IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Marcell Schopper
- Abgabedatum: September 2005
- Umfang: 117 Seiten
- Dateigröße: 1,0 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft Luzern Schweiz
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9047-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9047-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9047-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schopper, Marcell September 2005: IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rechnungslegung, Business Combination, Kaufpreis, Abschreibung, Controlling
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Diplomarbeit von Marcell Schopper
Einleitung:
Um eine Konvergenz zwischen den Rechnungslegungs-Standards zu erreichen, hat das International Accounting Standard Board (IASB) seine Bestimmung betreffend bilanzieller Behandlung von derivativem Goodwill entsprechend angepasst. Alle nach dem 31.04.2004 erfolgten bzw. erfolgenden Unternehmenszusammenschlüssen haben analog zu den Bestimmungen gemäss US GAAP nach der Purchase-Methode inklusive periodischer Werthaltigkeitsprüfung („Impairment“) verbucht zu werden. Die Bestimmungen sind in den Standards IFRS 3 und IAS 36 (2004) festgehalten.
Neben der Pflicht einen Unternehmenszusammenschluss mit dem Purchase Accounting zu erfassen, verbieten die International Financial Reporting Standards (IFRS) die planmäßige Abschreibung des Goodwills. Die Standards schreiben einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) für immaterielle Güter mit unbestimmbarer Lebensdauer vor, welche die entscheidungsrelevanten Informationen in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände erhöhen sollen. Somit haben alle Unternehmen den Goodwill Werthaltigkeitstest (Impairment-only-approach) anzuwenden. Doch die neuen Standards zum Goodwill Accounting eröffnen dem Management neue Möglichkeiten des Earnings Management und insbesondere des Big Bath Accounting. Ob die Anwendung des Impairment-only-Approach zu einer transparenteren und verständlicheren Rechnungslegung im Bereich des Goodwills führt, ist umstritten.
Gang der Untersuchung:
Im Rahmen dieser Arbeit soll die Entwicklung und der technische Ablauf der Goodwill-Bilanzierung nach IFRS 3 aufgezeigt werden. Es sind die wesentlichen Bestimmungen des Impairment-only-approach (IAO) nach IAS 36 sowie die entstehenden bilanzpolitischen Spielräume zu erläutern.
Anhand einer empirischen Studie soll untersucht werden, wie die Neuregelung des IFRS 3 und die Überarbeitung des IAS 36 (2004) bei den Unternehmen betrachtet werden. Es sollen Erkenntnisse formuliert und die Auswirkungen für die Rechnungslegung nach IFRS aufgezeigt werden. Es wird überprüft, wie die Personen aus den Finanz- und Controllingabteilungen die Regelungen zu Goodwill Bilanzierung und zum Impairment-only-Approach bewerten. Hierfür wurde mittels mehrer Fragen zu konzeptionellen, technischen Funktionen und praktischen Anwendungen analysiert, welches Meinungsbild sich bezüglich dieser Thematik bildet.
Es wurden dafür ausgewählte börsenkotierte und nicht börsenkotierte Unternehmen befragt. Es sollen Erkenntnisse und Auswirkungen für die Rechnungslegung aufgezeigt werden.
Im Ergebnis soll die Arbeit zeigen, das viele Unternehmen der Einführung des IFRS 3 und den Neuregelungen des IAS 36 (2004) eher kritisch gegenüber stehen. Es ist damit zu hinterfragen, ob das Resultat der neuen Goodwillbilanzierung und des damit verbundenen Goodwill Impairment Test in einem positiven Licht erscheint.
Der erste Teil der Arbeit dient der Einführung in die Thematik des Standards IFRS 3. Die Konzeption und der Inhalt des Standards werden besprochen. Es wird der technische Ablauf der Kaufpreisallokation erläutert. Letztlich wird aufgezeigt wie der Goodwill erstmalig und fortlaufend bilanziert wird.
In einem zweiten Teil werden die wesentlichen Bestimmungen des Impairment-only-Approach nach IFRS aufgezeigt und kritisch gewürdigt.
In einem vierten Teil werden die bilanzpolitischen Spielräume im Bereich des IOA nach IFRS dargestellt.
In fünften Teil wird anhand einer empirischen Studie überprüft inwiefern die IAS/IFRS-Anwender die Regelungen zur Goodwill-Bilanzierung und zum Goodwill Werthaltigkeitstest einschätzen. In dem letzten Teil werden die Erkenntnisse formuliert und die Arbeit wird zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | ||
| MANAGEMENT SUMMARY | 3 | |
| INHALTSVERZEICHNIS | 6 | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | 8 | |
| TABELLENVERZEICHNIS | 10 | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 12 | |
| 1. | EINLEITUNG | 13 |
| 1.1 | PROBLEMSTELLUNG | 13 |
| 1.2 | ZIELSETZUNG | 14 |
| 1.3 | AUFBAU DER ARBEIT | 15 |
| 2. | GOODWILL BILANZIERUNG NACH IFRS 3 | 16 |
| 2.1 | KONZEPTION UND INHALT VON IFRS 3 | 16 |
| 2.2 | DER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS | 17 |
| 2.3 | DIE ERWERBSMETHODE | 18 |
| 2.3.1 | DER ERWERBER | 20 |
| 2.4 | KAUFPREISALLOKATION | 20 |
| 2.5 | BEHANDLUNG DES GOODWILL AUS DER KAPITALKONSOLIDIERUNG (ERSTBEWERTUNG) | 22 |
| 2.5.1 | GRUNDSÄTZLICHES | 22 |
| 2.5.2 | NEGATIVER UNTERSCHIEDSBETRAG | 23 |
| 2.5.3 | GOODWILL BILANZIERUNG UND MINDERHEITSANTEILE | 24 |
| 2.6 | FOLGEBILANZIERUNG DES GOODWILL | 25 |
| 2.6.1 | ERZIELBARE BETRAG (RECOVERABLE AMOUNT) | 25 |
| 2.6.2 | NETTOVERKAUFSERLÖS (NET SELLING PRICE) | 26 |
| 2.6.3 | (VALUE IN USE) | 27 |
| 2.6.4 | TRADITIONAL APPROACH | 31 |
| 2.6.5 | EXPECTED CASH FLOW APPROACH | 32 |
| 3. | GOODWILL-IMPAIRMENT TEST NACH IAS 36 | 34 |
| 3.1 | ZAHLUNGSGENERIERENDE EINHEITEN (ZGES) | 34 |
| 3.2 | ZUORDNUNG DES GOODWILLS AUF ZGES | 36 |
| 3.3 | ABLAUF DES GOODWILL-IMPAIRMENT TESTS | 38 |
| 3.4 | WERTMINDERUNGSAUFWAND EINER ZGE | 41 |
| 3.5 | WERTAUFHOLUNG | 42 |
| 3.6 | FAZIT ZU GOODWILL BEHANDLUNG NACH IFRS 3 UND IAS 36 (2004) | 43 |
| 4. | BILANZPOLITIK | 44 |
| 4.1 | GESTALTUNGSSPIELRÄUME BEIM GOODWILL WERTHALTIGKEITSTEST | 45 |
| 4.2 | AUSWIRKUNGEN DES WERTHALTIGKEITSTESTS AUF DAS JAHRESERGEBNIS | 46 |
| 4.3 | AUSWIRKUNGEN AUF BILANZ- UND BÖRSENTECHNISCHE KENNZAHLEN | 50 |
| 4.4 | FAZIT | 54 |
| 5. | EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG | 55 |
| 5.1 | BEFRAGUNGSDESIGN | 55 |
| 5.2 | AUSWERTUNGSMETHODIK | 55 |
| 5.3 | ERGEBNISSE DER BEFRAGUNG | 58 |
| 5.4 | DISKUSSION UND AUSBLICK | 102 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 107 | |
| ANHANG | 109 | |
| EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG | 119 |
Die Gegenüberstellung der Szenarien (Abb. 18) bezüglich der Goodwill Bilanzierung nach IAS 22 und IFRS 3 mit der Behandlung von kfr. und lfr. immateriellen Vermögenswerten beschreibt den Einfluss sowohl auf die Erfolgsrechnung als auch auf die Bilanz. Nach IAS 22 wurde der Goodwill kontinuierlich über einen definierten Zeitraum - meist 20 Jahre - abgeschrieben. Durch die in IFRS 3 vorgeschriebene Kaufpreisallokation muss der Kaufpreisüberschuss aufgeteilt werden auf verschiedene immaterielle Vermögenswerte. Der Anteil der einer ZGE nicht zugeordnet wird, bleibt als Goodwill in der Bilanz stehen und wird jährlich mindestens einmal einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Durch die subjektive Zuordnung des Kaufpreisüberschusses kann es zu enormen Schwankungsbreiten hinsichtlich des Jahresgewinns- bzw. -verlustes kommen. Darauf ist zu achten, dass bei einem Erwerb der Grossteil des Kaufpreisüberschusses bei der Kaufpreisallokation auf einzelne immaterielle Vermögenswerte verteilt werden soll. Dies bedeutet wiederum für die Bilanz den Verbleib einer geringen Restgrösse an Goodwill und einem geringfügigeren Restrisiko für ein zukünftiges Impairment. [...]
Szenario 3 (Abb. 17) beschreibt die Goodwill Bilanzierung nach der Neuregelung unter IFRS 3 bei kurzfristigen immateriellen Vermögenswerten. Der Kaufpreisüberschuss beim Erwerb liegt bei CHF 4 Millionen, welcher bei der Kaufpreisallokation wie folgt aufgeteilt wird: Immaterielles Vermögen in Form eines Patents in Höhe von 1.5 Mio. CHF mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren sowie Technologie mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit Wert von 1.5 Mio. CHF. Der Goodwill in Höhe von einer Million CHF wird in der Bilanz unter der Annahme der vollständigen Werthaltigkeit über min. 6 Jahre „eingefroren“. Somit ergibt sich eine Belastung auf den EBIT in den Jahren 1 bis 3 von 0.5 Mio. CHF. Das vierte und fünfte Jahr wird lediglich mit CHF 0.3 Mio. CHF belastet, durch die vollständige Abschreibung des Patents. Ab dem Jahr 6 sind beide immaterielle Vermögenswerte vollständig abgeschrieben. [...]
ordentlich abgeschrieben werden und die Firmenwerte nicht mehr. Ähnlich wie bei einer Maschine muss aber ein Unternehmen auch den Goodwill abwerten, wenn die Werthaltigkeit fehlschlägt. Das deutsche Biotech-Unternehmen Evotec warnte Mitte Oktober 2004 vor einer drohenden Goodwill-Abschreibung zum Jahresende. Der Aktienkurs verlor deshalb innerhalb 2 Tagen ein Drittel an Wert. Solche plötzlichen Abwertungen können insbesondere dann fatale Folgen haben, wenn die Goodwill-Position in der Bilanz höher ist als das Eigenkapital. Denn im Falle einer Komplettabwertung droht dem Unternehmen die Insolvenz. Bei welchen börsennotierten Unternehmen die Risiken am grössten sind, kann der Anleger normalerweise kaum abschätzen. Die folgende Tabelle zeigt anhand ausgewählter DAX-Unternehmen, wie das Jahresergebnis vor bzw. nach der Goodwill-Abschreibung zum einen nach der herkömmlichen Variante und zum anderen nach der neuen Goodwill Bilanzierung ausfällt. Des Weiteren wird der Goodwill-Restbuchwert dem Eigenkapital gegenüber gestellt. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832490478
Arbeit zitieren:
Schopper, Marcell September 2005: IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Rechnungslegung, Business Combination, Kaufpreis, Abschreibung, Controlling



