Der Hauptschulabschluss an der Schule für Lernbehinderte
Vergleich zwischen Hauptschule und Sonderschule
- Art: Staatsexamensarbeit
- Autor: Susan Sinambari
- Abgabedatum: Juni 1999
- Umfang: 200 Seiten
- Dateigröße: 4,9 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Koblenz-Landau, Abt. Koblenz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7876-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7876-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7876-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Sinambari, Susan Juni 1999: Der Hauptschulabschluss an der Schule für Lernbehinderte, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bildung, Förderung, Förderschwerpunkt Lernen, Lernbehindertenpädagogik, Schulvergleich
In den Warenkorb
38,00 €
Staatsexamensarbeit von Susan Sinambari
Einleitung:
Die Eingliederung behinderter und sozial benachteiligter Jugendlicher in die Berufswelt stellt zweifellos das brennendste Problem der Sonderpädagogik dar. Von der Gesamtproblematik sind in hohem Maße Personen mit einer Lernbehinderung betroffen. Sie sind – zumindest vorübergehend, wenn nicht auf Dauer – von Arbeitslosigkeit bedroht.
Die Umbrüche in unserer Gesellschaft im Zuge der dritten industriellen Revolution stellen an Sonderschüler, an schwache Hauptschüler, an Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen und an Abbrecher höherer Bildungsgänge Anforderungen, denen sie heute kaum noch genügen können. Die allgemeine Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erschwert es den Jugendlichen zunehmend, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Die Arbeitslosigkeit wird weiter zunehmen, da die Industrie rationalisiert oder verlagert, derzeit nicht ausgelastet ist, der Markt weiterhin gesättigt ist und wir uns eine Fortsetzung der Wegwerfgesellschaft aus Gründen der Umwelterhaltung nicht mehr leisten dürfen.
Personalabbau und höhere Qualifikationen verlangt nicht nur die Industrie, sondern auch der tertiäre Sektor. Parallel zum rückläufigen Ausbildungsangebot steigt die Zahl der gemeldeten Bewerber deutlich an. Laut Bundesanstalt für Arbeit (1997) ist die Zunahme der Bewerber in erster Linie bedingt durch demographische Veränderungen: „Bis zum Jahr 2006 wird die Zahl der Schulabgänger bundesweit insgesamt bis zu 30 Prozent zunehmen“.
Schlagzeilen, wie „ Lehre statt Studium“, „Abiturienten verdrängen Hauptschüler von den Ausbildungsplätzen“ usw. sind immer öfter in Zeitungen zu finden. Immer weniger Abiturienten entscheiden sich für ein Studium. Stattdessen bemühen sie sich um einen Platz im dualen System – meist mit gutem Erfolg. Darüber hinaus zeigt der Trend zur Doppelqualifikation (erst Ausbildung, dann Studium) seine Auswirkungen. Laut Bundesanstalt für Arbeit (1997) stellen Schulabgänger ohne Schulabschluss mit Abstand den größten Teil (ca. 75 %) der jungen Menschen ohne Berufsausbildung dar. Rund 14 % der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 25 Jahren bleiben in den alten Ländern ohne Berufsbildungsabschluss, in den neuen Ländern sind es etwa 9 %; etwa drei Viertel dieser Personen beginnen von vornherein keine Berufsausbildung, die übrigen brechen ihre Ausbildung vorzeitig ab oder scheitern an den theoretischen Anforderungen der Berufsschule.
Diese statistisch leicht nachweisbare und immer wieder bestätigte Feststellung muss sehr ernst genommen und darf nicht unterschätzt werden. Die genannten Entwicklungen verschärfen die Konkurrenzbedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Von einem Verdrängungswettbewerb sind vor allem Schulabgänger unterer Bildungsgänge betroffen. Selbst Schüler, die „nur“ einen Hauptschulabschluss haben, bleiben häufig auf der Strecke und ohne Schulabschluss sind die Chancen der Schulabgänger auf dem Arbeitsmarkt ganz gering. Als Folge des Drucks und der Misere auf dem Ausbildungsstellenmarkt können beim Übergang von der Schule zur Lehre sogenannte „Warteschleifen“ entstehen:
Immer mehr Jugendliche nehmen an Förderlehrgängen teil, besuchen das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder Berufsfachschulen. Beck (1986, zitiert nach Hiller, 1997) ist der Auffassung, dass berufsvorbereitende Maßnahmen wie Förder- und Eingliederungslehrgänge keine echte berufsqualifizierende Funktion haben, sondern aus arbeitsmarktpolitischen Gründen vorrangig die Funktion eines Auffangbeckens zu haben scheinen. Den Politikern aller Parteien ist der Ernst der Lage mittlerweile bekannt. Sie wissen: Ausbildungsmisere, Jugendarbeitslosigkeit und wachsende Kriminalität (rechtsradikale Vereinigungen, Drogenkonsum usw.) stehen in engem Zusammenhang. Armut alleine macht nicht kriminell. Doch wer keine Lehrstelle und keine Arbeit findet, immer zuschauen muss, wie sich einige scheinbar alles leisten können, der gerät leicht in Gefahr, sich das zu nehmen, was er braucht, notfalls auch auf kriminelle Weise. Die zunehmende Gewaltbereitschaft unter Heranwachsenden ist jedenfalls besorgniserregend: Diebstähle, Sachbeschädigungen, aber auch Erpressungen und Körperverletzungen sind häufig genannte Delikte. Eins steht fest: Wo die soziale Integration junger Menschen gelingt, gibt es weniger Täter. Klaffen die sozialen Gegensätze auseinander, ist zwangsläufig eine steigende Jugendkriminalität vorprogrammiert.
Zusammenfassung:
Die landläufige Meinung, Schüler der SfL könne man nicht bis zum Hauptschulabschluss führen, gilt seit Ende der 70er-Jahre als überholt und kann heute erfolgreich abgewehrt werden.
Für Schüler der SfL, die bestimmte leistungsbezogene Bedingungen erfüllen, ist der Besuch der freiwilligen 10. Klasse an der L-Schule möglich. Der Unterricht führt die Schüler gezielt an die Arbeitswelt heran, wobei er sich stark am Lehrplan der 9. Klasse HS orientiert. Alle Schüler, die das 10. Schuljahr mit Erfolg besucht haben, erhalten das Hauptschulabschlusszeugnis. Einer besonderen Leistungsfeststellung müssen die Schüler sich nicht unterziehen.
Um der Frage nach der tatsächlichen Gleichwertigkeit des Hauptschulabschlusses auf den Grund zu gehen, machte ich eine lokale Vergleichsstudie zum Gegenstand meiner Arbeit. Anhand von zwei Hauptschulabschlussklassen verglich ich punktuell das Leistungsniveau einer 10. Klasse der SfL mit einer 9. Klasse der HS in Neustadt a. d. Weinstraße.
Meine empirischen Untersuchungen ergaben, dass die Sonderschüler in der Lage sind, an den Leistungsstand der Hauptschüler in den Hauptfächern mit kleinen Einschränkungen heranzukommen. In diesem Sinne kann von einer Gleichwertigkeit des Hauptschulabschlusses gesprochen werden.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | EINLEITUNG | 1 |
| II. | HAUPTTEIL | 6 |
| A. | THEORETISCHER TEIL | 6 |
| 1. | PRO UND KONTRA: HAUPTSCHULABSCHLUSS | 6 |
| 2. | DIE STELLUNG DER SCHULE FÜR LERNBEHINDERTE IM SCHULSYSTEM | 8 |
| 3. | ZUR BILDUNGSFÄHIGKEIT DER „LERNBEHINDERTEN“ | 10 |
| 4. | HISTORISCHER ÜBERBLICK | 13 |
| 4.1 | ZUM BILDUNGSPOLITISCHEN HINTERGRUND | 13 |
| 4.2 | ZUR AUSGANGSSITUATION | 13 |
| 4.3 | DER SCHULVERSUCH „FREIWILLIGES 10. SCHULJAHR AN DER SCHULE FÜR LERNBEHINDERTE ZUM ERWERB DES HAUPTSCHULABSCHLUSSES“ IN RLP | 15 |
| 5. | ALTERNATIVEN ZUR ERLANGUNG DES HAUPTSCHULABSCHLUSSES | 19 |
| 5.1 | RÜCKSCHULUNG MIT NACHFOLGENDEM REGULÄREM HAUPTSCHULABSCHLUSS | 19 |
| 5.2 | SCHULFREMDENPRÜFUNG (NICHTSCHÜLERPRÜFUNG) | 20 |
| 5.3 | ERWERB DES HAUPTSCHULABSCHLUSSES IM RAHMEN DES BERUFGRUND(BILDUNGS)SCHULJAHRES (BGJ) | 22 |
| 5.4 | DIE ZUERKENNUNG DES HAUPTSCHULABSCHLUSSES NACH ABGESCHLOSSENER BERUFSAUSBILDUNG | 24 |
| 6. | DIE LÄNDERSPEZIFISCHEN REGELUNGEN FÜR DIE ERLANGUNG DES HAUPTSCHULABSCHLUSSES FÜR LERNBEHINDERTE | 25 |
| 7. | DIE RECHTSLAGE IN RHEINLAND-PFALZ ZUM ERWERB DES HAUPTSCHULABSCHLUSSES AN SCHULEN FÜR LERNBEHINDERTE | 32 |
| 7.1 | DER AUFBAU DES FREIWILLIGEN 10. SCHULJAHRES FÜR SCHÜLER DER SCHULE FÜR LERNBEHINDERTE | 32 |
| 7.1.1 | Die Aufgabe | 32 |
| 7.1.2 | Die Vorbereitung auf die erhöhten Anforderungen des 10. Schuljahres | 32 |
| 7.1.3 | Die Aufnahmekriterien | 33 |
| 7.1.4 | Der Stundenplan im 10. Schuljahr | 33 |
| 7.1.5 | Der Lehrplan für das freiwillige 10. Schuljahr an der Schule für Lernbehinderte | 35 |
| 7.1.6 | Didaktische und methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung im 10. Schuljahr der SfL | 39 |
| 7.2 | SCHULABSCHLUSS UND ZEUGNIS | 41 |
| 7.2.1 | Die Feststellung des Hauptschulabschlusses in Rheinland-Pfalz | 41 |
| 7.2.2 | Abgangs- und Abschlusszeugnis | 42 |
| 8. | STATISTISCHE DATEN | 45 |
| 8.1 | SCHULEN FÜR LERNBEHINDERTE, DENEN EIN FREIWILLIGES 10. SCHULJAHR ANGEGLIEDERT IST | 45 |
| 8.2 | DIE GESCHLECHTLICHE VERTEILUNG IM FREIWILLIGEN 10. SCHULJAHR | 47 |
| 8.3 | DER AUSLÄNDERANTEIL IM FREIWILLIGEN 10. SCHULJAHR | 50 |
| 8.4 | SCHULABGÄNGERSTATISTIK | 51 |
| B. | EMPIRISCHER TEIL | 55 |
| 9. | ZUR ORGANISATION DER LOKALEN VERGLEICHSUNTERSUCHUNG | 55 |
| 9.1 | GENEHMIGUNG DER LOKALEN VERGLEICHSSTUDIE | 55 |
| 9.2 | INTENTIONEN UND SCHWIERIGKEITEN | 56 |
| 9.3 | ZUR DURCHFÜHRUNG | 58 |
| 9.3.1 | Die planmäßige Gestaltung des Leistungsvergleichs in Deutsch | 60 |
| 9.3.2 | Die planmäßige Gestaltung des Leistungsvergleichs in Mathematik | 63 |
| 9.3.3 | Die planmäßige Gestaltung des Leistungsvergleichs in Arbeitslehre | 64 |
| 9.4 | BESCHREIBUNG DER STATISTISCHEN METHODE | 67 |
| 9.4.1 | Allgemeine messtheoretische Grundlagen für die statistische Untersuchung der Schülerleistungen beider Klassen | 67 |
| 9.4.2 | Parameter einer Stichprobe | 69 |
| 10. | BESCHREIBUNG DER AUSGEWÄHLTEN SCHULEN UND DER POPULATIONEN | 76 |
| 10.1 | DIE SITUATION DER SCHUBERT-SCHULE (SFL) IN NEUSTADT A. D. WEINSTRAßE | 76 |
| 10.2 | DIE KLASSE 10 DER SCHUBERT-SCHULE | 85 |
| 10.3 | DIE HAUPTSCHULE-OST IM SCHULZENTRUM IN NEUSTADT A. D. WEINSTR | 92 |
| 10.4 | DIE KLASSE 9B DER HAUPTSCHULE-OST IM SCHULZENTRUM | 95 |
| 10.5 | VERGLEICH DER LEISTUNGSVORAUSSETZUNGEN DER 10. KLASSE DER SCHUBERT-SCHULE UND DER KLASSE 9B DER HAUPTSCHULE-OST IM SCHULZENTRUM | 96 |
| 11. | ERGEBNISSE DER VERGLEICHSUNTERSUCHUNG | 100 |
| 11.1 | DIREKTER LEISTUNGSVERGLEICH IM FACH DEUTSCH | 100 |
| 11.1.1 | Rechtschreibung | 100 |
| 11.1.2 | Grammatik | 106 |
| 11.1.3 | Arbeit am Text | 109 |
| 11.1.4 | Der Bezug der Rechtschreibung zu den sonstigen Leistungen in Deutsch | 113 |
| 11.1.5 | Vergleich bestimmter Schülergruppen im Fach Deutsch | 116 |
| 11.2 | DIREKTER LEISTUNGSVERGLEICH IN DEM FACH MATHEMATIK | 118 |
| 11.2.1 | Kopfrechnen/ schriftliches Rechnen | 118 |
| 11.2.2 | Dreisatz, Prozent- und Zinsrechnung | 122 |
| 11.2.3 | Geometrie | 125 |
| 11.2.4 | Bestimmte Schülergruppen im Vergleich | 128 |
| 11.3 | ZUSAMMENFASSENDE VERGLEICHSERGEBNISSE | 130 |
| 11.4 | DIREKTER LEISTUNGSVERGLEICH IN DEM FACH ARBEITSLEHRE IM BEREICH TECHNISCHES WERKEN | 138 |
| 12. | BEFRAGUNG EHEMALIGER SCHUBERT-SCHÜLER AUS DER 10.KLASSE | 142 |
| III. | SCHLUSS | 148 |
| ANLAGEN | 154 | |
| Anlage 1 | Anschriften der 16 Kultusministerien und Senatsverwaltungen | 154 |
| Anlage 2 | Zeugnisformulare | 156 |
| Anlage 3 | Anschriften der Schulen für Lernbehinderte in Rheinland-Pfalz mit freiwilligem 10. Schuljahr | 158 |
| Anlage 4 | Aufgaben- und Lösungsblätter der durchgeführten Klassenarbeiten und Tests | 160 |
| Anlage 5 | Fragebogen für die ehemaligen Entlassschüler aus der 10. Klasse | 181 |
| QUELLENNACHWEISE | 184 |
Die Schule ist heute räumlich in drei Standorte getrennt. Fünf Schulräume befinden sich im zweiten Obergeschoß der Ostschule, zwei Klassen sind in Containern auf dem Rollschuhplatz und neun Klassen sind in der ehemaligen französischen Schule untergebracht. Besonders gravierend ist die Werk- und Sportsituation. Der Werkraum befindet sich im westlichen Teil des Schulhofs der Ostschule. Er ist gleichzeitig Maschinen- und Materialraum. Die Turnhalle der Ostschule entspricht in keiner Weise den Anforderungen moderner Sportstätten. Seit zwei Jahren wird diese Turnhalle von den Sonderschülern nicht mehr genutzt. Sämtliche Schüler werden jetzt für den Sportunterricht mit dem Bus nach Neustadt/ Königsbach in die Turnhalle gebracht. Außer einer Küche im Keller der Ostschule verfügt die Schubert-Schule über keinerlei Fachräume, wie sie für eine Sonderschule dieser Größenordnung vorgeschrieben sind. Die finanziellen Mittel, welche die Stadt der Sonderschule zumaß, waren schon immer äußerst dürftig, da die Schule keinen eigenen Etat im städtischen Haushaltsplan hat. All diese Einschränkungen wirken sich erschwerend auf die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte aus. [...]
sich als räumliche Entlastung an. Nach schwierigen Verhandlungen konnte die Schule zunächst angemietet und schließlich gekauft werden. Nach Abschluss dringender Renovierungsarbeiten, bei denen sich Eltern, Schüler und Lehrer engagierten, zogen am 26. April 1994 die Klassen 6, 7a, 7b, 8 und 9 hierher um, die unteren Klassenstufen verblieben in der Ostschule. Dass dadurch das Raumproblem nicht gelöst war, sollte sich schon bald zeigen. Mit der Einführung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Schubert-Schule im Schuljahr 1995/96 musste kurzfristig neuer Schulraum geschaffen werden. Dazu erwarb die Stadt Container für die Unterbringung von zwei Klassensälen und eines Lehrerzimmers, die auf dem Rollschuhplatz zwischen der Ostschule und der ehemaligen französischen Schule aufgestellt wurden. [...]
Auf Anregung des Lokalinspektors, Dr. Orth, wurde die Hilfsschule durch Stadtratsbeschluss vom 26. März 1906 gegründet. In der Nachkriegszeit hatte sich ein Wandel in der Schulbezeichnung vollzogen. Aus der Hilfsschule, im Volksmund - „Lehmebäbbelschule“ genannt - war die „Sonderschule für Lernbehinderte“ geworden. Einen besonderen Höhepunkt im Schulleben bedeutete das Schulfest am 12. Oktober 1991. In einer Feierstunde wurde der Schule für Lernbehinderte durch den OB der Stadt Neustadt, Herrn Dieter Ohnesorge, und die Vertreter der Bezirksregierung, der Name SCHUBERT–SCHULE verliehen. Mit der Namensgebung wurde die Möglichkeit geschaffen, die bis dahin kaum beachtete Schule einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit dem Namen des bedeutenden Komponisten kommt eine eigene Identität zum Ausdruck, indem die wichtige Rolle der musikalischen Erziehung an der Schule nun auch im Namen erscheint. Entgegen der landesweiten Prognosen vom Rückgang der Schülerzahlen in den Sonderschulen in den 90er Jahren, verzeichnete die Sonderschule Neustadt ein stetiges Anwachsen. Die räumliche Enge machte viele Improvisationen notwendig. Flur, Lehrerzimmer, Sekretariat und Keller wurden als Unterrichtsorte genutzt. Durch die Auflösung der französischen Garnison Neustadt wurden Gebäude frei. Besonders die in unmittelbarer Nähe der Ostschule (Grundschule, in der seit 1974 auch die Klassen der Sonderschule untergebracht waren) liegende „Humblot-Schule“ bot [...]
In den Warenkorb
38,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832478766
Arbeit zitieren:
Sinambari, Susan Juni 1999: Der Hauptschulabschluss an der Schule für Lernbehinderte, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Bildung, Förderung, Förderschwerpunkt Lernen, Lernbehindertenpädagogik, Schulvergleich



