Identität Europa
Wie europäisch ist die Türkei?
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Anja Kleine
- Abgabedatum: Juli 2009
- Umfang: 43 Seiten
- Dateigröße: 333,0 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Leipzig Deutschland
- Bibliografie: ca. 46
- ISBN (eBook): 978-3-8366-4274-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kleine, Anja Juli 2009: Identität Europa, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Wertegemeinschaft, Kulturgemeinschaft, Okzidentalismus, Ankara, Zollunion
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Bachelorarbeit von Anja Kleine
Einleitung:
Bereits seit 1963 hat die Türkei den Status eines assoziierten Mitglieds der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Seither klopft die Türkei an die Türen der Europäischen Union (EU) und bittet um Mitgliedschaft. Die Frage besteht, warum die Türkei noch kein Mitglied der Europäischen Union ist, besonders im Hinblick auf die EU-Osterweiterungen in den Jahren 2004 und 2007. Diese Frage wurde vor allem auch in den Medien und in der breiten Öffentlichkeit spätestens seit 2002 sehr brisant und kontrovers diskutiert. Im Zentrum der politischen Debatte über eine EU-Mitgliedschaft der Türkei stehen dabei nicht so sehr die ökonomischen Unterschiede zwischen der EU und der Türkei, sondern mögliche kulturelle Differenzen.
Das Ziel meiner Arbeit ist zu klären, ob die Türkei europäisch ist und, was eigentlich das ‚Europäischsein’ ausmacht. Im ersten Teil werde ich auf die Wurzeln der modernen europäischer Identität eingehen. Dafür definiere ich zunächst ‚Europa’ und untersuche anschließend, was Europa charakterisiert und wo seine Grenzen liegen. Ich werde zeigen, dass Europa eine Kulturgemeinschaft ist, dessen Werte und Normen im Vordergrund stehen.
Im darauffolgenden Teil meiner Arbeit möchte ich verdeutlichen, dass es darauf ankommt, wie ein Staat wahrgenommen wird. Diese konstruktivistische Perspektive hebt die Rolle von Ideen und Identitäten hervor. Wichtig hierbei ist die Annahme, dass Interessen und Identitäten nicht exogen gegeben sind, sondern sozial konstruiert durch die intersubjektiven kommunikativen Prozeduren und Verständnisse, die wiederum in den sozialhistorischen Kontext eingebetet sind.
Bei einer positiven Identifikation stellt die Türkei eine Brücke dar, weil das Selbst (=Europa) den Anderen (=Türkei) als ähnlich und nicht bedrohlich ansieht. Allerdings ist ebenfalls eine negative Identifikation denkbar. Das Selbst nimmt dann den Anderen als gefährlich und moralisch unterlegen wahr. In diesem Fall bildet die Türkei eine Grenze zu Europa und demzufolge auch zur EU.
Im dritten Teil meiner Arbeit werde ich den Weg der Türkei zu einer europäischen Nation analysieren. Dabei gehe ich vor allem auf historische Wendepunkte und Schritte in Richtung Europa ein. Eine der bedeutendsten Zäsuren bildet die Regierungszeit von Mustafa Kemal Pascha, der 1934 den ehrenden Beinamen Atatürk, ‚Vater der Türken’, erhielt. Er ist der Begründer der Republik Türkei und somit auch dem ersten säkularen muslimischen Staat weltweit. Im Mittelpunkt seiner Politik stand die Modernisierung der Türkei nach westlichem Vorbild. Deshalb führte er unter anderem das laizistische Staatswesen ein. Diese strikte Trennung von religiösen und politischen Institutionen war zu dem Zeitpunkt ein enormer Einschnitt, weil mehr als sechshundert Jahre lang das Osmanische Reich von einer sozialreligiösen Ordnung bestimmt war.
Einen Meilenstein stellt auch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei dar. Interessanterweise erhob damals kein Mitglied der EWG Einwände unter Bezug auf die Römischen Verträge von 1948, die ausdrücklich bestimmen, dass nur europäische Staaten Mitglied werden können. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Türkei von der EWG Kommission als Teil von Europa angesehen. Dieses Assoziierungsabkommen, auch Ankaraabkommen genannt, legte die grundsätzlichen Ziele fest, wie die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen intensiviert und die Zollunion in drei Stufen eingeführt werden sollen. Der Zollunion wurde dann im Jahr 1995 durch das Europäische Parlament zugestimmt. Als nächsten wegweisenden Schritt erklärte der Europäische Rat von Helsinki im Dezember 1999, dass die Türkei ein beitrittswilliges Land ist, das auf der Grundlage der gültigen Kriterien Mitglied der Union werden soll. Konkrete Beitrittsverhandlungen wurden der Türkei in Aussicht gestellt, wenn sie bis Ende 2004 die erforderlichen Voraussetzungen, die Kopenhager Kriterien, erfüllt. Im Dezember 2004 beschloss daraufhin der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zum 3. Oktober 2005.
Im letzten Teil meiner Arbeit möchte ich die Vor- und Nachteile eines Beitritts der Türkei zur EU diskutieren. Dabei werden die Größe der Türkei, die Menschenrechtssituation und die Dominanz des türkischen Militärs, sowohl die geostrategische Lage als auch die Wirtschaftsbedingungen in der Türkei im Mittelpunkt stehen.
Abschließen möchte ich meine Arbeit mit einem Fazit, dass die gewonnenen Ergebnisse noch einmal pointiert zusammenfasst.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 3 |
| 2. | Identität Europa | 5 |
| 2.1 | Europabegriff - Was ist Europa? | 5 |
| 2.2 | Europa als Werte- und Kulturgemeinschaft | 7 |
| 3. | Konstruktivistischer Ansatz: Wie wird die Türkei wahrgenommen? | 13 |
| 3.1 | Türkei als Brücke | 15 |
| 3.1.1 | Pragmatischer Okzidentalismus | 15 |
| 3.1.2 | Inklusiver Orientalismus | 16 |
| 3.2 | Türkei als Grenze | 17 |
| 3.2.1 | Exklusiver Orientalismus | 17 |
| 3.2.2 | Nationalistischer Okzidentalismus | 18 |
| 4. | Weg der Türkei zur europäischen Nation | 20 |
| 4.1 | Atatürk: Anpassung an den Westen | 20 |
| 4.2 | Ankara-Abkommen | 25 |
| 4.3 | Zollunion | 26 |
| 4.4 | Der EU-Gipfel in Helsinki | 27 |
| 4.5 | Karikatur ‚Brücke EU-Türkei’ | 29 |
| 5. | Folgen eines Beitrittes der Türkei zur Europäischen Union | 31 |
| 5.1 | Argumente gegen einen Beitritt der Türkei zur EU | 31 |
| 5.2 | Argumente für einen Beitritt der Türkei zur EU | 34 |
| 6. | Fazit | 38 |
| 7. | Literaturverzeichnis | 40 |
Textprobe:
Kapitel 4.2, Ankara Abkommen:
Die erste formelle vertragliche Beziehung zwischen der Türkei und der EU, damals noch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, besteht seit dem 12. September 1963, als in Ankara ein Assoziierungsabkommen zwischen beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Das Ziel dieses Abkommens isteine ‘beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien’ zu fördern. Des Weiteren ist in Artikel 2 Absatz 1 festgeschrieben, dass die türkische Wirtschaft beschleunigt aufgebaut und der Beschäftigungsstand sowie die Lebensbedingungen der türkischen Bevölkerung angehoben werden sollen. Zur Realisierung dieser Ziele war die stufenweise Errichtung einer Zollunion vorgesehen. Die Assoziation sollte sich in drei Phasen vollziehen. Die erste Phase ist die Vorbereitungsphase, in der die Türkei ihre Wirtschaft mit Hilfe der Gemeinschaft festigen sollte. Diese Phase sollte mindestens 5 Jahre dauern. Der Assoziationsrat, das oberste Entscheidungsorgan der Assoziation, weitete diese Phase jedoch auf 10 Jahre aus. In der zweiten Phase, der Übergangsphase, sollte die türkische Wirtschaftspolitik derjenigen der Gemeinschaft angenähert werden. Dafür wurde ein Zeitraum von 12 Jahren festgelegt. Eine Phase von insgesamt 22 Jahren wurde demnach für ausreichend erachtet, das Schwellenland Türkei innerhalb einer dynamischen Weltwirtschaft an den europäischen Standard heranzuführen. In der letzten Phase sollte vor allem die Wirtschaftspolitik der Vertragsparteien verstärkt koordiniert werden. Das Hauptziel der Endphase stellt die Herbeiführung der Vollmitgliedschaft der Türkei zur Europäischen Gemeinschaft dar.
Der Status der Vollmitgliedschaft wird jedoch nicht automatisch der Türkei nach der Endphase der Assoziation zuerkannt. Um Vollmitglied der Gemeinschaft zu werden, müsse die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernehmen. Erst dann werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Gemeinschaft prüfen.
Die Frage besteht doch, warum 1963 kein EWG-Mitglied Bedenken gegen die türkische Mitgliedschaft erhoben hatte und warum der damalige Präsident der EWG-Kommission, Walter Hallstein, sogar sagte, dass die Türkei ein Teil Europas ist. Zur Beantwortung und Erklärung dieser Frage muss man sich die Gründe anschauen, die zur Assoziierung der Türkei mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geführt haben. Aus türkischer Sicht spielten politische, wirtschaftliche, aber auch ideologische Gründe eine entscheidende Rolle. Durch die Mitgliedschaft in die EWG sollte der von Atatürk vollzogene Prozess der Westorientierung abgeschlossen werden. Die wirtschaftliche Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Westen galt als logischer und krönender Abschluss der Einbindung in das westliche System. Aus der Sicht der EWG standen jedoch hauptsächlich sicherheitspolitische Interessen im Vordergrund.
Dabei muss der historische Zeitbezug mit beachtet werden. Die Kuba-Krise war erst zwei Jahre her . Zu diesem Zeitpunkt war keines Falls sicher, ob der Westen jemals den ‚Kalten Krieg’ mit der UdSSR gewinnen würde. Somit war jeder Verbündete dem Westen willkommen. Je enger die Verbindungen geknüpft waren, desto sicherer galt der Bündnispartner. Da die Türkei bereits Mitglied der OECD (seit 1948), des Europarates (seit 1949) und der NATO (seit 1952) war, sollte nun auch im wirtschaftlichen Rahmen der EWG eine Verbindung hergestellt werden. Für die Ausweitung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Südosten waren also strategische und politische Gründe entscheidend.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836642743
Arbeit zitieren:
Kleine, Anja Juli 2009: Identität Europa, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Wertegemeinschaft, Kulturgemeinschaft, Okzidentalismus, Ankara, Zollunion



