Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Die Insolvenz

Chance oder Risiko für landwirtschaftliche Unternehmen

Die Insolvenz
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michael Hartmann
  • Abgabedatum: Mai 2003
  • Umfang: 107 Seiten
  • Dateigröße: 617,7 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Technische Universität München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7540-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7540-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7540-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hartmann, Michael Mai 2003: Die Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Insolvenzverfahren, Liquiditätsgefährdung, Sanierungsmöglichkeiten, Landwirtschaft

Diplomarbeit von Michael Hartmann

Einleitung:

Herlitz, Kirch, Holzmann und Fairchild Dornier haben zusammen mit ca. 37.700 anderen Unternehmen in Deutschland etwas gemeinsam – sie haben 2002 Insolvenz angemeldet. Auf den ersten Blick eine hohe Anzahl von Unternehmen. Gründe für Schlagzeilen wie „Zahl der Insolvenzen auf Rekordniveau“ sind aber nicht nur in der wirtschaftlichen Lage in Deutschland und in der Welt zu suchen. Mit der Einführung der neuen Insolvenzordnung haben sich für finanzgefährdete Unternehmen neue Möglichkeiten ergeben, unter dem Schutz des Staates die Krise im Unternehmen zu bewältigen. So kann neben einer Liquidation bzw. Zerschlagung auch eine Sanierung der Firma erfolgreich verlaufen, z.B. im Fall des Schreibwarenherstellers Herlitz.

Problemstellung:

Die Insolvenzordnung vom 05.10.1994 (BGBl. 1994, S. 2866, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2001, BGBl. 2001, S. 2710) ist am 01.01.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltende Konkursordnung sowie die Vergleichsordnung in den alten Bundesländern und die Gesamtvollstreckungsordnung in den neuen Bundesländern abgelöst.

Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind gemäß §1 InsO „... die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“ Damit wird die Sanierung eines Unternehmens der Zerschlagung bzw. der Liquidation gleichgestellt.

Die neue Insolvenzordnung hat auch für landwirtschaftliche Unternehmen eine zunehmende Bedeutung. Zahlen zur Liquiditätslage landwirtschaftlicher Unternehmen zeigen, dass z.B. in Sachsen und Bayern bis zu 50% der Betriebe in ihrer Liquidität gefährdet sind, bis zu 25% davon sogar existenzgefährdet. Für diese Betriebe bietet die Insolvenzordnung neben der Liquidation auch ein Fortbestehen durch Sanierung oder mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung für Kleinunternehmer an.

Ein weiterer Aspekt für eine mögliche Insolvenz in den neuen Bundesländern sind die Vermögensauseinandersetzungen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.

Mit dieser Arbeit soll ein kompakter Überblick geschaffen werden, welche Möglichkeiten, aber auch Risiken, ein Insolvenzverfahren für landwirtschaftliche Unternehmen bietet. Dazu wird die komplexe Problematik eines Insolvenzverfahrens zunächst allgemein vorgestellt. Anschließend soll die Bedeutung von Insolvenzfällen in der Landwirtschaft verdeutlicht werden. Die Verteilung nach einzelnen Bundesländern soll Aufschluss darüber geben, ob die weitläufige Meinung, dass Insolvenzen in der Landwirtschaft hauptsächlich in den großen Betrieben der Neuen Bundesländern vorkommen, gerechtfertigt ist. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Rechtsformen werden spezifische, die Landwirtschaft betreffende, Faktoren genannt und erläutert. Insolvenz ist bei sorgfältiger Planung im Vorfeld und bei laufender Kontrolle von Plan-Daten mit Ist-Daten meistens vermeidbar, abgesehen von äußeren Einflüssen. Neben Ursachen einer Liquiditätsgefährdung oder von Insolvenzen werden auch Indikatoren aufgezeigt, die auf eine drohende Insolvenz hindeuten. Abschließend werden verschiedene Sanierungsmöglichkeiten vor und in der Insolvenz erläutert.

Die Ausführungen werden bewusst nicht in ihrer möglichen Breite und Tiefe behandelt, um einen kompakten Überblick zu ermöglichen.

Gang der Untersuchung:

Im Kapitel 2 wird zunächst die Insolvenzordnung erläutert. Es werden die formalen Dinge eines Insolvenzverfahrens, wie z.B. die Eröffnungsvoraussetzungen oder die Beteiligten sowie der Verlauf und die Wirkung eines solchen Verfahrens angesprochen.

Gegenstand von Kapitel 3 sind Erläuterungen zur Insolvenzsituation im Agrarbereich. Dabei werden die vorhandenen Insolvenzfälle einzelnen Bereichen, aber auch den Bundesländern zugeordnet. Außerdem werden spezifische Probleme einer Insolvenz in landwirtschaftlichen Unternehmen angesprochen, wie z.B. Pachtverträge oder staatliche Förderung im Insolvenzverfahren.

Das Kapitel 4 beschäftigt sich mit den Ursachen von Insolvenzen. Dazu ist es erforderlich, die einzelnen Stufen einer Krise näher zu betrachten, an deren Ende die Insolvenz eines Unternehmens stehen kann. Vertiefend wird die Liquidität betrachtet, die unmittelbar Einfluss auf die Zahlungs(un)fähigkeit eines Betriebes hat. Des weiteren werden Indikatoren für Schuldner und Gläubiger genannt, die auf Schwierigkeiten hindeuten und die bei Nichtbeachtung zu einer Insolvenz führen können.

Mit Kapitel 5 werden verschiedene Sanierungsmöglichkeiten sowohl in der Krise und vor der Insolvenz, als auch in der Insolvenz selber, näher dargestellt. Zur Abrundung der Arbeit werden zwei landwirtschaftliche Beispielbetriebe dargestellt, die sich in einer Liquiditätskrise befinden und anhand derer die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung und die eines Insolvenzverfahrens erläutert werden.

Nach einem Fazit wird die Arbeit noch einmal kurz zusammenfassend dargestellt.

Inhaltsverzeichnis:

Gliederung I
Verzeichnis der Übersichten III
Verzeichnis der Tabellen IV
Verzeichnis der Abkürzungen V
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung 2
1.3 Aufbau der Arbeit 2
2. Die Insolvenz 3
2.1 Das Insolvenzverfahren 3
2.1.1 Begriff und Zweck 3
2.1.2 Voraussetzung zur Eröffnung des Verfahrens 4
2.1.3 Maßnahmen des Insolvenzgerichtes bis zur Eröffnung 7
2.1.4 Entscheidung des Gerichts 8
2.2 Die Insolvenzmasse 9
2.3 Die Beteiligten im Insolvenzverfahren 10
2.3.1 Das Insolvenzgericht 10
2.3.2 Der Schuldner 11
2.3.3 Die Gläubiger 12
2.3.4 Der Insolvenzverwalter 15
2.4 Wirkungen der Insolvenzeröffnung 16
2.4.1 Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners 16
2.4.2 Leistungen an den Schuldner 17
2.4.3 Erfüllung schwebender Verträge 17
2.5 Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse 19
2.5.1 Verwaltung 19
2.5.2 Verwertung 19
2.5.3 Verteilung 20
2.6 Beendigung des Verfahrens 21
2.7 Der Insolvenzplan 21
2.7.1 Aufbau eines Insolvenzplanes 22
2.7.2 Das Insolvenzplanverfahren 24
2.8 Die Restschuldbefreiung 25
2.9 Die Eigenverwaltung 28
2.10 Das Verbraucherinsolvenzverfahren 29
3. Situation im Agrarbereich 34
3.1 Einordnung der Landwirtschaft 34
3.2 Besonderheiten für landwirtschaftliche Betriebe 37
3.2.1 Haftung nach der Rechtsform 37
3.2.2 Pachtvertrag 39
3.2.3 Staatliche Förderung 39
3.2.4 Milchreferenzmengen und Zuckerrüben-Lieferrechte 40
3.2.5 Altschulden 41
4. Von der Krise zur Insolvenz 42
4.1 Die Krise 42
4.2 Liquidität als Unternehmensziel 44
4.3 Kennzahlen der Liquidität 46
4.4 Gefährdungspotential landwirtschaftlicher Unternehmen 50
4.5 Ursachen einer Liquiditätsgefährdung 53
4.5.1 Externe Ursachen 53
4.5.2 Interne Ursachen 54
4.6 Anzeichen einer drohenden Krise 55
4.6.1 Indikatoren aus Schuldnersicht 56
4.6.2 Indikatoren aus Gläubigersicht 57
5. Sanierungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Unternehmen 59
5.1 Möglichkeiten in der Krise und vor der Insolvenz 59
5.2 Möglichkeiten in der Insolvenz 60
5.2.1 Sanierung 61
5.2.2 Übertragende Sanierung 62
5.2.3 Liquidation 64
6. Landwirtschaftliche Betriebe in Schwierigkeiten – Beispiele 66
6.1 Außergerichtliche Einigung 68
6.2 Das Insolvenzverfahren 70
7. Fazit 72
8. Zusammenfassung 73
Anhang 75
Quellenangaben 96

Automatisiert erstellter Textauszug:

Bei überschaubaren Vermögensverhältnissen und bei geringer Zahl der Gläubiger kann das Gericht anordnen, dass das Verfahren schriftlich durchgeführt wird.1 Während des Verfahrens dürfen die Gläubiger ebenso wenig in die Masse vollstrecken wie im Regelinsolvenzverfahren. Das Gericht kann den Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nach §306 Abs. 2 i.V.m. §21 Abs. 2 InsO bereits im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren untersagen.2 Eine weitere Verfahrensvereinfachung ermöglicht §314 InsO. Da es häufig bei diesen Verfahren an verwertungsfähiger Masse fehlt, kann das Gericht auf Antrag des Treuhänders anordnen, dass von einer Verwertung der Masse ganz oder teilweise abgesehen wird. Dazu hat der Schuldner in einer festgesetzten Frist an den Treuhänder einen Betrag zu zahlen, der dem Wert der Masse entspricht. Damit ist es dem Schuldner möglich, Vermögensteile durch Zuwendungen von Verwandten oder Freunden aus der Verwertung herauszuhalten, wie z.B. das Einfamilienhaus oder einen Pkw.3 Mit der Verwertung der Masse bzw. der Zahlung des Ablösungsbetrages endet das Verbraucherinsolvenzverfahren. Wie im Regelinsolvenzverfahren schließt sich auch hier das Recht der freien Nachforderung der Gläubiger an. Hat der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt, so gilt hier das unter Kapitel 2.8 bereits gesagte. Der Schuldner hat während der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren den pfändbaren Teil seines Einkommens abzutreten. Spricht nach dieser Zeit kein Grund dagegen, dann spricht das Gericht die Befreiung von den Restschulden aus. Damit bilden die Restschuldbefreiung und das Schuldenbereinigungsverfahren die Kernstücke des Verbraucherinsolvenzverfahrens.4 [...]

Gläubiger diesem Plan zu, gilt er als angenommen. Eine Ablehnung durch eine Mehrheit der Gläubiger führt dazu, dass der Schuldner seinen Plan nachbessern darf (z.B. höhere Monatsraten oder Bürgschaften zusagen). Die Zustimmung widersprechender Gläubiger darf vom Gericht nur ersetzt werden, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger zugestimmt hat und diese gleichzeitig mehr als die Hälfte der Ansprüche repräsentieren. Andernfalls darf die Zustimmung nicht ersetzt werden und der gerichtliche Vergleich gilt als gescheitert. Stimmen die Gläubiger dem Plan zu, sind die im Plan genannten Forderungen erloschen, sobald der Plan erfüllt wurde. Forderungen, die nicht im Plan genannt wurden, erlöschen dagegen nicht.1 Ein Scheitern des gerichtlichen Vergleichs führt zur Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens, welches auch bei Antragstellung eines Gläubigers (s.o.) eingeleitet wird und das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren für natürliche Personen und Verbraucher ist [...]

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren bestehend aus: einem zwingend außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, in dem der Schuldner versuchen muss, eine Einigung mit seinen Gläubigern zu erzielen, einem sich eventuell anschließenden gerichtlichen Vermittlungsverfahren, einem sich daran anschließenden vereinfachtem Insolvenzverfahren und einer Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren zur Erlangung einer Restschuldbefreiung.2 Ein Verfahren wird wie bei einer Unternehmensinsolvenz nur auf Antrag eröffnet. Ist es ein Gläubiger, der Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen kann und das Verfahren beantragt, dann bekommt der Schuldner die Chance, ebenfalls einen Antrag zu stellen (§306 InsO). Nutzt der Schuldner diese Chance nicht, dann findet ein stark vereinfachtes Insolvenzverfahren ohne vorgeschaltetes Schuldenbereinigungsverfahren statt. Wenn dagegen der Schuldner die Chance nutzt, dann findet das gerichtliche Vermittlungsverfahren ohne die außergerichtliche Einigung statt, weil der Antrag des Gläubigers die Erfolglosigkeit dessen zeigt. Stellt dagegen der Schuldner den Antrag, dann hat er dem Gericht zunächst nachzuweisen, dass er in den letzten 6 Monaten vor der Antragstellung erfolglos versucht hat, mit seinen Gläubigern über eine Schuldenbereinigung einig zu werden. Dazu benötigt er eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle, welche von den Bundesländern in Listen bestimmt werden, in der die Gründe des Scheiterns dargelegt werden (z.B. Ablehnung von Ratenzahlung, Stundung oder Teilerlass). Hierzu zählen u.a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Schuldnerberatungsstellen.3 Weiterhin hat er dem Gericht Verzeichnisse über vorhandenes Vermögen, Einkommen, seine Gläubiger und gegen ihn gerichtete Forderungen vorzulegen (§305 Abs.1 Nr.3 InsO). Der Antrag umfasst schließlich noch einen Schuldenbereinigungsplan, wie der Schuldner seine Gläubiger angemessen befriedigen kann. Auch hier gibt es auf Antrag die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Damit ist das Verfahren allerdings noch nicht eröffnet. Im gerichtlichen Vermittlungsverfahren versucht das Gericht noch einmal, anhand des Plans (dieser hat die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs) zur Gläubigerbefriedigung eine gütliche Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern herbeizuführen. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens „ruht“.4 Dazu werden die Gläubiger gehört. Erfolgt keine Stellungnahme ihrerseits, gilt dass als Einverständnis mit dem Plan. Stimmen alle [...]

Arbeit zitieren:
Hartmann, Michael Mai 2003: Die Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Insolvenzverfahren, Liquiditätsgefährdung, Sanierungsmöglichkeiten, Landwirtschaft

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren