Härtere Strafen versus ambulante Maßnahmen
Sanktionen des deutschen Jugendgerichtsgesetzes aus der Sicht junger Spätaussiedler aus den GUS-Staaten
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Natalia Reising
- Abgabedatum: Juni 2009
- Umfang: 117 Seiten
- Dateigröße: 975,7 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8428-0624-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung: Diese Arbeit wurde mit dem Sparkassen-Förderpreis 2009 ausgezeichnet.
- Arbeit zitieren: Reising, Natalia Juni 2009: Härtere Strafen versus ambulante Maßnahmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kriminalität, Zucht, Jugendstrafe, Lebenshintergrund, Identität
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Diplomarbeit von Natalia Reising
Einleitung:
Das Thema der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern aus den GUS-Staaten beschäftigt die Verfasserin schon seit längerer Zeit. Sie ist selbst mit ihrer Familie in einem relativ jungen Alter aus Russland in die Bundesrepublik übergesiedelt. Deshalb ist sie mit den Leben aber auch dem schlechten Ruf dieser ethnischen Gruppe in Deutschland vertraut. Außerdem absolvierte sie im Jahr 2006 ein Jahrespraktikum in der Bewährungshilfe Nürnberg, so dass sie u.a. die Möglichkeit hatte die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes auf die straffälligen Russlanddeutschen hautnah kennen zu lernen. In jenem Rahmen entstand eine ungefähre Richtung für diese Diplomarbeit. Die exakte Fragestellung entwickelte sich allerdings im Laufe des weiteren Studiums.
Immer wieder berichten die deutschen Medien über spektakuläre Kriminalfälle von jungen männlichen Spätaussiedlern. Darin werden diese oft als alkohol- bzw. drogensüchtige skrupellose Gewaltverbrecher dargestellt, für die deutsche Gesetze nicht existieren und die Sanktionen des deutschen Jugendgerichtsgesetzes keinen Strafcharakter haben. Dementsprechend ist auch die Einstellung der Allgemeinheit bezüglich dieser ethnischen Gruppe gefärbt. Doch offensichtlich lässt sich nicht nur das ‘gemeine Volk’ von den Ausschmückungen der Medien beeindrucken, auch aus den Reihen der Politik, der Polizei und der Justiz sind wiederholt einzelne Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts zu hören, um endlich die ‘kriminellen’ Aussiedler und Ausländer in den Griff zu bekommen. So stellte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) im Jahr 2007 sogar eine Strafanzeige gegen den hannoverschen Polizeipräsidenten aufgrund seiner rassistischen Äußerungen bezüglich der russlanddeutschen Spätaussiedler. Ist es nur reine ‘Angstmacherei’ oder macht der Einsatz von härteren Strafen in Bezug auf junge straffällige Russlanddeutsche tatsächlich Sinn? Sicher ist, dass es zwar ‘den kriminellen Aussiedler’ nicht gibt, jedoch bei einer kleinen Gruppe der jungen männlichen Russlanddeutschen klare deviante und delinquente Tendenzen festzustellen sind. Außerdem weisen sie eine höhere Rückfallquote als ihre einheimischen Altersgenossen und die jungen Nichtdeutschen auf.
Zu der oben gestellten Frage gibt es sicherlich etliche Expertenberichte, jedoch konnte die Verfasserin keine Studie finden, die die Sicht der Betroffenen bezüglich dieser Thematik aufzeigt. Auf dieser Grundlage entstand die Idee, im Rahmen einer sozialpädagogischen Diplomarbeit die Sichtweise der straffälligen jungen Spätaussiedler aus den GUS-Staaten in Bezug auf die von ihnen erlebten Maßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes zu erforschen. Als Forschungsmethode wurde die qualitative Befragung gewählt. Somit sollte diese Untersuchung die Frage klären, ob härtere Strafen oder die auf die Bedürfnisse dieser ethnischen Minderheit abgestimmten ambulanten Maßnahmen im Sinne einer Resozialisierung geeigneter sind.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die theoretischen Vorüberlegungen für die nachfolgende Untersuchung dargelegt. Da es um die Bewertung der Maßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes geht, wird es in seinen Grundzügen erläutert sowie seine aktuelle Reformdiskussion aufgezeigt. Als nächstes gilt es die Gruppe der jungen Spätaussiedler, ihre Kriminalität sowie ihre hiermit zusammenhängenden Einstellungen und Lebensbedingungen darzustellen, um schließlich für die Befragung grundlegende Arbeitsthesen zu formulieren.
Im zweiten Teil beschäftigt sich die Verfasserin mit der eigentlichen Untersuchung. Wobei zunächst die Zielsetzung sowie das methodische Vorgehen der Untersuchung explizit erläutert werden, damit der Forschungsprozess auch für Außenstehende nachvollziehbar wird. Anschließend werden die erzielten Ergebnisse dargestellt und analysiert. Die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sollen die für diese Arbeit entscheidende Frage, ob härtere Sanktionen bei jungen russlanddeutschen Delinquenten die ultimative Lösung darstellen, beantworten.
Der dritte und somit letzte Teil dieser Diplomarbeit liefert anhand der vorgegangenen Resultate Hinweise für eine professionelle sozialpädagogische Arbeit mit der behandelten Klientel.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 8 |
| 2. | Problemstellung | 9 |
| 2.1 | Deutsches Jugendgerichtsgesetz (JGG) | 9 |
| 2.1.1 | Anwendungsbereich des JGG | 10 |
| 2.1.1.1 | Persönlicher Anwendungsbereich des JGG | 10 |
| 2.1.1.2 | Sachlicher Anwendungsbereich des JGG | 11 |
| 2.1.2 | Zielsetzung des JGG | 12 |
| 2.1.3 | Informelle Erledigung bzw. Diversion im JGG | 12 |
| 2.1.4 | Sanktionen des JGG | 13 |
| 2.1.4.1 | Erziehungsmaßregeln | 13 |
| 2.1.4.2 | Zuchtmittel | 14 |
| 2.1.4.3 | Jugendstrafe | 15 |
| 2.1.4.3.1 | Unbedingte Jugendstrafe | 16 |
| 2.1.4.3.2 | Strafaussetzung zur Bewährung | 16 |
| 2.1.4.4 | Maßregeln der Besserung und Sicherung | 18 |
| 2.1.5 | Reformdiskussion des JGG | 18 |
| 2.2 | Junge Spätaussiedler | 20 |
| 2.2.1 | Lebenshintergrund junger Spätaussiedler | 20 |
| 2.2.1.1 | Ökonomisch-politische Lage der GUS-Staaten | 20 |
| 2.2.1.2 | Kindheit und Jugend in den GUS-Staaten | 22 |
| 2.2.1.2.1 | Familiensystem | 22 |
| 2.2.1.2.2 | Bildungssystem | 24 |
| 2.2.1.2.3 | Freizeit | 26 |
| 2.2.1.3 | Übersiedlung nach Deutschland | 27 |
| 2.2.2 | Rechtlicher Status der jungen Spätaussiedler | 29 |
| 2.2.3 | Normen, Werte und Lebensorientierungen bei Spätaussiedlern | 30 |
| 2.2.4 | Entwicklung der ethnischen Identität und Gruppe | 32 |
| 2.2.5 | Problemfelder junger Spätaussiedler in Deutschland | 34 |
| 2.2.5.1 | Familie | 34 |
| 2.2.5.2 | Sprache | 35 |
| 2.2.5.3 | Schule, Ausbildung und Beruf | 35 |
| 2.2.5.4 | Mangelnde Akzeptanz seitens der einheimischen Bevölkerung | 36 |
| 2.2.5.5 | Alkohol- und Drogenproblematik | 37 |
| 2.2.6 | Kriminalität von jungen Spätaussiedlern | 39 |
| 2.2.6.1 | Anzeigebereitschaft im Bereich der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern | 39 |
| 2.2.6.2 | Statistische Erfassung der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern | 40 |
| 2.2.6.2.1 | Hell- und Dunkelfeldstudien | 41 |
| 2.2.6.2.2 | Allgemeine Prävalenz des delinquenten Verhaltens | 42 |
| 2.2.6.2.3 | Altersstruktur und Geschlecht | 43 |
| 2.2.6.2.4 | Deliktstruktur | 43 |
| 2.2.6.3 | Junge Spätaussiedler und ambulante Maßnahmen des JGG | 44 |
| 2.2.6.4 | Junge Spätaussiedler im Jugendstrafvollzug | 45 |
| 2.2.6.5 | Erklärungsversuche bzw. Ursachenforschung der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern | 47 |
| 2.2.6.5.1 | Klassische, ursachenbezogene Betrachtung (inkl. Subkulturtheorie) | 47 |
| 2.2.6.5.2 | Sichtweise des Labeling-Ansatzes | 49 |
| 2.3 | Schlussfolgerungen | 50 |
| 3. | Befragung | 51 |
| 3.1 | Zielsetzung | 51 |
| 3.2 | Methodisches Vorgehen | 51 |
| 3.2.1 | Überlegungen zur Erhebungsmethode | 51 |
| 3.2.2 | Befragungsinstrument: Problemzentriertes Interview | 52 |
| 3.2.3 | Beschreibung der Untersuchungsgruppe | 55 |
| 3.2.4 | Durchführung der Befragung | 55 |
| 3.2.4.1 | Kontaktaufnahme | 55 |
| 3.2.4.2 | Interviewstruktur und Interviewführung | 57 |
| 3.2.5 | Datenaufbereitung und Auswertung | 59 |
| 3.3 | Ergebnisse der Befragung | 62 |
| 3.3.1 | Kurzbiografien der Befragten | 62 |
| 3.3.1.1 | Sergej (17 Jahre) | 62 |
| 3.3.1.2 | Eugen (18 Jahre) | 63 |
| 3.3.1.3 | Andreas (20 Jahre) | 64 |
| 3.3.2 | Soziale Beziehungen | 64 |
| 3.3.2.1 | Familiäre Beziehungen | 64 |
| 3.3.2.2 | Freundschaftliche Beziehungen | 67 |
| 3.3.3 | Kulturelle Identität der Interviewten | 70 |
| 3.3.4 | Problemfelder der Interviewten | 70 |
| 3.3.5 | Integrationsniveaus der Interviewten | 72 |
| 3.3.6 | Erklärung und Bewertung der eigenen Straffälligkeit | 75 |
| 3.3.7 | Allgemeine Bewertung des deutschen Rechtssystems | 77 |
| 3.3.8 | Bewertung der Sanktionen des JGG | 79 |
| 3.3.8.1 | Sichtweise von Sergej | 79 |
| 3.3.8.2 | Sichtweise von Eugen | 83 |
| 3.3.8.3 | Sichtweise von Andreas | 85 |
| 3.3.9 | Zukunftspläne und -perspektiven der Interviewten | 88 |
| 3.3.9.1 | Berufliche und private Zukunftspläne | 88 |
| 3.3.9.2 | Einschätzung der eigenen Legalbewährung | 89 |
| 3.4 | Schlussfolgerungen | 90 |
| 4. | Hinweise für die sozialpädagogische Arbeit mit gefährdeten jungen Spätaussiedlern | 93 |
| 4.1 | Prävention | 94 |
| 4.2 | Sozialpädagogische Ausgestaltung der Maßnahmen des JGG | 99 |
| Anhang | 103 | |
| A | Aussiedlerstatistik seit 1950 | 103 |
| B | Interviewleitfaden | 104 |
| C | Quellenverzeichnis | 107 |
Textprobe:
Kapitel 2.2.6, Kriminalität von jungen Spätaussiedlern:
Nach den Beobachtungen der Mobilen Jugendarbeit der Stadt Pforzheim, haben ca. 75% bis 80% aller jungen Aussiedler keinerlei Probleme bei der Integration in die deutsche Gesellschaft. Sie benötigen, ähnlich wie ihren einheimischen Altersgenossen, nur ab und zu Beratung und minimale Unterstützung bei der Bewältigung von altersspezifischen Entwicklungsaufgaben. Auch strafrechtlich verhalten sich diese jungen Menschen größtenteils unauffällig. Die restlichen 20% bis 25% der jungen Russlanddeutschen weisen allerdings einen durchaus höheren Hilfebedarf auf. Sie kommen mit der doppelten Belastung des Erwachsenwerdens und der Migration gar nicht bzw. nur mühsam zu Recht. Unter diesen Voraussetzungen steigt die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer psychischen Störung, einer Suchterkrankung aber auch einer Straffälligkeit enorm.
2.2.6.1, Anzeigebereitschaft im Bereich der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern:
Die meisten offiziellen Kriminalitätsstudien beruhen auf den Betrachtungen der amtlich bekannt gewordenen Gesetzesübertretungen (Hellfeld). Da der überwiegende Teil der Straftaten durch eine polizeiliche Anzeige von Seiten des Geschädigten erfasst wird, ist die Anzeigebereitschaft der Opfer für die statistischen Erhebungen von großer Bedeutung. Diese ist auf dem Gebiet der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern von mehreren Faktoren abhängig. So wirkt sich das Auftreten der jungen Russlanddeutschen in der Öffentlichkeit förderlich auf die Bereitschaft der Bevölkerung aus, von dieser ethnischen Gruppe begangenen Straftaten zu Anzeige zu bringen: Sie halten sich sehr häufig in Gruppen auf öffentlichen Plätzen auf, lenken die Aufmerksamkeit der Umgebung durch den Gebrauch einer fremden (russischen) Sprache und eine erhöhte Lautstärke auf sich und begehen ihre Straftaten meist vor Ort. Somit werden sie als bedrohlich wahrgenommen und die Motivation der Bevölkerung, mithilfe einer Anzeige etwas zur ‘Bekämpfung der kriminellen Aussiedler’ beizutragen wird begünstigt. Andererseits verfügen männliche Spätaussiedler über ein gewisses Drohpotenzial. Insbesondere die Täter von Gewaltdelikten versuchen ihre Opfer mit der Androhung einer erneuten körperlichen Verletzung von einer Anzeige abzuhalten. Außerdem ist davon auszugehen, dass bei einer durchaus nennenswerten Zahl, wiederum hauptsächlich der Körperverletzungsdelikte, sowohl Täter als auch Opfer Russlanddeutsche sind. In dieser Konstellation wird lediglich in Ausnahmefällen eine Anzeige erstattet und Hilfe bei der Polizei gesucht, stattdessen werden entsprechenden Konflikte meist privat geklärt. Erklären kann man dieses Verhalten zum einen durch das gewisse Misstrauen dieser Menschen gegenüber der Polizei, denn diese war und ist teilweise immer noch in den Ländern der GUS ‘eine rigide, nicht selten auch brutale Ordnungsmacht, hier verfolgt sie das Konzept ‚Freund und Helfer’. Zum anderen verstößt das Anzeigen einer Straftat gegen einen Ehrenkodex, der besonders innerhalb der Gruppen junger männlicher Russlanddeutscher seine Geltung hat. Danach gilt man als schwach, ‘weibisch’ und verräterisch, wenn man sich an die Polizei wendet und schadet somit nicht nur seinem, sonder auch dem Ansehen der ganzen Gruppe. Nicht zuletzt möchten viele in der neuen, fremden Gesellschaft schlicht nicht negativ auffallen.
Folglich können über den Umfang des Dunkelfeldes nur vage Vermutungen geäußert und das Ausmaß der Kriminalität auf diesem Gebiet nur schätzungsweise wiedergegeben werden.
2.2.6.2, Statistische Erfassung der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern:
In der Öffentlichkeit werden die straffälligen jungen Spätaussiedler als die Problemgruppe der Nation dargestellt. Medien berichten immer wieder von alkohol- und drogensüchtigen männlichen Aussiedlerjugendlichen, die in mafiös organisierten Gruppen die friedliche Bevölkerung terrorisieren und dabei in ihrer Brutalität keine Grenzen kennen. Obwohl Darstellungen dieser Art im Regelfall nicht der Realität entsprechen, so zeichnen sich doch einige alarmierende Tendenzen ab.
Statistische Erfassung der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern lässt sich nicht ganz einfach bewerkstelligen, da diese Personengruppe in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie in der gerichtlichen Verurteiltenstatistik aufgrund ihres rechtlichen Status als Deutschen von den Einheimischen nicht unterschieden wird.
2.2.6.2.1, Hell- und Dunkelfeldstudien:
Um einigermaßen verlässliche statistische Aussagen bezüglich der Kriminalitätsproblematik der jungen Spätaussiedler zu erhalten, haben einige Bundesländer in den letzten Jahren empirische Sonderauswertungen ihrer Polizeilichen Kriminalstatistiken vorgenommen. So hat z.B. Bayern für die Jahre 1997-1999 eine Hellfeldstudie dieser Art durchgeführt. Außerdem wurden für das Jahr 2003 in Niedersachsen (vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)) und Baden-Württemberg die jeweiligen Polizeilichen Kriminalstatistiken Sonderanalysen unterzogen.
Allerdings können die Ergebnisse dieser (wie auch weiterer) Hellfelduntersuchungen nur unter Berücksichtigung einiger Einschränkungen bezüglich ihrer Aussagekraft verwendet werden. So können zum einem beim Herausfiltern von Spätaussiedlern aus der gesamten PKS Fehler unterlaufen. D.h. ist der Tatverdächtige in einer Aussiedlernation geboren und hat er die deutsche Staatsangehörigkeit, wird er entsprechend als (Spät-) Aussiedler in den Statistiken geführt. Damit werden jedoch fälschlicherweise auch eingebürgerte Flüchtlinge, Vertriebene etc. aus diesen Ländern mitgezählt. Zum anderen unterscheidet sich die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung bei russlanddeutschen im Vergleich zu einheimischen Tätern enorm. Folglich ist es in Bezug auf diese Bevölkerungsgruppe noch schwieriger zu erläutern, in welchem Verhältnis das Dunkelfeld zum Hellfeld steht. Eine weitere Milderung der Aussagekraft der oben beschriebenen Hellfelduntersuchungen kann aus dem Umstand abgeleitet werden, dass die Spätaussiedler größtenteils nicht nach ihren Herkunftsländern unterschieden werden. So werden ungleiche Lebenshintergründe und Sozialisationsbedingungen z.B. von Russland- und Rumäniendeutschen etc. nicht berücksichtigt. Vor allem in Bezug auf diese Diplomarbeit sind solche Gegebenheiten von Bedeutung, da hier nur Aussiedler aus den GUS-Staaten behandelt werden.
Um das schon erwähnte Dunkelfeld im Bereich der Spätaussiedlerkriminalität um Einiges zu ‘erhellen’ wurden Dunkelfeldforschungen betrieben. So führte das KFN im Jahr 2000 eine repräsentative Schülerbefragung bezüglich der eigenen Delinquenz im Jahr 1999 durch. Hierbei wurde zwischen einzelnen ethnischen Gruppen differenziert. Eine weitere Schülerbefragung fand in Rahmen des IKG-Jugendpanels im Jahr 2001 statt. Bei dieser Dunkelfeldstudie wurden türkische, deutsche und russlanddeutsche Jugendlichen der zehnten Jahrgangsstufe auf den Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in Nordrhein-Westfalen über ihr gesetzwidriges Verhalten befragt.
Allerdings können die Resultate solcher Dunkelfeldstudien, ähnlich wie die den Hellfeldstudien, nur unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten in Betracht gezogen werden. So werden einige Arten des rechtswidrigen Handelns aus der Sicht der jungen Spätaussiedler als zulässig und angemessen bewertet (z.B. Einsatz von Gewalt zum Zweck der Konfliktlösung) und somit bei der Befragung nicht als deviant angegeben. Des Weiteren kann die Möglichkeit von Falschangaben nicht ausgeschlossen werden. Denn trotz der Datenschutzzusicherung hegen viele Jugendliche aus der GUS ein gewisses Misstrauen gegenüber offiziellen (insbesondere staatlichen) Institutionen und fürchten somit aufgrund des Zugebens eigener Straftaten negative Konsequenzen zu erfahren.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842806245
Arbeit zitieren:
Reising, Natalia Juni 2009: Härtere Strafen versus ambulante Maßnahmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kriminalität, Zucht, Jugendstrafe, Lebenshintergrund, Identität



