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IFRS, HGB und polnisches Rechnungslegungs-Gesetz im Vergleich

Aktuelle Rechtslage und Stand der Umsetzung der IFRS in Polen

IFRS, HGB und polnisches Rechnungslegungs-Gesetz im Vergleich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Lukas Radetzki
  • Abgabedatum: Januar 2007
  • Umfang: 93 Seiten
  • Dateigröße: 548,5 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Deutschland
  • Originaltitel: Bilanzierung nach HGB, IFRS und polnischer Rechnungslegung sowie die Umsetzung der IFRS-Vorschriften in Polen
  • Bibliografie: ca. 45
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0317-1
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0317-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Radetzki, Lukas Januar 2007: IFRS, HGB und polnisches Rechnungslegungs-Gesetz im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rechnungslegung, Accounting, Einzelabschluss, IFRS, Bilanzierung

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Diplomarbeit von Lukas Radetzki

Einleitung:

Seit mehr als einem Jahrzehnt ständigen wirtschaftlichen Wachstums und politischer Reformen hat Polen sich seinen Platz unter den größten und stabilsten Volkswirtschaften in Ost- und Mitteleuropa gesichert.

Polen stellt aufgrund seiner Lage sowie seines EU-Beitritts im Jahre 2004 für Deutschland einen wichtigen Absatz- und Beschaffungsmarkt dar. Einerseits lässt das hohe Wachstumspotenzial Polens auf einen langfristigen Erfolg schließen, andererseits werden die Unternehmen bei der Erschließung dieses Marktes durch spezifische Herausforderungen vor besondere Schwierigkeiten gestellt. Eines der Haupthindernisse für ausländische Investitionen in Polen ist die Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu zählen auch die Vorschriften über das Bilanz- und Steuerrecht.

Die Thematik dieser Diplomarbeit stellt für deutsche Investoren einen bedeutsamen Sachverhalt dar, da es aus dem bereits oben genannten Gründen wichtig ist, im Rahmen einer (geplanten) Investitionstätigkeit in Polen auch einen Einblick über die Rechnungslegung im Einzelabschluss nach polnischem Recht im Vergleich zum HGB und IFRS zu bekommen. Einen weiteren Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die aktuelle Diskussion bezüglich der Umsetzung der IFRS-Vorschriften in der EU nach der IAS-Verordnung, die am Beispiel Polens erläutert wird.

Ausschlaggebend für die Konzeption dieser Arbeit waren insbesondere die Aktualität des Themas sowie das Fehlen von vergleichbaren Werken auf dem Gebiet der Literatur zur Internationalen Rechnungslegung. Im Rahmen der Literaturrecherche stellte sich heraus, dass in der polnischen Literatur ausschließlich die internationalen Standards (IFRS und US-GAAP) als Vergleichsmaßstab zum polnischen Bilanzrecht herangezogen werden. In Deutschland trifft das bis auf wenige Ausnahmen ebenso zu. Diese Tatsachen begründen den innovativen Charakter dieser Arbeit.

Ausgangspunkt der Betrachtung stellt das novellierte polnische Rechnungslegungsgesetz (RLG) aus dem Jahr 2002 dar (Rechtstand 01.01.2006). Aus diesem Grund werden die entsprechenden HGB und IFRS-Regelungen in dem Umfang beschrieben, in der sie auch für die Ausführungen des RLG von Bedeutung sind.

Gang der Untersuchung:

Die Arbeit ist in sieben Abschnitte gegliedert. Nach der vorgenommenen Darstellung der Zielsetzung und Abgrenzung dieser Arbeit befasst sich das zweite Kapitel mit der historischen Entwicklung der Rechnungslegung in Polen. Das dritte und vierte Kapitel bilden die theoretischen Grundlagen dieser Arbeit. Im Kapitel drei werden die Grundsätze der verschiedenen Rechnungslegungssysteme dargestellt.

Aufbauend darauf folgt im Kapitel vier eine Gegenüberstellung der Bilanzierungsgrundsätze der Rechnungslegungssysteme (Ansatz-, Bewertungs-, Ausweisgrundlagen). Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit werden detaillierte Ausweisvorschriften nicht weiter verfolgt.

Der Kern dieser Arbeit liegt in den Kapiteln fünf und sechs. Im Kapitel fünf werden Ansatz und Bewertung einzelner Bilanzpositionen sowohl nach HGB, IFRS als auch nach RLG näher betrachtet. Hierbei wurde nur eine Auswahl der wichtigsten Bilanzpositionen getroffen, da die Gegenüberstellung jeder einzelnen Bilanzposition den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Im ersten Schritt wird das Sachanlagevermögen behandelt. Das Sachanlagevermögen bildet bei Industriebetrieben den größten Posten auf der Aktivseite. Demzufolge ruft der Ansatz und die Bewertung aufgrund des Einflusses auf das GuV-Ergebnis eine enorme Wichtigkeit hervor.

Im Kapitel fünf wird auch ein Einblick über die Bilanzierung des immateriellen Vermögens, einschließlich Firmenwert, gewährt. Insbesondere die intangibles und auch die goodwill-Bilanzierung haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Anschluss daran wird die Bilanzierung von Leasingverhältnissen anhand der jeweiligen Vorschriften und des Fallbeispiels dargestellt. Die steigende Bedeutung des Leasings wird dadurch deutlich, dass der Anteil des Leasings an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen im Jahr 2005 bei etwa 20 % lag.

Aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Teils der Arbeit wird im Kapitel sechs die konkrete Implementierung der IFRS-Vorschriften in Polen dargestellt. Im Kapitel sieben werden die Ergebnisse noch ein Mal zusammenfassend dargestellt.

Auf eine Darstellung der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen und latenter Steuerschulden bzw. -ansprüche soll verzichtet werden, da diesbezügliche Ausführungen für die Hauptintention dieser Arbeit irrelevant sind.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
1. Einleitung 1
2. Entwicklung der Rechnungslegung in Polen 4
2.1 Determinanten der Entwicklung der Rechnungslegung in Polen 4
2.2 Einfluss des sozialistischen Systems auf die polnische Rechnungslegung 5
2.3 Ziele der gesetzlichen Änderungen 5
3. Grundlagen der verschiedenen Rechnungslegungssysteme 7
3.1 HGB 7
3.1.1 Rechtliche Grundlagen 7
3.1.2 Ziele und Grundsätze 8
3.1.3 Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz 9
3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses 9
3.2 IFRS 10
3.2.1 Rechtliche Grundlagen 10
3.2.2 Ziele und Grundsätze 11
3.2.3 Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz 12
3.2.4 Bestandteile des Jahresabschlusses 12
3.3 Polnische Rechnungslegung 13
3.3.1 Rechtliche Grundlagen 13
3.3.2 Ziele und Grundsätze 14
3.3.3 Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz 17
3.3.4 Bestandteile des Jahresabschlusses 18
4. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze der Rechnungslegungssysteme 19
4.1 Ansatz 19
4.1.1 HGB 19
4.1.2 IFRS 20
4.1.3 Polnische Rechnungslegung 20
4.2 Bewertung 21
4.2.1 HGB 21
4.2.2 IFRS 23
4.2.3 Polnische Rechnungslegung 25
4.3 Ausweis 27
4.3.1 HGB 27
4.3.2 IFRS 28
4.3.3 Polnische Rechnungslegung 29
4.3.3.1 Gliederung der Bilanz 29
4.3.3.2 Gliederung der Erfolgsrechnung (GuV) 30
4.3.3.3 Angaben im Anhang 31
5. Ansatz und Bewertung ausgewählter Posten 32
5.1 Sachanlagen 32
5.1.1 HGB 32
5.1.1.1 Ansatz 32
5.1.1.2 Bewertung 33
5.1.1.3 Immobilien als Finanzinvestition 34
5.1.2 IFRS 34
5.1.2.1 Ansatz 34
5.1.2.2 Bewertung 36
5.1.2.3 Immobilien als Finanzinvestition 38
5.1.3 Polnische Rechnungslegung 38
5.1.3.1 Ansatz 38
5.1.3.2 Bewertung 39
5.1.3.3 Immobilien als Finanzinvestition 41
5.2 Immaterielle Vermögensgegenstände 42
5.2.1 HGB 42
5.2.1.1 Ansatz 42
5.2.1.1.1 immaterielles Vermögen 42
5.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert 43
5.2.1.2 Bewertung 43
5.2.1.2.1 Immaterielles Vermögen 43
5.2.1.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 44
5.2.1.3 Immaterielle Vermögensgegenstände als Finanzinvestition 45
5.2.2 IFRS 45
5.2.2.1 Ansatz 45
5.2.2.1.1 Immaterielles Vermögen 45
5.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert 46
5.2.2.2 Bewertung 47
5.2.2.2.1 Immaterielles Vermögen 47
5.2.2.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 49
5.2.2.3 Immaterielle Vermögensgegenstände als Finanzinvestition 50
5.2.3 Polnische Rechnungslegung 50
5.2.3 1 Ansatz 50
5.2.3.1.1 Immaterielles Vermögen 50
5.2.3.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert 52
5.2.3.2 Bewertung 52
5.2.3.2.1 Immaterielles Vermögen 52
5.2.3.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 53
5.2.3.2 Immaterielle Vermögensgegenstände als Finanzinvestition 53
5.3 Bilanzierung von Leasingverträgen 54
5.3.1 Formen des Leasings und deren Zuordnung 54
5.3.2 HGB 55
5.3.2.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen 55
5.3.2.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 56
5.3.2.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 56
5.3.3 IFRS 57
5.3.3.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen 57
5.3.3.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 59
5.3.3.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 59
5.3.4 Polnische Rechnungslegung 60
5.3.4.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen 60
5.3.4.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 61
5.3.4.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 61
5.3.5 Fallbeispiel zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen 62
6. Umsetzung der IFRS-Vorschriften in Polen 64
6.1 Grundsätzliche Motive für die Anwendung von IFRS 64
6.1.1 Zielgruppen 64
6.1.2 Einfluss des Kapitalmarktes 65
6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der IFRS-Anwendung 66
6.2.1 Anerkennungsverfahren (endorsement) 66
6.2.2 Durchsetzung und Prüfung der IFRS-Vorschriften 68
6.3 Anwendung der IFRS in Polen 69
6.3.1 Anerkennung der IFRS 69
6.3.2 Möglichkeiten für eine Rechnungslegung nach IFRS 70
6.3.2.1 IFRS im Einzel- und Konzernabschluss 70
6.3.2.2 IFRS ergänzend zum RLG 70
6.4 Erstmalige Umstellung auf IFRS 71
6.4.1 Grundsätze des IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) 72
6.4.2 Umsetzung der IFRS in der Bilanzierungspraxis 74
7. Fazit 76
Quellenverzeichnis 79
Eidesstattliche Erklärung 83

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
1. Einleitung 1
2. Entwicklung der Rechnungslegung in Polen 4
2.1 Determinanten der Entwicklung der Rechnungslegung in Polen 4
2.2 Einfluss des sozialistischen Systems auf die polnische Rechnungslegung 5
2.3 Ziele der gesetzlichen Änderungen 5
3. Grundlagen der verschiedenen Rechnungslegungssysteme 7
3.1 HGB 7
3.1.1 Rechtliche Grundlagen 7
3.1.2 Ziele und Grundsätze 8
3.1.3 Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz 9
3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses 9
3.2 IFRS 10
3.2.1 Rechtliche Grundlagen 10
3.2.2 Ziele und Grundsätze 11
3.2.3 Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz 12
3.2.4 Bestandteile des Jahresabschlusses 12
3.3 Polnische Rechnungslegung 13
3.3.1 Rechtliche Grundlagen 13
3.3.2 Ziele und Grundsätze 14
3.3.3 Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz 17
3.3.4 Bestandteile des Jahresabschlusses 18
4. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze der Rechnungslegungssysteme 19
4.1 Ansatz 19
4.1.1 HGB 19
4.1.2 IFRS 20
4.1.3 Polnische Rechnungslegung 20
4.2 Bewertung 21
4.2.1 HGB 21
4.2.2 IFRS 23
4.2.3 Polnische Rechnungslegung 25
4.3 Ausweis 27
4.3.1 HGB 27
4.3.2 IFRS 28
4.3.3 Polnische Rechnungslegung 29
4.3.3.1 Gliederung der Bilanz 29
4.3.3.2 Gliederung der Erfolgsrechnung (GuV) 30
4.3.3.3 Angaben im Anhang 31
5. Ansatz und Bewertung ausgewählter Posten 32
5.1 Sachanlagen 32
5.1.1 HGB 32
5.1.1.1 Ansatz 32
5.1.1.2 Bewertung 33
5.1.1.3 Immobilien als Finanzinvestition 34
5.1.2 IFRS 34
5.1.2.1 Ansatz 34
5.1.2.2 Bewertung 36
5.1.2.3 Immobilien als Finanzinvestition 38
5.1.3 Polnische Rechnungslegung 38
5.1.3.1 Ansatz 38
5.1.3.2 Bewertung 39
5.1.3.3 Immobilien als Finanzinvestition 41
5.2 Immaterielle Vermögensgegenstände 42
5.2.1 HGB 42
5.2.1.1 Ansatz 42
5.2.1.1.1 immaterielles Vermögen 42
5.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert 43
5.2.1.2 Bewertung 43
5.2.1.2.1 Immaterielles Vermögen 43
5.2.1.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 44
5.2.1.3 Immaterielle Vermögensgegenstände als Finanzinvestition 45
5.2.2 IFRS 45
5.2.2.1 Ansatz 45
5.2.2.1.1 Immaterielles Vermögen 45
5.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert 46
5.2.2.2 Bewertung 47
5.2.2.2.1 Immaterielles Vermögen 47
5.2.2.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 49
5.2.2.3 Immaterielle Vermögensgegenstände als Finanzinvestition 50
5.2.3 Polnische Rechnungslegung 50
5.2.3 1 Ansatz 50
5.2.3.1.1 Immaterielles Vermögen 50
5.2.3.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert 52
5.2.3.2 Bewertung 52
5.2.3.2.1 Immaterielles Vermögen 52
5.2.3.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 53
5.2.3.2 Immaterielle Vermögensgegenstände als Finanzinvestition 53
5.3 Bilanzierung von Leasingverträgen 54
5.3.1 Formen des Leasings und deren Zuordnung 54
5.3.2 HGB 55
5.3.2.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen 55
5.3.2.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 56
5.3.2.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 56
5.3.3 IFRS 57
5.3.3.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen 57
5.3.3.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 59
5.3.3.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 59
5.3.4 Polnische Rechnungslegung 60
5.3.4.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen 60
5.3.4.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 61
5.3.4.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 61
5.3.5 Fallbeispiel zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen 62
6. Umsetzung der IFRS-Vorschriften in Polen 64
6.1 Grundsätzliche Motive für die Anwendung von IFRS 64
6.1.1 Zielgruppen 64
6.1.2 Einfluss des Kapitalmarktes 65
6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der IFRS-Anwendung 66
6.2.1 Anerkennungsverfahren (endorsement) 66
6.2.2 Durchsetzung und Prüfung der IFRS-Vorschriften 68
6.3 Anwendung der IFRS in Polen 69
6.3.1 Anerkennung der IFRS 69
6.3.2 Möglichkeiten für eine Rechnungslegung nach IFRS 70
6.3.2.1 IFRS im Einzel- und Konzernabschluss 70
6.3.2.2 IFRS ergänzend zum RLG 70
6.4 Erstmalige Umstellung auf IFRS 71
6.4.1 Grundsätze des IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) 72
6.4.2 Umsetzung der IFRS in der Bilanzierungspraxis 74
7. Fazit 76
Quellenverzeichnis 79
Eidesstattliche Erklärung 83

Textprobe:

Kapitel 3.3.1, Rechtliche Grundlagen:

Die nationale Rechnungslegung wird durch das nationale Rechtssystem grundlegend geformt. Das polnische Rechtssystem unterliegt dem römischen Rechtseinfluss, dem auch die kontinentaleuropäischen Staaten wie Deutschland unterliegen. In diesen Ländern gibt es auf vielen Rechtsgebieten ein gewachsenes kodifiziertes Recht (code law). Dementsprechend wird auch die Rechnungslegung in Polen durch umfangreiche gesetzliche Vorschriften geprägt.

Die gesetzgebende Funktion für die Verabschiedung von Rechnungslegungsnormen bleibt ausschließlich dem Parlament (Sejm) in Form von Gesetzen sowie dem Finanzminister in Form von Verordnungen vorbehalten. Demzufolge wird die Rechnungslegung in Polen durch das reformierte Rechnungslegungsgesetz (RLG) aus dem Jahr 2002 ausgestaltet. Ergänzend zu dem RLG sind die Verordnungen des Finanzministeriums für den Bilanzierenden relevant, wobei sich diese Verordnungen auf die Regelung spezieller Sachverhalte, wie z.B. die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, beschränken.

Darüber hinaus werden die Rechnungslegungsnormen des Gesetzgebers mit den polnischen Rechnungslegungsstandards, die vom Komitee für Rechnungslegungsstandards (Komitet Standardow Rachunkowosci) herausgegeben werden, vervollständigt (Art. 10 Abs. 3 RLG). Zu den Aufgaben des polnischen Standardsetters gehört, abgesehen von der Entwicklung und Festlegung nationaler Standards, die Zusammenarbeit mit internationalen Rechnungslegungsorganisationen, wie z.B. mit dem IASB.

Die konzeptionellen Grundlagen sowohl der deutschen als auch der polnischen Rechnungslegung ergeben sich aus den kodifizierten sowie darüber hinaus auch aus nicht kodifizierten Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Ein formales, in sich geschlossenes Regelwerk, wie es den IFRS zugrunde liegt, existiert nicht. Im RLG wird dies teilweise dadurch kompensiert, dass die IFRS anzuwenden sind, soweit polnische Regelungen nicht existieren (Art. 10 Abs. 3 RLG). 31 Die Vorschrift des Art. 10 Abs. 3 RLG sieht eine hierarchische Rangordnung für die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften vor:

Kapitel 3.3.2, Ziele und Grundsätze:

Die Rechnungslegungsadressaten eines polnischen Abschlusses bilden einen großen Kreis. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Zahlungsbemessungszwecks hat das Gläubigerschutzprinzip auch im aktuellen polnischen RLG, ebenso wie im deutschen Handelsrecht, weiterhin besondere Bedeutung. In Ausübung der Zahlungsbemessungsfunktion dient der Jahresabschluss wie auch im HGB als Grundlage zur Festlegung der Ausschüttung an Anteilseigner.

Allgemein anerkannte Grundsätze, nach denen die Bilanzierung und Bewertung erfolgen soll, sind in den IFRS sowie in den GoB definiert worden. Die Mehrheit dieser Grundsätze spiegeln sich im polnischen Rechnungslegungsgesetz wider.

Allgemein anerkannte Grundsätze, nach denen die Bilanzierung und Bewertung erfolgen soll, sind in den IFRS sowie in den GoB definiert worden. Die Mehrheit dieser Grundsätze spiegeln sich im polnischen Rechnungslegungsgesetz wider.

Der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung bedeutet ganz allgemein, dass der Wert des Vermögens im Zweifelsfall eher zu niedrig als zu hoch anzusetzen ist. Die Generalnorm des Vorsichtsprinzips ist im Art. 7 Abs. 1 RLG definiert: „Die Bewertung der einzelnen Bestandteile der Aktiva und Passiva werden die zu ihrem Erwerb (ihrer Herstellung) tatsächlich gezahlten Preise (getragenen Kosten) zugrunde gelegt, und zwar unter Beachtung des Vorsichtsprinzips.“ Zu diesem Zweck sind im Finanzergebnis folgenden Positionen berücksichtigen:

- Wertminderungen durch planmäßige und bei nachhaltigen Preisminderungen.

durch außerplanmäßige Abschreibungen.

- Sämtliche entstandenen Verluste bzw. Verlustbeiträge.

- Rückstellungen für das der Einheit bekannte Risiken, drohende Verluste sowie Folgen sonstiger Ereignisse.

- Ausschließlich die unstrittigen Erträge sind zu erfassen.

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Arbeit zitieren:
Radetzki, Lukas Januar 2007: IFRS, HGB und polnisches Rechnungslegungs-Gesetz im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rechnungslegung, Accounting, Einzelabschluss, IFRS, Bilanzierung

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