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IAS/IFRS-Rechnungslegung

Eine systematische Darstellung der internationalen Rechnungslegung beim Einzelabschluss gemäß den Vorschriften des International Accounting Standards Board anhand ausgewählter Positionen des Jahresabschlusses

IAS/IFRS-Rechnungslegung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Roland Alexander Winkelmeier
  • Abgabedatum: April 2003
  • Umfang: 183 Seiten
  • Dateigröße: 1,1 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6721-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6721-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6721-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Winkelmeier, Roland Alexander April 2003: IAS/IFRS-Rechnungslegung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Harmonisierung der Rechnungslegung, IAS-Konformität, IAS-Vorschriften, Internationaler Abschluss, Decision Usefullness

Diplomarbeit von Roland Alexander Winkelmeier

Einleitung:

Zu Beginn der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts hat ein internationaler Harmonisierungsprozess der Rechnungslegung begonnen, der v.a. seinen Ausgang in der Globalisierung der Unternehmen und Kapitalmärkte verbunden mit der Forderung der Investoren nach vergleichbaren und entscheidungsrelevanten Informationen hat. Dieser Prozess hat auch vor deutschen Unternehmen nicht Halt gemacht. Bestes Beispiel hierfür ist Daimler Benz (heute: Daimler Chrysler), das sich 1993 an der New Yorker Börse, der NYSE (New York Stock Exchange) listen lies, um Zugang zu internationalen Kapitalmärkten zu erlangen. Dieses Listing hatte zur Folge, dass Daimler Benz zusätzlich zu einem HGB-konformen Konzernabschluss einen Konzernabschluss nach US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP) in Form einer Überleitungsrechnung (Reconciliation) erstellen musste, weil die dortige Wertaufsichtsbehörde SEC (Stock Exchange Commission) einen deutschen Konzernabschluss nicht akzeptierte. Ein Grund hierfür liegt darin, dass das deutsche Handelsrecht bei der Bilanzierung und Bewertung viele Wahlrechte einräumt, die oftmals dazu führen, dass die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nicht richtig abgebildet wird. Auf Daimler Benz folgten weitere Unternehmen, die sich an der NYSE listen ließen: u.a. die Telekom AG, die Veba AG und die Hoechst AG.

Parallel zu der Rechnungslegung nach den US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles), die insbesondere für einen Börsengang in den USA von Bedeutung sind, entwickelten sich die IAS (International Accounting Standards). Die IAS werden von dem 1973 gegründeten IASC (International Accounting Standards Committee) erlassen, einer privatrechtlichen Organisation mit Sitz in London, die sich aus Vertretern der mit der Rechnungslegung befassten Berufsverbände, des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer sowie der Unternehmen zusammensetzt. Deutschland ist im IASC, das am 01.01.2001 durch das IASB (International Accounting Standards Board) ersetzt wurde, mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), der Wirtschaftsprüferkammer und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Committee (DRSC) vertreten. Weltweit sind im IASB über 150 Organisationen aus über 150 Ländern versammelt. Ziel dieser Organisation ist die weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung. Zudem strebt das IASB die internationale Börsenzulassung IAS-konformer Jahresabschlüsse an. Hierbei gelang ihr bereits ein Durchbruch, als der Weltverband der nationalen Börsenaufsichten, die IOSCO (International Organization of Securities), im Mai 2000 ihren Mitgliedern (z.B. der SEC) - unter gewissen Auflagen - empfahl, die IAS für grenzüberschreitende Börsennotierungen zuzulassen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass eine steigende Zahl deutscher Unternehmen versucht, IAS-konforme Konzernabschlüsse zu erstellen. Beispiele hierfür sind die Bayer AG, die Schering AG und die Lufthansa AG.

Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese Entwicklungen in der Rechnungslegung reagiert, indem er im April 1998 durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) ins Handelsgesetzbuch den § 292 a HGB einfügte. Diese sog. Öffnungsklausel erlaubt börsennotierten Muttergesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen anstelle eines Konzernabschlusses nach HGB einen Konzernabschluss nach „international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen“ aufzustellen. Danach befreit ein IAS- bzw. US-GAAP-Konzernabschluss von der Konzernrechnungslegung nach dem HGB. Jedoch handelt es sich hierbei um eine zum 31.12.2004 außer Kraft tretende Übergangsregelung. Zum 01.01.2005 sind für börsennotierte Muttergesellschaften IAS-Vorschriften zwingend für den Konzernabschluss anzuwenden. Dies geht auf eine Verordnung der europäischen Kommission aus dem Jahre 2001 zurück, die im März 2002 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Konzernabschlüsse, die bisher nach US-GAAP erstellt wurden, müssen voraussichtlich erst 2007 auf IAS/IFRS umgestellt werden. Nach dieser Verordnung werden die Mitgliedstaaten der EU ermächtigt, allen anderen Unternehmen die IAS/IFRS in ihren Konzernabschlüssen bzw. Einzelabschlüssen vorzuschreiben bzw. zu gestatten. Zur Zeit ist zwar noch offen, inwieweit die BRD von diesen Mitgliedstaatenwahlrechten Gebrauch machen wird und wie die IAS/IFRS in das deutsche Handelsrecht integriert werden, doch langfristig ist mit der Einbeziehung auch dieser Gruppe von Rechnungslegern zu rechnen. Die Anforderungen der Banken und Investoren und die Gewährleistung von Unternehmensvergleichen werden schließlich eine einheitliche Rechnungslegung erzwingen, auch wenn auf diesem Wege noch viel Hürden gesellschafts- und steuerrechtlicher Art zu überwinden sind. Bereits jetzt erstellen von den DAX-30 Unternehmen mehr als die Hälfte ihre Konzernabschlüsse nach IAS. Gleiches gilt für die Unternehmen am Neuen Markt, die grds. nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren müssen. Schließlich müssen ab 01.01.2003 alle am neu eingeführten „Prime Standard Segment“ gelisteten Unternehmen internationale Abschlüsse erstellen.

All dies ist Ausdruck der zunehmenden Bedeutung internationaler Rechnungslegung, in Europa insbesondere der Rechnungslegung nach IAS. Aufgrund dieses stetig steigenden Stellenwertes der IAS-Rechnungslegung erscheint es nicht nur für börsennotierte Unternehmen angebracht, sich rechtzeitig mit den IAS-Vorschriften vertraut zu machen. Die vorliegende Arbeit trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem sie in die IAS-Rechnungslegung einführt und ausgewählte Abschlusspositionen behandelt.

Inhaltsverzeichnis:

1. Die zunehmende Bedeutung der internationalen Rechnungslegung 1
2. Aufbau und Entwicklung der IAS/IFRS 3
2.1 Aufbau 3
2.2 Entwicklung 5
3. Rahmenkonzept und IAS 1 7
3.1 Bedeutung des Rahmenkonzeptes 7
3.2 Zielsetzung der Rechnungslegung nach IAS/IFRS 7
3.3 Grundprinzipien der Rechnungslegung 8
3.3.1 Basisannahmen 8
3.3.2 Qualitative Anforderungen an Abschlusspositionen 9
3.3.2.1 Verständlichkeit 10
3.3.2.2 Relevanz 10
3.3.2.3 Verlässlichkeit 10
3.3.2.4 Vergleichbarkeit 11
3.3.3 Nebenbedingungen 12
3.4 Allgemeine Definitions-, Ansatz- und Bewertungskonzeptionen 13
3.4.1 Bilanzposten 13
3.4.1.1 Definitionen 13
3.4.1.2 Ansatz 15
3.4.2 Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 16
3.4.2.1 Definitionen 16
3.4.2.2 Ansatz 17
3.4.2.3 Bewertung 18
4. Der Jahresabschluss 26
4.1 Elemente des Jahresabschlusses 26
4.2 Bilanz 27
4.2.1 Ausweis 27
4.2.2 Erläuterung einzelner Posten 28
4.2.3 Aktiva 31
4.2.3.1 Sachanlagen 31
4.2.3.1.1 Definitionen 31
4.2.3.1.2 Ansatz 31
4.2.3.1.3 Bewertung 32
4.2.3.2 Immaterielles Vermögen 43
4.2.3.2.1 Definitionen 43
4.2.3.2.2 Ansatz 43
4.2.3.2.3 Bewertung 45
4.2.3.3 Forschungs- und Entwicklungskosten 48
4.2.3.3.1 Definitionen 48
4.2.3.3.2 Ansatz 48
4.2.3.3.3 Bewertung 50
4.2.3.4 Firmenwert 51
4.2.3.4.1 Definitionen 51
4.2.3.4.2 Ansatz 52
4.2.3.4.3 Bewertung 52
4.2.3.5 Finanzanlagen 54
4.2.3.5.1 Definitionen 54
4.2.3.5.2 Ansatz 55
4.2.3.5.3 Bewertung 56
4.2.3.6 Beteiligungen 63
4.2.3.6.1 Definitionen 63
4.2.3.6.2 Bewertung 64
4.2.3.7 Forderungen 67
4.2.3.7.1 Definitionen 67
4.2.3.7.2 Ansatz 68
4.2.3.7.3 Bewertung 69
4.2.3.8 Vorräte 73
4.2.3.8.1 Definitionen 73
4.2.3.8.2 Ausweis 73
4.2.3.8.3 Ansatz 74
4.2.3.8.4 Bewertung 74
4.2.3.8.5 Bewertungsvereinfachungen 77
4.2.3.9 Langfristige Auftragsfertigung 82
4.2.3.9.1 Definition und Erläuterungen 82
4.2.3.9.2 Erfassung von Auftragserlösen und– kosten 83
4.2.3.9.3 Ausweis 89
4.2.4 Passiva 89
4.2.4.1 Eigenkapital 89
4.2.4.1.1 Definition 89
4.2.4.1.2 Ausweis 90
4.2.4.2 Schulden 94
4.2.4.2.1 Definitionen 94
4.2.4.2.2 Ansatz 96
4.2.4.2.3 Ausweis 97
4.2.4.2.4 Bewertung 99
4.2.4.3 Rückstellungen 104
4.2.4.3.1 Definition 104
4.2.4.3.2 Ansatz 104
4.2.4.3.3 Ausweis 111
4.2.4.3.4 Bewertung 112
4.2.4.4 Sonderfall: Pensionsrückstellungen 116
4.2.4.4.1 Definition 116
4.2.4.4.2 Ausweis und Bewertung 116
4.2.4.5 Latente Steuern 119
4.2.4.5.1 Definitionen 119
4.2.4.5.2 Ansatz 121
4.2.4.5.3 Bewertung 123
4.2.4.5.4 Ausweis 123
4.3 Gewinn- und Verlustrechnung 125
4.3.1 Definitionen 125
4.3.2 Ansatz 126
4.3.3 Ausweis 127
4.3.4 Erfolgsspaltung 129
4.3.5 Das Betriebsergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren 131
4.3.6 Das Betriebsergebnis nach dem Umsatzkostenverfahren 134
4.3.7 Besonderheiten 137
4.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung 138
4.5 Kapitalflussrechnung 142
4.5.1 Einleitung 142
4.5.2 Darstellung 144
4.5.3 Ermittlung des Cash flow 146
4.5.4 Formale Gestaltung 149
4.6 Anhang 150
4.6.1 Zielsetzung 150
4.6.2 Inhalt 151
4.7 Segmentberichterstattung 154
5. Lösungen der Aufgaben 158
Aufgrund der Länge kann nicht das gesamte Inhaltsverzeichnis abgebildet werden. Gerne können Sie dieses unter der E-Mail-Adresse agentur@diplom.de anfordern.

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die Zielsetzung der Rechnungslegung nach IAS/IFRS besteht vor diesem Hintergrund in der Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage (Financial Position bzw. Performance) sowie deren Veränderungen im Zeitablauf, um hieraus auf die Fähigkeit des Unternehmens zu schließen, zukünftige Einzahlungsüberschüsse zu erwirtschaften.20 3.3 Grundprinzipien der Rechnungslegung 3.3.1 Basisannahmen Die Basisannahmen (Underlying Assumptions) bilden die grundlegenden Annahmen der Rechnungslegung nach IAS/IFRS. Diese werden im Rahmenkonzept gefordert, erlangen jedoch erst durch den IAS 1 verbindlichen Charakter. Bei diesen Basisannahmen handelt es sich um das Prinzip der Unternehmensfortführung (Going Concern Principle) und um das Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung (Accrual Basis21). Letzteres besagt, dass Ein- und Auszahlungen nicht im Zeitpunkt ihres Zu- bzw. Abflusses erfolgswirksam erfasst werden, sondern den Perioden zugerechnet werden, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Unterprinzipien der Accrual Basis sind das Realisationsprinzip (Realisation Principle), das Prinzip der sachlichen Abgrenzung (Matching Principle ) und das Prinzip der zeitlichen Abgrenzung (Deferral). Nach dem Realisationsprinzip ist ein Ertrag realisiert, wenn ein Unternehmen sämtliche Pflichten seines Vertrags erfüllt hat.22Beim Kaufvertrag ist dies z.B. mit der Übergabe der Sache der Fall. Das Matching Principle schreibt eine perioden- und sachgerechte Zuordnung von Aufwendungen zu den entsprechenden Erträgen vor.23 [...]

3 Rahmenkonzept und IAS 1 3.1 Bedeutung des Rahmenkonzeptes In der Einleitung zum Rahmenkonzept benennt das IASB dessen Zwecke. Danach dient das Framework zur Unterstützung der Arbeit des IASB bei der Erstellung von IAS/IFRS und der Unterstützung der Arbeit anderer Personen und Institutionen wie nationale Standardsetter, Bilanzersteller und Abschlussprüfer, indem es als Leitbild dient (F 1). Grundsätzlich tritt das Rahmenkonzept in seiner Bedeutung jedoch hinter die speziellen Vorschriften wie Standards und Interpretationen zurück. Kommt es in einzelnen Fällen zu Konflikten zwischen dem Framework und den spezifischen Regelungen von IAS/IFRS bzw. SIC, sind ausnahmslos die spezifischen Regelungen maßgebend (F 3). Das Rahmenkonzept beschäftigt sich mit vier Punkten (F 5 ff.): [...]

3. Skizzierung möglicher Lösungsvarianten (Point Outline): Das Thema des Projekts wird eingegrenzt, vom Steering Committee weiterentwickelt und vom Board genehmigt. 4. Entwurfdarstellung der Grundsätze (Draft Statement of Principles): Das Board verabschiedet und veröffentlicht ein erstes Diskussionspapier, ein sog. Draft Statement of Principles. Darin sind sämtliche Lösungsansätze zu dem Thema des Projekts enthalten. Der interessierten Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von vier bis sechs Monaten dazu Stellung zu nehmen.15 5. Schlussdarstellung der Grundsätze (Final Statement of Principles): Das IASB und das Steering Committee16werten die eingegangenen Kommentierungen aus, diskutieren sie und legen sich auf favorisierte Regelungen fest. 6. Entwurf des Standards (Exposure Draft): Das Board verabschiedet und veröffentlicht schließlich einen einzigen favorisierten Lösungsansatz, den sog. Exposure Draft, den es der interessierten Öffentlichkeit nochmals für einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten zur Kommentierung zur Verfügung stellt. 7. Endfassung des Standards (Final International Accounting Standard): Nach einer erneuten Auswertung und Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen verabschiedet und veröffentlicht das IASB einen neuen Standard.17 Die Interpretationen durchlaufen einen verkürzten Due Process.18 Dieser Standard-Setting-Process ist nicht als starres Ablaufschema zu verstehen. In einzelnen Schritten können durchaus Schleifen enthalten sein bzw. kommt es bei einfachen Projekten zu einer Abkürzung des Prozesses.19 [...]

Arbeit zitieren:
Winkelmeier, Roland Alexander April 2003: IAS/IFRS-Rechnungslegung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Harmonisierung der Rechnungslegung, IAS-Konformität, IAS-Vorschriften, Internationaler Abschluss, Decision Usefullness

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