Internationalisierung der Rechnungslegung
Darstellung der historischen Entwicklung sowie des aktuellen Satus Quo vor dem Hintergrund der (teilweise) verpflichtenden Anwendungen der IFRS-Normen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Joachim Simon
- Abgabedatum: Januar 2005
- Umfang: 195 Seiten
- Dateigröße: 646,1 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität des Saarlandes Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8619-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8619-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8619-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Simon, Joachim Januar 2005: Internationalisierung der Rechnungslegung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IAS, Bilanzrecht, Bilanzkontrollgesetz, Standardsetter, US-GAAP
In den Warenkorb
68,00 €
Diplomarbeit von Joachim Simon
Einleitung:
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wächst die Welt zusammen. Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten und die verbesserten Verkehrswege verbinden die einzelnen Länder und Märkte immer mehr. Hinzu kommen der Wegfall der Handelsgrenzen und der Abbau von Zöllen und Importbeschränkungen. In den letzten Jahren bekam der Begriff des „Global Player“ dadurch eine immer größere Bedeutung.
Darunter sind Unternehmen zu verstehen, die auf den wichtigsten Wirtschaftsplätzen der Welt – Nordamerika, Europa und Asien – präsent sind. Zu diesen Unternehmen gehören z. B. die deutschen Autokonzerne DaimlerChrysler und VW sowie Coca- Cola. Diese Unternehmen zeigen eindrucksvoll das Zusammenwachsen der Weltwirtschaft (Globalisierung). Charakteristisch für diese Unternehmen ist die Verlagerung ihrer Aktivitäten in alle drei Wirtschaftsräume, um die sich bietenden Vorteile zu nutzen. Durch die Produktionsverlagerung können Kosten im Bereich des Personals auf Grund der unterschiedlichen Lohnsituationen eingespart werden. Aber auch das Wechselkursrisiko kann verringert werden, da die Produkte für den entsprechenden Markt vor Ort produziert werden können. Von der Internationalisierung sind aber nicht nur die Produktion und der Absatz betroffen, sondern auch die Finanzierung. Die Geldgeschäfte haben ständig zugenommen, da die Investoren dort ihr Kapital investieren, wo sie sich hohe Renditen versprechen. Zudem können die Investoren durch Diversifikation des Portfolios ihr Risiko minimieren.
Daher hat sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere im letzten, auch die Rechnungslegungswelt grundlegend geändert. Als Folge der Globalisierung der Kapitalmärkte sahen sich deutsche Unternehmen zusehend mit dem Problem der Kapitalbeschaffung auf ausländischen Kapitalmärkten konfrontiert, da das grenzüberschreitende Agieren der Unternehmen zu einem raschen Anstieg ihres Kapitalbedarfs führte. Das benötigte Kapital konnte aber auf dem heimischen Kapitalmarkt nicht mehr aufgenommen werden. Daher wird versucht, das benötigte Kapital durch Ausgabe von Aktien an internationalen Kapitalmärkten aufzunehmen. Um in dem internationalen Wettbewerb um Kapital bestehen zu können, ist eine Rechnungslegung erforderlich, die den Bedürfnissen der ausländischen Investoren genügt. Für einen potentiellen Investor ist die Ertragskraft der Unternehmen von besonderer Bedeutung.
Damit er die beste Anlage findet, muss der Investor die dafür benötigten Informationen von den Unternehmen erhalten. Diese Informationen publizieren die Unternehmen mit Hilfe der Rechnungslegung. Da ein Investor aber nicht in der Lage sein kann, alle nationalen Besonderheiten sämtlicher Rechnungslegungssysteme zu kennen bzw. beurteilen zu können, ist der Wunsch nach einer einheitlichen Rechnungslegung aus Vergleichbarkeitsgründen verständlich. Der Investor erwartet eine Rechnungslegung, die in erster Linie für ihn interessante Informationen vermittelt.
Nach Auffassung der SEC kann die vom Gläubigerschutz geprägte deutsche Rechnungslegung diese Anforderungen nicht erfüllen und verwehrt den deutschen Unternehmen, die die deutsche Rechnungslegung praktizieren, den Zugang zu einem der wichtigsten Kapitalmärkte der Welt. Allerdings gilt es zu beachten, dass in der Vergangenheit zahlreiche Unternehmenskrisen in den USA diese Investororientierung wieder in Frage stellten. Die Jahresabschlussinformationen sind für den potentiellen Investor zur Beurteilung bestehender Anlagemöglichkeiten von großer Bedeutung.
Der Druck zur Harmonisierung und Internationalisierung der Rechnungslegung kommt also nicht vom Gesetzgeber, sondern von den rechnungslegenden Unternehmen selbst, die im globalen Wettbewerb darauf angewiesen sind, ihren Kapitalbedarf zu decken. Daneben sind auch die enormen Kosten für Unternehmen, die aus dem genannten Grund neben einem deutschen auch einen IAS/IFRS- bzw. USGAAP- Abschluss aufstellen, zu berücksichtigen. Mittlerweile ist die Globalisierung so weit fortgeschritten, dass nicht mehr nur deutsche Großunternehmen an einem Zugang zu internationalen Kapitalmärkten interessiert sind, sondern auch mittelständische Unternehmen.
Die vorliegende Arbeit soll die historische Entwicklung der Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland vor dem Hintergrund der ab 2005 teilweise verpflichtenden Anwendung der IFRS Normen aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Anlagenverzeichnis | XIV | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 2. | Abgrenzung des Begriffs „Internationalisierung der Rechnungslegung“ | 3 |
| 2.1 | Der Begriff „Internationalisierung“ | 3 |
| 2.2 | Der Begriff „Rechnungslegung“ | 4 |
| 3. | Gründe für unterschiedliche Rechnungslegungssysteme | 5 |
| 3.1 | Das kodifizierte Recht | 7 |
| 3.2 | Das fallabhängige Recht | 8 |
| 4. | Die Möglichkeiten der Internationalisierung der Rechnungslegung | 9 |
| 4.1 | Das Rechnungslegungsrecht | 10 |
| 4.2 | Die Rechnungslegungspraxis | 11 |
| 4.3 | Die Möglichkeiten der Internationalisierung des Rechnungslegungsrechts | 12 |
| 4.4 | Die Möglichkeiten der Internationalisierung der Rechnungslegungspraxis | 12 |
| 4.4.1 | Die formelle Internationalisierung | 13 |
| 4.4.2 | Die materielle Internationalisierung | 15 |
| 4.4.2.1 | Die Erweiterung des HGB-Abschlusses um international übliche Offenlegungen | 15 |
| 4.4.2.2 | Die Erstellung eines dualen Abschlusses | 16 |
| 4.4.2.3 | Die Erstellung eines HGB-Abschlusses mit anschließender Überleitungsrechnung | 18 |
| 4.4.2.4 | Die Erstellung paralleler Abschlüsse | 20 |
| 5. | Die Phasen der Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland | 21 |
| 5.1 | Das Aktiengesetz von 1965 | 23 |
| 5.1.1 | Die Situation vor Inkrafttreten des Aktiengesetzes von 1965 | 23 |
| 5.1.2 | Die Vorschriften und Neuerungen des Aktiengesetzes von 1965 | 25 |
| 5.1.2.1 | Die Änderungen den Vorstand und die Aktionäre betreffend | 25 |
| 5.1.2.2 | Die Feststellung des Jahresabschlusses und die geänderten Regeln zur Gewinnverwendung | 25 |
| 5.1.2.3 | Die Verbesserung der Publizität und die Auskunftsrechte der Aktionäre | 26 |
| 5.1.2.4 | Die neuen Regelungen den Konzern betreffend | 27 |
| 5.1.3 | Die Auswirkungen des Aktiengesetzes von 1965 | 29 |
| 5.2 | Die Harmonisierungsbemühungen der Europäischen Gemeinschaft | 31 |
| 5.2.1 | Die Ziele der Harmonisierungsbemühungen | 31 |
| 5.2.2 | Die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft | 33 |
| 5.2.2.1 | Die 4. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft | 34 |
| 5.2.2.2 | Die 7. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft | 36 |
| 5.2.2.3 | Die 8. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft | 37 |
| 5.2.3 | Die Umsetzung der EG-Richtlinien in deutsches Recht durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) vom 19. Dezember 1985 | 38 |
| 5.2.3.1 | Änderungen, die den Einzelabschluss betreffen | 40 |
| 5.2.3.2 | Änderungen, die den konsolidierten Abschluss betreffen | 44 |
| 5.2.3.3 | Die Auswirkungen auf das Berufsrecht | 47 |
| 5.3 | Das International Accounting Standards Committee | 48 |
| 5.3.1 | Die Gründung und die Zielsetzungen des IASC | 48 |
| 5.3.2 | Die Organisation des IASC | 50 |
| 5.3.2 | Der Standard Setting Process | 52 |
| 5.4 | Das Listing der Daimler-Benz AG an der New York Stock Exchange | 53 |
| 5.4.1 | Bemühungen um Anerkennung eines HGB-Abschlusses | 53 |
| 5.4.2 | Die Anpassungen der Daimler-Benz AG an die Anforderungen der SEC | 55 |
| 5.5 | Der Neue Markt und der SMAX | 56 |
| 5.5.1 | Die Gründung des Neuen Marktes | 56 |
| 5.5.2 | Der SMAX | 58 |
| 5.6 | Die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften durch deutsche Unternehmen | 59 |
| 5.6.1 | Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) vom 20. April 1998 | 60 |
| 5.6.2 | Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27. April 1998 | 62 |
| 5.7 | Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) | 65 |
| 5.7.1 | Die Organisation des DRSC | 67 |
| 5.7.2 | Der Standardisierungsprozess | 69 |
| 5.8 | Das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) | 70 |
| 5.8.1 | Die Einführung des § 264a HGB | 71 |
| 5.8.2 | Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 292a HGB | 72 |
| 5.8.3 | Die Änderungen der Größenkriterien | 73 |
| 5.8.4 | Die Ausweitung der Strafvorschriften | 73 |
| 5.9 | Das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) vom 19. Juli 2002 | 74 |
| 5.9.1 | Neuerungen im Konzernbilanzrecht und bei der Abschlussprüfung | 75 |
| 5.9.2 | Neuerungen im Aktiengesetz | 77 |
| 5.10 | Die Entwicklung bis zur (teilweise) verpflichtenden Anwendung der IFRS-Normen | 78 |
| 5.10.1 | Die neuen Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene | 78 |
| 5.10.2 | Die Neuorganisation des IASC | 82 |
| 5.10.3 | Die Auswirkungen in Deutschland | 85 |
| 5.10.3.1 | Das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04. Dezember 2004 | 85 |
| 5.10.3.2 | Das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15. Dezember 2004 | 89 |
| 5.10.3.3 | Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilReMoG) | 90 |
| 5.10.3.4 | Die Auswirkungen auf das DRSC | 91 |
| 6. | Fazit und Ausblick | 92 |
| Literaturverzeichnis | XLVIII | |
| Bücher und Zeitschriftenaufsätze | XLVIII | |
| Sonstige Quellen | XCI |
Deutsche Unternehmen befanden sich Anfang der 90er-Jahre in einer verzwickten Lage: Einerseits strebten sie die Notierung an einer ausländischen Börse – insbesondere an der NYSE – an, aber andererseits waren sie nicht bereit, die Änderungen in der Rechnungslegung, die die SEC forderte, durchzuführen. 358 Diese Änderungswünsche der SEC, die die deutschen Abschlüsse als nicht gleichwertig betrachtete,359 waren mit der Erstellung eines zweiten Jahresabschlusses, der den USamerikanischen Rechnungslegungsnormen entsprechen musste, oder einer Überleitungsrechnung verbunden; beide Möglichkeiten habe immense Kosten verursacht, so dass die deutschen Unternehmen anfangs von einer Notierung an der NYSE abgesehen hatten. 360 Allerdings ist die Zulassung der SEC unabdingbare Voraussetzung für ein Listing an der NYSE. 361 Der Vorsitzende der New Yorker Börse ging mit der Haltung der SEC nicht konform: Er plädierte für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erstellt wurden, so dass der Kurszettel der New Yorker Börse um weitere „quality companies“ erweitert werden könnte. 362 Daher bemühten sich einige deutsche Unternehmen sowie die Politik darum, die Anerkennung des deutschen handelsrechtlichen Jahresabschlusses für ein Börsenlisting an der NYSE zu erreichen. 363 Um die Aufstellung eines den Anforderungen der SEC entsprechenden Abschlusses zu verhindern, wurde die gegenseitige Anerkennung von europäischen Jahresabschlüssen, deren Grundlage die 4. und 7. EGRichtlinie waren, und ausländischen Jahresabschlüssen [...]
Daneben wurde die Organisationsstruktur im Jahre 1995 um das Advisory Council, das sich aus hochgestellten Persönlichkeiten der Wirtschaft und Politik zusammensetzte, erweitert.350 Das Advisory Council hatte die Förderung der Bekanntheit und des Ansehens des IASC, die Beschaffung finanzieller Mittel, die Überwachung der Tätigkeit des Boards sowie die Erreichung der strategischen Ziele zur Aufgabe. 351 Im Jahre 1997 wurde die Organisationsstruktur des IASC durch die Einführung des Standing Interpretation Committee (SIC) erweitert.352 Das SIC bestand aus 12 Mitgliedern sowie stimmrechtslosen Beobachtern (z. B. IOSCO und EU-Kommission), die bedeutende Bilanzierungsfragen zeitnah behandelten, die in den Standards nur unzureichend oder überhaupt nicht geregelt waren und daher einer Interpretation bedurften. 353 Die Interpretationen des SIC, die vom Board genehmigt werden mussten, 354 bezogen sich auf anstehende Themen, die Probleme bei der praktischen Umsetzung brachten, oder auf neue Themengebiete, die noch nicht in die Standards eingeflossen waren. 355 Einen Überblick über die Organisationsstruktur des IASC, die bis zum Jahre 2001 Gültigkeit hatte, gibt Anlage 13. [...]
arbeitung von bestehenden IAS fachlich zur Seite zu stehen. 340 Ein Steering Committee wurde von einem Projekt-Manager des IASC-Sekretariats unterstützt und war in den Prozess der Standardsetzung vom Entwurf bis zur Vollendung des Standards involviert.341 Seit der Gründung des IASC ist auch das Sekretariat des IASC in London ansässig. Das Sekretariat wird von einem Secretary General geleitet, der das IASC nach außen repräsentiert und für die Organisation des Boards und des Executive Committees verantwortlich war.342 Die hauptberuflichen Mitarbeiter setzten sich aus Fachleuten zusammen, die von ihren Arbeitgebern, z. B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und nationalen Standardsettern für eine befristete Zeit freigestellt wurden. 343 Zur Unterstützung und Koordinierung der Arbeit der Steering Committees wurde ein Technical-Direktor eingesetzt, der zugleich Mitglied des IASC-Sekretariats war.344 Im Jahre 1981 wurde die Consultative Group als eigenständiges Organ zur fachlichen Beratung des Boards in die Organisation des IASC integriert.345 Mitglieder der Consultative Group sind Vertreter internationaler Organisationen, z. B. Börsen, Wertpapieraufsichtsorganisationen, Abschlussadressaten und Normenanwender sowie die nationalen Standardsetter, z. B. das FASB. 346 Die Aufnahme der genannten Organisationen oblag alleine dem Board. Damit trug das IASC der Forderung nach mehr politischer Einbindung und mehr Praxisrelevanz Rechnung. 347 Die Consultative Group beriet auf ihren Tagungen die aktuell diskutierten Standards des IASC. Die Mitglieder des Executive Committees waren der Chairman und der ViceChairman des IASC, der Vorsitzende des Sekretariats (Secretary General) sowie fünf weitere Board-Mitglieder, die von Zeit zu Zeit ausgetauscht wurden. 348 Die Aufgabe des Executive Committees bestand darin, die operative Tätigkeit auszuführen und zu überwachen, die Board-Sitzungen vorzubereiten und die Organisation des IASC stetig zu verbessern. 349 [...]
In den Warenkorb
68,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832486198
Arbeit zitieren:
Simon, Joachim Januar 2005: Internationalisierung der Rechnungslegung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
IAS, Bilanzrecht, Bilanzkontrollgesetz, Standardsetter, US-GAAP



