Implementierung des Collateral Risk Managements in der SEB Hypothekenbank AG
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Ingrid Vancas
- Abgabedatum: Mai 2004
- Umfang: 74 Seiten
- Dateigröße: 1,2 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Steinbeis-Hochschule Berlin Deutschland
- Bibliografie: ca. 11
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9935-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9935-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9935-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Vancas, Ingrid Mai 2004: Implementierung des Collateral Risk Managements in der SEB Hypothekenbank AG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kreditwirtschaft, Bank, Sicherheit, Risiko, Hypothek
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Bachelorarbeit von Ingrid Vancas
Einleitung:
Ausgehend von der Eigeninitiative der Kreditinstitute, das Collateral Risk Management zu entwickeln, gehört die SEB Hypothekenbank AG zu den ersteren Realkreditinstituten, die sich mit der Thematik theoretisch und praktisch auseinander gesetzt haben.
Die praktische Einführung erfolgte in Form von Cash Collateral Risk Management, da es aus geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Gründen für das Kreditinstitut vorteilhafter war. Langfristig betrachtet ist allerdings auch die Implementierung des Wertpapier Collateral Risk Managements sinnvoll.
Die Ausgangssituation ergab sich aus einer ersten Anfrage eines Geschäftspartners. Nachdem Informationen seitens der direkt betroffenen Abteilungen Handel/Treasury sowie Rechnungswesen/Abwicklung zusammen getragen waren, wurde in einer Vorstandssitzung das Projekt „Cash Collateral Risk Management“ als Projekt ins Leben gerufen, wofür ein grober Zeitrahmen von sechs Monaten festgelegt wurde.
Die Prämissen der Projektumsetzung waren geringe zusätzliche Personalkosten und die Integration des Projektes in die täglichen Arbeitsprozesse. Damit war sichergestellt, dass das Projekt größtenteils „inhouse“ durchgeführt werden konnte und nur die Softwareanpassung extern vorgenommen wurde. Mit einer sofortigen Einbindung der Mitarbeiter, die sich nach der Implementierung mit der Abwicklung des Collateral Risk Managements befassen würden, wurde zum einen die Motivation der Mitarbeiter gesteigert und zum anderen die Kosten der Projektumsetzung gering gehalten. Weiterhin wurden die an dem Projekt beteiligten Abteilungen / Unternehmensbereiche festgelegt.
Die Analyse vorhandener Systeme / Abwicklungsmöglichkeiten ergab, dass für die Abwicklung des Collateral Risk Managements ein neues Produkt, das in SAP als „Zinsgeschäft“ benannt wurde, entwickelt werden musste. Im nächsten Schritt wurde eine Marktusancen- und Wettbewerbsanalyse durchgeführt. Bei der Human Ressource Analyse ging es um den personellen Aufwand und die fachlichen Voraussetzungen, bezüglich der eingesetzten Mitarbeiter.
Die rechtlichen Anforderungen bestanden in der Überprüfung der Besicherungsanhänge und dem Zusammentragen der für die praktische Anwendung relevanten Vertragspunkte. Die Systemanforderungen-Analyse und die Gap-Analyse bestanden darin, dass externe Dienstleister mit notwendigen Systemanpassungen beauftragt wurden.
Nachdem der rechtliche Rahmen definiert und die Rahmenvertragsprüfung abgeschlossen waren, wurde die Abteilung Abwicklung / Rechnungswesen als Koordinationszentralstelle festgelegt. Die Marktusancenbefragung wurde telefonisch und per e-Mail durch die Abteilungen Abwicklung / Rechnungswesen und Handel / Treasury durchgeführt. Für die Umsetzung der vertraglichen Bestandteile der Besicherungsanhänge wurden die entscheidenden und für die praktische Umsetzung und Anwendung wichtigsten Vertragspunkte definiert. Diese sind: die Bankgeschäftstage, die zugelassenen Barsicherheiten, der Berechnungstag, der Berechnungszeitpunkt, der Besicherungsanspruch, der Referenzzinssatz und die Zuschläge.
Zur Umsetzung des Cash Collateral Risk Managements in der EDV wurde eine Gap-Analyse erstellt. Es stellte sich heraus, dass das in SAP verwendete Modul GDD nicht über die für die Cash Collateral Anforderungen benötigten „Features“ verfügte. So musste für deren Anforderungen ein neues Produkt entwickelt werden. Die vorläufige Abwicklung erfolgte mit Hilfe der Produktart „Tagesgeld“. Parallel zur Umsetzung des Cash Collateral Risk Management Projektes wurde in der SEB Hypothekenbank AG das interne Limitkontrollsystem neu konzipiert. Die neu zu entwickelnden Produktarten wurden in die Umsetzung mit einbezogen und in das Neukonzept von LKS eingearbeitet. Anschließend wurde die Softwareanpassung in einer SAP Testversion getestet. Die Produkttestphase in LKS dauert derzeit noch an.
Mit der abgeschlossenen Testphase und der systemseitig erstellten Testdokumentation galt das neue Produkt „Zinsgeschäft“ in der dokumentierten Form als getestet und wies keine Mängel auf. Damit konnte ein „Softwareupdate“ in SAP vorgenommen werden.
Inhaltsverzeichnis:
| Eigenständigkeitserklärung: | I | |
| Geheimhaltungserklärung: | I | |
| Vorwort | V | |
| Inhaltsverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | VIII | |
| Tabellenverzeichnis | IX | |
| Abkürzungen | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Einleitung | 1 |
| 1.2 | Motivation und Collateral Risk Management Hintergrund | 2 |
| 1.3 | Das Kreditinstitut und das Projekt | 5 |
| 2. | Cash Collateral Risk Management | 7 |
| 2.1 | Definition und Aufbau von Cash Collateral Risk Management | 7 |
| 2.3 | Ausgangssituation und Problemanalyse | 12 |
| 2.4 | Lösungskonzept | 24 |
| 3. | Cash Collateral Risk Management Implementierung | 26 |
| 3.1 | Erste Diskussionen mit den Geschäftspartnern | 26 |
| 3.2 | Rechtlicher Rahmen und Rahmenvertragsprüfung | 26 |
| 3.3 | Projektkoordination | 27 |
| 3.3.1 | Collateral Risk Management Verständnis / Gap-Analyse | 31 |
| 3.4 | Cash Collateral Anforderung und Produktentwicklung in SAP | 35 |
| 3.5 | Cash Collateral und Wertpapier Collateral in LKS | 40 |
| 3.6 | Cash Collateral und Wertpapier Collateral Testphase in SAP und LKS | 42 |
| 3.6.1 | Zwischenkontrolle des Projektverlaufes | 43 |
| 3.6.2 | Produkteinführung in SAP und LKS | 44 |
| 3.7 | Regelung der Zuständigkeiten und die Abwicklung | 45 |
| 3.7.1 | Die wichtigsten Arbeitsabläufe in der Abwicklung | 48 |
| 3.7.2 | Aufbau der Rahmenvertragsverwaltung | 51 |
| 3.8 | Projektnachkontrolle und Rückblick | 52 |
| 4. | Kosten und Nutzen des Projektes | 53 |
| 5. | Collateral Risk Management als Ertragsfaktor? | 57 |
| 5.1 | Collateral Risk Management als Adressenausfallrisikobesicherung | 57 |
| 5.2 | Collateral Risk Management als ein zusätzlicher Ertragsfaktor | 58 |
| 6. | Zusammenfassung und Ausblick | 69 |
| 6.1 | Erreichte Ergebnisse | 69 |
| 6.2 | Ausblick | 71 |
| n. | Quellen-/Toolverzeichnis | 74 |
Kapitel 2.4 Kosten Nutzen:
In Kapitel 4 werden kurz die Schlussfolgerungen des Nutzens der Cash Collateral Risk Management Implementierung für das Institut vorgenommen. Eine „klassische“ Kosten Nutzen-Analyse konnte nicht vorgenommen werden. Es ging vielmehr darum die Aspekte des immateriellen Nutzens für das Institut in der Durchführung des Projektes zu sehen.
Kapitel 2.5 Collateral Risk Management als Ertragsfaktor:
In Kapitel 5 befasst sich Autorin mit den Ertragspotenzialen aus dem Einsatz des Collateral Risk Managements aus der Sicht eines Sicherungsnehmers.
Zunächst wird kurz auf die Bedeutung der Grundidee des Collateral Risk Managements, nämlich der Besicherung des Adressenausfallrisikos, eingegangen und kurz anhand von Zahlen erläutert.
Im nächsten Schritt zeigt die Autorin die Möglichkeit zusätzlicher Ertragsgenerierung aus dem Management des Collateral Risk Managements anhand eines selbst konstruierten Beispiels. Die Schlussfolgerungen aus dem Szenario werden anschließend erläutert und anhand von Zahlen belegt.
würden sich lediglich in den Arbeitsprozessen bzw. der Berechnung des Ausfallrisikos niederschlagen. Die Barsicherheiten sind zum vertraglich festgelegten Referenzzinssatz zu verzinsen und immer am zweiten Bankarbeitstag, nach Ablauf einer Zinsperiode, mit dem angefallenen Zinsertrag zu vergüten. Sollte eine Übertragung aufgrund einer Überdeckung nach Punkt 4 Abs. 1 fällig werden und sich auf sämtliche vom Sicherungsnehmer gehaltenen Sicherheiten bezieht, sind sowohl Barsicherheiten, als auch der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Zinsertrag, dem Sicherungsgeber bereit zu stellen. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn nach Nr. 8 Abs. 1 des Rahmenvertrages, ein Schadensersatzanspruch eintritt.24 • Im Customizing muss sichergestellt werden, dass monatlich Zinszahlungen erfolgen können und Kompensationen der vorhandenen Cash Collateral Geschäfte vorgenommen werden können. Die Gap-Analyse Das im SAP System verwendete Modul GDD für die Abwicklung von Geld-, Devisenund Derivategeschäften verfügt nicht über die für die Cash Collateral Abwicklung benötigten „Features“. Die in GDD vorhandenen Produkte „Festgeld“ und „Tagesgeld“ haben zwar eine Ähnlichkeit mit den Anforderungen des neuen Produktes Cash Collateral, sind aber nicht bis ins Detail auf die Anforderungen des Produktes abgestimmt und somit für eine einwandfreie Abwicklung nicht geeignet. Folgende Mängel, in Bezug auf die Anforderungen von Cash Collateral weisen, die momentan vorhandenen Produkte auf. 1. Täglicher manueller Eingriffsbedarf in jedes einzelne Cash Collateral Geschäft, da täglich der Referenzzinssatz EONIA vom Vortag manuell eingestellt werden muss. Damit entsteht ein hoher manueller und fehleranfälliger Arbeitsaufwand. Abgesehen vom hohen manuellen Arbeitsaufwand und den damit verbundenen operativen Risiken, ist diese Abwicklungsweise langfristig kosten- und personalintensiv. [...]
dieser Berechnung ergibt eine Unterdeckung oder eine Überdeckung zu Lasten bzw. zu Gunsten einer Partei. Die Berechnungsstelle berechnet somit, welche der Parteien die Leistung von Sicherheiten vorzunehmen hat.20 • Die Berechnung des Besicherungsanspruchs hat zum einen eine Auswirkung auf die Konzeption des neuen Produktes und zum anderen auf die Arbeitsprozessabläufe. Im Customizing muss beachtet werden, dass eine Geschäftsart Cash Collateral Anlage und Cash Collateral Aufnahme möglich sind. Ferner muss gewährleistet sein, dass beide Geschäftsarten miteinender kompensiert werden können. Je nach Derivateportfolioveränderung muss auch unter Umständen von Aufnahme in Anlage und umgekehrt gewechselt werden können. Der Referenzzins regelt den Verzinsungssatz, mit welchem die jeweilige Barsicherheit zu verzinsen ist. Für die Bareinlagen in Euro wird der täglich festgestellte EONIA Satz herangezogen.21 • Für die Konzeption des neuen Produktes „Zinsgeschäft“ ist der Referenzzins EONIA zu berücksichtigen. “EONIA is an effective overnight rate computed as a weighted average of all overnight unsecured lending transactions in the Interbank Market, initiated within the Euro Area by the contributing panel banks. It is a calculated by the European Central Bank and is fixed between 6.45pm and 7.00pm CET. This rate can be found on the European Banking Federation function: Type: EBF<GO>”.22 Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, unter Punkt 11 „Zuschläge“ zugunsten einer Partei bzw. beider Parteien zu vereinbaren. Die Zuschläge können sich sowohl in Form eines Festbetrages, als auch in Form eines Zuschlages auf der Einzelgeschäftsbasis, d.h. für die zwischen den Parteien bestimmten existierenden oder künftigen Einzelabschlüsse, vereinbart werden.23 • In der Praxis ist es nicht üblich Zuschläge zu vereinbaren. Die Zuschläge haben keine direkte Auswirkung auf die Konzeption des neuen Produktes. Sie [...]
Der „Berechnungstag“ regelt den Tag der Berechnung des Ausfallrisikos. Die Vertragspartner können gemäß Punkt 11 individuell den Berechnungstag oder die Berechnungstage unter der Prämisse, dass es sich um einen Bankgeschäftstag handelt, festlegen. Jede Partei kann jederzeit die Bankgeschäftstage, welche als Berechnungstage gelten sollen, durch eine einseitige Erklärung erweitern oder verändern. Diese Erweiterungsmöglichkeit ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der anderen Partei spätestens an dem Bankgeschäftstag vor dem erwünschten Berechnungstag, diese Erklärung auch zugeht.18 Der „Berechnungszeitpunkt“ regelt den zeitlichen Aspekt der Ausfallrisikoberechnung. Als der Berechnungszeitpunkt wird der Börsenschluss der Banken in Frankfurt am Main herangezogen.19 • Berechnungstag und Berechnungszeitpunkt wirken sich nicht auf die Konzeption des neuen Produktes aus. Sie sind lediglich für die praktische Abwicklung relevant und müssen in Arbeitsprozessen berücksichtigt werden. Ebenfalls ist beim „Berechnungszeitpunkt“ die zeitliche Verschiebung zwischen Frankfurt am Main und London zu beachten. Hierbei muss die bilaterale Einigung zwischen den Geschäftspartnern über den Berechnungszeitpunkt erfolgen. Jede Partei hat gegenüber der anderen einen „Besicherungsanspruch“, welcher zum einen aus der vertraglichen Vereinbarung und zum anderen aus den Einzelgeschäftsabschlüssen resultiert. Der Besicherungsanspruch einer Partei wird von der Berechnungsstelle ermittelt, und errechnet sich nach Maßgabe des Besicherungsanhangs und des Rahmenvertrages wie folgt: Ausfallrisiko der Partei A / B + + = die zugunsten der Partei A / B vereinbarten Zuschläge die zugunsten der Partei B / A vereinbarten Zuschläge die zugunsten der Partei A / B vereinbarten Freibeträge gemäß Punkt 11 die zugunsten der Partei B / A vereinbarten Freibeträge gemäß Punkt 11 Summe des Besicherungsanspruchs der Partei A / B [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832499358
Arbeit zitieren:
Vancas, Ingrid Mai 2004: Implementierung des Collateral Risk Managements in der SEB Hypothekenbank AG, Hamburg: Diplomica Verlag
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Kreditwirtschaft, Bank, Sicherheit, Risiko, Hypothek



