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Internationale Steuergestaltung durch den Einsatz von Basisgesellschaften in Mauritius anhand von praktischen Beispielen

Internationale Steuergestaltung durch den Einsatz von Basisgesellschaften in Mauritius anhand von praktischen Beispielen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Vit Strejcek
  • Abgabedatum: Juli 2001
  • Umfang: 189 Seiten
  • Dateigröße: 1,4 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5657-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5657-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5657-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Strejcek, Vit Juli 2001: Internationale Steuergestaltung durch den Einsatz von Basisgesellschaften in Mauritius anhand von praktischen Beispielen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Steuerplanung, Offshore, Doppelbesteuerungsabkommen, Steueroase

Diplomarbeit von Vit Strejcek

Einleitung:

Offshore-Zentren spielen bei den internationalen Finanztransaktionen und in der Vermögensverwaltung eine führende Rolle. Es wird geschätzt, daß mehr als die Hälfte des weltweiten Kapitalflusses von Offshore-Zentren stammen. Aufgrund immer schärferer Mißbrauchsbestimmungen der Hochsteuerländer gegen bekannte Steueroasen sind Doppelbesteuerungsabkommen immer wichtiger, um Steuervorteile aus der Zwischenschaltung von Basisgesellschaften zu erlangen. Mauritius zählt zu den wenigen Ländern mit einem niedrigen Steuerniveau und umfangreichen Doppelbesteuerungsabkommen.

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den Grundbegriffen der internationalen Besteuerung, des österreichischen Außensteuerrechts und der umfangreichen Klassifikation und Funktionsweise der Basisgesellschaft. In weiterer Folge werden die Motive einer international tätigen Unternehmung für den Einsatz einer Basisgesellschaft in Mauritius und steuerliche Auswirkungen laufender und aperiodisch auftretender Erträge auf allen Ebenen der Gesellschaftsstruktur beschrieben.

Es wird das mauritische Steuer- und Gesellschaftsrecht, die wichtigsten Doppelbesteuerungsabkommen und die Bedeutung wirtschaftlicher Gründe für die Einschaltung einer Zwischengesellschaft auf Mauritius untersucht. Es wird weiters aufgezeigt, welche Gestaltungsgrenzen der internationalen Steuerplanung sich durch österreichische, europarechtliche und abkommensrechtliche Mißbrauchsbestimmungen ergeben.

Die gesamte Arbeit wird durch praktische Beispiele ergänzt.

Inhaltsverzeichnis:

1. EINLEITUNG 1
1.1 Relevanz des Themas 1
1.2 Zielsetzung der Arbeit 6
1.3 Aufbau der Untersuchung/Vorgangsweise 7
2. EINFÜHRUNG IN DAS INTERNATIONALE STEUERRECHT 10
2.1 Definition des Begriffes 10
2.2 Grundprinzipien der Besteuerung 10
2.3 Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht 12
2.4 Rechtsquellen des internationalen Steuerrechts 13
2.4.1 Das primäre Völkerrecht 13
2.4.2 Supranationales Recht (sekundäres Völkerrecht) 14
2.4.3 Nationales Außensteuerrecht 14
2.5 Die Doppelbesteuerung als zentrales Problem der internationalen Steuergestaltung 15
2.5.1 Begriff und Ursachen der Doppelbesteuerung 15
2.5.2 Die Beseitigung der Doppelbesteuerung 16
2.5.2.1 Unilaterale Maßnahmen (Nationales Außensteuerrecht) 16
2.5.2.1.1 Die Bestimmung des § 48 BAO 17
2.5.2.1.2 Das internationale Schachtelprivileg 20
2.5.2.1.3 Die Mutter-Tochter-Richtlinie 26
2.5.2.2 Bilaterale Maßnahmen 29
2.5.2.2.1 Freistellungsverfahren (Befreiungsmethode, exemption method) 30
2.5.2.2.2 Anrechnungsverfahren (credit method) 33
2.5.2.2.3 Vergleich der beiden Methoden, Vor- und Nachteile 35
3. BASISGESELLSCHAFT 37
3.1 Definition und Merkmale 37
3.2 Motive für den Einsatz eines Basisunternehmens 45
3.2.1 Steuerliche Vorteile 45
3.2.2 Außersteuerliche Motive 47
3.3 Anforderungen an eine Basisgesellschaft 49
3.3.1 Standortfragen 49
3.3.2 Abschirmwirkung und Rechtsform einer Gesellschaft 53
3.3.3 Gründung und Kapitalausstattung einer Basisgesellschaft 56
3.4 Funktionen und Einsatz eines Basisunternehmens 58
3.5 Abgrenzung nach der Rechtsform 66
3.5.1 Auslandsengagement als Betriebsstätte 67
3.5.2 Auslandsengagement als (Tochter-)Kapitalgesellschaft 68
3.5.3 Auslandsengagement als (Tochter-)Personengesellschaft 69
3.5.3.1 Transparente Personengesellschaft 70
3.5.3.2 Intransparente Personengesellschaft 71
3.6 Abgrenzung nach der Aufgabenstellung 75
3.6.1 Finanzierungsgesellschaften 77
3.6.2 Vermögensverwaltung 82
3.6.3 Handels- und Dienstleistungsaktivität 86
3.6.4 Versicherungsgesellschaften (Captives) 88
3.6.5 Produktionsgesellschaften 91
3.6.6 Holding 93
3.6.6.1 Definition und Abgrenzung zur Basisgesellschaft 93
3.6.6.1.1 Betriebswirtschaftliche Begriffsbildung 95
3.6.6.1.2 Begriffsbildung aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht 96
3.6.6.2 Arten von Holdinggesellschaften 98
3.6.6.2.1 Einordnung nach Holdingfunktionen 98
3.6.6.2.2 Einordnung nach Holdinghierarchien 100
3.6.6.2.3 Einordnung nach der Rechtsform 101
4. MAURITIUS 105
4.1 Geographische Vorteile 105
4.2 Wirtschaftliche Vorteile 107
4.2.1 Gesellschaftsrecht 108
4.2.1.1 Allgemein 108
4.2.1.2 Offshore Company 109
4.2.1.3 International Company 112
4.2.1.4 Protected Cell Company 115
4.2.1.5 Offshore Trust 116
4.2.1.6 Offshore Société 117
4.2.1.7 Bestimmungen für ausländische Gesellschaften 117
4.2.1.7.1 Vertretung 117
4.2.1.7.2 Betriebsstätte 117
4.2.1.7.3 Tochtergesellschaft 118
4.3 Steuerliche Vorteile 118
4.3.1 Incentive schemes 118
4.3.2 Definition der Ansässigkeit 119
4.3.3 Besteuerung von Gesellschaften 120
4.3.3.1 Foreign Tax Credit 120
4.3.3.2 Steuersätze 121
4.3.3.3 Behandlung von Dividenden, Zinsen, Lizenz- und anderen Gebühren 123
4.3.3.4 Behandlung von Verlusten 123
4.3.4 Besteuerung von natürlichen Personen 123
4.3.5 Übersicht der DBA 124
5. INTERNATIONALE STEUERGESTALTUNG MIT BASISGESELLSCHAFTEN 128
5.1 Konzerneigene Dienstleistungsgesellschaften 128
5.1.1 Finanzierungsgesellschaft 128
5.1.2 Lizenzgesellschaft 133
5.1.3 Bankbetrieb 136
5.1.4 An- und Verkaufsgesellschaften (Reinvoicing-Gesellschaften) 137
5.2 Behandlung der Gewinne im Ausschüttungsfall 138
5.3 Transaktionen im betrieblichen Bereich des inländischen Unternehmens 139
5.3.1 Vermehrung des Aufwandes 140
5.3.2 Verminderung der Einnahmen 141
6. STEUERGESTALTUNG MIT BETRIEBSSTÄTTEN IN MAURITIUS UND ANDEREN DBA-STAATEN 143
7. INTERNATIONALE STEUERGESTALTUNG MIT HOLDINGGESELLSCHAFTEN 146
7.1 Gestaltungsziele 146
7.2 Gestaltungsmittel 147
7.3 Reduzierung von Quellensteuern 150
7.4 Vermeidung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen 155
8. STEUERGÜNSTIGE WEITERLEITUNG DER GEWINNE 159
8.1 Österreichische Spitzeneinheit 159
8.2 Mauritische Spitzeneinheit 162
9. GESTALTUNGSGRENZEN DER STEUERPLANUNG 169
9.1 Unbeschränkte Steuerpflicht 169
9.2 Methodenwechsel bei internationalen Schachtelerträgen 169
9.3 Abzug der Kapitalertragsteuer gemäß § 94a Abs. 2 170
9.4 Wirtschaftliche Betrachtungsweise 170
9.5 Scheingeschäfte 172
9.6 Bezeichnung des Empfängers 172
10. ZUSAMMENFASSUNG 173
11. VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN 176
12. LITERATURVERZEICHNIS 178
13. ANHANG 181

Automatisiert erstellter Textauszug:

Mit einer entsprechenden Finanzierungsstruktur der Gesellschaften und unter Einhaltung mehrerer Bedingungen lassen sich einige steuerliche Vorteile lukrieren:137 kein Kapitalsteuerabzug auf Zinszahlungen der Finanzierungsgesellschaft. Eine Quellensteuerbelastung auf die Refinanzierungsquelle (bspw. einer Anleihe auf dem ausländischen Kapitalmarkt) kommt dann nicht zur Anwendung, wenn nach dem Steuerrecht des ausländischen Staates ein Kapitalsteuerabzug nicht vorgesehen ist. In den anderen Fällen ist darauf zu achten, daß der Sitzstaat der Basisgesellschaft ein möglichst umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen besitzt, so daß die Zinsen ohne oder zumindest mit geringer Quellensteuerbelastung an die ausländischen Kapitalgeber ausbezahlt werden können. Keine Ertragsteuern auf Zinseinnahmen der Finanzierungsgesellschaft. Auch hier muß die Finanzierungsgesellschaft bei der Darlehensvergabe an Konzerngesellschaften auf die Quellensteuerminimierung bezüglich ihrer Zinseinnahmen achten, da bei einer vollen oder hohen Refinanzierung die auf die Bruttozinseinnahmen erhobenen Quellensteuern aufgrund der Begrenzungen der Anrechnungsmethode regelmäßig nur in geringem Umfang angerechnet werden können. Auch in diesem Fall ist ein Basisland mit einem umfangreichen Netz an DBA, in denen die Kapitalertragsteuern auf Zinsen aufgehoben oder zumindest wesentlich reduziert werden, von großer Bedeutung. Keine oder nur geringe Vermögensbesteuerung der Finanzierungsgesellschaft, z.B. des Mindesteigenkapitals. Keine Beschränkung bezüglich der Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten. Bei der Vorgabe bestimmter Finanzierungsstrukturen („thin capitalization rules“) durch den Basisstaat der Finanzierungsgesellschaft, welche die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen an ein bestimmtes Verhältnis zwischen Eigenund Fremdkapital bzw. Eigenkapital und Aktiva koppeln, führt zu einer Begrenzung der Fremdkapitalquote auf Ebene der Finanzierungsgesellschaft, die ihre steuerliche Vorteilhaftigkeit tendenziell einschränkt. [...]

nehmen, ohne Unterschied ob an übergeordnete (Mutter-) oder nachgeordnete (Tochter) Unternehmen. Der Kapitalbedarf der Basisgesellschaft wird durch ihre Kapitalausstattung bei der Gesellschaftsgründung, durch den Bezug von Zinsen oder Dividenden von beherrschten Unternehmen oder durch die Beschaffung auf in- und ausländischen Geld- und Kapitalmärkten (d.h. durch die Aufnahme von Krediten bzw. die Begebung von Anleihen) gedeckt. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Banken eingeschaltet. Mit einer Finanzierungsgesellschaft werden grundsätzlich zwei Ziele verfolgt: erstens reduziert sich beim Kreditnehmer im Hochsteuerland durch die Kreditzinsen als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage für die (hohe) Besteuerung und zweitens unterliegen die eingenommenen Zinsen im Basisland überhaupt keiner oder nur geringer Besteuerung. In einem großen Unternehmensverband (Konzern) wird die Finanzierungsaufgabe häufig auf eigens dafür gegründeten Rechtsträger übertragen und aufgrund der beträchtlichen Finanz- und Kreditvolumina für günstigere Kreditbedingungen genützt weil dadurch Kapitalmärkte mit günstigen Finanzierungskonditionen erschlossen werden. Die Einschaltung einer Finanzierungsgesellschaft im Ausland verspricht mehrere Vorteile nichtsteuerlicher Art:136 Reduzierung von Emissionskosten im Vergleich zu einer Anleihenausgabe im Inland; Vermeidung von staatlichen Restriktionen durch Ausweichen auf ausländische Kapitalmärkte; weniger komplexe Anforderungen bei der Gestellung von Sicherheiten im Ausland erlauben Kosten und Verwaltungsaufwendungen einzusparen. [...]

unangemessene Gegenleistungen beschränkt. Unter dem Bergriff „eigene geschäftliche Aktivitäten“ unterscheidet er sogar zwischen Produktions-, Dienstleistungs- und merkwürdigerweise wiederum reinen Holdingaktivitäten.134 Eine etwas konsequentere Systematisierung der Termini wendet Brosig135 an. Wie bereits bei den Funktionen des Basisunternehmens beschrieben, differenziert er zwischen Finanzierungs-, Investitionen- und Vermögensverwaltungsgesellschaften, Ein-, Verkaufsgesellschaften, Dienstleistungs- und Versicherungsgesellschaften. Meines Erachtens nach ist aber auch diese Einteilung nicht ausreichend und schlüssig. Aus der Vielzahl der in der Literatur verwendeten Gliederungen verwende ich deshalb die nachfolgende Typisierung, welche die Vielzahl der möglichen Aufgaben eines Basisunternehmens am zweckmäßigsten widerspiegelt. Trotzdem kann es zu Überschneidungen der Begriffe kommen, da insbesondere die Tätigkeit einer Holding mehrere Aufgabenbereiche erfaßt (Vermögensverwaltung, eigene geschäftliche Tätigkeit). Aus diesem Grund werden die Funktionen einer Holding gesondert behandelt. Wegen der ebenfalls problematischen Einordnung des Begriffes der Finanzierung, der einerseits unter den Oberbegriff „Vermögensverwaltung“ fällt, andererseits aber auch ein Dienstleistungsbegriff sein kann und somit zu den „eigenen geschäftlichen Aktivitäten“ zählt, wird die wohl wichtigste Funktion der Basisgesellschaft genauso wie die Holding getrennt dargestellt. [...]

Arbeit zitieren:
Strejcek, Vit Juli 2001: Internationale Steuergestaltung durch den Einsatz von Basisgesellschaften in Mauritius anhand von praktischen Beispielen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Steuerplanung, Offshore, Doppelbesteuerungsabkommen, Steueroase

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