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Immaterielle Vermögensgegenstände im internen und externen Rechnungswesen

Immaterielle Vermögensgegenstände im internen und externen Rechnungswesen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Andrea Stowasser
  • Abgabedatum: Juli 2005
  • Umfang: 87 Seiten
  • Dateigröße: 681,1 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9088-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9088-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9088-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Stowasser, Andrea Juli 2005: Immaterielle Vermögensgegenstände im internen und externen Rechnungswesen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rechnungslegung, immateriell, international, Controlling, intern

Diplomarbeit von Andrea Stowasser

Einleitung:

Das traditionelle Rechnungswesen orientiert sich noch immer an der vorigen Wirtschaftsepoche der Industrie, die ihren Fokus in der Massenfertigung sah. Doch seit spätestens den 80er Jahren erfolgte ein immer umfassenderer Transformationsprozess zur Dienstleistungsgesellschaft bis zur heute existierenden Wissensgesellschaft, deren Wertschöpfung nun auf den Immateriellen Werten liegt.

Das heißt, Unternehmen können zum größten Teil nur noch einen Mehrwert erwirtschaften, wenn sie in Immaterielle Werte investieren. Das belegen selbst traditionelle Branchen wie die Fertigungsindustrie, deren Immaterielle Werte mehr Rendite erzielen als deren Sachanlageinvestitionen. Es entstanden aber auch komplett neue Branchen (z. B. die Software- oder Pharmabranche), die hauptsächlich auf Wissen basieren und deren Wertschöpfung in diesem Potenzial liegt.

Neben dieser Entwicklung, der wachsenden Bedeutung Immaterieller Werte, erfolgten parallel aber keine Änderungen der Management-, Rechnungslegungs- und Controllinginstrumente. Sie basieren noch immer auf alten Wirtschaftsstrukturen, die geprägt sind durch andere Produktionsfaktoren, dem Kapital und der Arbeit. So werden z. B. Ausgaben für die Schaffung Immaterieller Werte, wie die Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter, nicht aktiviert, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand verbucht. Dabei stellen auch sie zukunftsorientierte Investitionen dar, nur werden sie als solche aufgrund der gegebenen Rechnungslegungsregeln nicht behandelt. Als Konsequenz für die Unternehmen müssen sich demnach neue Bewertungs- und Steuerungssysteme ergeben, weil die traditionellen Methoden nicht mehr dazu in der Lage sind.

Sich den jeweiligen Organisations- und Wirtschaftsstrukturen durch entsprechende Wertschöpfungsmodelle anzupassen, erfolgte bislang in jeder neuen wirtschaftlichen Epoche. Die Notwendigkeit der Unternehmen, den veränderten Umweltbedingungen gerecht zu werden, ist also keine „neumodische“ Erscheinung, sondern eine aus den vorhandenen Tatsachen abgeleitete.

Dabei sollten Unternehmen nicht darauf warten, bis allgemeingültige Standards verabschiedet werden, sondern nach Konzepten suchen, die für sie die bestmöglichen Methoden zur Darstellung und Steuerung ihrer Immateriellen Werte ausmachen. Dies erfolgte vor allem durch angelsächsische und skandinavische Länder bereits in den 90er Jahren und spiegelt sich auch in deren verschiedenen Ansatzmöglichkeiten wieder.

Innerhalb dieser Untersuchung soll die oben dargestellte Problematik der Immateriellen Werte aufgegriffen werden, die sich durch das heutige noch existierende klassische Rechnungswesen ergibt. Dabei sollen zum einen auf die „sichtbaren“ Immateriellen Werte eingegangen werden und zum anderen auf die „unsichtbaren“, denen man trotz ihrer zunehmenden Bedeutung noch keinerlei Beachtung bezüglich der verpflichtenden Darstellung schenkt. Doch nicht nur die externen Adressaten interessieren sich für eine explizitere und bessere Abbildung der Immateriellen Werte eines Unternehmens, sondern das Management selbst ist daran interessiert, um als Unternehmen nachhaltig bestehen zu bleiben.

Dies zeigen auch die unzähligen Diskussionen innerhalb der Literatur sowie die Vielzahl der erschienenen Ansatz- und Bewertungsmöglichkeiten, wovon einige innerhalb dieser Untersuchung vorgestellt und beurteilt werden sollen. Ziel dieser Arbeit ist es, in diesem Zusammenhang festzustellen, inwieweit die Immateriellen Werte durch die traditionellen aber auch durch die neuen Bewertungsmöglichkeiten ihrer Bedeutung als so genannte Werttreiber gerecht werden und inwieweit diese neuen Ansätze noch eine Unterscheidung in externes und internes Rechnungswesen bedingen.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS V
A. EINLEITUNG 1
I. PROBLEMSTELLUNG 1
II. ZIEL DER ARBEIT 3
III. METHODIK DER ARBEIT 3
B. EINFÜHRUNG 5
I. EIGENSCHAFTEN IMMATERIELLER WERTE 5
II. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE NACH HGB 8
1. Definition „Vermögensgegenstand“ 8
2. Definition „Immateriell“ 9
3. Definition „Immaterieller Vermögensgegenstand“ 10
III. DEFINITION INTANGIBLE ASSETS NACH IFRS 12
IV. DEFINITION INTANGIBLE ASSETS NACH US- GAAP 13
V. DEFINITION RECHNUNGSWESEN 14
1. Allgemein 14
2. Internes Rechnungswesen 15
3. Externes Rechnungswesen 16
4. Harmonisierungsbestrebungen 16
C. IMMATERIELLE WERTE IM EXTERNEN RECHNUNGSWESEN 18
I. BILANZIERUNG 18
1. Bilanzierung nach HGB 18
a) Geschäfts- und Firmenwert 19
b) Forschung und Entwicklung 21
2. Bilanzierung nach IFRS 21
a) Geschäfts- und Firmenwert 23
b) Forschung und Entwicklung 24
3. Bilanzierung nach US- GAAP 26
a) Geschäfts- und Firmenwert 28
b) Forschung und Entwicklung 28
II. BEWERTUNG 28
1. Bewertung nach HGB 28
a) Abschreibung 29
b) Geschäfts- und Firmenwert 30
c) Forschung und Entwicklung 31
2. Bewertung nach IFRS 31
a) Abschreibung 34
b) Geschäfts- und Firmenwert 35
c) Forschung und Entwicklung 36
3. Bewertung nach US- GAAP 37
a) Abschreibung 37
b) Geschäfts- und Firmenwert 38
c) Forschung und Entwicklung 39
III. IMMATERIELLE WERTE AUßERHALB DER RECHENWERKE 40
1. HGB 40
a) Anhang 40
b) Lagebericht 41
2. IFRS 42
3. US- GAAP 42
4. Beurteilung 43
D. IMMATERIELLE WERTE IM INTERNEN RECHNUNGSWESEN 45
I. TRADITIONELLE KOSTENRECHNUNG NACH SCHEFFNER 45
1. Vollkostenrechnung 46
2. Teilkostenrechnung 47
II. NEUE ANSÄTZE ZUR BEWERTUNG IMMATERIELLER WERTE 48
1. Quantitative Bewertungsmöglichkeiten 49
a) Marktwert- Buchwert- Relation und Tobin's q 49
b) Calculated Intangible Value 50
c) Economic Value Added und Market Value Added 51
2. Qualitative Bewertungsmöglichkeiten 54
a) Skandia- Modell von EDVINSSON 54
b) Intangible Asset Monitor von SVEIBY 60
c) Balanced Scorecard von KAPLAN/ NORTON 64
d) Das ARCS Wissensbilanz- Modell 65
e) Intellectual Capital Statements 68
f) Tableau de Bord 70
E. FAZIT 73
LITERATURVERZEICHNIS 77

Automatisiert erstellter Textauszug:

b) Geschäfts- und Firmenwert Wie bereits im Kapitel C I 2 a - Bilanzierung des GFW nach IFRS erläutert wird, darf auch nach IFRS nur der derivative Firmenwert angesetzt werden. Seine Bewertung erfolgte bis zum April 2004 durch IAS 22 und IAS 36. Danach wurden sie durch den IFRS 3 (Business Combinations) ersetzt. In diesem Standard ist geregelt, dass der Goodwill zu dem Wert anzusetzen ist, der sich aus dem Kaufpreis des Unternehmens abzüglich des Equity zu Zeitwerten ergibt. Im Zuge der Änderungen (der Standards) wurde auch die planmäßige Abschreibung verboten, so dass nur noch außerplanmäßige Abschreibungen möglich sind, wenn ein Grund für eine Wertminderung besteht. Das muss durch einen jährlichen Impariment Test festgestellt werden. Dazu muss der Firmenwert auf die gesamten Cash Generating Units (CGU)121 verteilt werden. Ist der Buchwert der CGU mit dem anteiligen Firmenwert größer als der Recoverable Amount der CGU, muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Dabei erfolgt zuerst die Abschreibung des anteiligen Firmenwertes der CGU. Nach vollständiger Abschreibung des anteiligen Firmenwertes der CGU muss eine buchwertproportionale Abschreibung der Assets vorgenommen werden. [...]

Die Anschaffungskosten stellen die Wertobergrenze dar. Damit wird auch hier das Vermögen nicht zeitgemäß richtig abgebildet. Ein unvollständiger Substanzwert wird ausgewiesen.117 a) Abschreibung Da sich der zukünftige wirtschaftliche Nutzen aus einem Intangible Asset im Laufe der Zeit verbraucht, soll die Abschreibung diesen Verbrauch in der Minderung der Buchwerte widerspiegeln. Dabei ist das Abschreibungsvolumen nach IAS 38.97 planmäßig über seine bestmöglich geschätzte Nutzungsdauer zu verteilen. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des technologischen Fortschritts und der Schnelllebigkeit Immaterieller Vermögenswerte eine Nutzungsdauer von 20 Jahren nicht übersteigen wird. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, wenn eine längere Nutzungsdauer nachgewiesen werden kann.118 Für die Verrechnung von Abschreibungen bei Immateriellen Vermögenswerten ist gemäß IAS 38.88 eine Unterteilung in Intangible Assets mit bestimmter Nutzungsdauer (Finite useful life) und ohne bestimmte Nutzungsdauer (Indefinite useful life) unerlässlich. Bei Intangible Assets mit bestimmter Nutzungsdauer sind neben den planmäßigen Abschreibungen außerplanmäßige vorzunehmen, wenn der Recoverable Amount kleiner als der Buchwert ist. Nach Entfallen des Grundes besteht eine Wertaufholungspflicht. Im Gegensatz dazu darf bei Intangible Assets mit unbestimmter Nutzungsdauer nach IAS 38.107 keine planmäßige Abschreibung stattfinden, da der zukünftige wirtschaftliche Nutzen für eine vorerst voraussichtliche Nachhaltigkeit sorgt. Erst durch beispielhafte Absatzrückgänge könnte eine Entwertung des jeweiligen Intangible Asset eintreten. [...]

Bei der Neubewertungs- Rücklage besteht dagegen ein Wahlrecht zur anteiligen Auflösung über die Rest- Nutzungsdauer in die einbehaltenen Gewinne (Retained Earnings) oder zur Beibehaltung. Bei der anteiligen Auflösung der NeubewertungsRücklage handelt es sich lediglich um einen erfolgneutralen Passivtausch, wobei davon ausgegangen wird, dass ein Teil des Verkaufserlöses durch die Nutzung des Intangible Asset realisiert wird. Tritt bei der Neubewertung der Fall ein, dass der Fair Value unter dem Buchwert gesunken ist, muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Dabei ist erst die Neubewertungs- Rücklage aufzulösen und bei Bedarf der Rest erfolgsmindernd als Aufwand zu verbuchen. Es ist nicht erlaubt, eine negative Rücklage zu bilden. Eine spätere erfolgswirksame Zuschreibung ist wieder vorzunehmen, wenn der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist. Allerdings entspricht die Höhe der erfolgswirksamen Zuschreibung dem der zuvor erfolgswirksamen Abschreibung. Die darüber hinaus fallende Differenz wird wieder erfolgsneutral in eine Neubewertungs- Rücklage eingestellt. Wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, d. h. entscheidet sich ein Unternehmen für die alternativ- zulässige Methode, findet eine aktuelle zeitgemäße Bewertung des Vermögens statt. Ein vollständiger Substanzwert115 kann abgebildet werden. Dagegen ist eine Begrenzung beim Anschaffungskosten- Modell auf die fortgeführten Anschaffungskosten als kritisch anzusehen, da der tatsächliche Wert der Assets nicht zeitgerecht ermittelt ist.116 Vergleich HGB und IFRS Handelsrechtlich besteht für Kapitalgesellschaften ein Wertaufholungsgebot gemäß § 280 Abs. 1 HGB, wenn der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist. Für Nicht- Kapitalgesellschaften besteht ein Beibehaltungswahlrecht. Eine Neubewertung wird allerdings durch das Realisationsprinzip verhindert. [...]

Arbeit zitieren:
Stowasser, Andrea Juli 2005: Immaterielle Vermögensgegenstände im internen und externen Rechnungswesen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rechnungslegung, immateriell, international, Controlling, intern

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