Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Insolvenzsicherung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und Zeitguthaben von Arbeitnehmern aufgrund spezieller Arbeitszeitregelungen

Insolvenzsicherung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und Zeitguthaben von Arbeitnehmern aufgrund spezieller Arbeitszeitregelungen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Andreas Tölle
  • Abgabedatum: Juli 2001
  • Umfang: 120 Seiten
  • Dateigröße: 585,3 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Düsseldorf Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4595-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4595-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4595-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Tölle, Andreas Juli 2001: Insolvenzsicherung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und Zeitguthaben von Arbeitnehmern aufgrund spezieller Arbeitszeitregelungen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Insolvenzsicherung, Arbeitszeitguthaben, Flexi-Gesetz, Arbeitszeitflexibilisierung, Insolvenzschutz

Diplomarbeit von Andreas Tölle

Gang der Untersuchung:

Diese Diplomarbeit befasst sich mit dem Thema „Insolvenzsicherung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und Zeitguthaben von Arbeitnehmern aufgrund spezieller Arbeitszeitregelungen“.

Thematisch gliedert sich die Arbeit in den ersten Teilbereich der Insolvenzsicherung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und den zweiten Teilbereich der Sicherung von Zeitguthaben von Arbeitnehmern aufgrund spezieller Arbeitszeitregelungen.

Der erste Teil beschäftigt sich im wesentlichen mit den gesetzlichen Regelungen der Trägerschaft der Insolvenzsicherung, der Systematik der Insolvenzsicherung, der gesetzlich normierten Sicherungsfälle, sowie die gesetzl. geschützten Personenkreise, Leistungen und Anwartschaften der bAV. Ferner wird die Finanzierung und Durchführung bei Eintritt des Sicherungsfalls behandelt. Zum besseren Verständnis des Gesamtzusammenhangs werden zu Beginn der Arbeit die verschiedenen Versorgungswege der betrieblichen AV kurz dargestellt.

Im zweiten Teil der Arbeit werden zunächst der Schutzbedarf der von Arbeitnehmern aufgebauten Arbeitszeitguthaben, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Insolvenzsicherung von Zeitguthaben behandelt. Wesentliche Rechtsgrundlage in diesem Zusammenhang ist das „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“. Im weiteren Verlauf werden die von den Banken und der Versicherungswirtschaft entwickelten Sicherungsmodelle ausführlich dargestellt. Unterstützt wird diese Darstellung durch Modelle die in der betrieblichen Praxis bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Zu nennen sind hier insbesondere das VW-Zeit-Wertpapier und das Fondsmodell der Hewlett-Packard GmbH.

Abschließend werden diese Modelle hinsichtlich der Anwendbarkeit vom Autor dieser Arbeit bewertet.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
2. Die betriebliche Altersversorgung 3
2.1 Definition der betrieblichen Altersversorgung 3
2.2 Betriebsrentengesetz als Rechtsgrundlage der betrieblichen Altersversorgung 4
2.3 Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung in der BR. Deutschland 6
2.3.1 Situation in den alten Bundesländern 6
2.3.2 Situation in den neuen Bundesländern 7
2.3.3 Entwicklungen und Tendenzen 7
2.4 Versorgungswege der betrieblichen Altersversorgung 8
2.4.1 Übersicht über die Versorgungswege 8
2.4.2 unmittelbare Pensionszusage 9
2.4.3 Direktversicherung 10
2.4.4 Pensionskasse 12
2.4.5 Unterstützungskasse 13
3. Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgungssysteme 15
3.1 Pensionssicherungsverein als Träger der Insolvenzsicherung 15
3.2 Systematik der Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgungssysteme 16
3.3 Sicherungsfälle 17
3.3.1 Insolvenz des Arbeitgebers 19
3.3.2 Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse 20
3.3.3 Außergerichtlicher Vergleich 21
3.3.4 Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit 22
3.4 Gesicherter Personenkreis 23
3.4.1 Rentner 23
3.4.2 Versorgungsanwärter mit unverfallbaren Anwartschaften 23
3.5 Gesicherte Versorgungsleistungen 24
3.5.1 Gesicherte Versorgungsleistungen bei unmittelbarer Pensionszusage 25
3.5.2 Gesicherte Versorgungsleistungen bei Direktversicherung 26
3.5.3 Gesicherte Versorgungsleistungen bei Pensionskassen 26
3.5.4 Gesicherte Versorgungsleistungen bei Unterstützungskassen 27
3.6 Insolvenzsicherung von Versorgungsanwartschaften 27
3.7 Versicherungsanspruch gegen den PSV 30
3.7.1 Entstehung/Fälligkeit 30
3.7.2 Höchstgrenzen 31
3.7.3 Minderung des Versicherungsanspruchs bei tatsächlichen Versorgungsleistungen des Arbeitgebers bei Eintritt des Sicherungsfalls 33
3.8 Finanzierung der Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgungssysteme 34
3.8.1 Beitragspflicht 34
3.8.2 Beitragsbemessung- und fälligkeit 35
3.9 Durchführung der Insolvenzsicherung bei Eintritt des Sicherungsfalls 36
3.9.1 Mitteilungspflicht des PSV gegenüber dem Versorgungsberechtigten 36
3.9.2 Forderungsübergang 37
3.9.3 gesetzlicher Forderungsübergang bei Unterstützungskassen 38
4. Spezielle Arbeitszeitregelungen 41
4.1 Arbeitszeitflexibilisierung 41
4.2 Rechtsquellen spezieller Arbeitszeitregelungen 42
4.2.1 Rangverhältnis der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen 43
4.2.1.1 Arbeitszeitgesetz 44
4.2.1.2 Tarifvertrag 45
4.2.1.3 Betriebsvereinbarung 45
4.2.1.4 Mitbestimmung 46
4.3 Arbeitszeitkonten 47
4.4 Altersteilzeit 50
5. Insolvenzsicherung von Zeitguthaben aufgrund spezieller Arbeitszeitregelungen 53
5.1 Schutzbedarf von Wertguthaben 53
5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 55
5.2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen 55
5.2.2 Tarifvertragliche Vereinbarungen 58
5.3 Modelle der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben 60
5.3.1 Fondslösungen 60
5.3.1.1 Charaktermerkmale der Fondslösung 60
5.3.1.2 Finanzierung und Insolvenzsicherung von Zeitkonten durch Fonds 62
5.3.1.2.1 Ein- und Auszahlungen 62
5.3.1.2.2 Zahlungsabwicklung 62
5.3.1.2.3 Ausschüttungen 63
5.3.1.2.4 Berichterstattung 63
5.3.1.2.5 Kosten des Fondsmodells 63
5.3.1.2.6 Vor- und Nachteile der Fondslösung 64
5.3.1.2.7 Höhe des Insolvenzsicherungsbetrages bei Altersteilzeitvereinbarungen 65
5.4 Zeitkontenrückdeckung mit Garantie 66
5.4.1 Konzept 66
5.4.2 Ablauf der Finanzierung 68
5.4.2.1 Ein- und Auszahlungen 68
5.4.2.2 Garantiezins und Überschuss 69
5.4.2.3 Berichterstattung 69
5.4.2.4 Kosten 70
5.5 Anlagemodell 70
5.5.1 Konzept 70
5.5.2 Vorteile des Anlagemodells 72
5.6 Kautionsvereinbarungen 72
5.6.1 Konzept 72
5.6.2 Bewertung 75
5.7 Lebensversicherung 75
5.7.1 Konzeptvorstellung am Beispiel Altersteilzeit im Blockmodell 76
5.7.2 Vorteile der Lebensversicherungslösung 77
5.8 Bankbürgschaften 78
5.8.1 Konzept 78
5.8.2 Ergänzende Erklärungen 79
6. Spezifische Unternehmenslösungen 81
6.1 Zeit-Wertpapier der Volkswagen AG 81
6.1.1 Grundidee 81
6.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 82
6.1.3 Ausgestaltung und Funktionsweise 83
6.1.4 Zeit-Wertfonds 85
6.1.5 Sicherheit und Insolvenzschutz 86
6.1.6 Bewertung des VW-Zeit-Wertpapier 87
6.2 Unternehmensspezifische Fondslösung der Hewlett-Packard GmbH 89
6.2.1 Konzept 89
7. Anwendbarkeit und Sicherheit der vorgestellten Insolvenzsicherungsmodelle 92
8. Schlußbetrachtung 94
9. Ergebnispräsentation einer Unternehmensbefragung 97
Literaturverzeichnis 101
Eidesstattliche Versicherung 106

Automatisiert erstellter Textauszug:

Ein weiterer Sicherungsfall im Sinne des Betriebsrentengesetz ist gemäß § 7 Abs.1 S. 3 Nr. 3 BetrAVG, daß der Arbeitgeber die Betriebstätigkeit im Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes vollständig beendet, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Zweck dieser Bestimmung ist es, dem Versorgungsberechtigten Insolvenzschutz zu gewähren, wenn der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit beendet hat, zahlungsunfähig ist und ein Insolvenzantrag nicht sinnvoll erscheint, weil offensichtlich keine Insolvenzmasse vorhanden ist, die eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtfertigen würde.23 Voraussetzung ist die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes. Hierunter ist die Einstellung des mit dem Betrieb verbundenen unternehmerischen Zwecks unter Auflösung der organisatorischen Einheit des Unternehmens zu verstehen.24 Die Einstellung der Betriebstätigkeit bezieht sich auf das gesamte Unternehmen des Arbeitgebers und nicht etwa auf einen Betrieb oder Betriebsteil des Unternehmens. Bei konzernabhängigen Unternehmen ist der Sachverhalt differenziert zu betrachten. Sofern keine konzernweite Zusage einer betrieblichen Altersversorgung erfolgt ist, ist auf die rechtliche Selbständigkeit der Unternehmen abzustellen. Folglich tritt der Sicherungsfall gem. § 7 Abs.1 Nr. 3 BetrAVG ein, wenn es sich zwar um ein konzernabhängiges Unternehmen handelt, welches jedoch rechtlich selbständig ist. Bei der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit muß Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, Zahlungsunwilligkeit des Verpflichteten reicht nicht aus. [...]

Der außergerichtliche Vergleich dient, wie der gerichtliche Vergleich, der Sanierung des Schuldners, setzt aber im Gegensatz zu diesem die Zustimmung aller Gläubiger voraus, welche von dem Vergleich betroffen sind. Verweigern einzelne Gläubiger die Zustimmung zum Vergleichsvorschlag, so müssen die Gläubiger voll befriedigt werden. Eine Zustimmungspflicht zum außergerichtlichen Vergleich besteht grundsätzlich nicht. Dieses gilt auch für die vom außergerichtlichen Vergleich betroffenen Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger, die somit die Zustimmung zum außergerichtlichen Vergleich verweigern können. Beim außergerichtlichen Vergleich liegt der Sanierungsbeitrag der Gläubiger im partiellen Forderungsverzicht, um die Ertragsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen und die Insolvenz zu verhindern. Um eine Übereinkunft zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrentner zu Lasten des PSV zu vermeiden, schreibt der § 7 Abs.1 Nr. 2 BetrAVG die Zustimmung des PSV zum außergerichtlichen Vergleich vor und gewährt dem PSV somit einen Ermessensspielraum, ob seine Zustimmung zur erfolgreichen Sanierung des Unternehmens beitragen kann. Stimmt auch der PSV dem außergerichtlichen Vergleich zu, so entsteht der Anspruch der Versorgungsberechhtigten gegen den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung gemäß § 7 Abs.1a BetrAVG mit dem Beginn des Kalendermonats, der auf den Eintritt des Sicherungsfalls folgt. Möglich ist lt. § 7 Abs.1 Nr. 2 BetrAVG der Stundungs-, Erlaß-, Quoten und Liquidationsvergleich. Beim Stundungsvergleich wird die Fälligkeit von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber hinausgeschoben, so daß die Versorgungsberechtigten für den gestundeten Zeitraum Betriebsrentenzahlungen vom PSV erhalten. [...]

Zusätzlich zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzgrund hat die Isolvenzordnung in § 18 Abs.1 den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit eingeführt, wobei dieser Insolvenzgrund nur eine Antragsberechtigung allein des Schuldners auslöst. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt gemäß § 18 Abs.2 InsO. vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Weitere Voraussetzung für den Eintritt des in § 7 Abs.1 S. 1 BetrAVG genannten Sicherungsfalles ist, daß es sich beim Arbeitgeber um eine insolvenzfähige Person handelt. Insolvenzfähig sind natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts , grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Insolvenzfähigkeit aber in § 12 InsO. enge Grenzen gesetzt sind. Eine abschließende Aufführung der insolvenzfähigen Personen findet sich in § 11 InsO. Formelle Voraussetzung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist gemäß § 13 Abs.1 InsO. ein zulässiger Insolvenzantrag, welcher von den Gläubigern oder vom Schuldner selbst gestellt werden kann. Zu den Antragsberechtigten gehören somit auch Arbeitnehmer und Betriebsrentner, bei rückständigen Zahlungsverpflichtungen auch Versorgungsanwärter. Die Zulässigkeit des Insolvenzantrags wird vom Insolvenzgericht geprüft. Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Insolvenzantrags erfüllt, so erfolgt ein Eröffnungsbeschluß durch das Insolvenzgericht. [...]

Arbeit zitieren:
Tölle, Andreas Juli 2001: Insolvenzsicherung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und Zeitguthaben von Arbeitnehmern aufgrund spezieller Arbeitszeitregelungen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Insolvenzsicherung, Arbeitszeitguthaben, Flexi-Gesetz, Arbeitszeitflexibilisierung, Insolvenzschutz

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren