Herstellungskostenermittlung im Rahmen der Bilanzpolitik
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Edwin Roth
- Abgabedatum: September 2007
- Umfang: 50 Seiten
- Dateigröße: 304,9 KB
- Institution / Hochschule: FernUniversität in Hagen Deutschland
- Bibliografie: ca. 37
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2424-4
- ISBN (CD) :978-3-8366-2424-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Roth, Edwin September 2007: Herstellungskostenermittlung im Rahmen der Bilanzpolitik, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Herstellungskosten, Aktionsparameter, Handelsrecht
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MA-Thesis / Master von Edwin Roth
Einleitung:
Die Herstellungskosten sind grundsätzlich der Bewertungsmaßstab für alle Aufwendungen eines Unternehmens zur Herstellung, Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung eines Vermögensgegenstands, der in der Bilanz im Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen wird. Sie bilden gleichzeitig die Wertobergrenze und unterscheiden sich von den in dieser Arbeit nicht behandelten Anschaffungskosten, die Gegenstände bezeichnen, die fremdbezogen sind.
Der Bilanzierende hat die Möglichkeit im Rahmen der Ermittlung der Herstellungskosten unterschiedliche Kalkulationsmethoden für die Höhe der Herstellungskosten anzuwenden. Bei der Entscheidung wird sich das Unternehmen jeweils von den bilanzpolitischen Zielsetzungen leiten lassen. Mit dem Methodenwahlrecht bei der Ermittlung der Herstellungskosten wird die Herstellungskostenermittlung zum bilanzpolitischen Mittel bei der Erstellung des Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss (Bilanz) hat den Zweck, Informationen über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens darzustellen. Gesetzliche Regelungen und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden, sowie Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich der Bilanzierende bewegen kann. Durch die Existenz und durch die Anwendung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen hat das Unternehmen diverse Möglichkeiten auf die Aufstellung des Jahresabschlusses und das ausgewiesene Ergebnis als Unternehmenserfolg Einfluss zu nehmen. Die Anwendung dieser Instrumente liegt im Entscheidungsbereich des Managements.
Der damit verbundene Aktionsspielraum lässt sich zunächst aus den gesetzlichen Bewertungsbestimmungen im Handelsrecht nicht ersehen. Das Kennen der bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Wirkungen ist Voraussetzung für eine ideale Anwendung bei der Erstellung der Bilanz und auch für die nachfolgenden Abschlüsse bei langfristiger Bilanzpolitik.
Die vorliegende Arbeit zeigt die Möglichkeiten und Grenzen bei der Ermittlung der Herstellungskosten und die Wirkungen auf den Jahresabschluss, um die von der Unternehmensleitung vorgegeben Ziele im Rahmen der Bilanzpolitik zu erreichen.
Deshalb werden zunächst der Begriff Bilanzpolitik und Zweck und Funktion der Bilanz erläutert, sowie der Zusammenhang von Bilanzpolitik, Rechnungslegung und Steuervorschriften dargestellt. Anschließend werden konkrete Ziele der Bilanzpolitik und die möglichen Aktionsparameter bei der Ermittlung der Herstellungskosten als bilanzpolitisches Instrument formuliert. Bilanzpolitik wird dabei als Gestaltungsaufgabe verstanden, die sowohl die zugrunde liegenden Sachverhalte umfasst, als auch Wirkungen in Folgeperioden. Es wird im Folgenden nicht zwischen Ziel und Zweck des Jahresabschlusses unterschieden.
Die Untersuchung liefert dann eine für die Bearbeitung notwendige Darstellung der gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen hinsichtlich des Umfangs bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht. Die Herstellungskosten werden begrifflich erläutert und ihre handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestandteile erklärt.
Ziel der Untersuchung ist es, zunächst systematisch aufzuzeigen, welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen und wie durch deren Anwendung bei der Ermittlung der Herstellungskosten im Rahmen der Bilanzpolitik Einfluss genommen werden kann, um die unternehmenspolitischen Ziele zu erreichen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der quantitativen Wirkung zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele und auf das Unternehmensergebnis. Die Analyse konzentriert sich aufgrund des vorgegebenen Umfangs der Arbeit auf die gesetzlichen Bestimmungen im deutschen Handels- und Steuerecht. Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsnormen in Form der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder United States Generelly Accepted Accounting Principles (US-GAAP), die die EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 verbindlich für kapitalmarktorientierte Unternehmen der Europäischen Union zukünftig vorschreibt, werden außer Acht gelassen. Es wird auch darauf verzichtet, jeweils im Rahmen der Erläuterungen zwischen der Größe und unterschiedlicher Rechtsform eines Unternehmens zu differenzieren und eventuell weitere gesetzliche Regelungen darzustellen. Die Ausführungen beschränken sich auf den Einzelabschluss. Der Konzernabschluss wird nicht behandelt.
Die Gestaltung des Umfangs der Informationen im Jahresabschluss als Ziel der Bilanzpolitik (Informationsvermeidung bzw. Informationsgestaltung) wird nur kurz erklärt, obwohl die Bilanzpublizität als eine Form der Öffentlichkeitsarbeit (Public-Relations-Instrument) eine große Bedeutung hat.
Die im Rahmen der Untersuchung ermittelten Aktionsparameter und deren Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis sollen es ermöglichen, eine Übersicht zur Lösung finanzpolitischer Fragen mit Hilfe der Herstellungskostenermittlung für Unternehmensleitung und Bilanzpolitiker zu generieren.. Der Bilanzpolitiker kann dadurch feststellen, welche Auswirkungen die Nutzung einer Gestaltungsalternative auf das Jahresergebnis hat bzw. welche Alternative zu einer höheren oder niedrigeren Bilanzsumme, zu einem höheren Eigen- oder Fremdkapital oder zu einem besseren oder schlechteren Rating führt. Wegen der herausragenden Bedeutung des Jahresabschlusses im Rating empfiehlt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit dessen Inhalt oder Struktur. Zum Abschluss der Analyse werden die Probleme einer rationalen Bilanzpolitik in Form von auftretenden Zielkonflikten analysiert.
Heute kann festgestellt werden, dass die in der Vergangenheit meist einseitige Ausrichtung der Bilanzpolitik auf steuerminimierende Aspekte im Hinblick auf eine gute Bewertung des Unternehmens beim Rating, um günstig finanzielle Mittel zu beschaffen, zunehmend an Bedeutung verlieren wird. Die Ausrichtung der Jahresabschlusspolitik an Ratinganforderungen wird dagegen zunehmen. Dabei ist zu bedenken, dass der Ausweis einer für das Rating optimierten Bilanz regelmäßig im Konflikt zu einer steueroptimierten Bilanz steht.
Der Jahresabschluss kann - trotz aller Gestaltungsmöglichkeiten - nur wieder spiegeln, was das Unternehmen tatsächlich geleistet hat. Der Bilanzoptimierung sind damit nicht nur gesetzliche, sondern auch natürliche Grenzen gesetzt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Problemstellung und Gang der Untersuchung | 1 |
| 2. | Definition Bilanzpolitikund Zweck der Bilanz | 4 |
| 3. | Zusammenhang zwischen Handels - und Steuerbilanz | 8 |
| 3.1 | Maßgeblichkeitsgrundsatz, umgekehrte Maßgeblichkeit und Bewertungsvorbehalt | 8 |
| 3.2 | BFH- Rechtsprechungsgrundsätze zur Maßgeblichkeit | 10 |
| 3.3 | Bedeutung des Stetigkeitsgrundsatzes bei der Ermittlung der Herstellungskosten | 10 |
| 4. | Ziele und Aktionsparameter der Bilanzpolitik | 11 |
| 4.1 | Finanzpolitische Ziele | 11 |
| 4.2 | Informationspolitische Ziele | 13 |
| 4.3 | Aktionsparameter der Bilanzpolitik | 13 |
| 5. | Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht | 15 |
| 5.1 | Begriff der Herstellungskosten | 15 |
| 5.2 | Merkmale der Herstellungskosten | 16 |
| 5.3 | Umfang der Herstellungskosten im Handelsrecht | 17 |
| 5.4 | Umfang der Herstellungskosten im Steuerrecht | 20 |
| 5.5 | Vergleich der Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht | 21 |
| 5.6 | Bewertungsvereinfachungsverfahren des Stichtagsbestands | 22 |
| 5.6.1 | Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgeverfahren | 22 |
| 5.6.2 | Festbewertung | 23 |
| 5.6.3 | Gruppenbewertung und Durchschnittsbewertung | 23 |
| 5.7 | Ermittlung fortgeführter Herstellungskosten | 25 |
| 5.8 | Abwertungs- und Aufwertungswahlrechte | 25 |
| 6. | Maßnahmen bei ausgewählten finanzpolitischen Zielen | 27 |
| 6.1 | Ziel: Stärkung der Kreditwürdigkeit | 27 |
| 6.2 | Ziel: Verbesserung bestimmter Kennzahlen | 32 |
| 6.3 | Ziel: Minimierung der Steuerzahlungen | 33 |
| 6.4 | Zielkonflikte der Bilanzpolitik | 37 |
| 7. | Grenzen der Bilanzpolitik und Fazit der Arbeit | 40 |
| SUMMARY | 42 | |
| Literaturverzeichnis | 43 |
Textprobe:
Kapitel 3.3, Bedeutung des Stetigkeitsgrundsatzes bei der Ermittlung der Herstellungskosten: Der Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethoden des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB gilt für die Handelsbilanzen aller Kaufleute und gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes auch für die Steuerbilanz. Demnach sollen die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden zukünftig beibehalten werden. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten im Zusammenhang mit der Bewertung der Vorräte dürfte er hauptsächlich Anwendung finden, da sie die Vorrausetzung der Vergleichbarkeit erfüllen. Eine besondere Bedeutung hat der Grundsatz der Bewertungsmethodenstetigkeit bei der Ermittlung der Herstellungskosten, wenn sich der Bilanzierende für eine bestimmte Zusammensetzung der Herstellungskosten nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB entscheidet, indem dann diese Zusammensetzung auch zukünftig beibehalten werden muss. Durch den Stetigkeitsgrundsatz wird der bilanzpolitische Spielraum begrenzt. Die freie Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Ermessensspielräumen wird durch diese Vorschrift nicht eingeschränkt.
Kapitel 4, Ziele und Aktionsparameter der Bilanzpolitik: Die Unternehmensleitung gibt durch die Unternehmenspolitik bestimmte Ziele vor. Bilanzpolitische Ziele sind abgeleitete Ziele bei der Verfolgung übergeordneter unternehmenspolitischer Ziele auf verschiedenen Zielebenen. Vor allem die Gewinnmaximierung steht im Fokus und im Hinblick auf das Bilanz-Rating (Basel II) gewinnt die Bilanzpolitik zukünftig noch mehr an Bedeutung. Unternehmenspolitische Ziele auf einer oberen Ebene können z.B. sein:
- Erhaltung von Unternehmen und Sicherung von Kapital - Verbesserung der Liquidität und Senkung von Steuerzahlungen - Erhaltung und Ausweitung der Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten - Senkung und Beeinflussung der Ausschüttungen Die Gestaltung des Jahresabschlusses ist - vor dem Hintergrund der beiden zentralen Aufgaben der Bilanzierung (Rechenschaftslegung und Informationsfunktion) - vom Adressatenkreis abhängig. Im Rahmen der bilanzpolitischen Maßnahmen können nicht alle unternehmenspolitischen Ziele verfolgt werden. Deshalb soll im weiteren Gang der Untersuchung der Schwerpunkt auf die finanzpolitischen Ziele (Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Steuerung der ertragsabhängigen Auszahlungen sowie steuerbilanzpolitische Ziele) und weniger auf die informationspolitischen Ziele (Ziel der Informationsvermeidung und der Informationsgestaltung) gelegt werden sowie auf die daraus abzuleitenden Subziele, die durch die Ermittlung der Herstellungskosten bilanzpolitische Maßnahmen ermöglichen.
Kapitel 4.1, Finanzpolitische Ziele: Die Ziele der Kapitalbeschaffung (Fremd- oder Eigenkapital) und der Stärkung der Kreditwürdigkeit werden meist mit dem Subziel eines hohen Vermögensausweises in der Bilanz bzw. den Gewinn möglichst hoch auszuweisen realisiert. Um die gängigen Kennzahlen wie Eigenkapitalrentabilität, Cash Flow, Gesamtkapitalrentabilität bzw. Umsatzrendite zu beeinflussen, können als weitere Subziele Vermögen und Eigenkapital mit einem möglichst hohen Wert auszuweisen, abgeleitet werden.
Eigenkapital oder Gewinn sind häufig zentrale Bestandteile der Kennziffern. Schließlich soll mit dem Jahresabschluss eine günstige Basis für weitere Kennzahlen wie hohe Renditekennzahlen, niedrige Fremdkapitalquote und einen niedrigen dynamischen Verschuldungsgrad geschaffen werden. Wenn es sich bei dem Unternehmen um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt, können aus dem Ziel Pflege der Aktienkurse die gleichen bilanzpolitischen Subziele abgeleitet werden. Nachdem alle ertragsabhängigen Auszahlungen mit steigender Gewinnhöhe ebenfalls steigen, wird hier ein erster Zielkonflikt erkennbar. Das Ziel ertragsabhängige Auszahlungen zu senken steht im Widerspruch mit dem Ziel Stärkung der Kreditwürdigkeit Das Ziel ertragsabhängige Auszahlungen zu beeinflussen wird durch die Festlegung des Jahresüberschusses, der als Basis für die Höhe der Ausschüttungen dient, gesteuert. Steigende Gewinne bedingen steigende Auszahlungen und umgekehrt Die Steuerbilanzpolitik ist bei allen Unternehmen von großer Bedeutung. Auch wenn keine Einheitsbilanz erstellt wird, sondern die Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz erfolgt, können aufgrund der Maßgeblichkeit und der umgekehrten Maßgeblichkeit nur bedingt handelsbilanzpolitische und steuerbilanzpolitische Ziele getrennt voneinander verfolgt werden. Häufig spielt die Steuerbilanzpolitik eine tragende Rolle bei der betrieblichen Steuerpolitik.
Als Ziel der betrieblichen Steuerpolitik im Rahmen der Unternehmenspolitik wird in der Praxis häufig die Minimierung der Steuerzahlungen genannt. Sinnvoll ist die Minimierung des Steuerbarwerts bzw. die maximale Nachverlagerung des steuerlichen Gewinns. Als Steuerbarwert versteht man den abgezinsten Wert der Summe der Steuerzahlungen in einer Periode. Er kann auch als Spezialfall der Kapitalwertmaximierung betrachtet werden.
Die Prüfungs- und Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften zu vermeiden könnte ein weiteres Ziel der Geschäftsleitung sein und durch eine Reduzierung der Bilanzsumme erreicht werden. Dadurch werden Offenlegungs- und Prüfungskosten eingespart. Die Maßnahmen, die die Bilanzsumme senken, machen nur dann Sinn, wenn dadurch die gesetzlichen Bestimmungen für eine mittelgroße Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 und Abs. 2 erfüllt werden. Abgeleitete Subziele zur Erreichung der erläuterten Ziele können die Reduzierung der Anzahl der Arbeitnehmer und die Reduzierung der Umsatzerlöse sein.
Kapitel 4.2, Informationspolitische Ziele: Die Bilanzpolitik unterscheidet zwischen dem Ziel der Informationsvermeidung und der Informationsgestaltung. In mittelständischen Unternehmen wird die Information von Konkurrenten über Gewinn- und Verlustrechnung und Kostenstruktur als nachteilig empfunden, obwohl ein fundierter Einblick durch die Ausnutzung der Aktionsparameter nicht ermöglicht wird. Das Ziel der Informationsgestaltung könnte ein hoher Gewinnausweis sein, da die Unternehmensleitung in der Regel erfolgs-abhängig vergütet wird. Die Zielsetzung eines niedrigen Gewinnausweises ist denkbar, wenn die wirtschaftliche Macht nach Außen nicht erkennbar sein soll.
Kapitel 4.3, Aktionsparameter der Bilanzpolitik: Wahlrechte und Ermessungsspielräume der Bilanzpolitik werden unter dem Begriff Aktionsparameter der Bilanzpolitik zusammengefasst. Diese Wahlmöglichkeiten, die zum Bilanzstichtag vorliegenden Verhältnisse abzubilden, kommen sowohl bei der Sachverhaltsgestaltung als auch bei der Sachverhaltsabbildung (Bilanzierung und Bewertung) vor.
Die Ermittlung der Herstellungskosten gehört in den Bereich der materiellen Bilanzpolitik, während die Erläuterung der Herstellungskostenermittlung einen Aktionsparameter der formellen Bilanzpolitik darstellt.
Im Bilanzrecht wird zwischen Bilanzansatzwahlrechten (Aktivierung von Ausgaben) und Bewertungswahlrechten (Wahl zwischen verschiedenen Wertansätzen) unterschieden. Die Bewertungswahlrechte sind zahlenmäßig wesentlich bedeutsamer als die Bilanzansatzwahlrechte. Wahlrechte bei der Ermittlung der Herstellungskosten sind in der Bilanzierungspraxis von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Herstellungskosten betrifft volumenmäßig einen großen Bereich in der Bilanz, was besonders für Fertigungsbetriebe gilt. Weiterhin ermöglichen die Bewertungswahlrechte bilanzpolitischen Spielraum. Deshalb werden im weiteren Verlauf der Ausführungen die gesetzlichen Möglichkeiten der Herstellungskostenermittlung näher betrachtet.
Die Wahlrechte hinsichtlich der Wertermittlungsmethode und Abwertungs- und Aufwertungswahlrechte werden im weiteren Gang der Untersuchung in den Kapiteln 5.3 bis 5.8 ausführlich erläutert. Jede bilanzpolitische Maßnahme hat neben den Auswirkungen in der aktuellen Bilanz auch Folgewirkungen in den kommenden Perioden aufgrund des Grundsatzes der Bilanzidentität. Wegen dieser langfristigen Konsequenzen bei der Wahl der Methode zur Ermittlung der Herstellungskosten in der Bilanz, darf der Bilanzpolitiker nicht nur den aktuellen Wirkungsmechanismus analysieren, sondern muss im Rahmen einer langfristigen Strategie auch zukünftige Wirkungen beachten.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836624244
Arbeit zitieren:
Roth, Edwin September 2007: Herstellungskostenermittlung im Rahmen der Bilanzpolitik, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Handelsbilanz, Steuerbilanz, Herstellungskosten, Aktionsparameter, Handelsrecht



