHRENDE FRAGESTELLUNGEN | 30 |
| III. | JUGENDSCHUTZ UND INTERNET - DIE PROBLEMATIK | 33 |
| 1. | TECHNISCHE BESONDERHEITEN DES MEDIUMS INTERNET | 33 |
| 1.1 | Kommerzialisierung des Internet und deren Relevanz für den Jugendschutz | 33 |
| 1.2 | Globalität und dezentrale Struktur | 34 |
| 1.3 | Vielzahl unterschiedlicher Dienste | 36 |
| 1.3.1 | Usenet Newsgroups | 36 |
| 1.3.2 | World Wide Web | 38 |
| 1.3.3 | FTP-Dienst | 40 |
| 1.3.4 | 40 | |
| 1.3.5 | Echtzeitkommunikation (Chat) | 42 |
| 1.3.6 | Peer-to-Peer Netzwerke | 44 |
| 1.4 | Einfache und kostengünstige Produktion und Verbreitung von Inhalten | 46 |
| 1.5 | Möglichkeiten der Anonymität | 49 |
| 2. | STELLENWERT JUGENDGEFÄHRDENDER INHALTE SOWIE ANDERER GEFÄHRDUNGSPOTENTIALE IM INTERNET | 52 |
| 2.1 | Stellenwert pornographischer Inhalte | 52 |
| 2.1.1 | Einfache Pornographie | 52 |
| 2.1.1.1 | Verfügbarkeit | 53 |
| 2.1.2 | Kinderpornographie | 57 |
| 2.1.2.1 | Begriffsbestimmung | 57 |
| 2.1.2.2 | Verfügbarkeit | 59 |
| 2.1.3 | Mißbrauch von Chatrooms | 61 |
| 2.2 | Stellenwert rechtsextremistischer und gewaltverherrlichender Inhalte | 63 |
| 2.2.1 | Vernetzung der rechtsextremen Szene | 65 |
| 2.2.2 | Verbreitung indizierter und zum Teil strafbarer Musik | 66 |
| 2.2.3 | Verbreitung gewaltverherrlichender und volksverhetzender Computerspiele 68 | |
| 2.2.4 | Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | 69 |
| 2.2.5 | Verbreitung revisionistischer Inhalte | 69 |
| 2.2.6 | Weitere rechtsextremistische Online-Inhalte | 71 |
| 2.3 | Weitere jugendgefährdende Inhalte im Internet | 73 |
| 2.4 | Einschätzung des Gefährdungspotentials durch Online-Nutzer und Rezeption jugendgefährdender Inhalte durch Minderjährige | 76 |
| 2.5 | Zusammenfassende Bewertung des Gefährdungspotentials | 80 |
| 3. | PROBLEMFELDER IN BEZUG AUF DEN JUGENDMEDIENSCHUTZ | 81 |
| 3.1 | Einfache Zugangsmöglichkeiten zu jugendgefährdenden Inhalten | 81 |
| 3.1.1. | Zugänglichkeit zu jugendgefährdenden Inhalten im Internet im Vergleich zu den traditionellen Medien | 82 |
| 3.2 | Weltweite Uneinheitlichkeit der Rechtssysteme | 83 |
| 3.2.1 | Grenzen nationalen Rechts | 83 |
| 3.2.2 | Fehlender Konsens bezüglich jugendgefährdender und strafbarer Inhalte | 84 |
| 3.2.3 | Probleme der Strafverfolgung und der Kontrolle von Inhalten | 86 |
| 3.3 | Kontraproduktive Wirkung von Sperrmaßnahmen (3 Fallbeispiele) | 88 |
| 4. | ZWISCHENBETRACHTUNG | 90 |
| IV. | JUGENDSCHUTZ UND INTERNET – LÖSUNGSANSÄTZE | 92 |
| 1. | RECHTLICHE MAßNAHMEN UND KONSEQUENZEN | 92 |
| 1.1 | Der Communications Decency Act (CDA) in den USA | 92 |
| 1.2 | Änderungen in der deutschen Gesetzeslage und deren Konsequenzen | 93 |
| 1.2.1 | Das Informations- und Kommunikationsdienste Gesetz (IuKDG) | 94 |
| 1.2.1.1 | Entstehung und Geltungsbereich | 94 |
| 1.2.1.2 | Jugendschutzbestimmungen im IuKDG | 95 |
| 1.2.2 | Der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) | 97 |
| 1.2.2.1 | Entstehung und Geltungsbereich | 97 |
| 1.2.2.2 | Jugendschutzbestimmungen im MDStV | 98 |
| 1.2.3 | Verantwortlichkeitsregulierung für Internetinhalte (§ 5 TDG und § 5 MDStV) | 98 |
| 1.2.4 | Kritische Betrachtung des IuKDG und MDStV | 99 |
| 1.2.5 | Zuständige Institutionen zur Kontrolle von Internetinhalten | 102 |
| 1.2.5.1 | Indizierung von Websites durch die BPjS | 102 |
| 1.2.5.2 | Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. | (FSM) |
| 1.2.5.3 | Jugendschutz.net – die Zentralstelle der Bundesländer für den Jugendschutz in den Mediendiensten | 108 |
| 1.2.5.4 | Strafverfolgungsbehörden | 110 |
| 1.3 | Bewertung der rechtlichen Maßnahmen und deren Konsequenzen | 112 |
| 2. | TECHNISCHE KONTROLLMÖGLICHKEITEN | 113 |
| 2.1 | Altersverifikationsssysteme | 113 |
| 2.2 | Ansatzmöglichkeiten für Filterstrategien | 114 |
| 2.3 | Grundlagen der Inhaltsfilterung | 115 |
| 2.4 | Filtersysteme im Überblick | 117 |
| 2.4.1 | Keyword-Blocking | 117 |
| 2.4.2 | Site-Blocking | 118 |
| 2.4.3 | Page-Labeling auf der Basis von PICS | 119 |
| 2.4.3.1 | PICS - ein weltweiter Industriestandard | 119 |
| 2.4.3.2 | Bewertungssystem der Internet Content Rating Association (ICRA) | 121 |
| 2.4.3.3 | Bewertungssystem von SafeSurf | 122 |
| 2.5 | Effizienz von Filtersoftware | 122 |
| 3. | WEITERE MAßNAHMEN | 125 |
| 3.1 | Selbstregulierung und Verhaltenskodizes | 125 |
| 3.2 | Einrichtung von Meldestellen (Hotlines) | 127 |
| 3.3 | Aufklärung der Nutzer und medienpädagogische Maßnahmen | 128 |
| V. | SCHLUßBETRACHTUNG UND AUSBLICK | 134 |
| Literatur- und Quellenverzeichnis | 137 | |
| Anhang | 155 |
Ein Weg, um im Internet an pornographisches Material zu gelangen, ist die Suche über Suchmaschinen. Wie hoch die Trefferzahlen sind, zeigt die Momentaufnahme einer Suchmaschine: So lieferte z.B. die Suchmaschine AltaVista am 14. Juli 2001 unter dem Suchbegriff „sex“ 13.875.110 Treffer für das gesamte WWW, 1.434.575 Treffer für den deutschsprachigen Bereich.271 Gleich hohe Trefferzahlen ergaben sich mit verwandten oder noch expliziteren Suchbegriffen. Natürlich kann man wegen der vielen möglichen Bedeutungen des englischen Wortes „sex“ und der Verwendung des Begriffs in einem nicht pornographischen Zusammenhang (z.B. auf Aufklärungsseiten) nicht davon ausgehen, daß jeder dieser Treffer ein jugendgefährdendes Potential hat. Nimmt man aber alleine an, daß nur zehn Prozent der gefundenen Websites „[...] für Kinder ungeeignet sind (...), so läßt sich immer noch eine so große Menge von potentiell jugendgefährdenden Seiten konstatieren, daß die Gefährdung keinesfalls als unerheblich eingestuft werden kann.“272 Viele der im Internet zu findenden Angebote stammen von kommerziellen Anbietern, welche den Zugang erst über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mittels Kreditkartenabbuchung oder anderer Zahlungsverfahren ermöglichen. Die Zahlung dient hierbei auch der Altersverifizierung des Kunden. Um für Kunden zu werben, sind jedoch häufig Teile des Angebots in sog. „Preview Galleries“ oder als „Free Tour“ für jeden zugänglich.273 Unter Nennung expliziter Beispiele von Darstellungen in diesen Vorschaugallerien, die allesamt im Bereich der einfachen Pornographie (§ 184 Abs. 1 StGB) liegen, merkt MÜLLER an, daß „[...] kaum ein Jugendlicher, der bis hierher gekommen ist, [...]“ dies „[...] nicht als werbende Aufforderung verstehen [...]“274 wird. Das gleiche gilt für Warnhinweise bzw. Einverständniserklärungen, die auf den Eingangsseiten vieler Sexsites zu finden sind. So heißt es z.B. in dem sehr ausführlichen Warnhin271 272 [...]
Kein Medium stand in den letzten Jahren bezüglich pornographischer Inhalte so in der öffentlichen Diskussion wie das Internet. In der Tat ist es ein ideales Medium zur Verbreitung pornographischer Inhalte, da sämtliche multimediale Möglichkeiten bis auf das äußerste ausgereizt werden können. Pornographie findet sich in Form von Bildern, Videos, Audiodateien und Texten im WWW und in Newsgroups. Daneben bestehen rein auf sexuelle Inhalte abzielende Chatrooms, Live-Shows, Kontaktbörsen u.v.a. Der Markt für Pornographie im Internet ist immens und ein fester Bestandteil seiner Ökonomie geworden. Bereits 1998 fielen seriösen Schätzungen zufolge allein 20 Prozent der etwa 8 Milliarden DM, die im Internet umgesetzt wurden, auf Pornographie. Bis zum Jahr 2003 soll der Umsatz pornographischer Angebote bei 3,1 Milliarden Dollar liegen.266 HILSE schreibt hierzu: „Man kann ohne Übertreibung feststellen, dass Sex und Pornografie der Motor des Internet waren oder es noch sind.“267 Die Suchwortstatistiken von Suchmaschinen belegen, daß sich Pornographie im Internet großer Beliebtheit erfreut. So stehen Suchbegriffe wie z.B. „sex“, „porn“, „nude images“ oder „erotik“ an oberster Stelle. Auf die Gesamtheit aller Abfragen gesehen bedeutet das eine millionenfache Suche nach pornographischen Inhalten.268 Bezüglich des Anteils pornographischen Materials im Internet berufen sich einige Autoren auf Expertenschätzungen, wonach nur ein bis zwei Prozent des Gesamtangebots pornographisch sind.269 Nach HINZE dürfte der Anteil realistischerweise bei 5 bis 15 Prozent liegen, was für das Jahr 2000 etwa 50 bis 150 Millionen Websites entspräche.270 [...]
raum (z.B. nach 30 Tagen) und Personalien müssen während des Probesurfens nicht angegeben werden. In diesem Zeitraum „[...] kann man sich hemmungslos austoben und ist überhaupt nicht greifbar.“262 Diese Möglichkeit der Anonymität wird auch von den Polizeibehörden als sehr problematisch betrachtet.263 Die Relevanz für den Jugendmedienschutz besteht darin, daß unter Zuhilfenahme von Anonymisierungsmöglichkeiten einerseits eine größere Bereitschaft zur Rezeption strafbarer bzw. jugendgefährdender Inhalte angenommen werden kann, da man sich unerkannt fühlt. Andererseits kann die Anonymität das Veröffentlichen unerwünschter Inhalte im Internet fördern, da sich die Urheber als nicht rückvollziehbar sehen. Nimmt man über einen Anonymisierungsserver an einem Chat teil oder versendet anonym E-Mails, kann auch hier die Hemmschwelle zu ungeniertem Verhalten, bis hin zur weiter unten erläuterten sexuellen Belästigung, als sehr gering eingeschätzt werden. Hinsichtlich des Verbreitens strafbarer und jugendgefährdender Inhalte, sei es für den Privatgebrauch oder zur späteren Publikation im WWW oder in Newsgroups, womit eine Jugendgefährdung gegeben wird, besteht zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Verschlüsselung (Kryptographie). So gestattet z.B. das online beziehbare Programm „Pretty Good Privacy“ (PGP) die Verschlüsselung von E-Mails inklusive Anhang. Nach Aussage des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sind PGP-chiffrierte Daten nicht entschlüsselbar und gelten als besonders sicher.264 Eine gesetzliche Restriktion der Kryptographie würde bedeuten, daß „[...] Kriminelle dazu übergehen würden, zu verbergende Dateien gar nicht mehr zu verschlüsseln, sondern sie schlicht in anderen Dateien, etwa digitalisierten Bildern, zu verstecken (Steganographie). Für einen Außenstehenden wäre es dann gar nicht mehr erkennbar, daß überhaupt etwas verborgen ist.“265 [...]
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Offner, Ferdinand November 2001: Internet und Jugendschutz, Hamburg: Diplomica Verlag
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Neue Medien, Jugendmedienschutz, Jugendgefährdung



