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Inhalt, Grenzen und Gestaltungsspielräume des § 8a KStG

Inhalt, Grenzen und Gestaltungsspielräume des § 8a KStG
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Stefan Lintz
  • Abgabedatum: Juli 1997
  • Umfang: 88 Seiten
  • Dateigröße: 3,2 MB
  • Note: 1,8
  • Institution / Hochschule: Berufsakademie Villingen-Schwenningen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-1673-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-1673-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-1673-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Lintz, Stefan Juli 1997: Inhalt, Grenzen und Gestaltungsspielräume des § 8a KStG, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Körperschaftsteuergesetz

Diplomarbeit von Stefan Lintz

Einleitung:

Mit der Einführung des Anrechnungsverfahrens durch das Körperschaftsteuergesetz am 1.1.1977 wurde die steuerliche Mehrfachbelastung ausgeschütteter Gewinne beseitigt. Gleichzeitig wurde aber die sog. "Einmalbesteuerung" eingeführt, die beinhaltet, daß ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften (KapG.) in jedem Fall einmal der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegen müssen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Anteilseigner (AE) einer inländischen KapG. unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig oder persönlich steuerbefreit sind.

Bei einem nichtanrechnungsberechtigten AE bleibt die auf die Gewinnausschüttung hergestellte Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung i.H.v. 30 v.H. auf jeden Fall bestehen und wird somit definitiv, da im Gegensatz zum anrechnungsberechtigten AE die bei einer Gewinnausschüttung auf der Gesellschafterebene ausgelöste KSt eben keine Vorauszahlung auf die Steuerbelastung des AE darstellt. Somit tritt diese Belastung zusätzlich neben die ausl. Besteuerung auf die erhaltene Dividende. (Siehe Anhang S. 45 u. 46) Aus diesem Grund wurde versucht, der definitiven KSt-Belastung durch eine Gesellschafter-Fremdfinanzierung von nicht anrechnungsberechtigten AE auszuweichen. Man versuchte die Gewinnausschüttungen der inl. KapG. durch Entgelte auf Kapitalleistungen, insbesondere durch Zinsen oder Gewinnbeteiligungen stiller Gesellschafter zu ersetzen. Die KapG. wurde in diesen Fällen nicht mit (notwendigem) Eigenkapital sondern durch Überlassung von Fremdkapital finanziert. Somit stellen die Vergütungen für das Fremdkapital bei der KapG. Betriebsausgaben dar und werden daher bei der Besteuerung der KapG. aufgrund der eingetretenen Gewinnminderung nicht erfaßt, was auch zur Konsequenz hat, daß der gesellschaftsrechtliche Gewinnanspruch der anrechnungsberechtigten Gesellschafter verkürzt wird.

Da ein erheblicher Teil des Kapitals inl. KapG. von nichtanrechnungsberechtigten AE gehalten wird, bemühte sich die Bundesregierung seit 1979, die steuerliche Anerkennung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch eine Gesetzesänderung einzuschränken. Dies führte zu verschiedenen Referenten- und Regierungsentwürfen eines hierzu geplanten § 8a KStG, die jedoch nicht umgesetzt werden konnten.

Durch das Standortsicherungsgesetz vom 13.9.1993 wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit dem nunmehr entwickelten § 8a KStG erstmals eine gesetzliche Regelung eingeführt, welche die steuerliche Anerkennung der Fremdfinanzierung inl. KapG. durch nicht anrechnungsberechtigte, wesentlich beteiligte Gesellschafter mittels verschiedener Typisierungen begrenzt.

Politisch durchsetzbar wurde die Regelung vor allem wegen der gleichzeitigen Reduzierung der körperschaftsteuerlichen Ausschüttungsbelastung von 36 auf 30 v.H. und der Tarifbelastung von 50 auf nunmehr 45 v.H., was zu einem geschätzten Mehreinnahmenvolumen von ca. 700 Mio. DM pro Jahr führen sollte.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis 1
Abkürzungsverzeichnis IV
A. Einleitung 1
B. Voraussetzungen und Rechtsfolgen überhöhter Gesellschafter-Fremdfinanzierung 2
I. Grundregelung für die Umqualifizierung bestimmter Fremdkapitalvergütungen in verdeckte Gewinnausschüttungen 2
1. Vergütungen für Fremdkapital 2
a. Begriff des Fremdkapitals 2
b. Vergütungen für Fremdkapital 4
c. Bewertung des Fremdkapitals 5
2. Person des Fremdkapitalnehmers 6
a. Betroffener Personenkreis 6
b. Sonderfälle 6
3. Person des Fremdkapitalgebers 7
a. Nicht zur Anrechnung berechtigter Anteilseigner 7
b. Wesentliche Beteiligung am Grund- oder Stammkapital 8
4. Als verdeckte Gewinnausschüttung geltende Fremdkapitalvergütungen 8
a. Verhältnis des § 8a KStG zu § 8 Abs.3 S.2 KStG 8
b. Fiktion einer verdeckten Gewinnausschüttung 9
c. Nicht geregelte Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung 10
d. Zeitbezug für die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung 11
II. Konkretisierung der von der Umqualifikation betroffenen Fremdkapitalvergütungen 12
1. Nicht in einem Bruchteil des Fremdkapitals bemessene Vergütungen 12
a. Fremdkapital gegen gewinn- oder umsatzabhängige Vergütungen 12
b. Umqualifizierung bei Übersteigen des zulässigen Fremdkapitals 13
c. Zeitliche Übergangsregelung 14
2. In einem Bruchteil des Fremdkapitals bemessene Vergütungen 14
a. Fremdkapital gegen gewinn- oder umsatzunabhängige Vergütungen 14
b. Umqualifizierung bei Übersteigen des zulässigen Fremdkapitals 15
3. Vermeidung der Umqualifizierung 15
a. Drittvergleich 15
b. Bankübliche Geschäfte 17
4. Sonderregelung für Mischtinanzierungen 18
a. Mischfinanzierungen 18
b. Zeitliche Übergangsregelung 18
III. Erweiterung des Personenkreises betroffener Fremdkapitalgeber auf bestimmte nahestehende Personen und Dritte 19
1. Fremdkapital-Geber ist eine dem Anteilseigner nahestehende Person, die nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt ist 19
2. Fremdkapital-Geber ist Dritter, der auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgreifen kann 19
IV. Begriff des Eigenkapitals 22
1. Anteiliges Eigenkapital des Anteilseigners 22
a. Eigenkapital zum Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 22
b. Teil des Eigenkapitals, der dem Anteil des Anteilseigners am gezeichneten Kapital entspricht 25
2. Eigenkapital der Kapitalgesellschaft 26
a. Rechtsverweis auf handelsbilanzielles Eigenkapital 26
b. Sonderposten mit Rücklageanteil 27
3. Eigenkapitalminderung durch vorübergehende Verluste 28
a. Grundsätze der Öffnungsklausel für vorübergehende Verluste 28
b. Wiederherstellung des ursprünglichen Eigenkapitals 29
V. Wesentliche Beteiligung und dieser gleichgestellte Gestaltungen 30
1. Begriff derwesentlichen Beteiligung 30
2. Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungen zu einer wesentlichen Beteiligung 31
3. Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf die Kapitalgesellschaft ohne wesentliche Beteiligung 31
C. Sonderregelungen für Holdinggesellschaften und andere verbundene Unternehmen 32
I. Erweiterung des "Safe haven" auf bestimmte Holdinggesellschaften 32
1. Begriff der Holdinggesellschaft 32
2. Faktormäßige Erweiterung des "Safe haven" 35
II. Umqualifizierung bestimmter Fremdkapitalvergütungen durch nachgeordnete Kapitalgesellschaft in verdeckte Gewinnausschüttungen und Vermeidungsmöglichkeiten 37
III. Kürzung des Eigenkapitals um Buchwert der Beteiligung bei mehrstufigen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ohne Holding als Obergesellschaft 38
D. Entsprechende Geltung von § 8a Abs. 1-4 KStG bei Zwischenschaltung von inländischen Betriebsstätten und Personengesellschaften 39
I. Allgemeine Erläuterungen 39
II. Körperschaftsteuerliche Anrechnungsberechtigung durch Zwischenschaltung eines inländischen Betriebs 40
III. Zwischenschaltung einer inländischen Personengesellschaft und Leitung des Fremdkapitals über die Personengesellschaft 41
E. Schlußbemerkung 43
Anhang
Anlagen 45
Literaturverzeichnis 71
Rechtsprechungsverzeichnis 76
Anweisungen der Finanzverwaltung 77
Erklärung gem. § 23 Abs. 4 BA - Prüfungsordnung 78

Arbeit zitieren:
Lintz, Stefan Juli 1997: Inhalt, Grenzen und Gestaltungsspielräume des § 8a KStG, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Körperschaftsteuergesetz

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