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International Accounting Standards und Steuerrecht - eine kritische Betrachtung der bisherigen Entwicklung

International Accounting Standards und Steuerrecht - eine kritische Betrachtung der bisherigen Entwicklung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michael Jungwirth
  • Abgabedatum: Februar 2002
  • Umfang: 114 Seiten
  • Dateigröße: 836,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5521-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5521-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5521-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Jungwirth, Michael Februar 2002: International Accounting Standards und Steuerrecht - eine kritische Betrachtung der bisherigen Entwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Herstellungskosten, Internationale Rechnungslegung, IAS, Auftragsfertigung, Maßgeblichkeit

Diplomarbeit von Michael Jungwirth

Einleitung:

Gerade in Zeiten der Globalisierung der Wirtschaft und dem Fortschreiten der Privatisierung der staatlichen Konzerne in allen Industriestaaten der Welt kommt der Kapitalbeschaffung immer größere Bedeutung zu.

Unter diesem Aspekt stehen internationale operierende kontinentaleuropäische Konzerne oftmals vor dem Problem, dass ihre Jahresabschlüsse, die gemäß den europäischen Bilanzierungsvorschriften erstellt sind, nicht den amerikanischen Bestimmungen entsprechen. Daher ergibt sich für diese Unternehmen ein veritables Problem: Entweder sie erstellen einen 2. analogen Jahresabschluss gemäß den US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) oder sie verzichten auf die Möglichkeit auf den weltweit größten Kapitalmarkt in den USA zu reüssieren. Aus diesem Grund ist es den international operierenden kontinentaleuropäischen Unternehmen in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, die Fortentwicklung der europäischen Rechnungslegungsnormen hinsichtlich ihrer internationalen Anerkennung voranzutreiben.

Den einzig ernstzunehmenden Ansatz zur Vereinheitlichung aller existierenden Rechnungslegungsvorschriften in Kontinentaleuropa stellt momentan das System der IAS (International Accounting Standards) dar. Diese sind allerdings interessanterweise mit ca. 95% Übereinstimmung wiederum stark am UK-GAAP (United Kingdom Generally Accepted Accounting Principles) orientiert, was bereits den Grad der Implementierung der angelsächsischen Bilanzauffassung im den IAS verdeutlicht.

Natürlich differiert das angelsächsische Modell sehr stark vom kontinentaleuropäischen, womit die immer weiter fortschreitenden Angleichung der Rechnungslegung eine große Herausforderung, auch für österreichische Unternehmen, darstellt. Im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen der EU (Europäischen Union) in Zusammenarbeit mit dem IASC (International Accounting Standards Committee) mit dem Ziel einer einheitlichen europäischen- wenn nicht gar weltweiten- Rechnungslegung wird die österreichische Rechnungslegung möglicherweise bereits in naher Zukunft verändern.

Erwähnenswert scheint mir ebenfalls, dass beim Einzelabschluss noch wenig Aktivität hinsichtlich einer Veränderung und Harmonisierung zu verzeichnen ist, wohingegen bei der Konzernrechnungslegung bereits starke Bestrebungen zu verzeichnen sind.

Bevor ich mich allerdings dem eigentlichen Thema meiner Diplomarbeit, nämlich der Analyse der Rechnungslegung nach IAS unter spezieller Berücksichtigung der Rückstellungen und des Anlagevermögens widme, erscheint es mir notwendig auf die unterschiedliche historische Entwicklung der IAS Methode und auf die Grundlagen der internationalen Rechnungslegung einzugehen.

Inhaltsverzeichnis:

1. INHALTSVERZEICHNIS 3
2. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 5
3. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 6
4. EINLEITUNG 9
5. GRUNDLAGEN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG 11
5.1 ALLGEMEINES 11
5.2 INTERNATIONALE HARMONISIERUNGSBESTREBUNGEN 14
5.2.1 Gründe für eine Harmonisierung 14
5.2.2 Einwände gegen eine Harmonisierung 16
5.2.3 Organisationen mit Harmonisierungsbestrebungen 17
6. DAS INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS COMMITTEE (IASC) 21
6.1 HISTORISCHE ENTWICKLUNG UND ZIELE DES IASC 21
6.2 ORGANISATION DES IASC 22
6.2.1 Mitglieder 23
6.2.2 Das Board 23
6.2.3 Consultative Group 24
6.2.4 Advisory Council 25
6.2.5 Steering Committee 25
6.2.6 Sekretariat 25
6.3 DAS IASC-FRAMEWORK 26
6.4 ENTSTEHUNGSPROZESS EINES STANDARDS (DUE PROCESS) 28
6.5 KOOPERATION MIT DER IOSCO 30
6.6 DAS ARBEITSPROGRAMM DES IASC 32
7. DIE INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS 34
7.1 ALLGEMEINES 34
7.2 GRUNDSÄTZE DER IAS-RECHNUNGSLEGUNG 35
7.3 ALLGEMEINE ANSATZREGELN 39
7.4 ALLGEMEINE BEWERTUNGSREGELN 39
7.5 AUSWAHL EINZELNER INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS 43
7.5.1 Entwicklung eines neuen Standards aus IAS 9: research and development costs (ersetzt durch IAS 38) 43
7.5.2 IAS 10: Events After the Balance Sheet Date (Ereignisse nach dem Bilanzstichtag) 46
7.5.3 IAS 16: Property, Plant and Equipment (Sachanlagen) 47
7.5.4 IAS 22:Business Combinations (Unternehmenszusammenschlüsse) 49
7.5.5 IAS 31: Financial Reporting of Interest in Joint Ventures (Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures) 53
7.5.6 IAS 36: Impairments of Assets ( Wertminderung von Vermögenswerten) 54
7.5.7 IAS 37: Provisions, Contingent Liabilities and Contigent Assests (Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen) 56
7.5.8 IAS 38: Intangible Assets (Immaterielle Vermögenswerte) 63
8. AUSWIRKUNGEN EINER ANPASSUNG DER ÖSTERREICHISCHEN RECHNUNGSLEGUNG AN IAS 67
8.1 ALLGEMEINES 67
8.2 AUSWIRKUNGEN BEI EINEM ERSTMALIGEN ÜBERGANG ZU IAS 67
8.3 AUSWIRKUNGEN BEI STÄNDIGER VERWENDUNG DER IAS 68
8.4 LÖSUNG: „DOPPELTE BUCHFÜHRUNG NEUERER ART?“ 70
8.5 SCHLUSSBEMERKUNGEN ZU DEN IAS 71
9. DAS PRINZIP DER MAßGEBLICHKEIT FÜR DAS STEUERRECHT - GRUNDSÄTZLICHE ERKLÄRUNGEN 73
9.1 ABGRENZUNGEN 73
9.1.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 75
9.1.2 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 75
9.1.3 Gewinnermittlung nach § 17 EStG 75
9.1.4 Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 76
9.2 ARTEN UND FORMEN DER MAßGEBLICHKEIT 77
9.2.1 Materielle Maßgeblichkeit 77
9.2.2 Formelle Maßgeblichkeit 77
9.2.3 Direkte Maßgeblichkeit 78
9.2.4 Ergänzende Maßgeblichkeit 78
9.2.5 Umgekehrte Maßgeblichkeit 79
10. VON DER HANDELSBILANZ ZUR STEUERBILANZ 80
10.1 GEGENÜBERSTELLUNG AUSGEWÄHLTER BEREICHE 81
10.1.1 Die Herstellungskosten 82
10.1.2 Langfristige Auftragsfertigung 83
10.2 IAS AUCH ALS BASIS FÜR DIE STEUERLICHE GEWINNERMITTLUNG? 85
10.2.1 Auswirkung auf die Steuerbelastung 86
10.2.2 Wettbewerb unter den Steuersystemen 87
10.3 ALTERNATIVE ANSÄTZE ZUR GEWINNBESTEUERUNG 88
10.3.1 Cash Flow Steuer 88
10.3.2 Wertschöpfungssteuer 89
10.4 ABSCHLUSSBEMERKUNGEN ZUR STEUERHARMONISIERUNG MIT IAS 90
11. ANHANG 93
11.1 BERECHNUNGSSCHEMA FÜR HERSTELLUNGSAUFWAND 93
11.2 ÖVFA CASH FLOW SCHEMA 94
11.3 GLIEDERUNG DER BILANZ NACH ÖHGB 95
11.4 MÖGLICHE BILANZGLIEDERUNG NACH IAS 98
11.5 MÖGLICHE GUV GLIEDERUNG NACH IAS 100
11.6 BEISPIEL ZUR VERANSCHAULICHUNG DES UNTERSCHIEDES BEI TEILGEWINNREALISIERUNG 102
11.7 GEGENÜBERSTELLUNG WICHTIGER BEWERTUNGDRICHTLINIEN 104
12. LITERATURVERZEICHNIS 108

Automatisiert erstellter Textauszug:

Institut für Revisions- Treuhand- und Rechnungswesen Univ. Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel Hofrat Hon. Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger Fachbereich Steuerlehre Michael Jungwirth 9855404 WS2001 Einbeziehung liegt ab dem Zeitpunkt des Beginns des Kontrollverhältnisses vor. Die Konsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (purchase method).89 Bewertung90: Benchmark-Methode: Die stille Reserven bzw. Lasten sind nur in der Höhe des Mehrheitsanteils aufzudecken. Die Minderheitsanteile sind zu Buchwerten vor dem Zusammenschluss anzusetzen. Alternative-Methode: Die stille Reserven bzw. Lasten werden vollständig aufgedeckt und die Minderheitsanteile werden zum Zeitwert angesetzt. Ansatz von identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden: Die Anschaffungskosten des Erwerbes sind auf alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden in Höhe ihrer beizulegender Werte zu verteilen. Es gehören sowohl bereits bilanzierte Posten (beim erworbenen Unternehmen) als auch Vermögenswerte und Schulden, die im Rahmen des Erwerbs die Aktivierungs- oder Passivierungskriterien entstehen dazu – jedoch muss ihre Anschaffungskosten verlässlich zugeordnet werden. Neue Schulden, die aufgrund des Erwerbes entstanden sind, dürfen nicht angesetzt werden. Es besteht eine Ausnahme, dass Rückstellungen, die noch nicht bei dem erworbenen Unternehmen gebildet worden sind, zu bilanzieren sind.91 Goodwill Entsteht bei der Konsolidierung ein Goodwill (weniger bezahlt für anderes Unternehmen als Marktwert bzw. zugrundegelegter Wert der assets), so ist dieser zu aktivieren und über seine erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Es besteht eine Verpflichtung zur Abschreibung, weil der Goodwill ein Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer ist. [...]

Institut für Revisions- Treuhand- und Rechnungswesen Univ. Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel Hofrat Hon. Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger Fachbereich Steuerlehre Michael Jungwirth 9855404 WS2001 Ein Methodenwechsel ist immer im Anhang zu begründen. Der Nutzenverschleiß muss sich in den planmäßigen Abschreibungen widerspiegeln. Teilweise sind auch die Aufwertungsbeträge aus den Neubewertungen in den planmäßigen Aschreibungen enthalten. Eine periodische Bestimmung der Nutzungsdauer hat zu erfolgen und beim Auftreten einer wesentlich Änderung sind die Abschreibungen anzugleichen. Bei außerplanmäßigen Abschreibungen ist IAS 36 anzuwenden. Kompatibilität mit HGB 88 Es gibt nur in 2 Fällen eine Voraussetzung der Aktivierung: • • Selbstständige Verwertbarkeit (Einveräußerbarkeit) Greifbarkeit (Bewertbarkeit, entgeltlicher Erwerb) [...]

Institut für Revisions- Treuhand- und Rechnungswesen Univ. Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel Hofrat Hon. Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger Fachbereich Steuerlehre Michael Jungwirth 9855404 WS2001 Bewertung86 Benchmark-Methode: die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bei unüblichem Zahlungsziel erfolgt die Abzinsung des Anschaffungspreises. Der Abzinsungsbetrag ist als Aufwand über die Laufzeit des Kredits zu verteilen (falls keine Aktivierung nach IAS 23 erfolgt). Bei einer Erwerb eines Vermögensgegenstandes im Rahmen eines Tausches ist dessen fair value als Anschaffungskosten anzusetzen.: • Bei einem unähnlichen Gegenstand: der fair value des erhaltenen Gegenstand ist gleich dem fair value des hingegebenen Gegenstandes zuzüglich weitere Geld- oder Sachleistungen. • Bei einem gleichartigen Gegenstand: Es erfolgt keine Gewinn- oder Verlustrealisierung. Der erhaltene Gegenstand wird zum Buchwert des hingegebenen Gegenstandes angesetzt. Bei offenkundiger Wertminderung muss eine Abschreibung vorgenommen werden. Alternative-Methode: es ist erlaubt eine Neubewertung auf den fair value vorzunehmen, jedoch darf dies nur für komplette Gruppe von Vermögenswerten , d. h. mehrere Vermögensgegenstände gleicher Art oder Verwendung, erfolgen. Abschreibung87 IAS 16 anerkennt folgende Abschreibungsmethoden: • • • Die lineare Methode (straight line depreciation) Die degressive Methode (diminishing balance method) Die leistungsabhängige Methode (sum-of-the-units method) [...]

Arbeit zitieren:
Jungwirth, Michael Februar 2002: International Accounting Standards und Steuerrecht - eine kritische Betrachtung der bisherigen Entwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Herstellungskosten, Internationale Rechnungslegung, IAS, Auftragsfertigung, Maßgeblichkeit

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