Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Die Handels- und Steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options und Aktienzusagen

Die Handels- und Steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options und Aktienzusagen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Tobias Papenbrock
  • Abgabedatum: April 2001
  • Umfang: 98 Seiten
  • Dateigröße: 545,0 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Philipps-Universität Marburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4465-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4465-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4465-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Papenbrock, Tobias April 2001: Die Handels- und Steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options und Aktienzusagen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Aktienzusagen, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Stock Appreciation Rights, Stock Options

Diplomarbeit von Tobias Papenbrock

Einleitung:

„Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e. V. (AGP) bieten rd. 250 Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktienoptionen an. Die Zahl dürfte in den nächsten Monaten auf rd. 300 Unternehmen steigen, da in vielen Unternehmen die Möglichkeit der Einräumung von Aktienoptionen für ihre Mitarbeiter geprüft wird.“ Diese Aussage der deutschen Bundesregierung betont, daß viele Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Teil deren Gesamtvergütung in Aktienoptionen auszahlen. So hat beispielsweise die Daimler-Chrysler AG im April letzten Jahres ein SOP im Wert von mehr als 600 Mio. DM allein für ihren Vorstand aufgelegt, deren Zuteilung sich bis jetzt nur aufgrund des rapiden Kursverfalls verzögert hat. Insbesondere Unternehmen der Internet-, Technologie-, Medien- und Telekommunikationsbranche setzen dieses Entlohnungsinstrument ein. Dabei nutzen ca. 200 Unternehmen des Neuen Marktes, aber auch ca. 50 Unternehmen, „die größtenteils im Deutschen Aktienindex (DAX) notiert sind“, diese in der Bundesrepublik Deutschland immer wichtiger werdende wertorientierte Vergütungsform. Für die Entscheidungsfindung der Unternehmen über eine Entlohnung in Form von SOP oder AZP ist von besonderer Relevanz, welche Auswirkungen diese Entlohnungsvariante sowohl in der Handels- wie auch in der Steuerbilanz nach sich zieht. Während auf internationaler Ebene bereits diverse Regelungen für die bilanzielle Behandlung von SOP und AZP existieren, herrscht diesbezüglich im deutschen Rechtswesen noch weitgehend Unklarheit. Die Brisanz dieser Thematik zeigt sich im Ausland u. a. in einer Untersuchung der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Coopers & Lybrand, New York, die ergab, daß bei einer vollen aufwandswirksamen Berücksichtigung der SOP bzw. AZP Wachstumsfirmen mit einer durchschnittlichen Gewinnminderung von 31 Prozent rechnen müssen. In etablierten Unternehmen würde sich diese nur mit ca. 4 Prozent niederschlagen. Aber auch in Deutschland ist die Aktualität dieser Problematik greifbar, wie das Beispiel der Brokat AG demonstriert. Diese mußte einen zusätzlichen Verlust in ihrem nach IAS aufgestellten Abschluß ausweisen, da die Interpretation der in diesem Fall für die Bedingungen des SOP angewendeten deutschen Vorschriften im IAS eine aufwandswirksame Buchung verlangte, deren unerwartete Höhe von 31 Mio. DM aus dem enormen Kursanstieg resultierte und somit fast die Hälfte des ausgewiesenen Gesamtverlustes von 77 Mio. DM ausmachte.

Die einer Auflegung von SOP bzw. AZP zugrunde liegende Intention besteht in dem Versuch, den Prinzipal-Agent-Konflikt, der zwischen den Eigentümern des Unternehmens und dem Management existiert, abzuschwächen. Unter dieser Prämisse ist ein SOP bzw. AZP nur dann optimal, wenn der Agent sowohl am Erfolg des Unternehmens profitiert, als auch im Falle des Verlustes Einkommenseinbußen hinnehmen muß. In der Praxis ist gerade diese Optimalitätsbedingung jedoch meist nicht erfüllt, wie das Beispiel der Brokat AG zeigt.

Wie die obigen Ausführungen vermuten lassen, besteht im Bereich der bilanziellen Behandlung von SOP und AZP noch erheblicher Klärungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit werden deshalb verschiedene Abbildungsmöglichkeiten für SOP und AZP in der Handels- und Steuerbilanz untersucht.

Gang der Untersuchung:

Nachdem die Auswirkungen der partiellen Entlohnung durch Aktienoptionen für die Arbeitnehmerseite bereits ausführlich in der Fachliteratur diskutiert wurden, soll sich diese Arbeit auf die Effekte für die Unternehmen konzentrieren. Deshalb werden im folgenden Kapitel zuerst einige wichtige Begriffsdefinitionen und -abgrenzungen vorgenommen. Im dritten Kapitel soll der Blick auf internationale Regelungen und Standards gerichtet werden, die, wie oben bereits ausgeführt worden ist, aufgrund der Globalisierung der Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Zusätzlich soll in einem Exkurs auch der Entwurf eines deutschen Standards vorgestellt werden, der vor kurzem vom DRSC veröffentlicht wurde. Daran anschließend werden im vierten Kapitel die relevanten Regelungen des deutschen Handelsrechts herausgearbeitet und ihre jeweilige Anwendung für die verschiedenen Ausprägungen von SOP und AZP diskutiert. Es werden dabei drei Zeiträume unterschieden, so daß die Erfassung der Gewährung, die Abbildung der Verpflichtung und des eventuell bestehenden Risikos während der Laufzeit und die bilanziellen Auswirkungen, die bei Ausübung oder Verfall der Optionen oder Zusagen entstehen, jeweils einzeln untersucht werden. Danach folgt die Betrachtung der Regelungen des deutschen Steuerrechts. Bedingt durch die Maßgeblichkeit des Handelsrechts für das Steuerrecht soll im fünften Kapital insbesondere auf steuerliche Sondervorschriften eingegangen und gleiche Regelungen nur kurz erwähnt werden. Die Arbeit schließt mit einer thesenförmigen Zusammenfassung im sechsten Kapitel.

Inhaltsverzeichnis:

Danksagung II
Inhaltsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis VIII
Tabellenverzeichnis IX
Anhangverzeichnis X
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 3
2. Begriffsdefinitionen und Begriffsabgrenzungen 3
2.1 Optionen 3
2.1.1 Rechtliche Verhältnisse und Risiken 4
2.1.1.1 Stillhalter 4
2.1.1.2 Optionsberechtigter 5
2.1.2 Bewertung von Optionen 5
2.1.3 Basiswerte von SOP und AZP 6
2.2 SOP und AZP 6
2.3 Ausprägungen von SOP 8
2.3.1 Typen 8
2.3.1.1 Reale SOP 9
2.3.1.2 Deferred SOP 9
2.3.1.3 Virtuelle SOP 10
2.3.2 Die relevanten Zeitpunkte 10
3. Internationale Rechnungslegungsstandards 12
3.1 Regelungen nach US-GAAP 13
3.2 Regelungen nach IAS 17
3.3 Exkurs: Das Positionspapier des DRSC 18
3.3.1 Geschichte und Aufbau des DRSC 18
3.3.2 Positionspapier der Arbeitsgruppe Stock Options des DSR 19
3.3.2.1 Gegenstand und Geltungsbereich 19
3.3.2.2 Behandlung der Gewährung verbilligter Aktien 20
3.3.2.3 Behandlung bei Vereinbarung eines Barausgleiches 23
3.3.2.4 Sonstige Regelungen 23
3.3.2.4.1 Kombinationen aus vorhergehenden Formen 23
3.3.2.4.2 Anhangsangaben 24
4. Die Bilanzielle Behandlung nach deutschem Handelsrecht 25
4.1 Zielsetzung der Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsrechts und den GOB 25
4.2 Ökonomische Analyse der Gewährung von SOP und AZP 26
4.3 Regelungen zur Behandlung herkömmlicher Optionsrechte 28
4.4 Der Konflikt im deutschen Handelsrecht in bezug auf SOP 30
4.4.1 Bilanzansatzmöglichkeiten bei Präferenz der Informationsfunktion des Jahresabschlusses 31
4.4.2 Ansatzdiskussion beiPräferenz der GOB 32
4.5 Regelungen für die bilanzielle Behandlung von SOP und AZP 34
4.5.1 Reale SOP und AZP 35
4.5.1.1 Möglichkeiten des Bilanzansatzes bei Gewährung 35
4.5.1.1.1 Einlage durch die Altaktionäre 35
4.5.1.1.2 Einlage durch die Mitarbeiter 37
4.5.1.1.3 Erfassung in Aufwand und Kapitalrücklage 37
4.5.1.1.4 Die juristische Sichtweise 41
4.5.1.2 Bilanzierung der Verpflichtung und deren Erfüllung 43
4.5.1.3 Bilanzierung des Risikos und der Sicherungsgeschäfte 44
4.5.2 Deferred SOP und AZP 46
4.5.3 Virtuelle SOP und AZP 48
4.5.3.1 Bilanzansatz 48
4.5.3.2 Bewertung und Bilanzierung der Verpflichtung 49
4.5.3.3 Bilanzierung des Risikos und der Sicherungsgeschäfte 51
5. Die bilanzielle Behandlung im deutschen Steuerrecht 52
5.1 Zielsetzung des deutschen Steuerrechts 52
5.2 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz 53
5.3 Steuerbilanzielle Behandlung 54
5.3.1 Reale SOP und AZP 54
5.3.1.1 Bilanzansatz- und Bewertungsmöglichkeiten bei der Gewährung 54
5.3.1.1.1 Der erweiterte Einlagenbegriff des Steuerrechts 55
5.3.1.1.2 Einlage durch die Altgesellschafter 56
5.3.1.1.3 Einlage durch den Mitarbeiter 56
5.3.1.1.4 Generelle Erfassung aufgrund der Zielsetzung des Steuerrechts 57
5.3.1.1.5 Erfassung in der Kapitalrücklage 57
5.3.1.2 Abbildung der Verpflichtung und des Risikos 61
5.3.2 Deferred Options und AZP 63
5.3.3 Virtuelle SOP und AZP 64
5.3.3.1 Bilanzansatz und Bewertung 64
5.3.3.2 Bilanzierung des Risikos und der Sicherungsgeschäfte 66
5.4 Einflüße durch aktuelle Gesetzesänderungen 66
6. Thesenförmige Zusammenfassung 68
Anhang IX
Literaturverzeichnis IX
1. Monographien XVI
2. Entscheidungen / Erlasse XIX
3. Rechtsquellen XX
4. Internet XXI
Eidesstattliche Versicherung XXIII

Automatisiert erstellter Textauszug:

Ein weiteres Argument für die Nichterfassung in der Bilanz wird aus der Vorschrift des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erschlossen. Diese stellt fest, daß, wenn „der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt […]“168, dieses durch zusätzliche Angaben im Anhang zu korrigieren ist. Der Gesetzgeber scheint also für diese Art von Konflikten, in denen die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB durch die Beachtung der GOB verletzt wird, die Korrektur im Anhang als ausreichend zu erachten. Allerdings muß hierbei berücksichtigt werden, daß dieses nur für Kapitalgesellschaften gilt, die jedoch den größten Anteil der Unternehmen darstellen dürften, die SOP und AZP als Entlohnungsinstrumente einsetzen. [...]

Bei dem Verstoß gegen das Realisationsprinzip wird davon ausgegangen, daß der berücksichtigte Personalaufwand dem Umstand Rechnung trägt, „daß durch den verbilligten Kauf der Anteilsrechte die Aktionäre einen Teil ihrer Ansprüche auf zukünftige Ausschüttungen an die Manager verlieren. Unter diesen Gesichtspunkt knüpft der verbuchte Aufwand an zukünftige ausschüttbare Bilanzgewinne an […]“.165 Damit stellt der ausgewiesene Aufwand aber auf zukünftige Gewinne ab, deren Berücksichtigung gemäß dem Realisationsprinzip, das im § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz kodifiziert ist, verboten ist.166 Außerdem kann die Auflegung von SOP und AZP über die Verbuchung im Personalaufwand Berücksichtigung bei der Kalkulation von Herstellungskosten finden, da die anteiligen Personalkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB ein Wahlbestandteil der Herstellungskosten sind. Da der Sinn der Bewertung mit Herstellungskosten nach dem Realisationsprinzip die erfolgsneutrale Vermögensumschichtung des bei dem Herstellungsprozeß verminderten Unternehmensvermögens ist, wird auch in der bilanziellen Erfassung ein Verstoß gegen [...]

Der Grundsatz der Pagatorik ist im § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB kodifiziert. Er stellt fest, daß „im Jahresabschluß lediglich Geschäftsvorfälle, die auf Zahlungen beruhen, berücksichtigt werden dürfen […]“.162 Eng damit verbunden ist das Kongruenzprinzip, das aussagt, daß die Summe der Periodenerfolge dem Totalerfolg des Unternehmens entsprechen muß.163 Durch die unentgeltliche Übertragung der Optionsrechte oder Zusagen kommt es nicht zu einer Auszahlung des verbuchten Aufwandes, wenn nicht dritte Parteien als Zahlungsstelle zwischengeschaltet werden. Hierin wird ein eindeutiger Verstoß gegen den Grundsatz der Pagatorik und das Kongruenzprinzip gesehen, da dem aus der Ausgabe von Optionen und Zusagen entstehenden Personalaufwand nur kalkulatorischer Charakter zugesprochen und dieser wie die anderen kalkulatorischen Aufwendungen und Erträge nicht in der Bilanz berücksichtigt werden darf.164 [...]

Arbeit zitieren:
Papenbrock, Tobias April 2001: Die Handels- und Steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options und Aktienzusagen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Aktienzusagen, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Stock Appreciation Rights, Stock Options

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren