International Accounting Standards und Steuerrecht - eine kritische Betrachtung der bisherigen Entwicklung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Michael Jungwirth
- Abgabedatum: Februar 2002
- Umfang: 114 Seiten
- Dateigröße: 836,3 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5521-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5521-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5521-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Jungwirth, Michael Februar 2002: International Accounting Standards und Steuerrecht - eine kritische Betrachtung der bisherigen Entwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Herstellungskosten, Internationale Rechnungslegung, IAS, Auftragsfertigung, Maßgeblichkeit
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Diplomarbeit von Michael Jungwirth
Einleitung:
Gerade in Zeiten der Globalisierung der Wirtschaft und dem Fortschreiten der Privatisierung der staatlichen Konzerne in allen Industriestaaten der Welt kommt der Kapitalbeschaffung immer größere Bedeutung zu.
Unter diesem Aspekt stehen internationale operierende kontinentaleuropäische Konzerne oftmals vor dem Problem, dass ihre Jahresabschlüsse, die gemäß den europäischen Bilanzierungsvorschriften erstellt sind, nicht den amerikanischen Bestimmungen entsprechen. Daher ergibt sich für diese Unternehmen ein veritables Problem: Entweder sie erstellen einen 2. analogen Jahresabschluss gemäß den US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) oder sie verzichten auf die Möglichkeit auf den weltweit größten Kapitalmarkt in den USA zu reüssieren. Aus diesem Grund ist es den international operierenden kontinentaleuropäischen Unternehmen in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, die Fortentwicklung der europäischen Rechnungslegungsnormen hinsichtlich ihrer internationalen Anerkennung voranzutreiben.
Den einzig ernstzunehmenden Ansatz zur Vereinheitlichung aller existierenden Rechnungslegungsvorschriften in Kontinentaleuropa stellt momentan das System der IAS (International Accounting Standards) dar. Diese sind allerdings interessanterweise mit ca. 95% Übereinstimmung wiederum stark am UK-GAAP (United Kingdom Generally Accepted Accounting Principles) orientiert, was bereits den Grad der Implementierung der angelsächsischen Bilanzauffassung im den IAS verdeutlicht.
Natürlich differiert das angelsächsische Modell sehr stark vom kontinentaleuropäischen, womit die immer weiter fortschreitenden Angleichung der Rechnungslegung eine große Herausforderung, auch für österreichische Unternehmen, darstellt. Im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen der EU (Europäischen Union) in Zusammenarbeit mit dem IASC (International Accounting Standards Committee) mit dem Ziel einer einheitlichen europäischen- wenn nicht gar weltweiten- Rechnungslegung wird die österreichische Rechnungslegung möglicherweise bereits in naher Zukunft verändern.
Erwähnenswert scheint mir ebenfalls, dass beim Einzelabschluss noch wenig Aktivität hinsichtlich einer Veränderung und Harmonisierung zu verzeichnen ist, wohingegen bei der Konzernrechnungslegung bereits starke Bestrebungen zu verzeichnen sind.
Bevor ich mich allerdings dem eigentlichen Thema meiner Diplomarbeit, nämlich der Analyse der Rechnungslegung nach IAS unter spezieller Berücksichtigung der Rückstellungen und des Anlagevermögens widme, erscheint es mir notwendig auf die unterschiedliche historische Entwicklung der IAS Methode und auf die Grundlagen der internationalen Rechnungslegung einzugehen.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | INHALTSVERZEICHNIS | 3 |
| 2. | ABBILDUNGSVERZEICHNIS | 5 |
| 3. | ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 6 |
| 4. | EINLEITUNG | 9 |
| 5. | GRUNDLAGEN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG | 11 |
| 5.1 | ALLGEMEINES | 11 |
| 5.2 | INTERNATIONALE HARMONISIERUNGSBESTREBUNGEN | 14 |
| 5.2.1 | Gründe für eine Harmonisierung | 14 |
| 5.2.2 | Einwände gegen eine Harmonisierung | 16 |
| 5.2.3 | Organisationen mit Harmonisierungsbestrebungen | 17 |
| 6. | DAS INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS COMMITTEE (IASC) | 21 |
| 6.1 | HISTORISCHE ENTWICKLUNG UND ZIELE DES IASC | 21 |
| 6.2 | ORGANISATION DES IASC | 22 |
| 6.2.1 | Mitglieder | 23 |
| 6.2.2 | Das Board | 23 |
| 6.2.3 | Consultative Group | 24 |
| 6.2.4 | Advisory Council | 25 |
| 6.2.5 | Steering Committee | 25 |
| 6.2.6 | Sekretariat | 25 |
| 6.3 | DAS IASC-FRAMEWORK | 26 |
| 6.4 | ENTSTEHUNGSPROZESS EINES STANDARDS (DUE PROCESS) | 28 |
| 6.5 | KOOPERATION MIT DER IOSCO | 30 |
| 6.6 | DAS ARBEITSPROGRAMM DES IASC | 32 |
| 7. | DIE INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS | 34 |
| 7.1 | ALLGEMEINES | 34 |
| 7.2 | GRUNDSÄTZE DER IAS-RECHNUNGSLEGUNG | 35 |
| 7.3 | ALLGEMEINE ANSATZREGELN | 39 |
| 7.4 | ALLGEMEINE BEWERTUNGSREGELN | 39 |
| 7.5 | AUSWAHL EINZELNER INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS | 43 |
| 7.5.1 | Entwicklung eines neuen Standards aus IAS 9: research and development costs (ersetzt durch IAS 38) | 43 |
| 7.5.2 | IAS 10: Events After the Balance Sheet Date (Ereignisse nach dem Bilanzstichtag) | 46 |
| 7.5.3 | IAS 16: Property, Plant and Equipment (Sachanlagen) | 47 |
| 7.5.4 | IAS 22:Business Combinations (Unternehmenszusammenschlüsse) | 49 |
| 7.5.5 | IAS 31: Financial Reporting of Interest in Joint Ventures (Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures) | 53 |
| 7.5.6 | IAS 36: Impairments of Assets ( Wertminderung von Vermögenswerten) | 54 |
| 7.5.7 | IAS 37: Provisions, Contingent Liabilities and Contigent Assests (Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen) | 56 |
| 7.5.8 | IAS 38: Intangible Assets (Immaterielle Vermögenswerte) | 63 |
| 8. | AUSWIRKUNGEN EINER ANPASSUNG DER ÖSTERREICHISCHEN RECHNUNGSLEGUNG AN IAS | 67 |
| 8.1 | ALLGEMEINES | 67 |
| 8.2 | AUSWIRKUNGEN BEI EINEM ERSTMALIGEN ÜBERGANG ZU IAS | 67 |
| 8.3 | AUSWIRKUNGEN BEI STÄNDIGER VERWENDUNG DER IAS | 68 |
| 8.4 | LÖSUNG: „DOPPELTE BUCHFÜHRUNG NEUERER ART?“ | 70 |
| 8.5 | SCHLUSSBEMERKUNGEN ZU DEN IAS | 71 |
| 9. | DAS PRINZIP DER MAßGEBLICHKEIT FÜR DAS STEUERRECHT - GRUNDSÄTZLICHE ERKLÄRUNGEN | 73 |
| 9.1 | ABGRENZUNGEN | 73 |
| 9.1.1 | Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG | 75 |
| 9.1.2 | Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG | 75 |
| 9.1.3 | Gewinnermittlung nach § 17 EStG | 75 |
| 9.1.4 | Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG | 76 |
| 9.2 | ARTEN UND FORMEN DER MAßGEBLICHKEIT | 77 |
| 9.2.1 | Materielle Maßgeblichkeit | 77 |
| 9.2.2 | Formelle Maßgeblichkeit | 77 |
| 9.2.3 | Direkte Maßgeblichkeit | 78 |
| 9.2.4 | Ergänzende Maßgeblichkeit | 78 |
| 9.2.5 | Umgekehrte Maßgeblichkeit | 79 |
| 10. | VON DER HANDELSBILANZ ZUR STEUERBILANZ | 80 |
| 10.1 | GEGENÜBERSTELLUNG AUSGEWÄHLTER BEREICHE | 81 |
| 10.1.1 | Die Herstellungskosten | 82 |
| 10.1.2 | Langfristige Auftragsfertigung | 83 |
| 10.2 | IAS AUCH ALS BASIS FÜR DIE STEUERLICHE GEWINNERMITTLUNG? | 85 |
| 10.2.1 | Auswirkung auf die Steuerbelastung | 86 |
| 10.2.2 | Wettbewerb unter den Steuersystemen | 87 |
| 10.3 | ALTERNATIVE ANSÄTZE ZUR GEWINNBESTEUERUNG | 88 |
| 10.3.1 | Cash Flow Steuer | 88 |
| 10.3.2 | Wertschöpfungssteuer | 89 |
| 10.4 | ABSCHLUSSBEMERKUNGEN ZUR STEUERHARMONISIERUNG MIT IAS | 90 |
| 11. | ANHANG | 93 |
| 11.1 | BERECHNUNGSSCHEMA FÜR HERSTELLUNGSAUFWAND | 93 |
| 11.2 | ÖVFA CASH FLOW SCHEMA | 94 |
| 11.3 | GLIEDERUNG DER BILANZ NACH ÖHGB | 95 |
| 11.4 | MÖGLICHE BILANZGLIEDERUNG NACH IAS | 98 |
| 11.5 | MÖGLICHE GUV GLIEDERUNG NACH IAS | 100 |
| 11.6 | BEISPIEL ZUR VERANSCHAULICHUNG DES UNTERSCHIEDES BEI TEILGEWINNREALISIERUNG | 102 |
| 11.7 | GEGENÜBERSTELLUNG WICHTIGER BEWERTUNGDRICHTLINIEN | 104 |
| 12. | LITERATURVERZEICHNIS | 108 |
Institut für Revisions- Treuhand- und Rechnungswesen Univ. Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel Hofrat Hon. Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger Fachbereich Steuerlehre Michael Jungwirth 9855404 WS2001 Einbeziehung liegt ab dem Zeitpunkt des Beginns des Kontrollverhältnisses vor. Die Konsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (purchase method).89 Bewertung90: Benchmark-Methode: Die stille Reserven bzw. Lasten sind nur in der Höhe des Mehrheitsanteils aufzudecken. Die Minderheitsanteile sind zu Buchwerten vor dem Zusammenschluss anzusetzen. Alternative-Methode: Die stille Reserven bzw. Lasten werden vollständig aufgedeckt und die Minderheitsanteile werden zum Zeitwert angesetzt. Ansatz von identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden: Die Anschaffungskosten des Erwerbes sind auf alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden in Höhe ihrer beizulegender Werte zu verteilen. Es gehören sowohl bereits bilanzierte Posten (beim erworbenen Unternehmen) als auch Vermögenswerte und Schulden, die im Rahmen des Erwerbs die Aktivierungs- oder Passivierungskriterien entstehen dazu – jedoch muss ihre Anschaffungskosten verlässlich zugeordnet werden. Neue Schulden, die aufgrund des Erwerbes entstanden sind, dürfen nicht angesetzt werden. Es besteht eine Ausnahme, dass Rückstellungen, die noch nicht bei dem erworbenen Unternehmen gebildet worden sind, zu bilanzieren sind.91 Goodwill Entsteht bei der Konsolidierung ein Goodwill (weniger bezahlt für anderes Unternehmen als Marktwert bzw. zugrundegelegter Wert der assets), so ist dieser zu aktivieren und über seine erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Es besteht eine Verpflichtung zur Abschreibung, weil der Goodwill ein Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer ist. [...]
Institut für Revisions- Treuhand- und Rechnungswesen Univ. Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel Hofrat Hon. Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger Fachbereich Steuerlehre Michael Jungwirth 9855404 WS2001 Ein Methodenwechsel ist immer im Anhang zu begründen. Der Nutzenverschleiß muss sich in den planmäßigen Abschreibungen widerspiegeln. Teilweise sind auch die Aufwertungsbeträge aus den Neubewertungen in den planmäßigen Aschreibungen enthalten. Eine periodische Bestimmung der Nutzungsdauer hat zu erfolgen und beim Auftreten einer wesentlich Änderung sind die Abschreibungen anzugleichen. Bei außerplanmäßigen Abschreibungen ist IAS 36 anzuwenden. Kompatibilität mit HGB 88 Es gibt nur in 2 Fällen eine Voraussetzung der Aktivierung: • • Selbstständige Verwertbarkeit (Einveräußerbarkeit) Greifbarkeit (Bewertbarkeit, entgeltlicher Erwerb) [...]
Institut für Revisions- Treuhand- und Rechnungswesen Univ. Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel Hofrat Hon. Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger Fachbereich Steuerlehre Michael Jungwirth 9855404 WS2001 Bewertung86 Benchmark-Methode: die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bei unüblichem Zahlungsziel erfolgt die Abzinsung des Anschaffungspreises. Der Abzinsungsbetrag ist als Aufwand über die Laufzeit des Kredits zu verteilen (falls keine Aktivierung nach IAS 23 erfolgt). Bei einer Erwerb eines Vermögensgegenstandes im Rahmen eines Tausches ist dessen fair value als Anschaffungskosten anzusetzen.: • Bei einem unähnlichen Gegenstand: der fair value des erhaltenen Gegenstand ist gleich dem fair value des hingegebenen Gegenstandes zuzüglich weitere Geld- oder Sachleistungen. • Bei einem gleichartigen Gegenstand: Es erfolgt keine Gewinn- oder Verlustrealisierung. Der erhaltene Gegenstand wird zum Buchwert des hingegebenen Gegenstandes angesetzt. Bei offenkundiger Wertminderung muss eine Abschreibung vorgenommen werden. Alternative-Methode: es ist erlaubt eine Neubewertung auf den fair value vorzunehmen, jedoch darf dies nur für komplette Gruppe von Vermögenswerten , d. h. mehrere Vermögensgegenstände gleicher Art oder Verwendung, erfolgen. Abschreibung87 IAS 16 anerkennt folgende Abschreibungsmethoden: • • • Die lineare Methode (straight line depreciation) Die degressive Methode (diminishing balance method) Die leistungsabhängige Methode (sum-of-the-units method) [...]
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Arbeit zitieren:
Jungwirth, Michael Februar 2002: International Accounting Standards und Steuerrecht - eine kritische Betrachtung der bisherigen Entwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag
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