Inhalt, Grenzen und Gestaltungsspielräume des § 8a KStG
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Stefan Lintz
- Abgabedatum: Juli 1997
- Umfang: 88 Seiten
- Dateigröße: 3,2 MB
- Note: 1,8
- Institution / Hochschule: Berufsakademie Villingen-Schwenningen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-1673-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-1673-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-1673-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Lintz, Stefan Juli 1997: Inhalt, Grenzen und Gestaltungsspielräume des § 8a KStG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Körperschaftsteuergesetz
In den Warenkorb
38,00 €
Diplomarbeit von Stefan Lintz
Einleitung:
Mit der Einführung des Anrechnungsverfahrens durch das Körperschaftsteuergesetz am 1.1.1977 wurde die steuerliche Mehrfachbelastung ausgeschütteter Gewinne beseitigt. Gleichzeitig wurde aber die sog. "Einmalbesteuerung" eingeführt, die beinhaltet, daß ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften (KapG.) in jedem Fall einmal der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegen müssen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Anteilseigner (AE) einer inländischen KapG. unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig oder persönlich steuerbefreit sind.
Bei einem nichtanrechnungsberechtigten AE bleibt die auf die Gewinnausschüttung hergestellte Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung i.H.v. 30 v.H. auf jeden Fall bestehen und wird somit definitiv, da im Gegensatz zum anrechnungsberechtigten AE die bei einer Gewinnausschüttung auf der Gesellschafterebene ausgelöste KSt eben keine Vorauszahlung auf die Steuerbelastung des AE darstellt. Somit tritt diese Belastung zusätzlich neben die ausl. Besteuerung auf die erhaltene Dividende. (Siehe Anhang S. 45 u. 46) Aus diesem Grund wurde versucht, der definitiven KSt-Belastung durch eine Gesellschafter-Fremdfinanzierung von nicht anrechnungsberechtigten AE auszuweichen. Man versuchte die Gewinnausschüttungen der inl. KapG. durch Entgelte auf Kapitalleistungen, insbesondere durch Zinsen oder Gewinnbeteiligungen stiller Gesellschafter zu ersetzen. Die KapG. wurde in diesen Fällen nicht mit (notwendigem) Eigenkapital sondern durch Überlassung von Fremdkapital finanziert. Somit stellen die Vergütungen für das Fremdkapital bei der KapG. Betriebsausgaben dar und werden daher bei der Besteuerung der KapG. aufgrund der eingetretenen Gewinnminderung nicht erfaßt, was auch zur Konsequenz hat, daß der gesellschaftsrechtliche Gewinnanspruch der anrechnungsberechtigten Gesellschafter verkürzt wird.
Da ein erheblicher Teil des Kapitals inl. KapG. von nichtanrechnungsberechtigten AE gehalten wird, bemühte sich die Bundesregierung seit 1979, die steuerliche Anerkennung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch eine Gesetzesänderung einzuschränken. Dies führte zu verschiedenen Referenten- und Regierungsentwürfen eines hierzu geplanten § 8a KStG, die jedoch nicht umgesetzt werden konnten.
Durch das Standortsicherungsgesetz vom 13.9.1993 wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit dem nunmehr entwickelten § 8a KStG erstmals eine gesetzliche Regelung eingeführt, welche die steuerliche Anerkennung der Fremdfinanzierung inl. KapG. durch nicht anrechnungsberechtigte, wesentlich beteiligte Gesellschafter mittels verschiedener Typisierungen begrenzt.
Politisch durchsetzbar wurde die Regelung vor allem wegen der gleichzeitigen Reduzierung der körperschaftsteuerlichen Ausschüttungsbelastung von 36 auf 30 v.H. und der Tarifbelastung von 50 auf nunmehr 45 v.H., was zu einem geschätzten Mehreinnahmenvolumen von ca. 700 Mio. DM pro Jahr führen sollte.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | 1 | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| A. | Einleitung | 1 |
| B. | Voraussetzungen und Rechtsfolgen überhöhter Gesellschafter-Fremdfinanzierung | 2 |
| I. | Grundregelung für die Umqualifizierung bestimmter Fremdkapitalvergütungen in verdeckte Gewinnausschüttungen | 2 |
| 1. | Vergütungen für Fremdkapital | 2 |
| a. | Begriff des Fremdkapitals | 2 |
| b. | Vergütungen für Fremdkapital | 4 |
| c. | Bewertung des Fremdkapitals | 5 |
| 2. | Person des Fremdkapitalnehmers | 6 |
| a. | Betroffener Personenkreis | 6 |
| b. | Sonderfälle | 6 |
| 3. | Person des Fremdkapitalgebers | 7 |
| a. | Nicht zur Anrechnung berechtigter Anteilseigner | 7 |
| b. | Wesentliche Beteiligung am Grund- oder Stammkapital | 8 |
| 4. | Als verdeckte Gewinnausschüttung geltende Fremdkapitalvergütungen | 8 |
| a. | Verhältnis des § 8a KStG zu § 8 Abs.3 S.2 KStG | 8 |
| b. | Fiktion einer verdeckten Gewinnausschüttung | 9 |
| c. | Nicht geregelte Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung | 10 |
| d. | Zeitbezug für die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung | 11 |
| II. | Konkretisierung der von der Umqualifikation betroffenen Fremdkapitalvergütungen | 12 |
| 1. | Nicht in einem Bruchteil des Fremdkapitals bemessene Vergütungen | 12 |
| a. | Fremdkapital gegen gewinn- oder umsatzabhängige Vergütungen | 12 |
| b. | Umqualifizierung bei Übersteigen des zulässigen Fremdkapitals | 13 |
| c. | Zeitliche Übergangsregelung | 14 |
| 2. | In einem Bruchteil des Fremdkapitals bemessene Vergütungen | 14 |
| a. | Fremdkapital gegen gewinn- oder umsatzunabhängige Vergütungen | 14 |
| b. | Umqualifizierung bei Übersteigen des zulässigen Fremdkapitals | 15 |
| 3. | Vermeidung der Umqualifizierung | 15 |
| a. | Drittvergleich | 15 |
| b. | Bankübliche Geschäfte | 17 |
| 4. | Sonderregelung für Mischtinanzierungen | 18 |
| a. | Mischfinanzierungen | 18 |
| b. | Zeitliche Übergangsregelung | 18 |
| III. | Erweiterung des Personenkreises betroffener Fremdkapitalgeber auf bestimmte nahestehende Personen und Dritte | 19 |
| 1. | Fremdkapital-Geber ist eine dem Anteilseigner nahestehende Person, die nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt ist | 19 |
| 2. | Fremdkapital-Geber ist Dritter, der auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgreifen kann | 19 |
| IV. | Begriff des Eigenkapitals | 22 |
| 1. | Anteiliges Eigenkapital des Anteilseigners | 22 |
| a. | Eigenkapital zum Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres | 22 |
| b. | Teil des Eigenkapitals, der dem Anteil des Anteilseigners am gezeichneten Kapital entspricht | 25 |
| 2. | Eigenkapital der Kapitalgesellschaft | 26 |
| a. | Rechtsverweis auf handelsbilanzielles Eigenkapital | 26 |
| b. | Sonderposten mit Rücklageanteil | 27 |
| 3. | Eigenkapitalminderung durch vorübergehende Verluste | 28 |
| a. | Grundsätze der Öffnungsklausel für vorübergehende Verluste | 28 |
| b. | Wiederherstellung des ursprünglichen Eigenkapitals | 29 |
| V. | Wesentliche Beteiligung und dieser gleichgestellte Gestaltungen | 30 |
| 1. | Begriff derwesentlichen Beteiligung | 30 |
| 2. | Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungen zu einer wesentlichen Beteiligung | 31 |
| 3. | Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf die Kapitalgesellschaft ohne wesentliche Beteiligung | 31 |
| C. | Sonderregelungen für Holdinggesellschaften und andere verbundene Unternehmen | 32 |
| I. | Erweiterung des "Safe haven" auf bestimmte Holdinggesellschaften | 32 |
| 1. | Begriff der Holdinggesellschaft | 32 |
| 2. | Faktormäßige Erweiterung des "Safe haven" | 35 |
| II. | Umqualifizierung bestimmter Fremdkapitalvergütungen durch nachgeordnete Kapitalgesellschaft in verdeckte Gewinnausschüttungen und Vermeidungsmöglichkeiten | 37 |
| III. | Kürzung des Eigenkapitals um Buchwert der Beteiligung bei mehrstufigen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ohne Holding als Obergesellschaft | 38 |
| D. | Entsprechende Geltung von § 8a Abs. 1-4 KStG bei Zwischenschaltung von inländischen Betriebsstätten und Personengesellschaften | 39 |
| I. | Allgemeine Erläuterungen | 39 |
| II. | Körperschaftsteuerliche Anrechnungsberechtigung durch Zwischenschaltung eines inländischen Betriebs | 40 |
| III. | Zwischenschaltung einer inländischen Personengesellschaft und Leitung des Fremdkapitals über die Personengesellschaft | 41 |
| E. | Schlußbemerkung | 43 |
| Anhang | ||
| Anlagen | 45 | |
| Literaturverzeichnis | 71 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 76 | |
| Anweisungen der Finanzverwaltung | 77 | |
| Erklärung gem. § 23 Abs. 4 BA - Prüfungsordnung | 78 |
In den Warenkorb
38,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832416737
Arbeit zitieren:
Lintz, Stefan Juli 1997: Inhalt, Grenzen und Gestaltungsspielräume des § 8a KStG, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Körperschaftsteuergesetz



