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Hedging

Strategien nach IAS 39 aus bilanzpolitischer Sicht

Hedging
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Metin Yürek
  • Abgabedatum: Mai 2007
  • Umfang: 109 Seiten
  • Dateigröße: 508,5 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Worms Deutschland
  • Bibliografie: ca. 40
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0471-0
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0471-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Yürek, Metin Mai 2007: Hedging, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Hedging, International Accounting Standards 39, Bilanz, IAS 39, Hedge Accounting

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Diplomarbeit von Metin Yürek

Problemstellung:

Es war kaum zu übersehen, wie oft die Regelungen in der internationalen Rechnungslegungswelt zu der Frage der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten den zahlreichen Überarbeitungen und Erweiterungen unterlegen haben. Hintergrund dieser etlichen Überarbeitungen und Erweiterungen ist, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wohl zu den umstrittensten als auch zu den komplexesten im gesamten IAS / IFRS – Regelwerk zählt. Der IAS 39 hat im laufe der Zeit deswegen so stark an Bedeutung gewonnen, weil auf den Finanzmärkten eine stark ansteigende Entwicklung der Handelsvolumina von Derivaten zu beobachten war. Durch sie ist es erst möglich, finanzielle Risiken auf Dritte zu übertragen. Das Problem dabei ist, die Maßnahmen des Risikomanagements in der Bilanz abzubilden.

„Die sich kompensierenden Erträge und Aufwendungen aus dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft sollten zeitgleich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.“ Die gleichzeitige Erfassung wird dann erst schwierig, wenn für das Sicherungsinstrument und das gesicherte Grundgeschäft unterschiedliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften gelten. Dies hat zur Folge, dass eine analoge Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung unterbleibt. Daraus resultieren Erträge bzw. Aufwendunge, die finanzwirtschaftlich in dem Maße eigentlich gar nicht bestehen.

Infolgedessen hat die JWG, im Auftrag des IASB, Regelungen für die externe Rechnungslegung geschaffen, um die Sicherungszusammenhänge risikoadäquat in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung abbilden zu können. Ohne diese Regelungen wären derivate Finanzinstrumente in der Bilanz nicht erkennbar, mit der Folge, dass ein großes Ziel der Bilanzpolitik bei der Bilanzierung nach IFRS dem Grunde nach verfehlt wäre: eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Gegenstand dieser Diplomarbeit ist es, zu untersuchen, ob und inwieweit in der IFRS eine risikoadäquate Darstellung der Absicherungen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gelingt – unter Berücksichtigung der bilanzpolitischen Zielsetzungen bei der Bilanzierung nach IFRS – die mit Hilfe der heutzutage üblichen Risikomanagementsysteme realisiert werden.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
1. Problemstellung 1
2. Zielsetzungen der Bilanzpolitik bei der Bilanzierungnach IFRS 3
2.1 Bilanzpolitik und Unternehmenspolitik 3
2.2 Informationsfunktion als zentrales Ziel (externe Adressaten) 4
2.3 Andere Funktionen (interne Adressaten) 6
2.4 Bilanzpolitische Spielräume – Manipulation durch Verschleierung der wahren Verhältnisse 7
2.4.1 Wahlrechte 9
2.4.2 Ermessensspielräume 9
3. Abbildung von hedging – Strategien nach IAS 39 11
3.1 Erfordernis und Zulässigkeit spezieller hedge accounting - Vorschriften 12
3.2 Typen von Sicherungsbeziehungen 15
3.2.1 Fair value hedges 16
3.2.2 Cash flow hedges 18
3.2.3 Hedge of a net investment in a foreign operation 21
3.2.4 Alternative: fair value option 23
3.2.4.1 Entstehung und Entwicklung der fair value option 24
3.2.4.2 Bilanzierung der eingeschränkten fair value option 27
3.2.4.3 Angabepflichten bei einer fair value option 29
3.2.4.4 Erstmalige Anwendung der überarbeiteten Vorschriften 29
3.3 Anforderungen an Sicherungsgeschäfte und Grundgeschäfte 30
3.3.1 Qualifizierende Sicherungsgeschäfte 30
3.3.1.1 Derivate 30
3.3.1.1.1 Definition 31
3.3.1.1.2 Bilanzielle Behandlung von Derivaten imIFRS – Abschluss 31
3.3.1.1.3 Abbildungsproblematik nach HGB 33
3.3.1.2 Verwendung von originären Finanzinstrumenten 34
3.3.1.3 Verwendung von Teilen des Sicherungsinstruments 38
3.3.1.4 Verwendung von part – time hedging 39
3.3.2 Disqualifizierende Sicherungsgeschäfte 40
3.3.3 Qualifizierende Grundgeschäfte 41
3.3.3.1 Definition 41
3.3.3.2 Finanzielle Posten 42
3.3.3.3 Macro hedges 44
3.3.4 Disqualifizierende Grundgeschäfte 47
3.3.4.1 Absicherung von Derivaten 47
3.3.4.2 Anteile an ausländischen Unternehmen 48
3.3.4.3 Eigene Eigenkapitalinstrumente 48
3.3.4.4 held to maturity – Vermögenswerte sowie loans and receivables 48
3.4 Voraussetzungen für die Anwendung des hedge accounting 50
3.4.1 Designation und Dokumentation als formaleVoraussetzung 51
3.4.2 Effektivitätsabsicherung und –messung alsmaterielle Voraussetzung 52
3.4.2.1 Definition 53
3.4.2.2 Prospektive Effektivität und deren Messung 53
3.4.2.2.1 Historischer Vergleich 54
3.4.2.2.2 Critical term match 55
3.4.2.2.3 Sensitivitätsanalyse 56
3.4.2.2.4 Value – at – Risk – Vergleich 56
3.4.2.3 Retrospektive Effektivität und deren Messung 57
3.4.2.3.1 Dollar – offset – method 58
3.4.2.3.2 Varianz – Reduktionsmethode 59
3.4.2.3.3 Regressionsanalyse 60
3.4.2.4 Häufigkeit der Messung 61
3.4.2.5 Eintritt einer geplanten Transaktion 61
3.5 Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Sicherungszusammenhängen nach IAS 39 63
3.5.1 Fair value hedge 63
3.5.1.1 Bilanzierung einer laufenden Sicherungsbeziehung 63
3.5.1.2 Beendigung des fair value hedge accounting 70
3.5.2 Cash flow hedges 73
3.5.2.1 Bilanzierung einer laufenden Sicherungsbeziehung 73
3.5.2.2 Beendigung des cash flow hedge accounting 78
3.5.3 Bilanzierung von hedges of a net investment in aforeign operation 79
4. Kritische Würdigung des hedge accounting ausbilanzpolitsicher Sicht 82
4.1 Faktor Information 82
4.2 Faktor Prüfung 84
4.3 Faktor Rechnungslegung 84
4.4 Faktor Kosten 86
5. Zusammenfassung 87
Literatur-/Quellenverzeichnis 90

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
1. Problemstellung 1
2. Zielsetzungen der Bilanzpolitik bei der Bilanzierungnach IFRS 3
2.1 Bilanzpolitik und Unternehmenspolitik 3
2.2 Informationsfunktion als zentrales Ziel (externe Adressaten) 4
2.3 Andere Funktionen (interne Adressaten) 6
2.4 Bilanzpolitische Spielräume – Manipulation durch Verschleierung der wahren Verhältnisse 7
2.4.1 Wahlrechte 9
2.4.2 Ermessensspielräume 9
3. Abbildung von hedging – Strategien nach IAS 39 11
3.1 Erfordernis und Zulässigkeit spezieller hedge accounting - Vorschriften 12
3.2 Typen von Sicherungsbeziehungen 15
3.2.1 Fair value hedges 16
3.2.2 Cash flow hedges 18
3.2.3 Hedge of a net investment in a foreign operation 21
3.2.4 Alternative: fair value option 23
3.2.4.1 Entstehung und Entwicklung der fair value option 24
3.2.4.2 Bilanzierung der eingeschränkten fair value option 27
3.2.4.3 Angabepflichten bei einer fair value option 29
3.2.4.4 Erstmalige Anwendung der überarbeiteten Vorschriften 29
3.3 Anforderungen an Sicherungsgeschäfte und Grundgeschäfte 30
3.3.1 Qualifizierende Sicherungsgeschäfte 30
3.3.1.1 Derivate 30
3.3.1.1.1 Definition 31
3.3.1.1.2 Bilanzielle Behandlung von Derivaten imIFRS – Abschluss 31
3.3.1.1.3 Abbildungsproblematik nach HGB 33
3.3.1.2 Verwendung von originären Finanzinstrumenten 34
3.3.1.3 Verwendung von Teilen des Sicherungsinstruments 38
3.3.1.4 Verwendung von part – time hedging 39
3.3.2 Disqualifizierende Sicherungsgeschäfte 40
3.3.3 Qualifizierende Grundgeschäfte 41
3.3.3.1 Definition 41
3.3.3.2 Finanzielle Posten 42
3.3.3.3 Macro hedges 44
3.3.4 Disqualifizierende Grundgeschäfte 47
3.3.4.1 Absicherung von Derivaten 47
3.3.4.2 Anteile an ausländischen Unternehmen 48
3.3.4.3 Eigene Eigenkapitalinstrumente 48
3.3.4.4 held to maturity – Vermögenswerte sowie loans and receivables 48
3.4 Voraussetzungen für die Anwendung des hedge accounting 50
3.4.1 Designation und Dokumentation als formaleVoraussetzung 51
3.4.2 Effektivitätsabsicherung und –messung alsmaterielle Voraussetzung 52
3.4.2.1 Definition 53
3.4.2.2 Prospektive Effektivität und deren Messung 53
3.4.2.2.1 Historischer Vergleich 54
3.4.2.2.2 Critical term match 55
3.4.2.2.3 Sensitivitätsanalyse 56
3.4.2.2.4 Value – at – Risk – Vergleich 56
3.4.2.3 Retrospektive Effektivität und deren Messung 57
3.4.2.3.1 Dollar – offset – method 58
3.4.2.3.2 Varianz – Reduktionsmethode 59
3.4.2.3.3 Regressionsanalyse 60
3.4.2.4 Häufigkeit der Messung 61
3.4.2.5 Eintritt einer geplanten Transaktion 61
3.5 Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Sicherungszusammenhängen nach IAS 39 63
3.5.1 Fair value hedge 63
3.5.1.1 Bilanzierung einer laufenden Sicherungsbeziehung 63
3.5.1.2 Beendigung des fair value hedge accounting 70
3.5.2 Cash flow hedges 73
3.5.2.1 Bilanzierung einer laufenden Sicherungsbeziehung 73
3.5.2.2 Beendigung des cash flow hedge accounting 78
3.5.3 Bilanzierung von hedges of a net investment in aforeign operation 79
4. Kritische Würdigung des hedge accounting ausbilanzpolitsicher Sicht 82
4.1 Faktor Information 82
4.2 Faktor Prüfung 84
4.3 Faktor Rechnungslegung 84
4.4 Faktor Kosten 86
5. Zusammenfassung 87
Literatur-/Quellenverzeichnis 90

Textprobe:

Kapitel 3., Abbildung von hedging – Strategien nach IAS 39:

„Hedging ist eine Form der Risikobegrenzung, bei der zu einer vorhandenen oder antizipierten Position (Grundgeschäft, hedged item) temporär ein entgegengesetztes Engagement (Sicherungsinstrumen, hedging instrument) so eingegangen wird, dass sich die fair value- bzw. cash flow – Änderungen (Verluste und Gewinne) aus beiden Geschäften bei Marktpreisänderungen (annähernd) kompensieren.“, wobei die Ansprüche und Verpflichtungen aus den Sicherungsinstrumenten denen aus dem Grundgeschäft entgegengesetzt werden.

Die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen regelt ist IAS 39 geregelt, der spezielle Rechnungslegungsvorschriften beinhaltet und gleichermaßen für Unternehmen der Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungswirtschaft als auch für Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen gilt. Typische Beispiele für Derivate im Sinne von IAS 39 sind forwards, swaps, futures und options, die in diesem Teil der vorliegenden Arbeit in Beispielen eingesetzt werden.

Zudem werden die Ansprüche an Grund- und Sicherungsinstrumente, als auch die sonstigen restriktiven Anforderungen dargestellt, die Voraussetzung für die bilanzielle Abbildung als hedge accounting nach IAS 39 sind. Ferner wird in diesem Teil der Arbeit erläutert, wie die Effektivität einer Sicherungsbeziehung zu messen ist und welche Möglichkeiten es dazu gibt. Außerdem wird – unter kritischer Würdigung – untersucht, wann sich die fair value option rentiert, welche wiederum eine Alternative zu den 3 Basistypen der Sicherungsbeziehungen darstellt.

Kapitel 3.1, Erfordernis und Zulässigkeit spezieller hedge accounting – Vorschriften:

Die Aufgabe des hedge accounting ist es, die unterschiedlichen Bewertungskonzeptionen in Bezug auf die Sicherung anzupassen. Der IAS 39 schreibt ein sogenanntes gemischtes Modell (mixed model approach) vor, d.h. dass im Rahmen der Folgebewertung der verschiedenen Bewertungsklassen unterschiedliche Wertmaßstäbe heranzuziehen sind (vgl. Abb. 4, S. 14). Der Grund dafür ist, dass ohne die speziellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des IAS 39 das Bild über die tatsächliche Lage des Unternehmens nicht zur Geltung gebracht wird. Ohne diese Regelungen würde der Kompensationseffekt aus der Sicherung weder in die Bilanz noch in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass sämtliche Derivate nach IAS 39 im Jahresabschluss zu bilanzieren sind und zwar unabhängig davon, ob die Marktwerte gestiegen oder gefallen sind. Dies ist ein wichtiger Unterschied in Bezug auf die handelsrechtliche imparitätische Behandlung, in dem der Erfolg aus der Bewertung nicht kompensiert werden kann, sobald Gewinne aus dem Grund- oder Sicherungsgeschäft resultieren. Das hat zur Folge, dass durch die isolierte Anwendung der Abbildungsregeln die Darstellung über die Lage des Unternehmens – abhängig davon, welcher Erstbewertung das Grundgeschäft zuzuordnen ist – sich unweigerlich verzerrt. Es liegt es daran, dass die Folgebewertung für sämtliche Derivate grundsätzlich mit dem fair value zu bewerten ist, da sie der Bewertungsklasse held for trading zuzuordnen ist, die wiederum eine Unterkategorie der Bewertungsklasse at fair value through profit or loss darstellt.

Der Ansatz von Finanzinstrumenten hat nach IAS 39.14 immer dann zu erfolgen, wenn das bilanzierende Unternehmen Partei eines Vertrages wird, der zu einem Finanzinstrument führt. Sie sind (bei der Erstbewertung) gem. IAS 39.43 mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Sobald ein Vermögenswert bei der Erstbewertung der Bewertungsklasse at fair value through profit or loss zugeordnet wird (Handelsaktiva und –passiva einschließlich sämtlicher Derivate, die nicht wirksam als Sicherungsinstrumente eingesetzt sind), ist dieser nach IAS 39.46 zum fair value erfolgswirksam zu bewerten. Die Bewertungskategorien, die eine Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten vorsehen, schlägt sich weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder, wobei die Kategorie available for sale den Bilanzansatz beeinflusst, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung.

Ohne die Regelungen zum hedge accounting wäre es nicht möglich, die Bewertungsinkongruenzen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft zu beseitigen. Eine „bloße“ Anwendung des mixed model approach würde zu ökonomisch nicht gerechtfertigten Ergebnisschwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung führen. Dies würde immer dann vorliegen, wenn die Kompensation der gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft der Kategorie at fair value einerseits und ein Finanzinstrument aus den anderen Bewertungsklassen besteht. Dasselbe Problem gilt auch für antizipative hedges, soweit „das sichernde Derivat einen negativen Marktwert besitzt und infolgedessen eine Drohverlustrückstellung zu bilden wäre.“ Das hedge accounting hat somit die Aufgabe, den mixed model approach durch spezielle Regelungen zu ergänzen, um die Ergebnisschwankungen, die aus den gegenläufigen Wertänderungen entstanden sind, zu eliminieren.

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Arbeit zitieren:
Yürek, Metin Mai 2007: Hedging, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Hedging, International Accounting Standards 39, Bilanz, IAS 39, Hedge Accounting

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