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Interkommunale Kooperation in der Stadtplanung

Am Beispiel des Planungsverbandes unteres Remstal

Interkommunale Kooperation in der Stadtplanung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Juri Michael Jacobi
  • Abgabedatum: Januar 2003
  • Umfang: 105 Seiten
  • Dateigröße: 2,7 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität Stuttgart Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7146-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7146-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7146-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Jacobi, Juri Michael Januar 2003: Interkommunale Kooperation in der Stadtplanung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Stadtentwicklungspolitik, Stadtenwicklungsplanung, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Raumplanung

Diplomarbeit von Juri Michael Jacobi

Einleitung:

Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen bei der wirtschaftlichen Entwicklung eines Raumes ist lange Zeit die Ausnahme gewesen. Konkurrenzdenken und die Furcht vor der Abwerbung von Betrieben und Bevölkerung haben in der Vergangenheit die Wahrnehmung der lokalen Akteure geprägt und für eine Abgrenzungsmentalität gesorgt. Inzwischen hat sich jedoch die Erkenntnis durchgesetzt, dass gerade bei der wirtschaftlichen Entwicklung die Beschränkung des öffentlichen Handlungsspielraumes auf das Gebiet einer einzelnen Kommune nicht mehr problemgemäß ist, da sich der Aktionsradius sowohl der Bevölkerung als auch gewerblicher Betriebe längst über die Gemarkungsgrenze hinweg ausgedehnt hat und in der Regel die gesamte Region umfasst. Für die wirtschaftliche Entwicklung eines Raumes sind nicht mehr die Standortqualitäten einer einzelnen Kommune, sondern der gesamten Region entscheidend.

Problemstellung:

„Man kann inzwischen fast von einer flächendeckenden Ausbreitung des Kooperationsbegriffs reden. Es gibt fast keinen gesellschaftlichen Bereich, in dem nicht kooperiert wird oder werden soll. Diese Inflation des Kooperationsbegriffs macht ihn bemerkenswert im doppelten Sinne: Auf der einen Seite muss etwas dran sein, wenn soviel davon geredet wird. Auf der anderen Seite weiß man nicht mehr, was eigentlich gemeint ist, wenn auf so vielfältige Weise davon geredet wird“. „Interkommunale Kooperation ist seit einigen Jahren einer der am meisten diskutierten Begriffe sowohl in der Praxis der Raumplanung als auch in den raumplanungsbezogenen Wissenschaften“. Die Bedeutung des Begriffs geht jedoch weit über den engeren Aufgabenbereich der Raumplanung hinaus: Er betrifft auch Kommunalpolitik, regionale Wirtschaftsförderung, Finanzwissenschaften, Rechtswesen, Städtebau und Stadtplanung. „Die Ursache für diese herausragende Bedeutung liegt in den generellen Tendenzen der Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung, besonders der Globalisierung der Wirtschaft und der europäischen Integration. Die einzelne Kommune ist aufgrund bestehender Handlungs- und Entwicklungsengpässe (z.B. Flächen-, Ressourcenknappheit) immer weniger in der Lage, den Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft allein zu begegnen“. Zu diesen Grundtatbeständen besteht in der wissenschaftlichen Diskussion weitgehend Konsens.

Unter dem Begriff „interkommunale Kooperation“ summiert sich eine Vielzahl schon seit langem praktizierter und vielfach bewährter Formen der Zusammenarbeit. Deutschland verfügt dabei über eine besonders reiche Erfahrung mit unterschiedlichen Organisationsmodellen, weil bereits zu Beginn des Jahrhunderts, insbesondere in den 20er Jahren, in zahlreichen Verdichtungsräumen interkommunale Kooperationen gegründet wurden, um der zunehmenden Stadt-Umland-Verflechtung wenigstens raumplanerisch besser gerecht zu werden. Inzwischen gibt es praktisch keinen Verdichtungsraum mehr, der nicht über eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit verfügt, wobei jede Region ihr eigenes Modell entwickelt hat, in das die spezifischen Problemlagen, rechtlichen Rahmenbedingungen und die zur Zeit der Gründung dominanten Organisationsmuster eingingen. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich in ihrer Betrachtung auf freiwillige interkommunale Kooperationen von Gebietskörperschaften. Es geht also um über-, oder zwischengemeindliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden innerhalb des großen und vielfältigen Themenkomplexes der Stadtplanung. Ziel dieser Arbeit ist es, die herausragende Bedeutung und die wachsende Notwendigkeit interkommunaler Kooperationen zur Lösung aktueller Probleme in der Stadtplanung und Stadtentwicklungspolitik herauszuarbeiten. Ausgehend von einem in der Fachliteratur und kommunalpolitischen Praxis unbestrittenen Bedeutungsgewinn der regionalen Ebene und der zunehmenden Einsicht kommunaler Verwaltungsspitzen zeigt sich, dass sich eine Vielzahl kommunaler (Pflicht-) Aufgaben nur noch auf übergemeindlicher Ebene adäquat und problemorientiert lösen lassen.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
TABELLENVERZEICHNIS III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
I. EINFÜHRUNG
1. Problemstellung 01
2. Zum Begriffsverständnis 03
2.1. Versuch einer Definition und thematischen Eingrenzung 03
3. Kommunale Selbstverwaltung und Gewährleistung der Kooperationshoheit 07
3.1. Kooperationshoheit als Recht zu interkommunaler Zusammenarbeit 08
4. Inhaltlicher Aufbau der Arbeit 09
II. INTERKOMMUNALE KOOPERATION IN DER STADTPLANUNG
1. Stand der wissenschaftlichen Diskussion 10
2. Interkommunale Kooperationsansätze – ein strukturierender Überblick 12
2.1 Projektbezogene und regionsbezogene Kooperation 12
2.2 „Weiche“ und „harte“ Kooperationsansätze 14
3. Ursachen für interkommunale Kooperationen (Push-Faktoren) 16
3.1 Ursachen auf globaler und nationaler Ebene (Makroebene) 16
3.1.1 Veränderung des europäischen und internationalen Bezugsrahmens 16
3.1.2 Geänderte Kriterien für die Standortentscheidung der Unternehmen 19
3.1.3 Besondere Situation in Ostdeutschland 20
3.2 Ursachen auf regionaler und lokaler Ebene (Mikroebene) 21
3.2.1 Zentralörtliche Ursachen und Verflechtungsprozesse 21
4. Vorteile durch interkommunale Kooperationen (Pull-Faktoren) 28
4.1 Mehrwert 28
4.1.1 Messbare / quantitative Synergieeffekte 28
4.1.2 Nicht-messbare / qualitative Synergieeffekte 29
4.2 Kooperationsvorteile bei ausgewählten stadtplanerischen Aufgaben 31
4.2.1 Vorteile bei der gemeinsamen Entwicklung von Gewerbegebieten 34
4.2.2 Vorteile bei der gemeinsamen Entwicklung von Wohngebieten 38
4.2.3 Vorteile bei der gemeinsamen Entwicklung von Sondernutzungen 39
4.2.4 Vorteile im Aufgabenfeld Naturschutz- und Landschaftspflege 42
5. Rahmenbedingungen für den Erfolg / Misserfolg von interkommunalen Kooperationen 44
5.1 Die beteiligten Akteure 48
5.1.1 Die außergewöhnliche Machtstellung des Bürgermeisters 49
5.2 Institutionalisierung von interkommunalen Kooperationen 53
5.2.1 Rechtliche Organisationsformen interkommunaler Kooperationen 53
5.2.2 Finanzierung kooperativer Planungsprozesse / Projekte 57
6. Grenzen interkommunaler Kooperationen 61
III. EMPIRISCHE ANALYSE: PLANUNGSVERBAND UNTERES REMSTAL
1. Methodisches Vorgehen 65
1.1 Experteninterviews 65
2. Der Untersuchungsraum 67
2.1 Der Planungsverband Unteres Remstal 69
3. Ursachen für interkommunale Kooperationen (Push-Faktoren) 72
4. Vorteile durch interkommunale Kooperationen (Pull-Faktoren) 74
5. Rahmenbedingungen für den Erfolg / Misserfolg von interkommunalen Kooperationen 77
6. Grenzen interkommunaler Kooperationen 84
IV. ZUSAMMENFASSUNG UND WEITERE PERSPEKTIVEN
1. Bedeutung und Notwendigkeit interkommunaler Kooperation 86
2. Folgerungen aus der empirischen Analyse für die Regional- und Kommunalpolitik 88
LITERATURVERZEICHNIS 91
ANHANG 97

Automatisiert erstellter Textauszug:

4.2.4 Vorteile im Aufgabenfeld Naturschutz- und Landschaftspflege Seit den 70er Jahren ist es in Deutschland zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung für Umweltprobleme gekommen, die sich auch in der Stadtentwicklung und im Städtebau widerspiegeln. Verkehr und Siedlungen verbrauchen in Deutschland immer größere neue Flächen. Zwischen 1997 und 2001 wurden jeden Tag im Schnitt 129 Hektar erschlossen. Davon entfallen im Durchschnitt auf die östlichen Bundesländer 40ha und auf den Westen 89ha. Nach Angabe des STATISTISCHEN BUNDESAMTES12 entspricht dieser „Flächenverbrauch“ mehr als der Hälfte Berlins pro Jahr oder rund 175 Fußballfeldern pro Tag. Mit dem Siedlungswachstum ist in den meisten Fällen eine großflächige Versiegelung mit weitreichenden Folgen für das Stadtklima, den Wasserhaushalt sowie die Tier- und Pflanzenwelt verbunden. Das anhaltende Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen wird seit den 80er Jahren in der Öffentlichkeit unter dem Schlagwort des „Landschaftsverbrauchs“ oder des „Flächenverbrauchs“ diskutiert. Er vollzieht sich vor allem an den Rändern und im Umland der Städte auf Kosten von Freiflächen und Naherholungsgebieten. Traditionell sind Freiflächen und Freiräume die Gegenbegriffe zum Siedlungsraum. Freiflächen sind die nicht überbauten Flächen innerhalb der Städte, also die Gärten und Hinterhöfe, die Stadtparks und Friedhöfe. In Abgrenzung zu Freiflächen wird der Begriff Freiraum in der Regel in der Regional- und Landschaftsplanung verwendet. Er grenzt die frei unbebaute Landschaft, die oft landwirtschaftlich genutzt wird, von den überbauten Städten ab. In den letzten Jahren hat sich der planerische Blickwinkel auf Freiflächen und Freiräume verändert. Sie werden nicht mehr als bloße Restkategorie einer Stadt- und Regionalplanung betrachtet, sondern sie sind vielmehr wesentliche Elemente der Stadt- und Regionalentwicklung. §1 Abs.1 BNatSchG differenziert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Gegenstand (Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, Vielfalt und Eigenart der Tier- und Pflanzenwelt) und nach der Funktion (Lebensgrundlage des Menschen, Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft). • • • Dementsprechend vielfältig können die Ziele einer gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit sein. Zu den gemeinsamen Zielen können z.B. gehören: Erhaltung reizvoller Landschaftsbilder in ihren standorttypischen Ausprägungen Biotopvernetzung Schaffung von Fußund Radwegenetzen zur Verbesserung der Erlebnisund Erholungsfunktion [...]

für die zukünftige Flächenentwicklung des Einzelhandels von großer Wichtigkeit, anhand der im Rahmen von Gutachten ermittelten zukünftigen Entwicklungsspielräume, größenund branchenspezifische Flächenpotenziale für die einzelnen Standorttypen auszuweisen. Derartige konkrete räumliche Aussagen dienen somit als Entscheidungsgrundlage für Baugenehmigungsanträge bzw. bauleitplanerische Maßnahmen und verhindern eine „grenzenlose“ Ansiedlungspolitik, sie bieten der Kommune, dem ansässigen Einzelhandel, aber auch möglichen Investoren, Planungs-, Rechts- und Investitionssicherheit. Es gilt zu berücksichtigen, dass Einzelhandelskonzepte kein statisches Gesamtwerk darstellen, sondern mit Blick auf die weiterhin dynamischen und differenzierten Entwicklungen im Handel einer regelmäßigen Überarbeitung und gegebenenfalls einer Modifizierung zu unterziehen sind. ZWISCHENFAZIT: Insgesamt bieten Einzelhandelskonzepte nicht nur aus Sicht der raumbezogenen Planung einen wesentlichen Beitrag zu einer zukunftorientierten, nachhaltigen Stadtplanung einer Kommune bzw. einer Region. Erstens werden mittels einer gezielten Investorenansprache die einzelnen Kommunen in die Lage versetzt, aktiv Einzelhandelsentwicklung zu betreiben. Zweitens kann die bisher in vielen Fällen deutlich spürbare Macht der Investoren, indem sie benachbarten Kommunen gegeneinander ausspielen, durch eine regionale Absprache bzw. ein regionales Einzelhandelskonzept deutlich erschwert bzw. sogar vermieden werden. Des Weiteren können oftmals langwierige Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden, wenn die geplanten Einzelhandelsvorhaben auf der Basis fachlich fundierter Grundlagen beurteilt werden können. Es sollte zum Abschluss aber nicht verschwiegen werden, dass die Akzeptanz dieser Konzepte insbesondere auf regionaler, sprich interkommunaler Ebene, nach wie vor schwierig ist. Die wichtigsten Gründe hierfür sind: • „Verteilungskonflikte“ zwischen den Kommunen. Einzelhandelsentwicklung wird mit Wirtschaftsförderung gleichgesetzt. Die in der Regel überschätzten Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt sowie den lokalen Arbeitsmarkt werden angesichts der allgemein angespannten wirtschaftlichen Lage politisch instrumentalisiert. • Planungshoheit der Kommunen. „Knifflige Ansiedlungsfälle“ haben in der Vergangenheit häufig zum Ausscheiden einer Partnerkommune geführt, wodurch das gesamte Konzept gefährdet ist. • • Konflikte zwischen lokalen und regionalen Zielaussagen. kommunalen Interessen und landesplanerischen Zielvorgaben. Praxistauglichkeit. Ein in der Region im Einvernehmen gebilligtes und abgestimmtes zusätzliches Planungsinstrument muss erst seine Praxistauglichkeit beweisen. Widersprüche zwischen [...]

Korrespondierend mit diesen Dimensionssprüngen wachsen auch die betriebswirtschaftlich erforderlichen Sollumsätze. Konnte noch vor weniger als 15 Jahren der überwiegende Teil der Einzelhandelsbetriebe ihren Umsatz aus dem örtlichen bzw. regionalen Kaufkraftpotenzial erzielen, so übersteigt bei den meisten heutigen Ansiedlungen das potenzielle Umsatzvolumen des Betriebes das branchenspezifische Kaufkraftpotenzial der Ansiedlungsgemeinde, und das z.T. um ein Vielfaches! Die Folge: aus Rentabilitätsgründen ist der Betrieb auf Kaufkraftzufluss von außerhalb unter allen Umständen angewiesen. Dieser Sachverhalt gefährdet die Funktionsfähigkeit und vor allem die Prosperität der angrenzenden Nachbargemeinden massiv. Dies, leider gängige Praxis, lässt sich die betroffene Nachbargemeinde „nicht gefallen“ und plant ihrerseits einen, möglicherweise noch größeren, Markt. Ein „Verkaufsflächenwettrüsten“ findet statt, oftmals noch immer an städtebaulich nicht integrierten Standorten und mit zentrumsrelevantem Warensortiment, was für die innerstädtischen Einzelhändler mit Umsatzverlusten gleichzusetzen ist. Einzelhandelskonzepte als Grundlage für eine funktionierende interkommunale Abstimmung Zweifelsohne kommt den Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die entscheidende Rolle bei der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung zu. Auf der Grundlage und unter Berücksichtigung raumordnerischer und landesplanerischer Zielvorstellungen konkretisieren die Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung die Ziele ihrer Stadtentwicklung und somit auch der Einzelhandelsentwicklung. Als zentrale Rechtsvorschriften für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung fungieren dabei einschlägige Regelungen auf Länderebene sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hinzu kommen ergänzende Vorschriften wie z.B. das interkommunale Abstimmungsgebot (§2 Abs.2 BauGB). Voraussetzung für eine Abstimmung, sei es auf kommunaler, aber insbesondere auch auf interkommunaler Ebene, ist die Vereinbarung über eine gemeinsame Ausgangsund Diskussionsbasis. Gesamtstädtische bzw. regionale Einzelhandelskonzepte bieten hierzu eine Möglichkeit, indem durch Konsens die angestrebten Ziele der Einzelhandelsentwicklung und die jeweiligen Standortbereiche festgelegt werden. Dabei sollten die Ziele für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung folgende Aspekte umfassen: • • • • • Sicherung bzw. Verbesserung der Versorgungsqualität der Bevölkerung Sicherung bzw. Stärkung der Einkaufsfunktion Erhalt, Sicherung und Entwicklung leistungsfähiger Stadtteilzentren Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgung Gezielte Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe [...]

Arbeit zitieren:
Jacobi, Juri Michael Januar 2003: Interkommunale Kooperation in der Stadtplanung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Stadtentwicklungspolitik, Stadtenwicklungsplanung, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Raumplanung

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