Die Handels- und Steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options und Aktienzusagen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Tobias Papenbrock
- Abgabedatum: April 2001
- Umfang: 98 Seiten
- Dateigröße: 545,0 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Philipps-Universität Marburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4465-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4465-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4465-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Papenbrock, Tobias April 2001: Die Handels- und Steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options und Aktienzusagen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Aktienzusagen, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Stock Appreciation Rights, Stock Options
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Diplomarbeit von Tobias Papenbrock
Einleitung:
„Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e. V. (AGP) bieten rd. 250 Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktienoptionen an. Die Zahl dürfte in den nächsten Monaten auf rd. 300 Unternehmen steigen, da in vielen Unternehmen die Möglichkeit der Einräumung von Aktienoptionen für ihre Mitarbeiter geprüft wird.“ Diese Aussage der deutschen Bundesregierung betont, daß viele Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Teil deren Gesamtvergütung in Aktienoptionen auszahlen. So hat beispielsweise die Daimler-Chrysler AG im April letzten Jahres ein SOP im Wert von mehr als 600 Mio. DM allein für ihren Vorstand aufgelegt, deren Zuteilung sich bis jetzt nur aufgrund des rapiden Kursverfalls verzögert hat. Insbesondere Unternehmen der Internet-, Technologie-, Medien- und Telekommunikationsbranche setzen dieses Entlohnungsinstrument ein. Dabei nutzen ca. 200 Unternehmen des Neuen Marktes, aber auch ca. 50 Unternehmen, „die größtenteils im Deutschen Aktienindex (DAX) notiert sind“, diese in der Bundesrepublik Deutschland immer wichtiger werdende wertorientierte Vergütungsform. Für die Entscheidungsfindung der Unternehmen über eine Entlohnung in Form von SOP oder AZP ist von besonderer Relevanz, welche Auswirkungen diese Entlohnungsvariante sowohl in der Handels- wie auch in der Steuerbilanz nach sich zieht. Während auf internationaler Ebene bereits diverse Regelungen für die bilanzielle Behandlung von SOP und AZP existieren, herrscht diesbezüglich im deutschen Rechtswesen noch weitgehend Unklarheit. Die Brisanz dieser Thematik zeigt sich im Ausland u. a. in einer Untersuchung der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Coopers & Lybrand, New York, die ergab, daß bei einer vollen aufwandswirksamen Berücksichtigung der SOP bzw. AZP Wachstumsfirmen mit einer durchschnittlichen Gewinnminderung von 31 Prozent rechnen müssen. In etablierten Unternehmen würde sich diese nur mit ca. 4 Prozent niederschlagen. Aber auch in Deutschland ist die Aktualität dieser Problematik greifbar, wie das Beispiel der Brokat AG demonstriert. Diese mußte einen zusätzlichen Verlust in ihrem nach IAS aufgestellten Abschluß ausweisen, da die Interpretation der in diesem Fall für die Bedingungen des SOP angewendeten deutschen Vorschriften im IAS eine aufwandswirksame Buchung verlangte, deren unerwartete Höhe von 31 Mio. DM aus dem enormen Kursanstieg resultierte und somit fast die Hälfte des ausgewiesenen Gesamtverlustes von 77 Mio. DM ausmachte.
Die einer Auflegung von SOP bzw. AZP zugrunde liegende Intention besteht in dem Versuch, den Prinzipal-Agent-Konflikt, der zwischen den Eigentümern des Unternehmens und dem Management existiert, abzuschwächen. Unter dieser Prämisse ist ein SOP bzw. AZP nur dann optimal, wenn der Agent sowohl am Erfolg des Unternehmens profitiert, als auch im Falle des Verlustes Einkommenseinbußen hinnehmen muß. In der Praxis ist gerade diese Optimalitätsbedingung jedoch meist nicht erfüllt, wie das Beispiel der Brokat AG zeigt.
Wie die obigen Ausführungen vermuten lassen, besteht im Bereich der bilanziellen Behandlung von SOP und AZP noch erheblicher Klärungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit werden deshalb verschiedene Abbildungsmöglichkeiten für SOP und AZP in der Handels- und Steuerbilanz untersucht.
Gang der Untersuchung:
Nachdem die Auswirkungen der partiellen Entlohnung durch Aktienoptionen für die Arbeitnehmerseite bereits ausführlich in der Fachliteratur diskutiert wurden, soll sich diese Arbeit auf die Effekte für die Unternehmen konzentrieren. Deshalb werden im folgenden Kapitel zuerst einige wichtige Begriffsdefinitionen und -abgrenzungen vorgenommen. Im dritten Kapitel soll der Blick auf internationale Regelungen und Standards gerichtet werden, die, wie oben bereits ausgeführt worden ist, aufgrund der Globalisierung der Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Zusätzlich soll in einem Exkurs auch der Entwurf eines deutschen Standards vorgestellt werden, der vor kurzem vom DRSC veröffentlicht wurde. Daran anschließend werden im vierten Kapitel die relevanten Regelungen des deutschen Handelsrechts herausgearbeitet und ihre jeweilige Anwendung für die verschiedenen Ausprägungen von SOP und AZP diskutiert. Es werden dabei drei Zeiträume unterschieden, so daß die Erfassung der Gewährung, die Abbildung der Verpflichtung und des eventuell bestehenden Risikos während der Laufzeit und die bilanziellen Auswirkungen, die bei Ausübung oder Verfall der Optionen oder Zusagen entstehen, jeweils einzeln untersucht werden. Danach folgt die Betrachtung der Regelungen des deutschen Steuerrechts. Bedingt durch die Maßgeblichkeit des Handelsrechts für das Steuerrecht soll im fünften Kapital insbesondere auf steuerliche Sondervorschriften eingegangen und gleiche Regelungen nur kurz erwähnt werden. Die Arbeit schließt mit einer thesenförmigen Zusammenfassung im sechsten Kapitel.
Inhaltsverzeichnis:
| Danksagung | II | |
| Inhaltsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | VIII | |
| Tabellenverzeichnis | IX | |
| Anhangverzeichnis | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 3 |
| 2. | Begriffsdefinitionen und Begriffsabgrenzungen | 3 |
| 2.1 | Optionen | 3 |
| 2.1.1 | Rechtliche Verhältnisse und Risiken | 4 |
| 2.1.1.1 | Stillhalter | 4 |
| 2.1.1.2 | Optionsberechtigter | 5 |
| 2.1.2 | Bewertung von Optionen | 5 |
| 2.1.3 | Basiswerte von SOP und AZP | 6 |
| 2.2 | SOP und AZP | 6 |
| 2.3 | Ausprägungen von SOP | 8 |
| 2.3.1 | Typen | 8 |
| 2.3.1.1 | Reale SOP | 9 |
| 2.3.1.2 | Deferred SOP | 9 |
| 2.3.1.3 | Virtuelle SOP | 10 |
| 2.3.2 | Die relevanten Zeitpunkte | 10 |
| 3. | Internationale Rechnungslegungsstandards | 12 |
| 3.1 | Regelungen nach US-GAAP | 13 |
| 3.2 | Regelungen nach IAS | 17 |
| 3.3 | Exkurs: Das Positionspapier des DRSC | 18 |
| 3.3.1 | Geschichte und Aufbau des DRSC | 18 |
| 3.3.2 | Positionspapier der Arbeitsgruppe Stock Options des DSR | 19 |
| 3.3.2.1 | Gegenstand und Geltungsbereich | 19 |
| 3.3.2.2 | Behandlung der Gewährung verbilligter Aktien | 20 |
| 3.3.2.3 | Behandlung bei Vereinbarung eines Barausgleiches | 23 |
| 3.3.2.4 | Sonstige Regelungen | 23 |
| 3.3.2.4.1 | Kombinationen aus vorhergehenden Formen | 23 |
| 3.3.2.4.2 | Anhangsangaben | 24 |
| 4. | Die Bilanzielle Behandlung nach deutschem Handelsrecht | 25 |
| 4.1 | Zielsetzung der Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsrechts und den GOB | 25 |
| 4.2 | Ökonomische Analyse der Gewährung von SOP und AZP | 26 |
| 4.3 | Regelungen zur Behandlung herkömmlicher Optionsrechte | 28 |
| 4.4 | Der Konflikt im deutschen Handelsrecht in bezug auf SOP | 30 |
| 4.4.1 | Bilanzansatzmöglichkeiten bei Präferenz der Informationsfunktion des Jahresabschlusses | 31 |
| 4.4.2 | Ansatzdiskussion beiPräferenz der GOB | 32 |
| 4.5 | Regelungen für die bilanzielle Behandlung von SOP und AZP | 34 |
| 4.5.1 | Reale SOP und AZP | 35 |
| 4.5.1.1 | Möglichkeiten des Bilanzansatzes bei Gewährung | 35 |
| 4.5.1.1.1 | Einlage durch die Altaktionäre | 35 |
| 4.5.1.1.2 | Einlage durch die Mitarbeiter | 37 |
| 4.5.1.1.3 | Erfassung in Aufwand und Kapitalrücklage | 37 |
| 4.5.1.1.4 | Die juristische Sichtweise | 41 |
| 4.5.1.2 | Bilanzierung der Verpflichtung und deren Erfüllung | 43 |
| 4.5.1.3 | Bilanzierung des Risikos und der Sicherungsgeschäfte | 44 |
| 4.5.2 | Deferred SOP und AZP | 46 |
| 4.5.3 | Virtuelle SOP und AZP | 48 |
| 4.5.3.1 | Bilanzansatz | 48 |
| 4.5.3.2 | Bewertung und Bilanzierung der Verpflichtung | 49 |
| 4.5.3.3 | Bilanzierung des Risikos und der Sicherungsgeschäfte | 51 |
| 5. | Die bilanzielle Behandlung im deutschen Steuerrecht | 52 |
| 5.1 | Zielsetzung des deutschen Steuerrechts | 52 |
| 5.2 | Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz | 53 |
| 5.3 | Steuerbilanzielle Behandlung | 54 |
| 5.3.1 | Reale SOP und AZP | 54 |
| 5.3.1.1 | Bilanzansatz- und Bewertungsmöglichkeiten bei der Gewährung | 54 |
| 5.3.1.1.1 | Der erweiterte Einlagenbegriff des Steuerrechts | 55 |
| 5.3.1.1.2 | Einlage durch die Altgesellschafter | 56 |
| 5.3.1.1.3 | Einlage durch den Mitarbeiter | 56 |
| 5.3.1.1.4 | Generelle Erfassung aufgrund der Zielsetzung des Steuerrechts | 57 |
| 5.3.1.1.5 | Erfassung in der Kapitalrücklage | 57 |
| 5.3.1.2 | Abbildung der Verpflichtung und des Risikos | 61 |
| 5.3.2 | Deferred Options und AZP | 63 |
| 5.3.3 | Virtuelle SOP und AZP | 64 |
| 5.3.3.1 | Bilanzansatz und Bewertung | 64 |
| 5.3.3.2 | Bilanzierung des Risikos und der Sicherungsgeschäfte | 66 |
| 5.4 | Einflüße durch aktuelle Gesetzesänderungen | 66 |
| 6. | Thesenförmige Zusammenfassung | 68 |
| Anhang | IX | |
| Literaturverzeichnis | IX | |
| 1. | Monographien | XVI |
| 2. | Entscheidungen / Erlasse | XIX |
| 3. | Rechtsquellen | XX |
| 4. | Internet | XXI |
| Eidesstattliche Versicherung | XXIII |
Ein weiteres Argument für die Nichterfassung in der Bilanz wird aus der Vorschrift des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erschlossen. Diese stellt fest, daß, wenn „der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt […]“168, dieses durch zusätzliche Angaben im Anhang zu korrigieren ist. Der Gesetzgeber scheint also für diese Art von Konflikten, in denen die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB durch die Beachtung der GOB verletzt wird, die Korrektur im Anhang als ausreichend zu erachten. Allerdings muß hierbei berücksichtigt werden, daß dieses nur für Kapitalgesellschaften gilt, die jedoch den größten Anteil der Unternehmen darstellen dürften, die SOP und AZP als Entlohnungsinstrumente einsetzen. [...]
Bei dem Verstoß gegen das Realisationsprinzip wird davon ausgegangen, daß der berücksichtigte Personalaufwand dem Umstand Rechnung trägt, „daß durch den verbilligten Kauf der Anteilsrechte die Aktionäre einen Teil ihrer Ansprüche auf zukünftige Ausschüttungen an die Manager verlieren. Unter diesen Gesichtspunkt knüpft der verbuchte Aufwand an zukünftige ausschüttbare Bilanzgewinne an […]“.165 Damit stellt der ausgewiesene Aufwand aber auf zukünftige Gewinne ab, deren Berücksichtigung gemäß dem Realisationsprinzip, das im § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz kodifiziert ist, verboten ist.166 Außerdem kann die Auflegung von SOP und AZP über die Verbuchung im Personalaufwand Berücksichtigung bei der Kalkulation von Herstellungskosten finden, da die anteiligen Personalkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB ein Wahlbestandteil der Herstellungskosten sind. Da der Sinn der Bewertung mit Herstellungskosten nach dem Realisationsprinzip die erfolgsneutrale Vermögensumschichtung des bei dem Herstellungsprozeß verminderten Unternehmensvermögens ist, wird auch in der bilanziellen Erfassung ein Verstoß gegen [...]
Der Grundsatz der Pagatorik ist im § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB kodifiziert. Er stellt fest, daß „im Jahresabschluß lediglich Geschäftsvorfälle, die auf Zahlungen beruhen, berücksichtigt werden dürfen […]“.162 Eng damit verbunden ist das Kongruenzprinzip, das aussagt, daß die Summe der Periodenerfolge dem Totalerfolg des Unternehmens entsprechen muß.163 Durch die unentgeltliche Übertragung der Optionsrechte oder Zusagen kommt es nicht zu einer Auszahlung des verbuchten Aufwandes, wenn nicht dritte Parteien als Zahlungsstelle zwischengeschaltet werden. Hierin wird ein eindeutiger Verstoß gegen den Grundsatz der Pagatorik und das Kongruenzprinzip gesehen, da dem aus der Ausgabe von Optionen und Zusagen entstehenden Personalaufwand nur kalkulatorischer Charakter zugesprochen und dieser wie die anderen kalkulatorischen Aufwendungen und Erträge nicht in der Bilanz berücksichtigt werden darf.164 [...]
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Papenbrock, Tobias April 2001: Die Handels- und Steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options und Aktienzusagen, Hamburg: Diplomica Verlag
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