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Institutionelle Rahmenbedingungen des Neuen Marktes

Eine kritische Analyse und Reformbedarf

Institutionelle Rahmenbedingungen des Neuen Marktes
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michael Mohr
  • Abgabedatum: November 2001
  • Umfang: 93 Seiten
  • Dateigröße: 512,1 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5057-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5057-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5057-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Mohr, Michael November 2001: Institutionelle Rahmenbedingungen des Neuen Marktes, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Neuer Markt, Ausschlußregeln, Finanzdienstleistungsaufsicht, Reputationsverlust, Lock-up Periode

Diplomarbeit von Michael Mohr

Einleitung:

Ziel dieser wissenschaftlichen Abhandlung ist es, im Hinblick auf die große Aktualität des Themas, die institutionellen Rahmenbedingungen des Neuen Marktes zu beschreiben sowie momentane Entwicklungen eingehender zu ergründen und in einer kritischen Betrachtung zu würdigen. Es ist zu erörtern, ob die bisherigen Rahmenbedingungen des Neuen Marktes jungen, dynamischen Unternehmen einen adäquaten institutionalisierten Zugang zur Wachstumsfinanzierung bieten und dabei die Ziele Transparenz, Liquidität und Anlegerschutz hinreichend berücksichtigt werden.

Darzulegen sind z.T. deskriptive Elemente zu Institutionen wie der Börse, den Banken und sonstigen tangierenden Akteuren des Neuen Marktes. Weiterhin ist zu analysieren, inwieweit durch etwaige Reformen bestehende Missstände im Marktsegment beseitigt und Friktionen verringert werden können. Damit unweigerlich verbunden sind bewertende, normative Elemente und Aussagen.

Aus aufbautechnischen Gründen erfolgt zuweilen keine strikte Trennung zwischen kritischer Analyse und Vorschlägen zum Reformbedarf. Insbesondere werden in der Erörterung teilweise Ausführungen zu anglo-amerikanischen Regelungen und Rahmenbedingungen vorgestellt, falls dort Sachverhalte besser gelöst zu sein scheinen als im nationalen Kontext respektive am Neuen Markt. Angesichts der immer stärkeren Globalisierung der Wachstumsmärkte darf dieser Gesichtspunkt nicht unbeachtet gelassen werden. In die Erörterung fließen teilweise Anregungen, manchmal auch Kritiken ein, die im geplanten 4. Finanzmarktförderungsgesetz seitens des Gesetzgebers angedacht sind. Die Tatsache, dass eine Veränderung der Rahmenbedingungen des Neuen Marktes in Teilbereichen ein Tätigwerden des Gesetzgebers erfordert und nicht allein durch Vorschriften des Regelwerks Neuer Markt erreicht werden kann, deutet auf die Komplexität der Materie hin.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einführung 1
1.1 Der Neue Markt 1
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit 2
2. Institutionelle Rahmenbedingungen und die Rolle der Akteure am Neuen Markt 4
2.1 Begriffliche Einordnung und theoretische Grundlagen 4
2.2 Die Historie des Neuen Marktes 6
2.3 Auftretende Phänomene am Neuen Markt 7
2.3.1 Interessenkonflikte und Signalingeffekte 7
2.3.2 Informations- und Anreizprobleme 9
2.3.3 War Underpricing am Neuen Markt im Emissionsboom notwendig? 11
2.4 Struktur der Deutschen Börse 13
2.4.1 Deutsche Börse AG und Frankfurter Wertpapierbörse 13
2.4.2 Organisation der Deutschen Börse AG und der FWB 15
3. Regelwerk Neuer Markt - Eine kritische Analyse 16
3.1 Rechtliche Ausgestaltung 16
3.2 Zulassungsbedingungen 17
3.2.1 Zulassungsantrag 17
3.2.2 Kapitalerhöhung und Mindestemissionsvolumen 19
3.2.3 Die Rolle der Designated Sponsors 21
3.2.4 Der Emissionsprospekt 24
3.2.5 Rechnungslegung 27
3.3 Zulassungsfolgepflichten 33
3.3.1 Jahresabschluss und Quartalsbericht 33
3.3.2 Ad-hoc-Mitteilungspflicht 36
3.3.3 Lock-up-Periode 40
3.3.4 Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 41
3.4 Gegenwärtige Problematiken am Neuen Markt 43
3.4.1 Neue Ausschlussregeln vom Neuen Markt 43
3.4.2 Liquiditäts- und Reputationverlust 46
3.4.3 Ist das rechtliche Konstrukt des Neuen Marktes zeitgemäß? 48
4. Reformbedarf 50
4.1 Reformen bei der Deutschen Börse 50
4.1.1 Sind härtere Regeln für den Neuen Markt eine Lösung? 50
4.1.2 Einführung eines Kapitalmarktkodex 52
4.1.3 Neuordnung der Branchenstruktur 52
4.2 Reformen bei Banken und Wirtschaftsprüfungen 53
4.2.1 Neugestaltung des IPO-Geschäfts 53
4.2.2 Kritik an Analysten 54
4.2.3 Umdenken bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 55
4.3 Reformen zur Durchsetzung ordnungsgemäßer Rechnungslegung 56
4.3.1 Erfordernis einer kapitalmarktorientierten Normdurchsetzung 56
4.3.2 Das britische FRRP - Ein Vorbild für die deutsche Regulierung der Rechnungslegung? 58
4.3.3 Die amerikanische SEC - ein Referenzmodell für Deutschland? 59
4.4 Reform der Institution Börsenaufsicht 61
4.4.1 Allgemeine Funktion einer Börsenaufsicht 61
4.4.2 Pläne für eine Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 64
4.4.3 Überlegungen zu einer europäischen Börsenaufsicht 66
4.5 Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Anlehnung an internationale Standards 67
4.6 Ausblick 68
5. Schlussbemerkungen 69
6. Literaturverzeichnis 71
7. Anhang 79

Automatisiert erstellter Textauszug:

Etliche kriminelle Vorstände nutzten in der Vergangenheit Ad-hoc-Nachrichten mit unrichtigem Inhalt, um Kurse nach oben zu manipulieren und sich zu einem günstigen Zeitpunkt von eigenen Aktienbeständen trennen zu können. Die Vorstände der Infomatec AG erzielten mit ihren dubiosen Machenschaften 56 Mio. DM Insider-Kursgewinne auf Kosten des Privatpublikums.217 Das Landgericht Augsburg hat erstmalig aufgrund einer vorsätzlich falschen Ad-hoc-Mitteilung die zwei Gründer der Infomatec AG zum Schadenersatz gegenüber einem Kleinaktionär verpflichtet.218 Ein Kleinaktionär konnte glaubhaft darlegen, daß aufgrund einer Ad-hoc-Mitteilung, die wissentlich überhöhte Auftragsvolumina zum Inhalt hatte, er zum Kauf eines Aktienpakets bewogen wurde. Die Vorstände der Infomatec AG spiegelten in dieser Ad-hoc-Meldung falsche Tatsachen vor, indem man von Aufträgen in Höhe von 55 Mio. DM berichtete, die sich in Wirklichkeit jedoch nur auf wenige Mio. DM beliefen. Das Landgericht stützte sich in seiner Urteilsbegründung auf die allgemeinen Bestimmungen zum Schadenersatz und § 88 BörsG, wonach Organmitglieder bestraft werden können, wenn diese unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse einer AG machen. Das Urteil hat insofern Signalwirkung, daß Vorstände zukünftig fürchten müssen, bei vorsätzlich unrichtigen Ad-hoc-Mitteilungen mit Schadenersatzansprüchen klagender Anleger konfrontiert zu werden. Im Gegensatz zu den amerikanischen Regelungen ist nach deutschem Recht bisher gem. § 15 Abs. 6 WpHG kein Schadenersatz bei Verstößen gegen Ad-hocPflichten vorgesehen. Nach § 39 Abs. 3 WpHG wird eine Pflichtverletzung bisher lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 500.000 DM und 3 Mio. DM geahndet. Jedoch sind Schadenersatzansprüche nach BGB oder Strafrecht weiterhin möglich, bergen aber erhebliche Kostenrisiken für den Anleger. Bei der gegenwärtigen Ausgestaltung der anlegerfeindlichen deutschen Vorschriften besteht Handlungsbedarf, damit gegen unseriöse Akteure am NM effektiver vorgegangen werden kann. Das Instrument der Ad-hoc-Publizität hat sich zweifelsohne für „positive“ [...]

Öffentlichkeitsarbeit durch Investor-Relations-Abteilungen der Unternehmen vereitelt. Dies zeigt auch der Anstieg der Zahl der veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen von 3417 in 1999 auf 5693 im Jahr 2000.212 Eine Analyse von Dresdner Kleinwort Wasserstein Research kommt zu dem Ergebnis, daß NM-Unternehmen mit einer überdurchschnittlichen Kursperformance mit durchschnittlich acht Ad-hoc-Meldungen per annum eine deutlich geringere Korrekturanfälligkeit/-quote der Ergebnisse aufweisen als die schlechteren Performer mit 13 Ad-hoc-Mitteilungen.213 Weniger kann manchmal mehr sein. Der Flut von Ad-hoc-Nachrichten trat das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BaWE) durch die Einführung standardisierter Ad-hoc-Mitteilungen mit maximal 20 Zeilen Umfang und einen Regelkatalog entgegen.214 Jedoch ist zu konstatieren, daß hinsichtlich des Begriffs der „Eignung neuer Tatsachen zur erheblichen Kursbeeinflussung“ erhebliche Unsicherheit bei den Emittenten herrscht, die dazu führt, daß Unternehmen geneigt sind, eher zu viele Ad-hoc-Nachrichten zu veröffentlichen.215 Unternehmen können für das Unterlassen einer Veröffentlichung neuer Tatsachen mit einem Bußgeld gem. § 39 Abs. 1 Nr. 2a WpHG bestraft werden, wenn sich ex-post eine erhebliches Kursbeinflussungspotential herausstellt. Die Kataloge des BaWE bzw. der DBAG enthalten zwar Beispiele zu Sachverhalten mit kurserheblicher Beeinflussungsmöglichkeit, aber bei der berechtigten Frage, ab welchem Ausmaß einer Veränderung ein Sachverhalt als kursrelevant einzustufen ist, hüllen sich genannte Institutionen in Schweigen.216 Wünschenswert wäre von Seiten des Gesetzgebers oder des BaWE eine detaillierte Konkretisierung der Definition, wann welches Ereignis erheblich [...]

18. Oktober 2001 „materielle“ Anforderungen an den Quartalsbericht stellt.204 Dies deutet auf eine strategische Kehrtwende weg von der formellen zur materiellen Prüfung der Quartalsberichte hin. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Institution diese letztendlich überprüft? Einen Review, wie ihn die amerikanische SEC bei gelisteten Unternehmen der NASDAQ durchführt, existiert am NM auch nicht. In den USA wird ein Quartalsbericht neben einer formellen Prüfung zusätzlich einer Ordnungsmäßigkeitsprüfung unterzogen.205 Damit drängt sich die Frage auf, ob das RWNM seinem strengem Ruf gerecht wird, wenn bisher keine Institution für die Qualität der aufgestellten Zwischenabschlüsse bürgt? Anfang April 2001 meldete die DBAG, daß rund 8% der am NM gelisteten Unternehmen eine frist- und formgerechte Veröffentlichung ihrer Abschlüsse versäumt hatten.206 Das Primary Markets Arbitration Panel befaßt sich mit Verstößen gegen Veröffentlichungspflichten und eventuellen Sanktionsmaßnahmen gegen Emittenten.207 Es ist [...]

Arbeit zitieren:
Mohr, Michael November 2001: Institutionelle Rahmenbedingungen des Neuen Marktes, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
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