Internationale Steuergestaltung durch den Einsatz von Basisgesellschaften in Mauritius anhand von praktischen Beispielen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Vit Strejcek
- Abgabedatum: Juli 2001
- Umfang: 189 Seiten
- Dateigröße: 1,4 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5657-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5657-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5657-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Strejcek, Vit Juli 2001: Internationale Steuergestaltung durch den Einsatz von Basisgesellschaften in Mauritius anhand von praktischen Beispielen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Steuerplanung, Offshore, Doppelbesteuerungsabkommen, Steueroase
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Diplomarbeit von Vit Strejcek
Einleitung:
Offshore-Zentren spielen bei den internationalen Finanztransaktionen und in der Vermögensverwaltung eine führende Rolle. Es wird geschätzt, daß mehr als die Hälfte des weltweiten Kapitalflusses von Offshore-Zentren stammen. Aufgrund immer schärferer Mißbrauchsbestimmungen der Hochsteuerländer gegen bekannte Steueroasen sind Doppelbesteuerungsabkommen immer wichtiger, um Steuervorteile aus der Zwischenschaltung von Basisgesellschaften zu erlangen. Mauritius zählt zu den wenigen Ländern mit einem niedrigen Steuerniveau und umfangreichen Doppelbesteuerungsabkommen.
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den Grundbegriffen der internationalen Besteuerung, des österreichischen Außensteuerrechts und der umfangreichen Klassifikation und Funktionsweise der Basisgesellschaft. In weiterer Folge werden die Motive einer international tätigen Unternehmung für den Einsatz einer Basisgesellschaft in Mauritius und steuerliche Auswirkungen laufender und aperiodisch auftretender Erträge auf allen Ebenen der Gesellschaftsstruktur beschrieben.
Es wird das mauritische Steuer- und Gesellschaftsrecht, die wichtigsten Doppelbesteuerungsabkommen und die Bedeutung wirtschaftlicher Gründe für die Einschaltung einer Zwischengesellschaft auf Mauritius untersucht. Es wird weiters aufgezeigt, welche Gestaltungsgrenzen der internationalen Steuerplanung sich durch österreichische, europarechtliche und abkommensrechtliche Mißbrauchsbestimmungen ergeben.
Die gesamte Arbeit wird durch praktische Beispiele ergänzt.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 1.1 | Relevanz des Themas | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung der Arbeit | 6 |
| 1.3 | Aufbau der Untersuchung/Vorgangsweise | 7 |
| 2. | EINFÜHRUNG IN DAS INTERNATIONALE STEUERRECHT | 10 |
| 2.1 | Definition des Begriffes | 10 |
| 2.2 | Grundprinzipien der Besteuerung | 10 |
| 2.3 | Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht | 12 |
| 2.4 | Rechtsquellen des internationalen Steuerrechts | 13 |
| 2.4.1 | Das primäre Völkerrecht | 13 |
| 2.4.2 | Supranationales Recht (sekundäres Völkerrecht) | 14 |
| 2.4.3 | Nationales Außensteuerrecht | 14 |
| 2.5 | Die Doppelbesteuerung als zentrales Problem der internationalen Steuergestaltung | 15 |
| 2.5.1 | Begriff und Ursachen der Doppelbesteuerung | 15 |
| 2.5.2 | Die Beseitigung der Doppelbesteuerung | 16 |
| 2.5.2.1 | Unilaterale Maßnahmen (Nationales Außensteuerrecht) | 16 |
| 2.5.2.1.1 | Die Bestimmung des § 48 BAO | 17 |
| 2.5.2.1.2 | Das internationale Schachtelprivileg | 20 |
| 2.5.2.1.3 | Die Mutter-Tochter-Richtlinie | 26 |
| 2.5.2.2 | Bilaterale Maßnahmen | 29 |
| 2.5.2.2.1 | Freistellungsverfahren (Befreiungsmethode, exemption method) | 30 |
| 2.5.2.2.2 | Anrechnungsverfahren (credit method) | 33 |
| 2.5.2.2.3 | Vergleich der beiden Methoden, Vor- und Nachteile | 35 |
| 3. | BASISGESELLSCHAFT | 37 |
| 3.1 | Definition und Merkmale | 37 |
| 3.2 | Motive für den Einsatz eines Basisunternehmens | 45 |
| 3.2.1 | Steuerliche Vorteile | 45 |
| 3.2.2 | Außersteuerliche Motive | 47 |
| 3.3 | Anforderungen an eine Basisgesellschaft | 49 |
| 3.3.1 | Standortfragen | 49 |
| 3.3.2 | Abschirmwirkung und Rechtsform einer Gesellschaft | 53 |
| 3.3.3 | Gründung und Kapitalausstattung einer Basisgesellschaft | 56 |
| 3.4 | Funktionen und Einsatz eines Basisunternehmens | 58 |
| 3.5 | Abgrenzung nach der Rechtsform | 66 |
| 3.5.1 | Auslandsengagement als Betriebsstätte | 67 |
| 3.5.2 | Auslandsengagement als (Tochter-)Kapitalgesellschaft | 68 |
| 3.5.3 | Auslandsengagement als (Tochter-)Personengesellschaft | 69 |
| 3.5.3.1 | Transparente Personengesellschaft | 70 |
| 3.5.3.2 | Intransparente Personengesellschaft | 71 |
| 3.6 | Abgrenzung nach der Aufgabenstellung | 75 |
| 3.6.1 | Finanzierungsgesellschaften | 77 |
| 3.6.2 | Vermögensverwaltung | 82 |
| 3.6.3 | Handels- und Dienstleistungsaktivität | 86 |
| 3.6.4 | Versicherungsgesellschaften (Captives) | 88 |
| 3.6.5 | Produktionsgesellschaften | 91 |
| 3.6.6 | Holding | 93 |
| 3.6.6.1 | Definition und Abgrenzung zur Basisgesellschaft | 93 |
| 3.6.6.1.1 | Betriebswirtschaftliche Begriffsbildung | 95 |
| 3.6.6.1.2 | Begriffsbildung aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht | 96 |
| 3.6.6.2 | Arten von Holdinggesellschaften | 98 |
| 3.6.6.2.1 | Einordnung nach Holdingfunktionen | 98 |
| 3.6.6.2.2 | Einordnung nach Holdinghierarchien | 100 |
| 3.6.6.2.3 | Einordnung nach der Rechtsform | 101 |
| 4. | MAURITIUS | 105 |
| 4.1 | Geographische Vorteile | 105 |
| 4.2 | Wirtschaftliche Vorteile | 107 |
| 4.2.1 | Gesellschaftsrecht | 108 |
| 4.2.1.1 | Allgemein | 108 |
| 4.2.1.2 | Offshore Company | 109 |
| 4.2.1.3 | International Company | 112 |
| 4.2.1.4 | Protected Cell Company | 115 |
| 4.2.1.5 | Offshore Trust | 116 |
| 4.2.1.6 | Offshore Société | 117 |
| 4.2.1.7 | Bestimmungen für ausländische Gesellschaften | 117 |
| 4.2.1.7.1 | Vertretung | 117 |
| 4.2.1.7.2 | Betriebsstätte | 117 |
| 4.2.1.7.3 | Tochtergesellschaft | 118 |
| 4.3 | Steuerliche Vorteile | 118 |
| 4.3.1 | Incentive schemes | 118 |
| 4.3.2 | Definition der Ansässigkeit | 119 |
| 4.3.3 | Besteuerung von Gesellschaften | 120 |
| 4.3.3.1 | Foreign Tax Credit | 120 |
| 4.3.3.2 | Steuersätze | 121 |
| 4.3.3.3 | Behandlung von Dividenden, Zinsen, Lizenz- und anderen Gebühren | 123 |
| 4.3.3.4 | Behandlung von Verlusten | 123 |
| 4.3.4 | Besteuerung von natürlichen Personen | 123 |
| 4.3.5 | Übersicht der DBA | 124 |
| 5. | INTERNATIONALE STEUERGESTALTUNG MIT BASISGESELLSCHAFTEN | 128 |
| 5.1 | Konzerneigene Dienstleistungsgesellschaften | 128 |
| 5.1.1 | Finanzierungsgesellschaft | 128 |
| 5.1.2 | Lizenzgesellschaft | 133 |
| 5.1.3 | Bankbetrieb | 136 |
| 5.1.4 | An- und Verkaufsgesellschaften (Reinvoicing-Gesellschaften) | 137 |
| 5.2 | Behandlung der Gewinne im Ausschüttungsfall | 138 |
| 5.3 | Transaktionen im betrieblichen Bereich des inländischen Unternehmens | 139 |
| 5.3.1 | Vermehrung des Aufwandes | 140 |
| 5.3.2 | Verminderung der Einnahmen | 141 |
| 6. | STEUERGESTALTUNG MIT BETRIEBSSTÄTTEN IN MAURITIUS UND ANDEREN DBA-STAATEN | 143 |
| 7. | INTERNATIONALE STEUERGESTALTUNG MIT HOLDINGGESELLSCHAFTEN | 146 |
| 7.1 | Gestaltungsziele | 146 |
| 7.2 | Gestaltungsmittel | 147 |
| 7.3 | Reduzierung von Quellensteuern | 150 |
| 7.4 | Vermeidung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen | 155 |
| 8. | STEUERGÜNSTIGE WEITERLEITUNG DER GEWINNE | 159 |
| 8.1 | Österreichische Spitzeneinheit | 159 |
| 8.2 | Mauritische Spitzeneinheit | 162 |
| 9. | GESTALTUNGSGRENZEN DER STEUERPLANUNG | 169 |
| 9.1 | Unbeschränkte Steuerpflicht | 169 |
| 9.2 | Methodenwechsel bei internationalen Schachtelerträgen | 169 |
| 9.3 | Abzug der Kapitalertragsteuer gemäß § 94a Abs. 2 | 170 |
| 9.4 | Wirtschaftliche Betrachtungsweise | 170 |
| 9.5 | Scheingeschäfte | 172 |
| 9.6 | Bezeichnung des Empfängers | 172 |
| 10. | ZUSAMMENFASSUNG | 173 |
| 11. | VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN | 176 |
| 12. | LITERATURVERZEICHNIS | 178 |
| 13. | ANHANG | 181 |
Mit einer entsprechenden Finanzierungsstruktur der Gesellschaften und unter Einhaltung mehrerer Bedingungen lassen sich einige steuerliche Vorteile lukrieren:137 kein Kapitalsteuerabzug auf Zinszahlungen der Finanzierungsgesellschaft. Eine Quellensteuerbelastung auf die Refinanzierungsquelle (bspw. einer Anleihe auf dem ausländischen Kapitalmarkt) kommt dann nicht zur Anwendung, wenn nach dem Steuerrecht des ausländischen Staates ein Kapitalsteuerabzug nicht vorgesehen ist. In den anderen Fällen ist darauf zu achten, daß der Sitzstaat der Basisgesellschaft ein möglichst umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen besitzt, so daß die Zinsen ohne oder zumindest mit geringer Quellensteuerbelastung an die ausländischen Kapitalgeber ausbezahlt werden können. Keine Ertragsteuern auf Zinseinnahmen der Finanzierungsgesellschaft. Auch hier muß die Finanzierungsgesellschaft bei der Darlehensvergabe an Konzerngesellschaften auf die Quellensteuerminimierung bezüglich ihrer Zinseinnahmen achten, da bei einer vollen oder hohen Refinanzierung die auf die Bruttozinseinnahmen erhobenen Quellensteuern aufgrund der Begrenzungen der Anrechnungsmethode regelmäßig nur in geringem Umfang angerechnet werden können. Auch in diesem Fall ist ein Basisland mit einem umfangreichen Netz an DBA, in denen die Kapitalertragsteuern auf Zinsen aufgehoben oder zumindest wesentlich reduziert werden, von großer Bedeutung. Keine oder nur geringe Vermögensbesteuerung der Finanzierungsgesellschaft, z.B. des Mindesteigenkapitals. Keine Beschränkung bezüglich der Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten. Bei der Vorgabe bestimmter Finanzierungsstrukturen („thin capitalization rules“) durch den Basisstaat der Finanzierungsgesellschaft, welche die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen an ein bestimmtes Verhältnis zwischen Eigenund Fremdkapital bzw. Eigenkapital und Aktiva koppeln, führt zu einer Begrenzung der Fremdkapitalquote auf Ebene der Finanzierungsgesellschaft, die ihre steuerliche Vorteilhaftigkeit tendenziell einschränkt. [...]
nehmen, ohne Unterschied ob an übergeordnete (Mutter-) oder nachgeordnete (Tochter) Unternehmen. Der Kapitalbedarf der Basisgesellschaft wird durch ihre Kapitalausstattung bei der Gesellschaftsgründung, durch den Bezug von Zinsen oder Dividenden von beherrschten Unternehmen oder durch die Beschaffung auf in- und ausländischen Geld- und Kapitalmärkten (d.h. durch die Aufnahme von Krediten bzw. die Begebung von Anleihen) gedeckt. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Banken eingeschaltet. Mit einer Finanzierungsgesellschaft werden grundsätzlich zwei Ziele verfolgt: erstens reduziert sich beim Kreditnehmer im Hochsteuerland durch die Kreditzinsen als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage für die (hohe) Besteuerung und zweitens unterliegen die eingenommenen Zinsen im Basisland überhaupt keiner oder nur geringer Besteuerung. In einem großen Unternehmensverband (Konzern) wird die Finanzierungsaufgabe häufig auf eigens dafür gegründeten Rechtsträger übertragen und aufgrund der beträchtlichen Finanz- und Kreditvolumina für günstigere Kreditbedingungen genützt weil dadurch Kapitalmärkte mit günstigen Finanzierungskonditionen erschlossen werden. Die Einschaltung einer Finanzierungsgesellschaft im Ausland verspricht mehrere Vorteile nichtsteuerlicher Art:136 Reduzierung von Emissionskosten im Vergleich zu einer Anleihenausgabe im Inland; Vermeidung von staatlichen Restriktionen durch Ausweichen auf ausländische Kapitalmärkte; weniger komplexe Anforderungen bei der Gestellung von Sicherheiten im Ausland erlauben Kosten und Verwaltungsaufwendungen einzusparen. [...]
unangemessene Gegenleistungen beschränkt. Unter dem Bergriff „eigene geschäftliche Aktivitäten“ unterscheidet er sogar zwischen Produktions-, Dienstleistungs- und merkwürdigerweise wiederum reinen Holdingaktivitäten.134 Eine etwas konsequentere Systematisierung der Termini wendet Brosig135 an. Wie bereits bei den Funktionen des Basisunternehmens beschrieben, differenziert er zwischen Finanzierungs-, Investitionen- und Vermögensverwaltungsgesellschaften, Ein-, Verkaufsgesellschaften, Dienstleistungs- und Versicherungsgesellschaften. Meines Erachtens nach ist aber auch diese Einteilung nicht ausreichend und schlüssig. Aus der Vielzahl der in der Literatur verwendeten Gliederungen verwende ich deshalb die nachfolgende Typisierung, welche die Vielzahl der möglichen Aufgaben eines Basisunternehmens am zweckmäßigsten widerspiegelt. Trotzdem kann es zu Überschneidungen der Begriffe kommen, da insbesondere die Tätigkeit einer Holding mehrere Aufgabenbereiche erfaßt (Vermögensverwaltung, eigene geschäftliche Tätigkeit). Aus diesem Grund werden die Funktionen einer Holding gesondert behandelt. Wegen der ebenfalls problematischen Einordnung des Begriffes der Finanzierung, der einerseits unter den Oberbegriff „Vermögensverwaltung“ fällt, andererseits aber auch ein Dienstleistungsbegriff sein kann und somit zu den „eigenen geschäftlichen Aktivitäten“ zählt, wird die wohl wichtigste Funktion der Basisgesellschaft genauso wie die Holding getrennt dargestellt. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832456573
Arbeit zitieren:
Strejcek, Vit Juli 2001: Internationale Steuergestaltung durch den Einsatz von Basisgesellschaften in Mauritius anhand von praktischen Beispielen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Steuerplanung, Offshore, Doppelbesteuerungsabkommen, Steueroase



