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IKB

Eine politökonomische Analyse

Diese Arbeit hat den 1. Platz bei dem 10. fwwg Förderpreis 2009 gewonnen.
IKB
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Dominik Schöneberger
  • Abgabedatum: Juli 2008
  • Umfang: 58 Seiten
  • Dateigröße: 828,5 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Deutschland
  • Bibliografie: ca. 137
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1796-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung: Diese Arbeit hat den 1. Platz bei dem 10. fwwg Förderpreis 2009 gewonnen.
  • Arbeit zitieren: Schöneberger, Dominik Juli 2008: IKB, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Subprime, Finanzkrise, IKB, Too Big to Fail, Bankenregulierung

Bachelorarbeit von Dominik Schöneberger

Problemstellung:

Die vorliegende Bachelorarbeit mit dem Titel ‘Die IKB- eine politökonomische Analyse’ betrachtet die Konsequenzen der Immobilienkrise des Jahres 2007 für die Deutsche Industriebank (IKB) und bietet eine mögliche Erklärung der Umstände, die dazu führten.

Die IKB galt Anfang dieses Jahrzehnts noch als Mittelstandsfinanzierer mit geringem Risiko. Seitdem entwickelte sie sich zu einem der größten deutschen Spekulanten auf dem Hypothekenmarkt. Die bisher geschnürten Rettungspakete belaufen sich auf mehr als 8,5 Mrd. Euro, von denen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und damit der Staat mehr als 6 Mrd. Euro trägt. Weitere Ausfälle sind nach wie vor nicht ausgeschlossen.

Neben den Kosten für die Kreditgeber entstanden auch enorme Verluste für die Aktionäre der IKB. Die Aktie fiel von ihrem Jahreshoch 2007 bei 33,06 Euro je Aktie auf einen Rekordtiefstand von 3,10 Euro im Juni dieses Jahres. Der Verlust von 90% des Aktienwertes ist im deutschen Bankenmarkt einzigartig und steht in keiner Relation zu den allgemeinen Verlusten des Finanzsektors im gleichen Zeitraum. Die KfW hatte als Großaktionärin damit einen zusätzlichen Verlust durch den Aktienkurseinsturz.

Bevor untersucht werden kann, wodurch diese Krise verursacht wurde, muss zunächst eine fachliche Grundlage geschaffen werden. Dazu wird die Situation auf dem Finanzmarkt seit dem Sommer 2007 analysiert. Die Subprimekrise beeinflusste den gesamten Bankenmarkt und wurde auch für die IKB zum Verhängnis. Es wird gezeigt, über welche Beteiligungen am Hypothekenmarkt die Mittelstandsbank in die Krise verwickelt war und wie ihre Rettung verlief.

Dabei wird auch ihre Sonderstellung im System der deutschen Banken analysiert. Die IKB ist zwar im rechtlichen Sinne eine Privatbank, die Staatsbank KfW besitzt aber als Großaktionär einen beträchtlichen Einfluss. Die daraus resultierende Rückabsicherung durch den Staat änderte die Risikoeinstellung der Bank. So wurde hierdurch möglicherweise eine implizite Versicherung für die IKB geschaffen. Es wird betrachtet, ob ihre Rettung ökonomisch und politisch überhaupt sinnvoll war oder ob sie vielmehr falsche Anreize für andere Banken setzte. Den Rahmen bildet diesbezüglich die Theorie in der Wissenschaft, die unter dem Begriff ‘too big to fail’ verwendet wird.

Darauf bezogen wird die Bank mit internationalen Fällen verglichen und die Reaktion der Verantwortungsträger jeweils kritisch hinterfragt. Weiterhin wird erläutert, wie das aktuelle EU-Beihilfeverfahren zu einer Verringerung falscher Anreize dienen kann und weshalb das politische Interesse dem ökonomischen in manchen Fällen zuwider läuft.

In einem weiteren Arbeitsabschnitt wird die Handlung unterschiedlicher Aufsichtsorgane vorgestellt und analysiert. Die Mitglieder der Organe könnten die Probleme der IKB erst zu spät bemerkt, und damit die Krise erst ermöglicht haben. Dazu gehören die Ratingagenturen, die Finanzaufsicht, sowie der Aufsichtsrat. Es wird gezeigt, welchen Anteil die jeweiligen Organisationen zur Krise beigetragen haben.

Um die politische Motivation zur Rettung der Bank besser zu verstehen, wird eine Analyse der Stellungnahmen von Politikern und weiteren Verantwortungsträgern vorgenommen. Dabei steht insbesondere deren hintergründige Motivation im Mittelpunkt. Dabei wird geprüft, ob die Rettung der Deutschen Industriebank vorrangig auf ein Handeln im eigenen Interesse der Politik zurückzuführen ist oder eine ökonomische Grundlage hatte.

Die Analyse der IKB soll zu einem Verständnis der Krise beitragen sowie einige Denkanstöße vermitteln, um künftig ähnliche Situationen zu vermeiden. Dabei wird insbesondere die Sichtweise von Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten untersucht.

Auch werden Handlungsalternativen für den weiteren Umgang mit der IKB dargestellt.

Die Thesis soll helfen, die Aussagen aus Politik und Wirtschaft einzu-schätzen und im richtigen Kontext zu sehen, sowie gleichzeitig einige Denkanstöße vermitteln, um künftig ähnliche Situationen zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Subprime Krise 3
1.2.1 Immobilienkrise der USA 3
1.2.2 Verbindungen zur IKB 4
1.2.3 Verlauf der Krise und Beteiligung der KfW 6
2. Too big to fail 8
2.1 Erläuterung des Begriffs 8
2.2. Gründe für ‘too big to fail’ 9
2.2.1 Finanzmarktdestabilisierung 10
2.2.2 Politische Interessen 13
2.2.3 Unterstützung der Kreditvergabepolitik 14
2.3 Sonderstatus IKB 15
2.4 EU - Beihilfeverfahren 17
2.5 Maßnahmen zur Reduktion von ‘too big to fail’ 19
2.6 Resultat 23
3. Regulierung 24
3.1 Basel II 24
3.1.1 Regulierungsvorschriften 24
3.1.2 Der Fall IKB unter Basel II 26
3.. Aufsichtsrat 27
3.3 Ratingagenturen 29
3.3.1 Verfahren und Probleme 29
3.3.2 Alternative Methoden 30
3.4. Die Rolle der Deutschen Bank 32
4. Reaktionen von Politik und Bankenverbänden 33
4.. Politisch Verantwortliche 33
4.2 Verkauf der IKB 35
4.3 Bilanzierungsänderungen 36
4.4 Bankenverbände 38
5. Fazit 39
Abbildungsverzeichnis 41
Tabellenverzeichnis 43
Erläuterungen 43
Literaturverzeichnis 47
Eidesstattliche Erklärung 61

Textprobe:

Kapitel 3.1, Basel II:

Regulierungsvorschriften:

Am 26. Juni 2004 haben die Notenbankgouverneure und Leiter der Aufsichtsbehörden der G10-Staaten der Rahmenvereinbarung von Basel II zugestimmt. Damit sollte die alte Regelung Basel I ersetzt werden, um die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen. Dabei stützt sich Basel II auf drei unterschiedliche Säulen. Die erste Säule schreibt eine risikoangepasste Eigenkapitalhinterlegungspflicht vor, die zweite Säule dient einer intensiven Bankenaufsicht und die dritte Säule regelt umfangreiche Offenlegungspflichten zur Erhöhung der Marktdisziplin. Während Säule eins eine Weiterentwicklung von Basel I darstellt, sind Säule zwei und drei völlig neu hinzugekommen.

Bei Basel I wurde für alle Forderungen noch ein gleicher Eigenkapitalanteil von 8% unabhängig vom Risiko vorgeschrieben. Basel II führte eine Gewichtung von Marktpreisrisiko, Kreditrisiko und operationellem Risiko ein. Damit wurde der Anreiz risikoreiche Kredite zu vergeben drastisch reduziert. Diese Veränderungen decken sich mit der Empfehlung aus Kapitel 2.5 zur Erstellung anreizkompatibler Verträge. Eine Schwäche dieses Systems könnte die Abhängigkeit von Ratings sein, da diese zur Bewertung des Risikos herangezogen werden. Alternativ können aber auch bankinterne Bewertungsverfahren verwendet werden; diese werden hier aber nicht näher betrachtet. Für Verbriefungen, die der IKB zum Verhängnis wurden und die nun erstmals reguliert sind, gelten nach Basel II strengere Vorschriften für die Eigenkapitalhinterlegung der bei der Bank verbleibenden Tranchen.

Eine weitere Säule stellt das bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren dar. Es ermöglicht der Finanzaufsicht Auflagen, die über die Mindesteigenkapitalanforderungen hinausgehen, zur Sicherung der Finanzmarktstabilität zu beschließen. Diese können beispielsweise in einer stärkeren Überwachung oder einer höheren Eigenkapitalunterlegung bestehen. Diese Möglichkeit soll helfen, die mit der Regelung zum Mindesteigenkapital nicht erfassbaren Risiken (beispielsweise konjunkturelle Schwankungen), abzudecken. Diese Überprüfungs- und Handlungsmöglichkeit für die BaFin muss erhalten bleiben, da nur sie auf bankinterne Daten Zugriff hat. Dabei könnte aber eine Kombination mit der dritten Säule möglicherweise zu einer Verbesserung beitragen.

Die dritte Säule soll durch spezielle Offenlegungsanforderungen für Banken eine Nutzung von Marktmechanismen ermöglichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Markt eine disziplinierende Wirkung auf das Risikomanagement ausübt (Marktdisziplin). Dazu muss er allerdings selbst das Risiko richtig einschätzen. Um dies zu vereinfachen, sollen Banken nun in vier Bereichen wesentlich transparenter werden: In der Anwendung der Eigenkapitalvorschriften, der Eigenkapitalstruktur, den eingegangenen Risiken und der Eigenkapitalausstattung. Auch diese Maßnahme reduziert, wie in Kapitel 2.5 gezeigt, voraussichtlich die TBTF-Problematik durch eine Steigerung der Marktdisziplin.

Mit Basel II werden viele Regulierungen eingeführt, die sich positiv auf die Risikoeinstellung der Banken auswirken und dazu beitragen könnten TBTF zu verringern.

Der Fall IKB unter Basel II:

Für die IKB besteht der gravierendste Unterschied zwischen Basel I und II in der ersten Säule. Seit Beginn des Jahres 2008 müssen mit der Einführung von Basel II auch unterjährige Kreditzusagen angerechnet werden und Liquiditätslinien der Zweckgesellschaften prinzipiell eigenkapitalhinterlegt werden. Die IKB wäre vermutlich nicht in der Lage gewesen 8,1 Mrd. Euro Liquiditätsgarantien für ihre Zweckgesellschaften mit entsprechend etwa 648 Mio. Euro Eigenkapital zu hinterlegen. Bei einem gesamten Eigenkapital der IKB von 1,2 Mrd Euro würde es sich um mehr als 50% handeln. Zusätzlich wären noch Verpflichtungen aus anderen Zweckgesellschaften entstanden.

Ohne die Liquiditätsgarantien hätte das gesamte Konzept der IKB aber nicht funktioniert und die Industriebank wäre in die Finanzmarktkrise höchstwahrscheinlich weit weniger involviert gewesen.

Man könnte also die These aufstellen, dass eine verbindliche Einführung von Basel II im Jahr 2007 die Krise der IKB verhindert hätte.

Die Wichtigkeit der zweiten Säule ist schwer zu beurteilen, da diese davon abhängt, ob die Bankenaufsicht zügig härtere Maßnahmen gegen die IKB beschlossen hätte, was wiederum darauf basiert, wie sie selbst das Risiko eingeschätzt hätte. Es wäre möglich gewesen, dass die Eigenkapitalanfor-derungen aufgrund der hohen Risikopositionen der IKB von der BaFin noch erhöht worden wären oder eine verstärkte Kontrolle stattgefunden hätte.

Die dritte Säule formuliert sehr weitläufig, welche Offenlegungspflichten auf die Banken zukommen. Ernst & Young geht davon aus, dass mit der Bilanzierung nach IFRS und US-GAAP die Pflichten bereits in einem großen Umfang erfüllt sind. Genauer zu untersuchen ist aber noch die Bilanzierung der Zweckgesellschaften sowohl nach IFRS als auch nach HGB mit dem geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz.

Aufsichtsrat:

‚Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.’, lautet §111 Abs. I des Aktiengesetzes. Dazu gehört auch die Überwachung der Risiken des Unternehmens. Im Fall IKB ist deshalb zu untersuchen, ob der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen ist. Entscheidend ist in dieser Frage, ob er die Risiken hätte erkennen müssen.

Im Jahr 2004 analysierte das Risk Magazin die Investments der IKB und titelte sie als ‘uniquely risky’. Schon hier hätte der Aufsichtsrat intervenieren können, um genauere Informationen zu erhalten.

Eine weitere Prüfung fand im August 2005 durch Deloitte & Touche, beauftragt von der BaFin, statt. Dass eine Prüfung stattfand, zeigt, dass grundsätzlich die Möglichkeit eines erhöhten Risikos in der IKB gesehen wurde. Das Ergebnis der internen Untersuchung beruhigte aber vermutlich die Aufsichtsbehörde und den Aufsichtsrat, so dass keine weiteren Schritte unternommen wurden.

Eine Studie namens ‘California Dreaming” von einem bankinternen Analysten wies ebenfalls 2005 auf die Risiken der Investments der Bank hin. In seinem 40-seitigen Bericht wurde vor einem Abwärtstrend am US-Immobilienmarkt gewarnt, der sich negativ auf bestimmte Anlagen der IKB auswirken könnte und eine stärkere Beachtung der Risiken empfohlen. Eine weitere Warnung erhielt der Aufsichtsrat Ende 2006 von dem ehemaligen Vorstandsmitglied Frank Schönherr.

Daraufhin veranlassten die Aufsichtsratsmitglieder eine Sonderprüfung der Risiken durch die KPMG. Diese kam zu dem Ergebnis, dass keine besonderen Risiken bestünden. Das Wertpapiergeschäft hatte sie dabei offen-sichtlich nicht auf besondere Schwankungen untersucht.

Auch den Jahresabschluss, der Eventualverbindlichkeiten von 14 Mrd. Euro aufwies, attestierten die Abschlussprüfer. Dabei ist fraglich, ob sie die Norm SIC 12 hinreichend beachteten. Diese schreibt vor, dass Zweckgesellschaften, deren Chancen und Risiken zum größten Teil von dem jeweiligen Unternehmen getragen werden, konsolidiert werden müssen. Dies hätte also auch auf Rhineland zutreffen müssen. KPMG scheint die zweifelhafte Bilanzierung der IKB jedoch für akzeptabel und ausreichend gehalten zu haben. Frank Romeike, Vorstand des Internetportals Risknet sieht allerdings trotz der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfer die Pflicht des Aufsichtsrates das Risiko zu erkennen. Er wies dabei auf die Höhe der Eventualverbindlichkeiten im Vergleich zum Eigenkapital in dem Geschäftsbericht der IKB hin und erklärte, dass damit genug Anhaltspunkte existierten, um eine genaue Nachfrage des Aufsichtsrates nötig zu machen. Auch der Anteil von 41% der Erträge aus Posten der Eventualverbindlichkeiten hätte die Mitglieder skeptisch machen müssen.

Das nach dem Ausbruch der Krise in Auftrag gegebene Gutachten bei PricewaterhouseCoopers (PWC) kam zu einem anderen Ergebnis. Demnach wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Risiken nicht informiert. Auch durfte sich der Aufsichtsrat demnach auf das Ergebnis der Sonderprüfung von KPMG verlassen, welches keine weiteren Risiken sah. Auf dieses PWC-Gutachten stützte sich auch Finanzminister Steinbrück und wies jede Schuld des Aufsichtsrates ab. Wirtschaftsminister Glos wollte die Rolle des Aufsichtsrates hingegen näher untersuchen lassen. Die ehemalige Vorsitzende der KfW, Frau Matthäus-Maier, stellte sich auf die Seite der Aufsichtsräte. Die Verträge der IKB seien bis zu 400 Seiten stark und teils so kompliziert, dass sie selbst von Fachjuristen nur schwer zu verstehen seien. Auf der Hauptversammlung fand eine Vertagung der Entlastung des Vorstands statt bis das Ergebnis des von der KfW beantragten Sondergutachtens vorliegt.

Es ist schwer zu beurteilen, wie groß die Mitschuld des Aufsichtsrates an der Misere ist. Nach §90 AktG hätte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Risiken unterrichten müssen. Da dies nicht geschah, hat der Aufsichtsrat auch strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorstand geprüft hat. Andererseits gab es auch ausreichend Hinweise auf die Risikosituation, denen man intensiv hätte nachgehen können.

Wenn aber 41% der Erträge aus Posten der Eventualverbindlichkeiten kommen, hätte der Aufsichtsrat aus der Grundregel keine Rendite ohne Risiko intensive Nachforschungen anstellen müssen. Dem Aufsichtsrat ist aber zugute zu halten, dass er Sonderprüfungen beantragt hat, die zu einem beruhigenden Ergebnis kamen. Eine Teilschuld ist jedoch sicher bei den Aufsichtsratsmitgliedern zu sehen.

Arbeit zitieren:
Schöneberger, Dominik Juli 2008: IKB, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Subprime, Finanzkrise, IKB, Too Big to Fail, Bankenregulierung

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